School Shooting. Schulsicherheitsmanagement im Bundesland Kärnten


Thèse de Bachelor, 2013

118 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Aufbau und Methodik

3. Begriffsbestimmungen
3.1 Sicherheit
3.1.1 Äußere Sicherheit
3.1.2 Innere Sicherheit
3.1.3 Sicherheitsgefühl
3.1.4 Unsicherheit
3.1.5 Schutz
3.1.6 Funktionale Sicherheit
3.1.7 Menschliche Sicherheit
3.1.8 Sicherheitsdilemma
3.1.9 Sicherheitspolitik
3.1.10 Schaden
3.2 Strategie
3.3 Management
3.4 Amok
3.5 School Shooting
3.6 Leaking
3.7 Schwere, zielgerichtete Schulgewalt
3.8 Mobbing
3.9 Prävention

4. Gesetzliche Bestimmungen
4.1 Garantenstellung gem. § 2 Strafgesetzbuch (StGB)
4.2 Fürsorgepflicht des Dienstgebers gem. § 1157 Allgemein Bürgerlichem Gesetzbuch (ABGB)
4.3 Pflichten des Dienstgebers
4.3.1 gem. § 3 Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG)
4.3.2 gem. § 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
4.4 Haftungsangelegenheiten
4.4.1 Amtshaftungsgesetz (AHG)
4.4.2 Organhaftpflichtgesetz (ORGHG)
4.5 Notwehr gem. § 3 Strafgesetzbuch
4.6 Anhalterecht gem. § 80 Strafprozessordnung (StPO)
4.7 Wozu diese gesetzlichen Bestimmungen?
4.8 Conclusio zu gesetzlichen Grundlagen

5. Projekt „Schulsicherheitsmanagement“
5.1 Inhalt des Projektauftrages
5.2 Projektmitglieder

6. Erfahrungen bei der Umsetzung
6.1 Umsetzung Polizei
6.1.1 Landespolizeidirektion Kärnten
6.1.2 Kompetenz der Führungskräfte
6.1.3 Perspektivenwechsel in der Einsatztaktik
6.1.4 Spezialisierung
6.2 Umsetzung Schulen
6.2.1 Arbeit der Krisenteams
6.2.2 Neue Kompetenzen schaffen
6.2.3 Alarmsignale
6.2.4 Sammelplätze neu festlegen
6.2.5 Markierung als Orientierung
6.3 Umsetzung Feuerwehr / Rettungsdienste
6.4 Die Leitstellen – integrierte, koordinierte Einsatz-führung

7. Empirie
7.1 Forschungsfrage
7.2 Sicherheit
7.2.1 Subjektives Sicherheitsgefühl
7.2.2 Verantwortung für die Sicherheit
7.2.3 Verlangen nach mehr Sicherheit
7.2.4 Sicherheitsgefühl an verschiedenen Orten
7.2.5 Indikatoren, welche das Sicherheitsgefühl beeinträchtigen
7.2.6 Dichte der Polizeidienststellen
7.2.7 Zeit von der Alarmierung der Polizei bis zum Eintreffen
7.2.8 Vorschläge zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls
7.3 School Shooting
7.3.1 Deutsche Studien
7.3.2 Amerikanische Studien
7.3.3 Erkenntnisse
7.4 Expertenbefragung
7.4.1 Methodische Vorgehensweise
7.4.2 Leitfaden
7.4.3 Auswertungen
7.5 Persönlicher Hintergrund – Vorannahmen
7.6 Innovationscharakter – Ziel

8. Fazit

9. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter

Um die Arbeit leserfreundlich zu gestalten, wurde auf eine durchgehende Nennung beider Geschlechter verzichtet. Wo nur die männliche oder weibliche Form verwendet wird, kann davon ausgegangen werden, dass immer auch das andere Geschlecht gemeint ist.

Danksagung

Diese Arbeit ist meinen Eltern gewidmet, die mich während des Studiums mit allen ihren Kräften und Mitteln unterstützt haben.

Aber auch meinen Vollwaisen Neffen ist diese Arbeit gewidmet, Christoph, der seine Ausbildung zum Polizeibeamten im BZS Traiskirchen absolviert, dass er niemals in die Lage kommen muss, in seiner Dienstzeit bei einem School Shooting tätig werden zu müssen; Simon und Felix, die mit ihrer Ausbildung zu Kindergartenpädagogen in ihrer beruflichen Tätigkeit niemals mit einem solchen Szenario konfrontiert werden. Eine besondere Widmung gilt auch meinen beiden besten Freundinnen, Petra und Marie Luise. Petra, die in ihrem beruflichen Wirken und als Mutter von Marie Luise auch niemals in die Lage kommt, einer belastenden School-Shooting-Situation ausgesetzt zu sein.

Besonderer Dank gilt den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Schulsicherheitsmanagement“ AbtInsp Rainer TRIPOLT, B.A., BezInsp Christian PÖSCHL und GrInsp Bernhard KNOLL, die mich zu dieser Arbeit inspiriert haben.

Aufrichtiger Dank gilt auch meinen Interviewpartnern GenMjr Wolfgang RAUCHEGGER, AbtInsp Rainer TRIPOLT, B.A. und Mag. Florian JUCH, die sich Zeit für die Expertenbefragung genommen haben und mich mit ihrem Expertenwissen unterstützt haben.

Ich danke auch Frau Dr. Veronika Neumann, die mir immer mit ihrem Fachwissen und ihrem kritischen Auge zur Seite steht.

Darüber hinaus sei auch meinem Betreuer Herrn Mag. Thomas Greis für seine Unterstützung und Bemühungen gedankt.

Kurzbiografie des Verfassers

Wolfgang Gabrutsch, MBA MBA geboren am 21.10.1968 in Villach wohnt in St. Jakob im Rosental und lebt in einer Lebensgemeinschaft.

Der Verfasser ist leitender Polizeibeamter der Landespolizeidirektion Kärnten und leitet das Referat Dienstvollzug. Der Verfasser trägt den Dienstrang eines Oberst.

Nach der Reifeprüfung am Bundesoberstufen-Realgymnasiums in Klagenfurt absolvierte der Verfasser seinen Präsenzdienst bei der Militärmusik Kärnten.

Nach einer elfmonatigen Eignungsausbildung am Finanzamt in Klagenfurt absolvierte der Verfasser die Auswahlprüfung zum Polizeibeamten und trat seine Ausbildung bei der Bundespolizeidirektion Graz für die Bundespolizeidirektion Klagenfurt an.

