Konversion ehemaliger Kasernen als Modell für nachhaltige Energiekonzepte in der Immobilienentwicklung

Das Fallbeispiel Mannheim


Masterarbeit, 2014

86 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
1.2 Vorstellung des Forschungsdesigns

2 Konzeptioneller Hintergrund
2.1 Übergeordneter Kontext
2.2 Wechselbeziehungen der zentralen Begriffe
2.2.1 Nachhaltigkeit
2.2.2 Ressource ‚Energie‘
2.2.3 Ressource ‚Boden‘
2.2.4 Immobilienentwicklung als analytischer Rahmen

3 Gestaltungsmöglichkeiten nachhaltiger Energiekonzepte
3.1 Baurechtlicher Rahmen
3.2 Akteursgefüge
3.3 Maßnahmen des Energiesparens und der Energieeffizienz
3.3.1 Bautechnische Maßnahmen
3.3.2 Systemische Maßnahmen
3.3.3 Organisatorische Maßnahmen
3.4 Finanzierungsmöglichkeiten

4 Methoden
4.1 Wissenschaftstheoretischer Hintergrund: Die Hermeneutik
4.2 Qualitative Sozialforschung
4.3 Leitfadengestützte Experteninterviews

5 Fallbeispiel Mannheim
5.1 Analyse der Ausgangslage in Mannheim
5.2 Die Benjamin-Franklin-Village
5.3 Analyse der baurechtlichen Rahmenbedingungen
5.4 Analyse des vorhandenen Akteursgefüges
5.5 Analyse bezüglich der Maßnahmen des Energiesparens und der Energieeffizienz
5.5.1 Bautechnische Maßnahmen
5.5.2 Systemische Maßnahmen
5.5.3 Organisatorische Maßnahmen
5.5.4 Analyse bezüglich möglicher Finanzierungsmodelle
5.6 Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen

6 Schlussteil

Literaturverzeichnis

Anhang

Anhang A: Interviewleitfaden

Anhang B: Interviewmaterial, Blatt 1

Anhang C: Interviewmaterial, Blatt 2

Anhang D: Interviewmaterial, Blatt 3

Anhang E: Interviewmaterial, Blatt 4

Eidestattliche Erklärung

Danksagung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Forschungsdesign

Abbildung 2 Weltweite Entwicklung der Stadt- und Landbevölkerung von 1950 bis 2050 in absoluten Zahlen

Abbildung 3 Übersicht der Beziehungen zwischen den zentralen Begriffen der vorliegenden Arbeit

Abbildung 4 Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit

Abbildung 5 Akteursgefüge eines nEK

Abbildung 6 Kategorien von Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen

Abbildung 7 Der hermeneutische Zirkel

Abbildung 8 Die Militärflächen in Mannheim

Abbildung 9 Akteursgefüge aus der Sicht der öffentlichen Hand

Abbildung 10 Akteursgefüge aus Sicht des Projektentwicklers

Abbildung 11 Akteursgefüge aus Sicht der Bürger

Abbildung 12 Akteursgefüge aus Sicht der Unternehmen

Abbildung 13 Übersicht über die Überschneidungen der Interessen der Akteure

Abbildung 14 Darstellung der Zuteilung verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Maßnahmenkategorien durch die Experten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Übersicht der Experteninterviews

Tabelle 2 Maßnahmen- Akteursmatrix für bautechnische Maßnahmen

Tabelle 3 Maßnahmen- Akteursmatrix für systemische Maßnahmen

Tabelle 4 Maßnahmen- Akteursmatrix für organisatorische Maßnahmen..

1 Einleitung

1.1 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

Laut Erhebungen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2013 lebt bereits heute mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten. Die Urbanisierung wird sich weiterhin steigern und somit Veränderungsprozesse in urbanen Systemen bewirken (United Nations 2012:4). Neben dem Megatrend der Urbanisierung stellen der anthropogene Klimawandel und der ansteigende Ressourcenbedarf zusätzliche Herausforderungen für Städte dar. Die Zukunftsplanung der Städte muss sich daher zunehmend dem Thema der Nachhaltigkeit widmen und gleichzeitig ressourcenschonende Systeme implementieren. Aus dem Zusammenspiel der genannten Herausforderungen ergibt sich die Notwendigkeit eines anderen Umgangs und der Verknüpfung der Ressourcen ‚Energie‘ und ‚Boden‘, da „energetische Belange zukünftig in jede relevante stadtplanerische Entscheidung ein­bezogen und fester Bestandteil in der kommu­nalen Planungssystematik und dem Flächenmanagement werden [sollten]. Dies ist im Sinne des Klimaschutzes, wie für die Nachhal­tigkeit der Stadtentwicklung [und] die Attraktivität unserer Städte wichtig […]“ (BMVBS 2011:10f.).

Die Verknüpfung dieser zwei Ressourcen kann vor dem Hintergrund der Endlichkeit von Flächen und fossiler Energieträger in der Etablierung von nachhaltigen Energiekonzepten (nEK) auf Konversionsflächen liegen. Ein nEK ist die Grundlage für die Umsetzung langfristiger Strategien, wie der Energiewende und verfolgt auch die Ziele der Energiewende: Die Verminderung des Energiebedarfs von Gebäuden, einer effizienteren Energienutzung und der Förderung der Nutzung von Erneuerbaren Energien (Gege u. Oldeland, 2013:10f.). Zudem bündelt ein nEK Maßnahmen, deren Wechselwirkungen im Kontext zueinander gesetzt werden, um zielkonträre Ergebnisse zu verhindern (BMVBS 2011:12). Eine weitere Strategie, die in Deutschland verfolgt wird, ist die nationale Nachhaltigkeitsstrategie, welche die Verminderung des Flächenverbrauchs zum Ziel hat (Rat für Nachhaltigkeit 2008: o.S.). Eine mögliche Maßnahme gegen den Flächenverbrauch besteht für die Kommunen darin, ihre Innenentwicklung in Form einer Kreislaufwirtschaft der Flächen voranzutreiben, die Umwandlung und Recycling von Flächen beinhaltet (BMU 2013: o.S.). Eine Chance bietet hier die Konversion von Militärflächen.

Die Leitfragen dieser Arbeit lassen sich somit folgendermaßen formulieren:

- Welche Rahmenbedingungen sind für ein nEK relevant?
- Welche Inhalte kann ein nEK umfassen?
- Inwiefern können Praxis- und Strategieempfehlungen für das Fallbeispiel formuliert werden?

Es ist Ziel dieser Arbeit, ein theoretisches Konzept zu entwickeln, welches die Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten eines nachhaltigen Energiekonzepts modellhaft auf einer Konversionsfläche in Mannheim im Rahmen einer Ist- Analyse aufzeigt. Durch das Aufzeigen der Rahmenbedingungen und Inhalte soll ein Systemverständnis für ein nEK erreicht werden. Der analytische Rahmen dieser Arbeit wird aus der Perspektive der Immobilienentwicklung gewählt.

Der Aufbau der vorliegenden Arbeit besteht aus fünf Kapiteln:

In der Einleitung wird der aktuelle Bezug des Masterarbeitsthemas aufgezeigt, um hieraus die Zielsetzung und das Forschungsdesign der Arbeit zu entwickeln.

Im zweiten Kapitel soll wird der übergeordnete Kontext und das Zusammenspiel der Begriffe Nachhaltigkeit, Energie, Boden und Immobilienentwicklung erläutert.

Im dritten Kapitel werden die Gestaltungsmöglichkeiten eines Energiekonzepts erläutert. Gemäß der immobilienwirtschaftlichen Perspektive der Arbeit wird zunächst ein konzeptioneller Rahmen anhand des juristischen Kontexts aufgespannt. In diesem Kontext werden die Akteure mit ihren unterschiedlichen Interessen und ihrem spezifischen Umgang mit Energie positioniert, woraus sich deren Handlungsoptionen in den Bereichen der Energieeffizienz und des Energiesparens durch bautechnische, systemische und organisatorische Maßnahmen ergeben. Da die Umsetzung dieser Maßnahmen nicht nur von der Akteurskonstellation und der spezifischen Zielsetzung der Maßnahme abhängig ist, sondern auch einer Finanzierung bedarf, werden anschließend Finanzierungsmodelle vorgestellt.

In Bezug auf das Forschungsinteresse wird im vierten Kapitel die Methodik entwickelt. Während die Inhalte der konzeptionellen Grundlagen auf der Auswertung von Literatur fußen, werden die Forschungsfragen zusätzlich durch die Erkenntnisse der eigenen Erhebungen unterfüttert. Die Empirie setzt sich aus mehreren Experteninterviews zusammen.

Im fünften Kapitel werden die Anwendungsmöglichkeiten der Gestaltungsbausteine am Beispiel der BFV in Mannheim in einer Ex-ante-Analyse bewertet. Die Begründung der Entscheidung für die BFV wird in der Arbeit offengelegt. Zunächst wird die Konversionsfläche anhand einer kurzen Einführung in den Raum vorgestellt und der Kontext der Konversionsbemühungen sowie der baurechtlichen Gegebenheiten in Mannheim umrissen. Anhand der im dritten Kapitel entwickelten ‚Akteursschablone‘ und der Ergebnisse aus der Empirie wird das vorhandene Akteursgefüge analysiert und im Kontext der vorgestellten Ausgangslage das mögliche Maßnahmenportfolio eines nEK diskutiert. Dem Handlungsbedarf entsprechend wird erörtert, welche Maßnahmen im Falle der BFV notwendig und umsetzbar sind und welche Finanzierungsmodelle hierbei greifen könnten.

Im Schlussteil werden die zentralen Aussagen der Arbeit zusammengefasst. Die Forschungsfragen der Masterarbeit werden in diesem Teil beantwortet werden und die Limitation der Masterarbeit aufgezeigt.

1.2 Vorstellung des Forschungsdesigns

Die Vorgehensweise der Bearbeitung des Themas wird anhand der nachfolgenden Abbildung veranschaulicht

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Forschungsdesign (eigene Darstellung) (s. Abb. 1).

Das obige Forschungsdesign gliedert sich in zwei Phasen. Die erste verfolgt das Ziel anhand von Literaturrecherche ein nEK zu entwickeln, welches als Schablone für die Anwendung auf die Fallstudie in der zweiten Phase dient.

