Hartz IV. Zwischen Machtinstrument und pädagogischer Beratung


Trabajo Escrito, 2012

16 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Pädagogische Beratung und Foucault'sche Macht
2.1 Der Begriff der pädagogischen Beratung
2.2 Pastoralmacht, Gouvernementalität und das Wesen der Prüfung

3 Hartz IV zwischen pädagogischer Beratung und Machtapparat
3.1 Hartz IV als Machtinstrument
3.1.1 Analyse der Macht
3.1.2 Pastoral- und Disziplinarmacht
3.2 Pädagogische Beratung im Schatten der Macht ?

4 Resüme
4.1 Was lässt sich abschließend für diese Arbeit festhalten?
4.2 Was war mir bei dieser Arbeit besonders wichtig? Ein Ausbilck

5 Literaturquellen

2 von

Abstract:

Der Autor sieht die Beratung die im Rahmen der Vergabe von Arbeitslosengeld 2 stattfindet im Spannungsfeld zwischen latenter Machtausübung und pädagogischer Beratung. Um die Beratung in diesem Spannungsfeld zu verorten, definiert der Autor zunächst den Begriff der pädagogischen Beratung und führt in die Machtheorie von Michel Foucault ein, um dann die Beratung je von beiden Seiten her zu analysieren.

1 Einleitung

Zum 01. Januar 2003 trat in Deutschland stufenweise eine umfassende Gesetzesänderung in Kraft, deren Name „Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ist. Das Gesetz ist heute besser bekannt un- ter den Namen Hartz I - IV (Bauer 2004, S. 1017). Einerseits wurde es bei seiner Einführung von der Politik, als die „Mutter aller Reformen“ (Claus 2008, S. 148) bezeichnet und sei überlebensnotwendig für den Stand- ort Deutschland im globalisierten Weltmarkt, andererseits, läutete es einen massiven Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik ein. Der Grundsatz, ein menschenwürdiges Leben auch bei Armut zu erhalten, wurde durch den Grundsatz des Forderns und Förderns substituiert. Das primäre Ziel dieses Wechsels sollte eigentlich die Entbürokratisierung, Vereinfachung und Optimierung des Sozialsystems sein (Bauer 2004, S. 1021). Den neuen Paradigmen liegt der Gedanke des aktivierenden Staates zugrunde. Aktivierend in dem Sinne, als das er durch seine Fördermaßnahmen und seinen Anspruch auf Gegenleistung den Bürger dazu bringen möch- te, möglichst bald wieder einer Arbeit nachzugehen (Claus 2008, S. 165). Als Mittel hierfür wird neben der Vermittlung einer neuen Arbeit auch die gezielte Weiterbildung des Arbeitslosen gesehen. Eine Beratung im Sinne eines Aufzeigens von Handlungsoptionen im Bereich der Weiterbildung ist hier naheliegend. Dass dies jedoch leichter gedacht als getan, nicht wirklich unproblematisch und nicht unbedingt im Sinne des pädago - gischen Beratungsbegriffs ist, möchte ich in dieser Arbeit diskutieren. Ziel meiner Arbeit ist es, das Sein und Schein dieses Reformpaketes zu untersuchen und dieses im Spannungsfeld von pädagogischer Beratung und Ausübung staatlicher Macht zu verorten.

Dazu erläutere ich zunächst, was überhaupt pädagogische Beratung ist und stelle die für meine Arbeit we - sentlichen Instrumente der Foucault'schen Machttheorie dar, um darüber einen geistigen Zugang zur Macht der Behörde „Jobcenter“ zu erhalten. Schließlich beziehe ich die Macht des Jobcenters und seine Tätigkeit wieder auf den eingangs erarbeiteten Begriff der pädagogischen Beratung, um mein Vorhaben der Verortung von Hartz IV zwischen Macht und pädagogischer Beratung zu vervollständigen.

2 Pädagogische Beratung und Foucault'sche Macht

2.1 Der Begriff der pädagogischen Beratung

Um zu verstehen, in wie weit man Hartz IV als eine pädagogische Beratung verstehen kann, gilt es, ein Ver - ständnis zu entwickeln, was pädagogische Beratung eigentlich ausmacht; also was ihre Ziele sind und was und warum ihre Methoden.