Nach der Grundausbildung versah der Verfasser seinen Dienst bei der Bundespolizeidirektion Klagenfurt.

In den Jahren 1995/1996 absolvierte der Verfasser die Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres in Mödling.

In den Jahren 1996 und 1997 leitete der Verfasser die Personalabteilung des Zentralinspektorates der Bundespolizeidirektion Salzburg und war bei bedeutenden Einsätzen wie dem Papstbesuch, dem Weltwirtschaftsforum und den Chaos-Tagen in der Einsatzleitung eingesetzt.

Vom 01.01.1998 bis 01.07.2005 war der Verfasser als Kommandant der Verkehrsabteilung der Bundespolizeidirektion Villach und als stellvertretender Zentralinspektor eingesetzt.

In dieser Zeit arbeitete der Verfasser in mehreren Arbeitsgruppen des Bundesministeriums für Inneres (auch im Team04 – Zusammenführung der beiden Wachkörper Bundespolizei und Bundesgendarmerie) mit.

In der Vorbereitungs- und Umsetzungsphase der Wachkörperreform wurde der Verfasser vom Bundesministerium für Inneres als Regionaler Projektverantwortlicher für das Bundesland Kärnten eingesetzt.

Mit der Zusammenführung der beiden Wachkörper Bundespolizei und Bundesgendarmerie wurde der Verfasser mit der Leitung der Organisations- und Einsatzabteilung des Landespolizeikommandos für Kärnten betraut und ist Landestrainer für die Richtlinie für das Führungssystem der Sicherheitsexekutive in besonderen Lagen.

Der Verfasser löste während der Vorbereitungsphase im August 2007 den Regionalen Projektverantwortlichen für die Fußballeuropameisterschaft 2008 ab und übernahm dessen Projektverantwortung. Im Rahmen des Einsatzes übte der Verfasser die Funktion des Leiters der Stabsarbeit (Chef des Stabes) und die Stellvertretung der Einsatzleiterin aus.

Von 2007 bis 2008 absolvierte der Verfasser den Lehrgang universitären Charakters „Akademischer Business Manager“ am Wifi Klagenfurt in Kooperation mit der Alpen Adria Universität Klagenfurt und schloss diesen im Frühjahr 2009 ab. Im Dezember 2009 schloss er den universitären Lehrgang „General Management“ am Joseph-Schumpeter-Institut und im September 2010 den universitären Lehrgang „Advanced Management“ an der Universität Klagenfurt mit je einem Master of Business Administration ab.

Am 27. September 2011 hielt der Verfasser einen Gastvortrag an der Sigmund Freud Privat Universität in Wien im Rahmen der KIRAS Summer School „Sicherheitsforschung – ein wissenschaftlicher Fachkurs an der Sigmund Freud Privat Universität“ zum Thema „Praxisfragen des Krisen- und Katastrophenmanagements aus Sicht von Blaulichtorganisationen und Behörden eines Landes“.

Im Jahr 2012 publizierte der Verfasser den Artikel „Risikomanagement“ in „Interdisziplinäre Managementforschung VIII“ der Wirtschaftsfakultät der Josip Juraj Strossmayer Universität Osijek in Kroatien und der Universität Pforzheim unter der ISSN 1847-0408 bzw. ISBN 978-953-253-105-3.

1. Einleitung

„Der General, der eine Schlacht gewinnt, stellt vor dem Kampf im Geiste viele Berechnungen an. Der General, der verliert, stellt vorher kaum Berechnungen an. So führen viele Berechnungen zum Sieg und wenig Berechnungen zur Niederlage – überhaupt keine erst recht!“[4]

Mit diesem Zitat von J. Clavell aus dem Buch Sun Tsu - Die Kunst des Krieges möchte ich mich der Thematik „Schulsicherheitsmanagement im Bundesland Kärnten mit dem Fokus auf Amoklagen“ annähern. Einfacher gesagt fasse ich das oa. Zitat folgendermaßen zusammen:

„Bereite vor, was Du vorbereiten kannst!“

Im Schatten des Eindrucks des Amoklaufs am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt im Jahr 2002 befassten sich die Europäischen Sicherheitsbehörden intensiv mit dem Thema School Shooting und Amok. So nahm auch in Österreich das Bundesministerium für Inneres[5] dieses Thema als Schwerpunkt in das Einsatztraining und in den Präventionsbereich auf.

„Seither beschäftigen sich Schulen und Schulaufsichtsbehörden damit, ob und wenn ja, wie es möglich sei, potentielle Täter bereits im Vorfeld zu erkennen. In verschiedenen Arbeitsgruppen suchten Polizisten nach Lösungswegen, wie die Schule im Falle eines Amoklaufes zu reagieren hätten und welche Strategien die Einsatzkräfte vor Ort verfolgen sollten.“[6]

Die Landespolizeidirektion Kärnten (bis zur Reform am 1. September 2012 das Landespolizeikommando für Kärnten) richtete gemeinsam mit dem Landesschulrat für Kärnten eine Projektgruppe ein, die sich mit dem Schulsicherheitsmanagement in Kärnten, unter besonderer Fokussierung auf Amoklagen befasste und noch immer befasst.

Der Fokus der Projektgruppe richtete sich darauf, wie man sich auf School Shootings bzw. auf deren Verhinderung vorbereiten kann, denn "Amokläufe durch Jugendliche an Schulen, sog. School Shootings, sind entscheidende Lebensereignisse. Wer einmal mit ihnen in Berührung gekommen ist, wird dies in der Regel sein Leben lang nicht mehr vergessen. Sei es als Hausmeister, der die Opfer identifizieren musste und immer wieder die Erinnerung durchlebt, in den Schulgängen Blutlachen von Schülern, die er schätzte und von Lehrern, mit denen er befreundet war, aufzuwischen. Sei es als Polizist, der in eine Schule gerufen wurde, um einen jugendlichen Amoktäter zu stoppen und der ständig daran denken musste, wo sein eigener Sohn zu finden sei und ob er noch lebe. Und ob er es wirklich fertig bringen würde, auf einen Jugendlichen im Alter seines Sohnes zu schießen. Sei es als Schulgemeinschaft, die mit dem Ungeheuerlichen konfrontiert wird, herausgerissen aus dem Gefühl einer Sicherheit, die jede Schule bieten sollte. Jener Ort, der als Schutzraum zur Vorbereitung auf ein möglichst glückliches Leben in der sozialen Gemeinschaft gilt, wird mit einem Mal zum Schauplatz einer externen Gewalt. Zudem handelt es sich bei den Tätern um Kinder und Jugendliche. Nicht genug, dass ein grundlegendes und für das gesunde Erwachsenwerden auch notwendiges Gefühl von Sicherheit zerstört wird, es wird auch noch von einem Mitschüler zerstört. Ein Bekannter, ein Klassenkamerad, der täglich dieselben Unterrichtsstunden besucht, dieselben Schulflure durchschritten hat, tötete ohne Vorwarnung Mitschüler und Lehrer."[7]

