Funktionelle Lebensmittel und ihre gesundheitlichen Effekte


Diplomarbeit, 2004

101 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsbestimmung und Abgrenzung von funktionellen Lebensmitteln
2.1 Begriffsbestimmung
2.2 Rechtliche Einordnung von funktionellen Lebensmitteln
2.2.1 Rechtliche Einordnung in Deutschland und in der EU
2.2.2 Rechtliche Einordnung in Japan und den USA
2.3 Abgrenzung der funktionellen Lebensmittel von herkömmlichen Lebensmitteln
2.4 Abgrenzung der funktionellen Lebensmittel von Arzneimitteln
2.5 Abgrenzung der funktionellen Lebensmittel von Nahrungs­ergänzungs­mitteln
2.6 Abgrenzung der funktionellen Lebensmittel von Novel Food
2.7 Diskussion

3 Funktionelle Lebensmittel, ihre Inhaltsstoffe und ihre Effekte auf den Gesund­heitszustand
3.1 Probiotische funktionelle Lebensmittel
3.1.1 Inhaltsstoffe
3.1.2 Effekte der Probiotika
3.1.2.1 Einfluss auf das Immunsystem
3.1.2.2 Wirkung auf die Blutlipide
3.1.3 Diskussion
3.2 Prebiotische funktionelle Lebensmittel
3.2.1 Inhaltsstoffe
3.2.1.1 Fructooligosaccharide
3.2.1.2 Inulin
3.2.1.3 Oligofructose
3.2.2 Effekte der Prebiotika
3.2.2.1 Einfluss auf die Besiedlung der Darmflora
3.2.2.2 Einfluss auf die Bioverfügbarkeit von Calcium
3.2.2.3 Wirkung auf Blutlipide
3.2.2.4 Antikanzerogene Wirkung
3.2.3 Diskussion
3.3 Funktionelle Lebensmittel mit sekundären Pflanzenstoffen
3.3.1 Inhaltsstoffe
3.3.2 Phytosterine
3.3.3 Effekte der sekundären Pflanzenstoffe
3.3.4 Einfluss auf den Cholesterinspiegel
3.3.5 Diskussion

4 Schlussbetrachtung

5 Zusammenfassung

6 Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tab. 3.1: Übersicht über die auf dem Markt befindlichen Produkte und ihre

Inhalts­stoffe

Tab. 3.2: Übersicht der Studien, die den Einfluss von Probiotika auf das Immunsystem untersuchen

Tab. 3.3: Übersicht der Studien, die den Einfluss von Probiotika auf die Blutlipide untersuchen

Tab. 3.4: Übersicht der Studien, die den Einfluss von Prebiotika auf die Darmflora untersuchen

Tab. 3.5: Mineralstoffaufnahme durch die verschiedenen Diätformen

in mg/g

Tab. 3.6: Mineralstoffabsorption durch die verschiedenen Diätformen

in mg/g

Tab. 3.7: Einfluss der Mineralstoffabsorption durch Inulin, Fructooligosaccharide oder Galactooligosaccharide in Prozent

Tab. 3.8: Übersicht der Studien, die den Einfluss von Prebiotika auf die Calciumabsorption untersuchen

Tab. 3.9: Einfluss von Inulin auf die Blutlipide in Prozent

Tab. 3.10: Übersicht der Studien, die den Einfluss von Prebiotika auf

Blutlipide untersuchen

Tab. 3.11: Auftreten von ACF bei Mäusen, denen unterschiedliche Diäten verab­reicht wurden

Tab. 3.12: Übersicht der Studien zur antikanzerogenen Wirkung der

Prebiotika

Tab. 3.13: Blutlipide nach Beendigung der Testphase mit verschiedenen

Marga­rinen in mmol/l

Tab. 3.14: Blutlipide nach Beendigung der Testphase mit verschiedenen Margari­nen in mmol/l

Tab. 3.15: Blutlipide nach Beendigung der Testphase mit verschiedenen Margari­nen in mmol/l

Tab. 3.16: Blutlipide während der Studie mit verschiedenen Margarinen in mmol/l

Tab. 3.17: Übersicht der Studien zur Wirkung von sekundären Pflanzenstoffen

Abbildungsverzeichnis

Abb. 2.1: Fließender Übergang zwischen Arzneimittel, funktionellem Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel

Abb. 3.1: Probiotische Bakterienspezies der Lactobacillen

Abb. 3.2: Probiotische Bakterienspezies der Bifidobakterien

Abb. 3.3: Probiotische Bakterienspezies unterschiedlicher

Bakterienstämme

Abb. 3.4: Anstieg des a-Interferons und der Phagocytoseaktivität durch

den Kon­sum von Milch mit B.lactis

Abb. 3.5: Einfluss auf T-Lymphocyten, B-Lymphocyten, natürliche

Killerzellen und Antigenzellen durch B. lactis -Gabe

Abb. 3.6: Prozentuale Veränderung der intestinalen Microflora vor und

nach einer Oligofructose/Inulin Diät

Abb. 3.7: Veränderung der Anzahl von Bifidobakterien während der siebentägigen Gabe von Fructooligosacchariden