In Deutschland lässt sich die pädagogische Beratung auf Müller/Möllenhauer zurückführen, die 1965 als ers - te eine Theorie zur pädagogischen Beratung aufstellten. Dort wird die pädagogische Beratung auch als Ker - nelement der Pädagogik verstanden (Enoch 2011, S. 74). Da sich die Beratung in der Pädagogik in diesem Moment von der Beratung in der Psychotherapie abspaltete bzw. davor sehr stark daran orientiert war, wa - ren die ersten Konzepte der pädagogischen Beratung stark an Menschen, die in ökonomische Not geraten sind, ausgerichtet (Enoch 2011, S. 73). Hilfe für Personen in einer persönlichen Notlage ist jedoch nur zum Teil eine pädagogische Aufgabe (Kossack 2010, S. S. 21). Zum Verständnis der pädagogischen Beratung macht es daher Sinn, sich die Entwicklung der Beratung beispielhaft vor Augen zu führen:

„Beratung als pädagogischer Begriff ist die Bezeichnung für diejenige didaktische Situation und das dabei übliche Verfahren zugleich, in welcher einem Menschen die für die Bewältigung einer einzelnen oder umfassenderen Schwierigkeiten zweckmäßigen Möglichkeiten, Wege, Maßnahmen und Hilfsmittel zur selbständigen, freien Annahme und Durchführung aufgezeigt werden.“

(Dolch 1952 zit. nach Kossack 2005, S. 5)

In dieser Definition von Dolch wird der Bezug von der Beratung auf die Therapie deutlich. Damit meine ich, dass in diesem Zitat von umfassenden bzw. einzelnen Schwierigkeiten gesprochen wird. Der grobe Verweis auf zweckmäßige Möglichkeiten untermauert hier nur den oben geäußerten Verdacht, dass für die pädagogi - sche Beratung zum Zeitpunkt 1952 noch keine eigene Theorie mit eigenen pädagogischen Maßnahmen vor - liegt. Müller/Möllenhauer haben ihrer Konzeption von 1965 ein kritisches Weltbild zu Grunde gelegt, das den Beratungsbegriff vom Problem emanzipiert (Gröning 2006, S. 28):

- Der pädagogische Sinn der Beratung liegt in der Fähigkeit die Produktivität, die Rationalität und die Phantasie anzusprechen.
- Beratung selbst sehen sie als Vorbereitung einer Entscheidung.
- In dieser Vorbereitung soll die pädagogische Beratung nach Müller/Möllenhauer dem Ratssuchen - den bzw. Klienten eine kritische Weltsicht anbieten und ihn so von Konformität befreien. Das Ziel ist, dass derjenige der Beraten wurde, nach der Beratung ein rationales Verhältnis zu sich selbst auf - bauen konnte.
- Der Berater ist indessen dazu angehalten, sich jeglicher absoluter Aussagen, Wahrheiten und Urteile zu enthalten. Er soll zuhören und dem Klienten Handlungsoptionen aufzeigen.

Deutlich zeigt sich hier die Verschiebung des Fokus von einer an Schwierigkeiten orientierten Beratung zu einer Beratungsform, die Grundsätzlich offen ist und der persönlichen Weiterentwicklung zur Verfügung steht. Es zeigt sich auch, dass hier nicht eine zweckmäßige Methode propagiert wird, sondern eine kritische, in der der Klient und seine Weiterentwicklung oder Bildung im Mittelpunkt steht.

Die beiden Ansätze gleichen sich jedoch in einer Tatsache. In ihrem Zentrum die Auflösung der Hilfe und eine Hilfe zur Selbsthilfe steht.

Bei Dolch (ebd.) wird dies im Passus „zweckmäßigen Möglichkeiten, Wege, Maßnahmen und Hilfsmittel zurselbständigen, freien Annahme und Durchführung aufgezeigt werden“deutlich. Das Ziel ist also zur selbstständigen Selbsthilfe anzuleiten, auch wenn der Weg nicht weiter benannt wird.

