Segmentberichterstattung nach IFRS. Analyse der DAX 30 Konzerne Bayer und BASF


Thèse de Bachelor, 2010

113 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Anhangsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung der Arbeit
1.2 Aufbau der Arbeit

2. Allgemeine Grundlagen der Segmentberichterstattung…
2.1 Grundlagen der internationalen Rechnungslegung
2.1.1 Gründe und Entwicklung für die internationale Rechnungslegung
2.1.2 Ziele und Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS
2.2 Wesentliche Begriffe der Segmentberichterstattung
2.3 Grundlagen der Segmentberichterstattung
2.3.1 Notwendigkeit und Zielsetzung der Segmentberichterstattung
2.3.2 Segmentierungskriterien
2.3.3 Konzeptionen der Segmentdatenermittlung

3. Segmentberichterstattung nach IAS 14 / IFRS 8…
3.1 Die Regelungen des IAS 14
3.1.1 Aufgaben und Ziele
3.1.2 Anwendungsbereich
3.1.3 Segmentabgrenzung
3.1.3.1 Geschäftssegmente und geografische Segmente
3.1.3.2 Berichtspflichtige Segmente
3.1.4 Segmentangaben
3.1.4.1 Segmentdaten für das primäre Berichtsformat
3.1.4.2 Segmentdaten für das sekundäre Berichtsformat
3.1.4.3 Sonstige Angabe- und Erläuterungspflichten
3.1.5 Segmentbilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3.1.6 Überleitungsrechnung
3.1.7 Gestaltungsform
3.2 Die Regelungen des IFRS 8
3.2.1 Aufgaben und Ziele
3.2.2 Anwendungsbereich
3.2.3 Segmentabgrenzung
3.2.3.1 Operative Segmente
3.2.3.2 Berichtspflichtige Segmente
3.2.4 Segmentangaben
3.2.4.1 Quantitative Segmentdaten
3.2.4.2 Sonstige Angabe- und Erläuterungspflichten
3.2.5 Segmentbilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3.2.6 Überleitungsrechnung
3.2.7 Gestaltungsform
3.2.8 Exkurs: Vorzeitige Anwendung von IFRS 8 in der Segmentberichterstattung 2008 der Daimler AG
3.3 Vergleich von IAS 14 und IFRS 8

4. Analyse der Segmentberichterstattung nach IAS
4.1 Vorgehensweise und Ziele
4.2 Vorstellungen der Konzerne
4.2.1 Bayer AG
4.2.2 BASF SE
4.3 Analyse der Segmentberichterstattungen
4.3.1 Analyse der Segmentabgrenzung
4.3.1.1 Geschäftssegmente und geografische Segmente
4.3.1.2 Berichtspflichtige Segmente
4.3.2 Analyse der Segmentangaben
4.3.2.1 Segmentdaten des primären Berichtsformats
4.3.2.2 Segmentdaten des sekundären Berichtsformats
4.3.2.3 Sonstige Angabe- und Erläuterungspflichten
4.3.3 Analyse der Gestaltungsform
4.3.4 Fazit der Untersuchung

5. Schlussbetrachtung

6. Anhang

7. Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entscheidungsbaum für die Segmentdefinition

Abbildung 2: Segmentabgrenzung nach IFRS 8.