Abb. 3.8: Verlauf der TAG-Konzentration nach Konsum von Inulin

bzw. einem Pla­cebo während der Studie

Abb. 3.9: Verlauf des LDL-Cholesterins und des Gesamtcholesterins im Plasma während der Inulin- und Kontrollperiode

Abb. 3.10: Verlauf der Mortalität nach der Transplantation von Krebszellen

bei den unterschiedlich behandelten Tieren

Abb. 3.11: Krebserkrankung pro Ratte in vier unterschiedlich ernährten Gruppen

Abb. 3.12: Verlauf des LDL-Cholesterins während und nach der 30-tägigen Studie der Probanden

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

„Nahrung soll eure Medizin und Medizin eure Nahrung sein“ (Milner 1999). So for­derte der griechische Philosoph und Naturgelehrte Hippokrates vor rund 2500 Jah­ren. Auch wenn er nicht der Erfinder von so genannten funktionellen Lebens­mit­teln ist, zeigt dies, dass die Idee von Nahrungsmitteln mit gesundheitlichem Nut­zen nicht erst in den letzten Jahrzehnten entstanden ist. Im 19. Jahrhundert war die Philosophie „Lebensmittel als Medizin“ durch die mo­derne Arzneimittel­therapie in Vergessenheit geraten, indessen gewann im Laufe des 20. Jahr­hun­derts die wichtige Rolle der Ernährung als Prävention gegen Krank­heiten wieder an Be­deutung (Hasler 2002, Palou et al. 2003). Gesund­heitsbezogene Effekte von be­stimmten Lebensmittelinhaltsstoffen wurden weiter untersucht und rückten wie­der in den Blickpunkt der Forschung. Um diese positi­ven Eigenschaften von Le­bens­mittelinhaltsstoffen zu nutzen und der breiten Masse zugänglich zu machen, wur­den so genannte funktionelle Lebensmittel entwickelt. Vielverzehrte Le­bensmittel wurden durch Zusätze wie Vitamine oder probiotische Mikroorganismen sowie durch Neu­züchtung von bei­spielsweise hypoallergenem Reis mit einem zu­sätzli­chen ge­sundheitlichen Nutzen versehen.

Lebensmittel mit einem positiven Effekt auf die Gesundheit liegen im Trend und wachsen zu einer immer größer werdenden Produktschiene heran (Wolters et al. 2001). Zudem ist das Bewusstsein für funktionelle Lebensmittel in der Gesellschaft gestiegen. Das Um­satzvolumen von funktionellen Lebensmitteln liegt in Deutsch­land bei ca. 715 Mil­lionen Euro und einem Marktanteil von 5-10% des Lebens­mit­telmarktes (Wolters et al. 2001). Experten prognostizieren bis zum Jahr 2010 ei­nen An­stieg des Pro­duktangebots im Bereich der funktionellen Lebensmittel auf 20% (Kie­fer et al. 2002). Probiotische Lebensmittel wurden 1996 als erste funk­tionelle Lebensmittel auf dem deutschen Lebensmittelmarkt eingeführt und wiesen 1999 bereits einen Marktanteil von 14% bei Joghurt- und Milchgetränken auf. Im Laufe der Zeit kamen wei­tere funktionelle Lebensmittel wie Prebiotika oder Le­bensmittel mit sekundären Pflanzenstoffen, Vitaminen, w-3-Fettsäuren oder Bal­laststoffen auf den Markt (Wolters et al. 2001).

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen Gesamtüberblick über den aktuellen Wis­sens­stand von funktionellen Lebensmitteln zu vermitteln. Neben der Abgren­zung von funktionellen zu herkömmlichen Lebensmitteln, Arzneimitteln, Nahrungsergän­zungs­mitteln und Novel Food soll die nationale und internationale Rechtssituation vor­gestellt wer­den.

Besonderes Augenmerk wird auf die Inhalts­stoffe von funktionellen Lebensmitteln und deren Effekte auf den Gesund­heitszustand gerichtet. Einige ausgewählte funktionelle Lebensmittel werden vorgestellt und deren unterschiedliche Wirkung diskutiert. So werden neben Pro- und Prebiotika auch Lebensmittel mit sekundä­ren Pflanzenstoffen behandelt. Effekte wie der Einfluss auf das Immunsystem, die Be­siedlung der Darmflora, der Einfluss auf die Calciumabsorption, die Wirkung auf Blutlipide sowie die antikanzerogene Wirkung von funktionellen Lebensmitteln sollen diskutiert werden.

Abschließend werden in einer kurzen Schlussbetrachtung Zukunftsaussichten und Er­folgs­chan­cen von funktionellen Lebensmitteln vorgestellt und zusammen­fas­send auf die entscheidenden Schwerpunkte dieser Arbeit eingegangen.

2 Begriffsbestimmung und Abgrenzung von funktionellen Lebensmitteln

2.1 Begriffsbestimmung

Der Terminus „funktionelle Lebensmittel“ (englisch: functional food) tauchte erst­mals in den 70er Jahren in Japan und in den USA auf. In beiden Ländern wurde nach spezifischen Effekten von Lebensmittelinhaltsstoffen und ihrem gesund­heitsfördernden Nutzen geforscht (Verschuren et al. 2001).