Die Idee zur Auseinandersetzung mit nachhaltigen Energiekonzepten entstand im Kontext eines Praktikums bei der Firma Drees & Sommer. Zentrale Inhalte des Leistungsportfolios und somit auch des Praktikums bestanden in der Beratung privatwirtschaftlicher Kunden und öffentlicher Träger in Bezug auf Konversionsvorhaben auf ehemaligen militärischen Flächen sowie in der Infrastrukturberatung. Aus dieser Idee ergibt sich die erste Literaturrecherche, um einen Einblick in das Thema zu erhalten und die Entwicklung der Leitfrage zu unterstützen. Die Bearbeitung dieser Leitfragen stützt sich auf das obige Forschungsdesign, um der wissenschaftlichen Vorgehensweise ein Gerüst zu geben. Da nun der Rahmen des Themas abgesteckt ist, werden daraufhin anhand einer weiteren Literaturrecherche die konzeptionellen Grundlagen des Themas geschaffen. Die erste Phase des Forschungsprozesses ist damit abgeschlossen und die zweite Phase, welcher die Fallstudie in den Fokus stellt, schließt sich an. Die durchgeführte Empirie orientiert sich in ihrem Aufbau an den Ergebnissen der ersten Phase. Die empirische Methodik wird hiernach ausgewählt und aufgrund dessen Experteninterviews durchgeführt und analysiert. Im Anschluss werden die Ergebnisse der Empirie auf die Gestaltungsmöglichkeiten und Inhalte eines nEK übertragen. Dem folgt eine Reflexion des Konzepts durch die Anwendung in der Praxis folgt daraufhin. Abschließend werden die Forschungsergebnisse am Ende des Forschungsprozesses zusammengefasst und die gewählte Methodik reflektiert.

2 Konzeptioneller Hintergrund

In diesem Kapitel soll der Kontext und das Zusammenspiel der Begriffe Nachhaltigkeit, Energie, Boden und Immobilientwicklung erläutert werden. Zunächst wird auf den übergeordneten Kontext von diesen Zusammenspiel eingegangen, um dann die Begriffe explizit in Beziehung zueinander zu setzen. Hieraus werden sich die Bausteine der Gestaltungsmöglichkeiten eines nEK ergeben.

2.1 Übergeordneter Kontext

Im Jahr 2008 lebten erstmal weltweit mehr Menschen innerhalb als außerhalb städtischer Siedlungen (United Nations 2012:4). Somit spielen Städte eine entscheidende Rolle „bei der Gestaltung zukünftiger Lebensräume sowie der Entwicklung von Umwelt und Klima“ (Lukatsch 2013:5), da der weltweite Megatrend zur Urbanisierung schon seit Dekaden

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

besteht und in dieser Form sich auch weiterhin fortsetzen wird (s. Abb. 2).

Abbildung 2 Weltweite Entwicklung der Stadt- und Landbevölkerung von 1950 bis 2050 in absoluten Zahlen (Lukatsch 2013:27 auf der Datengrundlage United Nations Department of Economic and Social Affairs 2012)

Die Ausprägung dieses Trends fällt dabei auf globaler Ebene sehr unterschiedlich aus. Während das Wachstum von Städten in den Schwellen- und Entwicklungsländern im räumlichen Umfang sehr dynamisch ist und dort der Schwerpunkt vor allem im Neubau von Infrastruktur und Gebäuden liegt, findet in den westlichen Städten vor allem eine Restrukturierung des Bestands statt. Weitere Herausforderungen für die Städte ergeben sich als Folge der oben genannten Bevölkerungsentwicklung. Diese ist Verursacher von ca. 70 % der weltweiten CO2- Emissionen sowie von Luft-, Wasser- und Umweltbelastungen. Gleichzeitig bedingen die bisherigen Entwicklungen von Gesellschaft und Wirtschaft einen gesteigerten Konsum und somit auch Ressourcenverbrauch, der vor allem in den Städten stattfinden wird. Ein entscheidender Faktor künftiger Stadtentwicklung ist demnach die Ressourcenverfügbarkeit. Daher sind im Umgang mit Ressourcen nicht nur neue Technologien zur Wieder- und Weiterverwendung notwendig, sondern gemeinhin auch eine Reduzierung des Ressourcenverbrauchs (Lukatsch 2011:5ff.; BMVBS 2011:11).

2.2 Wechselbeziehungen der zentralen Begriffe

Die Wechselbeziehungen zwischen den zentralen Begriffen dieser Arbeit, sind in Abbildung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 Übersicht der Beziehungen zwischen den zentralen Begriffen der vorliegenden Arbeit (eigene Darstellung)

3 dargestellt.

Die Nachhaltigkeit wirkt als Handlungsprinzip auf den Umgang mit den Ressourcen ‚Energie‘ und ‚Boden‘, welche wiederum in einem Energiekonzept zusammenwirken. Die Betrachtungsweise stützt sich dabei auf den analytischen Rahmen der Immobilienentwicklung. Im Folgenden werden die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Begriffen und deren jeweilige Bedeutung näher erläutert.

2.2.1 Nachhaltigkeit

Der Begriff der Nachhaltigkeit wird in dieser Arbeit als Handlungsprinzip zur Ressourcennutzung verstanden. Dieses Prinzip folgt deren Annahme, dass Nachhaltigkeit gegeben ist, wenn die Erhaltung der grundlegenden Eigenschaften, die Stabilität und die immanenten Regenerationsfähigkeit eines Systems gewährleistet werden. Diese Regenerationsfähigkeit bezieht sich nicht nur auf immanente Prozesse, sondern auch auf die Anpassungsfähigkeit an Veränderungen äußerlicher Rahmenbedingungen (Aachener Stiftung Kathy Beys 2013: o.S.). Da diese Eigenschaften nur auf erneuerbare Energieträger und nicht auf fossile Energieträger zutreffen, stehen die nachhaltigen Energieträger im Fokus dieser Arbeit (BMU 2011:5).

2.2.2 Ressource ‚Energie‘

In Deutschland ist die Energiewende seit der Jahrtausendwende fortwährendes Thema im politischen Diskurs und Handeln. Ziel der Energiewende ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Vermeidung von Treibhausgasen durch Energieeinsparung und der Einsatz erneuerbarer Energien anstelle von fossilen Brennstoffen (Sparwasser 2011:1). Im Jahr 2000 fand sich erstmals eine parlamentarische Mehrheit für einen zeitlich gestaffelten Atomausstieg. Des Weiteren wurde im gleichen Jahr das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet, welches den Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) unterstützen sollte. Für die Nutzung von EE sprechen mehrere Gründe: Durch die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen und der Reduzierung der Verbrennung fossiler Energien werden die Folgen des Klimawandels eingedämmt. Außerdem steigert die Diversifizierung von Energieträgern und Produzentenregionen die Versorgungssicherheit und die Importunabhängigkeit in Bezug auf die Energieversorgung. Ein weiterer Sicherheitsaspekt besteht in der schrittweisen Abschaffung von Risikotechnologien, wie der Atomkraft (BMU 2011:6ff.). Schlussendlich werden Energieimporte durch lokale Arbeitskraft und Technologie ersetzt. Luhmann et al. (2013:112) gehen davon aus, dass auf diese Weise innerhalb von zehn Jahren bundesweit 260.000 neue Arbeitsplätze entstehen können, davon alleine 100.000 im Bereich der Stromeffizienz.

Vor dem Hintergrund der Reaktorkatastrophe in Fukushima hat die deutsche Bundesregierung beschlossen, die Energiewende zu beschleunigen. Diese Entscheidung wurde durch eine Reihe von Gesetzesnovellierungen flankiert (BMVBS 2011:2). Hierzu zählen z.B. die Novellierung des EEG, die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energiewirtschaftsgesetz und die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) (Schüle et al. 2011:121). Die EnEV aus dem Jahr 2009 ist der gesetzliche Rahmen, der aktuell für Gebäude gültig ist. Durch die Novellierung in der EnEV 2013 ergeben sich nun folgende Änderungen: Insgesamt werden die primärenergetischen Anforderungen, die sogenannte Gesamtenergieeffizienz, an Neubauten von Wohn- und Nicht- Wohngebäuden verschärft. Zudem werden „höhere Ansprüche an die Gebäudehülle gestellt, die Einführung eines Modellgebäudeverfahrens als alternatives Nachweisverfahren und die Einführung einer Pflicht zur Nennung von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen bestimmt“ (MVV Enamic Regioplan 2012:9). Die Endlichkeit fossiler Brennstoffe und die damit einhergehende Steigerung der Energiekosten fordern ebenfalls einen Wandel im Umgang mit Energie. Dass die Energiewende in der Raumentwicklung eine Rolle spielt, ist nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene bekannt. Ein Beispiel hierfür ist die folgende Stellungnahme vom Land Schleswig-Holstein: Von Schüle et al. (2011:10) heißt es zu den rechtlichen Regelungen, dass die in Deutschland mittlerweile geschaffenen „vielfältigen Gesetze und politischen Strategien, die sich vom energiewirtschaftspolitischen über den wohnungs- und baupolitischen bis zum planungsrechtlichen Bereich erstrecken, […] in ihrem Zusammenwirken intensiv dafür sorgen [werden], dass die Energiewende in den unterschiedlichsten Siedlungsräumen, den Wohnquartieren genauso wie in den Neubau-, Sanierungs- oder Konversionsgebieten auch tatsächlich ankommt“.

Konversionsgebiete bieten sich in diesem Zusammenhang besonders an, da auf diesen Flächen während ihres Umnutzungsprozesses quartiersbezogene Planungsprozesse stattfinden. Diese Prozesse können beispielsweise das Thema der Nutzungsmischung, das Thema der Flächennutzung oder der Klimawandelanpassung zum Gegenstand haben. Somit vergrößern sich die Gestaltungschancen in Bezug auf das Handlungsfeld ‚Energie‘ durch die Verzahnung mit der Konversion, da diese auch Fragen der Gestaltung der Infrastruktur oder der Widmung spezifischer Flächennutzungen aufwerfen (Schüle et al. 2011:86; Devine-Wright 2005:60)

2.2.3 Ressource ‚Boden‘

Jeden Tag werden in Deutschland 113 ha als Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dieser Flächenverbrauch entspricht ungefähr 106 Fußballfeldern am Tag. Zwar handelt es sich nicht um einen ‚Verbrauch‘ im wörtlichen Sinne, doch ist Fläche eine endliche Ressource, die die Lebensgrundlage des Menschen bildet. Im Jahr 2002 beschloss die Bunderegierung daher in ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, dass bis zum Jahr 2020 der Flächenverbrauch auf maximal 30 ha pro Tag reduziert werden soll (Rat für Nachhaltigkeit 2008: o.S.).

