Altersvorsorge in der Diskussion

Eine empirische Analyse der Einstellungen von Jungakademikern zur Altersvorsorge


Thèse de Master, 2013

129 Pages, Note: 2,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Ziel der Arbeit und Vorgehensweise
1.2 Definition und begriffliche Abgrenzung
1.2.1 Altersvorsorge
1.2.2 Jungakademiker
1.2.3 Einstellung

2 Altersvorsorge
2.1 Klassifizierung von Altersvorsorge
2.1.1 Einordnung in den privaten Lebenszyklus
2.1.2 Einordnung in den volkswirtschaftlichen Kontext
2.2 Bestandteile der Altersvorsorgesysteme in Deutschland
2.2.1 Gesetzliche Alterssicherung
2.2.2 Betriebliche Altersversorgung
2.2.3 Privatwirtschaftliches Kapitaldeckungsverfahren
2.2.4 Ziele und Motive bei der privaten Altersvorsorge
2.3 Aktuelle Veränderungen gesellschaftlicher Rahmenbedingen und Einflussfaktoren der Altersvorsorge
2.3.1 Wertewandel der Kunden
2.3.2 Demographischer Wandel
2.3.3 Staatliche Förderung
2.3.4 Substitut Immobilie

3 Charakteristika von Jungakademikern
3.1 Kundensegment Jungakademiker
3.1.1 Studentenzahl
3.1.2 Prognose der Absolventenzahl
3.2 Arbeitsmarkt für Akademiker
3.2.1 Entwicklung des Arbeitsmarktes für Akademiker
3.2.2 Berufsaussichten
3.3 Einkommenssituation von Jungakademikern
3.3.1 Einstiegsgehälter
3.3.2 Gehaltsentwicklung
3.4 Bedarf an Altersvorsorge der akademischen Zielgruppe
3.4.1 Bedarfsanalyse während der Erwerbstätigkeit
3.4.2 Bedarfsanalyse nach Beendigung der Erwerbstätigkeit

4 Empirische Analyse
4.1 Stand der Forschung
4.2 Hypothesen
4.3 Forschungsdesign
4.3.1 Wahl der Methode
4.3.2 Vor und Nachteile der Online-Befragung
4.4 Konzeption des Fragebogens
4.5 Ergebnisse / Testung der Hypothesen

5 Zusammenfassung und Fazit

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Vom Säulen- zum Schichten-Modell

Abbildung 2: Struktur des Geldvermögens der privaten Haushalte 2012.

Abbildung 3: Einflussfaktoren auf Anlageentscheidung.

Abbildung 4: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland.

Abbildung 5: Studierende in Deutschland.

Abbildung 6: Durchschnittliches Bruttomonatsgehalt nach Hochschulabschluss.

Abbildung 7: Modellrechnung der Ansprüche aus der GRV..

Abbildung 8: Genutzte Informationsquellen der Jungakademiker.

Abbildung 9: Interesse an Altersvorsorgemöglichkeiten.

Abbildung 10: Gewünschte Aufklärer zum Thema Altersvorsorge.

Abbildung 11: Einstellung zur Familie.

Abbildung 12 Gefühlslage zur Altersvorsorge.

Abbildung 13: Umgang mit Geld.

Abbildung 14: Merkmale für den Abschluss einer Altersvorsorge.

Abbildung 15: Wichtige Merkmale eines Beraters.

Abbildung 16 Wege zur Altersvorsorge.

Abbildung 17: Individuelle Planung der Altersvorsorge.

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Chronologischer Einteilung von Akademikern.

Tabelle 2: Bedeutung der Alterssicherungssysteme.

Tabelle 3: Riester-Förderung.

Tabelle 4: Bezeichnung einer Tabelle.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Für Versicherer und insbesondere für Vertriebe bietet die Zielgruppe Jungakademiker ein interessantes Kundensegment. Überdurchschnittliche Einstiegsgehälter und Gehaltsentwicklungen können perspektivisch zu ertragreichen Kundenbeziehungen mit hohem Kundenwert führen.

Das staatliche Rentensystem bot den Deutschen bislang ausreichend Sicherheit im Alter. Aufgebaut auf drei divergenten Schichten, der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Rente, leistete es den Rentnern und Rentnerinnen eine ausreichende Versorgung im Alter.[1] In den letzten Jahren kamen jedoch Zweifel an dem einst soliden System der gesetzlichen Rente aufgrund demographischer und steuerlichen Veränderungen auf. Beispielhaft hierfür ist das stetig sinkende Rentenniveau. Lag die durchschnittliche Netto-Standardrente 1985 mit 45 Versicherungsjahren bei 57,4%, so lag sie bereits 2012 nur noch bei 49,6%. Bis 2030 wird sogar ein Absinken des Sicherungsniveaus vor Steuer auf 43% prognostiziert.[2] Steuerliche Veränderungen, wie die Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005, Effekte des demografischen Wandels sowie ein einsetzender Wechsel in der Wertevorstellung der jüngeren Bevölkerungsschichten werden das Gesicht der Altersvorsorge in Zukunft stark verändern.

Diese heranwachsende Generation stellt für die Versicherungsunternehmen die zukünftige Kundenbasis dar. Vor allem junge Akademiker, die im Verlauf ihrer beruflichen Karriere oft als leitende Angestellte, Freiberufler oder Unternehmer überdurchschnittliche Einkommen erzielen, avancieren zu den umworbenen Neukunden.[3] Welche Gedanken und Meinungen haben junge Akademiker in der aktuellen Zeit über Altersvorsorge? Wie gehen sie die individuelle Planung ihrer Alterssicherung an? Auf diese wichtigen Fragestellungen soll meine Arbeit Antworten finden.

1.1 Ziel der Arbeit und Vorgehensweise

Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Untersuchung der Fragestellung welche Einstellung Jungakademiker zur individuellen Planung der Altersvorsorge besitzen.

Um dem Leser einen einfachen Zugang zum Thema Altersvorsorge zu ermöglichen, werden anschließend in Kapitel 2 die Grundlagen zum Verständnis über Altersvorsorge gelegt. Hierzu wird ein Bezug zum privaten sowie den volkwirtschaftlichen Kontext hergestellt. Folgend findet eine Erläuterung zum Alterssicherungssystem in Deutschland statt. Abgeschlossen wird Kapitel 2 mit der Behandlung von aktuellen Themen bezüglich Veränderungen in der Gesellschaft sowie der Steuerpolitik, welche maßgeblich im Zusammenhang mit Altersversorgung stehen.

Sodann werden in Kapitel 3 Spezifika der untersuchten Zielgruppe der Jungakademiker herausgestellt. Im Speziellen werden Hintergründe geliefert, mit welchen Problemstellungen sich Akademiker in der Übergangsphase zwischen Studium und Beruf auseinandersetzen müssen.

Mit Beendigung des theoretischen Teils durch Kapitel 3, wird im Kapitel 4 der Schwerpunkt dieser wissenschaftlichen Arbeit gebildet. Hierzu wurde eine bundesweite Erhebung durchgeführt, welche neue Erkenntnisse über die Einstellung von Jungakademikern hervorbringen soll.

Abschließend erfolgt in Kapitel 5 eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse dieser Arbeit.

1.2 Definition und begriffliche Abgrenzung

Im Folgenden werden die wesentlichen Begriffe der Arbeit definiert.

1.2.1 Altersvorsorge

Ziel ist die Vorsorge für das Alter. Als Alter wird hierbei die Zeitspanne des Lebens verstanden, in der das Individuum nicht mehr am Erwerbsleben teilnimmt.[4]

Das persönliche Ziel, in der Regel das Niveau des späteren Lebensstandards, ist von individuellen Einflussfaktoren abhängig.[5] Das Streben nach finanzieller Unabhängigkeit oder ein Leben auf dem bisher erreichten Standard kann als wahrscheinliches Ziel eines jeden Einzelnen angenommen werden. Daher wird er bemüht sein, Mittel aus seinem Erwerbsleben möglichst so über sein Leben zu verteilen, dass er auch in der Erwerbslosenzeit seine Bedarfsvorstellung befriedigt sieht.[6]

Auf die Bildung von Vermögen in der Ansparphase wirken indes biometrische Risiken[7] ein, welche den Vermögensaufbau empfindlich stören oder sogar unmöglich machen können. So sollte die Absicherung dieser Risiken bei der Vorsorge Beachtung finden.

