E-Partizipation. Internetgestützte bürgerschaftliche Beteiligung auf kommunaler Ebene


Thèse de Bachelor, 2014

95 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Teil I
1 Einleitung
1.1 Fragestellung und Zielstellung
1.2 Aufbau und Lesbarkeit
2 Theoretische Grundlagen und Ansätze
2.1 E-Partizipation
2.1.1 Begriffsbestimmungen
2.1.2 Anwendungsspektrum..
2.1.3 Herausforderungen und Vorteile
2.2 Bürgerschaftliche Beteiligung
2.2.1 Begriffsbestimmungen
2.2.2 Geschichtlicher Hintergrund
2.2.3 Rechtlicher Hintergrund
2.3 Bürgerkommune
2.4 Rollenverhältnisse im „Trialog“
2.4.1 Bürgerschaft und Verwaltung
2.4.2 Politik und Verwaltung
2.5 Zusammenfassung
3 Demokratie lebt von Beteiligung
3.1 Demokratietheoretische Grundlage
3.1.1 Begriffsbestimmungen Demokratie
3.1.2 Partizipatorische Demokratietheorie
3.2 Politische und gesellschaftliche Partizipation
3.3 Partizipationsstufen und beeinflussende Faktoren
3.4 Zusammenfassung
4 Schnittstelle Soziale Arbeit und BürgerInnenbeteiligung
4.1 Handlungsfeld Gemeinwesenarbeit
4.2 Lebensweltorientierte Sozialarbeit
4.3 Sozial- und Jugendhilfeplanung
4.4 AdressatInnen
4.5 Rolle der SozialarbeiterInnen
4.6 Zusammenfassung

Teil II
5 E-Partizipation am Anwendungsbeispiel „LiquidFriesland“
5.1 Das Verfahren „LiquidFriesland“
5.1.1 Rahmenbedingungen und Funktion
5.1.2 Prozessschritte des Beteiligungsmodells
5.2 Ergebnisse und Evaluation
5.3 Zusammenfassung

Teil III
6 E-Partizipation und das Görlitzer Beteiligungskonzept
6.1 Darstellung Beteiligungskonzept der Stadt Görlitz
6.1.1 Grundlagen
6.1.2 Handlungsfelder
6.1.3 Kommunale Demokratie Görlitz
6.2 Einbindung von E-Partizipation in das Görlitzer Konzept
7 Fazit
8 Nachwort
9 Literarturverzeichnis
10 Abkürzungsverzeichnis
11 Abbildungsverzeichnis
12 Anlagen
13 Eidesstattliche Erklärung

Vorbemerkung und Dank

Im Sommersemester 2012 begegnete ich dem Thema der bürgerschaftlichen Einbindung bei kommunalpolitischen Angelegenheiten erstmals im Rahmen des Studienprojekts „Mitgestalten. Mitentscheiden. Partizipation in Görlitz“. Diese Problematik löste großes Interesse aus, da ich mich stark mit der aktiven „MitgestalterInnenrolle“ identifizieren konnte. Das „Eintauchen“ in dieses Thema ließ den Wunsch in mir nach mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten des städtischen Alltags wachsen, welche keine parteipolitischen Aktionsformen oder Mitgliedschaften erfordern – nein, sogar ausdrücklich losgelöst davon zu betrachten sind. Über das Projektstudium hinaus selbst Engagement aufzubringen, um das Vorankommen eines solch guten Projekts zu unterstützen, erschien mir äußerst sinnvoll und ist Quelle meiner intrinsischen Motivation zum Thema. Daraufhin ermöglichte mir die zweite Praxisexploration eine intensive Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex der BürgerInnenbeteiligung in Kommunen. Ich erhielt die Gelegenheit als Projektmitarbeiterin der Stadtverwaltung Görlitz für den Zeitraum von 15 Wochen das Vorhaben „Bürgerschaftliche Beteiligung in der Stadt Görlitz“ tatkräftig zu unterstützen. Der Ursprung dieses Projekts begründet sich im Stadtratsbeschluss „STR/0726/09-14“, welcher im Januar 2013 verabschiedet wurde. Angestoßen wurde diese Innovationsaufgabe auf Initiative des neu gewählten Oberbürgermeisters Herrn Siegfried Deinege und erfolgt seither in Kooperation mit der Hochschule Zittau/Görlitz unter der Anleitung von Prof. Dr. Joachim Schulze. Meine Schwerpunktaufgabe als Projektmitarbeiterin lag auf der Entwicklung eines Konzeptentwurfes für eine systematisierte Intensivierung von mitgestaltender BürgerInnenbeteiligung in der Stadt Görlitz. Durch den damit verbundenen Einblick in die Beteiligungskonzeptionen ausgewählter deutscher Vorreiterstädte und die Aufbereitung der Fachdiskussion, wurde mir die Relevanz von E-Partizipationsangeboten im Beteiligungsverfahren bewusst.

In Verbindung mit der Entwicklung des Internets hin zum Medium der interaktiven Massenkommunikation erscheint mir die mediale Partizipation in Stadtgesellschaften als eine moderne Ressource und zentrales Element zukunftsorientierter Demokratie, die nicht unbeachtet bleiben darf. Damit erklärt sich meine Motivation dieses Thema im Rahmen der Bachelorarbeit zu bearbeiten sowie mein persönlicher und beruflicher Bezug, die beide ebenso Impulsgeber sind.

Herzlich danken möchte ich meinem Betreuer, Herrn Prof. Dr. Joachim Schulze, dass er mit seiner zuverlässigen Unterstützung ein erhebliches Stück meiner Entwicklung im Studium begleitet hat. Auf der Suche nach Lösungswegen, verhalfen mir sein kritisches Hinterfragen, seine wertvollen Hinweise und seine langjährige Erfahrung zu einer durchdachten Bachelorthesis und schenkten mir Motivationsschübe bei der Erstellung dieser Arbeit. Gleichermaßen danke ich Herrn Prof. Dr. Andreas Markert recht herzlich für die Zweitkorrektur der vorliegenden Bachelorarbeit.

