In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, welche Möglichkeiten für den Betroffenen bestehen, im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung eigene Wünsche und Lebensentwürfe umzusetzen. Gleichzeitig werden Grenzen erkennbar, deren Legitimation mit Hilfe verschiedener Ansätze erklärt, bzw. hinterfragt wird. In dem ersten Teil der Abhandlung stehen zentral das Menschenbild betreuter Personen und die Definition von Selbstbestimmung. Außerdem wird das für jeden Bundesbürger grundsätzlich vorhandene Recht auf Selbstbestimmung unter Angabe jeweiliger Rechtsgrundlagen dargestellt. Abgerundet wird dieses Kapitel durch die Bearbeitung der Fragestellung, inwieweit geistig oder psychisch beeinträchtigte Personen in der Lage sind (bzw. in die Lage versetzt werden können), ihr Leben weitgehend selbst zu bestimmen. Daran anknüpfend werden in den Kapiteln 3 und 4 die für die Selbstbestimmung von Betreuten relevanten Teilbereiche des Betreuungsrechts untersucht. Außerdem werden Mittel dargestellt, mit deren Hilfe sich jede Person vorsorglich in Bezug auf eine mögliche Betreuung absichern kann. Besonderes Augenmerk gilt schließlich durchgeführten Zwangsmaßnahmen des Betreuers gegen den erklärten Willen des Betreuten. Exemplarisch führe ich in Kapitel 5 unter Durchführung und Auswertung eines Interviews mit einer gesetzlich betreuten Person an, inwieweit diese sich im Rahmen der Betreuung als selbständig entscheidend erlebt. Abschließend befasse ich mich mit der Betreuer-Klient Beziehung und den Möglichkeiten des Betreuers, dem Betreuten ein möglichst hohes Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Selbstbestimmung, gesetzliche Betreuung, rechtliche Betreuung, Möglichkeiten und Grenzen der Selbstbestimmung bei gesetzlicher Betreuung, Udo Scharmacher, Selbstbestimmungsrecht, Autonomie, geistige Behinderung, psychische Behinderung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Einwilligungsvorbehalt, Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Behördenangelegenheiten, Aufgabenkreise, 1896 bgb, Vormundschaft, Akteneinsicht, Wohl des Betreuten, Wunsch, Wille, Demenz, natürlicher Wille, Geschäftsfähigkeit, Verfahrensfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Auswahl des Betreuers, Erforderlichkeit, Zwangsmittel, Unterbringung, Zwangsmedikation, Menschenbild, Helmut Walther, anthrophosophischer Dreischritt, Qualifikation des Betreuers, Eignung des Betreuers, Berufsbetreuung, Dienstleistung, Dienstleister, Eigensinn, gegen den Willen, Betreuerbestellung,