Funktionelle Lebensmittel können nicht in genau definierte Produktgruppen ein­geteilt werden. Sie sind vielmehr als ein Lebensmittelkonzept zu verstehen (Wör­ner 2001). Es existiert noch keine allgemeingültige Definition für funktionelle Le­bensmittel weder national noch international. Dennoch können sie als Lebensmit­tel bezeichnet werden, die neben dem Nährwert und der Genussfunktion einen kurz- oder langfristigen positiven Einfluss auf die Gesundheit, die physische Lei­stungsfähigkeit und das geistige Wohlbefinden haben (Stanton et al. 2001). Zu­sätzlich wirken funktionelle Lebens­mittel präventiv und senken somit das Risiko für manche Erkrankung oder thera­pieren bereits bestehende Leiden (Kiefer et al. 2002). Ungeachtet von diesen Ei­genschaften sind sie jedoch keine Arzneimittel (Wörner 2001).

Goldberg (1994) definierte als funktionelles Lebensmittel generell jedes Lebens­mittel, das neben seinem ernährungsphysiologischen Zweck einen positiven Nut­zen auf die physi­sche sowie die psychische Gesundheit des Menschen ausübt. Hierbei muss es sich um Lebensmittel mit natürlichen Inhaltsstoffen handeln, die als Teil der tägli­chen Nahrung aufgenommen werden. Kapseln oder Tabletten zählen nicht dazu. Die Funktionen funktioneller Lebensmittel erstrecken sich über die Re­gulierung von verschiedenen Stoffwechselprozessen, wie z.B. Verbesse­rung der biologischen Abwehrkräfte, Prävention von ernährungsabhän­gigen Er­krankungen, Rekonvaleszenz von bestimmten Krankheiten, Beeinflus­sung der physischen und psychischen Verfassung oder Verlangsamung des Alte­rungs­pro­zesses (Goldberg 1994). Nach der viel zitierten Definition von Gold­berg können selbst unverar­bei­tete, natürliche Lebensmittel zu funktionellen Le­bens­mitteln ge­zählt werden (Groeneveld 1998, Wolters et al. 2001).

Japan

Das japanische Ministry of Health and Welfare definiert funktionelle Lebensmittel als verarbeitete Lebensmittelpro­dukte, wel­che Inhaltsstoffe enthal­ten, die neben ihrem Nährwert positiv auf Körper­vorgänge wirken. Des Weiteren werden Le­bensmittel, die von Aller­genen befreit wurden, dem Begriff funktionelle Lebens­mittel zugeordnet. Überdies sollten funk­tionelle Lebensmittel als Bestandteil der täglichen Nahrung in Form von Lebens­mitteln aufgenommen werden und die Wirkstoffe müssen natürlichen Ursprungs sein (Wolters et al. 2001).

Europa

Eine weitere Begriffsbestimmung für funktionelle Lebensmittel entstand 1995, als das Projekt „Functional Food Science in Europe“ (FUFOSE) von International Life Science Institute (ILSI) mit Unterstützung der Europäische Union (EU) ins Leben gerufen wurde (Ver­schuren et al. 2001, Roberfroid 2002a, Dye und Blundell 2002). In diesem Projekt wurde geklärt, welchen Voraussetzungen ein Lebensmittel ge­nügen muss, um als funktionell zu gelten und als solches auf den Markt zu kom­men (Wolters et al. 2001). Eine hierbei erarbeitete Definition lautet, dass ein Nah­rungsmittel als funk­tionell gilt, wenn hinrei­chend belegt wurde, dass es eine oder mehrere Zielfunktionen im Körper, über adäquate Ernährungseffekte hinaus, gün­stig beeinflusst, auf eine Weise, die ent­weder einem verbesserten Gesundheits­status und Wohlbefinden oder der Sen­kung eines Erkrankungsrisikos entspricht (Przyrembel 2001, Rober­froid 2000a). Es muss sichergestellt sein, dass funk­tio­nelle Lebensmittel auch in Form von Le­bensmitteln, nicht als Tabletten oder Pul­ver, verzehrt werden und ihre Wirkung durch einen herkömmlichen Verzehr ge­deckt wird (Roberfroid 2002b). Bei funk­tionellen Lebensmitteln, die mit der tägli­chen Nahrung aufgenommen wer­den sol­len, kann es sich um natürliche, unverar­beitete Lebensmittel oder um Pro­dukte, die bearbeitet sowie lebensmitteltechno­logisch verändert wurden, handeln. Bei der Bearbeitung wird dem Lebensmittel entweder ein Bestandteil hinzugefügt oder abgetrennt (Kiefer et al. 2002, Wolters et al. 2001).