Ein weiterer Bestandteil der Altersvorsorge kann die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos sein. Als Langlebigkeitsrisiko wird die Gefahr bezeichnet, dass das angesammelte Vermögen bereits vor Lebensende aufgebraucht ist.[8]

Weiterhin ist eine Differenzierung bei den Begriffen Vorsorge und Versorgung zu treffen. In der Öffentlichkeit werden Altersvorsorge und Altersversorgung oft synonym verwendet. Handelt es sich bei der Versorgung um einen passiven Anteil der Bedarfsdeckung, z.B. im Alter durch die gesetzliche Rente[9], so ist die Vorsorge als aktiver Aufbau von Ansprüchen zur späteren Bedarfsdeckung zu verstehen.[10]

In dieser Arbeit werden unter Altersvorsorge alle Aktivitäten eines Individuums verstanden, um die Bildung von Vermögen für die Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Alter zu gewährleisten.

1.2.2 Jungakademiker

Absolventen einer Hochschule[11] werden im Allgemeinen als Akademiker bezeichnet.

Um den Begriff des Jungakademikers besser einordnen zu können, wird in der Literatur auf folgende chronologische Einteilung verwiesen.[12]

Tabelle 1: Chronologischer Einteilung von Akademikern

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: in Anlehnung an Raab, M. ( Zielgruppe Jungakademiker, 2002), S. 20 f.

In dieser Arbeit wird sich auf den Betrachtungszeitraum des „Jungakademikers“ fokussiert. Eine Betrachtung über den Zeitraum von fünf Jahren hinaus erscheint ebenfalls als sinnvoll, da oftmals karriere- oder familienbedingte Ereignisse maßgeblichen Einfluss auf das Denken bzgl. Altersvorsorge mit sich bringen.

1.2.3 Einstellung

Die Einstellungsforschung zählt in der Marktforschung zu den wichtigsten Gebieten. Jedoch hat die Wissenschaft bislang noch keine allgemein gültige und akzeptierte Definition hervorgebracht.[13] Werner Pepels versteht unter Einstellung die „stabile, organisierte und erlernte innere Bereitschaft eines Käufers auf bestimmte Stimuli (= Einstellungsobjekte) konsistent positiv oder negativ zu reagieren.“[14] Eine ähnliche Definition findet sich bei Trommsdorff. Dieser beschreibt die Einstellung als „Zustand einer erlernten und relativ dauerhaften Bereitschaft, in einer entsprechenden Situation gegenüber dem betreffenden Objekt regelmäßig mehr oder weniger stark positiv bzw. negativ zu reagieren.[15] Beide Definitionen haben gemein, dass man von einem erlernten Prozess ausgeht, der letzten Endes bei einem bestimmten Stimulus einen Affekt auslöst, der zu einer Handlung führt.

Bislang nicht erforscht ist, ob Einstellungen durch affektive oder kognitive Prozesse entstehen, ob sie Einfluss auf das Kaufverhalten nehmen und ob sie durch Lernprozesse erworben und verändert werden können.[16]

2 Altersvorsorge

2.1 Klassifizierung von Altersvorsorge

2.1.1 Einordnung in den privaten Lebenszyklus

Ein Individuum muss sein ganzes Leben durchgängig ein bestimmtes Maß an Gütern für seinen Lebensunterhalt konsumieren. Allerdings ist es nicht in der Lage durchgängig das dafür notwendige Erwerbseinkommen durch eigene Erwerbsarbeit zu generieren. In der Phase des Heranwachsens kommen i.d.R. die Eltern für den Lebensunterhalt der nicht erwerbstätigen Kinder auf. Eine intrafamiliäre Umverteilung im Sinne von Geldleistungen für alte und invalide Menschen wird in Deutschland im Regelfall durch Alterssicherungssysteme wie die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistet.[17]

Ein Alterssicherungssystem muss, um den Lebensunterhalt aller Mitglieder einer Gesellschaft sichern zu können, mehrere Funktionen erfüllen. In diesem Zusammenhang spricht man von der Spar-, Versicherungs-, und Distributionsfunktion. Diese werden im Folgenden erörtert.

Die einfache Keynesianische Konsumfunktion besagt, dass ein konstanter Anteil des Einkommens konsumiert und der Überschuss des restlichen Einkommens, welcher nicht verbraucht wurde, gespart wird.[18] Die Sparfunktion eines Alterssicherungssystems ist nun darin zu sehen, dass ein Individuum gemäß der Lebenszyklushypothese nach Modigliani während seiner Erwerbsphase Vermögen bildet, um dieses in der späteren Ruhephase zu konsumieren.[19] Hierin können zwei Sparfunktionen unterschieden werden. Zum einen kann das Sparen intertemporal bewerkstelligt werden. In diesem Fall bilden Einzahlungen und Zinsen einem Kapitalstock, der in der Ruhephase „entspart“[20] wird. In Kontext des intertemporalen Sparvorganges spricht man vom sog. Kapitaldeckungsverfahren. Die zweite Möglichkeit des Ansparens ist das intratemporale Sparen. Dieses Modell wird von den staatlichen Alterssicherungssystemen angewendet. Einzahlungen aus der erwerbstätigen Generation werden in der gleichen Periode an die Ruhestandsgeneration transferiert. Somit werden die aktuellen Altersbezüge mittels Umlageverfahren finanziert.[21]

Eines der zentralen Bedürfnisse eines Individuums ist das Bedürfnis nach Sicherheit. Nach der Bedürfnishierarchie von Maslow steht das Sicherheitsbedürfnis an zweiter Stelle nach den Grund- und Existenzbedürfnissen. In der Theorie von Maslow wird davon ausgegangen, dass zunächst die Bedürfnisse einer Stufe befriedigt sein müssen, um zur nächsten zu gelangen.[22] Demzufolge wirken sich nach der ökonomischen Theorie große Unsicherheiten nutzenmindernd für das Individuum aus.[23] Inwieweit eine Person dazu bereit ist, seine knappe Ressource Kapital für eine Risikominderung einzusetzen, hängt von der persönlichen Risikoaversion ab. Im Zusammenhang mit der Alterssicherung sieht sich ein Individuum vielfältigen Risiken ausgesetzt. Der bedeutsame Charakter eines Alterssicherungssystems besteht demnach darin, wesentliche biometrische und vermögensbezogene Risiken mithilfe der Versicherungsfunktion zu decken.[24]

Mittels der Distributionsfunktion oder Allokationsfunktion wird versucht, eine effiziente Bereitstellung der Ressource „Einkommen für alte Menschen, Hinterbliebene und Invaliden“[25] in einer Gesellschaft sicherzustellen. Diese Distributionsfunktion ist prinzipiell von den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen zu gewährleisten.[26]

2.1.2 Einordnung in den volkswirtschaftlichen Kontext

Das deutsche System der Altersvorsorge besteht aus verschiedenen Alters- und Hinterbliebenensicherungen, welche sich durch unterschiedliche Strukturen, Zielsetzungen und Funktionen auszeichnen. Einen großen Block dieser Altersvorsorge stellt das öffentlich-rechtliche System dar. Darunter finden sich u.a. die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die berufsständischen Versorgungswerke sowie die Altershilfe für Landwirte. Der zweite große Block im deutschen System der Altersvorsorge repräsentiert das privatrechtliche System, insbesondere die betriebliche Altersvorsorge und die privaten Vorsorgesysteme.

Gemessen am Sozialbudget[27] der Bundesrepublik betrugen die Leistungen in 2011 insgesamt 767,590 Mrd. €.[28] Davon entfallen rund 244,217 Mrd. € auf den Posten Alter und 53,015 Mrd. € auf Hinterbliebene.[29] In der Summe ergibt dies 297,232 Mrd. € bzw. 38,72% des Sozialbudgets in 2011. Zum Vergleich lag der Anteil 1990 bei 44% und 2006 bei 39,34%.[30] Diese Zahlen machen eine sukzessive Kürzung der staatlichen Leistungen im Bereich der Altersversorgung deutlich.

