Freiheit oder Gleichheit? Gerechtigkeit in der Bundesrepublik Deutschland


Dossier / Travail de Séminaire, 2013

24 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis:

1) Einleitung

2) Begriffsdefinitionen

3) Forschungsstand

4) Vorstellung verschiedener Gerechtigkeitstheorien
4.1) Robert Nozick
4.2) John Rawls
4.3) Axel Honneth

5) Gerechtigkeit anhand konkreter Politikfeldanalysen: Sozialpolitik
5.1) Krankheit und Gesundheit
5.2) Arbeitslosenversicherung und Arbeitsmarktpolitik
5.3) Rente

6) Annex: Ein Plädoyer für „echte“ Solidarität

7) Konklusion

8) Literatur-, Abbildungs- und Abkürzungsverzeichnis

1.) Einleitung

„Autorität wie Vertrauen werden durch nichts mehr erschüttert als durch das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden.“ - Theodor Storm (1817-88), dt. Schriftsteller

Deutschland hat Nachholbedarf in Sachen Gerechtigkeit. Laut Studien im OECD-Vergleich weisen u.a. die Bereiche des Bildungszugangs und der Armutsvermeidung Mängel auf (vgl Bertelsmann Stiftung 2010). Hinzu kommt: laut einer Emnid-Umfrage aus dem Jahre 2008 halten etwa 80 Prozent das Steuersystem für ungerecht; 70 Prozent sagen dies vom Renten- und Gesundheitssystem (vgl Reader’s Digest 2008: 29). Hüther und Straubhaar (2009) bringen es in ihrem Buch „Die gefühlte Ungerechtigkeit“ auf den Punkt: „Gefühlt leben die Deutschen in einem zutiefst ungerechten Land“ (Hüther/Straubhaar 2009:312). Im Kontext des o.g. Zitates lautet daher die Gretchenfrage der deutschen Politik: Deutschland sag, wie hältst du’s mit der Gerechtigkeit? Die empirische Gerechtigkeitsforschung beschäftigt sich indes besonders mit der Frage, wie Gerechtigkeit in Deutschland wahrgenommen wird. Aus Sicht des Autors muss allerdings zuvor die Frage geklärt werden,was die Deutschen überhaupt unter dem Begriff der Gerechtigkeit anstreben! Dieser Fragestellung widmet sich der Hauptteil der vorliegenden Seminararbeit.

Spätestens seit Aristoteles hat sich die Wissenschaft bereits der Frage genähert,was Gerechtigkeit grundsätzlich sei. Einige Vertreter haben ihre Antwort auf diese Frage in der (negativen) Freiheit des Menschen gefunden: „Die Freiheit, die ich meine, ist die soziale Freiheit. Es ist der Stand der Dinge, in dem Freiheit durch die Gleichheit der Begrenzung gesichert ist; eine Verfassung der Dinge, in der die Freiheit keines Menschen und keiner menschlichen Gemeinschaft (…) Mittel zum Übergriff gegen die Freiheit irgendeiner Person oder irgendeiner Gruppe von Personen in der Gesellschaft finden kann. Diese Art von Freiheit ist tatsächlich ein anderer Name für Gerechtigkeit“ (Brauckhoff 2013:2 zitiert nach Burke 1790). Burke versteht folglich als gerecht, was nicht in die freiheitlichen Rechte des Menschen eingreift. Ihm gegenüber finden sich die Wortführer der kommunitaristischen sowie egalitaristischen Richtung. Kommunitaristen wollen eine Gegentendenz zu diesem (exzessiven) Individualismus bilden und treten für eine Wiederbelebung gemeinschaftlichen Denkens ein. Im Kommunitarismus einer „guten Gemeinschaft“ – in welcher das Gute dem Gerechten vorzuziehen sei (Etzioni 1999:21f.) – ist schließlich von „kommunikativer Freiheit“ (Honneth 2007) die Rede. Der Egalitarismus ist dem Kommunitarismus in dieser Tendenz nicht so verschieden: auch Egalitaristen lehnen diesen Individualismus ab, Kommunitaristen richten sich lediglich gleichermaßen gegen „Atomisierung und [egalitaristische] Etatisierung“ (Vorländer 2001:21).