Aus der repressiven Sichtweise wird „schon bei Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Gefährdungssituation […] ein vorsorglich repressives, polizeiliches Einschreiten erforderlich sein, um den potentiellen Täter im Aufbau und der Umsetzung seiner tödlichen Aktionsmacht frühzeitig zu stoppen. Bei Amoktaten besteht für die polizeilichen Sicherheitskräfte Eile zur Intervention und Rettung des Lebens akut gefährdeter Personen. Dieser Verdichtung der Gefahr muss die Polizei klar entgegentreten. Während sich die Opfer in einer zur Passivität verurteilten Situation befinden, verfügt nur die Polizei über Mittel der Ab- und Gegenwehr. Dennoch sind auch die polizeilichen Einsatzkräfte von der Gefährlichkeit des Amoktäters und seiner Aktionsmacht betroffen. Je nach vorhandenen Ressourcen kommt die örtliche Polizei mehr oder weniger schnell an ihre Grenzen.“[8]

Wie bei jedem Polizeieinsatz wurde auch der Amoklauf von Erfurt evaluiert. Aber bereits unmittelbar nach dem Einsatz wurden kritische Stimmen laut. Weibach schilderte in seinem Artikel „Erfurt-5 Tage danach“ seine Eindrü title="" href="#_ftn9" name=_ftnref9>[9] Inzwischen hat sich herauskristallisiert, dass derartige Amokläufe in aller Regel sehr kurz andauernde Geschehen darstellen. Im Fall von Erfurt erbrachte eine Weg-Zeit-Analyse der Polizei, dass der eigentliche Tatablauf nur 10 Minuten gedauert hatte.“[10]

In Österreich wurde zu dem Thema „Gewalt, Drohungen und Amok“ im Jahr 2009 eine Offensive gestartet. Dabei wurden Tipps für Schulen im Umgang mit Aggression erarbeitet. „Als Prämisse gilt es mittlerweile, die Täter möglichst schnell handlungsunfähig zu machen, um weitere Schädigungen von Opfern zu verhindern.“[11]

Das AMOK-Training wurde im Rahmen des Einsatztrainings der Polizeibeamten aufgenommen. Ziele des Trainings sind der Schutz der Opfer und das Wohl der beteiligten Beamten.

Erkenntnisse und Empfehlungen aus vergangenen Ereignissen (Amok, Geiselnahmen, Tötungsdelikte) sollen es ermöglichen, die Aufgaben des schulischen Krisenteams festzulegen, die schulinternen Krisenpläne zu ergänzen und auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen.

Die Projektgruppe „Schulsicherheitsmanagement“ hat die Schlüsse aus den Erkenntnissen der bekanntesten School Shootings seit 1974 gezogen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 - School Shootings von 1974 bis 2012[12]

Diese kriminellen Taten wurden deshalb als Beispiele ausgewählt, weil sie sowohl in der Literatur als auch in den Medien stark präsent waren und immer noch sind.

Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und den Blaulichtorganisationen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Bewältigung solcher besonderen Lagen. Dies wird auch in der Evaluierung des Massakers von Erfurt deutlich.

Der Landesschulrat für Kärnten hat im Jahr 2004 eine Notfallmappe[13] herausgegeben, damit sich alle Schulen auf mögliche Extremsituationen theoretisch vorbereiten können. Die permanente Aktualisierung dieser Mappe ist notwendig, um im Ernstfall die Chaosphase zu verkürzen. Im Verlauf der Projektarbeit musste jedoch festgestellt werden, dass nicht alle Schulverantwortlichen von der Existenz dieser Notfallmappe wussten. Dieser Missstand sollte ehestens durch entsprechende Maßnahmen behoben werden.

„Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einrichtung eines schulinternen Krisenteams. Die Schulleitung beruft zu Beginn eines jeden Schuljahres das Krisenteam ein, um die notwendigen Vorkehrungen zur Bewältigung von Gewaltvorfällen und Schadensereignissen zu treffen. Die schulinternen Krisenteams werden auf Anforderung durch die Polizei bzw. Feuerwehr beraten.“[14]

„Verantwortlicher für alle Vorgänge und Entscheidungen ist letztendlich immer der Schulleiter. Er kann jedoch die vorzukehrenden Maßnahmen an eine oder mehrere geeignete Person(en) wie den Zivilschutz- und/oder Brandschutzbeauftragten delegieren. Der Verantwortliche der Schule muss beste Kenntnisse über die lokalen räumlichen Gegebenheiten und die gesamte Infrastruktur der Schule besitzen.“[15]

„Von Seiten des bm:bwk als auch von Seiten des Landesschulrates für Kärnten wurden verschiedene Rundschreiben zu den Themen Zivilschutz, Krisen, Strahlenschutz und Chemikalien ausgegeben. Diese Rundschreiben sind für die/den Verantwortliche(n) der Schule absolut von Bedeutung und müssen bei der Erstellung der Notfallmappe bzw. den damit verbundenen Maßnahmen Berücksichtigung finden.

2. Aufbau und Methodik

Der Aufbau dieser Arbeit gliedert sich in die Begriffsbestimmungen, die gesetzlichen Haftungsbestimmungen, das Projekt „Schulsicherheitsmanagement“, die Erfahrungen bei der Umsetzung, die Empirie und in die Schlussfolgerungen.

Bei der Methodik wurden Literaturrecherchen angewendet. In der Empirie kamen sowohl bestehende Studien als auch Expertenbefragungen zum Tragen.