Grammatikalische und syntaktische Verbesserungsvorschläge verdanke ich meiner ehemaligen Deutschlehrerin Frau Karin Kadler. Auf ihre hochgeschätzten Fachkenntnisse und syntaktischen Anregungen bauen zu dürfen, ist für mich keine Selbstverständlichkeit.

Ein besonderer Dank gilt meinen Eltern dafür, dass sie mir das Studium finanziell ermöglichten. Zudem danke ich meiner Familie, meinem Freundeskreis und meinem Partner für deren herzlichen und aufmunternden Beistand im gesamten Prozess des Studiums sowie während der Anfertigungsdauer der Bachelorarbeit.

Mareen Kirschen

Teil I

1 Einleitung

Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich primär mit elektronisch erbrachter Beteiligung der Bürgerschaft an kommunalen Entscheidungen über das Internet. Es wird davon ausgegangen, dass BürgerInnenbeteiligung an Qualität gewinnt, wenn Kommunen bedarfsgerechte Onlineinstrumente zur bürgerschaftlichen Beteiligung bereitstellen. Die Bedeutung der Thematik liegt zudem in der positiven Auswirkung von mehr politischer Partizipation auf Gesellschaft und Demokratiebelebung.

In der modernen multimedialen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts gewinnt die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationsangebote des Internets stetig an Bedeutung. Das World Wide Web hat sich zu einem festen Bestandteil unserer privaten und beruflichen Lebenswelten entwickelt und ist kaum noch wegzudenken. Nahezu selbstverständlich ist die flexible Vernetzung unterschiedlichster Menschen, Projekte und Ideen durch das Internet, ohne dass räumliche Entfernungen bzw. örtliche und zeitliche Faktoren zur Barriere werden. Vor allem das Potenzial des Web 2.0[1], welches auch „Mitmach-Internet“ genannt wird, ist noch längst nicht ausgeschöpft (vgl. Deppe 2011: 661f). 76,5% der Bürgerschaft Deutschlands waren im Jahr 2013 InternetnutzerInnen (vgl. Anlage 1). Die Anzahl der NutzerInnen elektronischer Medien wächst kontinuierlich, verursacht vor allem durch die zunehmende Allgegenwärtigkeit des Internets sowie den vermehrten Smartphonegebrauch (vgl. Otto, Scheurer, Vogel 2012: 65).

Das „E“ im Terminus E-Partizipation, welcher im Titel der Arbeit sowie in den folgenden Ausführungen verwendet wird, steht für elektronisch erbrachte Partizipation durch die interaktiven[2] Möglichkeiten der IuK (Informations- und Kommunikationstechnologie).

Diese Arbeit greift die eben skizzierte mediale Entwicklung des Informationszeitalters[3] auf und rückt das Thema der E-Partizipation in Gestalt von bürgerschaftlicher Beteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen via Internet in den Fokus. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass die nicht gesetzlich verankerte politische Beteiligung im Mittelpunkt dieser Arbeit steht. Somit werden alle Partizipationsarten ausgeklammert, die als Mehrheitsentscheidungen an Wahlurnen entstehen. Dies meint den Themenkomplex der Internetwahlen – folglich die „virtuellen“ Wahlurnen (E-Wahlen/E-Voting/E-Abstimmung) und auch die E-Partizipation in Parteien (E-Parlament).

Für die Aktualität und Brisanz der Partizipationsthematik spricht der Umfang ihrer öffentlichen Diskussion. Bei der Auseinandersetzung mit dem Thema ist die Fülle von Zeitungsartikeln, Fernseh- und Radioberichten, Internet- und Fachtagungsbeiträgen augenscheinlich. Im Zusammenhang mit politischer Partizipation inklusive ihrer Unterform der elektronischen Partizipation finden sich in diesen Beiträgen häufig die Stichworte „Demokratiebelebung“, „Politik(er) und- Parteienverdrossenheit“, „bürgerschaftliche Beteiligung“ und „direkte und. deliberative Demokratie“. Ein aktuelles Beispiel liefert die Debatte um den Protest zum umstrittenen Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“, welches die Forderung nach verbindlicher, transparenter und frühzeitiger BürgerInnenbeteiligung unverkennbar antrieb. Aber auch im aktuellen Koalitionsvertrag[4] von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode wurden internetgestützte partizipative Komponenten und Qualitätsmerkmale festgehalten, um die Demokratie durch Partizipation zu stärken.

1.1 Fragestellung und Zielstellung

Basierend auf theoretischen Grundlagen und Ansätzen zielt diese Arbeit darauf ab den Nutzen von elektronischer Partizipation aufzuzeigen. Insbesondere wird dieser in den Kontext qualitativer BürgerInnenbeteiligung gesetzt, was den Einbezug des Gemeinwesens in kommunalpolitische Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse meint. Geleitet wird die Ziel- und Fragestellung davon, welche Erwartungen an die E-Partizipation gestellt werden, welche Faktoren den erfolgreichen Einsatz bestimmen und welche Probleme bei der Umsetzung und Einführung auftreten können. Die Betrachtung des noch jungen Anwendungsbeispiels „LiquidFriesland“ gewährt Einblick in die konkrete Umsetzung eines E-Partizipationverfahrens und verfolgt das Ziel in dieser Arbeit die Übertragbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse auf die Integration von e-partizipativen Elementen in das Görlitzer Beteiligungskonzept zu prüfen.

In erster Linie stellt diese Arbeit den Bezug zur kommunalen Ebene her, wobei die Landesebene nicht generell ausgeklammert wird, wenn sie kontextuell als relevant erachtet wird. So zum Beispiel in Bezug auf das Anwendungsbeispiel „LiquidFriesland“.