USA

In den USA wird für funktionelle Lebensmittel eine Definition des Institute of Medi­cine der National Academy of Sciences verwendet nach der Lebens­mittel als funktionell gelten, bei denen die Konzentration von einem oder mehreren Inhalts­stoffen modi­fiziert wurde und dies zur Verbesserung der Nahrung führt (Groene­veld 1998, Milner 1999). Neben nährstoffmodifizierten Produkten zählen in den USA auch cholesterin- und natriumreduzierte Lebensmittel zu funktionellen Le­bensmitteln (Güler 2002).

2.2 Rechtliche Einordnung von funktionellen Lebensmitteln

2.2.1 Rechtliche Einordnung in Deutschland und der EU

In der EU existieren für funktionelle Lebens­mittel keine eigenständigen gesetz­lichen Regelungen. In Deutschland beispielsweise werden sie wie herkömmliche Lebensmittel im LMBG (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände Gesetz) aufgeführt und geregelt (Kiefer et al. 2002).

Da in mehreren EU-Ländern wie den Niederlanden, Frankreich, Schweden, Bel­gien, Portugal oder Großbritannien unterschiedliche Auffassungen über funktio­nelle Le­bensmittel existieren, bestehen auch Unterschiede in der Anwendung von Health Claims (ge­sund­heitsbezogene Werbeaussagen) (Güler 2002, Hurt 2002). Bei­spielsweise wird in den Niederlanden durch den freiwilligen Code of Practice des Netherlands Nu­trition Centre im Rahmen eines Zulassungsverfahrens Werbe­aussagen von funktionellen Lebensmitteln für ein bestimmtes Produkt geprüft (Güler 2002).

Durch die in Deutschland nicht existie­rende gesetzliche Rege­lung von funktionel­len Lebensmitteln gilt Art. 2 EG-Etiket­tierungsrichtlinie (Groeneveld 1998). In Deutschland sind krankheitsbezogene Werbeaussagen (Medical Claims) bei Le­bensmitteln gemäß Art. 2 Abs. 1b EG-Etikettierungsrichtlinie und § 18 LMBG ver­boten, da die Grenze zu Arzneimitteln aufrechterhalten werden soll (Groene­veld 1998, van den Driessche und Veereman-Wauters 2002, Hermle 1998). Aus dem § 8 Abs. 1 Nr. 1 LMBG geht hervor, dass Aussa­gen, die auf die Prävention, Linde­rung und Beseitigung von bestimmten Erkrankungen oder Krankheitsbildern ein­gehen, selbst wenn ein wissenschaftlicher Nachweis dafür besteht und für Ver­braucher informativ wäre, nicht in Ver­bindung mit Lebensmitteln beworben werden dürfen. Das Verbot ist durch den Schutz vor Irreführung und der Gesundheit be­gründet, verhindert allerdings auch, dass sich Verbraucher über eine mögliche Reduktion des Risikos von Erkrankungen durch den Konsum bestimmter Lebens­mittel informieren können (Streinz 2001). Erlaubt sind jedoch gesund­heitsbe­zogene Aussagen, die wissenschaftlich nach­gewiesen sind (Groeneveld 1998, Verschuren et al. 2001).

Die Grenze zwi­schen erlaub­ten Health Claims und verbotenen Medical Claims ist nicht leicht zu ziehen (Güler 2002) und wird in den verschiedenen europäischen Staaten unter­schiedlich ge­handhabt (Groeneveld 1998).

2.2.2 Rechtliche Einordnung in Japan und den USA

Lediglich in Japan, dem Ursprungsland der funktionellen Lebensmittel, existiert eine spezielle gesetzliche Regelung für diese Lebensmittel. Anfang des 20. Jahr­hunderts veröffentliche die Regierung Japans eine Richtlinie zur Unterschei­dung von Nahrungsmitteln und Arzneimitteln (Arai 2000). 1984 startete ein vom japani­schen Ministry of Education, Science and Culture (MESC) initiiertes Projekt, das sich mit der Erforschung der Bedeutung von Lebensmitteln mit speziell gesund­heitsför­derndem Nut­zen be­schäftigte (Arai 2002, Hasler 2002). Im Abschluss­be­richt wurde festgehalten, wel­che drei Funktionen Lebensmittel im Körper erfüllen sollten (Arai 2002, Hasler 2002, Hardy 2000).

1. Ernährungsfunktion (Versorgung mit Nährstoffen)
2. sensorische Funktion (Aroma, Geschmack, Textur)
3. physiologische Funktion (Regulation von Körperfunktionen, Stärkung des Im­mun­systems, Prävention von Erkrankungen)

Die japanischen Wissenschaftler definierten funktionelle Lebensmittel als Le­bensmittel, welche eine physiologische Funktion aufweisen (Shimizu 2002).

Seit 1989 werden in Japan funktionelle Le­bensmittel als „Foods For Specified Dietary Use“ bezeichnet und finden im „Nutri­tion Improvement Law“ ihren Platz. Zu diesen Lebensmitteln zählen jene, welche einen medizinischen Zweck aufweisen, beispielsweise Milchpulver für Stillende, Schwangere und Kinder sowie Lebens­mittel für ältere Menschen, die Schwierig­keiten beim Schlucken und Kauen haben (Gro­eneveld 1998, Shimizu 2002). Seit 1991 existiert eine erweiterte ge­setzliche Grund­lage (Rechkemmer 2001, Wolters 2001). Nach einem Zulas­sungsverfahren durch das Gesundheitsministerium dürfen Lebensmittel mit ei­nem gesundheitli­chen Zusatznutzen als „Food For Specified Health Use“ (FOSHU) bezeichnet so­wie mit be­stimmten Health Claims be­worben werden (Kiefer et al. 2002, Verschu­ren et al. 2001, 2002, Wolters et al. 2001, Contor 2001).

