Die Arbeit befasst sich ausweislich des Titels mit den Folgen einer Marktteilnahme unter Verstoß gegen Marktzutrittsregelungen nach BGB und UWG. Hierbei wird auf wettbewerbsrechtliche Aspekte, insbesondere § 4 Nr. 11 UWG eingegangen. Im zweiten Teil werden grundlegende und auch im Pflichtfach relevante Thematiken der §§ 134, 138, 823 BGB, wie z.B. die Voraussetzungen für Schutzgesetze iSd § 823 II BGB, behandelt und im Hinblick auf das Thema der Arbeit auch unter Auswertung der vom BGH geschaffenen Kasuistik diskutiert.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Thematischer Aufriss
II. Marktzutrittsregelungen
B. Folgen nach dem UWG
I. Verstoß gegen Marktzutrittsregelungen als unlautere geschäftliche Handlung
1. Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG
a) Herrschende Meinung
b) Kritik
c) Stellungnahme
d) Abgrenzung zwischen reinen Marktzutrittsvorschriften und Vorschriften mit Doppelfunktion
aa) Herrschende Meinung
bb) Kritik und alternativer Ansatz
cc) Stellungnahme
e) Zusammenfassung zu § 4 Nr. 11 UWG
2. Unlauterkeit nach § 3 I UWG
a) Meinungsstand
aa) Regelung des Rechtsbruchs in § 4 Nr. 11 UWG abschließend
bb) Ergänzende Anwendung des § 3 UWG
b) Stellungnahme und Zusammenfassung
II. Zusammenfassung zu den Folgen nach dem UWG
C. Folgen nach dem BGB
I. Nichtigkeit nach § 134 BGB
1. Grundsatz
2. Ausnahme
3. Zusammenfassung zu § 134 BGB
II. Nichtigkeit nach § 138 BGB
III. Deliktsrechtliche Folgen
1. § 823 I BGB
2. § 823 II BGB
a) Allgemeines
b) Kasuistik
c) Fazit und Zusammenfassung zu § 823 II BGB
3. Zusammenfassung zu den deliktsrechtlichen Folgen
D. Ergebnis
I. Gruppierung von Marktzutrittsregelungen anhand der Folgen eines Verstoßes
II. Abschließende Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Konsequenzen einer Marktteilnahme unter Verstoß gegen Marktzutrittsregelungen. Dabei wird untersucht, welche Folgen sich aus einem solchen Regelverstoß nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben, insbesondere im Hinblick auf Sanktionen, Nichtigkeit von Verträgen und deliktsrechtliche Ansprüche.
- Rechtliche Folgen bei Verstößen gegen Marktzutrittsvorschriften nach UWG und BGB
- Abgrenzung von reinen Marktzutrittsvorschriften und Vorschriften mit Doppelfunktion
- Anwendbarkeit der Generalklausel (§ 3 UWG) und des Rechtsbruchtatbestands (§ 4 Nr. 11 UWG)
- Zivilrechtliche Nichtigkeitsfolgen (§§ 134, 138 BGB) bei Marktzutrittsverstößen
- Deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche (§ 823 BGB) im Wettbewerbskontext
Auszug aus dem Buch
a) Herrschende Meinung
Nach h.M. sind reine Marktzutrittsregelungen, die keinen Marktbezug aufweisen, nicht von § 4 Nr. 11 UWG erfasst. Hierunter sind solche Regelungen zu verstehen, die das Marktverhalten als solches nicht tangieren, weil sie z.B. den Zugang bestimmter Personen zu ihrem eigenen Schutz nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassen. Weiter sind solche Normen zu den reinen Marktzutrittsregelungen zu zählen, die den Marktzutritt einer Person nur deswegen verbieten, weil sein Auftreten wirtschaftlich unerwünscht ist, z.B. weil bereits am Markt Tätige vor Konkurrenz geschützt werden sollen. Bereits zu § 1 UWG a.F. hatte der BGH mehrfach klargestellt, dass ein Verstoß gegen reine Marktzutrittsvorschriften nicht sittenwidrig i.S.d. § 1 UWG a.F. sei. Wie eingangs erwähnt, spielte die „Elektroarbeiten“-Entscheidung dabei eine wichtige Rolle. In jenem Fall ging es darum, dass die Stadt München unter Verstoß gegen Art. 87 BayGO – der regelt, wann eine Gemeinde am Markt tätig werden darf – Elektroarbeiten anbot und dabei die privatwirtschaftliche Konkurrenz preislich unterbot.