3. Begriffsbestimmungen

Kühling beschreibt das Phänomen School Shooting treffend: „School Shooting oder Amokläufe an Schulen sind als ein relativ neues Phänomen dieser Zeit anzusehen. Allerdings hat sich gezeigt, dass eine einheitliche Definition in diesem Bereich nicht besteht. Je nach Ausgangspunkt der vorliegenden Literatur finden sich verschiedene Erklärungsansätze. Diese gehen einher mit unterschiedlichen Definitionen aus kriminologischer, psychologischer oder journalistischer Sicht. Auf Grund dessen ist es notwendig, zunächst die Kernbegriffe genauer voneinander abzugrenzen, die in diesem Bereich verwendet werden.“[16]

Für mich ergibt sich die Notwendigkeit der Grundlagenforschung. Die nachstehenden Begriffserklärungen sind notwendig, um die Thematik des „Schulsicherheitsmanagements“ als Ganzes und nicht nur den Bereich School Shooting als Einzelphänomen zu betrachten.

3.1 Sicherheit

Glaeßner definiert den Begriff Sicherheit folgendermaßen: „Sicherheit ist ein komplexes gesellschaftliches und politisches Phänomen und sie ist ein empfindliches und gefährdetes Gut. Menschen sehnen sich danach, in verlässlichen Lebenspartnerschaften, einer Vertrauen erweckenden Umgebung und in sicheren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen zu leben.“[17]

Jahn geht bereits einen Schritt weiter und hält fest, dass es einen Unterschied zwischen innerer und äußerer Sicherheit gibt. Dazu führt er aus: „Sicherheit bezeichnet die Abwesenheit von Bedrohungen der gesellschaftlichen Werte, sowie die Fähigkeit solche Gefahren abwehren zu können. Während äußere Sicherheit die Fähigkeit des Staates ist, Gefahren von außen abwehren bzw. vermeiden zu können, bezieht sich innere Sicherheit auf die Sicherung der Staatsordnung und den Schutz von Leben und Freiheit der Bürger.“[18]

„Zur Erhöhung von Sicherheit gehören militärische und polizeiliche Kapazitäten aber auch die Veränderung des Umfelds, in dem sich Bedrohungen entwickeln können. Wenn man Arnold Wolfers Definition zustimmt, dass nämlich Sicherheit die Abwesenheit von Bedrohung der erreichten wirtschaftlichen, kulturellen und moralischen Werte ist, dann hat sie notwendigerweise eine innere und eine äußere Dimension.“[19]

Glaeßner ergänzt, dass Sicherheit allerdings auch bedeutet, darauf vertrauen zu können, dass sich eine gewisse Erwartung erfüllt, wozu die Annahme zählt, dass der Staat die Bürger vor Gefahren und Bedrohungen von innen und außen schützt, damit ihre Statussicherheit und folglich das erreichte Lebensniveau, sowie die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse und die Unversehrtheit juristischer Rechtsgüter gewahrt werden können. Aufgrund dessen bedeutet Sicherheit weiters die Reduktion von Gefahren bzw. das Treffen von Vorkehrungen gegen Risiken, in der Hoffnung, Bedrohungen dadurch vermeiden zu können.[20]

Auch Wolfers hat bereits 1952 ausgeführt: „Sicherheit ist die Abwesenheit von Bedrohung der erreichten wirtschaftlichen, kulturellen und moralischen Werte (aquired values).“[21]

„Ohne Sicherheit vermag der Mensch weder seine Kräfte auszubilden, noch die Früchte derselben zu genießen; denn ohne Sicherheit ist keine Freiheit.“[22] Wilhelm Humboldt behauptet in diesem Zusammenhang „den ersten positiven – aber in der Folge noch genauer zu bestimmenden und einzuschränkenden – Grundsatz aufstellen zu können: dass die Erhaltung der Sicherheit sowohl gegen auswärtige Feinde, als innerliche Zwistigkeiten den Zweck des Staats ausmachen, und seine Wirksamkeit beschäftigen muss […].“[23]

„Sicherheit im heutigen Sinne ist dabei ein erst mit dem Fürstenstaat der europäischen Neuzeit entstandenes Abstraktum[24], das seit dem 17. Jahrhundert in immer neuen Bedeutungsfeldern konkretisiert und in der Moderne geradezu zu einem „normativen Begriff“ wurde.“[25]

„Für ein weiteres Verständnis ist es sinnvoll, sich mit den durchaus vielfältigen Bedeutungen des Sicherheitsbegriffs näher auseinander zu setzten. In einem grundlegenden Werk hat sich Franz-Xaver Kaufmann bereits Anfang der 70er Jahre begriffstheoretisch mit dem Problem der „Sicherheit als soziologischem und sozialpolitischem Problem“ beschäftigt.“[26]

Sicherheit drückt sowohl eine subjektive Bedeutung des Sich-geborgen-Fühlens, als auch einen objektiv bestimmten und definierten Zustand des Geschützt-Werdens bzw. Geschützt-Seins aus.[27]

Max Edelbacher, ehemaliger Chef des Wiener Sicherheitsbüros führt zu diesem Thema aus: „Der Begriff der Sicherheit (safety und security) ist eng mit dem zugrundeliegenden Bedrohungsbild verknüpft. Da dieser einem permanenten sicherheitspolitischen (objektive Sicherheit) und gesellschaftlichen (subjektive, oft abweichende Perzeption von Sicherheit) Wandlungsprozessen unterworfen ist, erscheint eine langfristige und allgemein gültige Definition des Begriffes nicht möglich.“[28] Weiters legt er dar: „Das Konzept safety and security wurde im Bereich der Forschung und Theorie Ende der neunziger Jahre durch das Konzept der umfassenden Sicherheit (comprehensive security) erweitert. Die geänderten Herausforderungen an die Sicherheit führten zu einer intensiven Befassung mit der Sicherheitsforschung und man suchte nach Lösungen für die Bewältigung der erweiterten Gefahrenpotentiale. Was in praktischer Auswirkung bereits teilweise im Exekutiven Bereich Mitte der neunziger Jahre das Sicherheitsdenken veränderte, wurde damit theoretisch in der Wissenschaft nachvollzogen.“[29]

1986 hat Beck bereits festgestellt, dass umfassende Sicherheit die dauerhafte Gewährleistung eines hohen Niveaus an Lebensgrundlagen und Entfaltungsmöglichkeiten für alle Mitglieder der Gesellschaft bedeutet.[30]