In den USA besteht keine spezielle gesetzliche Regelung für funktionelle Lebens­mittel (Hasler 2002). Die Food and Drug Administration (FDA) teilt funktio­nelle Le­bensmittel in vier Kategorien auf:

1. „Conventional Food“: Lebensmittel, die nicht in eine der folgenden Kategorien einzuordnen sind.
2. „Foods For Specified Dietary Use“: Lebensmittel, die gezielt für die Anwendung bei speziellen Umständen be­absichtigt sind (Schwangerschaft, Lebensmit­tel­allergie, Übergewicht).
3. „Medical Food“: Lebensmittel mit besonderen Anforderung an die Ernährung. Sie werden für die diätetische Behandlung von Erkrankungen benötigt (Baby­nahrung mit geringen Mengen an Phenylalanin).
4. „Dietary Supplements“: Der 1994 verabschiedete „Dietary Supplement Health and Education Act“ (DSHEA) definierte „Diatary Supplements“ als Lebensmit­tel, welche die Unterstützung der Ernährung beabsichtigen und einen oder meh­rere der folgenden diätetischen Inhaltsstoffe in signifikanten Mengen ent­halten: Vit­a­mine, Mineralstoffe, sekundäre Pflanzenstoffe, Aminosäuren oder eine Kombi­na­tion der genannten.

Funktionelle Lebensmittel können je nach Auslegung der Zweckbestimmung in eine dieser vier Kategorien eingeordnet werden. Dies ist in jedem Einzelfall ver­schieden (Kalra 2003, Wörner 2001, Marriott 2000, Ross 2000).

Das 1990 erlassene „Nutrition Labeling and Education Act“ (NLEA) ermöglicht in den USA ge­sundheitsbezogene und teilweise krankheitsbe­zogene Aussagen über Lebensmittel­in­haltsstoffe, die zur Information der Verbrau­cher ge­dacht sind (Ro­berfroid 2000a, Lewis und Yetley 1999, Hathcock 2001).

2.3 Abgrenzung der funktionellen Lebensmittel von herkömmlichen

Le­bensmitteln

Wenn funktionelle Lebensmittel als Produkte definiert sind, die außer ihrem Nähr- und Genusswert eine gesundheitsfördernde Wirkung aufweisen, so zählen zu her­kömmlichen Lebensmitteln all diejenigen, die solche Funktionen und Eigenschaf­ten nicht aufweisen können. Auf Grund dieser unzureichenden Definition ist die Grenze zwischen herkömmlichen und funktionellen Lebensmitteln nicht leicht zu ziehen. Herkömmliche sowie funktionelle Lebensmittel werden zusammen im LMBG gesetzlich geregelt.

2.4 Abgrenzung der funktionellen Lebensmittel von Arzneimitteln

Der Unterschied zwischen Medikamenten und Lebensmitteln war früher klar und einfach zu definieren (Vainio und Mutanen 2000). Mittlerweile werden jedoch Überschneidungen von Arzneimitteln und Lebensmitteln erkennbar (Wörner 2001), denn die Prävention von Krankheiten wird zunehmend auch die Auf­gabe der Er­nährung, und somit insbesondere von funktionellen Lebensmitteln (Wolters et al. 2001).

In Deutschland und in der EU existieren zwei unterschiedliche ge­setzliche Rege­lungen für Lebensmittel und Arzneimittel. Lebensmittel unterliegen dem LMBG und Arzneimittel dem Arzneimittelgesetz (AMG) (Rechkemmer 2001). Die Abgrenzung zwi­schen Lebensmitteln und Arzneimitteln ist derzeit eine Einzelfallentscheidung und wird durch den Zweck der Bestimmung, z.B. Aufma­chung, Darreichungsform, Art der Inhaltsstoffe, Dosierung, Werbung und der Ver­wendung durch den Ver­brau­cher definiert (Rechkemmer 2001, Wörner 2001). Während Lebensmittel über­wiegend einen Ernährungs- und Genusszweck aufweisen (§ 1 LMBG) und keine Zulassungs- oder Registierungspflicht erfor­der­lich ist, sind Arzneimittel zur Be­handlung, Linderung und Prävention von Krankheiten nach § 2 AMG be­stimmt (Wör­ner 2001). Ist ein Produkt nicht vorwie­gend für den ernährungsphy­siolo­gi­schen Zweck gedacht, ist es als Arzneimittel einzustufen (Wolters et al. 2001). Arz­neimittel sind zulas­sungs- und registrie­rungspflichtig. Des Weiteren wird ihre Qua­lität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft und auf Nebenwirkungen hin­ge­wiesen (Wörner 2001).