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung nach IFRS

Tabelle 2: Grundkonzepte der Segmentberichterstattung

Tabelle 3: Abgrenzungsmerkmale von Geschäftssegmenten gemäß IAS 14

Tabelle 4: Abgrenzungsmerkmale von geografischen Segmenten

Tabelle 5: Angabepflichten im primären Berichtsformat

Tabelle 6: Abgrenzungsmerkmale von Geschäftssegmenten gemäß IFRS 8

Tabelle 7: Vergleich von IAS 14 und IFRS 8

Tabelle 8: Segmente und Servicegesellschaften von Bayer AG

Tabelle 9: Bayer AG, ausgewählte Kennzahlen zum Unternehmen

Tabelle 10: Segmente von BASF SE

Tabelle 11: BASF SE, ausgewählte Kennzahlen zum Unternehmen

Tabelle 12: Segmente der Bayer AG und BASF SE

Tabelle 13: Regionen der Bayer AG und BASF SE

Tabelle 14: Wichtige Kennzahlen nach Segmenten der Bayer AG

Tabelle 15: Wichtige Kennzahlen nach Regionen der Bayer AG

Tabelle 16: Wichtige Kennzahlen nach Segmenten der BASF SE

Tabelle 17: Wichtige Kennzahlen nach Regionen der BASF SE

Tabelle 18: Offengelegte Segmentdaten im primären Berichtsformat

Tabelle 19: Offengelegte Segmentdaten im sekundären Berichtsformat

Anhangverzeichnis

Anhang 1: Bilanz 2008 der Bayer AG

Anhang 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2008 der Bayer AG

Anhang 3: Kennzahlen nach Segmenten 2008 der Bayer AG

Anhang 4: Kennzahlen nach Regionen 2008 der Bayer AG

Anhang 5: Erläuterungen zur Segmentberichterstattung 2008 der Bayer AG

Anhang 6: Bilanz 2008 der BASF SE

Anhang 7: Gewinn- und Verlustrechnung 2008 der BASF SE

Anhang 8: Kennzahlen nach Segmenten 2008 der BASF SE

Anhang 9: Kennzahlen nach Regionen 2008 der BASF SE

Anhang 10: Erläuterungen zur Segmentberichterstattung 2008 der BASF SE

Anhang 11: Bilanz 2008 der Daimler AG

Anhang 12: Gewinn- und Verlustrechnung 2008 der Daimler AG

Anhang 13: Kennzahlen nach Segmenten 2008 der Daimler AG

Anhang 14: Umsatzerlöse und langfristige Aktiva nach Regionen 2008 der Daimler AG

Anhang 15: Erläuterungen zur Segmentberichterstattung 2008 der Daimler AG

Anhang 16: Beispiel einer Segmentberichterstattung nach IAS 14[1]

Anhang 17: Übereinstimmungen und Unterschiede bezüglich der Segmentdaten zwischen IAS 14 und IFRS 8[2]

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Problemstellung der Arbeit

Mit Globalisierung und der damit einhergehenden grenzüberschreitenden Ausdehnung wirtschaftlicher Geschäftstätigkeiten versuchen international agierende Unternehmen ihre Unternehmenspublizität an die Bedürfnisse der Kapitalgeber auszurichten. Um die Informationsbedürfnisse weltweit agierender Abschlussadressaten zu befriedigen, stellen in den letzten Jahren viele deutsche Unternehmen ihre Rechnungslegung auf die internationale Rechnungslegung um.[3] Zu den Pflichtbestandteilen eines IFRS- Abschlusses zählt auch die Veröffentlichung einer Segmentberichterstattung. Vor allem in diversifizierten Unternehmen stellt die Segmentberichterstattung entscheidungsrelevante Informationen über die Vermögens- Finanz- und Ertragslage sowie deren Veränderungen zur Verfügung.[4]

„Eine internationalen Ansprüchen genügende Segmentberichterstattung wurde in Deutschland erstmals durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) sowie durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahr 1998 verpflichtend eingeführt. Im Segmentbericht werden verschiedene unternehmerische Tätigkeiten auf unterschiedlichen Märkten separat dargestellt, wodurch ersichtlich wird, wie stark einzelne Unternehmensbereiche bzw. Regionen zum Gesamterfolg des Konzerns beitragen. Durch die Implementierung der Segmentberichterstattung in die Rechnungslegung wird es den Abschlussnutzern ermöglicht, die unterschiedlichen Chancen und Risiken einzelner Unternehmensaktivitäten im Verhältnis zu ihren spezifischen wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Umweltbedingungen beurteilen zu können.“[5]

Börsennotierte, nach internationaler Rechnungslegung bilanzierende Konzerne sind nach dem 31.02.2004 zur Erstellung einer Segmentberichterstattung verpflichtet. Für alle anderen nichtbörsennotierten Unternehmen besteht gemäß § 297 Abs.1 HGB ein Wahlrecht zur Erstellung eines Segmentberichtes.[6] Die bis zum 31.12.2008 bestandenen Reglungen des IAS 14 Regelungen zur Segmentberichterstattung werden mit dem am 22.11.2006 verabschiedeten IFRS 8 ersetzt. Das Ziel dieser Arbeit ist es, die theoretischen Vorschriften zur Erstellung einer Segmentberichterstattung nach internationaler Rechnungslegung darzustellen und deren praktische Umsetzung anhand von zwei deutscher börsennotierter Konzerne zu analysieren.

1.2 Aufbau der Arbeit

Entsprechend der Zielsetzung gliedert sich die vorliegende Arbeit in fünf folgende Kapitel:

Kapitel 1 umfasst eine Einleitung mit der Problemstellung und dem Aufbau vorliegender Arbeit.

