Die Familie im klassischen Athen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2001

30 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Sklaven

3. Mann und Frau
3.1 Von Solon bis Perikles
3.2 Die Ehe
3.3 Epikleroi
3.4 Das häusliche Leben der Frau

4. Kinder
4.1 Begrifflichkeiten
4.2 Auswachsen
4.3 Von der Familie zum Staat
4.4 Adoption
4.5 Erziehung

5. Fazit

6. Quellen und Literaturangaben

7. Erklärung

1. Einleitung:

„Da es offenbar ist, aus -welchen Teilen ein Staat besteht, muß man zunächst über die Hausverwaltung reden. Jeder Staat setzt sich nämlich aus Häusern zusammen. Doch die Teile der Hausverwaltung sind die, aus denen wiederum ein Haus besteht. Ein vollständiges Haus aber besteht aus Sklaven und Freien. Weil man aber in sei­nen kleinsten Bestandteilen ein jedes zuerst untersuchen muß, die ersten und kleins­ten Teile des Hauses jedoch Herr und Sklave ausmachen, Gatte und Gattin, Vater und Finder, so hat man wohl über diese drei Beziehungen seine Betrachtungen an­zustellen, was und wie beschaffen jede einzelne sein sollte. “1

Wer im klassischen Athen nach Entsprechungen zu unseren Begriffen von Familie und Verwandtschaft sucht, stößt auf eine Vielzahl von Ausdrücken, die sich oft­mals nicht durch einfache Übersetzung auf die heutigen Verhältnisse übertragen lassen. Der Begriff, der unserem heutigen Familienverständnis am nächsten kommen dürfte, ist der des oikos, der Hausgemeinschaft und dieser Begriff steht daher auch im Zentrum dieser Arbeit.

Nach Aristoteles (s.o.) bildet die Gemeinschaft des oikos die Kernzelle der atheni­schen Gesellschaft. Ein oikos besteht danach aus der Kombination von den drei Verhältnissen zwischen Vater und Kindern, Ehemann und Ehefrau, Herr und Sklaven, die sich um den männlichen Hausvorstand, den kyrios bilden. Dieser bil­det das Zentrum einer Kernfamilie, die sich auf zwei Generationen ausdehnt. Die weitere Verwandtschaft, also Großeltern oder Brüder und Schwestern des Eltern­paares sind hier ausgeblendet. Bei Xenophon hatte der oikos seine Geburtsstunde mit dem Beginn eines ehelichen Zusammenlebens.2 Söhne, die heirateten, gründe­ten in der Regel einen eigenen Haushalt. Töchter traten mit der Hochzeit in die Familie ihres Gatten ein.

Weitere Begriffe, die häufig im Zusammenhang mit den Familienverhältnissen im klassischen Athen genannt werden, jedoch in dieser Arbeit nur am Rande eine Rolle spielen, sind die der syngeneia, des genos und der phratria. Syngeneia be- zeichnete die weitere Seitenverwandtschaft, welche vom Begriff oikos ausge­grenzt wurde. Unter diesen Ausdruck fielen alle horizontalen Verwandtschaftsbe­ziehungen zu Brüdern, Schwestern, Tanten, Onkeln oder zu angeheirateten Schwiegerverwandten außerhalb des eigenen oikos. Kam es vor Gericht innerhalb des Kreises der anchisteia, der erbberechtigten Verwandten,3 zu Streitigkeiten um das Erbe eines Verstorbenen, so wurde in der Regel der vertikalen Verwandt­schaftslinie der Vorzug gegeben.