Durch den immer größer werdenden Anteil an funktionellen Lebensmitteln wird auch die gesetzliche Grenze zwischen Lebensmittel und Arz­neimittel immer un­schärfer (Vainio und Mutanen 2000) (Abb. 2.1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2.1: Fließender Übergang zwischen Arzneimittel, funktionellem Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel (Rechkemmer 2001)

2.5 Abgrenzung der funktionellen Lebensmittel von Nahrungsergänzungs­mitteln

Nahrungsergänzungsmittel werden im Vergleich zu funktionellen Lebensmitteln in lebensmitteluntypischer Darreichungsform (Tabletten, Kapseln, Trinkampullen u.a.) angeboten und sind nicht als alleinige Mahlzeit anzusehen (Härtinger 2001). Der Unterschied zu funktionellen Lebensmitteln wird hier deutlich, da sie als ein Bestandteil der täglichen Nahrung aufgenommen werden sollen.

Auf den Etiketten der Nahrungsergänzungsmittel sind entspre­chende Dosierungs­angaben und Höchstdosierungen angegeben (Wörner 2001). Die empfohlene Verzehrmenge für funktionelle Lebensmittel ist ebenfalls aufge­druckt, doch wäh­rend die von Nahrungsergänzungsmitteln mit Höchstdosierung und Nebenwir­kun­gen eher an Arzneimittel erinnert, wird bei funktionellen Lebens­mitteln lediglich eine Empfehlung ausgesprochen.

Nahrungsergänzungsmittel werden hauptsächlich für ernährungsphysiologi­sche Zwecke eingesetzt und dürfen nur Inhaltsstoffe enthalten, die selbst Lebensmittel sind oder zur Lebensmittelverar­beitung zugelassen sind. Nahrungsergänzungs­mittel unterliegen wie funktionelle und herkömmliche Le­bensmittel dem LMBG (Streinz 2001, Wörner 2001). Wenn Nahrungsergänzungsmittel einem diäte­ti­schen Zweck dienen, unterliegen sie außerdem der Diätverordnung und einer An­zeige­pflicht beim Bundesinstitut für gesund­heitlichen Verbraucher­schutz und Vete­rinärmedizin (BgVV) (Härtinger 2001).

In Deutschland haben Nahrungsergänzungsmittel keine rechtsgültige Begriffsbe­stimmung. Der Begriff wird in § 1 Abs. 3 Nährwert-Kennzeichnungs­verordnung als eine Ergänzung der Nahrung durch eine gezielte Aufnahme von z.B. Vita­mi­nen, Mineralstoffen, bestimmten Proteinen, essentiellen Fettsäuren oder Kohlen­hy­dra­ten dargestellt (Streinz 2001).

Zusätzlich wird die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ in § 25 Nr.6 Apothe­kenbetriebsordnung (Ap­BetrO), §§ 3-5 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung sowie in § 2 Abs. 2 Satz 2 Vita­minverordnung aufgeführt. Dem BgVV zu Folge werden Nah­rungs­ergänzungsmittel als Lebensmittel verstanden, die einen oder meh­rere Nährstoffe in konzentrierter Form enthalten (Härtinger 2001).

2.6 Abgrenzung der funktionellen Lebensmittel von Novel Food

Novel Food sind neuartige Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile, die bis­lang kaum zum menschlichen Verzehr verwendet wurden (Güler 2002). Dies be­deutet, dass es sich um Lebensmittel handelt, über die noch nicht genügend Erkenntnisse bezüglich ihre Sicherheit und Verträglichkeit existieren. Bevor ein neuarti­ges Le­bensmittel auf den Markt kommt, muss es bestimmte Vor­ausset­zungen er­füllen und Verfahren durchlaufen. Beim Mitteilungs- oder Geneh­mi­gungsverfah­ren wird das Lebensmittel nach toxikologischen und ernährungs­phy­siologischen Ge­sichts­punkten, wie beispielsweise seine Unbedenklichkeit ge­gen­über dem Ver­braucher, getestet (Härtinger 2001).

Innerhalb der EU basiert Novel Food im Gegensatz zu funktionellen Lebensmitteln auf einer rechtlichen Grundlage, der Novel Food-Ver­ordnung, die am 27. Januar 1997 vom Europäischen Parlament und dem Rat für neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelbestandteile verabschiedet wurde. Die Novel Food-Verord­nung (EG) Nr. 258/97 erhielt am 15. Mai 1997 ihre Gültigkeit. Sie regelt den Markt­zugang neuartiger Lebensmittel und Lebensmittel­bestandteile in der EU. Unter Novel Food-Produkten werden nicht nur Lebensmit­tel verstanden, die aus gen­technisch veränderten Organismen herge­stellt werden, aus solchen bestehen oder diese enthalten, sondern mehrere Kategorien neuarti­ger Lebens­mittel. Dazu zäh­len neue Produkte, die aus Mikroorganismen (MO), Pilzen oder Algen herge­stellt wer­den sowie Produkte, die durch ein unübliches Verfahren be­arbeitet wur­den (Rech­kemmer 2001).