Comprehensive Security oder umfassende Sicherheit bezieht sich nicht ausschließlich auf die militärische Dimension, sondern umfasst auch politische, soziale, wissenschaftliche, ökologische und kulturelle Sicherheit. Der Begriff wurde nach dem Zerfall der Sowjetunion infolge der gewandelten Bedrohungslage und des veränderten Sicherheitsgefühls, geprägt.[31]

„Auf akademischer Ebene entwickelten Barry Buzan und die Kopenhagener Gruppe Mitte der 90er Jahre einen umfassenden Sicherheitsbegriff. Nicht nur militärische, sondern auch politische, ökonomische und gesellschaftliche Faktoren seien für die Sicherheit eines Staates wichtig. Diese Ausweitung des Sicherheitsbegriffes war nicht unproblematisch, da der Begriff an analytischer Schärfe einbüßte. Eine neue Unterscheidung zwischen „hard“ und „soft security“ wurde eingeführt. Mit „hard security“ wurde im Allgemeinen die militärische Sicherheit identifiziert. Der Begriff „soft“ wurde weiterhin sehr vielfältig verwendet: von allen nicht-militärischen Bereichen bis zu militärischen Maßnahmen die nicht mit Zwang verbunden waren (wie Peacekeeping und Peacebuilding). Die Kopenhagener Schule prägte später den Begriff der „Securitization“, der Durchdringung aller Sektoren mit Sicherheit. Gleichzeitig wurde zunehmend das Augenmerk auf nicht-staatliche Akteure gelegt. Der amerikanische Politologe James Rosenau sprach in seinem Buch „Turbulence in World Politics“ im Vergleich zu den 190 Staaten von Hunderttausenden nicht-staatlichen Akteuren (von internationalen Konzernen zu Banken, Non-government(al) Organizations (NGOs), international agierenden Sportvereinen, bis zu Terroristen und grenzüberschreitenden Kriminellen). Viele Autoren der Postmoderne sahen staatliche Strukturen – wohl verfrüht – überhaupt in Auflösung begriffen.

Dann kam es zu den tragischen Ereignissen des 11. September 2001, den Anschlägen auf das World Trade Center in New York und auf das Pentagon in Washington D.C. Wie in einem Brennglas wurden fast alle Dimensionen der Sicherheitsgefährdung fokussiert: es waren terroristische Anschläge von nicht-staatlichen Akteuren, die von einem zerfallenden Staat ausgingen. Sie wurden zwar nicht mit Massenvernichtungsmitteln ausgeführt, ein Szenario, das die Analytiker der Geheimdienste vor dem Anschlag als wahrscheinliche angenommen hatten. Der erste Gedanke der Administration Bush danach aber war, welche schrecklichen Ausmaße erst ein Anschlag mit nicht-konventionellen Waffen hätte haben können. Die Gegenmaßnahmen verwischten die Bereiche innerer und äußerer Sicherheit.

Das Konzept Human Security wurde entwickelt. Es ist sowohl ein System von Stabilität, Sicherheit und Prosperität als auch der Schutz des Individuums und seiner Freiheiten. Es bedeutet erstens Schutz vor solchen existentiellen Bedrohungen wie Hunger, Epidemien und Unterdrückung; und zweitens bedeutet es Schutz vor plötzlichen und schmerzlichen Einbrüchen in das tägliche Leben – sei es hinsichtlich des privaten Bereiches, Arbeit oder Gemeinschaft.“[32]

„Sicherheit bedeutet Abwesenheit bzw. Vermeidung von Unsicherheiten, d.h. von Bedrohung und Gefährdung, sowie Furcht vor diesen Unsicherheiten aber auch die Fähigkeit, Bedrohungen abwehren zu können. Das staatliche Gewaltmonopol impliziert Schutz vor Bedrohung durch Prävention bzw. Reaktion des Staates auf Bedrohungen.“[33]

Weder im Inneren, noch nach außen kann der Staat aber einfach auf das traditionelle Instrumentarium der Gefahrenabwehr zurückgreifen. Die Formen von Sicherheitsgefährdungen haben sich rasant und dramatisch verändert und lassen eine Bearbeitung in den klassischen Kategorien von Ressortzuständigkeiten nicht mehr zu. Sei es im Bereich der Gefährdung durch neue Technologien, wo häufig weder Verursacher noch Konsequenzen eindeutig erkennbar und bestimmbar sind […], sei es im Bereich des Terrorismus, der grenzüberschreitend und Grenzen missachtend operiert, sei es die internationale organisierte Kriminalität, die innere oder äußere Sicherheitsaspekte tangiert – in allen diesen und vielen anderen Fällen sind die Grenzen zwischen Innen und Außen fließend geworden. Sicherheit ist mehr denn je ein „grenzenloses“ Problem, Sicherheit zu gewährleisten eine komplexe Aufgabe staatlicher Institutionen, aber auch gesellschaftlicher Akteure.

Eine klare Trennung von innerer und äußerer Sicherheit ist in der modernen Welt also nicht mehr aufrecht zu erhalten. Moderne Staaten und gesellschaftliche Ordnungen sind keine abgeschlossenen Einheiten mit undurchlässigen Grenzen und wenig Austausch miteinander. In vielen Bereichen verschwimmen Innen und Außen. Wirtschaftskriminalität oder Bestechung und Vorteilsnahme sind in der Bundesrepublik oder anderen Ländern ohne die Schweiz oder Lichtenstein als „sicherer Hafen“ für illegal erworbenen Reichtum und Geldtransfer nicht vorstellbar. […] Tennisstars und Pop-Künstler legen sich einen ersten Wohnsitz in Monaco zu, um zu Hause Steuern zu hinterziehen. Drogen- und Menschenhandel, Prostitution und Glücksspiel werden Grenzen und Kontinente überschreitend organisiert. Der Terrorismus operiert, häufig in Verbindung mit organisierter Kriminalität nicht auf das Territorium des eigenen Landes begrenzt und wird oft von außen unterstützt.“[34]

EU-Kommissar Verheugen definiert den Sicherheitsbegriff über den englischen Begriff „Security“, weil dieser – anders als der Begriff „Safety“, der sich lediglich auf die Ungefährlichkeit von Stoffen oder die Betriebssicherheit von Technologien bezöge – sich auf vorsätzlich böswillige Akte, welche normale Abläufe stören und zu umfassenden nachteiligen Konsequenzen führen, bezieht.