Zur Verknüpfung des Studienganges Soziale Arbeit mit der Partizipations- Thematik werden Überlegungen zur theoriegeleiteten Schnittstelle als bedeutsam erachtet und aufgearbeitet. Somit wird die Beantwortung der Forschungsfrage um Aspekte sozialarbeitswissenschaftlicher Perspektiven ergänzt und in Bezug zur Professionalisierungsentwicklung Sozialer Arbeit gesetzt.

Zur Bearbeitung der Leitfrage verbindet diese Arbeit die Instanzen Kommunalpolitik, Kommunalverwaltung und Bürgerschaft durch informelle Onlinepartizipation. Die interaktiven Möglichkeiten des Web 2.0 sind dabei als zusammenfügende Substanz zu verstehen. Eine „echte“ BürgerInnenbeteiligung sowie die generelle Demokratiebelebung sollen stets im Blick behalten werden. Die Leitfrage der vorliegenden Bachelorarbeit lautet somit:

„Kann durch elektronische Partizipation mehr BürgerInnenbeteiligung auf kommunaler Ebene erreicht werden?“

Der Leserin und dem Leser soll damit ein Einstig in das Themenfeld „kommunale E-Partizipation“ gegeben werden. Es kann lediglich eine Grundlage geschaffen werden, weil der Gegenstand von einer Vielzahl weiterer Disziplinen des hochkomplexen Themengebietes tangiert wird, sodass diese nur angerissen werden können, wie z. B. „Bürgerengagement“ und „Lokal Governance[5]“.

1.2 Aufbau und Lesbarkeit

Die vorliegende Arbeit gliedert sich in drei Teile. Nach dem ersten einleitenden Kapitel wird bis zum vierten Kapitel eine theoretische Grundlage geschaffen. Ausgewählte theoretische Ansätze und Begriffsbestimmungen, die in enger Beziehung zur Thematik „E-Partizipation“ stehen, stellen eine Verbindung von elektronischer Partizipation mit dem Themenkomplex „lokale bürgerschaftliche Beteiligung“ her. Zur Schaffung der theoretischen Basis zählt ein Exkurs in die geschichtliche Entwicklung sowie in den Bereich rechtlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen. Des Weiteren werden die Beziehungsebenen zwischen den drei „Hauptakteuren“ Politik, Verwaltung und Bürgerschaft mithilfe des „Kräftedreiecks“ erläutert. In die ausführliche theoretische Basis des ersten Teils fließt auch der demokratietheoretische Grundgedanke ein. Teil eins endet mit dem Betrachten der Schnittstelle von sozialer Arbeit und BürgerInnenbeteiligung.

Danach erfolgt im zweiten Teil dieser Arbeit die Darstellung und Skizzierung eines praxisnahen Anwendungsbeispiels elektronischer Partizipation namens „LiquidFriesland“. Die Betrachtung der Funktionsweise mitsamt der zugehörigen Folgen, Chancen und Risiken sowie Stärken und Schwächen mündet in ein Resümee, worauf der dritte Teil dieser Arbeit aufbaut.

Darin wird zunächst die Beteiligungskonzeption der Stadt Görlitz vorgestellt. Daraufhin werden die Erkenntnisse aus Teil I und II mit der Einbindung von e-partizipativen Elementen in dieses Konzept angewendet. Das Fazit in Kapitel 7 rundet die vorliegende Bachelorarbeit ab und beendet sie mit einem Nachwort in Kapitel 8.

Die Form der vorliegenden Arbeit ist an den Darstellungsrichtlinien zur Abfassung schriftlicher wissenschaftlicher Arbeiten der Hochschule Zittau/Görlitz ausgerichtet. Die Wörter „BürgerInnenbeteiligung“ und „bürgerschaftliche Beteiligung“, wie auch „e-Partizipation“ und „E-Partizipation“ werden synonym verwendet. Der Text richtet sich für alle geschlechtsspezifischen Ausdrücke am Maßstab der Gendergerechtigkeit aus. Daher wurde der im Fachjargon geläufigere Begriff „Bürgerbeteiligung“, welcher lediglich die männliche Form umfasst, zu „BürgerInnenbeteiligung“ geändert bzw. mit „BüBe“ abgekürzt.

2 Theoretische Grundlagen und Ansätze

Das Kapitel beschäftigt sich mit Definitionen, die den Gegenstand E-Partizipation als theoretisches Konzept determinieren und in den Gesamtkontext der Partizipationsforschung und demokratietheoretischer Ansätze einordnen. Zudem wird der Grundgedanke „E-Partizipation“ mit dem aktuellen Forschungsstand tangierender Thematiken in Verbindung gebracht und inhaltlich in diese eingebettet. Dabei konzentriert sich diese Arbeit auf die Bereiche „BürgerInnenbeteiligung“, „Bürgerkommune“ und „Kommunalpolitik“.

2.1 E-Partizipation

Das Kapitel 2.1 behandelt ausschließlich den Gegenstand der elektronischen Beteiligung sowie deren Funktion als digitalen Teilhaberaum. In den Fokus werden Anwendungsspektrum, Hemmnisse, Voraussetzungen und Stärken der E-Partizipation genommen.