Mehrere solcher weiteren Familienkreise, wie sie die syngeneia bezeichnete, die sich auf einen gemeinsamen Ursprung, den genos,4 zurückführen konnten, wur­den in der phratria zusammengefasst,5 wobei umgekehrt nicht alle in der phratria zusammengefassten oikoi miteinander verwandt sein mußten.6 Der Gliederung des oikos nach Aristoteles folgend, widmet auch diese Arbeit sich zuerst den Sklaven und ihrem Verhältnis zum oikos und dessen kyrios. An zweiter Stelle folgt eine Darstellung der ehelichen Beziehungen zwischen Mann und Frau und des häuslichen Lebens einer athenischen Bürgerin. Gegenstand des dritten Teils ist das Kind der athenischen Familie, sein Verhältnis zu Familie und Ge­meinschaft und seine Erziehung.

Im Blickwinkel der Darstellungen steht die bürgerliche Familie des klassischen Athen und aus dieser Zeit stammen auch die herangezogenen Quellen. Den größ­ten quantitativen Aussagewert besitzen dabei wahrscheinlich die staatstheoreti­schen Schriften von Platon (politeia7 und nomoi8 ) und Aristoteles (athenaion poli- teia9 und Politik), da in diesen Schriften die Familie, ihr Verhältnis zur Gemein­schaft, die Erziehung der Kinder und die Erb- und Ehegesetzgebung eine zentrale Rolle spielen. Die dort zu gewinnenden Informationen sind jedoch mit Vorsicht zu behandeln, da die dargestellten Verhältnissen eher einen präskriptiv- idealtypischen als einen deskriptiven Charakter haben. Dasselbe gilt in abge­schwächter Form auch für die pragmatischeren aber immer noch idealisierenden Schilderungen in den Memorablien10 und dem oikonomicos Xenophons. Ihren Wert für diese Arbeit erhalten die genannten Werke auch weniger durch die in ih­nen enthaltenen Beschreibungen, als dadurch, daß sie durch die Augen der Philo­sophen den Blick auf die Vorstellungswelt ihrer Zeit möglich machen. Hier kann erfahren werden, was in den Augen der verschiedenen Philosophen als idealty­pisch galt, wobei die enthaltene Kritik an den bestehenden Verhältnissen der Ver­gangenheit, wie auch in einigen Komödien des Aristophanes11, wiederum Rück­schlüsse auf eben diese Verhältnisse zulässt.

Als die für diese Arbeit wesentliche Literatur sind die Werke von Lacey12, Blei- cken13, Pomeroy14, Reinsberg15, Sissa und Deißmann-Merten zu nennen. Blei- ckens Darstellungen bilden zusammen mit denen Laceys die Grundlage des ersten Kapitels, während die Pomeroys und Reinsbergs vor allem für das zweite Kapitel von Bedeutung waren. Die Schilderungen von Kindheit, Erziehung und der Ein­bettung der Familie in den Staat beziehen sich im Schwerpunkt auf die Aufsätze Deißmann-Mertens und Sissas.

2. Sklaven:

„Doch der Sklave ist nicht nur Sklave des Herrn, sondern er gehört jenem über­haupt an. Wer nämlich von Natur aus nicht sich selbst gehört, sondern als Mensch eben einem anderen, der ist von Natur aus ein Sklave. “16

Die Einordnung von Sklaven stößt auf Schwierigkeiten. Auf der einen Seite waren sie klarer Bestandteil des oikos und in vielen Fällen dürfte sich das Verhältnis zwischen Sklaven und den anderen Bewohnern des oikos, auch das Verhältnis zum kyrios tatsächlich „familiär“ im modernen Sinne des Ausdrucks gestaltet ha­ben. Auf der anderen Seite waren sie mit der Familie des oikos nicht verwandt­schaftlich verbunden und passen daher nicht so recht in unser heutiges Verständ­nis von Familie.

