Wohnen bedeutet nicht nur Schutz vor Witterung und wilden Tieren, sondern ermöglicht neben hygienischen Bedingungen wie Körperpflege und Wäschewaschen, selbstbestimmter Ernährung und Versorgung auch das Pflegen sozialer Kontakte und bietet Raum zur Entspannung. Zudem ist ein abgeschlossener Wohnraum ein Rückzugsort, der ein hohes Maß an Privatsphäre und Freiheit bietet. Wohnen ist ein Menschenrecht (Art.25 Abs.1), welches 1. die Sicherheit des Besitzes, 2. den Zugang zu sauberen Trinkwasser, Energieversorgung, medizinischer Versorgung, sanitäre Anlagen u.a., 3. Be-zahlbarkeit der Wohnung, 4. Bewohnbarkeit und 5. Erreichbarkeit umfasst (vgl. UN zit. in www.amnesty.de). Dieses Recht ist in Deutschland jedoch nicht verfassungsrechtlich garantiert und lässt sich stattdessen nur durch Rechtsnormen wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die Freiheitsrechte ableiten. Die Kommunen sind jedoch verpflichtet Hilfesuchenden zu ihrem Schutz eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, da Obdachlosigkeit als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt.
(...)Prognosen zu Folge wird die Wohnungslosigkeit der unter 25jährigen in den kommenden Jahren zunehmen (vgl. www.bagw.de). Inwieweit dies mit der derzeitigen Aktivierungspolitik zusammenhängt, soll im Folgenden betrachtet werden.
Zunächst werden im ersten Teil die Begrifflichkeiten Wohnungsnotfall, Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit erläutert, da auf der Grundlage dieser Begriffe die verschiedenen Hilfen arbeiten. Im Weiteren werden die Lebenssituationen wohnungsloser Menschen beschrieben und die Ursachen, die zu Wohnungslosigkeit führen können aufgezeigt. Somit wird zum Einen der Personenkreis dargestellt, mit dem das Hilfesystem arbeitet, und zum Anderen werden die gesellschaftlichen und individuellen Hintergründe erläutert, die Wohnungslosigkeit begünstigen können. Im zweiten Teil wird das Hilfesystem mit seinen rechtlichen Grundlage vorgestellt und kritisch betrachtet, um die Arbeitsweise des Systems zu verdeutlichen und mögliche Schwierigkeiten bei der Verwirklichung von Hilfen aufzuzeigen. Der dritte Teil setzt sich mit der Frage auseinander, warum vermehrt unter 25jährige von Wohnungslosigkeit betroffen sind und inwieweit insbesondere ihre Lage im Zusammenhang mit den Hartz IV Gesetzen verschärft wird. Abschließend wird unter Betrachtung bestehender Veränderungsbedarfe diskutiert, wie die Lebens- und Problemlage junger wohnungsloser Menschen verbessert werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Menschen in Wohnungsnot
1.1 Lebenssituation wohnungsloser Menschen
1.2 Allgemeine Ursachen und Hintergründe für Wohnungslosigkeit
2 Wohnungslosenhilfe
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen der Wohnungslosenhilfe
2.2 Kritische Betrachtung des Hilfesystems
3 Junge Menschen in der Wohnungslosigkeit
3.1 Verschärfung der Lage junger Menschen durch Hartz IV
3.2 Verbesserungsbedarfe in Bezug auf junge Wohnungslose
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle Situation wohnungsloser Menschen in Deutschland und analysiert insbesondere, inwieweit die Hartz IV Gesetze die Lebensbedingungen junger Wohnungsloser verschärfen und welche strukturellen Herausforderungen im Hilfesystem bestehen.