Immer wieder wird in der philosophischen Diskussion ein unauflösbares Dilemma zwischen den Werten der Freiheit und Gleichheit deutlich. Auch an dieser Stelle möchte die folgende Arbeit anknüpfen: was verstehen die Deutschen unter einer gerechten Ordnung? Freiheit oder Gleichheit? Die Leitfrage dieser Seminararbeit soll daher lauten: welches Gerechtigkeitsbild, ein liberales, ein kommunitaristisches oder ein egalitäres, ist in der deutschen Politik vorherrschend?

Nach einer einleitenden Begriffsdiskussion sowie einer kurzen Einführung in exemplarische Theorien der Gerechtigkeitsforschung sollen zu diesem Zweck die deutsche Sozialpolitik und die ihr zugrunde liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen beispielhaft für die verschiedenen Politikfelder der BRD untersucht werden. Ein Vergleich mehrerer Felder würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Ein Annex zur Frage der Solidarität sowie die Konklusion schließen die Forschungsarbeit ab.

2.) Begriffsdefinitionen

Bereits in der Fachliteratur offenbart sich eine Vielzahl unterschiedlicher Vorstellungen von Gerechtigkeit: je nach Studie werden Begriffe wie Leistungs- oder Generationengerechtigkeit ins Spiel gebracht. Im Folgenden beschränke ich mich auf diejenigen Begriffe, die zur Klärung der Fragestellung einige weiterführende Erläuterungen sinnvoll erscheinen lassen.

Sozialpolitik:
Der Bereich der Sozialpolitik lässt sich nach einer engen bzw. weiten Definition derselben unterscheiden (vgl Schmidt 2005:15f). Sozialpolitik im engeren Sinne umfasst lediglich die Garantie eines Existenzminimums sowie den Schutz im Falle von Ereignissen, welche außerhalb des Einflussbereichs der einzelnen Person liegen (z.Bsp. Krankheit, Unfall, Invalidität). Manfred Schmidt nennt dies die „Risiken einer arbeitsteiligen Gesellschaft“ (ebd). Im weiteren Sinne wird dieser Katalog durch die staatliche Tätigkeit ergänzt, welche „darauf gerichtet ist, die Gesellschafts- und Arbeitsordnung nach bestimmten sozialen Zielvorstellungen zu gestalten“ (ebd). Dies umfasst natürlich insbesondere die staatlich gesteuerte Umverteilung, welche die Eindämmung oder Nivellierung sozialer Ungleichheit zum Ziel hat. Schmidt führt an dieser Stelle die Theorie von Lorenz von Stein an, welche die Sozialpolitik als das einzige Mittel zur Vermeidung einer sonst unabwendbaren Revolution ansieht. Was an dieser Stelle anklingt, ist offenkundig die Prämisse des sozialen Friedens, den es zu bewahren gilt. Schmidts Definition der Sozialpolitik bzw. des Wohlfahrtsstaates eignet sich für die vorliegende Arbeit besonders, da sie mit ihrer Unterscheidung in einen engeren und einen weiteren Sinn eine Anknüpfung an egalitaristische bzw. nonegalitaristische Sichtweisen möglich macht.

Solidarität:
Ex-Bundespräsident Richard von Weizsäcker sagte einst in seiner Ansprache vor der 72. Internationalen Arbeitskonferenz in Genf 1986: „Nur eine solidarische Welt kann eine gerechte und friedvolle Welt sein.“ Dieses Zitat zeigt bereits, weshalb sich der Autor entschieden hat, die Frage der Solidarität als Annex in die Seminararbeit mit aufzunehmen. Viele verbinden den Begriff der Gerechtigkeit ganz selbstverständlich mit jenem der Solidarität. Dabei beschreibt das Politiklexikon nach Schubert und Klein Solidarität wie folgt: „Solidarität bezeichnet ein Prinzip, das gegen die Vereinzelung und Vermassung gerichtet ist und die Zusammengehörigkeit, d.h. gegenseitige (Mit)Verantwortung und (Mit)Verpflichtung betont. Solidarität kann auf der Grundlage gemeinsamer politischer Überzeugungen, wirtschaftlicher oder sozialer Lage etc. geleistet werden“ (Schubert/Klein 2005). Insbesondere diese Definition lässt eine gewisse Nähe des Solidaritätsbegriffs zur philosophischen Strömung des Kommunitarismus schwer bestreitbar erscheinen, worauf im entsprechenden Annex auch nochmals Bezug genommen wird.