2.1.1 Begriffsbestimmungen

E-Partizipation bezeichnet die Wortzusammensetzung der beiden Begriffe „elektronisch“ und „Partizipation“. Die Stiftung Mitarbeit bringt die Definition von E-Partizipation in die Formel: „Internet + Beteiligung = E-Partizipation“ (vgl. Stiftung Mitarbeit 2007: 9). Im Allgemeinen werden unter diesem Begriff alle elektronischen Beteiligungsverfahren verstanden, deren Funktion es ist, durch IuK natürlichen und juristischen Personen bei öffentlichen Entscheidungen Teilhabe zu gewähren oder zumindest eine Möglichkeit zur Einflussnahme zu bieten. Diese Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse können sich auf verschiedene Ebenen des politischen Systems beziehen: Bund, Land, Gemeinde. E-Partizipation als Konzeption zeichnet sich durch die Nutzbarmachung der Vorteile des technologischen Fortschrittes aus, womit primär die neuen Möglichkeiten des weitreichenden Mediums Internet gemeint sind (vgl. Kuhn 2006: 30). Wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, dass E-Partizipation nicht als eine grafische Benutzeroberfläche mit vordefinierten Werkzeugen verstanden werden darf, denn diese Elemente ermöglichen lediglich die Umsetzung von elektronischer Partizipation und werden (individuell) zweckentsprechend entwickelt und eingesetzt. Folglich gibt es DAS Instrument zur E-Partizipation nicht. Vielmehr kann elektronische Partizipation selbst als Instrument zur Ermöglichung von Teilhabe verstanden werden. Der Terminus steht demzufolge für eine neue internetgestützte Verfahrensweise, um durch die Nutzung des Web 2.0 den Partizipationsspielraum zu vergrößern. Diese digitale Teilhabe soll das Ausmaß der Wissenskommunikation, Entscheidungsfindung und Willensbildung im Sinne der repräsentativen Demokratie erweitern. Der Einsatz elektronischer Beteiligungsinstrumente bedeutet zudem nicht, dass bereits vorhandene Beteiligungs- bzw. Präsenzverfahren digitalisiert werden – E-Partizipation ergänzt diese zumeist „nur“ digital (vgl. Senatsverwaltung Berlin 2012: 137). Damit der Bürgerschaft weitreichend Spielraum zur elektronischen Partizipation gegeben werden kann, müssen drei Aufgaben erfüllt werden: „Informationsbereitstellung“, „Ermöglichung“ durch Bereitstellen von geeigneten E-Partizipationsinstrumenten und Entscheidungssystemen sowie die „Aktivierung“ der Bürgerschaft durch Aussicht auf Wirksamkeit und politischen Umgang mit den Ergebnissen (vgl. Anlage 4).

Speziell die kommunale E-Partizipation als untergeordnete Form elektronischer Partizipation umfasst alle Aktivitäten, bei der die Bürgerschaft einer Stadt/eines Gemeinwesens das WWW und/oder E-Mailfunktionen anwendet, um auf digitalem Weg das Gesicht und die Entwicklung der Stadt zu gestalten und zu beeinflussen (vgl. Kuhn 2006: 88).

Das Klassifikationsschema für E-Government beinhaltet die Einordnung der E-Partizipation in das Konstrukt elektronischer Verwaltungsverfahren. Diese Klassifikation ist ein weiteres wesentliches Definitionsmerkmal, welches die Position der E-Partizipation innerhalb der E-Governmentstruktur bestimmt. Der behördliche Einsatz von IuK wird mit dem Sammelbegriff „E-Government“ ausgedrückt, welcher alle internetgestützten Verwaltungsaufgaben und Verwaltungsleistungen meint, die den Verwaltungen die Abwicklung von Verwaltungsverfahren erleichtern. E-Government umfasst alle digitalen Informations-, Transaktions- und Kommunikationsangebote behördlicher Institutionen und ist auf die Bedürfnisse der Behördenkundschaft angepasst. Mit dem Einsatz von IuK für E-Governmentdienstleistungen wird eine Leistungsoptimierung der Behörde angestrebt, die sich aus Rationalisierung und Beschleunigung ergibt, aber auch der Servicegedanke wird stark betont. Beispiele hierfür sind Online-Formulare, elektronische Anträge, die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit Verwaltungsangestellten über das Internet sowie BürgerInnensprechstunden oder Diskussionsforen zu aktuellen Angelegenheiten (vgl. BSI 2002, Ordner I: 5f). Elektronische Verwaltung wird zumeist in vier Klassen gegliedert: E-Administration, E-Demokratie, E-Wahlen und E-Partizipation. Die Grafik in Anlage 2 zeigt die Zusammenhänge dieser Ebenen und wurde der Vollständigkeit halber um die Ebenen E-Justiz und E-Parlament ergänzt, welche in der Partizipations-Literatur seltener in dieses Konstrukt eingebettet werden aber dennoch zugehörig sind. Elektronische Partizipation ist demzufolge dem Themenkomplex „E-Demokratie“ untergeordnet.

E-Demokratie (digitale Demokratie) ist die Zusammenfassung aller Maßnahmen, bei denen das WWW eingesetzt wird, um der Bürgerschaft zusätzliche demokratische Mitbestimmungs- und Gestaltungsangebote einzuräumen. Das Kernziel von E-Demokratie ist die internetgestützte demokratische Beteiligung, wohingegen E-Government eher auf Serviceleistungen, Bürgernähe und Modernisierung der Verwaltung durch IuK zielt (vgl. Bauer 2004: 3). Digitale Demokratie bietet eine neue Art der Kontaktaufnehme, ist häufig offen und unkompliziert, begünstigt Transparenz und Kommunikation, setzen das Wissen von allen an die Stelle eines Expertenwissens, bieten neuartige Kanäle zur politischen Aktivierung und bringt sogar ganz neue politische Kräfte und Programme hervor, wie die Piratenpartei (vgl. Nolte 2012: 407).

Betont werden soll letztlich die Abgrenzung von E-Government und E-Partizipation. Erstgenanntes ist die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen der Verwaltung, bei denen der/die BürgerIn als KundIn angesehen wird. E-Partizipation ist im Gegensatz dazu die Rolle der Bürgerin und des Bürgers, welche/r als mündige/r und gleichwertige/r PartnerIn bei der politischen Entscheidungsfindung via Internet fungiert. Verwaltung und Beteiligung werden auf der kommunalen Ebene nahezu immer von den selben Institutionen auf der selben digitalen Plattform bedient (Kuhn 2006: 93).