- Grundlagen der Wohnungslosigkeit und Lebenslagen Betroffener
- Strukturen und rechtliche Rahmenbedingungen des Hilfesystems
- Spezifische Risikolagen junger Menschen im Kontext der Aktivierungspolitik
- Kritische Analyse von Sanktionsmechanismen und rechtlichen Hürden
- Bedarfe und Ansätze zur Verbesserung der Unterstützung für junge Wohnungslose
Auszug aus dem Buch
3.1 Verschärfung der Lage junger Menschen durch Hartz IV
Das Gesetz für Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) spricht sich für die Selbstbestimmtheit junger Menschen aus und lässt entsprechend Freiraum für persönliche Ausführungsbestimmungen und Auffassungen. Zwar sind in §13 SGB VIII Maßnahmen zur „beruflichen Qualifizierung und Bildung benachteiligter junger Menschen enthalten“ (Enggruber 2010, S.25), doch entsprechen diese nicht dem Grundgedanken der Aktivierungspolitik. Folglich unterliegt das KJHG nicht dem Aktivierungsgrundsatz aus SGB II und SGB III. Die Inhalte aus SGB II und SGB III haben, im Gegensatz zu den Zielen und Maßnahmen des SGB VIII, das einseitige Ziel, Jugendliche für den Arbeitsmarkt zu aktivieren, um sie beschäftigungs- und leistungsfähig in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
Gemäß des Aktivierungsprinzips muss, wie oben bereits dargestellt, nach §15 SGB II zwischen dem Hilfebedürftigen und dem Leistungsträger (Agentur für Arbeit) eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. In ihr werden für sechs Monate das „Fordern und Fördern“ geregelt. Wird gegen die Vereinbarung verstoßen, folgen Sanktionen nach dem §31 SGB II (vgl. Enggruber 2010, S.22ff.). Dabei fallen nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die Sanktionen bei jungen Menschen nicht nur verhältnismäßig hoch aus, sondern sie werden auch häufiger verhängt. Dabei ist besonders kritisch zu sehen, dass Hartz-IV-Empfänger bei Nichtaufnahme einer zumutbaren Arbeit oder eines Ein-Euro-Jobs mit der Streichung der Regelleistung rechnen müssen, sodass ihnen nicht einmal das Existenzminimum bleibt (vgl. IAB zit. in BAG W 2010, S.6).
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung definiert Wohnungslosigkeit als Menschenrechtsproblem, skizziert die Zunahme der Betroffenenzahlen und stellt die Forschungsfrage nach den Auswirkungen der Aktivierungspolitik auf junge Menschen.
1 Menschen in Wohnungsnot: Dieses Kapitel erläutert die Begriffe des Wohnungsnotfalls und der Wohnungslosigkeit sowie die individuellen und gesellschaftlichen Ursachen, die zu einer solchen prekären Lebenslage führen können.
2 Wohnungslosenhilfe: Hier werden die rechtlichen Grundlagen des Hilfesystems (SGB II und SGB XII) dargelegt, die Trägerstrukturen beschrieben und die Arbeitsweise der Hilfeeinrichtungen kritisch beleuchtet.
3 Junge Menschen in der Wohnungslosigkeit: Das Kapitel analysiert die spezifischen Lebensumstände junger Wohnungsloser und die besonderen Schwierigkeiten beim Übergang von der Jugendhilfe in das System der Hartz IV Gesetzgebung.
4 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und fordert eine politische Neuausrichtung, bessere Kooperation der Hilfesysteme und den Abbau sanktionsorientierter Hürden zur wirksamen Bekämpfung der Wohnungslosigkeit.
Schlüsselwörter
Wohnungslosigkeit, Wohnungslosenhilfe, Hartz IV, SGB II, SGB VIII, Jugendhilfe, Aktivierungspolitik, soziale Isolation, Sanktionen, Prekarität, Wohnungsnotfall, Resozialisierung, Wohnungsbau, Existenzminimum, soziale Ausgrenzung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit thematisiert die aktuelle Situation der Wohnungslosenhilfe in Deutschland und untersucht die Auswirkungen der Gesetzgebung auf vulnerable Personengruppen, insbesondere junge Erwachsene.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den Ursachen von Wohnungslosigkeit, der Struktur des Hilfesystems sowie der kritischen Auseinandersetzung mit der Hartz IV-Aktivierungspolitik.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, inwieweit junge Wohnungslose durch die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und Sanktionslogiken zusätzlich in ihrer prekären Lage belastet werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse und der Auswertung relevanter sozialwissenschaftlicher Studien und Gesetzesgrundlagen im Bereich der Wohnungslosenhilfe.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden sowohl die allgemeinen Hintergründe von Wohnungslosigkeit und die Struktur der Hilfsangebote analysiert, als auch die spezifische Verschärfung der Lebensbedingungen junger Menschen durch Hartz IV dargestellt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wohnungslosigkeit, Hartz IV, Jugendhilfe, Sanktionen, Prekarität, soziale Ausgrenzung und Wohnungslosenhilfe bilden den Kern der terminologischen Ausrichtung.
Warum gelten Hartz IV-Sanktionen bei jungen Wohnungslosen als besonders problematisch?
Da junge Menschen oft instabile Lebensverhältnisse aufweisen, können Sanktionen bis hin zum Leistungsentzug das Existenzminimum gefährden und den Weg zurück in eine gesicherte Wohnsituation massiv erschweren.
Welche Rolle spielt die Kooperation zwischen den Ämtern?
Das „Gerangel um Zuständigkeiten“ zwischen den verschiedenen Sozialleistungsträgern (SGB II, SGB XII, SGB VIII) behindert oft eine reibungslose und bedarfsgerechte Hilfeleistung für Betroffene.
- Arbeit zitieren
- Julia Kosslers (Autor:in), 2012, Wohnungslosenhilfe. Inwieweit verschärfen die Hartz IV Gesetze die Situation junger Wohnungsloser?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271384