Auf die einzelnen Systeme entfielen 2011 folgende Leistungen.

Tabelle 2: Bedeutung der Alterssicherungssysteme

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) (Sozial Budget 2011, 2012), S. 9.[31] ; Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (Bruttoinlandsprodukt 2011, 2012), S. 5.; Ruland, F. (Alterssicherung in Deutschland, 2008), S. 16.

Altersarmut ist ein wichtiger Aspekt, aber für die Zielgruppe dieser Arbeit von untergeordneter Bedeutung. Die heutige Rentnergeneration scheint ausreichend versorgt zu sein. So sind nur 2,5% der 65 Jährigen und Älteren auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Unterschiede zeigen sich vor allem bei den Einkommen von Männern und Frauen. Während Männer etwa 128% des Durchschnitteinkommens erhalten, bekommen die Frauen etwa 78%. Auch im untersten Einkommenszehntel sind deutlich mehr Frauen zu finden. Ebenfalls auffällig ist der Tatbestand, dass rund doppelt so viele ehemals Selbstständige (3,7%) Grundsicherung erhalten, im Vergleich zu ehemals Angestellten (1,8%).[32]

Es ist jedoch zu bedenken, dass die Höhe der Rente nicht immer ein Indiz für die wirtschaftliche Lage eines Rentners ist und dessen Vermögens- sowie Einkommenssituation widerspiegelt.[33] Für die Zukunft wird jedoch befürchtet, dass die Altersarmut wieder vermehrt auftreten wird. Mögliche Faktoren sind hierfür die Niveauabsenkung der Renten, die hohen Abschläge, die Versicherte bei einem vorzeitigen Renteneintritt in Kauf nehmen müssen, Langzeitarbeitslosigkeit und damit verbundene niedrigere Beiträge für die Rentenkassen.[34]

2.2 Bestandteile der Altersvorsorgesysteme in Deutschland

Kennzeichnend für die Altersvorsorge in Deutschland ist ein multiples Sicherungssystem. Die frühere Literatur spricht vom „Drei-Säulen-Konzept“.[35] Hierbei besteht die Möglichkeit über Wege der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Altersvorsorge und einer individuellen Vorsorge langfristig Vorsorgevermögen zu bilden.[36] Die entscheidende Höhe der Gesamtversorgung im Alter bildet demnach die Kombination aus diesen drei Elementen.[37] Die in den 80er Jahren von der Bundesregierung beauftragte Sachverständigenkommission „Alterssicherungssysteme“ sprach sich mehrheitlich für ein Gesamtversorgungsniveau von 70-90% des letzten Nettoeinkommens aus.[38]

Ein Alterseinkommen in der oben genannten Spannweite reicht in der Regel aus, da im Alter Entlastungen für die Erziehung der Kinder, die Finanzierung des Eigenheims oder Sparbeiträge für die eigene Altersvorsorge anfallen.[39]

Der Begriff Drei-Säulen-Modell ist seit den 60 Jahren in Gebrauch.[40] In diesem Modell wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Einkünfte des Einzelnen im Alter aus drei unterschiedlichen Alterssicherungssystemen resultieren.[41]

Die erste Säule umfasst die öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssysteme. Im Einzelnen sind dies die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständische Versorgung und die Beamtenversorgung.

In der zweiten Säule findet man die betriebliche Altersversorgung wieder, die als Zusatzversorgung die Leistungen aus der ersten Säule aufbessern soll.[42]

Der dritten und letzten Säule wird die private Altersvorsorge zugeschrieben. Das Spektrum beinhaltet alles, was dem Einzelnen als Altersvorsorge dienen kann oder soll. Im Allgemeinen werden dieser Säule Aktien, Immobilien, Bank- und Fondssparpläne hinzugerechnet. Besondere Aufmerksamkeit erlangt in diesem Zusammenhang die Kapitallebensversicherung, welche für viele Bürger ein wesentlicher Baustein für die individuelle Altersabsicherung ist.[43]

Durch die Einführung des Altersvermögensgesetzes am 1.1.2005 kam es zu einer Umbenennung des Drei-Säulen Konzeptes. Die neuere Literatur spricht nun vom „Drei-Schichten-Modell“[44], was den Terminus des Drei-Säulen-Modell ablösen soll.

Der Kernpunkt dieses Modellwechsels stellt die nun steuerrechtliche Orientierung dar, bei der sich die Zuordnung des jeweiligen Vorsorgeproduktes an dem Maß der Verwendung des Vermögens für die Altersvorsorgen richtet.[45]

Die erste Schicht besteht aus der sogenannten Basisversorgung. Sie soll eine Grundabsicherung für den Einzelnen darstellen und weist diverse Restriktionen für Vorsorgeprodukte auf. So darf ein Produkt der ersten Schicht nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Der früheste Zeitpunkt einer Auszahlung in Form einer lebenslangen Leibrente ist ab Beginn des 60. Lebensjahres.[46] Durch diese Restriktionen soll eine Versorgung im Alter sichergestellt werden.

Dass die erste Schicht für den Einzelnen eine ausreichende Grundsicherung gewährt, muss nicht zwingend der Fall sein. Lediglich die Produktmerkmale objektivieren die erste Schicht zu einer geeigneten Basisversorgung. In der Verwendung des Drei-Säulen- Modells ging man noch davon aus, dass die Rente aus der ersten Säule, der gesetzlichen Rentenversicherung, im Verhältnis am stärksten gewichtet war und somit das Gros der Altersvorsorge sicherstellte.

Der Wandel im Verständnis der Gewichtung der beiden Modelle in Bezug auf die Basisversorgung von erster Säule und erster Schicht spiegelt auch eine Umfrage aus dem Jahr 2004 zum Wissen der Deutschen über die gesetzliche Rentenversicherung wider. So halten 93% der derzeitigen Rentner die gesetzliche Rente für die wichtigste Einnahmequelle. Unter den Erwerbstätigen sind es 73% und unter den 20 jährigen noch 69%. Bei der Wichtigkeit der privaten Vorsorge zeigt sich ein inverses Bild. Für 65% der heutigen Rentner spielt die private Vorsorge eine wichtige Rolle. Bei den Erwerbstätigen sprechen 85% der privaten Vorsorge eine wichtige Rolle zu.[47]

In diesem Sinne zeigt die herrschende Meinung, dass sich das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung als Grundabsicherung bei der jüngeren Bevölkerung verringert und die Tendenz zu einer Altersvorsorge führt, welche aus einem Mix der drei Schichten besteht.[48]

In der zweiten Schicht finden sich Produkte aus den sog. „Zusatzsicherungssystemen“[49]. Zu differenzieren ist hier die Zusatzversorgung in der privaten Wirtschaft (bAV) und der des öffentlichen Dienstes (ZöD). Im Rahmen dieser Arbeit wird ausschließlich die Zusatzversorgung der privaten Wirtschaft betrachtet. Grundsätzlich müssen die im Rahmen der Zusatzversorgung aufgebauten Anwartschaften eine lebenslängliche Auszahlung zusichern. Jedoch besteht hier die Option, einen gewissen Teilbetrag in Form einer Kapitalauszahlung zu erhalten. Im Falle einer Riester-Rente kann sogar vor Beginn der Auszahlungsphase ein Teil des Vermögens wirtschaftlich verwendet werden. Jedoch werden gewährte Steuervorteile für diese Verwendung zurückgefordert, sodass das Produkt einer Kapitalanlage aus der dritten Schicht gleichkommt.[50]

In der dritten Schicht wird jegliche Art der Vermögensbildung subsumiert, die der persönlichen Vorstellung für eine Altersvorsorge dienen und nicht den Restriktionen der ersten und zweiten Schicht unterliegen. Die Alleinstellungsmerkmale, die Anlageformen aus der dritten Schicht innehaben, sind die freie Verfügbarkeit und die Vererbbarkeit. Beliebte Produkte dieser Schicht sind die Kapitallebensversicherung, Fondssparpläne, Beteiligungen oder die eigene Immobilie. Selbst ein Oldtimer kann der Altersvorsorge dienen, wenn er mit der Absicht des gewinnbringenden Weiterverkaufs erstanden wird.[51]

Abbildung 1 zeigt den Wandel der Altersvorsorge vom 3 Säulen- zum 3 Schichten- Modell.