Sklaven waren Besitz und wurden auch vom athenischen Gesetz als solcher be­trachtet. Sklaven konnten gekauft und verkauft werden und ein Besitzer konnte über sie testamentarisch verfügen.17 Ihnen fehlte das Recht, selbstständig Ge­schäfte abzuschließen oder ohne Erlaubnis ihres Herren zu heiraten. Vor Gericht galt ihre Aussage lange Zeit nur als Zeugnis, wenn sie unter Folter abgenommen wurde. Gleichzeitig stand ein Sklave jedoch unter dem rechtlichen Schutz seines Herren und die rechtswidrige Tötung eines Sklaven galt zwar nicht als Mord, im­merhin aber als Totschlag, der mit Verbannung geahndet wurde.18 Xenophons Sokrates zählte Sklaven in einer Reihe mit Werkzeugen, Land, Tieren und ande­rem wertvollen Besitz auf, den es sorgfältig zu bewahren galt, ohne jedoch Skla­ven aufgrund ihrer Menschlichkeit einer gesonderten Betrachtung zu würdigen.19 Diese Betrachtungsweise findet sich auch bei Aristoteles wieder:20

„Auf diese Weise ist auch das Besitztum ein Werkzeug im Hinblick auf das Leben, und der Besitz bedeutet nur eine Menge von Werkzeugen, und der Sklave ist eben ein belebtes Besitztum; wie ja jeder Handlanger ein Werkszeug für andere Werkzeuge darstellt. “

Sklaven waren ein bedeutender Wirtschaftfaktor. Während weibliche Sklaven meist als Haushaltshilfen beschäftigt waren, arbeiteten männliche Sklaven auf dem Land oder als Handwerker. Gelegentlich wurden Sklaven auch einer speziel­len Ausbildung unterzogen - beispielsweise als Hetären - oder von ihren Besitzer sogar zur Schule geschickt, um später gewinnbringend vermietet zu werden.

Weibliche Sklaven scheinen selbst in ärmeren Familien sehr verbreitet gewesen zu sein, männliche Sklaven waren den wohlhabenderen oikoi Vorbehalten. Schät­zungen vermuten für Athen in der Zeit vor dem Peleponnesischen Krieg eine Ge­samtbevölkerung von ca. 100 000 bis max. 150 000 Bürgern und Bürgerinnen, der zur gleichen Zeit ein Anzahl von 80 000 bis 120 000 Sklaven gegenüberstand. Auch wenn staatseigene Sklaven und einige wohlhabende Bürger mit besonders vielen Sklaven einen gleichmäßigen Schnitt unwahrscheinlich machen, so kann angesichts dieser Zahlen doch davon ausgegangen werden, daß fast jeder bürgerli­che Haushalt einen Sklaven, viele sogar zwei oder noch mehr Sklaven besaßen.21 Xe]nophon erwähnt für das idealtypische Haus seiner Figur Ischomachos getrennte Gemächer für weibliche und männliche Sklaven. Die Trennung galt der Vermei­dung einer ungewollten Fortpflanzung der Sklaven.22 Die richtige Anleitung der Sklaven war eine wichtige Aufgabe des Hausvorstandes und seiner Frau23, zu de­ren Aufgaben auch die Pflege kranker Sklaven gehörte.2425 Der Lebenstandart eines Sklaven hing sehr vom Charakter seines Besitzers und von seiner genauen Tätig­keit ab.

„Indem so die einzelnen diese verschiedenen Ansichten teilten, trauen die einen dem Geschlechte der Sklaven in nichts und machen die Seelen ihrer Sklaven, die sie, wie Tiere mit Stacheln und Geißelhieben behandeln, nicht allein dreifach, sondern viel­fach sklavisch; andere tun von all diesem das Gegenteil. "

Die glücklichste Stellung hatten wahrscheinlich die Haussklaven, welche als Die­ner, Köche, Lehrer, Kindererzieher oder Verwalter beschäftigt waren. Ihr Leben unterschied sich oft nicht allzu sehr von dem eines Freien und durch den persönli­chen Kontakt zu ihrem Herren und dessen Familie genossen sie sowohl relativ großen Schutz als auch gute Chancen auf Freilassung.26 Über den wünschenswer­ten Umgang mit Sklaven heißt es an anderer Stelle:27