Ein Lösungsweg, um die Verminderung des Flächenverbrauchs zu erreichen, ist die Militärkonversion. Militärkonversion bezeichnet die Umnutzung ehemaliger militärischer Flächen für zivile Nachnutzung (Gettmann 1992:3). Peter Ramsauer, zum damaligen Zeitpunkt Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hielt auf der Konversionskonferenz im Juni 2013 in Berlin fest, dass „ab 2014 die Schwerpunkte der Militärkonversion vor allem auf die Kommunen zukommen. Das müssen wir gut vorbereiten. Für die betroffenen Kommunen sind bereits jetzt Antworten auf Vollzugsfragen wichtig.“ (BMVI 2013: o.S.). Hierbei spielt die aktuelle Strukturreform der Bundeswehr und die Reduzierung der Standorte der US- Streitkräfte eine bedeutende Rolle. Die Strukturreform der Bundeswehr basiert auf den Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 27. Mai 2011, die durch Verteidigungsminister Thomas de Maiziére erlassen wurden. Darin wurde eine umfassende Reform der Bundeswehr festgelegt, welche zum einen eine deutliche Truppenreduzierung und zum anderen den Übergang zur einer Freiwilligenarmee beinhaltet (BdV 2011:4). Demzufolge findet eine Restrukturierung der Liegenschaften der Bundeswehr mit der Folge von Standortschließungen statt.

Weiterhin befindet sich die US Army in einer weltweiten Umstrukturierung, die im Jahr 2004 unter der Regierung von Präsident Bush beschlossen worden war. Sie beinhaltet eine Reduzierung der militärischen Standorte in Deutschland. Von den insgesamt ca. 100.000 Soldaten, deren Abzug aus dem Raum Europa und Asien vorgesehen ist, sollen 40 % aus Deutschland abgezogen werden (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 2013:46).

Durch die Reformen des deutschen und US-amerikanischen Militärs werden große Flächen frei, die der Bund als Eigentümer zeitnah an Investoren zum jeweiligen Verkehrswert verkaufen möchte (Beutler et al. 2011:9). In Zeiten problematischer Entwicklung der öffentlichen Kassen stehen die Kommunen seitdem vor der Herausforderung einer Überführung dieser Flächen in eine zivile Folgenutzung. Diese kann sehr unterschiedlich ausfallen: Von der Eröffnung eines Naturerlebnispark (Beispiel: Nutscheid Kaserne in Waldbröl) über die Einrichtung einer Universität (Beispiel: Scharnhorst Kaserne in Lüneburg) bis hin zur Etablierung eines Quartiers mit Nutzungsmischung (Beispiel: Francois Kaserne in Hanau) sind unterschiedliche Lösungen möglich. Diese sind stark vom Standort und den örtlichen Rahmenbedingungen abhängig sind (Stadt Lüneburg 2013; Stadt Hanau 2011; Oberberg heute 2008). Von zentralem Interesse ist hierbei, dass die Durchführung der Konversion möglichst zeitnah zur Freigabe der Flächen geschieht, um die negativen Auswirkungen (wie Leerstand, Verfall oder Imageverlust) auf die Wirtschafts- und Bevölkerungsstruktur in den betroffenen Gebieten abzufedern und gleichzeitig eine nachhaltige Flächenentwicklung zu etablieren (Beutler et al. 2011:9).

2.2.4 Immobilienentwicklung als analytischer Rahmen

Da diese Arbeit im Kontext der Immobilienentwicklung angesiedelt ist, werden im Folgenden deren Ziele und Inhalte kurz umrissen. Der Begriff der Immobilienentwicklung wird dabei auch synonym für die Ausdrücke ‚Immobilienprojektentwicklung‘ oder nur ‚Projektentwicklung‘ verwendet (Brauer 2009:615). Das Ziel der Immobilienentwicklung ist „die Errichtung von Bauvorhaben, die einerseits wirtschaftlichen Anforderungen genügen und sich andererseits in die städtebauliche Ordnung einfügen“ (Bone- Winkel u. Schulte 2008:329). Die Immobilienentwicklung hat einen konkreten Bezug zum urbanen Raum und dem raumwirksamen Prozess der Konversion. Die Begründung hierfür basiert auf folgender Aussage: „Property development is the activity concerned with the entire process of urban transformation” (Isenhöfer u. Väth 2000:155). Somit besteht ein Bezug der Immobilienentwicklung zum urbanen Raum und dem raumwirksamen Prozess der Konversion.

Die Immobilienentwicklung besteht aus Leistungen, die vom Grundstückerwerb über die begleitende Planung, die Finanzierung und den Bau als auch deren nachfolgenden Verkauf oder Betrieb reichen (Brauer 2009:619). Die Bandbreite der Beteiligten reicht von den Entwicklungsgesellschaften (auch Projektgesellschaften genannt), über den Eigentümer, Bauunternehmen, Nutzer, die öffentliche Hand und beratende Dienstleister wie Architekten. Die zentralen Aspekte der Immobilienentwicklung setzen sich aus den baurechtlichen Rahmenbedingungen, den genannten Akteuren und deren Portfolios an Maßnahmen sowie der Finanzierung zusammen. Diese bilden den analytischen Rahmen dieser Arbeit (Bone- Winkel u. Schulte 2008:27ff.).

3 Gestaltungsmöglichkeiten nachhaltiger Energiekonzepte

Die Gestaltungsmöglichkeiten eines nEK werden durch jene komplexen Zusammenhänge geprägt, welche in Kapitel 2 vorgestellt worden sind. Damit ein solches Konzept entwickelt werden kann, bedarf es gewisser Rahmenbedingungen wie detaillierter Kenntnisse erstens des baurechtlichen Rahmens und diejenigen seiner Spezifika, die für die Gestaltung eines nachhaltigen Energiekonzepts auf kommunaler Ebene relevant sind. Zweitens muss herausgestellt werden, welche Akteure mit welchen Interessen und Handlungsoptionen im Kontext eines nachhaltigen Energiekonzepts wirken könnten. Drittens ergibt sich aus dem baurechtlichen Rahmen und der Akteurskonstellation die Bandbreite möglicher Maßnahmen und somit der Inhalt eines nEK. Viertens und zuletzt ist die Finanzierung dieser Maßnahmen ein entscheidender Punkt für Gestaltung und damit auch für die nachfolgende Umsetzung eines nEK. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse ist somit die Wahl einer adäquaten Methodik möglich, um die Rahmenbedingungen und Inhalte eines nEK letztendlich an einem Fallbeispiel überprüfen zu können.

3.1 Baurechtlicher Rahmen

Im ersten Kapitel des BauGB, dem Allgemeinen Städtebaurecht, wird im ersten Teil die Bauleitplanung (§§ 1 bis 13a) behandelt, welche für die Gestaltung eines nEK eine Rolle spielt. In den allgemeinen Vorschriften der §§ 1 bis 4 wird festgehalten, dass private und öffentliche Belange im Sinne des Gesetzes gerecht abgewogen werden müssen (§ 2 Abs. 3 BauGB). Mit Hinblick auf ein Akteursgebilde, das eine heterogene Struktur aufgrund der inhaltlichen Komplexität aufweist, ist dies zweckdienlich. Darüber hinaus können, laut § 4b, Verfahrensschritte an Dritte übertragen werden, sodass die Kommunen externe Kompetenzen auf diesem neuen Handlungsfeld des Energiekonzeptes einbinden können. Der Nachhaltigkeitsaspekt wird im BauGB im klassischen Sinne des Drei-Säulen-Modells

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit (Aachener Stiftung Kathy Beuys: o.S.)

verstanden (s. Abb. 4) und in § 1 Abs. 5 festgehalten.

Dort heißt es, das „ein Interessensausgleich zwischen gemeinwohlorientierten ökologischen und sozialen Aspekten und der rein ökonomisch motivierten Entwicklung anzustreben ist“ (§ 1 Abs. 5).

Im Rahmen der BauGB-Novelle im Jahr 2011 wurden zudem Veränderungen in den allgemeinen Vorschriften vorgenommen und im §1 wurde in Abs. 5 angefügt: „den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern“. Dieser Absatz wird von § 1 Abs. 6 Ziff. 7 lit. a) BauGB dahingehend unterstützt, dass „Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt“ geschützt werden sollen. Somit wird den Maßnahmen eines nachhaltigen Energiekonzepts eine Grundlage im Sinne der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gegeben.

In der Bauleitplanung wird zwischen zwei Arten von Instrumenten unterschieden: Den informellen und den formellen Instrumenten. Die informellen bestehen in zahlreichen Formen und Varianten. (Sparwasser 2011:13). Es handelt sich hierbei um „Leitlinien kommunalen Handelns, wie sie in Form von Masterplänen, Stadtentwicklungskonzepten, Nahversorgungskonzepten, etc. zum Ausdruck kommen“. Energiekonzepte gelten demnach als informelles Planungsinstrument Eine entsprechende Selbstbindung kann per Ratsbeschluss erfolgen (Schüle et al. 2011:64). Diese Leitlinien dienen im Idealfall der Vorbereitung der formellen Verfahren und benötigen keine Öffentlichkeits- oder Behördenbeteiligung. Gemäß § 1 Abs. 6 Ziff. 11 BauGB gilt es, diese „bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere zu berücksichtigen“.

Die nachfolgenden formellen Instrumente des BauGB bestehen in Form von Satzungen. Man unterscheidet hierbeizwischen dem Flächennutzungsplan (FNP), dem Bebauungsplan (B-Plan) und dem städtebaulichen Vertrag.

Der FNP ist ein vorbereitender Bauleitplan, in welchem die allgemeinen räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele für das gesamte Gebiet einer Kommune dargestellt werden. In den §§ 5 bis 7 wird die Art der Bodennutzung gelegt. Durch die Auswahl der Flächen, deren Lage und Orientierung, sowie die Nutzungsver­teilung werden die Rahmenvorgaben für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung geschaffen. „Die Verteilung und Zuordnung von Wohn-, Ge­werbe-, Industrie- und Sondergebieten kann un­ter Beachtung möglicher energetischer Synergie­effekte, wie z. B. Abwärmenutzung und geplante Wärmenetze, erfolgen“ (Hamacher u. Hausladen 2011:76). Zudem werden seit der Novelle des BauGB im Jahr 2011 in § 5 Abs. 2 die Darstellung von „Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen […], insbesondere zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung und Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus Erneuerbaren Energien (EE) oder Kraft- Wärme- Kopplung“ im FNP geregelt. Die Sicherung von Flächen zu diesen Zwecken wird in § 5 Abs. 2 Nr. 4 festgehalten. Ein Beispiel für die Anwendung dieses Paragraphen in Verbindung mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenenergieanlagen (Hamacher u. Hausladen 2011:66).