Abbildung 1: Vom Säulen- zum Schichten-Modell

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Anlehnung an Ronsdorf, K.; et al. (Vorsorgekonzepte im 3-Schichten-Modell, 2007), S. 9.

Im Folgenden werden die drei Schichten bezüglich ihrer Bedeutung charakterisiert.

2.2.1 Gesetzliche Alterssicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das wichtigste soziale Sicherungssystem in Deutschland. Mit knapp 52,4 Mio. Versicherten ohne Rentenbezug, davon knapp 40 Mio. aktiv Versicherten, rund 25 Mio. Renten, wovon 19,4 Mio. Versichertenrenten und 5,5 Mio. Renten wegen Todes waren[52], ist sie mit mehr als 20,6 Mio. Rentnern und einem Jahresetat (2011) von etwa 250 Mrd. € ein zentraler Bestandteil der deutschen Volkswirtschaft.[53]

Die jüngsten Modifikationen der gesetzlichen Alterssicherung lassen sich in einem Satz zusammenfassen. Das 2002 in Kraft getretene Altersvermögensergänzungsgesetz und das seit 2005 geltende Nachhaltigkeitsgesetz führen zu einem Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik. Die Änderung vollzog sich in einem Wechsel von einer „ausgabenorientierten Einnahmepolitik“ hin zu einer „einnahmeorientierten Ausgabenpolitik“.[54] Die Anpassung der Rentenformel durch „Riester-Treppe“ und „Nachhaltigkeitsfaktor“ zielt auf eine Entkoppelung der Rentenentwicklung von der Lohnentwicklung. Komplettiert wurde die Reform 2007 mit einer schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre bis zum Jahre 2029.[55]

Notwendig ist diese sukzessive Kürzung der Rentenbezüge, um das umlagefinanzierte gesetzliche Rentensystem weiterhin finanzierbar zu gestalten. Diese Konsolidierung kann nur zum Preis eines sinkenden Sicherungsniveaus vor Steuern erkauft werden. So werden Rentner in Zukunft zwar eine Grundrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Diese stellt aber lediglich eine Basissicherung dar.

Die Tendenz dieser Gesetzesänderungen zielt im Wesentlichen auf die Eigenverantwortung der Bürger ab, sich ein ausreichendes finanzielles Polster für die Altersvorsorge zu verschaffen. Dies wird deutlich durch das am 1.1.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz, welches durch Steuervorteile und Zuschüsse, Anreize für eine selbstverantwortliche mischfinanzierte Alterssicherung aus gesetzlicher und privater Vorsorge schaffen soll.

Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal der gesetzlichen Alterssicherung im Vergleich zur privaten Alterssicherung stellt dessen Finanzierungsform dar. Gemäß § 153 Abs. 1 SGB VI wird die gesetzliche Rentenversicherung durch das sog. Umlageverfahren finanziert. Dies bedeutet, dass alle Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres und wenn notwendig mittels Einnahmen aus den Schwankungsreserven gedeckt werden. Die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und vom Bundeszuschuss ergänzt. Ausschlaggebend für die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge sind der aktuelle Beitragssatz und das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Versicherten.[56]

Der Beitragssatz für das aktuelle Jahr 2013 beläuft sich auf 18,9% des Bruttoeinkommens. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden durch die sog. Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG, gedeckelt. Die maximale Beitragslast zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten errechnet sich demnach aus dem aktuellen Beitragssatz sowie der BBG, welche in West 69.000 € und 58.800 € in Ost beträgt.[57]

Aufgrund der Lohnersatzfunktion der Altersrente orientieren sich auch die zu leistenden Beiträge am Einkommen des Erwerbslebens.[58]

Zu beachten ist jedoch, dass die Lebensversicherung keine ex ante definierte Leistungszusage macht. Durch die Anwendung der Rentenformel kann es zu einer erheblichen Streuweite der zu erwartenden Rentenleistungen kommen.[59]

2.2.2 Betriebliche Altersversorgung

In diesem Abschnitt werden nur die für Jungakademiker relevanten Aspekte der betrieblichen Altersversorgung betrachtet.

Noch vor Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung haben Unternehmer Anfang des 20. Jahrhunderts Einrichtungen geschaffen, um ihre Arbeitnehmer und deren Familien bei Krankheit, Invalidität, Tod und im Alter zu unterstützen. So entstanden noch vor dem Versicherungsaufsichtsgesetz im Jahre 1901 die ersten Pensionskassen.[60]

Den Begriff betriebliche Altersvorsorge definiert §1Abs. 1 Satz 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG).

„Werden einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung (betriebliche Altersvorsorge) oder Beiträge zur Finanzierung seiner Altersversorgung bzw. Altersvorsorge (betriebliche Altersvorsorge) zugesagt, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes.“

Die Altersvorsorge ist demnach als betriebliche Altersvorsorge zu deklarieren, sofern auf Grund der Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis ein Anlass auf eine Zusage entsteht.

Durch die Reform 2002 schaffte der Gesetzgeber eine Trendwende in der betrieblichen Altersvorsorge. Ende 2001 besaßen rund 38% der Arbeitnehmer eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente, mit einer fallenden Tendenz. Gründe waren die steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die arbeitsrechtlichen Bedingungen wie z.B. der Verfall der Anwartschaften bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses.[61]

Seit dem 1. Januar 2002 haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Brutto-Gehaltes und wandelt dies über den Betrieb in eine betriebliche Altersversorgung um. Die Höhe der Entgeltumwandlung ist auf max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze (RV) limitiert und wird in § 3 Nr. 63 EStG geregelt. Somit konnte ein Angestellter 2012 im Westen Deutschlands vier Prozent von 67.200 €, demzufolge höchstens 2.688 € pro Jahr für seine betriebliche Altersversorgung an Entgelt umwandeln.[62] Ebenfalls gesetzlich geregelt ist der Mindestbeitrag, den ein Arbeitgeber jährlich zahlen muss. Gemäß § 18 SGB IV sind 160stel der Bezugsgröße der RV jährlich aufzubringen. In Westdeutschland entspricht dies 2012 einem jährlich Mindestbetrag von 196,86 €.[63]

Zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge stehen fünf Optionen zur Verfügung. Diese unterscheiden sich im Speziellen durch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung sowie die Möglichkeit zur Anlage der Beiträge. Diese fünf Durchführungswege können grundsätzlich in zwei Kategorien eingeteilt werden.

Auf der einen Seite kann der Arbeitgeber die Versorgungszusage „unmittelbar“ erteilen. Hierfür bieten sich gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 BetrAVG die Durchführungswege Direkt- und Pensionszusage an. Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber auch einen externen Versorgungsträger beauftragen, die Versorgungszusagen abzuwickeln. Die zur Verfügung stehenden Durchführungswege sind bei der „mittelbaren Versorgungszusage“ die Pensionskasse, der Pensionsfonds sowie als fünfter Durchführungsweg die Unterstützungskasse. Sie sind durch § 1b Abs. 2 bis 4 BetrAVG geregelt.

Die Pensions-/ oder Direktzusage ist die Grundform der betrieblichen Altersversorgung. Der Versorgungsträger ist hierbei der Arbeitgeber selbst.[64] Er verpflichtet sich im Versorgungsfall[65] eine vereinbarte Leistung zu zahlen. Der Arbeitgeber bildet hierfür Rückstellungen in seiner Bilanz und kann diese steuerlich geltend machen. Im Falle einer Insolvenz werden die Anwartschaften des Arbeitnehmers durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) geschützt. Die Beiträge an den PSV a.G. sind vom Arbeitgeber zu tragen.[66]

Ein weiterer traditioneller Durchführungsweg stellen die rechtlich selbständigen Unterstützungskassen (U-Kasse) dar.[67] Die Zuwendungen an die jeweilige U-Kasse werden entweder vom Arbeitgeber direkt oder durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer finanziert. Wie auch bei der Direktzusage sind die Anwartschaften durch den PSV a.G. vor der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Ein besonderes Kriterium der U-Kassen ist, dass diese nicht der Versicherungsaufsicht unterliegen und somit in der Anlage ihres Vermögens frei sind.[68]

Die Direktversicherung ist eine der verbreitetsten Formen der betrieblichen Altersversorgung.[69] Dabei verpflichtet sich der Arbeitnehmer per Versicherungsvertrag[70] zur Zahlung von Beiträgen an ein Versicherungsunternehmen. Versicherte Person ist der Arbeitnehmer, der gegenüber der Versicherung das Bezugsrecht innehat.[71] Werden die Beiträge durch den Arbeitgeber gezahlt, sind diese voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Wird die Finanzierung per Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer durchgeführt, so sind diese Aufwendungen gem. § 3 Nr. 63 EStG sowie § 10a EStG ebenfalls steuerlich und sozialabgaberechtlich begünstigt.

Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht (BaFin) und der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Demnach dürfen Versicherer gem. § 3 Abs. 3 AnlV max. 35% der Anlagemittel in Aktien investiert werden. Die spätere Leistung setzt sich wie bei einer klassischen Lebensversicherung aus der Verzinsung mittels Garantiezins[72] und der Überschussbeteiligung zusammen. Diese Aspekte machen die Direktversicherung zu einer eher konservativen Form der betrieblichen Altersversorgung.

Wie die Direktversicherung sind Pensionskassen rechtlich selbständige Unternehmen, bei denen sichere und kontinuierliche Renditen Merkmale der konservativen Vermögensanlage darstellen.[73] Dies resultiert ebenfalls aus der Überwachung der Versicherungsaufsicht gem. §1 Abs.1 VAG. Eine Pensionskasse kann für einen oder mehrere Arbeitgeber als Versorgungsträger dienen. Oft werden in sog. Gruppenpensionskassen unternehmensübergreifend mehrere Mitarbeiter gebündelt. Dabei besteht, wie auch bei der Direktversicherung, das rechtliche Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Versicherung selbst.[74]

Mit Wirkung zum 1.1.2002 wurde durch Art. 7 AVmG ein neuer Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Obwohl der Pensionsfonds gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1; 2 VAG i.V.m. PFKapAV ebenfalls durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert wird, gelten einige Kapitalanlagebeschränkungen für diese nicht. Das führt dazu, dass Pensionsfonds ihr verwaltetes Kapital risikoreicher investieren.[75] Das bietet für Anleger verbesserte Renditechancen. Arbeitgeber scheuen sich jedoch oft vor diesem Durchführungsweg, da sie möglicherweise eine Nachschusspflicht für die Leistungsphase trifft.[76]

Die Entscheidung für einen der Durchführungswege treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzelvertraglich oder mittels Betriebsvereinbarung. Sofern vom Arbeitgeber eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds angeboten werden, muss sich der Arbeitnehmer diesem Durchführungsweg anschließen. Wird keine dieser Möglichkeiten angeboten, so hat der Arbeitnehmer gem. §1a BetrAVG Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Dabei kann der Vertragspartner, das durchführende Versicherungsunternehmen, vom Arbeitgeber bestimmt werden.[77]

Kommt es schließlich zur Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Durchführungsweg, muss der Arbeitgeber eine entsprechende Zusage erteilen. Das BetrAVG nennt hierfür explizit 3 mögliche Zusagearten: die Leistungszusage, die beitragsorientierte Leistungszusage und die Beitragszusage mit Mindestleistung. Im Folgenden werden die drei Zusagearten erörtert.

Bei der Leistungszusage gem. § 1 Abs. 1 BetrAVG verpflichtet sich der Arbeitgeber, im Versorgungsfall eine bei Vertragsabschluss definierte Leistung zu erbringen. Die gewährte Leistungszusage kann ein absoluter Betrag sein oder im Verhältnis zum letzten Einkommen stehen.[78] Gem. §1 Abs. 2 Nr.1 BetrAVG muss der Arbeitgeber bei der beitragsorientierten Leistungszusage Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umwandeln. Diese Art der Beitragszusage ermöglicht es dem Arbeitgeber, Beträge sowohl für die versicherungsförmigen Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)[79], als auch für die Direktzusage zuzusichern.[80] Die Höhe der Leistung im Versorgungsfall ist also von der Summe der eingezahlten Beiträge abhängig. Der Vorteil gegenüber der Leistungszusage ist eine verbesserte Transparenz und Kalkulierbarkeit der Aufwendungen für den Arbeitgeber.

Die dritte und neueste Zusageart, die Beitragszusage mit Mindestleistung, wurde im Jahr 2001 mit der Rentenreform eingeführt und trat zum 1.1.2002 mit dem AVmG in Kraft.[81] Definiert wird die Beitragszusage mit Mindestleistung in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG. Hiernach verpflichtet sich der Arbeitgeber, einen festgelegten Betrag zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung zu finanzieren. Die Höhe der Versorgungsleistung bleibt in diesem Fall offen. Sie errechnet sich aus der Summe der Beiträge und den erwirtschafteten Erträgen. Kommt es zum Versorgungsfall, steht dem Arbeitnehmer die Summe der geleisteten Beiträge abzüglich des zur Absicherung biometrischer Risiken verbrauchten Anteils zu.[82] Bei dieser Art der Zusage trägt der Arbeitnehmer das Kapitalmarktrisiko alleine, da keine definierte Leistung zugesagt wurde.

Berufseinsteiger müssen bei der Unterzeichnung ihres ersten Arbeitsvertrages einiges beachten. Entgeltansprüche, die auf einem Tarifvertrag beruhen, sind laut §17 Abs. 4 BetrAVG nur dann zur Entgeltumwandlung zulässig, wenn dies ausdrücklich durch den Tarifvertrag zugelassen wird. In vielen Branchen existieren mittlerweile Tarifverträge, die die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung für den Einzelnen regeln. Ist ein Arbeitgeber nicht tarifgebunden, kann er grundsätzlich alle Lohnbestandteile in Versorgungslohn umwandeln. Dies trifft zudem für über- und außertarifliche Lohnbestandteile zu. Sie dürfen auch unabhängig von einem bestehenden Tarifvertrag umgewandelt werden.[83]

Mit der Einführung des neuen Alterseinkünftegesetzes am 1.1.2005 wurde vom Gesetzgeber u.a. versucht, eine verbesserte Portabilität im Kontext der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen. Gemäß § 4 BetrAVG ist es nun möglich, bei Wechsel des Arbeitgebers die Betriebsrente mitzunehmen.[84] Ebenso erfuhren die Regelungen zur Unverfallbarkeit eine Umgestaltung zugunsten des Arbeitnehmers. Wurde eine Zusage auf betriebliche Altersvorsorge ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert, so bleibt einem Arbeitnehmer seine Anwartschaft gem. § 1b Abs. 1 S.1 BetrAVG beim Ausscheiden vor dem Versorgungsfall nur dann erhalten, wenn er zu diesem Zeitpunkt das 30. Lebensjahr vollendet und die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre bestanden hat. Wurde die betriebliche Altersversorgung indes alleinig vom Arbeitgeber finanziert, so tritt gem. § 1b Abs. 5 BetrAVG die sofortige Unverfallbarkeit ein.

Da der Staat an einer ausreichenden Altersversorgung der Bürger interessiert ist[85], bietet er verschiedene Wege der Förderung und Entlastungen. Der genaueren Betrachtung der steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge wurde in dieser Arbeit ein eigenes Kapitel gewidmet.

2.2.3 Privatwirtschaftliches Kapitaldeckungsverfahren

Die dritte Schicht im Altersversorgungssystem der Bundesrepublik Deutschland wird von der privaten Altersvorsorge repräsentiert. Die private Altersvorsorge bietet eine Option, seine persönliche Versorgungslücke unter Berücksichtigung der gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung nach individuellen Präferenzen zu schließen.[86] Hierbei kann neben einer ausreichenden Vermögensbildung gegen das Langlebigkeitsrisiko auch die Absicherung gegen biometrische Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Tod eine Rolle spielen. Zum Zweck der Eigenvorsorge stehen heute verschiedene Möglichkeiten offen. Prinzipiell können Produkte mit und ohne Versicherungsschutz unterschieden werden. Zu den Produkten ohne Versicherungsschutz zählen Aktien, Fonds, Festgelder, Anleihen, Immobilien und andere. Produkte mit Versicherungsschutz wie die klassische kapitalbildende Lebensversicherung kombinieren den Baustein Vermögensbildung mit Hinterbliebenenschutz.[87]

Die Finanzierung der dritten Schicht findet im Gegensatz zur ersten Schicht, der Gesetzlichen Rentenversicherung, ausschließlich über das Kapitaldeckungsverfahren statt. Bei diesem Verfahren kommen die eingezahlten Beiträge eines Individuums nicht in derselben Periode zur Auszahlung. Sie werden auf einem individuellen Konto am Kapitalmarkt zum Kapitalmarktzins angelegt. Auf die Höhe der späteren Rente wirkt sich auf der einen Seite die persönliche Sparrate aus, die in der Regel im Zusammenhang mit dem Lohnniveau steht, und auf der anderen Seite der Kapitalmarktzins der entsprechenden Anlageperiode.[88] Im Umlageverfahren kommt im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren immer die nachfolgende Generation für die Rentner auf, auf Grundlage des Generationenvertrages.[89] Beim Kapitaldeckungsverfahren hingegen muss das Individuum im vollen Umfang für seine spätere Rente selbst Verantwortung übernehmen und vorsorgen.

Die folgende Abbildung gibt die verbreiteten Anlageformen in Deutschland wieder. Nachfolgend werden die privilegierten Anlageformen kurz dargestellt.

Abbildung 2: Struktur des Geldvermögens der privaten Haushalte 2012

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: BVR (Hrsg.) (private Altersvorsorge, 2013), S. 10.

Die nach Volumen größte Form der Geldanlage ist demnach die Bankeinlage mit 42%. Darunter versteht man im Allgemeinen Sichteinlagen in Form von Guthaben auf dem Kontokorrentkonto, Tagesgeldeinlagen sowie Termingelder. Das Handelsblatt meldete am Anfang des Jahres in der Ausgabe vom 25.02.2013, dass „zum ersten Mal seit Gründung der Bundesrepublik […] im Schnitt weniger als ein Prozent für Tagesgeld“ gezahlt wird.[90] Obwohl diese Geldanlage nicht einmal die Inflation von derzeit 1,9 %[91] ausgleichen kann, gehören laut einer TNS Infratest-Studie vom 11. April 2013, dennoch das Sparbuch und das Sparen auf dem Girokonto zu den meistgenutzten Möglichkeiten der Geldanlage.[92]

Mit 30% rangiert die Geldanlage bei einem Versicherer auf Platz 2. Zu differenzieren sind die konventionelle Lebensversicherung und die fondsgebundene Lebensversicherung. Bei der konventionellen Lebensversicherung kann sich der Versicherungsnehmer gegen das Todesfallrisiko und das Langlebigkeitsrisiko absichern. Die Beiträge werden abzüglich des Verwaltungskostenbeitrages und des Risikobeitrages mit dem aktuellen Garantiezins verzinst. Zusätzlich erhalten die Versicherungsnehmer eine Beteiligung am Kapitalanlageüberschuss. Eine Alternative bietet die fondsgebundene Lebensversicherung. Bei ihr werden die Sparbeiträge in Fonds investiert, die der Versicherungsnehmer selbst bestimmen und jederzeit ändern kann. Die Chance auf eine höhere Rendite wird durch den Verzicht auf eine Mindestverzinsung erkauft. Um im Falle einer ungünstigen Kapitalmarktlage dennoch ein adäquates Vorsorgevermögen zu besitzen, geht die Entwicklung der fondsgebundenen Lebensversicherung in Richtung Lebenszyklusmodell. Dabei werden im Verlauf des Anlagezeitraums risikobehaftete Aktienfonds in weniger volatile Anlageinstrumente umgeschichtet.[93]

9% ihres Vermögens haben die Deutschen in Investmentfonds investiert. Die Idee eines Fonds ist simpel, hat aber für Anleger viele Vorteile. Zahlreiche Anleger geben ihr Anlagevermögen an eine Kapitalanlagegesellschaft, welche mit diesem Anlagevolumen am Kapitalmarkt investiert. Der Vorteil ist, dass selbst Kleinanleger mit geringen Investitionssummen eine Risikodiversifizierung mittels verschiedener Aktien vornehmen können und in den Genuss einer professionellen Vermögensverwaltung kommen.[94]

Knapp 6% ihres Vermögens investieren die Deutschen in die betriebliche Altersvorsorge.

Trotz starker Präsenz in den Medien verweilen die Anlagen in Aktien mit 5% auf den hinteren Plätzen. Als Aktie bezeichnet man eine Beteiligung an einer Unternehmung. Der Investor beschränkt seine Haftung in Höhe seiner Anlage, die der Unternehmung als Eigenkapital zur Verfügung steht. Als Gegenleistung erhält der Investor die Chance auf Dividenden und Wertsteigerung seiner Aktien. Weiterhin besitzt der Aktionär von Stimmrechtsaktien ein Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie ein Vorrecht bei der Emission neuer Aktien. Ebenfalls besteht ein Vorrecht auf Liquidationserlös bei Liquidation der Gesellschaft.[95]

Gleicherweise abgeschlagen sind Anlagen in Rentenwerte. Lediglich 5% des Geldvermögens finden sich in Anleihen investiert. Dabei könnte man bei dieser Anlageform vergleichsweise zum Sichtguthaben bessere Renditen, bei ebenfalls moderatem Risiko und größtmöglicher Liquidität, erwirtschaften. Demnach erhalten Sparer ab einer Anlage von 50.000 € im Schnitt 0,97% Verzinsung. Im Vergleich dazu liegt die Umlaufrendite[96] am 20.8.2013 bei 1,54%.[97] Eine Anleihe ermöglicht es auch dem Privatanleger sich an der Kreditvergabe für Unternehmen und sogar Staaten zu beteiligen. Hierzu wird die Kreditsumme in kleine Anteile zerlegt und verbrieft. Mit diesen verbrieften Urkunden, kann an der Börse jederzeit gehandelt werden. Das macht die Anleihe zu einem flexiblen Finanzprodukt, das dem Anspruch an eine liquide Geldanlage gerecht wird. Die Anlage in Rentenpapiere bringt im Vergleich zu einer Aktie oder einem Fonds sicher kalkulierbare Erträge in Form einer Couponzahlung.[98]

2.2.4 Ziele und Motive bei der privaten Altersvorsorge

Nach einer Studie von Adelt aus 1999 steht besonders das Motiv „Sicherheit“, also die Absicherung vor unvorhersehbaren Ereignissen, im Fokus der Bundesbürger.[99] Im Speziellen ist damit nicht die Sicherung des Existenzminimums gemeint, sondern vielmehr, den einmal erarbeiteten Lebensstandard auf diesem Niveau zu halten. Weiterhin haben Prestige, Unabhängigkeit und Stolz auf das eigene Vermögen eine ausgeprägte Bedeutung.[100] Ziel der Altersvorsorge ist ein strukturierter, planmäßiger Aufbau des Vermögens. Als Entscheidungsgrößen dienen dem Vorsorgenden bei der Auswahl geeigneter Altersvorsorgeinstrumente die Dimensionen Rendite, Sicherheit und Flexibilität.[101] In der Literatur findet man an einigen Stellen eine Erweiterung auf vier Dimensionen, z.B. durch „Servicequalität und leichte Verwaltbarkeit“[102]

Abbildung 3: Einflussfaktoren auf Anlageentscheidung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: modifizierte Darstellung, in Anlehnung an Held, H.-P.; Krauter, H.-J. (Steuer, 2009), S. 182.