„Bestrafen muß man, wenn das Recht es heischt, allerdings die Sklaven und nicht etwa indem man sie wie Freie ermahnt, sie zum Übermut reizen. Fast jedes an einen Sklaven gerichtete Wort muß aber ein Befehl sein, und scherzen darf man durchaus nicht mit Sklaven, weder männlichen noch weiblichen, wodurch viele höchst unbe­sonnen, indem sie in ihrem Verhältnis zu den Sklaven übertrieben milde sind, das Leben schwieriger machen, nämlich für jene sich beherrschen zu lassen, sich selbst aber sie zu beherrschen. "

Viele Sklaven wurden bereits als solche geboren. Die wichtigste Quelle der Skla­verei war jedoch der Krieg und die meisten Sklaven kamen aus dem Umland der Kolonisationsgebiete aus Illyrien, Thrakien, dem Schwarzmeergebiet und aus Kleinasien.

„Nur zwei Mittel bleiben übrig, teils das diejenigen, -welche leicht der Sklaverei sich unterwerfen sollen, nicht Landsleute und soviel wie möglich durch die Sprachen ge­schieden seien, so daß man sie nicht allein ihret- als vielmehr ihres eigenen Vorteils wegen gut behandle. "28

Ausländische Sklaven machten den größten Anteil der athenischen Sklaven aus. Obwohl die Kriege zwischen den griechischen Stadtstaaten einen Großteil der bewaffneten Auseinandersetzungen darstellten, war nur ein kleiner Anteil der Sklaven Griechen, da griechische Kriegsgefangene oft freigekauft wurden und bessere Chancen auf Freilassung hatten.29

Auch nach einer solchen Freilassung war ein Sklave noch durch eine Reihe von Verpflichtungen an seinen ehemaligen Herrn gebunden und blieb oftmals sogar Teil dessen Haushaltes. Ein idealtypischen Gesetz für ein solches Verpflichtungs­verhältnis wurde von Platon entworfen:30

„Auch den Freigelassenen mag jemand verhaften, wenn einer sich nicht oder in un­genügender Weise demjenigen dienstbar zeigt, welcher ihm die Freiheit gab. Diese Dienstbarkeit verlangt aber, daß der Freigelassene dreimal in jedem Monat am Herde desjenigen, welcher ihn freiließ, erscheine, um zu dem sich anheischig zu ma­chen, was recht ist und dabei auch in seinen Kräften steht, sowie bei einer Ehever­bindung so zu verfahren, wie es den Beifall seines gewesenen Herrn hat. "

Eine solche Regelung, die den tatsächlichen Gegebenheiten wahrscheinlich nahe kommt, hatte vor allem eine Schutzfunktion. Da die Freilassung ein informeller Akt war, konnte sie theoretisch von Dritten angefochten werden, was zwar weder üblich noch statthaft aber eben doch möglich war. Um solches zu umgehen, war es durchaus im Interesse des Freigelassenen, die Bindung an seinen ehemaligen Herren aufrecht zu erhalten und dadurch weiterhin dessen Schutz zu genießen.31

3. Mann und Frau:

,, Wie sollte es nun jemand, ohne lächerlich zu erscheinen, -wagen, in der Tat auch die Frauen zu nötigen, daß ihr Verzehr von Speisen und Getränken als öffentlicher mit Augen gesehen wird? Denn es gibt nichts, wozu dieses Geschlecht unwilliger sich bequemen würde; ist es doch gewöhnt, versteckt und im Dunkel zu leben, und wird, mit Gewalt an das Licht gezogen, durch Entgegensetzung jeglichen Widerstre­bens einen entscheidenden Sieg über den Gesetzgeber davontragen. “32