Der B-Plan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der in einem bestimmten Geltungsbereich wirkt und unmittelbar rechtswirksam gegenüber Dritten ist. In den §§ 8 bis 10 wird die Art und das Maß baulicher Nutzung festgesetzt. Diese Festsetzungen dürfen allerdings nur aus städtebaulichen Gründen erfolgen (§ 9 Abs. 1 BauGB). Ein Grundstein zur Reduzierung des Wärmeverlusts von Gebäuden und die damit einhergehende Energieeinsparung kann durch eine hohe bauliche Dichte und kompakte Gebäudeformen erreicht werden. „Kompakte und großvolumige Gebäudeformen „Reihen-, Mehrfamilienhäuser, Hausgruppen, geschlossene Bebauung besitzen […] haben im Vergleich zu freistehenden Einfamilienhäusern ein günstigeres Verhältnis zwischen Volumen und Außenfläche“ (Schüle et al. 2011:68). Die bauliche Dichte kann durch die Stellung der Gebäude (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) wie auch durch die Art und das Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) erreicht werden. Durch eine hohe bauliche Dichte reduzieren sich nicht nur die Baukosten, sondern auch die Betriebs- und Unterhaltskosten. Außerdem bedeutet eine Siedlungseinheit mit hoher Dichte eine größere Gesamtenergieabnahme, sodass hier die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Realisierung eines Nahwärmenetzes besteht (Hamacher u. Hausladen 2011:77). In § 9 Abs. 1 Nr. 12, 13 und 21 BauGB sind weiterhin Festsetzungen zu Versorgungsflächen, -anlagen und -netzen sowie entsprechenden Leitungsrechten zu finden, doch muss betont werden, dass nur die Umsetzung unterstützt werden kann, keineswegs aber die Nutzung von Nah- oder Fernwärmeversorgung festgesetzt werden kann (Bunzel et al. 2011:56ff.). Für die Nutzung von Solarenergie spielen die Orientierung und die Höhe eines Gebäudes, die Dachform und -neigung und unerwünschte Verschattung durch Nachbargebäude und Bepflanzung eine Rolle. Diese Parameter können durch die obengenannten Festsetzungen im B-Plan eingebracht werden. Sollten sich durch diese Art von Maßnahmen Abweichungen zum B-Plan ergeben, dann werden diese durch die Sonderregelung in § 248 dennoch bis zu einem gewissen Maße ermöglicht (Hamacher u. Hausladen 2011:77). Welche Energieträger letztendlich genutzt werden, kann mit Hilfe des BauGB nicht vorgeschrieben werden, doch lassen sich nach § 9 Abs. 1 Nr. 23a Gebiete festlegen, in denen keine luftverunreinigende Stoffe, zum Beispiel Brennstoffe wie Kohle, genutzt werden dürfen. Unterstützend wirkt hierbei § 9 Abs. 1 Nr. 23b. In diesem Paragraphen wird festgelegt, dass im Falle eines Neubaus spezifische bauliche Maßnahmen für den Einsatz von EE durchgeführt werden müssen.

Der städtebauliche Vertrag regelt die Zusammenarbeit mit Privaten im Rahmen der Bauleitplanung in den §§ 11 bis 13. Hierbei handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem die Kommune die Vorgaben des B-Plans verschärfen kann. Im Rahmen der Vertragsdetails lassen sich die Errichtung und Nutzung von Anlagen für die Erzeugung und Versorgung aus EE oder die Nutzung spezifischer Wärmenetze vorschreiben (Hamacher u. Hausladen 2011:78). Im Rahmen einer Konversion ist die Etablierung einer Zwischennutzung nicht selten. Der § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB gewährt hierfür zeitlich befristetes Baurecht, sodass beispielsweise temporär Photovoltaikanlagen auf Brachflächen installiert werden können. Der städtebauliche Vertrag ist die gängigste Form einer Public-Private-Partnership (PPP), welche als „frei ausgehandelte und durch privatrechtliche Vereinbarungen vertraglich fixierte Zusammenarbeit zwischen Kommune und Investor (bzw. Projektentwickler) […] zum Zwecke gemeinsamer Projektentwicklung“ definiert wird (Bone- Winkel u. Schulte 2008:366; Isenhöfer u. Väth 2000:157).

Im zweiten Kapitel des BauGB, dem Besonderen Städtebaurecht, wird das Thema ‚Energie‘ auch an verschiedenen Stellen eingebracht. Im ersten Teil, in §§ 136 bis 164 wird auf städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Bezug genommen. Diese können dazu genutzt werden, dass in „städtebaulich defizitären Lagen“ Sanierungsmaßnahmen dazu genutzt werden können die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden zu verbessern und die Siedlungsstruktur den Erfordernissen des Umweltschutzes anzupassen (Schüle et al. 2011:71). Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen ergeben sich zudem für die Kommune beispielsweise folgende Steuerungsinstrumente: Anwendung von bodenpreisrechtlichen Vorschriften (§ 152 bis 156a BauGB), gesetzliches Vorkaufsrecht und Genehmigungsvorbehalte für die Beseitigung, Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Außerdem ist die Realisierung von Sanierungsmaßnahmen auch Grundlage für die Beantragung von Städtebauförderungsmitteln des Bundes und/oder des Landes. Sind die veranschlagten Maßnahmen defizitär, besteht die Möglichkeit einer Förderung von 60 % des Defizits (Stadt Mannheim 2013d:54f.). Des Weiteren können Baumaßnahmen in Bezug auf „die Errichtung oder Erweiterung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung“ als städtebauliche Sanierungsmaßnahme (§ 148 Abs. 2 S. 5) oder aber auch im Rahmen des Stadtumbaus (§ 171) begründet werden. Der § 171a Abs. 3 Satz 6 BauGB wird immer öfter angewendet, um im Rahmen des Stadtumbaus „freigelegte Flächen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung oder einer hiermit verträglichen Zwischennutzung“ zuzuführen (Wuschanksy 2009:17). Im Sinne des Besonderen Städtebaurechts ist die Umsetzung von Maßnahmen auch durch Private möglich, solange sie auf „der Grundlage eines mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde abgestimmten Konzepts“ fußen (§ 171f). Diesbezüglich gibt es seit der Novelle der Vergabeordnung im Jahr 2010 die Option, bei Vergabeentscheidungen die Energieeffizienz und die Unterhaltskosten über den vollständigen Lebenszyklus einzubeziehen (Sparwasser 2011:19).

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der baurechtliche Rahmen, insbesondere seit der BauGB-Novelle in 2011, die Implementierung von EE im Raum unterstützt. Zudem werden unterschiedliche Interessen umfassend und im Sinne der Nachhaltigkeit gleichberechtigt abgewogen. Die Kompetenzen Dritter können in Form von beratenden Leistungen oder in der Durchführung von Maßnahmen integriert werden. Energiekonzepte zählen zu den informellen Planungsinstrumenten im BauGB, die im Vorfeld formeller Prozesse eingesetzt werden können. In diesem formellen Rahmen bietet der FNP die Möglichkeit energetische Synergieeffekte durch eine entsprechende Flächenausweisungen und Darstellung zu erzielen. Im B-Plan kann eine hohe bauliche Dichte ermöglicht werden, um energetische Maßnahmen zu unterstützen. Außerdem kann durch die Festsetzungen Einfluss auf die Verwendung von Energieträgern genommen werden. Auch im Stadtumbau und in der Stadtsanierung werden die Themen der Energieeffizienz und -einsparung adressiert, sodass allumfassend energetische Maßnahmen nicht nur im Neubau, sondern auch im Bestand festgesetzt werden können.

Nun besteht in der Praxis immer wieder die Herausforderung diese Gesetze mit bestehenden Strategien zu vereinbaren. Dem Ziel der positiven Gesamtenergiebilanz muss hierbei genauso Rechnung getragen werden wie auch dem Erhalt der baukulturellen Qualität eines Quartiers. So sind Alternativen notwendig, falls beispielsweise die nachträgliche Wärmedämmung mit dem Denkmalschutz kollidiert. Eine Lösung wäre demnach eine klimaneutrale Wärmeversorgung durch EE als Ausgleichsmaßnahme (Bunzel et al. 2011:71).

An dieser Stelle wird die Schlüsselrolle der Kommune in der Entwicklung und Umsetzung von nachhaltigen Energiekonzepten deutlich. Doch die Kommune kann diese Prozesse nicht alleine planen und steuern. Hierzu ist ein Kreis von Akteuren notwendig, der im Folgenden erläutert wird.

3.2 Akteursgefüge

Die hier genannten Akteursgruppen sind die Akteure, die den größten Einfluss in der Planung, Durchführung und Umsetzung eines nEK ausüben können. Im Folgenden werden die Gruppen modellhaft anhand ihres Umgangs mit Energie, ihrer Interessen und Handlungsoptionen kategorisiert und vorgestellt. In der Praxis ist durchaus mit Überschneidungen und einem differenzierteren Akteursgefüge zu rechnen (Convery et al. 2008:4225). Es wurde jedoch auf eine weitere Unterteilung verzichtet, da die Unterscheidung ausreichend für Zielsetzung dieser Arbeit ist.

Öffentliche Hand

Wie in Kapitel 3.1 erläutert, spielt die öffentliche Hand eine zentrale Rolle: Als Planer, Regulierer, Verbraucher und Promoter. Mit Instrumenten der Planung, wie z.B. der Bauleitplanung, kann sie für die rechtliche Zulässigkeit einer Anlage, wie beispielsweise von Solarparks, sorgen. Außerdem kann sie für einen Interessensausgleich zwischen den beteiligten Akteuren sorgen und auf den Prozessablauf einen regulierenden Einfluss nehmen (Bunzel et al. 2011:67). Weiterhin kann eine früh eine Identifikation mit dem anstehenden Projekt durch die öffentliche Hand initiiert werden, wenn die relevanten Akteure frühzeitig über den Planungs- und Umsetzungsstand informieren werden (Hamacher u. Hausladen 2011:83). Weiterhin kann sie durch ihr Handeln als Verbraucher eine Vorbildfunktion einnehmen (Bunzel et al. 2011:345). Die öffentliche Verwaltung kann zudem als Innovationstreiber fungieren. Da sie Zugriff auf einen erheblichen Umfang an raumrelevanten Daten hat, kann sie diese als Grundlage für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen entweder selber verwenden oder zur Verfügung stellen (Holst 2012:2). Die Energieversorgung hat eine vielschichtige Bedeutung für die öffentliche Hand. Durch die große Zahl öffentlicher Gebäude und den Umfang der öffentlichen Fuhrparks ist sie ein bedeutender Energiekonsument. Die Energieversorgung spielt demnach als ökonomische Größe im kommunalen Haushalt eine Rolle. Außerdem kann der „Aufbau der Anlagen, Planung und Installation, Anlagenbetrieb und Wartung und schließlich der Gewinn aus der Anlage die gemeindliche Leistungsbilanz verbessern, gemessen in Wertschöpfung, Steuereinnahmen und Arbeitsplätzen“ (Sparwasser 2011:3ff.). Idealerweise wirkt sich diese wie ein kommunales Konjunkturprogramm aus, sodass an diesem Punkt energiepolitische und wirtschaftspolitische Ziele übereinstimmen. Für die öffentliche Hand ist die Energieversorgung ein Betätigungsfeld, das als ein Teil der Daseinsvorsorge gilt. Ist die Kommune an den Stadtwerken mindestens beteiligt, dann besteht ihre Aufgabe darin, ein gesundes Gleichgewicht zwischen dem Wettbewerb und der Gemeinwohlorientierung zu finden. Für ihre Außenwirkung stellt die Energieversorgung auch einen Standortfaktor in Bezug auf Versorgungssicherheit und -preise dar, welche wiederum für Gewerbe und Industrie entscheidend bei der Ansiedlung oder bei einer eventuellen Umsiedlung sind. Energie wirkt zudem als Imagefaktor. Attribute wie ‚klimaneutrale Stadt‘ oder ‚Green City‘ können daher aktiv im Stadtmarketing eingesetzt werden (ebd.:5ff.).

Projektentwickler

Projektentwickler planen und entwickeln Strategien und können in der Prozesssteuerung tätig sein. Sie können von der Kommune den Auftrag erhalten Strategien zu erarbeiten und arbeiten hierbei im Rahmen der Vorgaben der öffentlichen Hand. Gleichzeitig müssen sie den Handlungsrahmen und die Interessen der Wirtschaft unter Einbeziehung der Bürger integrieren. Projektentwickler fungieren daher an der Schnittstelle zwischen den Akteuren (Selle 2005:54ff.).

Bürger

Eine weitere Gruppe von Akteuren bilden die Bürger, die als Konsumenten, Produzenten und Investoren auftreten. Diese Gruppe ist sehr heterogen, da ihre Entscheidungen und Interessen durch unterschiedliche Wertvorstellungen, Motivationsmuster und Gewohnheiten geprägt sind, die in Beziehung mit dem jeweiligen Umfeld und Lebensumständen stehen. Trotz dieser starken Heterogenität kann diese Gruppe in vier Untergruppen gemäß ihrer Rolle in Planungs- also auch Konversionsprozessen unterteilt werden (Hamacher u. Hausladen 2011:83).Es gibt die aktiven Bürger, die als Mitstreiter ihre eigenen Ressourcen in den Prozess einbringen sowie die neugierigen Bürger, die als potenzielle Verbündete im Sinne ihrer eigenen Interessen den Prozess mitgestalten wollen. Außerdem gibt es die Gruppe der indifferenten Bürger, die das Thema Energie als unbedeutend einstufen und die Gruppe der Gegner, die ihre eignen Ressourcen einbringen, um den Prozess zu verhindern. Im Umgang mit Energie sind die Bürger in der breiten Masse vor allem in der Rolle der Konsumenten. Sie können aber auch als Produzenten fungieren, indem sie eine Anlage zur Produktion von nachhaltiger Energie beispielsweise auf ihr Dach montieren. Darüber hinaus können sie als Investoren durch das Einsetzen von Privatkapital wirken. In der Rolle des Investors unterscheiden sich ihre Motive von denjenigen der Unternehmen dahingehend, dass Private ihr Kapital meist in geringerem monetären Umfang und teilweise auch aus idealistischen Motiven einsetzen (Selle 2005:419f.).

Unternehmen

Auch Unternehmen, die nicht in die Energieversorgung eingebunden sind, treten im Kontext nachhaltiger Energiekonzepte als Konsumenten, Produzenten und Investoren auf. Als Energiekonsumenten, insbesondere in der Form von Großabnehmern, sind sie wichtig für die Erfassung des Energiebedarfs und die Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Energiekonzepten. Einflussreiche Großabnehmer stellen Wohnungsbaugesellschaften, große Industrie- und Gewerbebetriebe, Bildungseinrichtungen (z. B. Hochschulen) oder Schwimmbäder dar. Sie sind Sonderabnehmer, die eine spezielle Verbrauchsstruktur in Bezug auf die Energieform und das Temperaturniveau aufweisen. Freibäder haben ihren höchsten Wärmebedarf im Sommer, während Eislaufbahnen einen hohen Kältebedarf im Winter aufweisen. Die Kombination von Sonderabnehmern mit ‚normalen‘ Stromkonsumenten ermöglicht „sehr effiziente Kombinationskonzepte“, da eine optimale Auslastung von Anlagen durch komplementäre Lastgänge erreicht werden können (Hamacher u. Hausladen 2011:90). Weiterhin sind Unternehmen auch potenzielle Investoren, unter der Bedingung, dass aus ökonomischer Sicht eine angemessen Refinanzierung möglich ist. Eine weitere Rolle können Unternehmen in der Bereitstellung von Leistungen betreffend der Entwicklung und Realisierung von Anlagen nachhaltiger Energieformen ausüben (BMVBS 2011:12).

Energieversorger

Die Energieversorger in ihrer Rolle als Energieproduzenten und -lieferanten bestehen in vielfältigen Varianten der Trägerschaft. Die am häufigsten verbreitete Form sind die Stadtwerke. Diese gibt es in einer Bandbreite von einer rein kommunalen bis hin zur rein privatwirtschaftlichen Trägerschaft. Eine Mischform kann beispielsweise in Form von PPP bestehen, sodass der Energieversorger nur als Investor oder nur als Betreiber involviert wird (Hamacher u. Hausladen 2011:89). Außerdem bestehen Unterschiede in der Wahrnehmung und Akzeptanz der Versorger durch die anderen Akteure, je nachdem in welcher Art und Weise sie im Umfeld etabliert sind. Ulrich Maly, Oberbürgermeister von Nürnberg und aktuelle Spitze des Städtetags, stellt fest, dass Energieanlagen, „die von dem örtlichen Versorger aufgestellt werden auf weniger Wiederstand treffen, als wenn eingeflogene Investoren dahinter stehen“ (Winterhagen 2013:23). Die Energieversorger bilden eine Gruppe, die sich schon außerhalb eines nEK mit dem Thema der Energie beschäftigt hat und dementsprechend einen Erfahrungsschatz in diesem Gebiet vorweisen kann. Die Zielsetzung von Energieversorgern wird durch die öffentliche Hand und durch ökonomische Gesichtspunkte beeinflusst, sie bewegen sich daher zwischen den Postulaten ‚Daseinsvorsorge‘ und ‚Wettbewerb‘. Somit besteht ihre Zielsetzung darin, dass „Erzeugungsarten mit entsprechenden Anteilen verschiedener Energieträger in einem vernünftigen Ausgleich zwischen ökologischen und ökonomischen Belangen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse“ eingesetzt werden (Sparwasser 2011:15). In einer von der Universität Leipzig veröffentlichten Studie aus dem Jahr 2010 wird festgestellt, dass die Stadtwerke in Deutschland zudem einem hohen Anpassungsdruck unterliegen. Von den 100 befragten Stadtwerken gaben 56% an, dass sie im Kontext der Energiewende die Notwendigkeit sich neu auszurichten als „eher hoch“ einstufen, 23% sogar als „sehr hoch“. Hierbei wurden als wichtige Handlungsfelder „Investitionen in EE“ sowie die Ausweitung des Vertriebs und der eigenen Erzeugungskapazitäten genannt, die für die Gestaltung und Umsetzung von nEKs grundlegend sind (Neuhäuser u. Lormes 2010:4ff.). Des Weiteren tragen Energieversorger durch die Eigenerzeugung von nachhaltigen Energieformen zu einer größeren Versorgungsautarkie der Kommune bei. Gleichzeitig werden auf diese Weise neue Geschäftsfelder erschlossen und ein Beitrag zur regionalen Wertschöpfung geleistet (Schüle et al. 2011:103).

Setzt man die Akteure in ihren ‚Hauptrollen‘ als Produzent, Entwickler von Strategien und Produkten, Konsument und Investor zueinander in Beziehung ergibt sich folgendes Akteursgefüge (s. Abb. 5): Die Hauptaktionsfelder der öffentlichen Hand liegen vor allem in der Entwicklung von Entwicklungs- und Realisierungsstrategien und dem Konsum von Energie. Der Umgang von Unternehmen mit Energie wird im Schwerpunkt durch den Energiekonsum und die Investition in nachhaltige Energie geprägt, während der Energieversorger als Produzenten, Entwickler und Investoren vielfältig agiert. Die Gruppe

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5 Akteursgefüge eines nEK (eigene Darstellung)

der Bürger ist vornehmlich als Konsument aktiv. Ihre Investitionen oder Produktion von Energie fallen im Verhältnis anderer Akteure auf diesem Gebiet kaum ins Gewicht. Letztendlich sind die Projektentwickler in ihrer Funktion nur als Entwickler aktiv.

3.3 Maßnahmen des Energiesparens und der Energieeffizienz

Da ein nEK die Grundlage für die Umsetzung der Energiewende darstellt, sollen die Zielvorgaben der Energiewende durch die Maßnahmen eines nEK erreicht werden und folgende Ziele anstreben: Die Verminderung des Energiebedarfs von Gebäuden und die Steigerung der Energieeffizienz bei gleichzeitiger Deckung des Energiebedarfs auf der

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6 Kategorien von Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen (eigene Darstellung)

Verbraucherseite durch den Energieeinsatz auf der Versorgerseite (s. Abb. 6). Diese Maßnahmen des Energiesparens und der Energieeffizienz lassen sich in bautechnische, systematische und organisatorische Maßnahmen kategorisieren (BMVBS 2011:43).

Verbraucher und Versorger können getrennte Einheiten bilden. Im Falle einer dezentralen Energieerzeugung ergeben sich allerdings Überschneidungen, wenn der Strom beispielsweise in einem Blockheizkraftwerk im eigenen Keller produziert wird.

Energiesparmaßnahmen dienen der Reduzierung des Energiebedarfs und sind auf der Verbraucherseite angesiedelt (Hamacher u. Hausladen 2011:8). Einsparpotenziale müssen aktiviert werden, um eine Verschiebung von „der Verschwendung fossiler Energien durch solche regenerativer Energien“ zu verhindern (Sparwasser 2011:3). Dabei ist die Nutzung von regenerativen Energieformen keine Energieeinsparung im engeren Sinne. Hierbei wird zwar die ursprünglich verwendete Energieform verringert, aber zu einer wirklichen Einsparung kommt es nur dann, wenn die Verwendung der regenerativen Energieform tatsächlich auch effizienter als die ursprüngliche ist. Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung von Tageslicht statt elektrischer Beleuchtung. Die Möglichkeiten der Energieeinsparung sind jedoch begrenzt, da es in einem technologieorientierten Umfeld wie Deutschland immer einen Mindestbedarf an Strom und Wärme geben wird, sodass Einsparungen auch durch Neuerungen in der Energieeffizienz umgesetzt werden müssen (Lukatsch 2013:12).

Der Begriff ‚Energieeffizienz‘ steht für das Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand beim Einsatz von Energie. Eine Steigerung der Energieeffizienz bedeutet daher, dass weniger Energie-Input oder Endenergie gebraucht wird, um einen bestimmten Bedarf an Energie-Output, Nutzenergie zum Beispiel in Form von Strom, zu erreichen. Durch eine erhöhte Effizienz kann entweder der Verbrauch verringert (Wärmedämmung, Einsatz von Energiesparlampe) oder die Nutzung bisher ungenutzter Energieanteile integriert werden (Wärmerückgewinnung, Nutzung von Abwärme) (Hamacher u. Hausladen 2011:7).

Die folgende Darstellung möglicher Maßnahmen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient der Veranschaulichung der in der Fachliteratur genannten gängigsten Maßnahmen, die im Rahmen eines nEK umgesetzt werden können.

3.3.1 Bautechnische Maßnahmen

Der Energieverbrauch kann durch bautechnische Maßnahmen in Form einer erhöhten Wärmedämmung in der Fassade, den Fenstern oder Geschossdecken oder durch den Einbau moderner Gebäudetechnik, wie einer moderneren Heizungs- und Lüftungsanlage, reduziert werden (Bunzel et al. 2011:62).

Bautechnische Maßnahmen, die eine erhöhte Energieeffizienz zur Folge haben, bestehen darin, dass ein Fernwärmenetz gelegt wird oder Nahwärmenetze oder Blockheizheizkraftwerke installiert werden. In diesen Kraftwerken kann die Kraft- Wärme- Kopplung ausgebaut werden. Konventionelle Kraftwerke setzen meist nur 30- 40 % der Primärenergie in Strom um. Die Abwärme von 60-70 % wird durch Kraft- Wärme- Kopplung systematisch, beispielsweise zum Heizen, weiterverwendet (Sparwasser 2011:4). Diese Maßnahmen sind für große Anlagen, die in Fernwärmenetze einspeisen und Stadtteile versorgen, genauso umsetzbar , wie für kleine Anlagen, z.B. Blockkraftheizwerke, die eine dezentrale Versorgung gewährleisten (Bunzel et al. 2011:52; Schüle et al. 2011:103). Des Weiteren wäre auch der Einbau von Solarzellen, Geothermie-, Windenergie-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen möglich (Bunzel et al. 2011:62). Die Nutzung von Gas wird in dieser Arbeit nicht näher behandelt, das sie einen zu großen Primärenergiebedarf verursacht, der nicht mit dem Erneuerbaren- Energie- Wärme- Gesetz im Kontext der BFV vereinbar ist (MVV Enamic Regioplan 2012:26).

3.3.2 Systemische Maßnahmen

Während die bautechnischen Maßnahmen mit dem Ziel der Energieeffizienz die Installation von energierelevanter Infrastruktur, wie einem Nah- und Fernwärmenetz oder unterschiedlicher Kraftwerksanlagen beinhalten, zielen die systemischen Maßnahmen auf die Umrüstung oder Integration dieser Systeme und Anlagen in bestehende Zusammenhänge.

Systemische Maßnahmen bestehen somit darin, dass das Fernwärmenetz ausgebaut wird und Nahwärmenetze oder Kraftwerksanlagen, die möglicherweise mit EE funktionieren, in bestehende Versorgungsstrukturen integriert werden (Lukatsch 2013:12; BMVBS 2011:16). Die volatile Netzauslastung durch EE kann durch Speichertechnologien kompensiert werden. Für diese Systeme sind intelligente Managementeinheitennotwendig, die Energiequellen, -netze und -speicher steuern können. Solche komplexer werdenden Systeme benötigen wiederum höhere Sicherheitsmaßnahmen, um Störungen zu vermeiden (Lukatsch 2013:13).

Damit neue Wärme- und Stromsysteme machbar und rentabel sind, muss eine Mindestabnahme von Wärme und Strom garantiert werden. Diese Mindestabnahme bezieht sich nicht nur auf den aktuellen Wärmebedarf, sondern muss auch die Möglichkeit der Nachverdichtung oder die Auswirkungen des demographischen Wandels beachten. In diesem Kontext können auch gemeindeübergreifende Synergieeffekte geschaffen werden. So kann durch die Kooperation von Kommunen in Form von gemeindeübergreifenden Netzen die Wärmeabnahme in Bezug auf die Netzkapazitäten optimiert werden (Hamacher u. Hausladen 2011:55ff.).

3.3.3 Organisatorische Maßnahmen

Die organisatorischen Maßnahmen zur Förderung des Energiesparens und der Energieeffizienz lassen sich wie folgt zusammenfassend darstellen: Es gibt drei Gruppen organisatorischer Maßnahmen:

Eine Gruppe bezieht sich auf Maßnahmen, die strategischer Natur sind und meist am Anfang des Prozesses getroffen und zwischen den beteiligten Akteuren ausgehandelt werden. Diese Entscheidungen sind richtungsweisender Natur. Mögliche Inhalte wären Festlegungen darüber, welche Anreizmodelle genutzt werden könnten. Ein Beispiel hierfür wären Win-win-Modelle, die einen Mehrwert durch Einsparungen zum Ziel haben, indem Bonuszahlungen bei messbaren Energieeinsparungen getätigt werden. Auch Grundsatzentscheidungen darüber, welche Beteiligungsformate gewählt werden oder die Frage, ob sich die Kommune mit dem eigenen Energiekonzept an übergeordneten Klimaschutzaktionen, wie der Solarbundesliga, beteiligt, gehören hierzu. Des Weiteren kann auch die Einigung auf eine Marketingstrategie Bestandteil dieser Maßnahmen sein (Hamacher u. Hausladen 2011:65ff.).

Die zweite Gruppe der organisatorischen Maßnahmen umfasst solche, die Kooperationen bezwecken. Ist erstmal die Richtung festgelegt, liegt es nun an den Akteuren zu entscheiden, in welcher Form sie sich zusammenschließen wollen. Ein Beispiel hierfür wäre die Gründung von Zweckverbänden für gemeinsame Trägerschaften in der Energieerzeugung (Bunzel et al. 2011:129).

Die dritte Gruppe der organisatorischen Maßnahmen richtet sich vom Kreis der Akteure ausgehend an die Allgemeinheit: Beratungsmaßnahmen mit dem Ziel eines geänderten Lüftungsverhaltens sowie der korrekten Nutzung von technischen Systemen bieten beträchtliche Einsparungspotentiale. So ermöglichen es moderne Lüftungsanlagen, bei korrekter Anwendung bis zu 85 % der in der Abluft enthaltenen Wärme zurückzugewinnen und auf diese Weise die Lüftungswärmeverluste deutlich zu reduzieren (BMVBS 2011:98). Entweder werden Beratungsmaßnahmen in Form von Öffentlichkeitsarbeit in einer ‚kommunikativen Einbahnstraße‘ oder in einer dialogorientierten Beratungsform gestaltet. Beide Formen müssen zielgruppenspezifisch ausgerichtet werden (ebd.:39ff.). Durch die Informationsbereitstellung soll eine Mobilisierung der (potenziellen) Nutzer erreicht werden (Hamacher u. Hausladen 2011:87). Die dialogorientierte Beratung richtet sich an alle Energiekonsumenten. Private Haushalte verbrauchen Energie zwar nicht im gleichen Umfang wie gewerbliche Betriebe, sie können aber trotzdem ihren Beitrag im Rahmen von Energieeffizienz- und Energiesparmaßnahmen leisten (BMVBS 2011:39). Die Beratungen können von Fachämtern und kommunalen Energieversorgern durchgeführt werden, die von den politischen Vorgaben der Kommune geprägt sind. Neutrale Beratungen können durch unabhängige Hochschulen, Institute oder Energieberatungsagenturen geleistet werden (Baden-Württemberg 2011; BMVBS 2011:35). Außerdem haben sich neutrale Berater auf unterschiedliche Beratungsleistungen wie Fördermöglichkeiten oder Beratung in Verknüpfung mit einer Dienstleistung spezialisiert. Beispiele hierfür sind die regionalen Investitionsbanken, die Beihilfen für investive Maßnahmen in der Infrastruktur aber auch im Städte- und Wohnungsbau leisten können. Weiterhin berät auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau über Finanzierungen zur Energieeinsparung durch Maßnahmen und Monitoring (Schüle et al. 2011:52). Ein Beratungsangebot, das explizit mit einer Dienstleistung verknüpft ist, stellt beispielsweise das Beratungsinstrument ‚Energiepass Hamburg‘ dar. Dieser beinhaltet nicht nur eine Vor-Ort-Beratung, sondern auch „eine ingenieur- technische Analyse des Gebäudes sowie des Sanierungspotenziales mit einer konkreten Benennung der erforderlichen Sanierungsmaßnahme“ (ebd.:95).

Eine indirekte Wirkung haben organisatorische Maßnahmen wie die von der Innovationsstiftung Schleswig-Holstein initiierten Wettbewerbe, die Energie-Modellregionen prämieren (ebd.:32). Des Weiteren kann eine indirekte Wirkung durch die Vorbildfunktion der Kommune erreicht werden, indem zum Beispiel die Erzeugung von Energie durch Solaranlagen auf dem Dach anhand einer großen digitalen Anzeige der Öffentlichkeit mitgeteilt und somit die Integration einer dezentralen Energieerzeugung auf einer privaten Dachfläche angeregt wird (Hamacher u. Hausladen 2011:65).

Allgemein lässt sich festhalten, dass die Auswahl der Maßnahmen abhängig vom Einzelfall ist. Nicht nur die technischen Möglichkeiten spielen hierbei eine Rolle, sondern auch der Nutzer und seine Möglichkeiten (BMVBS 2011:16). Dabei muss nicht jede Kommune das mögliche Portfolio an Maßnahmen von Grund auf neu erstellen. Da die genannten Herausforderungen im Umgang mit den Ressourcen ‚Boden‘ und ‚Energie‘ in vielen Kommunen Deutschlands bestehen, kann auf best-practice-Beispiele anderer Kommunen zurückgegriffen werden. München steht als bundesweites Beispiel für eine aktive Integration von EE in den urbanen Raum, und auch auf internationaler Ebene lassen sich Parallelen zu Entwicklungen in Stockholm ziehen (Klotz 2013:35; Convery et al. 2008:4225).

Erfolgsfaktoren für die Umsetzung von Maßnahmen können einerseits darin bestehen, dass diese möglicherweise in einer Testphase erst ausprobiert werden, um der Bevölkerung im Anschluss dann die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Weitere fördernde Faktoren sind zudem ein hohes Wissensniveau und intelligente Ressourcenbündelung in der Verwaltung. Das heißt, dass die Bearbeitung nEK unter Nutzung der bereits vorhandenen Arbeitsstruktur und unter Berücksichtigung von Kenntnissen aus ähnlichen Projekten geschieht. Hierzu gehört auch die Nutzung bereits erworbener Kenntnisse im Sinne des Problem- und Methodenverständnisses mit integrierten Ansätzen aus dem Stadtumbau. Drittens ist die Integration neutraler Berater und Experten bei fehlenden Kapazitäten in der Verwaltung hilfreich. Auf diese Weise kann das Kompetenzniveau in der Planung und Durchführung erhöht werden. Einen Konsens unter den beteiligten Akteuren zu finden, „ist ein maßgebliches Kriterium für die langfristige Gültigkeit von energetischen Konzepten. Dies gilt selbst, wenn Einig­keit nur für einzelne Aspekte erlangt werden kann“ (BMVBS 2011:94).

Den Erfolgsfaktoren von Energiekonzepten stehen verschiedene Hemmnisse gegenüber. Die bloße Zustimmung durch die Beteiligten zur Veränderung der Energieeffizienz oder zum Energiesparen ist allein nicht ausreichend. Ein weiteres Hemmniss für nEKs stellt die Schuldenlast vieler Kommunen in Deutschland dar. Daher stellt eine veränderte Ressourceninanspruchnahme eine Herausforderung in Bezug auf die finanziellen und personellen Ressourcen der Kommunen sowie aller Akteure dar (Schüle et al. 2011:10). Gerade Kommunen leiden in Deutschland überwiegend unter ihrer Schuldenlast. Nicht einfach ist in diesem Zusammenhang die Integration privater Anleger in die Stadtentwicklung, da diese in aller Regel nicht nur die Ressourcenschonung sondern auch interessante Renditen als Ziel haben. Gleichzeitig sind nicht nur die Ressourcen der einzelnen Akteure unterschiedlich, sondern auch deren jeweiligen Zeithorizonte. Während Unternehmen in Quartals- oder Jahresbilanzen denken, bewegt sich die Politik in vier bis fünf Jahresrhythmen aufgrund der Wahltermine. Private Verbraucher verfahren hingegen überwiegend kurzfristig in ihren Entscheidungen (Lukatsch 2013:10f.).

3.4 Finanzierungsmöglichkeiten

Im Folgenden werden die unterschiedlichen Varianten für die Finanzierung von Maßnahmen eines nEK dargestellt. Die Reihenfolge der Nennung der Varianten entspricht keiner Art von Wertung, sondern reiht unterschiedliche Finanzierungsmodelle zwischen den Polen einer Finanzierung durch rein öffentliche Mittel sowie einer rein privatwirtschaftlichen Lösung bis hin zu Fördermittelansätzen aneinander (Hamacher u. Hausladen 2011:8ff; Sparwasser 2011:4f.).

Die erste Variante besteht darin, dass sich die Anlagen zur Stromversorgung und –verteilung in Eigenverantwortung der Kommune befinden. Diese leistet die Finanzierung mit Hilfe von Eigenmitteln, Krediten und Fördermitteln in eigener Regie. Befinden sich die Stadtwerke in kommunaler Hand, dann findet durch diese Einrichtung möglicherweise die Koordination der Finanzierung statt. Ist dies nicht der Fall, gibt es die Möglichkeit eine kommunale Betreibergesellschaft für diese Zwecke zu gründen (Hamacher u. Hausladen 2011:82; Sparwasser 2011:5).

Eine zweite Variante ist das sogenannte Contracting in Form einer PPP. Von diesen PPP gibt es im Energiebereich zwei Varianten: Das Energieliefer-Contracting und das Energiespar-Contracting. Das Energieliefer-Contracting bedeutet, dass eine Kommune Anlagen durch einen Vertragspartner planen, bauen und betreiben lassen kann. Die Kommune zahlt ein vertraglich festgelegtes Entgelt für die Lieferung der Energie. Der Preis „enthält für die gelieferte Nutzenergie die zur Refinanzierung des Unternehmens notwendigen Kapitalkostenanteile sowie die Kosten für alle Serviceleistungen wie Wartung und Instandhaltung“ (Sparwasser 2011:4). Unter Energiespar-Contracting versteht man, dass ein privatwirtschaftlicher Partner in die technischen Anlagen eines in fremden Besitz befindlichen Gebäudes investiert, um Energie zu sparen. Zwischen der Kommune und dem Partner besteht dann ein Vertrag, in dem das Einsparziel der durchgeführten Maßnahmen festgelegt wird. Für die Realisierung und Finanzierung ist der Partner selber verantwortlich. Seine Vergütung (und damit einhergehend die Refinanzierung seiner Investitionen) wird durch die Energieeinsparung erreicht. Von diesen Einsparungen profitiert letztendlich auch die Kommune. Die Kommune oder ihre Stadtwerke können mit großen, privaten, energieintensiven Betrieben wie Krankenhäusern oder Automobilzulieferern langfristige Wärmelieferverträge abzuschließen und diese an Fernwärmesysteme anbinden. Parallel können auch städtische Bäder und andere energieintensive, kommunale Liegenschaften einen Anschluss an das Fernwärmenetz erhalten. Durch diesen „wirtschaftlich-technischen Verbund zwischen Bädern und der Stromversorgung der Stadtwerke können Verluste der Bäder mit den Gewinnen aus der Energieversorgung verrechnet werden“ (Sparwasser 2011:4).

Die dritte Variante ergibt sich aus dem Zusammenschluss der Bürger zur Gründung einer Betreibergesellschaft. Die Finanzierung geschieht über den Verkauf von Anteilen. Beispiele aus der Praxis sind Bürgersolar- oder Bürgerwindkraftanlagen. Diese Finanzierungsmöglichkeit ist sehr stark von der Stimmungslage in der Zivilgesellschaft vor Ort abhängig (Hamacher u. Hausladen 2011:82).

In der vierten Variante übernimmt ein rein privatwirtschaftlicher Akteur die Finanzierung. Ein Beispiel hierfür kann entweder der Finanzier sein, der nur renditeorientiert investiert oder ein Bauer, der eine Biogasanlage eigenfinanziert betreibt und die Energie in das Wärmenetz einspeist (Sparwasser 2011:5).

Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, die Finanzierung mit Fördermitteln zu stützen. Diese können auf allen Ebenen, von der Objektebene bis zur Landesebene, vergeben werden. Sie umfassen dabei Sachleistungen wie zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, welche die Erstellung informeller, raumwirksamer Klimaschutzkonzepte bis zu 65 % fördern. Grundlage für eine Förderung ist allerdings, dass für die Umsetzung der zu fördernden Maßnahme ein Mindestmaß an Engagement, Personal und eigenen Finanzmitteln zur Verfügung steht (Sparwasser 2011:18). Die Förderhöhe von Energieeffizienz- und Energiesparmaßnahmen kann an den eingesparten CO2 bzw. kWh pro Euro festgemacht werden. Ein Praxisbeispiel wäre der Austausch von Heizungsumwälzpumpen oder Dämmmaßnahmen (Hamacher u. Hausladen 2011:80).

4 Methoden

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den Methoden der empirischen Untersuchung. Nach der Darstellung des wissenschaftstheoretischen Hintergrunds schließt sich die Beschreibung der Untersuchungsmethode an.

4.1 Wissenschaftstheoretischer Hintergrund: Die Hermeneutik

Eines der Ziele der hermeneutisch geprägten interpretativ-verstehenden Forschung ist es, die sozialräumlichen Zusammenhänge aus der Perspektive der Beteiligten zu rekonstruieren und in den wissenschaftlichen Kontext einzuordnen. Dabei „beeinflusst (das eigene Vorverständnis) immer die Interpretation“ (Mayring 2002:29). Die empirische Basis besteht hier aus den subjektiven Deutungen der Vorkommnisse durch die Akteure. Folglich kann es in der Hermeneutik keine absolute Wahrheit geben, auch weil das vom Forscher zu bearbeitende Material in einer spezifischen Sichtweise vorliegt. Diese sind in „einem Kommunikations- und Handlungskontext entstanden, in dessen Rahmen sie als zielgerichtetes Mittel im Sinne der Interessen der jeweils Handelnden zu interpretieren sind“ (Pfaffenbach u. Reuber 2005:115). Die Subjektivität wird dadurch geprägt, dass der Forscher seine Sichtweise mit fortschreitender Auseinandersetzung mit dem Untersuchungsgegenstand weiterentwickelt, er durchläuft somit seine eigenen hermeneutischen Zirkel (s. Abb. 7). Von seinem Vorverständnis gegenüber dem Untersuchungsgegenstandes erreicht er ein Gegenstandsverständnis, um hieraus ein

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Abbildung 7 Der hermeneutische Zirkel (Mayring 2002:30)

erweitertes Vorverständnis zu entwickeln, welches wiederum zu einem erweiterten Gegenstandsverständnis mündet.

Somit ist die Hermeneutik flexibel gegenüber dem Untersuchungsgegenstand und legt sich nicht auf Hypothesen fest, sondern kann diese dynamisch weiterentwickeln (Pfaffenbach u. Reuber 2005:114f.). Deswegen werden auch in dieser Arbeit die Hypothesen im Verlauf der Analyse weiterentwickelt, um bestmögliche Ergebnisse in den leitfadengestützten Experten-Interviews erzielen zu können.

4.2 Qualitative Sozialforschung

Generell wird bei wissenschaftlichen Untersuchungsmethodiken zwischen den quantitativen und den qualitativen Methoden unterschieden. Die quantitativen Methoden setzen auf das Falsifikationsprinzip und testen daher a priori-Hypothesen. Hierbei wird die Datenerhebung standardisiert und durch vorgegebene Kategorien werden die Antwortmöglichkeiten in ihrer Bandbreite beschränkt. Somit ergibt sich eine überschaubare und in Kategorien geordnete Datenmenge, deren Auswertung mit mathematisch-statistischen Verfahren betrieben wird. Die Datenmenge besteht aus einem vergleichsweise großen Stichprobenumfang und erhält ihre Repräsentativität durch Zufallsstichproben (Pfaffenbach u. Reuber 2005:115).

Den quantitativen Methoden stehen die qualitativen Methoden gegenüber. Die qualitativen Methoden testen keine a priori-Hypothesen, sondern vielmehr wird die Forschung durch die Arbeit mit Leitfragen geprägt und kann explorativ gestaltet sein. Die Leitfragen sind in dieser Arbeit die Forschungsfragen, welche aus den theoretischen Grundlagen entwickelt wurden. Durch den geringen Grad der Standardisierung ist somit eine gewisse ‚breite‘ der Ergebnisse erzielbar, welche durch Aussagen, mit denen der Forscher vorher nicht gerechnet hätte, bereichert werden.

Es werden detaillierte Informationen erhoben, die die Möglichkeit bieten informelle oder nicht-statistisch erhebbare Daten zu sammeln. Die Auswertung wird dann per interpretativverstehendem Verfahren durchgeführt. Im Vergleich zu quantitativen Methoden lassen sich kaum statistisch repräsentative Ergebnisse erzielen, da nur einzelne Fälle tiefgehend erfasst werden. Allerdings kann von wenigen Probanden viel Information bezogen werden, die in dieser Tiefe über quantitative Fragebögen nicht abzudecken wäre. Generell steht hier eine „Individualisierung“ im Mittelpunkt, deren anschauliche Erfassung sich problematisch gestalten kann (Pfaffenbach u. Reuber 2005:35). Die Individualisierung findet in dieser Arbeit in Form einer Einteilung von Befragten in Akteursgruppen statt. Im gewählten Verfahren handelt es sich um eine Untersuchung mit induktiver Begründung von Bewertungskriterien. Das bedeutet, dass aus „einzelnen Beobachtungen verallgemeinerte Aussagen […] abgeleitet“ werden (Bortz 2002:300). Es lässt sich im Vorfeld festhalten, dass jeweils nur vage Schlussfolgerungen gezogen werden können. Zudem gilt es zu beachten, dass mit abnehmender Anzahl der untersuchten Gegenstände der Einfluss individueller Besonderheiten zunimmt. Dieser Aspekt ist in der vorliegenden Arbeit insbesondere bei der abschließenden Verallgemeinerung zu beachten.

Um den Forschungsfragen in der Empirie gerecht zu werden, wurden qualitative Methoden in Form des leitfadengestützten Experteninterviews ausgewählt auf welche in den nachfolgenden Unterkapiteln genauer eingegangen wird.

4.3 Leitfadengestützte Experteninterviews

Für die Analyse des Praxisbeispiels wird in dieser Arbeit das leitfadengestützte Experteninterview verwendet. Das leitfadengestützte Experteninterview gehört zu den qualitative Methoden, die auf einer sprachlichen Grundlage beruhen (Flick 1995:214). Es zeichnet sich dadurch aus, dass mit nicht-standardisierten Fragen und nur geringer Strukturierung der Fragenabfolge vorgegangen wird. Es kann als eigenständiges Verfahren angesehen werden (Flick 1995:214; Friedrichs 1990:224).

Die Bezeichnung ‚leitfadengestütztes Experteninterview‘ spiegelt zwei bezeichnende Komponenten dieses Verfahrens wider. Zum einen wird die Methode der Befragung anhand von Leitfragen festgelegt. Zum anderen werden die Interviewten aufgrund ihres Expertenstatus ausgesucht. Der Expertenstatus ist hierbei ein relationaler Status, der sich auf eine explizite Fragestellung bezieht und von dem jeweils Forschenden vergeben wird. Die Interviewten stehen nicht als Person als solche im Mittelpunkt, wie es in biographischen oder narrativen Interviews der Falls ist, sondern werden aufgrund ihres kontextspezifischen Wissens befragt (Meuser u. Nagel 2005:442). Der Experte soll während des Interviews möglichst frei sprechen können, um sein Wissen mitteilen zu können. Gleichzeitig bleibt die Problemstellung im Fokus des Gesprächs (Mayring 2002:67; Meuser u. Nagel 2005:448). Bei der Zusammenstellung der Fragen zu einem Interviewleitfaden muss beachtet werden, dass „Sondierungsfragen“ (Mayring 2002:70), die die Rolle des Interviewten definieren, und „Leitfadenfragen“ (Mayring 2002:70), die die Problemstellung in den Fokus rücken, vertreten sind. Wichtig ist bei der Formulierung dieser Fragen ist, dass diese annähernd dem Sprachniveau des Interviewten entspricht, um authentische Informationen erhalten zu können (Lamnek 2005:393).

Den Interviewleitfaden dieser Arbeit befindet sich im Anhang (s. Anhang A). Er ist in thematische Blöcke eingeteilt, die dem konzeptionellen Hintergrund entsprechen. Da vier Akteursgruppen in dieser Arbeit im Fokus stehen, gibt es speziell abgestimmte Fragebögen, um auf die jeweilige Akteursgruppe explizit anhand der Fragen eingehen zu können.

Im Rahmen dieser Arbeit wurden sechs Experten zum Interview eingeladen (s. Tab. 1). Insgesamt vier Experten für ein Gespräch gewonnen werden:

- Hr. A ist Stadt- und Regionalplaner arbeitet seit zwei Jahren im Fachbereich Städtebau, Dezernat IV der Stadt Mannheim und ist für die vorbereitende Planung, die städtebauliche Konzeption und Nachnutzungskonzepte in Mannheim zuständig und tritt im Rahmen dieser Arbeit als Vertreter der Verwaltung auf (Interview (Int.) 1).
- Fr. B hat im Jahr 2011 ihr Studium als Stadtplanerin abgeschlossen, arbeitet seit Mai 2013 bei der MWS Projektentwicklungsgesellschaft und vertritt die Sicht des Projektentwicklers. Sie befindet sich nach eigener Aussage in der Einarbeitungsphase (Int. 2).
- Als Vertreter der Bürger agiert Hr. C, der seit 65 Jahren in Mannheim lebt und dort seit drei Jahren in der Bürgerbeteiligung aktiv ist (Int. 3).
- Als Vertreter der Unternehmer wird Hr. D befragt. Er ist seit vier Jahren bei der IHK Rhein- Neckar im Bereich Konversion tätig (Int. 4).

Weder der Energiekonzern MVV noch das Planungsbüro der MVV- Gruppe konnte für eine Teilnahme motiviert werden. Allerdings konnte zumindest das Statement ihrer Absage im Kapitel 5 verwendet werden.

Tabelle 1 Übersicht der Experteninterviews (eigene Darstellung)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

*Interview wurde am Telefon durchgeführt

**Teilnahme wurde abgesagt

Um die sprachlichen Daten zu einem späteren Zeitpunkt aufbereiten zu können, wurden diese mit Hilfe eines Diktiergerätes aufgenommen. Dies geschah nach vorheriger Absprache mit den Experten. Zur Auswertung wurden die Aussagen der Experten paraphrasiert. Die Entscheidung, welche Teile paraphrasiert wurden, hing von der Relevanz der Aussagen für die Forschungsfrage ab (Meuser u. Nagel 2005:456). Schon beim Paraphrasieren, also dem ersten Durchgang des Verdichtens, findet eine erste Reduktion der relevanten Informationen statt. Somit können Details außer Betracht gelassen werden, die nicht der Klärung der Forschungsfragen dienen. Besonders markante Aussagen wurden wörtlichen zitiert. Im Zuge der Datenauswertung wurde eine qualitative Inhaltsanalyse durchgeführt. Diese wird im Allgemeinen für die systematische Interpretation von Texten verwendet und wurde im Rahmen dieser Arbeit durch die Anwendung der Analysesoftware MAXQDA unterstützt. In der vorliegenden Arbeit wurde die zusammenfassende Inhaltsanalyse zur Eingrenzung des Materials auf die bedeutsamen Inhalte durchgeführt. Im Anschluss daran fand eine induktive Kategorienbildung im Sinne des oben beschriebenen Untersuchungsdesigns statt (Mayring 2002:114). Die Ergebnisse der leitfadengestützten Interviews werden im Kapitel 5 betrachtet.

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Ende der Leseprobe aus 86 Seiten

Details

Titel
Konversion ehemaliger Kasernen als Modell für nachhaltige Energiekonzepte in der Immobilienentwicklung
Untertitel
Das Fallbeispiel Mannheim
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen  (Geographie)
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
86
Katalognummer
V271683
ISBN (eBook)
9783656628453
ISBN (Buch)
9783656628491
Dateigröße
1714 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
konversion, kasernen, modell, energiekonzepte, immobilienentwicklung, fallbeispiel, mannheim
Arbeit zitieren
Alice Neht (Autor:in), 2014, Konversion ehemaliger Kasernen als Modell für nachhaltige Energiekonzepte in der Immobilienentwicklung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271683

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