Neben der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos spielen im Rahmen der privaten Altersvorsorge noch weitere Faktoren eine Rolle. Im Folgenden sollen kurz die Ergänzungsmöglichkeiten durch eine ergänzenden Berufsunfähigkeitsversicherung und dem Hinterbliebenenschutz beschrieben werden.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Sie kann als eigenständige Versicherung oder als Zusatzversicherung mit einem bereits bestehenden Vertrag gekoppelt werden. Der Vorteil liegt in der Möglichkeit der beitragsfreien Weiterführung des Hauptvertrages im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.[103] Die Berufsunfähigkeit wurde lange Zeit in ihrer Wichtigkeit unterschätzt.[104] Eine Studie der Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung warnt vor dem erheblichen Risiko der Berufsunfähigkeit. Mit knapp 43% wird fast jeder zweite der heutigen 20-Jährigen bis zur Rente berufsunfähig.[105] Unfälle spielen nur eine untergeordnete Rolle. Vielmehr sind es Zivilisationskrankheiten, die durch falsche Lebens- und Arbeitsweisen hervorgerufen werden. Bei etwa 38% der Frauen und 32% der Männer war die Psyche die Ursache für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.[106] Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, findet sich die rechtliche Grundlade nunmehr in § 43 SGB VI wieder. Durch diese Reform mussten seit dem 01.01.2001 insbesondere jüngere und höher qualifizierte Arbeitnehmer Einschränkungen hinnehmen. Darauf wird im Verlauf dieser Arbeit noch einmal Bezug genommen.

Zusätzlich zur gesetzlichen Hinterbliebenenversicherung bietet die private Versicherungswirtschaft Absicherungsmöglichkeiten gegen das Todesfallrisiko. Die Risikolebensversicherung „kommt dem eigentlichen Ursprungsgedanken einer Lebensversicherung am nächsten“[107]. Ihre Funktion liegt in der Kompensation des ausfallenden Einkommens bei Tod.[108] Im Kontext der Altersversorgung ist das Risiko zu sterben nicht von Bedeutung, da im Falle des Todes keine weiteren Ausgaben für den Lebensunterhalt anfallen. Eine Absicherung für den Todesfall ist daher nicht für alle Individuen notwendig.[109] Als sinnvolles Instrument kann die Risikolebensversicherung in zwei Fällen eingesetzt werden. Erstens im Falle von betreuenden Personen, in Ausbildung befindlichen Kindern oder einem Ehepartner, dessen Lebensunterhalt vom Einkommen des Versorgers abhängig ist. Der zweite Fall ist die Darlehensrestschuldversicherung zum Schutz der Gläubiger bei einer Kreditaufnahme.[110] Zusätzlich wird in der Literatur noch die Absicherung von Führungskräften erwähnt, deren Tod erhebliche finanzielle Verluste für die Unternehmung mit sich bringen würde.[111] Die zukünftige Entwicklung der Familienformen, wie sie das nächste Kapitel beschreibt, lässt darauf schließen, dass die Bedeutung dieser Versicherung in Zukunft eher abnehmen wird.

[...]


[1] Vgl. Ronsdorf, K..; et al. (Vorsorgekonzepte im 3-Schichten-Modell, 2007), S. 8 ff.

[2] Siehe Bundesregierung. (Rentenversicherungsbericht 2012, 2013), S. 12.

[3] Siehe Hahn, O. (Markt für Finanzdienstleistung, 1988), S. 191.

[4] Vgl. Farny, D. (Gestaltungsmöglichkeiten der Altersvorsorge, 1998), S. 613.

[5] Vgl. Weinmann, H. (Vorsorge der Führungskräfte, 2002), S. 6 f.

[6] Vgl. Blumrath, P.-N. (Entwicklungsmöglichkeiten, 1987), S. 7.

[7] Biologische Risiken, die den Menschen und seine biologische Entwicklung betreffen, also Invalidität, Hinterbliebenenversorgung und Langlebigkeit. Vgl. v. Fürstenwerth, F. (Versicherungs-Alphabet, 2001), S. 113.

[8] Vgl. Weber, F. (Longevity Risk, 2010), S. 15.

[9] Vgl. Weinmann, H. (Vorsorge der Führungskräfte, 2002), S. 8.

[10] Vgl. Schewe, D. (Vorsorge in der Sozialversicherung, 1988), S. 1291.

[11] Unter Hochschulen sollen Einrichtungen verstanden werden: Universitäten, Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Theologische Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen. Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung, Grund- und Strukturdaten 2001/2002 (2002), S. 146.

[12] Siehe Raab, M. (Zielgruppe Jungakademiker, 2002), S. 20 f.

[13] Siehe Kroeber-Riel, W.; Gröppel-Klein, A. (Konsumentenverhalten, 2013), S. 233.

[14] Vgl. Pepels, W. (Käuferverhalten, 2013), S. 57.

[15] Vgl. Trommsdorff, V. (Konsumentenverhalten, 2011), S. 126.

[16] Siehe Kroeber-Riel, W.; Gröppel-Klein, A. (Konsumentenverhalten, 2013), S. 234.

[17] Vgl. Theis, A. (Lebensversicherung, 2001), S. 26.

[18] Vgl. Keynes, J. (Allgemeine Theorie, 1983), S. 54.

[19] Vgl. Modigliani, F. (Life Cycle, 1986), S. 295 ff.

[20] Siehe Farny, D. (Versicherungsbetriebslehre, 2001), S. 53 ff.

[21] Vgl. Theis, A. (Lebensversicherung, 2001), S. 27.

[22] Siehe Maslow, A.,H. (Motivation and Personatlity, 1954), S. 84 ff.

[23] Vgl. Theis, A. (Lebensversicherung, 2001), S. 27.

[24] ebenda S. 28.

[25] ebenda S. 30.

[26] Vgl. Musgrave, R., A.; et al. (öffentliche Finanzen, 1994), S. 10 ff.

[27] Summe der Ausgaben für die staatliche, soziale Sicherung

[28] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) (Sozialbudget 2011, 2012), S9.

[29] ebenda, S. 23.

[30] Vgl. Ruland, F. (Alterssicherung in Deutschland, 2008), S. 16.

[31] Der Bericht zum Sozial Budget 2012 lag zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor

[32] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) (Alterssicherungsbericht 2012, 2012), S. 8 ff.

[33] Siehe Bundesregierung (Hrsg.) (Rentenversicherungsbericht 2005, 2006), S. 85 ff.; Vgl. Bieber, U.; Klebula, D. (Altersicherung in Deutschland, 2005), S. 362ff.

[34] Vgl. Ruland, F. (Alterssicherung in Deutschland, 2008), S. 19.

[35] Vgl. Theis, A. (Lebensversicherung, 2001), S. 60.

[36] Siehe Blumrath, P.-N. (Entwicklungsmöglichkeiten, 1987), S. 10.

[37] Siehe Maurer R.; Schradin, H. (Altersvorsorge, 1998), S. 20.

[38] Vgl. Spengel, C.; Schmidt, F. (Betriebliche Altersversorgung. 1997), S. 39.

[39] Vgl. Zeislmair, C. (Lebensversicherung und Altersvorsorge, 2004), S. 9.

[40] Siehe Kaempfe, J. (Systemfunktionen privater Altersvorsorge, 2005), S. 77.

[41] Siehe Abbildung 1: Vom Säulen – zum Schichten-Modell, S. 12.

[42] Vgl. Uebelhack, B. (Handbuch Alterssicherung, 2006), Fach 7100, Rn. 3

[43] Vgl. Mecklenburg, M.; /Schmidt, C. (Handbuch Alterssicherung, 2006), Fach 8040, Rn 1ff.

[44] Vgl. Ruland, F. (Alterssicherung in Deutschland, 2008), S. 16.

[45] ebenda S. 190.