Gerechtigkeitsbegriffe:

Viele Gerechtigkeitsbegriffe dienen in der politischen Philosophie der Artikulation von Ansprüchen, die eine Person auf einen bestimmten Besitz oder eine bestimmte Leistung erheben kann. Beispielhaft seien hier genannt die Verteilungs-, Chancen-, Bedarfs- und die Teilhabegerechtigkeit. Je nach Philosoph erfahren diese Begriffe jedoch eine unterschiedliche Definition, weswegen der Autor im einleitenden Teil von einer näheren Erläuterung Abstand nehmen möchte. Unter dem Punkt ‚Forschungsstand‘ wird im Kontext zu Piochs Studie zur sozialen Gerechtigkeit nochmals darauf hingewiesen.

3.) Forschungsstand

Allgemein kann vorweg genommen werden, dass nach Ansicht des Autors bislang kaum Studien publiziert wurden, welche versuchen, einen direkten Zusammenhang zwischen einzelnen Theorien der Gerechtigkeitsphilosophie und aggregierten Vorstellungen von Gerechtigkeit herzustellen. Zur Frage der Gerechtigkeit ist in den vergangenen Jahrzehnten gleichwohl viel geforscht worden. Mittels Umfragen haben beispielsweise Stiftungen und Institute die sogenannte „gefühlte Gerechtigkeit“ evaluiert, haben versucht, den Begriff der „sozialen Gerechtigkeit“ allgemein zu erfassen (siehe z.Bsp. Bertelsmann Stiftung 2010). Die Sozialwissenschaftlerin Roswitha Pioch hat in ihrem Buch „Soziale Gerechtigkeit in der Politik“ anhand von Experteninterviews konkrete Gerechtigkeitsvorstellungen analysiert. Diese hat sie jedoch nicht in einen direkten Zusammenhang mit philosophischen Gerechtigkeitstheorien gesetzt. Stattdessen versucht auch Pioch, den Begriff der sozialen Gerechtigkeit greifbar zu machen. Zusammenfassend konstatiert sie: „Es zeigt sich, dass sich in jedem Deutungsmuster von sozialer Gerechtigkeit verschiedene Gerechtigkeitsprinzipien zur Anwendung kommen“ (Pioch 2000:34). Diese Erkenntnis in Bezug auf die soziale Gerechtigkeit hat der Autor der vorliegenden Arbeit zum Anlass genommen, zentrale Begriffe kaum im Vorab zu erläutern, sondern den entsprechenden Philosophen die Interpretation der Begriffe zu überlassen.

In ihrer Dissertation zum Thema „Gerechtigkeit als Gleichheit?“ untersucht die Autorin Kristina Köhler die Responsivität von Bundestagsabgeordneten. Konkret unterwirft sie dazu die Gerechtigkeitsvorstellungen von CDU-Anhängern sowie CDU-Abgeordneten einem Vergleich. Indem sie Dimensionen der Gerechtigkeitsphilosophie in ihre Arbeit einbringt, nähert sie sich inhaltlich dem Thema der vorliegenden Arbeit schon an. Köhler untersucht die politischen Einstellungen der Befragten insbesondere auf (non-)egalitaristische Züge. John Rawls, Stefan Gosepath und Harry Frankfurt dienen ihr hierzu als theoretischen Grundlage. Eine Erkenntnis ihrer Arbeit beschreibt sie wie folgt: „Die nonegalitären Werthaltungen scheinen also zum ideologischen Kernbestand der CDU zu gehören, über den sich Mitglieder in ganz Deutschland (…) einig sind“ (Köhler 2010:262). Jedoch vertreten die Mitglieder der CDU nur einen kleinen Teil der gesamtdeutschen Bevölkerung. Wie sieht es aber über die Grenzen von Parteipolitik hinweg mit dem Gerechtigkeitsbild aller Deutschen aus? Nach dem Kenntnisstand des Autors tut sich hier in der Fachliteratur noch eine Forschungslücke auf.

Mit seinem Buch „The Three Worlds of Welfare Capitalism“(1990) hat Gosta Esping-Andersen einen richtungsweisenden Ansatz in der Wohlfahrtsforschung entwickelt. Er unterscheidet drei Typen von Wohlfahrtsregimen: den liberal-angelsächsischen, den konservativ-kontinentaleuropäischen und den sozialdemokratisch-skandinavischen Typ. Die Bundesrepublik entspreche dem konservativen Typus (Esping Andersen 1999: 82f). Auch dies steht zwar in keinem direkten Zusammenhang zur philosophischen Gerechtigkeitstheorie, seine Charakterisierung des konservativen Typus offenbart nichtsdestotrotz Relevanz für die vorliegende Arbeit, welche sich exemplarisch auf den Bereich der Sozialpolitik konzentriert.