Sicherheitsforschung soll helfen, diese zu verhindern oder zu verringern, die Ziele zu schützen, die Helfer vorzubereiten und in Krisenfällen rasch wieder die Normalität herzustellen.[35]

3.1.1 Äußere Sicherheit

Gärtner definiert den Begriff äußere Sicherheit als die Fähigkeit eines Staates, Gewaltanwendungen von außen abzuwehren, zu vermeiden, einzudämmen oder zu beenden.[36]

„Äußere Sicherheit bedeutet Angriffe anderer Staaten oder Staatengemeinschaften auf das eigene Territorium abzuwehren – durch Diplomatie und, wenn nicht anders möglich, mit militärischen Mitteln. […] Im Bereich der äußeren Sicherheit bilden das Völkerrecht und bilaterale bzw. multilaterale Verträge […] die Grundlage politischen Handelns.“[37]

3.1.2 Innere Sicherheit

Den Begriff Innere Sicherheit definiert Gärtner als die Aufrechterhaltung des Schutzes der geltenden Staats- und Rechtsordnung sowie des Schutzes von Leben und Freiheit der Bürger im Staatsinneren.[38]

Glaeßner meint dazu: „Innere Sicherheit umfasst im weiteren Sinne die öffentliche Sicherheit und Ordnung und den Schutz der Individuen vor Gefahren, die ihnen durch Andere drohen. Dazu gehören der Schutz von Leib und Leben, der Gesundheit, der Freiheit und des Besitzes, gegen Kriminalität und andere unzulässige Eingriffe in das persönliche Leben. In demokratischen Ordnungen unterliegen alle Maßnahmen der inneren Sicherheit den Normen der Verfassung und dem Rechtsstaatsprinzip.

Innere Sicherheit lässt sich nicht auf den Bereich der Kriminalitätsbekämpfung reduzieren, die durch die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Innenministerien zu gewährleisten ist. Akteure der inneren Sicherheit sind darüber hinaus parlamentarische Institutionen, Parteien, Verbände und andere Nicht-Regierungs-Organisationen. In föderalen Systemen kommen je unterschiedlich strukturierte föderale Verhandlungsgremien wie Ausschüsse der zweiten Kammer des Parlaments, oder wie in Deutschland die Innenministerkonferenz hinzu.“[39]

3.1.3 Sicherheitsgefühl

„Wichtig ist […] die Unterscheidung zwischen objektiver Sicherheit – Maßstab ist hier im Allgemeinen die Polizeistatistik – und der subjektiven Sicherheit – dem Sicherheitsgefühl. Für Bestandsaufnahmen, Mängelanalysen und die Forderung von Maßnahmen […] ist es wichtig, die subjektive Sicherheit in den Vordergrund zu stellen. Die persönlichen Erfahrungen und Ängste sind ausschlaggebend für Selbsteinschränkungen und Mobilitätsverzicht […]“[40], ist Enders überzeugt.

„Die Komplexität moderner Gesellschaften lässt auf der individuellen Ebene häufig eine bemerkenswerte Diskrepanz zwischen „objektiver“ Sicherheitslage (z.B. ökonomische Risiken oder die Kriminalitätsentwicklung) und subjektiven Sicherheitsgefühl erkennen. Sicherheit bezieht sich nur zum Teil auf unverrückbare soziale Gegebenheiten, sondern ist zu einem erheblichen Teil das Ergebnis unterstellter sozialer Gewissheiten. Nirgendwo wird dies so deutlich wie bei der Furcht vor Kriminalität und Verbrechen. Selbst ein signifikanter Rückgang der Kriminalitätsrate hat nicht unbedingt einen Rückgang der Verbrechensfurcht, der Angst, Opfer eines Verbrechens zu werden, zur Folge und stets ist die - empirisch oft widerlegbare – Behauptung präsent, erst heutzutage habe sich die Lage zum Schlechteren entwickelt und frühere Zeiten seien sicherer gewesen.“[41]

3.1.4 Unsicherheit

„So wie das Sicherheitsgefühl eine in die Vergangenheit und eine in die Zukunft gewandte Dimension hat, so auch das Gefühl von Unsicherheit.“[42]

„Unsicherheit beinhaltet als Überbegriff sowohl Risiko als auch Ungewissheit. Hierbei lassen sich grundsätzlich zwei Arten von Unsicherheit unterscheiden: Bei Entscheidungen unter Risiko sind die Eintrittswahrscheinlichkeiten für die denkbaren zukünftigen Umweltzustände bekannt, während dies bei Entscheidungen unter Ungewissheit nicht der Fall ist.“[43]

Ökonomischer, sozialer, kultureller und politischer Wandel erzeugt Ungewissheiten. Er lässt an Stelle bisheriger Gewissheit Zweifel an der Zukunft aufkommen, die eher mit Risiken und der Gefahr des Verlustes von Lebensqualitäten, als mit weiterem, ungebremstem Progress assoziiert wird. Gefährdungen, die sich zwar der individuell-subjektiven Wahrnehmung weitgehend entziehen, werden gleichwohl als bedrohlich empfunden und produzieren in erheblichem Maße Sicherheitsprobleme.[44]

„Das Grundproblem der Entscheidungstheorie für die unsichere Welt liegt darin, die verschiedenen Typen der Unsicherheit auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. […] Hat man keinerlei Vorstellung von der Größe der objektiven Wahrscheinlichkeiten für die alternativ möglichen Handlungsergebnisse, dann ist zum einen allen Alternativen die gleiche Wahrscheinlichkeit zuzuordnen und zum anderen die Handlungsbewertung so vorzunehmen, als handelt es sich bei diesen Wahrscheinlichkeiten um mit Sicherheit bekannte objektive Werte. Verantwortlich für dieses Resultat sind nur zwei keinesfalls neue, sondern weithin akzeptierte Axiome: Das Ordnungs- und Unabhängigkeitsaxiom.“[45]

„Die Möglichkeiten, auf Unsicherheiten zu reagieren sind begrenzt: Man kann sie in die eigenen Überlegungen einbeziehen und als gegeben hinnehmen, man kann versuchen, Prävention und Schadensvermeidung zu betreiben, oder man kann darüber reden und versuchen, durch Kommunikation eine Politisierung des Risikodiskurses und einen rationalen Umgang mit Unsicherheit erreichen.“[46]

„Und schließlich gibt es auch die Möglichkeit durch eine Umdefinition den Versuch zu unternehmen, Risiken und durch sie erzeugte Unsicherheiten hinweg zu eskamotieren. Der Jahrzehnte lang vorherrschende Umgang mit den potenziellen Gefahren der Atomenergie ist das beredte Beispiel eines solchen Vorgehens. „Restrisiken“ werden, da es nur eine äußerst geringe Wahrscheinlichkeit gibt, dass sie auch eintreten, in der Sprache der Wahrscheinlichkeitsrechnung diskutiert und hingenommen. Erweisen sich solche Selbstversicherungen doch als brüchig, wie im Falle Three Miles Isands oder Tschernobyl, wird eilends versichert, dass die eigene Technologie sicher und ein vergleichbarer Störfall unwahrscheinlich sei.