3.1 Von Solon bis Perikies

Mit der Gesetzgebung des Solon 594 v. Chr. wurde die Unterscheidung zwischen anständigen Frauen und Prostituierten erstmals ge­setzlich für den athenischen Staat festgeschrieben. Durch die an die „Anständig­keit“ gebundenen Bedingungen, die gleichsam die Bedingungen für den Status ei­ner Bürgerin waren, wurden die Frauen, welche diese erfüllen wollten, von der Bühne der Öffentlichkeit in die abgeschlossene Sphäre der Hausgemeinschaft verbannt. Ziel der Gesetze war eine Festigung der demokratischen Elemente der Polis, die Solon unter anderem dadurch zu erreichen suchte, daß er die atheni­schen Frauen als Konfliktpotential für die männlichen Gesellschaft aus deren Um­feld entfernte.33 Noch mit weiteren Maßnahmen griff Solon in die Familienstruk­turen ein. Er stärkte die Unabhängigkeit des oikos gegenüber der phratria und schuf die Möglichkeit des posthumen Adoption durch ein Testament. Auch die Weitergabe des Erbes durch eine epikleros, ist ein Produkt der solonischen Geset­ze.34 Diese Maßnahmen übten noch Jahrhunderte später starken Einfluß auf das Leben der athenischen Bürgerinnen und die Unabhängigkeit der ganzen Hausge­meinschaft aus. Ihr Ziel war der Erhalt der einzelnen oikoi. Dadurch sollte eine Ansammlung des Besitzes in den Händen einzelner und eine allzu große Einfluß­nahme großer Familienverbände auf die Politik verhindert werden.35 Eine weitere Verschärfung der Familiengesetzgebung wurde durch die Verfassung des Kleisthenes (508/7 v. Chr.) vorgenommen.36 Wurden in der nachsolonischen Zeit auch die Kinder illegitimer Ehen37 freier Bürger noch als vollwertige Bürger anerkannt, so mußte nach Kleisthenes der Mann Athener Bürger, seine Frau zu- mindest freigeboren und die Ehe in der staatlich sanktionierten Form geschlossen worden sein, um für die Kinder den Status eines Vollbürgers zu gewährleisten.

[...]


1 Aristoteles: Politik. Übers. und hrsg. von Franz F. Schwarz. Stuttgart 1997: I, 3. Im folgenden zitiert als: Ar., pol..

2 Xenophon: Oeconomicus. In: Xenophon: Memorabilia, Oeconomicus, Symposium, Apology. Hrsg. von G.P. Gold. Cambridge, London 1997, XX, 22. Im folgenden zitiert als : Xen., oek..

3 Sissa, Giulia: Die Familie im griechischen Stadtstaat (5. bis 6. Jahrhundert v. Chr.). In: Burgière, André/ Klappisch-Zuber, Christiane/ Segalen, Martine und Zonabend, Francoise: Die Geschichte der Familie. Frankfurt am Main 1996: S. 236-276, hier: S. 262 und S. 265. Im folgenden zitiert als: Sissa, 1996.

4 Zum Begriff des genos vgl.: Sissa, 1996, S. 264.

5 Burgière, André/ Klappisch-Zuber, Christiane/ Segalen, Martine und Zonabend, Francoise: Die Geschichte der Familie. Frankfurt am Main. 1996: S. 390.

6 Deißmann-Merten, Marieluise: Zur Sozialgeschichte des Kindes im antiken Griechenland: In: Martin, Jochen und Nitschke, August: Zur Sozialgeschichte der Kindheit. Freiburg i.B., München 1986: S. 267-316, hier: S. 285. Im folgenden zitiert als: Deißmann-Merten, 1986. Reinsberg macht in diesem Zusammenhang aufmerksam, daß mit den solonischen Reformen, auf die an späterer Stelle noch eingegangen wird, die phratria verstärkt zur politischen Organisationseinheit und un- bahänig von verwandtschaftlichen Beziehungen wird. Vgl. dazu Reinsberg, 1993, S. 28.

7 Platon: Der Staat. Übers. und hrsg. von Karl Vretska. Stuttgart 1999. Im folgenden zitiert als: Pl., pol..

8 Platon: Nomoi. In: Sämtliche Werke. Übers. von Hieronymus Müller und hrsg. von Ursula Wolf. Reinbek 1994. Im folgenden zitiert als: Pl., nom..