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Selbstbestimmt leben
2.1 Zum Menschenbild gesetzlich betreuter Personen
2.2 Das Recht auf Selbstbestimmung
2.3 Was ist Selbstbestimmung?
2.4 Merkmale der Selbstlenkung – Der anthropologische Dreischritt der Selbstbestimmung nach Helmut Walther
3 Im Vorfeld der Betreuung
3.1 Erforderlichkeit der Betreuung
3.1.1 Subsidarität
3.1.2 Aufgabenkreise
3.2 Vorsorgliche Willensbekundungen
3.2.1 Vorsorgevollmacht
3.2.2 Betreuungsverfügung
3.2.3 Patientenverfügung
3.2.4 Form
3.2.5 Hinterlegung / Aufbewahrung
3.3 Selbstbestimmung im Verfahren zur Betreuerbestellung
3.3.1 Mitbestimmung über die Betreuungseinrichtung
3.3.2 Die Betreuung gegen den Willen des Betroffenen
3.3.3 Die Auswahl des Betreuers
4 Grundlagen und Begrifflichkeiten
4.1 Die persönliche Betreuung
4.1.1 Das Wohl des Betreuten
4.2 Akteneinsicht
4.2.1 Einsichtsrecht des Betreuten
4.2.2 Einsichtsrecht Dritter
4.3 Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit
4.3.1 Definition
4.3.1.1 Natürlicher Wille
4.3.1.2 Abgrenzung zur Geschäfts- und Schuldfähigkeit
4.3.2 Das Feststellen der Einwilligungsfähigkeit / Gutachten
4.4 Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsvorbehalt
4.4.1 Die Geschäftsfähigkeit
4.4.2 Der Einwilligungsvorbehalt
4.5 Entscheidungen gegen den Willen des Betreuten
4.5.1 Ist Zwangsmitteleinsatz ein Grundgesetzverstoß?
5 Praktischer Teil: Interview
5.1 Falldarstellung
5.2 Interview
5.3 Auswertung
6 Qualitätssicherung und Methodik
6.1 Der „geeignete“ Betreuer
6.2 Qualifikation
6.3 Die Betreuer – Klient Beziehung
6.3.1 Der Klient als Auftraggeber - Dienstleistung statt Hilfeleistung
6.3.2 Der Betreuer als Begleiter
7 Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Grenzen der Selbstbestimmung bei Menschen, die unter einer gesetzlichen Betreuung stehen. Im Fokus steht dabei die Forschungsfrage, unter welchen Bedingungen die gesetzlich verankerten Rechte auf Selbstbestimmung in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden können.
- Möglichkeiten zur Umsetzung individueller Lebensentwürfe bei gesetzlicher Betreuung
- Rechtliche Grundlagen und Grenzen der Selbstbestimmung
- Rolle und Qualifikation des Betreuers sowie Bedeutung der Betreuer-Klient-Beziehung
- Analyse von Zwangsmaßnahmen und deren ethische Legitimation
- Praktische Untersuchung durch ein Interview zur subjektiven Erlebensweise von Betroffenen
Auszug aus dem Buch
Merkmale der Selbstlenkung - Der anthropologische Dreischritt der Selbstbestimmung nach Helmut Walther
Menschen, die aufgrund psychischer Beeinträchtigung oder geistiger Behinderung dauerhaft kognitiv wesentlich beeinträchtigt sind, wird in unserem Gesundheitssystem schon fast automatisiert ein Hilfsnetz der Förderung und Versorgung eingerichtet. Es besteht die latente Gefahr, dass dabei nicht immer wirklich auf deren unmittelbare Bedürfnisse Rücksicht genommen wird. Die Fähigkeit, selbstbestimmt leben zu können, wird vielfach unbedacht denjenigen Personen abgesprochen, die in ihrer Lebensführung regelmäßig auf Hilfe anderer Personen angewiesen sind. Dass aber psychische Beeinträchtigung und auch geistige Behinderung nicht per se in einem Widerspruch zur Realisierung selbstbestimmten Handelns stehen, zeigt Helmut Walther in seinen Ausführungen auf.
Er sieht als jeglichen Ursprung selbstbestimmten Handelns zunächst den vorhandenen Willen als die nötige Grundvoraussetzung. Dieser Wille steht in direktem Zusammenhang mit der Selbstverantwortung, die die betreffende Person für sich selbst tragen muss, sobald sie durch tatsächliches Umsetzen des Willens eine Veränderung der Realität herbeigeführt hat. Das Wollen und das Verantworten sieht Walther also als die grundlegenden Teil-Tätigkeiten des Selbstbestimmens.
In einem zweiten Schritt beschreibt er den Prozess der Entscheidung und des Auswählens, welche das Wissen um bestehende Umstände und Begebenheiten erfordert, die eine Entscheidung begleiten würden. Eine Entscheidungsfindung ist folglich nur möglich, sofern eine gewisse Erfahrung sowie die Fähigkeit, Ereignisse vorherzusehen vorhanden ist. Er bezeichnet diese zweite Stufe der Selbstbestimmung als Selbstleitung.