Eine in der Praxis verbreitete Vorgehensweise ist die Verbindung von Online-Verfahren mit den klassischen Präsenzveranstaltungen (offline), weil dies nicht zu Lasten der Face-to-face-Kommunikation geht. Das patizipative Wirken wird hierbei lediglich durch elektronische Instrumente ergänzt. Die verbreitetste Form für Verfahren, die sich ausschließlich auf das Internet begrenzen, ist die Eröffnung von Internet-Foren zu speziellen Themen. Im Regelfall werden diese durch Moderation begleitet, die nicht inhaltlich eingreifen darf aber sich bei Regelverstößen einschalten muss (vgl. Nanz und Fritsche 2012: 91).

2.1.2 Anwendungsspektrum

Das Anwendungsspektrum elektronischer Partizipation bei politischen Entscheidungsprozessen ist vielgestaltig und erstreckt sich von „E-Voting“ über „E-Konsultation“ bis zu „internetgestützten Bürgerhaushalten“. Diese Arten und Formate variieren in ihrem Grad an Deliberation und politischer Einflussnahme.

Zunächst wird auf den Begriff Deliberation eingegangen, weil deliberative Partizipationsformen eine spezielle Bedeutung für die Konsensfindung und Meinungsbildung bei demokratischen Entscheidungsprozessen besitzen, denn Demokratie und BüBe leben von kommunikativen Diskursen, von Verständigung und Beratschlagung (Deliberation = Beratschlagung). Deliberative Aktionsformen werden angewendet, um über Themen zu diskutieren und um Meinungen bzw. Stimmungsbilder einzuholen. Die Vielfalt der elektronischen Beteiligungserfahren, die in den Kommunen Anwendung finden, muss sich auf ebenso vielfältige Problemfelder einstellen. Mögliche Themen können z.B. „Investitionen“, „Dienstleistungen“, „allgemeine Haushaltslage“, „Schulen“ oder einzelne Projekte sein. Das Anwendungsspektrum der E-Partizipationsverfahren orientiert sich an den Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen der Deliberation. Die Diskussionsprozesse orientieren sich sehr stark am Gemeinwohl, womit das Verteidigen persönlicher Interessen oder Argumente in den Hintergrund zu treten hat. Bürgerinnen und Bürger verschiedener sozialer Schichten führen nach dem Prinzip der Inklusion die Diskussion. Es empfiehlt sich verfahrenstechnische Spielregeln klar zu vermitteln und die Tagesordnung öffentlich zugänglich zu machen. Eine Zusammenfassung der Diskussionsergebnisse wird unter Mitwirkung der Bürgerschaft erstellt. Des Weiteren muss den Teilnehmenden ausreichend Informationsmaterial und genügend Zeit gegebenen werden, um eine fundierte Diskussion führen zu können (vgl. Sintomer et. al. 2010: 81f).

Die gebräuchlichsten e-partizipativen Methoden und ihr Anwendungsspektrum werden nun vorgestellt.

E-Voting umfasst alle Arten von Abstimmungen über das Internet und elektronische Wahlen (vgl. Otto et. al 2012: 250). Diese virtuelle Aktion ist in Deutschland eine bislang aus (datenschutz-)rechtlichen Hintergründen kaum genutzte Form elektronischer Beteiligung (vgl. Gräßer und Hagedorn 2012: 12).

Als Medium politischer Willensbildung etabliert sich zunehmend die E-Petition. Durch dieses Verfahren wird der Bevölkerung ein internetgestütztes Instrument an die Hand gegeben, über das Beschwerden, Vorschläge oder Bitten digital erstellt und an die politischen Institutionen/Akteure gerichtet werden können (vgl. Gräßer und Hagedorn 2012: 12). Online-Petitionen helfen also auch im Zeitraum der Legislaturperiode den direkten Kontakt von der Bürgerschaft zu den VolksvertreterInnen herzustellen, damit die jeweiligen Anliegen Gehör finden und diskutiert werden können. Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des GG geregelt und die Einberufung eines Petitionsausschusses im Bundestag in Art. 45c GG. Elektronische Petitionen existieren als formelle und informelle Petitionen. Formelle Angebote sind auf den Webseiten öffentlicher Einrichtungen zu finden und ermöglichen, über die genannten rechtlichen Rahmenbedingungen, Petitionen einzureichen. Als Beispiel hierfür ist die Petitions-Webseite des Deutschen Bundestages zu nennen, welche abrufbar ist unter: „https://epetitionen.bundestag.de“[6]. Informelle Angebote hingegen können mit Kampagnen gleichgestellt werden, die sich außerhalb eines rechtlichen Rahmens befinden. Sie artikulieren politische Interessen aber stehen nicht mit regierungsnahen Webseiten in Verbindung (vgl. Heise o. ED: E-Petition).

Als E-Konsultation/E-Dialog/E-Diskurs wird elektronisches Partizipieren bezeichnet, das (Mit-)Diskutieren bei politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen auf dafür eingerichteten Plattformen und Foren gestattet. Deliberation ist der Kern dieses E-Partizipationsverfahrens (vgl. Gräßer und Hagedorn 2012: 12f). Dabei geht es um die Meinungserkundung zu bestimmten Themen, gemeinsame Beratung, Ideenentwicklung oder um die Erhebung eines Stimmungsbildes. Die Ergebnisse des E-Dialogs werden als „Abwägungsmasse“ in politische Entscheidungen integriert. Ob Onlinedialoge dem Anspruch gerecht werden qualitativ hochwertige Ergebnisse zu produzieren, ist von den aufgestellten Regeln, einer externen Moderation und der Form des Dialogs abhängig. (vgl. Senatsverwaltung Berlin 2012: 135). Vor allem bei Modellen deliberativer Demokratie werden sie zur Entscheidungsfindung und für Kooperations- und Beteiligungsprozesse genutzt (z.B. Bürgerhaushalt). Wichtige Faktoren, die dabei zum Erfolg beitragen sind eine unabhängige professionelle Moderation zur Unterstützung und Leitung des Diskursprozesses sowie die Nutzerfreundlichkeit. Der Einsatz von Onlinedialogen zielt darauf ab politischen Entscheidungen mehr Legitimation zu verschaffen, eine Rückkopplung administrativer Macht mit öffentlichen Meinungsbildern herzustellen und Entscheidungsprozesse qualitativ zu verbessern. Sehr vorteilhaft ist die zeit- und ortsunabhängige Teilnahme am E-Diskurs. Der Nutzen liegt auch darin, dass alle Beiträge veröffentlicht werden, sodass die Nachvollziehbarkeit des Diskussionsverlaufes zeitgleich für alle Teilnehmenden gesichert wird. Die Herausforderung besteht darin, dass je nach Diskussionszweck die optimale Kombination aus Kommunikationsform, technischer Infrastruktur und klaren Verantwortlichkeiten abgeleitet und eingesetzt werden (vgl. Senatsverwaltung Berlin 2012: 135).