9 Aristoteles: Der Staat der Athener. Übers. und hrsg. von Martin Dreher. Stuttgart 1997. Im fol­genden zitiert als: Ar., ath. pol..

10 Xenophon: Memorabilia. In: Xenophon: Memorabilia, Oeconomicus, Symposium, Apology. Hrsg. von G.P. Gold. Cambridge, London 1997. Im folgenden zitiert als: Xen., mem..

11 Aristophanes: Lysistrate. Übers. von Ludwig Seeger und kommentiert von Otto Seel. Stuttgart 2000. Im folgenden zitiert als: Arist., Lys.. Sowie: Aristophanes: Die Wolken. Übers. und hrsg. von Otto Seel. Stuttgart 1996. Im folgenden zitiert als: Arist., nub..

12 Lacey, W. K.: Die Familie im antiken Griechenland. Mainz 1983. Im folgenden zitiert als: La­cey, 1983.

13 Bleicken, Jochen. Die athenische Demokratie. Paderborn 1995. Im folgenden zitiert als: Blei- cken, 1995.

14 Pomeroy, Sarah B. : Frauenleben im klassischen Griechenland. Stuttgart 1985. Im folgenden zi­tiert als: Pomeroy, 1985.

15 Reinsberg, Carola: Ehe, Hetärentum und Knabenliebe im antiken Griechenland. München 1993. Im folgenden zitiert als: Reinsberg, 1993.

16 Ar., pol., I, 4.

17 Lacey, 1983, S. 128.

18 Bleicken, 1995, S. 109f.

19 Xen., mem., II, 4, 2-3.

20 Ar., pol., I, 4.

21 Bleicken, 1995, S. 100.

22 Xen., oek., IX, 5.

23 Xen., oek., III, 4.

24 Xen., oek., VII, 37.

25 Pl., nom., 776 e.

26 Bleicken, 1995, S. 109.

27 Pl., nom., 777e -778a.

28 Pl., nom., 777c-d.

29 Bleicken, 1995, S. 111. Rosivach führt dazu an, daß die weitere Verbreitung von barbaroi als Sklaven gegenüber griechischen Sklaven unter anderem darauf zurückzuführen ist, daß barbaroi nicht nur als von den Griechen grundsätzlich verschieden, sondern auch als minderwertig empfun­den wurden und ihr Dasein als Sklave daher „selbstverständlicher“ war. Vgl. dazu: Rosivach, Vin­cent J. : Enslaving Barbaroi and the Athenian Ideology of Slavery. In: Historia. Zeitschrift für alte Geschichte. Jg. 48. Nr.2/1999. S. 129-157. Da: S. 148ff.

30 Pl., nom., 915a.

31 Bleicken, 1995, S. 112f.

32 Pl., nom., 781c.

33 Pomeroy, Sarah: Frauenleben im klassischen Griechenland. Stuttgart 1985, S. 85. Im folgenden zitiert als: Pomeroy, 1985.

34 Reinsberg, 1993, S. 28.

35 Reinsberg, 1993, S. 29.

36 Vgl. hierzu: Ar., ath. pol., 21, 1-6. Kernstück der Reformen des Kleisthenes war nach Aristoteles vor allem die Erweiterung der Anzahl der Phylen und die Neugliederung der Demen. Vgl. hierzu

37 ebenfalls: Develin, Bob/ Kilmer, Martin: What Kleisthenes Did. In: Historia. Zeitschrift für alte Geschichte. Jg. 46. №.1/1997. S. 3-18.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Die Familie im klassischen Athen
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg  (Fachbereich Geschichte)
Veranstaltung
Hauptseminar: Zur Geschichte der Familie im Mittelalter
Note
2,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
30
Katalognummer
V2730
ISBN (eBook)
9783638116510
Dateigröße
650 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Famlie, oikos, Erziehung, kyrios
Arbeit zitieren
Robert Albrecht (Autor:in), 2001, Die Familie im klassischen Athen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2730

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