Der BGH musste sich also mit der Frage beschäftigen, ob eine Gemeinde, wenn sie unter Verstoß gegen kommunalrechtliche Marktzutrittsregelungen am Markt auftritt, einen Wettbewerbsverstoß begeht. Er verneinte dies v.a. mit dem Argument, dass es nicht der Sinn des UWG sei, Marktteilnehmer unter Berufung auf einen Gesetzesverstoß vom Markt fernzuhalten, wenn das entsprechende Gesetz den Marktzutritt aus Gründen untersagt, die den Schutz des lauteren Wettbewerbs nicht ansatzweise berühren. Weiter wird auf den Telos des Wettbewerbsrechts rekurriert, nach dem jede Belebung des Wettbewerbs, wie sie auch durch den Marktzutritt der öffentlichen Hand geschehen kann, erwünscht ist. Deswegen müsse bei einem Verstoß gegen Vorschriften über den Marktzutritt anhand einer – am Schutzzweck des § 1 UWG a.F. ausgerichteten – Würdigung des Gesamtcharakters des Verhaltens geprüft werden, ob der Gesetzesverstoß einem unlauteren Wettbewerbsverhalten entspricht, wobei der Normverstoß alleine nur dann ausreichend ist, wenn die Norm zumindest eine sekundär wettbewerbsbezogene Schutzfunktion hat.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung gibt einen thematischen Überblick über die Problematik von Marktzutrittsregelungen und definiert deren Kategorisierung.
B. Folgen nach dem UWG: Dieses Kapitel behandelt die Einordnung von Verstößen gegen Marktzutrittsregelungen als unlautere geschäftliche Handlungen unter Berücksichtigung des § 4 Nr. 11 und § 3 I UWG.
C. Folgen nach dem BGB: Der Abschnitt untersucht die zivilrechtlichen Konsequenzen, insbesondere die Nichtigkeit von Verträgen nach den §§ 134 und 138 BGB sowie deliktsrechtliche Folgen nach § 823 BGB.
D. Ergebnis: Das abschließende Kapitel gruppiert die verschiedenen Marktzutrittsregelungen anhand ihrer Rechtsfolgen und fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen.
Schlüsselwörter
Marktzutrittsregelungen, UWG, BGB, Rechtsbruchtatbestand, unlauterer Wettbewerb, § 4 Nr. 11 UWG, § 134 BGB, § 823 BGB, Schutzgesetz, Doppelfunktion, Marktverhalten, Wettbewerbsrecht, Verbotsgesetz, Nichtigkeit, deliktsrechtliche Folgen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Folgen, die eintreten, wenn ein Marktteilnehmer den Markt unter Verstoß gegen geltende Marktzutrittsregelungen betritt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit verbindet wettbewerbsrechtliche Fragestellungen (UWG) mit zivilrechtlichen Sanktionen (BGB), um die Konsequenzen für den unzulässigen Marktzutritt umfassend darzustellen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, einen systematischen Überblick über die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Marktzutrittsvorschriften zu geben und zu klären, unter welchen Voraussetzungen diese Verstöße zivil- oder wettbewerbsrechtlich sanktioniert werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die auf der Auslegung von Gesetzen, der Analyse von Gesetzesmaterialien und der Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Anwendbarkeit von § 4 Nr. 11 und § 3 I UWG sowie die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften nach §§ 134, 138 BGB und Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Marktzutrittsregelungen, Rechtsbruchtatbestand, Schutzgesetz, Nichtigkeit, unlauterer Wettbewerb und deliktsrechtliche Haftung.
Warum wird zwischen "reinen Marktzutrittsvorschriften" und "Vorschriften mit Doppelfunktion" unterschieden?
Die Unterscheidung ist für die wettbewerbsrechtliche Sanktionierung entscheidend, da nach herrschender Meinung nur Vorschriften, die neben dem Marktzutritt auch das Marktverhalten regeln (Doppelfunktion), unter den Anwendungsbereich des § 4 Nr. 11 UWG fallen.
Welche Rolle spielt die "Elektroarbeiten"-Entscheidung des BGH in dieser Arbeit?
Sie gilt als Meilenstein, da der Gesetzgeber diese Rechtsprechung zur Abgrenzung von Wettbewerbsverstößen bei Marktzutrittsregelungen in die UWG-Novelle 2004 kodifiziert hat.
- Quote paper
- Johannes Weiß (Author), 2013, Folgen einer Marktteilnahme unter Verstoß gegen Marktzutrittsregelungen nach BGB und UWG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272397