Bei Möller/Möllenhauer (Gröning 2006, ebd.) ergibt sich die Hilfe zur Selbsthilfe aus dem Aufzeigen von Handlungsoptionen, was dem Aufgabenspektrum des Beraters zuzuschreiben ist. Er, der Berater, zeigt auf und bietet an und ist sich seiner eigenen subjektiven Einschränkungen bewusst. Das Ziel wäre hier, dem Ratsuchenden zu helfen sich selbst aus dem konformen Denken zu befreien. Eine Beratung oder eine dar - aus resultierende Maßnahme wird niemandem aufgezwungen oder aufgenötigt, auch dies haben die Ansät- ze gemein.

Interessant ist in diesem Kontext auch die Beratungsdefinition von Bremer-Gräse:

„Beratung ist eine professionelle, wissenschaftlich fundierte Hilfe, wel- che rat- und hilfesuchenden Einzelnen und Gruppen auf der Basis des kommunikativen Miteinanders vorbeugend, in Krisensituationen sowie in sonstigen Konfliktlagen aktuell und nachbetreuend, dient. Somit darf Beratung keinesfalls bestimmte Entscheidung dem Ratsuchenden auf- drängen bzw. diese durch offenen oder verdeckten Machtmissbrauch erzwingen. Kennzeichnend für das spezifische dieses Kontakts ist, dass die Probleme des Ratsuchenden den Mittelpunkt bilden.“( Brem- Gräser 1993 zit. nach Enoch 2011, S. 75)

Brem-Gräser nutzt offensichtlich eine Definition die ausgehend von einem Problem gedacht ist. Kennzeich - nend für diese Definition im Unterschied zu der Vorherigen ist allerdings, dass sie die Nachsorge und die Vorsorge bei Problemen mit in den Aufgabenkanon einbezieht und ihn damit extrem erweitert. Führt man diesen Aufgabenbereich ins Absurde, so ließe er sich auf jeden Menschen ausweiten. Dem Konzept des le - benslangen Lernen nach ist jeder Arbeitnehmer grundsätzlich durch den ständigen Aktualisierungsbedarfs seines Wissens latent von der Arbeitslosigkeit bedroht und beratungsbedürftig.

Um eine weitere Vorstellung von der Diskussion um den Begriff der pädagogischen Beratung zu bekommen, ist im Hinblick auf das Thema Hartz IV der Begriff von Engel (1998 zit. nach Enoch 2011, S. 81) aufschluss - reich. Engel sieht es als logische Konsequenz der pluralistischen Gesellschaft an, dass Menschen in gewis- sen Bereichen defizitär sind. Das Individuelle des bisherigen Problembegriffs verschwindet. Engel unterstellt ein logisch aus dem Pluralismus sich ergebendes und latentes Problem, das jeder Mensch irgendwie hat. Beratung erfüllt dann den Zweck, diese Probleme zu benennen und zu lösen. Die Kritik an Engel ist vor- nehmlich, dass diese Idee vor allem dazu führt, dass Beratung als eine Instandsetzung für die Wirtschaft ver- standen wird.

Die Entwertung des Wissens als latentes Dauerproblem ist jedoch nicht, wie man meinen könnte, ein Aspekt der in der beschleunigten und globalisierten jetzigen Welt hinzu gekommen ist. Kossack (2005, S. 6) bezieht sich in seiner Argumentation auch auf Möllenhauer und differenziert die pädagogische Beratung ebenfalls im Sinne einer beruflichen Weiterbildung, um „Anpassungsprobleme“ an eine sich stetig ändernde Umwelt zu minimieren und eine allgemeine Erwachsenenbildung zur Unterstützung der Demokratisierung.

Dies Verdeutlicht neben der mangelnden Definitionshoheit eigener Begrifflichkeiten und die daraus resultierende Abhängigkeit vom Problembegriff, eine Dialektik, die der Pädagogik innewohnt. Namentlich ist es die Zersetzung des Bildungsbegriffs durch Ansprüche der Wirtschaft an diesen, zu Ungunsten der allgemeinen und charakterlichen Bildung.