Zwei Maßen kommt bei Esping-Andersens Typologisierung eine zentrale Bedeutung zu: der Dekommodifizierung (das heißt, der Unabhängigkeit des individuellen Lebensunterhalts vom Arbeitsmarkt) und der Stratifizierung (welche ein Maß für die Ausprägung von sozialen Differenzen in einer Gesellschaft darstellen soll). Nach Esping-Andersen ist der deutsche Wohlfahrtstyp von mäßiger Dekommodifizierung und hoher Stratifizierung gekennzeichnet (Esping-Andersen 1990: 50ff; Schmidt 2005:221). Zurück zu führen sei dies auf das Äquivalenzprinzip: Sozialleistungen werden in Deutschland abhängig von zuvor gezahlten Beiträgen und somit von der vorherigen Erwerbsarbeit erbracht. Dies sichere den Lebensstandard, konserviere aber auch bestehende Klassenunterschiede (Schmidt 2005:152).

Zu guter Letzt bleibt Steffen Mau zu nennen, der 1997 im Rahmen eines Arbeitspapieres für das WZB die „Ungleichheits- und Gerechtigkeitsorientierungen in modernen Wohlfahrtsstaaten“ untersuchte. Mau zeichnet darin die historische Entwicklung der Wohlfahrtstaaten in Schweden, Großbritannien und der Bundesrepublik nach und bestätigt im Resultat Esping-Andersens Typologisierung: „Indem das deutsche Sozialleistungssystem auf Statussicherung aufgebaut war, wurde das soziale Gefüge konserviert“ (Mau 1997:25). Für die vorliegende Arbeit ist insbesondere seine Beschreibung der Leitbilder in der deutschen Sozialpolitik relevant, worauf später noch detaillierter eingegangen wird. Auch Mau bezieht sich zwar auf konkrete Parteien: die CDU charakterisiert er durch deren Orientierung am Ordoliberalismus (das heißt, anhand des Vorrangs marktwirtschaftlicher Lösungen sowie der Betonung bürgerlich-politischer Freiheitsrechte) und an der katholischen Soziallehre (Betonung des Subsidiaritäts- und Solidaritätsprinzips); die SPD durch deren Forderungen nach sozialer Gerechtigkeit und Solidarität. Mau beschreibt jedoch gleichfalls die Ergebnisse der jeweiligen Koalitionen anhand der gesetzlichen Strukturen in der Sozialpolitik. So konstatiert er einen Anstieg der Sozialausgaben und eine Zunahme der Bedeutung von Sozialversicherungen. Die passive Arbeitsmarktpolitik habe langjährig reine Kompensationsaufgaben übernommen. Das konservative Wohlfahrtsmodell habe sich sehr auf die Förderung der Familie und deren Selbsthilfekräfte konzentriert (ebd).

Wichtig bleibt, zu betonen, dass Maus Arbeit im Vorfeld der Agenda 2010 ihre Veröffentlichung erfahren hat. Der Autor der vorliegenden Arbeit geht davon aus, dass mit diesem Gesetzespaket eine Reihe grundsätzlicher Änderungen in Kraft getreten sind, welche in Maus Arbeit noch keine Berücksichtigung erfahren haben.

4.) Vorstellung verschiedener Gerechtigkeitstheorien

In der vorliegenden Seminararbeit beschränke ich mich auf die Theorien von Robert Nozick, John Rawls sowie Axel Honneth. Diese Autoren wurden im Hinblick ihrer Position als exponierte Vertreter einer bestimmten Denkrichtung und somit beispielhaft zur Beantwortung der Forschungsfrage ausgesucht. So erfolgte die Auswahl von Robert Nozick als einem der bekanntesten Vertreter des Libertarismus in der Gegenwart (im Folgenden wird er als Repräsentant des (nonegalitären) Liberalismus fungieren). Axel Honneth soll hingegen die konträre Seite des Kommunitarismus vertreten. Rawls soll zu guter Letzt als egalitaristischer Liberaler einen Mittelweg zwischen diesen Positionen darstellen. Vor allem seine linksliberalen Positionen im Bereich der Chancengerechtigkeit erscheinen im Rahmen dieser Seminararbeit vielversprechend. Zu betonen bleibt, dass dem Autor das verkürzte Abbild der Philosophien bewusst ist – mehrere Vertreter einer Denkrichtung würden jedoch den Umfang dieser Arbeit über die Maßen vergrößern.

4.1) Robert Nozick

In seinem Buch „Anarchie, Staat, Utopia“ (1976) untersucht Nozick, welcher Umfang eines staatlichen Apparates sich aus dem Naturzustand und den vorgegebenen, menschlichen Naturrechten ableiten lässt. Als solche Naturrechte beschreibt er das Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum („self ownership“); ähnlich, wie bereits John Locke in seinem Werk „Two Treatises on Government“ den Naturzustand skizzierte. Als einzig legitime Staatsform schlussfolgert Nozick im ersten Teil seines Buches den Minimalstaat. Im zweiten Teil untersucht er die Möglichkeit weiterführender Staatsaufgaben. Interessant für die vorliegende Seminararbeit ist insbesondere Nozicks Anspruchstheorie, welche dieser hierbei aufstellt.

Einen umfangreichen Teil seiner Arbeit widmet Nozick dem Begriff der Verteilungsgerechtigkeit, welche einen weiterführenden – umverteilenden – Staat rechtfertigen könnte. Grundsätzlich beschreibt Nozick unter Berücksichtigung der unverletzlichen Naturrechte drei Möglichkeiten des Erwerbs von Besitz:

1. Durch ursprünglichen Erwerb von (zuvor herrenlosem) Besitz
à„Grundsatz der gerechten Aneignung“ (Nozick 2006: 202f.)
2. Durch die Übertragung von Besitztümern
à „Grundsatz der gerechten Übertragung“ (ebd)
3. Durch die „Berichtigung ungerechter Besitzverhältnisse“ (ebd)

Der Besitz von Eigentum ist demnach gerecht, wenn der Besitzer einen legitimen Anspruch auf seinen Besitz begründen kann. Allgemein ist eine Verteilung gerecht, wenn jeder Eigentümer einen legitimen Anspruch auf seinen Besitz nachweisen kann. Und: „Eine Verteilung ist gerecht, wenn sie aus einer anderen gerechten Verteilung auf gerechte Weise entsteht“ (Nozick 2006: 203).

Mit seiner Anspruchstheorie wendet sich Nozick gegen die konträr dazu beschriebenen „Endzustands-Grundsätze“ sowie „strukturelle Grundsätze“. Beide Formen griffen zu sehr in die menschlichen Naturrechte ein und seien daher als Grundsätze von Staatstätigkeit unhaltbar. Als „Endzustands-Grundsätze“ beschreibt Nozick Grundsätze, welche sich nicht am Zustandekommen einer Verteilung im Sinne der Nozickschen Anspruchstheorie orientierten. Beispielhaft könnte hier die Verteilung nach bestimmtem Einkommen oder gesellschaftlichem Nutzen genannt werden. Des Weiteren orientieren sich „strukturelle Grundsätze“ an einer bestimmten Dimension oder Ordnung, welcher die Verteilung entsprechen soll, wie beispielsweise der Hautfarbe (vgl Abb.1). In diesem Zusammenhang äußert sich Nozick kritisch gegenüber der heutigen Sozialstaatlichkeit: „Die Wohlfahrtsökonomie ist die Theorie der am gegenwärtigen Zeitquerschnitt orientierten Gerechtigkeitsgrundsätze“ (Nozick 2006: 207).

[...]

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Freiheit oder Gleichheit? Gerechtigkeit in der Bundesrepublik Deutschland
Université
University of Constance  (FB Politik- und Verwaltungswissenschaften)
Cours
Vertiefungsseminar "Gerechtigkeit oder Solidarität? Theoretische Perspektiven"
Note
2,3
Auteur
Année
2013
Pages
24
N° de catalogue
V272845
ISBN (ebook)
9783656648093
ISBN (Livre)
9783656648086
Taille d'un fichier
640 KB
Langue
allemand
Mots clés
freiheit, gleichheit, gerechtigkeit, bundesrepublik, deutschland
Citation du texte
Sven Piechottka (Auteur), 2013, Freiheit oder Gleichheit? Gerechtigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272845

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