[46] Vgl. Heubeck, K..; Seybold, M. (Alterseinkünftegesetz 2007), S. 592.

[47] Vgl. Börsch-Supan, A.; et. al. (Akzeptanzprobleme bei Rentenreformen, 2004), S. 39.

[48] Siehe Birk, D.; Wernsmann, R. (Besteuerung, 2008), S. 230.

[49] Vgl. Theis, A. (Lebensversicherung, 2001), S. 61.

[50] Vgl. Rürup, B. (geförderte private Altersvorsorge, 2008), S. 191.

[51] ebenda S. 192.

[52] Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.) (Versicherte 2011, 2013), S. 3 ff.

[53] Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.) (Aktuelle Daten 2013, 2011), S. 1 ff.

[54] Vgl. Rürup, B. (geförderte private Altersvorsorge, 2008), S. 188.

[55] ebenda, S. 188.

[56] Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.) (Sozialversicherung, 2009), S. 40 f.

[57] Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.) (Aktuelle Daten 2013, 2011), S. 1 ff.

[58] Vgl. Wenning, J. (Lebensversicherung, 1995), S.9.

[59] Vgl. Börsch-Supan, A. (Pluralität, 2000), S. 230 f.

[60] Vgl. Augusten, U.; et al. (Altersvorsorge, 2004), S. 221.

[61] Vgl. Gelhausen, S.; et al. (Betriebliche Altersvorsorge, 2007), S. 8f.

[62] Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.) (Aktuelle Daten 2013, 2011), S. 1 ff.

[63] ebenda S. 1 ff.

[64] Vgl. Ahrend, P.; et al. (Steuerrecht, 1992), 2. Teil, Rn. 2.

[65] Unter Versorgungsfall sind folgende Szenarien zu verstehen: Rentenalter, Invalidität oder Tod

[66] Vgl. Gelhausen, S.; et al. (Betriebliche Altersvorsorge, 2007), S. 11.

[67] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.) (Betriebliche Pensionsfonds, 1998), S. 13 f.

[68] Vgl. Gelhausen, S.; et al. (Betriebliche Altersvorsorge, 2007), S. 12.

[69] Siehe Wallau, F.; Pfaffenholz, G. (Der mittelständische bAV-Kunde, 2005), S. 24.

[70] Der Versicherungsvertrag stellt gemäß § 328ff BGB einen Vertrag zu Gunsten Dritter dar.

[71] Vgl. Förster, W.; Rechtenwald, S. (betriebliche und private Altersvorsorge, 2008), S. 145.

[72] Das Bundesministerium für Finanzen senkte den Garantiezins zum 1.1.2012 für alle Versicherer auf 1,75%; Vgl. GDV (Hrsg.) (Absenkung des Höchstrechnungszinses, Pressemitteilung vom 22.02.2011, http://www.gdv.de/2011/02/lebensversicherung-bleibt-attraktives-vorsorgeprodukt-absenkung-des-hoechstrechnungszinses-hat-kaum-einfluss-auf-die-ablaufleistung/, (20.09.2013).

[73] Vgl. Gelhausen, S.; et al. (Betriebliche Altersvorsorge, 2007), S. 13 f.

[74] Vgl. Förster, W.; Rechtenwald, S. (betriebliche und private Altersvorsorge, 2008), S. 145.

[75] Vgl. Braun, M. (Betriebliche Alterssicherung, 2010), S. 33.

[76] Vgl. Wallau, F.; Pfaffenholz, G. (Der mittelständische bAV-Kunde, 2005), S. 25.

[77] Vgl. Gelhausen, S.; et al. (Betriebliche Altersvorsorge, 2007), S. 15.

[78] Vgl. Braun, M. (Betriebliche Alterssicherung, 2010), S. 40.

[79] Vgl. Henke, S. (Investmentfonds in der privaten und betrieblichen Altersversorgung, 2003), S. 187.

[80] Vgl. Braun, M. (Betriebliche Alterssicherung, 2010), S.41.

[81] Vgl. Gelhausen, S.; et al. (Betriebliche Altersvorsorge, 2007), S. 26.

[82] Vgl. Ahrend, P.; et al. (Altersversorgung, 2003), § 1, Rn. 22.

[83] Vgl. Gelhausen, S.; et al. (Betriebliche Altersvorsorge, 2007), S. 26.

[84] Vgl. Escher, H. (Portabilität, 2004), S. 48f.

[85] Siehe Musgrave, R., A., et. al. (öffentliche Finanzen, 1994), S. 11 ff.

[86] Vgl. Rürup, B. (geförderte private Altersvorsorge, 2008), S. 192.

[87] Vgl. Zeislmair, C. (Lebensversicherung und Altersvorsorge, 2004), S. 33.

[88] Vgl. Jagob, J.,G. (Äquivalenzprinzip, 2004), S. 60 f.

[89] Vgl. Ronsdorf, K..; et al. (Vorsorgekonzepte im 3-Schichten-Modell, 2007), S. 25 f.

[90] Vgl. http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/ratgeber-hintergrund/zinsen-fuer-tagesgeld-null-komma-fast-nix/7810952.html, (03.09.2013).

[91] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (Verbraucherpreise Juli 2013, 2013), S. 1.

[92] Vgl. Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (Hrsg.) (Deutsche sparen auf Nummer Sicher, 2013), S.1.

[93] Vgl. Theis, A. (Lebensversicherung, 2001), S. 148 f.

[94] Siehe Beike, R.; Schlütz, J. (Börse, 2000), S. 165.

[95] Siehe Spremann, K.; Gantenbein, P. (Finanzmärkte, 2013), S. 171 ff.

[96] Die Umlaufrendite beschreibt die Rendite bereits umlaufender Anleihen mit der Laufzeit zwischen 3,5 und 10 Jahren

[97] Vgl. https://www.boerse-stuttgart.de/de/marktundkurse/anleihen/diverses/umlaufrenditeunddaueremissionen.html (19.09.2013).

[98] Vgl. Beike, R. (Aktien – Anleihen, 2000), S. 4.

[99] Vgl. Adelt, P. J.; et al. (Spar- und Anlagementalität, 1999), S. 41.

[100] ebenda S. 266.

[101] Vgl. Steiner, M.; et al. (Wertpapiermanagement, 2012), S. 48 ff.

[102] Vgl. Theis, A. (Lebensversicherung, 2001), S. 151.

[103] Vgl. Ronsdorf, K..; et al. (Vorsorgekonzepte im 3-Schichten-Modell, 2007), S. 125.

[104] Vgl. Kürzendörfer, V. (Lebensversicherung, 2000), S. 12.

[105] Vgl. Kowalski, M. (Unglaublich riskant, 2009), S. 11.

[106] Vgl. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/180987/umfrage/ursachen-fuer-berufsunfaehigkeit/ (03.09.2013)

[107] Vgl. Kurzendörfer, V. (Lebensversicherung, 2000), S. 9.

[108] Vgl. Hagelschuer, P.,B. (Lebensversicherung, 1987), S. 24.

[109] Vgl. Theis, A. (Lebensversicherung, 2001), S. 335.

[110] Vgl. Ronsdorf, K..; et al. (Vorsorgekonzepte im 3-Schichten-Modell, 2007), S. 347.

[111] Vgl. Theis, A. (Lebensversicherung, 2001), S. 334.

Fin de l'extrait de 129 pages

Résumé des informations

Titre
Altersvorsorge in der Diskussion
Sous-titre
Eine empirische Analyse der Einstellungen von Jungakademikern zur Altersvorsorge
Université
University of Applied Sciences Ludwigshafen
Note
2,7
Auteur
Année
2013
Pages
129
N° de catalogue
V273113
ISBN (ebook)
9783656648642
ISBN (Livre)
9783656648611
Taille d'un fichier
2498 KB
Langue
allemand
Mots clés
Altersvorsorge, Versicherung, Altersversorgung, Rente, Akademiker, Studenten, Einstellung, Jungakademiker, Diskussion
Citation du texte
Andreas Möller (Auteur), 2013, Altersvorsorge in der Diskussion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273113

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Altersvorsorge in der Diskussion



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur