In der Kritik steht immer wieder, dass VerfG, vormals neutrale „Hüter der Verfassung“, die in politischen Fragen eher Zurückhaltung üben sollten (Kelsen 2008), sich mehr und mehr als Vetospieler etablieren und dadurch Handlungsspielräume der Politik einschränken würden (vgl. dazu Rudzio 2011, S. 304f.).
Um dies zu bewerten, muss man sich mit der Begrifflichkeit „Vetospieler“ näher auseinander setzen. Der Begriff Vetospieler ist keine Neuerung der letzten Jahre, erlebt aber mit George Tsebelis Vetospieler-Theorie eine zunehmende Beachtung in der Vergleichenden Politikwissenschaft (Abromeit u. Stoiber 2006, S. 63).
Gegenstand dieser Arbeit ist ein Vergleich des BVerfG in Karlsruhe und des VfGH in Wien. Ziel ist, Indikatoren heraus zu arbeiten, die beschreiben, wovon die Vetomacht eines Verfassungsgerichtes abhängig ist. Sprich in welchem Maße ein VerfG als Vetospieler in einem politischen System angesehen werden kann. Die Summe dieser Indikatoren soll als „Vetopotential“ bezeichnet werden. Im ersten Teil der Arbeit wird kurz begründet, warum VerfG als Vetospieler anzusehen sind.
Diese Indikatoren sind zum einen für die Bewertung des oben kurz skizzierten Vorwurfes des Vetospielers sinnvoll einsetzbar und zum anderen dazu geeignet, in weiterführenden Studien die Aktivität von VerfG zu messen und für weitere Länder vergleichen zu können. Der zweite Abschnitte beschäftigt sich mit der Vetospieler-Theorie nach Tsebelis und skizziert wichtige Abwandlungen durch andere Autoren, und dritte Abschnitt vergleicht die beiden Verfassungsgerichte (BVerfG und VfGH) in Hinsicht auf die Merkmale: Anzahl der Vetospieler, ideologische Distanzen und interne Homogenität. Mit einer Zusammenführung der Empirie und der Vetospieler-Theorie endet diese Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Vetospieler-Theorie und deren Modifikation
- Vergleich
- Anzahl der Vetospieler
- Ideologische Distanzen
- Interne Homogenität
- Zusammenführung
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert das Verhältnis von Recht und Politik im Vergleich der Verfassungsgerichte Deutschlands und Österreichs. Ziel ist es, die Vetomacht von Verfassungsgerichten anhand spezifischer Indikatoren zu bewerten. Die Arbeit konzentriert sich auf die Frage, in welchem Ausmaß Verfassungsgerichte als Vetospieler innerhalb eines politischen Systems angesehen werden können.
- Bewertung der Rolle von Verfassungsgerichten als Vetospieler
- Entwicklung eines Indikatorensystems zur Messung des „Vetopotentials“ von Verfassungsgerichten
- Vergleich des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe und des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) in Wien
- Anwendung der Vetospieler-Theorie von Tsebelis im Vergleich der beiden Verfassungsgerichte
- Analyse der Faktoren, die das „Vetopotential“ von Verfassungsgerichten beeinflussen
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung stellt die Relevanz des Themas dar und verdeutlicht die Debatte um die Rolle von Verfassungsgerichten als Vetospieler. Sie führt den Leser in die Thematik ein und gibt einen Überblick über die Zielsetzung und den Aufbau der Arbeit.
- Die Vetospieler-Theorie und deren Modifikation: Dieses Kapitel präsentiert die Vetospieler-Theorie von Tsebelis und erläutert die wichtigsten Konzepte und Definitionen. Der Fokus liegt auf der Anwendung der Theorie im Kontext von Verfassungsgerichten.
- Vergleich: Dieses Kapitel beschäftigt sich mit dem Vergleich des BVerfG in Karlsruhe und des VfGH in Wien. Es analysiert die Anzahl der Vetospieler, die ideologischen Distanzen und die interne Homogenität der jeweiligen Systeme.
Schlüsselwörter
Verfassungsgericht, Vetospieler, Tsebelis, Vetospieler-Theorie, Policy-Stabilität, Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Verfassungsgerichtshof (VfGH), Vergleichende Politikwissenschaft, Recht und Politik, Österreich, Deutschland.
- Quote paper
- Markus Glatzer (Author), 2013, Die Verfassungsgerichte von Wien und Karlsruhe im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271711