Abschließend und als letzten Schritt führt Walther die Stufe der Selbständigkeit auf, in der er das Können und das Handeln einbezieht. In dieser Stufe wird letztlich die Selbstbestimmung durch das Tun verwirklicht. Diesen Abschluss erreicht die Person nur dann, wenn sie in der Lage ist, die eigenen Entscheidungen auch tatsächlich umzusetzen und Walther bezeichnet sie nun als selbständig.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung skizziert den Wandel im Betreuungsrecht seit 1992 und führt in die Fragestellung ein, wie Betroffene ihre Selbstbestimmungsrechte im Alltag realisieren können.
2 Selbstbestimmt leben: Dieses Kapitel erörtert das Menschenbild betreuter Personen und definiert Selbstbestimmung als ein Recht, das auf einer humanistischen Grundhaltung basiert und eine anthropologische Stufenweise Entwicklung umfasst.
3 Im Vorfeld der Betreuung: Der Abschnitt befasst sich mit der Erforderlichkeit einer Betreuung, vorsorglichen Willensbekundungen wie Vorsorgevollmachten sowie den rechtlichen Mitbestimmungsrechten im Verfahren zur Betreuerbestellung.
4 Grundlagen und Begrifflichkeiten: Hier werden zentrale Konzepte wie die persönliche Betreuung, das Wohl des Betreuten, die Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit sowie Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsvorbehalte detailliert analysiert.
5 Praktischer Teil: Interview: Dieses Kapitel präsentiert die Falldarstellung und das Interview mit einer gesetzlich betreuten Person, gefolgt von einer auswertenden Analyse des Erlebten.
6 Qualitätssicherung und Methodik: Der Autor beleuchtet die erforderliche Eignung und Qualifikation von Betreuern sowie die Dynamik der Betreuer-Klient-Beziehung und plädiert für ein Verständnis des Betreuers als Begleiter.
7 Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst zusammen, dass die Qualität der Betreuung maßgeblich von der menschlichen und professionellen Haltung des Betreuers abhängt, und mahnt eine bessere Ausbildung an.
Schlüsselwörter
Gesetzliche Betreuung, Selbstbestimmung, Betreuungsrecht, Menschenwürde, Einwilligungsvorbehalt, Geschäftsfähigkeit, Betreuer, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Personzentrierter Ansatz, Aktualisierungstendenz, Erforderlichkeit, Fallanalyse, Qualitätssicherung, Sozialarbeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, wie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder geistiger Behinderung trotz gesetzlicher Betreuung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.
Welche Themenfelder werden zentral behandelt?
Zentrale Felder sind das Betreuungsrecht, die Konzepte der Selbstbestimmung, Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge sowie die fachlichen Anforderungen und ethischen Standards für Betreuer.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist zu klären, unter welchen Voraussetzungen die im Gesetz verankerten Rechte der Betreuten in der praktischen Betreuung realisiert werden können und wo die Grenzen liegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit kombiniert eine theoretische Auseinandersetzung mit der geltenden Rechtslage und Fachliteratur mit einem empirischen Teil, bestehend aus einem Experten-Interview mit einer betreuten Person.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in rechtliche Grundlagen, die Analyse von Vorsorgemöglichkeiten, die Auseinandersetzung mit Entscheidungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit sowie die Auswertung der Interviewergebnisse zur Qualität der Betreuung.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Selbstbestimmung, das Erforderlichkeitsprinzip, das Wohl des Betreuten, der natürliche Wille sowie die Rolle des Betreuers als Begleiter.
Was bedeutet das anthropologische Modell von Helmut Walther?
Es beschreibt einen Dreischritt der Selbstbestimmung, der vom vorhandenen Willen über die Selbstleitung (Entscheidungsfindung) bis hin zur praktischen Umsetzung durch eigenes Tun (Selbstständigkeit) reicht.
Welche Rolle spielt die "persönliche Betreuung" im Gesetz?
Sie betont die Beziehung zwischen Betreuer und Klient, um den Betreuten als Individuum wahrzunehmen und eine bevormundende "Massenabfertigung" zu vermeiden.
- Quote paper
- Udo Scharmacher (Author), 2004, Selbstbestimmung und gesetzliche Betreuung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27326