Abschließend sei zu erwähnen, der bei der bisherigen Betrachtung der pädagogischen Beratung leicht ver - nachlässigt wurde. Faulstich und Zeuner (Faulstich/Zeuner 2006, S. 140) sehen die soziale Integration als einen Teil des Leistungsspektrums beruflicher Weiterbildung. Da ich an dieser Stelle versuche die Leistungs - fähigkeit des Begriffs der pädagogischen Beratung auszuloten, ist die Frage, inwiefern soziale Integration den Beratungsbegriff tangiert inhaltlich bedeutsam. Ich habe keine Definition zum pädagogischen Beratungs- begriff finden können, der sich mit der Integration von Menschen in die Gesellschaft durch wirtschaftlichen Erfolg beschäftigt. Das ist, auch im Hinblick auf das Thema Hartz IV, bedauerlich und somit ein Forschungs - desiderat identifiziert. Einerseits, sorgt Armut für Desintegration (Claus 2008, S. 161), andererseits sehe ich in der Integration und Emanzipation von benachteiligten Gruppen eine genuin pädagogische Aufgabe, mit der die Gebundenheit des pädagogischen Beratungsbegriffs an eine persönliche Krisensituation aufgeweicht werden kann. Desintegration ist vielmehr ein latentes dauerhaftes Problem, gegen das immer angegangen werden muss, einerseits im Rahmen einer immerwährenden demokratischen Erziehung zur Toleranz und kri - tischem Bewusstsein im Rahmen der Erwachsenenbildung, andererseits um Arbeitnehmer immer weiter zu qualifizieren und dadurch finanziell zu emanzipieren als Konsequenz der Weiterbildung. Das Vorhalten des geistigen Spiegels durch Beratung ist also aus erwachsenenpädagogischer Sicht für die Weiterentwicklung immer notwendig.

Versucht man nun die verschiedenen Ansichten zur pädagogischen Beratung zu einer Definition zusammenzufassen, könnte man pädagogische Beratung wie folgt definieren:

Pädagogische Beratung ist ein Teil der pädagogischen Praxis. Kern der pädagogischen Beratung ist der Be- ratungsprozess, in welchem ein Klient durch einen pädagogischen Berater beraten wird. Die Beratung ist am Klienten orientiert und frei von Absolutem und Ideologie. Ihr Ziel ist es, dem Klienten Handlungsoptionen zur persönlichen und beruflichen Weiterbildung zu eröffnen und damit zur gesamtgesellschaftlichen Integration beizutragen.

Die Frage nach der Abhängigkeit der pädagogischen Beratung von menschlichen Krisensituationen wird da - durch umgestellt zu der Frage, wie man Menschen dazu bringt, sich selbst auch ohne Krise, weiterentwi - ckeln zu wollen. Krisen und Probleme sind dabei nur ein Motivator. Die Verbindung zur Psychologie und Psychiatrie erfolgt an dieser Stelle nur dann, wenn der Ratsuchende spezielle Expertise vom Berater abver- langt oder aber sein Wohlbefinden durch eine Problemsituation gefährdet ist. Somit ergibt sich ein unabhän - giges pädagogisches Beratungsfeld, das bestenfalls frei ist von Macht einer Person oder eines Ideals und sich am Klienten orientiert.

Um dieses Gütekriterium auf Settings im Rahmen einer Beratung im Jobcenter zu beziehen, ist es erforder - lich, Macht zu definieren und eben jene Settings zu analysieren. Damit ich die Jobcenter Settings inhaltlich zwischen pädagogischer Beratung und Machtausübung verorten kann, beschäftige ich mich im Folgeteil mit den Machttypen nach Michel Foucault. Die Begriffe Prüfung Pastoralmacht und Gouvernementalität hängen alle als Teil einer Machttheorie zusammen, welche die latenten Elemente der Macht herausarbeitet. Ich möchte mit diesen Konzepten verdeutlichen, inwiefern es sich bei den Jobcenter Settings um Machtaus - übung, vor allem auf einem unterschwelligen Niveau, handelt, welche den Beratungsbegriff aus pädagogi- scher Sicht zersetzt. Vor Allem die Pastoralmacht sieht Foucault selbst als die Macht an, die der Staat heute nutzt (siehe Seite 7). Die Nutzung eben jener Konzepte ist daher für die Analyse von Machtstrukturen in Be - ratungssettings in Jobcentern naheliegend.