Wichtig ist es den Kommunikationsmodus von partizipativen Onlineverfahren zu bestimmen. Einerseits wird dieser in „One-way-Kommunikation“ und andererseits in „diskursive Ansätze“ unterschieden. Bei der „One-way-Kommunikation“ werden den Teilnehmenden entweder geschlossene Fragen vorgegeben (Ja oder Nein), oder es wird ihre Meinungsäußerung zu bestimmten Themen erbeten aber die Teilnehmenden treten nicht in den direkten Austausch miteinander. Daher sind diese Verfahren auch nicht deliberativen Charakters. Die diskursive Kommunikation macht im Gegensatz dazu alle Diskursbeiträge für alle TeilnehmerInnen einsehbar, bewertbar und kommentierbar, wodurch alle auf alles Bezug nehmen können und die Diskussion (zumindest theoretisch) ein frei zugänglicher Raum ist. Allerdings sind die diskursiven Verfahren nicht immer deliberativen Charakters, weil die gegenseitige Bezugnahme auf Beiträge noch nicht den Kern der Deliberation ausmacht – das Abwägen von Alternativen im Dialog und die Bereitschaft zur Konsensfindung bei Willensbildungen (vgl. Nanz und Fritsche 2012: 120).

Die Bereitstellung von Informationen ist die Basis des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses, sodass sich dieser Absatz mit der E-Information beschäftigt. Informationsbereitstellung gilt als Ermächtigungsgrundlage für die Bürgerschaft zur Teilhabe am Diskurs im Beteiligungsprozess. Die elektronische Information findet im Modus der „Ein-Weg-Kommunikation“ statt und wird in formelle und informelle Angebote differenziert. Formelle E-Informationen basieren auf einer gesetzlichen Regelung und werden von staatlichen Organisationen über elektronische Medien bereitgestellt. Ein Beispiel für die gesetzliche Verwirklichung des freien Zuganges zu Verwaltungsdokumenten sind „Informationsfreiheitsgesetze“ (IFG) (vgl. Heise o. ED: Elektronische Beteiligungsformen). Ein solches Gesetz schreibt fest, dass der Bürgerschaft alle bei öffentlichen Verwaltungen verweilenden Informationen frei zugänglich gemacht werden müssen und regelt die Rechte und Verfahrensweisen für den freien Zugang (vgl. Gräßer und Hagedorn 2012: 13). Einige deutsche Städte haben in diesem Zusammenhang auch „Informationsfreiheitssatzungen“ erlassen. Sie sind auf kommunaler Ebene ein Regelwerk für die Bereitstellung von Verwaltungsdokumenten und besonders nützlich zur Ergänzung lokaler Beteiligungskonzepte. Zwei Beispiele hierfür sind die IFS der Stadt Dresden[7] und die IFS der Stadt Leipzig[8]. Informelle E-Informationsangebote (z.B. Informationswebseiten) entspringen einer freiwilligen Motivation. Zu Informationsangeboten dieser Art zählen alle Maßnahmen, die von den Akteuren zur Veröffentlichung bestimmter Themen oder Entscheidungen führen sollen. Diese zielen einerseits auf die Mobilisierung der Bevölkerung bei Konflikten und andererseits auf die Möglichkeit zur Beteiligung bei bestimmten Themen/Problemlagen. Ausdrücklich betont werden soll, dass Informationsangebote in jeder Hinsicht grundlegende Voraussetzungen für alle Partizipationsverfahren sind, da sie den Beteiligten einen gleichen Wissensstand und somit gleiche Teilnahmebedingungen gewähren (vgl. Heise o. ED: Elektronische Beteiligungsformen).

Das Netzwerk Bürgerbeteiligung stellt Qualitätskriterien für die BüBe vor. Darunter befinden sich auch klare Aussagen zum Thema „Information“. Da diese Qualitätskriterien für die elektronische Beteiligung gleichermaßen wichtig sind – vor allem wegen der Textbasiertheit von E-Partizipation – werden nun die Qualitätskriterien zur „Information“ zusammengefasst zum vorangegangenen Abschnitt ergänzt. Durch kontinuierliche Bereitstellung von Informationen gewinnt der Prozess bürgerschaftlicher Beteiligung an Transparenz. Das Informationsmaterial soll sich durch Aktualität, eine gut verständliche Form und zeitnahe Aufarbeitung auszeichnen sowie allen Akteuren über verschiedene Medienkanäle zugänglich gemacht werden. Eine breite Öffentlichkeitsarbeit muss auch die nicht unmittelbar Beteiligten erreichen, um über den Prozessstand, Rechenschaftsberichte oder Evaluationen zu informieren. Durch den bewussten Verzicht auf juristische und technische Begriffe kann diese breitere Öffentlichkeit erreicht werden. Ob der Bürgerschaft auch abseits der reinen Information ausdrücklich die Möglichkeit zur Stellungnahme und/oder zum Voting gegeben wird, sollte stets präsent sein, weil reine Information bei weitem noch keine Partizipation ist (vgl. Netzwerk Bürgerbeteiligung 2013: 5).

Transparenz“ und „Information“ bedingen sich einander und werden in diesem Abschnitt als Symbiose betrachtet, denn Transparenz entsteht durch freie Informationsbereitstellung und Informationszugänglichkeit. Sie ist ein unverzichtbares Qualitätskriterium für die freie Meinungsbildung im BüBe-Prozess aber auch generell ein unabdingbares Merkmal unserer modernen repräsentativen Demokratie – ein wichtiges Herzstück also! Transparenz ist ein wesentlicher Kontrollfaktor für die Öffentlichkeit und macht die Handlungen der politischen Kräfte berechenbarer, wenn diese öffentlich werden. Eine qualifizierte BüBe ist ohne Transparenz nicht möglich. Sie macht die Teilhabe authentisch, das politische System klar, die Entscheidungsfindung nachhaltig und trägt zum Einblick in die Handlungen staatlicher Institutionen bei, was dort getan, nicht getan, geplant bzw. verhindert wird. Zudem besitzt sie eine Verteidigungsfunktion für die Bürgerschaft, wenn sich diese mit „willkürlichen bzw. unrechtmäßigen Übergriffen, Machtmissbrauch, Betrug, Verschwendung oder Fehlverhalten politischer Eliten konfrontiert sieht. E-Transparenz beschäftigt sich mit der An- und Verwendung von IuK, um Entscheidungen und Handlungen der öffentlichen Akteure zu begleiten. Die Transparenz erhöht den Druck auf die MandatsträgerInnen, sodass auch schwierige Entscheidungen getroffen werden müssen, ohne dass sie bewusst verzögert werden können, weil Bürgerschaft und Presse (E-)Transparenz als Mittel nutzen, um die Entscheidungsträger zu kontrollieren (vgl. Heise o. ED: E-Transparenz).

Das Anwendungsspektrum des bürgerschaftlichen Partizipationsraumes im Internet besteht aus den fünf Bereichen: „Information“,“ Konsultation“, „Eingabe“, „Debatte“ und „Abstimmung“. Die Grafik in Anlage 3 visualisiert den Grundgedanken dieser Einteilung, denn die fünf Beteiligungsfelder werden nicht digitalisiert, sondern um digitale Verfahren erweitert. Um zu zeigen, dass sie keinen gesonderten Bereich eröffnen wurden sie mit einem dunkleren Blau in sie eingefügt.

2.1.3 Herausforderungen und Vorteile

Dieser Punkt greift auf an welchen Hemmnissen, Vorteilen, Voraussetzungen, Stärken und Schwächen sich der Nutzen partizipativer Online-Verfahren messen lassen muss.

Internetgestützte Beteiligungsformate weisen die Vorzüge auf, dass sie schnelle, unmittelbare und niedrigschwellige Teilnahme am Online-Verfahren möglich machen, die nicht an zeitliche und räumliche Bedingungen gebunden ist. Nanz und Fritsche heben hervor, dass aufgrund der freieren Zeiteinteilung mehr BürgerInnen einbezogen werden können. Die Teilnahme aus den eigenen vier Wänden bzw. von unterwegs durch den Gebrauch von Smartphones unterstützt dies zusätzlich. Im Vergleich zu Präsenzverfahren sinkt die Hemmschwelle, denn bei internetgestützten Beteiligungsformen können die TeilnehmerInnen unbefangener auftreten, weil sie weniger von Gruppendruck oder Loyalitätskonflikten beeinflusst werden. Durch die schriftbasierte Kommunikation wird das pure Argument ohne visuelle Informationen über die Person in den Vordergrund gerückt. Die Textform gewährt Raum und Zeit, um den eigenen Standpunkt vor dem Veröffentlichen nochmals zu durchdenken, abzuwägen und zu reflektieren. Die längere Reaktionszeit kann somit zur Qualitätsoptimierung deliberativer Beteiligungen beitragen (vgl. Nanz und Fritsche 2012: 88f). Dopfer und Becker fassen die Chancen der E-Partizipation in vier Punkten zusammen. „Anonymitä t“ wird als Chance erachtet, wenn sie nicht zum Identitätsverlust führt, sondern soziale und individuelle Schranken vermindern, weil Status, Herkunft und soziale Hemmungen (z.B. Schüchternheit) unwesentlicher werden und nicht ersichtlich sind. Die „Textbasiertheit“ bietet den Vorteil, dass alles was „gesagt“ wurde schriftlich fixiert ist und damit mehr Verbindlichkeit besitzt. Im Kontext „Individualisierung und Pluralisierung“ kann festgestellt werden, dass BüBe zunehmend selbstbestimmter, projektbezogener, spontaner und zeitlich begrenzt wird, sodass die Teilnehmenden ihre Souveränität stärker beanspruchen. Zudem können neue Zielgruppen erreicht werden, weil die traditionellen Beteiligungsformen den individuellen Ansprüchen nicht in diesem Maße gerecht werden. „Die neue Qualität der Bürgerbeteiligung durch Interneteinsatz“ ergibt sich aus der Summe aller erwähnten Vorzüge, da somit neue Möglichkeiten aus andersartiger Kommunikation entstehen, die gezielt mit freien Raum- Zeit- und Anonymitätseigenschaften verbunden werden (vgl. Dopfer und Becker 2004: 8f).