Die Sehnsucht nach Sicherheit ist so stark, dass man, wenn irgend möglich, geneigt ist, solchen Beteuerungen wenn schon nicht zu glauben, so sich doch von ihnen beruhigen zu lassen und darauf zu vertrauen, dass alles nicht so schlimm kommen werde. […] Vertrauen enthält ein Risiko.“[47] Bei der Gestaltung ihres alltäglichen Lebens kommen Menschen nicht umhin, Vertrauen zu entwickeln. Zugleich aber müssen sie sich die Fähigkeit erhalten, bestimmten Umständen oder Personen zu misstrauen, um in der Lage sein zu können, drohenden Gefahren zu begegnen. Beides ermöglicht ihnen, sich in einer komplexen, sozialen und politischen Umwelt zu orientieren.[48]

Marris beschreibt, dass sich Macht in Organisationen wie auch in sozialen Systemen dadurch ausdrückt, wie mit Unsicherheit umgegangen wird. Wesentliches Kennzeichen von Macht ist, folgt man seiner Argumentation, die Möglichkeit, Unsicherheit an andere, weniger Mächtige weitergeben zu können.[49]

3.1.5 Schutz

Schutz „ist eine Einsatzart mit dem Zweck, wichtige Objekte, Verkehrswege, Räume und Personen von [sic!] einem überraschenden Zugriff durch offen oder verdeckt vorgehenden Feindkräfte oder zivile Akteure zu bewahren. Formen des Schutzes sind vor allem Überwachung, Bewachung und Verteidigung von Schutzobjekten sowie Bedeckung, Säubern, Personenschutz und die Sicherung.“[50]

„Schutz ist die Verringerung des Risikos durch Maßnahmen, die entweder die Eintrittshäufigkeit oder das Ausmaß des Schadens oder beide einschränken.“[51]

3.1.6 Funktionale Sicherheit

„Funktionale Sicherheit ist diejenige Sicherheit, die geregelte gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Abläufe gewährleistet und die so zur gesamtstaatlichen Sicherheit beiträgt.“[52]

3.1.7 Menschliche Sicherheit

Mahbub Ul Haq definiert die menschliche Sicherheit im Human Development Report 1994 folgendermaßen:

„Safety from chronic threats such as hunger, disease and repression as well as protection from sudden and harmful disruptions in the patterns of daily life – whether in homes, in jobs or in communities.“[53]

„In der Folge wurden insgesamt neun Kernelemente der menschlichen Sicherheit identifiziert: Wirtschaftliche Sicherheit, finanzielle Sicherheit, Nahrungssicherheit, Gesundheitssicherheit, Umweltsicherheit, persönliche Sicherheit, Gender-Sicherheit, Sicherheit von Gemeinschaften, politische Sicherheit.“[54]

„Nach der traditionellen Definition bezog sich der Begriff der Sicherheit auf die Sicherheit des Staates und beinhaltete dessen Schutz gegen Bedrohungen von außerhalb der Staatsgrenzen wie Angriffe oder Invasionen. Der Begriff der menschlichen Sicherheit beinhaltet demgegenüber sowohl externe als auch interne Gefahren, und die Bezugnahme erfolgt nicht auf den Staat, sondern auf die Menschen. Traditionell oblag es vor allem dem Staat, Schutz gegen äußere Gefahren zu bieten. Auch bei der menschlichen Sicherheit spielt der Staat weiterhin diese Rolle, und zwar zu Recht. Schließlich können sich die Menschen nicht sicher fühlen, wenn sie von ausländischen Mächten bedroht oder gewaltsam angegriffen werden. Doch auch wenn der Staat diese Schutzpflicht wahrnimmt, kann er dennoch zu einer Gefahr für die Sicherheit der eigenen Bürger werden. Die Inhaber der politischen Macht, die auch die Kontrolle über den legitimen Einsatz von Gewalt ausüben, können ihre Kompetenzen für unrechtmäßige Zwecke nutzen. In demokratischen Systemen haben die Bürger Mittel und Wege, um derartige Pläne zu erkennen und zunichte zu machen.“[55]

3.1.8 Sicherheitsdilemma

Gärtner beschreibt Sicherheit - unter Bezugnahme auf Jahn[56] – so: „Sicherheit besteht aus dem Verhältnis zwischen Bedrohung und dem Anteil der zur Verfügung stehenden militärischen Kräfte, Ressourcen, also den Kapazitäten bzw. Fähigkeiten eines Staates: übersteigt die Bedrohung die Fähigkeiten, besteht die Gefahr angegriffen zu werden; übersteigen die Fähigkeiten die potentiellen Bedrohungen, entweder durch Erhöhung der Kapazitäten oder Verminderung der Bedrohung, kommt es zum Sicherheitsdilemma.“[57]

Der Begriff des Sicherheitsdilemmas wurde von John Herz in seinem Aufsatz „Idealistischer Internationalismus und das Sicherheitsdilemma“ geprägt. Ein Sicherheitsdilemma „entsteht durch das Streben (der Staaten) nach Sicherheit vor einem Angriff, wodurch sie sich immer mehr Macht aneignen, um der Macht anderer zu entkommen, was die anderen wiederum unsicherer macht, sodass sie sich auf das Schlimmste vorbereiten.“[58]

3.1.9 Sicherheitspolitik

„Sicherheitspolitik beinhaltet Maßnahmen zur Wahrung äußerer Sicherheit und umfasst jene Teile der Innen- und Außenpolitik, die sich mit der Vermeidung von Gewaltanwendung gegen eigene Interessen befassen.“[59]

Sicherheitspolitik „ist das auf die Schaffung gesamtgesellschaftlicher Sicherheit ausgerichtete Segment der Summe aller gesellschaftlichen Maßnahmen, die der Bewahrung oder Veränderung der bestehenden Gesellschaftsordnung dienen.“[60] „In dieser Definition ist Sicherheitspolitik >nur< ein Element des Gestaltens von Gesellschaft und Politik und damit umgekehrt auch von diesen abhängig.“[61]

3.1.10 Schaden

„Physische Verletzung oder Schädigung der Gesundheit von Menschen, entweder direkt oder indirekt als ein Ergebnis von Schäden von Gütern oder der Umwelt“[62]

„Physische Verletzung oder Schädigung der Gesundheit von Menschen oder Schädigung von Gütern oder der Umwelt“[63]

„Schaden ist ein Nachteil durch Verletzung von Rechtsgütern auf Grund eines bestimmten technischen Vorganges oder Zustandes.“[64]

[...]


[1] Die Europäischen Normen (EN) sind Regeln, die von einem der drei europäischen Komitees für Standardisierung (Europäisches Komitee für Normung CEN, Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung CENELEC und Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen ETSI) ratifiziert worden sind. Alle EN-Normen sind durch einen öffentlichen Normungsprozess entstanden.

[2] KIRAS - unterstützt nationale Forschungsvorhaben, deren Ergebnisse dazu beitragen, die Sicherheit - als dauerhafte Gewährleistung eines hohen Niveaus an Lebensgrundlagen und Entfaltungsmöglichkeiten - für alle Mitglieder der Gesellschaft zu erhöhen.

[3] (Bundeskanzleramt - Help Redaktion, 2013)

[4] (Clavell, 2008, S. 22)

[5] (Bundesministerium für Inneres, 2009)

[6] (Petzoldt, 2010, S. 62)

[7] (Robertz & Wickenhäuser, Der Riss in der Tafel - Amoklauf und schwere Gewalt in der Schule, 2010, S. 3)

[8] (Weilbach, 2/2007, S. 125)

[9] (Robertz F. J., Erfurt - 5 Jahre danach, 2007, S. 10)

[10] (Robertz F. J., Erfurt - 5 Jahre danach, 2007, S. 10)

[11] (Robertz F. J., Erfurt - 5 Jahre danach, 2007, S. 10)

[12] Vgl. (Robertz F. , 2004, S. 62-75); Vgl. (Kühling, 2009, S. 23 f.); Vgl. (Gamperl & Trescher, 2011); Vgl. (Janssen, 2010); Vgl. (focus online, 2012)

[13] Vgl. (Egger, 2004, S. 2)

[14] (Volland & Gerstner, 2007, S. 58)

[15] (Egger, 2004, S. 25)

[16] (Kühling, 2009, S. 9)

[17] (Glaeßner, 2003, S. 9)

[18] (Jahn, 2010, S. 16)

[19] (Gärtner H. , 2008, S. 20)

[20] Vgl. (Glaeßner, 2003, S. 18ff.)

[21] (Wolfers, 1952, No. 4, S. 483)

[22] (Humboldt, 1851, S. 45)

[23] (Humboldt, 1851, S. 45)

[24] Vgl. (Conze, 2004, S. 831)

[25] (Kaufmann, 1973, S. 49ff.)

[26] (Ruhne, 2003, S. 36)

[27] Vgl. (Kaufmann, 1973, S. 148)

[28] (Edelbacher, 2010, S. 152)

[29] (Edelbacher, 2010, S. 154)

[30] Vgl. (Beck, 1986, S. 31)

[31] Vgl. (Gärtner H. , 2005, S. 127f.)

[32] (Gärtner H. , 2008, S. 18ff.)

[33] (Jahn, 2010, S. 12)

[34] (Glaeßner, 2003, S. 146)

[35] Vgl. (Verheugen, 2007, S. 7)

[36] Vgl. (Gärtner H. , 2008, S. 214)

[37] (Glaeßner, 2003, S. 145)

[38] Vgl. (Gärtner H. , 2008, S. 216)

[39] (Glaeßner, 2003, S. 145)

[40] (Enders, 1998, S. 5)

[41] (Glaeßner, 2003, S. 18)

[42] (Glaeßner, 2003, S. 8)

[43] (Gärtner H. , 2008, S. 216)

[44] Vgl. (Allenby, 2000)

[45] (Sinn, 1980, S. 46)

[46] (Bonß, 1995, S. 240ff.)

[47] (Glaeßner, 2003, S. 23)

[48] Vgl. (Earle & Cvetkovich, 1995, S. 33 ff.); Vgl. (Luhmann, 1989, S. 3)

[49] Vgl. (Marris, 1996)

[50] (Bundesheerreformkommission, 2010, S. 175)

[51] (VDE, 1987, S. 1)

[52] (Gärtner H. , 2008, S. 215)

[53] (UNDP, 1994, S. 7)

[54] (Lichem, 2010, S. 158)

[55] (Basty, 2008, S. 181)

[56] Vgl. (Jahn, 2010, S. 18)

[57] (Gärtner H., 2005, S. 39)

[58] (Herz, 1959, S. 231)

[59] (Jahn, 2010, S. 20)

[60] (Rotter, 2003, S. 71)

[61] (Gärtner H. , 2008, S. 222)

[62] (Deutsches Institut für Normung, DIN EN 61508-4 (VDE 0803 Teil 4) - Funktionale Sicherheit, 2002, S. 10); Vgl. (ISO/IEC Guide 51, 1999)

[63] (Deutsches Institut für Normung, DIN EN ISO 14971 - 03: Medizinprodukte - Anwendung des Risikomanagements auf Medizinprodukte, 2001); (ISO/IEC Guide 51, 1999, S. S. Definition 3.3)

[64] (VDE, 1987, S. 1)

Fin de l'extrait de 118 pages

Résumé des informations

Titre
School Shooting. Schulsicherheitsmanagement im Bundesland Kärnten
Université
University of Applied Sciences Wiener Neustadt (Austria)  (Polizeiliche Führung)
Note
1,0
Auteur
Année
2013
Pages
118
N° de catalogue
V272266
ISBN (ebook)
9783656643517
ISBN (Livre)
9783656644439
Taille d'un fichier
5306 KB
Langue
allemand
Mots clés
Schulsicherheitsmanagement, Amok, School-Shooting, Leaking, Krisenteam, Prävention
Citation du texte
Wolfgang Gabrutsch (Auteur), 2013, School Shooting. Schulsicherheitsmanagement im Bundesland Kärnten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272266

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