2.2 Pastoralmacht, Gouvernementalität und das Wesen der Prüfung

Foucaults Machtdefinition ist stark geprägt von einer Vorstellung, dass es nicht eine absolute Macht gibt, sondern, dass diese sich immer wieder neu manifestieren muss und situativ ist. Ein weiteres Kennzeichen der Foucault'schen Machtbegriffs bildet sein subtiles Auftreten. So versteht Foucault Macht vor allem wie folgt:

Sie ist ein Ensemble von Handlungen in Hinsicht auf mögliche Hand- lungen; sie operiert auf dem Möglichkeitsfeld, in das sich das Verhal-ten der handelnden Subjekte eingeschrieben hat: sie stachelt an, gibt ein, lenkt ab, erleichtert oder erschwert, erweitert oder begrenzt, macht mehr oder weniger wahrscheinlich; im Grenzfall nötigt oder verhindert sie vollstandig; aber stets handelt es sich um eine Weise des Einwirkens auf ein oder rnehrere handelnde Subjekte, und dies, sofern sie handeln oder zurn Handeln fahig sind. Ein Handeln auf Handlungen.(Foucault 1987, S. 255)

Neben dem Handeln auf Handlungen bezeichnet Foucault seine Idee der Macht auch als das „Führen der Führung“ (Foucault 1987, S. 255). Er meint damit Führung im zweifachen Sinne. Einmal die Führung des Selbst, wie in „wegen guter Führung aus dem Gefängnis entlassen“ und einmal im Sinne des Führens wie Berg- oder Fremdenführer. Er versteht Macht also nicht als Ausüben einer Gewalt auf eine Person, dies be - zeichnet er als Gewalt, sondern durch Manipulation der Seele und der Vorstellungen einer Person und diffe- renziert dadurch die Begriffe (Foucault 1987, S. 254). Auf diese Weise bedingen sich nach Foucaults Vorstel - lung auch die Begriffe Macht und Freiheit. Ohne die Freiheit sich gegen die Macht zu stellen, verkommt die - se zur Gewalt (Foucault 1987, S. 256). Für eine Regierung die ein System aus Machtbeziehungen im Fou- cault'schen Sinne darstellt, hat Foucault den Begriff Gouvernementalität eingeführt (Foucault 1987, S. 255).

Für die Analyse der Frage, ob Hartz IV ein Machtinstrument ist, finde ich zunächst den Begriff der Pastoralmacht interessant, den Foucault in seinem Text „Das Subjekt und die Macht“ (1987) erläutert.

In der Tradition des Pastors der christlichen Kirchen, meint Foucault (1987, S. 248 f.), habe sich ein eigener Machttypus gebildet. Er orientiert sich an der Person des Pastors und hat einige Besonderheiten:

1. Die Pastoralmacht will ein spezifisches Seelenheil sichern. Sie hat also ein Ziel oder ein Ideal auf das sie zu arbeitet. Dieses Ideal ist austauschbar.
2. Sie ist zu opfern bereit, dies unterscheidet sie von der Königsmacht. Es findet also eine Wechselbe- ziehung aus Geben und Nehmen statt. Ein klassisches sakrales Beispiel kann der Opfertot von Je- sus am Kreuz sein, der damit die Menschen von der Sünde befreien wollte.
3. Sie kümmert sich nicht nur um die Gemeinde sondern auch ganz speziell um das einzelne Individu- um. Die herrschende Idee hat also einen Stellvertreter mit einer direkten Schnittstelle zum Einzel- nen.
4. Sie arbeitet über die Steuerung des Gewissens.

Mit der Marginalisierung der Bedeutung der Kirche im 18. Jhd konstatiert Foucault, dass die Pastoralmacht, auf andere Institutionen und auch staatliche Behörden, z.B. die Polizei, übergegangen ist (Foucault 1987, S. 249).