E-Partizipation muss sich jedoch auch gezielt mit Hemmnissen auseinandersetzen, weil sie sehr spezifische Anforderungen und entsprechende Voraussetzungen verlangt. Zum einen unterscheidet sich die Internetnutzung der Bevölkerungsgruppen deutlich, denn das Internet ist ein Medium der bildungsnahen Schicht. 92 % der Deutschen mit Abitur, aber nur 47 % mit Volks- oder Hauptschulabschluss verfügen über einen Internetzugang (vgl. Gerhards 2008, zit. nach Deppe 2011: 664). Eine ähnliche Relation offenbaren auch die Angaben über die generelle Bereitschaft zum Engagement (vgl. Gensicke et. al. 2005, zit. nach Deppe 2011: 664). Die doppelte Einschränkung der Zielgruppe ist äußerst problematisch und ein Zeichen für die „digitale Spaltung“ der Gesellschaft (vgl. Fisch 2008., zit. nach Deppe 2011: 665). Für das Jahr 2012 sagen die statistischen Angaben zur Internetnutzung in Deutschland aus, dass 85% der Deutschen einen Internetzugang besitzen (vgl. Anlage 5). Ebenso bedeutend ist die Frage nach dem Alter, denn die internetaffinen jungen Menschen sind im Vorteil gegenüber den älteren Menschen, die dem Internet oft skeptisch begegnen bzw. ihre Mitwirkungsmöglichkeiten noch nicht entdeckt haben. Weniger attraktiv dürfte auch der Mitmachgedanke sein, wenn er mit den sonstigen Angeboten des Web 2.0 verglichen wird, die auf Chatten, Selbstdarstellung, Flirten, „Anstupsen“ oder aber den Konsum von Informationen, Dienstleistungen und/oder Unterhaltung abzielen (vgl. Fisch 2008, zit. nach Deppe 2011: 665).

Dopfer und Becker zeigen vier Problembereiche auf, die bei der behördlichen Anwendung von E-Partizipation auffällig sind. Zunächst muss festgestellt werden, dass viele Verwaltungen keine oder nur rudimentäre Angebote bereitstellen, um die Beteiligung elektronisch zu stützen. Der erste Problembereich sind „Fehlende Ressourcen und Know-how“, was meint, dass Behörden dem zusätzlichen Aufwand oft nicht gerecht werden können und die Auseinandersetzung, Rechtfertigung und Rechenschaft mit der Bürgerschaft scheuen. Der zweite Problembereich widmet sich der „Fehlenden Anreizsituation“, denn eine auf Effizienz geschulte Verwaltung freundet sich schwerer mit dem neuen Paradigmenwechsel an, sodass Angebote, die über E-Service hinausgehen, als Belastung und nutzlose Mehrarbeit angesehen werden. Daher müssten alte institutionelle Gefüge gelockert werden. „Unsicherheit bei der Zuständigkeit“ ist ein weiteres Problem. Es hat seine Ursache darin, dass bestehende Zuständigkeitsregelungen ausgehebelt werden, weil inzwischen jede Verwaltungsinstanz mit der Bürgerschaft (über das Internet) kommunizieren soll. Allerdings braucht es bei der Umsetzung neue Zuständigkeitsfestlegungen. Als vierter Problembereich hat sich ein „Unzureichendes Leitbild“ herauskristallisiert. Die Verwaltungsmodernisierung (Neues Steuerungsmodell) orientiert darauf, dass sich Kommunen im Leitbild eines Dienstleistungsunternehmens ansiedeln. Dies führt zur Kollision der Forderung nach Effizienzgewinn mit der Forderung nach mehr Demokratie. Zweitgenanntes wird vernachlässigt, da sich dieser Anspruch im Modus „Zusatz“ befindet. Etablierte Best-Practice-Lösungen werden zwar in Handbüchern veröffentlicht, können aber keine Breitenwirkung erzielen, weil sie kaum in der kommunalen Praxis umgesetzt werden (vgl. Dopfer und Becker 2004: 5ff).

[...]


[1] Web 2.0 bezeichnet die Verhaltensänderung der InternetnutzerInnen vom reinen Konsumieren bereitgestellter Informationen (Web 1.0) hin zur interaktiven Nutzung des Internets, indem Informationen selbst eingestellt werden. Die technischen Veränderungen stehen hierbei nicht im Vordergrund (vgl. Otto et. al. 2012: 251).

[2] Interaktivität leitet sich aus dem lateinischen „inter-actio“ ab und bedeutet „Miteinanderhandeln“. Medien mit aktiv nutzbarem Rückkanal, ermöglichen Interaktivität, wie z.B. Kommentar- und Auswahlfunktionen im Internet (vgl. Otto et. al. 2012: 103).

[3] Das Informationszeitalter ist die aktuelle Epoche, in der die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie zur Gewinnung, Vermittlung, Speicherung und Verarbeitung von Informationen die zentrale Rolle spielt. Diese Epoche führt in die Informationsgesellschaft (Otto et. al. 2012: 99f).

[4] Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/koalitionsvertrag136.pdf (Seite 151) [letzter Zugriff am: 07.12.2013]

[5] Lokal Governance” umfasst die Forderung nach neuen Kooperations- und Gestaltungsformen auf lokaler Ebene in Bezug auf Politik und Gesellschaft. Begründet liegt dies in der Tatsache sinkender öffentlicher Budgets. Die Forderung nach mehr Partizipation besitzt hierbei einen großen Stellenwert (vgl. Schwalb und Walk 2007:7).

[6] letzter Zugriff am 17.11.2013

[7] abrufbar unter: http://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_informations freiheit.pdf [letzter Zugriff am 27.11.2013]

[8] abrufbar unter: http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-undbehoer dengaenge/satzungen/?tx_ewerkformsmanager_pi%5Bsort%5D=1&tx_ewerkformsmanager_pi%5Bkeywords%5D [letzter Zugriff am 27.11.2013]

Fin de l'extrait de 95 pages

Résumé des informations

Titre
E-Partizipation. Internetgestützte bürgerschaftliche Beteiligung auf kommunaler Ebene
Université
Neisse University Görlitz
Note
1,0
Auteur
Année
2014
Pages
95
N° de catalogue
V271777
ISBN (ebook)
9783656628699
ISBN (Livre)
9783656628712
Taille d'un fichier
1538 KB
Langue
allemand
Mots clés
E-Partizipation, Bürgerbeteiligung, Gemeinwesen, Kommune, Demokratie, Görlitz, LiquidFriesland, Informationszeitalter, Demokratievitalisierung, Politik, Verwaltung, Bürgerschaft
Citation du texte
Mareen Kirschen (Auteur), 2014, E-Partizipation. Internetgestützte bürgerschaftliche Beteiligung auf kommunaler Ebene, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271777

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