Seit dem 22. September 2003 existiert für gentechnisch veränderte Lebens­mittel eine eigene, von den neuartigen Lebensmitteln abgegrenzte Verordnung, die Ver­ordnung (EG) Nr. 1829/2003 des europäischen Parlaments und des Rates über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (Amtsblatt der EU 2003). Mit der neuen Verordnung wird die Gruppe der gentechnisch veränderten Le­bensmittel aus dem Regelungsbereich der vor sechs Jahren in Kraft getretenen Novel Food-Verordnung herausgelöst und einem eigenen Gesetz unterstellt. Gleichzeitig werden für diese Produkte Sicherheitsanforderungen verschärft sowie Kennzeichnung und Informationsrechte der Öffentlichkeit erweitert. Umfangreiche Änderungen gibt es auch beim Zulassungsverfahren.

2.7 Diskussion

Als funktionell werden Lebensmittel bezeichnet, die neben dem Nährwert und der Genussfunktion einen positiven Effekt auf die Gesundheit ausüben. Da jedoch keine einheitliche Definition für funktionelle Lebensmittel existiert, werden in der Literatur unterschiedliche Auffassung und Begriffsbestimmungen verwendet. Wäh­rend die Definition der funktionellen Lebensmittel vom japanischen Ministry of Health and Welfare und vom amerikanischen Institute of Medicine der National Academy of Sciences ausschließlich verarbeitete Lebensmitteln einschließt, geht Goldberg (1994) in seiner Definition von funktionellen Lebensmitteln davon aus, dass grundsätzlich jedes Lebensmittel auch ein funktionelles sein kann, also auch ein unverarbeitetes (Goldberg 1994, Wolters et al. 2001).

Japan war nicht nur Vorreiter für eine rechtsverbindliche Definition von funktionel­len Le­bensmitteln, sondern auch für eine spezielle gesetzliche Regelung. In Eu­ropa und den USA existiert aufgrund der fehlenden gesetzlichen Re­gelung für funk­tionelle Lebensmittel keine einheitliche Defini­tion. Eine Abgrenzung von her­kömmlichen Lebensmitteln ist deswegen nicht einfach (Groe­neveld 1998).

Eine Abgrenzung der funktionellen Lebensmittel von Arznei­mitteln, Nahrungs­er­gänzungsmitteln und Novel Food ist für den Verbraucher wichtig, um bei all die­sen verwirrenden Bezeichnungen den Überblick zu behalten. Auf Grund der un­einheit­lichen Definition von funktionellen Lebensmitteln wird in den USA keine Ab­gren­zung oder Unterscheidung von funktionellen Lebens­mitteln und Nahrungsergän­zungsmitteln gemacht. In den USA werden synthetische Inhalts­stoffe in Kapseln, Tabletten, Pulver und Trink­ampullen zu funktionellen Lebens­mitteln gezählt (Wol­ters et al. 2001), wohin­gegen diese Dar­reichungsform in Deutschland, Europa und ebenfalls in Japan ausdrücklich aus­geschlossen wurde. Hier wird Wert darauf ge­legt, dass funktio­nelle Lebensmittel als ein Bestandteil der täglichen Mahlzeit kon­su­miert werden und natürlichen Ursprungs sind (Groene­veld 1998, Wörner 2001, Wolters et al. 2001). Die Definition funktioneller Le­bensmittel beinhaltet in den USA beispiels­weise Fettersatzstoffe wie Olestra. Ob­wohl Olestra keinen direkten phy­sio­lo­gischen Effekt aufweist, so wird die Eigen­schaft, ein Lebensmittel in sei­ner senso­rischen Qualität zu steigern, in den USA als funktionell angesehen (Gro­ene­veld 1998).

Die Unterschiede in der Definition von funktionellen Lebensmitteln können auf die kulturell unterschiedlichen Gegebenheiten zurückgeführt werden (Groeneveld 1998). Während in Asien aus Tradition schon lange auf Heilsub­stanzen von Le­bens­mit­teln und Kräutern vertraut wird (Arai 2002), entstand die Idee der funktio­nellen Lebens­mittel in den USA aus der Fitnessbewegung (Groe­neveld 1998). Die europäische Denkweise stammt demnach von der asiati­schen ab, da natürlichen Inhaltsstoffen mehr Vertrauen entgegenge­bracht wird als synthetischen. Um Un­terschiede in der Begriffsbestimmung von funktionellen Le­bensmitteln zu erkennen und zu beheben, ist eine internationale, einheitliche Defi­nition erfor­derlich. Hierbei sollte geklärt werden, ob funktionelle Lebensmittel ver­arbeitet sein müssen oder ob auch unverarbeitete Lebensmittel dazu gezählt wer­den dürfen. Des Weiteren muss verdeutlicht werden, ob verwendete Inhaltsstoffe, so wie in Japan, natürli­chen Ursprungs sein müssen oder auch synthe­tische zulässig sind (Groeneveld 1998).

Während der Begriff „Novel Food“ neuartige Lebensmittel und Lebensmittelbe­standteile beinhaltet, können Arzneimittel auf Grund ihrer Darreichungsform und ih­res Bestimmungszweckes von funktionellen Lebensmitteln abgegrenzt werden. Doch da diese Grenze zwischen funktionellen Lebensmitteln und Arzneimitteln nicht ganz eindeutig ist, kann es zu Schwierigkeiten und Verzögerungen der Marktein­führung kommen. Denn funktionelle Lebensmittel haben im Vergleich zu Arznei­mitteln keine Zulassungs- oder Registierungspflicht.

3 Funktionelle Lebensmittel, ihre Inhaltsstoffe und ihre Effekte auf den Gesundheitszustand

Die Produktpalette der Pro-, Pre- und Synbiotika umfasst in Deutschland überwie­gend Milch­produkte wie Joghurts oder Milchdrinks (Güler 2002). ACE-Pro­dukte bzw. Produkte, die mit Vitaminen angereichert sind, sind dagegen insbesondere bei Getränken zu finden, während sich funktio­nelle Lebens­mittel mit se­kundären Pflanzenstoffen über die Produktpalette der Streichfette oder der Mode-Getränke er­strecken. w-3-Fettsäuren (w-3-FS) sind in funktionellen Lebensmitteln wie Brot, Eiern oder Streichfette vertreten. Weitere funktionelle Lebensmittel sind Produkte, die beispielsweise mit Calcium oder Magnesium angereichert wurden. Die Kom­ponenten, welche das Lebensmittel „funktionell“ machen, werden durch seine In­haltsstoffe bestimmt (Roberfroid 1999). Einige funktionellen Lebensmittel, ihre In­haltsstoffe und ihre Wirkung auf den Gesund­heitszustand sollen im Folgenden vorgestellt und diskutiert werden. Eine Übersicht über die auf dem Markt befind­lichen Produkte gibt Tab. 3.1.

Tab. 3.1: Übersicht über die auf dem Markt befindlichen Produkte und ihre Inhalts­stoffe

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.1 Probiotische funktionelle Lebensmittel

Der Begriff „Probioticum“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet „für das Le­ben“ (Unger 1999). Probiotika sind Lebensmittel mit einem Zusatz von lebenden, gesundheitsfördernden MO, die sich bei regelmäßigem Verzehr durch eine Ver­besserung des mikrobiellen Gleichgewichtes positiv auf die Darm­flora des Wirts (Mensch oder Tier) auswirken (Hammer und Aichbichler 2003). Am häufigsten wer­den milch­säurebildende Bakterien wie Lactobacillen und Bifido­bakterien als Pro­biotika einge­setzt.

In zahlreichen Studien wurden die gesundheitsunterstützenden Effekte von Pro­biotika getestet (Schiffrin et al. 1997, Arunachalam et al. 2000, Argerholm-Larsen et al. 2000, Gill et al. 2001). Die Verbindung zwischen dem Verzehr von Probiotika und der Reduktion von Lactoseintoleranz und der Unterstützung des Immun­systems wur­den untersucht. Den Inhaltsstoffen von Probiotika (Lactobacillen und Bifidobakterien) werden zusätzlich die Verbesserung der Funk­tionen des Gastro­intestinaltrakts (GIT) und eine Wirkung auf die Blutlipide zu­gesprochen (Rober­froid 2000b, Collins und Gibson 1999).

Im Folgenden werden probiotische Bakterienstämme und die gesundheits­fördern­den bzw. krankheitsreduzierenden Effekte, die Probiotika zugesprochen werden, dar­gestellt.

3.1.1 Inhaltsstoffe

Die lebenden MO in Probiotika setzen sich hauptsächlich aus Lacto­bacillen und Bifidobakterien zusammen (Abb. 3.1 - 3.3). Diese haben im Gegensatz zu konven­tionellen Joghurt-Bakterienspezies wie Lactobacillus bulgaricus und Streptococ­cus thermophilus die Fähigkeit weder, von Magensäuren noch von Gallensalzen abge­tötet zu werden (Meydani und Ha 2000).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3.1: Probiotische Bakterienspezies der Lactobacillen (Hammer und Aichbich­ler 2003)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3.2: Probiotische Bakterienspezies der Bifidobakterien (Hammer und Aich­bichler 2003, Ishibashi und Yamazaki 2001)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3.3: Probiotische Bakterienspezies unterschiedlicher Bakterienstämme (Hammer und Aichbichler 2003)

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Ende der Leseprobe aus 101 Seiten

Details

Titel
Funktionelle Lebensmittel und ihre gesundheitlichen Effekte
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen  (Institut für Ernährungswissenschaft)
Veranstaltung
Ernährung des Menschen
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
101
Katalognummer
V27271
ISBN (eBook)
9783638293624
Dateigröße
906 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Umfassendes Werk über aktuelle Studien über Funktionelle Lebensmittel
Schlagworte
Funktionelle, Lebensmittel, Berücksichtigung, Effekte, Ernährung, Menschen
Arbeit zitieren
Nina Kitter (Autor:in), 2004, Funktionelle Lebensmittel und ihre gesundheitlichen Effekte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27271

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