Als Ergänzung zur Pastoralmacht kann man das Konzept der Foucault'schen Diziplinarmacht sehen. Sie er - gibt sich aus einem Machtapparat, dessen Genese man wie folgt verstehen kann: Ein Machthaber, der über die Gruppe, die er führen soll, die Übersicht verliert, muss Unterführer einsetzen, die die Einhaltung seiner Vorgaben überwachen (Foucault 1994, S. 228). Je nach Wachstum dieses Gebildes, kann man darin u.A. den Vorlauf einer modernen Verwaltung sehen. Die Überwachung durch die Unterführer hat den Zweck, nicht die Regelverstöße der Überwachten, sondern viel subtiler ihr Abweichen von der Norm und dem Kon - formen zu erfassen (Foucault 1994, S. 231). Durch den Einsatz empfindlicher Strafen, wie zum Beispiel De - mütigungen werden diesem Konzept nach die Überwachten zur Norm hin korrigiert, wobei diese Strafen kei- nen rächenden Charakter haben sollen, sondern den Einzelnen zur Norm zurückführen sollen (Foucault 1994, S. 232). Um dies zu erreichen operiert diese Art der Macht, ähnlich wie die Disziplinarmacht, mit Be - griffspaaren wie arbeitslos und in Arbeit, die jedoch mit gut und schlecht konnotiert sind (Foucault 1994, S. 233).

Ein letztes Konzept zur Macht aus Foucaults Werk, dass ich in diesem Zusammenhang darstellen möchte, ist die Prüfung. Sie stellt ein wesentliches Machtwerkzeug dar und schließt sich in ihrer Funktion an die Schnittstelle zwischen Heilsidee und Individuum der Pastoralmacht an. So prüft z.B. der Pfarrer während der Beichte das Gewissen des Gläubigen ab, um ihn dann bei Verfehlungen einerseits durch eine Sanktion wie - der die Teilhabe an der Heilsidee zu ermöglichen und ihn und andere andererseits präventiv von weiteren Verfehlungen abzuschrecken. Desweiteren stellt die Prüfung das zentrale Element der Disziplinarmacht dar, da die Unterführer eine ständig prüfende, überwachende Funktion inne haben (Foucault 1994, S. 228, 238). Durch den Einsatz von prüfenden und dokumentierenden Verfahren, wird der Geprüfte dann auf seine spezi - ellen Eigenarten reduziert und aus dem Menschen wird ein Fall (Foucault 1994, S. 243,246).

Als Möglichkeit der Machtanalyse empfiehlt Foucault folgende Aspekte (vgl. Foucault 1987, S. 257):

1. Das System der Differenzierungen: Also inwiefern Träger der Macht differenziert werden und wie
Normal und Abnormal unterschieden wird, z.B. die Unterscheidung geistig gesund und geisteskrank.
2. Die Typen von Zielen die diejenigen Verfolgen, die Macht ausüben: Bspw. das Kleinhalten der oppo- sitionellen Macht oder Profitgier oder auch beides.
3. Die instrumentellen Modalitäten: Welche Arten von Machtinstrumenten gibt es, z.B.: finanzielle Re- pressionen oder Prämien, Anerkennung oder Stigmatisierung?
4. Die Formen der Institutionalisierung: Welche Arten von Institutionen in einem Staat gibt es, die die Macht ausüben und wie sind diese organisiert, z.B.: föderal oder zentral, staatlich oder kirchlich?
5. Die Grade der Rationalisierung: Welches sind die Grenzen der Macht und in welchen Dosen wird sie eingesetzt? Wie ist die Verhältnismäßigkeit?

3 Hartz IV zwischen pädagogischer Beratung und Machtapparat

3.1 Hartz IV als Machtinstrument

3.1.1 Analyse der Macht

Um einen Aufschluss darüber zu erhalten, inwiefern man Hartz IV als ein Machtinstrument bzw. einen Machtapparat im Foucault'schen Sinne sehen kann, macht es Sinn, seine empfohlenen Kategorien (s.o.) für die Machtanalyse zu nutzen:

[...]

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Hartz IV. Zwischen Machtinstrument und pädagogischer Beratung
Universidad
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg
Calificación
1,0
Autor
Año
2012
Páginas
16
No. de catálogo
V272101
ISBN (Ebook)
9783656634058
ISBN (Libro)
9783656634041
Tamaño de fichero
537 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Foucault, Macht, Beratung, Hartz IV, Arbeitsmarkt
Citar trabajo
Lennart Sieg (Autor), 2012, Hartz IV. Zwischen Machtinstrument und pädagogischer Beratung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272101

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Hartz IV. Zwischen Machtinstrument und pädagogischer Beratung



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona