Die Europäische Kommission. Aufgaben, Kompetenzen, Bedeutung


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2012

20 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Ziel der Seminararbeit

B. Das institutionelle System der Europäischen Union
1. Das Europäische Parlament
2. Der Europäische Rat
3. Der Rat
4. Der Europäische Gerichtshof

C. Die Europäische Kommission
1. Historische Schritte der Kommission
2. Organe der Kommission
a) Umstände bis 2014
b) Umstände ab 2014
c) Ernennung der Kommissionsmitglieder
d) Weitere Einrichtungen der Kommission
3. Sitz der Kommission
4. Aufgaben
a) Initiativrecht
b) Kontrollrecht
c) Vertretung nach außen
d) Verwaltungskompetenzen
e) Verwaltungskompetenz im Rahmen des 7. Forschungsprogramms der Kommission (RP7)
5. Beschlussfassung
a) Gemeinschaftliche Sitzung
b) Schriftliches Verfahren
c) Delegationsverfahren
d) Ermächtigungsverfahren

D. Fazit

1. Rolle der Kommission im europäischen Rechtsetzungsprozess

2. Schlusswort

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Ziel der Seminararbeit

Im Zuge der Globalisierung wächst die Europäische Union zu einem großen Staatenverbund zusammen und erweitert ihren Wirtschaftsraum in schnellen Schritten. Das bedeutendste Ziel der Europäischen Union ist der wirtschaftliche Fortschritt, die Sicherung des Friedens und der Stabilität sowie das Einbeziehen der Bürger in diesen Prozess.1 Heute zählt die EU mit rund 5002 Mio. Einwohnern zu einer der bedeutendsten Welthandelsmächte, daher ist es für jeden Bürger wichtig, sich mit diesem Konstrukt zu befassen bzw. seine Funktionsweisen zu kennen und zu verstehen.

Am 01.12.2009 ist ein neuer Reformvertrag „Der Vertrag von Lissabon“ in Kraft getreten. Dieser hat die Struktur, die Arbeitsabläufe der Europäischen Institutionen sowie der Organe verändert. Ganz besonders wird durch den Vertrag von Lissabon die Funktion der Europäischen Organe zueinander auf manchen Gebieten anders definiert und gestärkt. So z.B. kann durch die Bürgerinitiative die Europäische Kommission aufgefordert werden, neue politische Anregungen vorzuschlagen. Durch den Vertrag von Lissabon soll die EU noch mehr an Demokratie und Transparenz gewinnen.3

Diese Seminararbeit soll einen Überblick über eines der wichtigsten Organe der Europäischen Union und zwar die Kommission, auch als „Hüterin der Verträge“ bezeichnet, geben. Zum besseren Verständnis des institutionellen Systems der EU wird ein allgemeiner Überblick über einzelne bedeutende Organe der EU gegeben. Im weiteren Verlauf sollen die Aufgaben, Kompetenzen sowie die Bedeutung der Europäischen Kommission aufgezeigt werden. Um die Verwaltungskompetenz der Kommission besser verstehen zu können, wird ein Beispiel aus dem Bereich Forschung und Entwicklung im Rahmen des 7. EU-Forschungsprogramms (RP7) näher erläutert werden. Im Vordergrund dieser Arbeit soll ein Grundriss über die Tätigkeiten der Europäischen Kommission näher gebracht und erläutert werden.

B. Das institutionelle System der Europäischen Union

Die Europäische Union hat durch den Vertrag von Lissabon eine eigene Rechtspersönlichkeit4 erlangt, die sie vorher nicht hatte. Dies erlaubt ihr als eine Einheit aufzutreten, völkerrechtlich bindende Verträge5 abzuschließen und internationalen Organisationen beizutreten6 Sie besitzt außerdem einen einheitlichen institutionellen Rahmen, d.h. dass sie über die gemeinsamen Institutionen, unabhängig von ihrem Handlungsspielraum, tätig werden darf.7

Die Organe (EU-Parlament, EU-Rat, Kommission etc.) der Europäischen Union werden in Art. 13 Abs. 1 EUV letzgültig aufgeführt. Der Tätigkeitsbereich der EU-Organe basiert auf dem AEUV und EUV, d.h. sie dürfen nur dann tätig werden, wenn ihr Handeln eine Grundlage in einem der Verträge findet.8 Ferner kann die Europäische Union mit einer privatrechtlichen Unternehmensrechtsform in Deutschland wie z.B. der Aktiengesellschaft verglichen werden, weil die EU sowie die AG (durch den Vorstand) nur durch ihre Organe handeln kann.

1. Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament hat drei Sitze und zwar einen in Straßburg, wo einmal im Monat Plenarsitzungen abgehalten werden, einen weiteren in Brüssel, dort werden kleinere Plenarsitzungen, auch „Miniplenarsitzungen“ genannt, durchgeführt und einen in Luxemburg, wo sich das Generalsekretariat befindet. Das EP wird alle fünf Jahre gewählt und besteht aus den Vertretern der europäischen Bürgerinnen und Bürger, dem Präsidenten (zurzeit Jerzy Buzek) und weiteren 14 Vizepräsidenten. Die Unionsbürger werden von 7369 Abgeordneten, diese wiederum unterteilt in sieben unterschiedliche Fraktionen, vertreten. Die Anzahl der Abgeordneten im Parlament hängt davon ab, wie viele Einwohner ein Mitgliedstaat hat.10

Zu den Aufgaben des EP gehören die Gesetzgebungskompetenz sowie die Macht, zusammen mit dem Ministerrat den Haushaltsplan für jedes Jahr neu festzulegen, so kann z.B. das EP die Kommission dazu auffordern, einen Vorschlag für ein neues Gesetz vorzulegen. Dann entscheidet das EP zusammen mit dem Ministerrat in mehreren Plenarsitzungen, ob das neue Gesetz erlassen werden kann.11

Eine weitere bedeutende Tätigkeit des Europäischen Parlaments ist die Kontrolle anderer Institutionen, insbesondere der Europäischen Kommission. Durch diese Kontrollen soll die demokratische Arbeitsweise aller Europäischen Organisationen sichergestellt werden.12

2. Der Europäischen Rat

Der Europäische Rat wurde erstmals durch den Vertrag von Lissabon als ein Organ der EU anerkannt. Dieser setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs des jeweiligen Mitgliedstaates, dem Präsidenten der EU-Kommission und dem Präsidenten des EU-Rates (zurzeit Herman von Rompuy) zusammen13. Der Präsident des EU-Rates kann nur einmal für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren gewählt werden. Der Sitz des EU-Rates befindet sich ebenfalls in Brüssel.14

Der Europäische Rat legt allumfassende gesellschaftliche und politische Ziele der EU fest bzw. gibt der EU Antriebe (Impulse) für die Weiterentwicklung. Auf der gesetzgeberischen Seite wird der EU-Rat jedoch nicht tätig.15 Die Mitglieder des Europäisches Rates treffen sich mind. zwei mal pro Halbjahr zu EU-Gipfel-Treffen, um gemeinsam Ziele und Prioritäten für die Europäische Union festzulegen.16

3. Der Rat (Ministerrat)

Der Sitz des Ministerrats befindet sich in Brüssel, teilweise treffen sich die Abgeordneten auch in Luxemburg. Der Rat setzt sich aus den Fachminstern der 27 Mitgliedsstaaten zusammen.17 Je nachdem, um welche Angelegenheit es sich handelt, schickt der Mitgliedsstaat den dafür verantwortlichen Minister, z.B. agiert in Sachen Umwelt der Umweltminister, und in Angelegenheiten, die das Finanz- und Wirtschaftswesen betreffen, tagen die Finanzminister.

Zu den wichtigen Aufgaben des Ministerrats gehören die Verabschiedung europäischer Rechtsvorschriften sowie die Implementierung neuer und die Genehmigung des Haushaltsplans für die EU, auf diesem Gebiet wird der Rat zusammen mit dem EU-Parlament tätig. Des Weiteren schließt der Ministerrat internationale Verträge, diverse Abkommen mit Drittstaaten ab, kämpft gegen die Kriminalität und bemüht sich sehr, eine gemeinsame Außenpolitik in der Europäischen Union zu gestalten.18

4. Der Europäische Gerichthof

Die Bezeichnung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist ein Sammelbergriff, welche den Gerichtshof der EU, das Gericht und diverse Fachgerichte beinhaltet.19 Der Sitz des EuGH befindet sich in Luxemburg. Jeder Mitgliedstaat hat beim EuGH je einen Richter, diese Richter werden für eine Periode von sechs Jahren ernannt. Einen weiteren Beistand erhält der Europäische Gerichthof gem. Art. 19 II 1 EUV durch Generalanwälte. Die Generalanwälte entwerfen Vorschläge und Gutachten in Form von Stellungnahmen, die den Richtern für die Fällung eines Urteils das Fundament bzw. eine Basis bilden.20 Die Entscheidungen werden in Kammern mit drei bis fünf Richtern getroffen.21

[...]


1 Vgl. Europäische Kommission, Fakten über Europäer, 2007, S. 45.

2 Vgl. Europäische Kommission, Fakten über Europäer, 2007, S. 9.

3 Vgl. Kunzmann, Bernd, 2011, S. 8.

4 Vgl. EUV Art. 47.

5 Vgl. Doerfert, Carsten, 2010, S. 17, RN 36.

6 Vgl. EUV Art 6 II.

7 Vgl. EUV Art. 13 I.

8 Vgl. Arndt u.a., 2010, S. 19.

9 Vgl. Kunzmann, Bernd, 2011, S. 12.

10 Vgl. Kunzmann, Bernd, 2011, S. 8.

11 Vgl. Kunzmann, Bernd, 2011, S. 13.

12 Vgl. Doerfert, Carsten, 2010, S. 34, RN 75.

13 Vgl. EUV Art. 15 II.

14 Vgl. Ruelling, Ioannou N. W., 2010, S. 25-26.

15 Vgl. Lindart, Menea Nadine, 2011, S. 23.

16 Vgl. Europäischer Rat, das Organ, http://www.european-council.europa.eu/the-institution?lang=de.

17 Vgl. EUV Art. 16 II.

18 Vgl. Lindart, Menea Nadine, 2011, S. 26.

19 Vgl. EUV Art. 19 I.

20 Vgl. Ruelling, Ioannou N. W., 2010, S. 32.

21 Vgl. AEUV Art 251.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Die Europäische Kommission. Aufgaben, Kompetenzen, Bedeutung
Université
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen  (Wirtschaftsrecht)
Cours
Jean Monnet Europazertifikat
Note
2,3
Auteur
Année
2012
Pages
20
N° de catalogue
V272125
ISBN (ebook)
9783656633495
ISBN (Livre)
9783656633464
Taille d'un fichier
426 KB
Langue
allemand
Mots clés
europäische, kommission, aufgaben, kompetenzen, bedeutung
Citation du texte
Lija Grauberger (Auteur), 2012, Die Europäische Kommission. Aufgaben, Kompetenzen, Bedeutung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272125

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