Kapitel 2 beginnt mit einer kurzen Darstellung der theoretischen Grundlagen der internationalen Rechnungslegung. Hier wird inhaltlich auf die Gründe und die historische Entwicklung für internationale Rechnungslegung sowie auf die Ziele und Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS eingegangen. Anschließend folgt die Definition wesentlicher Begriffe der Segmentberichterstattung. Mit den allgemeinen Grundlagen zur Darstellung der Segmentberichterstattung schließt das 2. Kapitel ab.

Das 3. Kapitel befasst sich mit den theoretischen Grundlagen zur Erstellung einer Segmentberichterstattung gemäß IAS 14. Gleich nach einem Überblick der Aufgaben und Ziele wird der Anwendungsbereich des IAS 14 beschrieben. Anschließend wird detailliert auf die Regelungen über die Segmentabgrenzung, die Segmentangaben und die Segmentbilanzierungs- und Bewertungsmethoden eingegangen.

Das 4. Kapitel widmet sich der Analyse der Segmentberichterstattung von zwei DAX 30- Konzernen Bayer und BASF. Es wird überprüft, inwieweit der im Kapitel 3 dargestellte IAS 14 in der Praxis umgesetzt wird. Nachdem die Konzerne kurz vorgestellt werden, folgt eine Segmentberichtanalyse anhand der veröffentlichten Geschäftsberichte aus 2008.

Die Arbeit endet mit einer Schlussbetrachtung in der wesentliche Ergebnisse und Entwicklungen der Segmentberichterstattung nach internationaler Rechnungslegung zusammengefasst werden.

2. Allgemeine Grundlagen der Segmentberichterstattung

2.1 Grundlagen der internationalen Rechnungslegung

2.1.1 Gründe und Entwicklung für die internationale Rechnungslegung

Die zunehmende Globalisierung der Kapitalmärkte und der Wirtschaft führt zu einer Entwicklung der Unternehmen in einem bisher unbekannten Ausmaß und lässt dabei der Aufstellung und Prüfung von vergleichbaren Abschlüssen eine immer größere Bedeutung zukommen. An der Internationalisierung der Kapitalmärkte haben vor allem international agierende Unternehmen ein Interesse, um sich grenzüberschreitende Kapitalmärkte zur Aufnahme von Eigen- und Fremdkapital zu erschließen und um den Status eines global players zu erlangen.[7] Die Investoren verlangen eine Standardisierung der Rechnungslegungsvorschriften, um die Unternehmen besser untereinander vergleichen zu können und auch um ihnen Zeit und Kosten für die notwendigen Umrechnungen zu ersparen.[8]

Infolgedessen reagierte der deutsche Gesetzgeber auf die Globalisierung der Kapitalmärkte, indem er das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) sowie das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahr 1998 verabschiedete.[9] Nach der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 müssen alle europäischen börsennotierten Unternehmen ihre Konzernabschlüsse für ab dem 1. Januar 2005 beginnende Geschäftsjahre nach den International Financial Reporting Standards erstellen. Alle nicht- börsennotierte Unternehmen haben ein Wahlrecht ihren Abschluss entweder nach HGB oder nach IFRS zu erstellen.[10]

Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches verfolgen als oberste Priorität den Gedanken des Gläubigerschutzes. Gemäß § 243 Abs. 1 HGB (Aufstellungsgrundsatz) ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Zu den wesentlichen Bewertungsgrundsätzen zählen das Vorsichtsprinzip, welches in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB kodifiziert ist und die daraus ableitenden Realisations-, Imparitäts- Wertaufhellungsprinzip. Nach § 264 Abs. 2 HGB hat der Jahresabschluss unter Beachtung genannter Grundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild über die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage zu vermitteln (true and fair view). Allerdings ist die Umsetzung des „true and fair view presentation“ aufgrund des hohen Stellenwertes des Vorsichtsprinzips und den zahlreichen Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten sehr problematisch. Die Handelsbilanz bildet die Grundlage für die Steuerbilanz, was zur Folge hat, dass handelsrechtliche Bilanzierungsentscheidungen im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen getroffen werden. Anders als bei handelsrechtlichen Vorschriften orientieren sich die Regelungen von IFRS an der Vermittlung von Informationen für die Investoren eines Unternehmens.[11] Allein aus einem Konzernabschluss erhalten die Adressaten keine genauen Informationen über die verschiedenen Produkte und Dienstleistungen und über die unterschiedlichen Geschäftsregionen.[12] Die nach internationaler Rechnungslegung verpflichtende Segmentberichterstattung bietet den Investoren die notwendigen Informationen. Informationen aus einer nach handelsrechtlichen Vorschriften freiwillig erstellten Segmentberichterstattung sind aus der Sicht der Investoren nicht vertrauenswürdig. Ein Grund für die mangelnde Glaubwürdigkeit ist der hohe Stellenwert des Gläubigerschutzes. Auf die Ziele und Grundsätze der internationalen Rechnungslegung wird im Abschnitt 2.1.2 eingegangen.

Die IFRS werden durch das International Accounting Standards Board (IASB) und seine Unterorgane veröffentlicht. Bei IASB handelt es sich um eine unabhängige, privatrechtlich Stiftung nach US-amerikanischen Recht mit Sitz in London. Bis 2001 war der Vorgänger des IASB das 1973 in London gegründete International Accounting Standards Committee (IASC). Zu den Gründern gehörten Berufsverbandsmitglieder aus Australien, Frankreich, Holland, Irland, Deutschland, Großbritannien, Japan, Kanada, Mexiko und USA. Die Entwicklung der IFRS verlief aufgrund vieler Wahlrechte, Regelungslücken und der immensen Unterschiedlichkeiten in den Rechnungslegungsvorschriften zwischen den Ländern bis 1995 nur langsam. In diesem Jahr schlug die International Organization of Securities Commissions dem IASC vor, die IAS/IFRS ihren nationalen Mitgliedsbörsen als eine Voraussetzung für eine Notierung an den Börsen anzubieten. Im Rahmen des IOSCO- Projektes sollten die vorhandenen Wahlrechte minimiert werden, die Regelungslücken beseitigt und die Offenlegung von Informationen erweitert werden. Die einzelnen Standards werden von temporär besetzten Committees ausgearbeitet und von IASB gesteuert und verabschiedet. Die jeweiligen Entwürfe werden öffentlich vorgetragen und auf Grundlagen der erhaltenen Feedbacks überarbeitet.[13] Mittlerweile zählen über 150 Berufsorganisationen aus über 100 Ländern zu den Mitgliedern des IASB.[14]

2.1.2 Ziele und Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS

Das Ziel eines Abschlusses nach IFRS besteht gemäß Framework 12 in der Bereitstellung von Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens, die für die wirtschaftlichen Entscheidungen der Abschlussadressaten erforderlich sind. Zu dem Adressatenkreis zählen vor allem gegenwärtige und potenzielle Investoren, Arbeitnehmer, Lieferanten, Kreditoren, Kunden, der Staat und die Öffentlichkeit.[15]

In der IFRS- Rechnungslegung bilden die zugrunde liegenden Annahmen und die qualitativen Anforderungen die Grundsätze für die Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen. Zu den zugrunde liegenden Annahmen, die Vorrang vor qualitativen Anforderungen haben, zählen:

- Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern);
- Grundsatz der Periodenabgrenzung (accrual basis).

Der Grundsatz der Unternehmensfortführung besagt, dass bei der Aufstellung von Abschlüssen die Annahme der Unternehmensfortführung für einen absehbaren Zeitraum gilt (F. 23).[16] Der absehbare Zeitraum muss mindestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag betragen. Falls der Abschluss nicht unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt wird, sind die Gründe dafür und Grundlagen nach welchen der Jahresabschluss erstellt wurde im Anhang zu erläutern (IAS 1.24-1.26). Laut dem Grundsatz der Periodenabgrenzung werden die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen in der Periode erfasst, in der sie auftreten und nicht wenn Zahlungsströme entstehen (F.22-23).[17]

Zu den wichtigsten qualitativen Anforderungen an die Rechnungslegung nach IFRS gehören:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung nach IFRS[18]

Unter dem Grundsatz der Verständlichkeit versteht man ein leichtes Nachvollziehen des Abschlusses für einen Adressaten mit angemessen wirtschaftlichen und geschäftlichen Kenntnissen. Demzufolge ist die Segmentberichterstattung so darzulegen, dass sie die Abschlussadressaten mit einem gewissen ökonomischen Bildungsgrad als übersichtlich und nachvollziehbar auffassen.

Die Relevanz der Abschlussinformationen ist dann gegeben, wenn die Informationen für die wirtschaftliche Entscheidung der Adressaten nützlich sind. In Bezug auf die Segmentberichterstattung sind solche Angaben relevant, die dem Investor rechtzeitig über mögliche Chancen- und Risiken eines Unternehmens informieren.[19] Dabei wird die Relevanz einer Information durch ihre Art und Wesentlichkeit bestimmt. Hierbei muss mindestens die Art der Information gegeben sein, um diese als relevant einzustufen. Der Grundsatz der Wesentlichkeit liegt dann vor, wenn das Weglassen oder die falsche Darstellung einer Information die wirtschaftlichen Entscheidungen der Abschlussadressaten beeinflussen könnten.[20] Derartige Wesentlichkeitsbestimmungen beinhalten zum Beispiel die im Kapitel 3 dargestellten IAS 14.35 und IFRS 8.13. Nach diesen Regelungen soll nur über die Segmente berichtet werden, die mindestens 10% des Erlöses, Ergebnisses und Vermögens aller Segmente erreichen.[21]

Jahresabschlussinformationen sind dann als verlässlich einzustufen, wenn sie fehlerfrei und frei von verzerrenden Einflüssen sind. Zu dem Grundsatz der Verlässlichkeit gehören fünf untergeordnete Grundsätze, wie glaubwürdige Darstellung, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Neutralität, Vorsicht und Vollständigkeit. Darstellungen sind glaubwürdig, wenn sie die Informationen und andere Ereignisse der Realität entsprechend wiedergeben. Eine wirtschaftliche Betrachtung der Jahresabschlussinformationen ist dann gegeben, wenn diese ihrem tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt entsprechen. Ob eine Segmentberichterstattung die Realität der wirtschaftlichen Lage widerspiegelt, ist aus der Sicht der Autorin problematisch zu erkennen, denn auch nach der internationalen Rechnungslegung existieren noch einige Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Nach dem Grundsatz der Neutralität müssen die Informationen frei von verzerrenden Einflüssen sein. Vorsicht bei der Darstellung von Informationen liegt vor, wenn alle vorherrschenden Unsicherheiten, wie z. B. zweifelhafte Forderungen, bei der Bewertung berücksichtigt werden. Der Grundsatz der Vollständigkeit ist dann gegeben, wenn alle Pflichtinformationen ausgewiesen werden. Im Rahmen der Segmentberichterstattung müssen beispielsweise alle von dem Standard geforderten Segment- und Erläuterungsangaben dargestellt werden. Die theoretischen Pflichtangaben der Standards werden ausführlich im 3. Kapitel dargestellt. Inwiefern die segmentierten Konzerne auf die Vollständigkeit der Segmentberichte achten, wird die durchgeführte Analyse im 4. Kapitel zeigen. Zusätzlich sind die Grundsätze der Relevanz und Verlässlichkeit noch durch die Zeitnähe, die Abwägung der Wirtschaftlichkeit und der qualitativen Anforderungen an den Abschluss beschränkt.[22]

Die Jahresabschlüsse eines Unternehmens müssen über die Zeit hinweg stetig und auch mit anderen Unternehmen vergleichbar sein. Dieser Grundsatz wird bei der Segmentberichterstattung beachtet, wenn man die Segmentberichte über die Zeit hinweg und auch mit den Segmentberichten anderer Unternehmen vergleichen kann.[23]

Ein nach internationaler Rechnungslegung bilanzierendes Unternehmen muss einheitliche zum Abschlussstichtag geltende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anwenden. Nach einem neuen, noch nicht verbindlichen IFRS darf nur bilanziert werden, wenn eine frühere Anwendung zulässig ist (IAS. 1.7-1.8). Der für die Geschäftsjahre nach dem 01.01.2009 geltende IFRS 8 konnte schon früher angewendet werden. Die ausgewählten Segmentberichte der Konzerne im Kapitel 4 haben beide von einer früheren Anwendung von IFRS 8 keinen Gebrauch gemacht.

Zu den Bestandteilen eines Jahresabschlusses nach internationaler Rechnungslegung gehört gemäß IAS 1.8 eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Eigenkapitalsveränderungsrechnung, eine Kapitalflussrechnung und ein Anhang. Den Unternehmen wird nach IAS 1.9 empfohlen, einen Bericht über die Unternehmenslage mit wesentlichen Informationen über die Vermögens- Finanz- und Ertragslage sowie über die bedeutendsten Unsicherheiten, zu erstellen.[24]

2.2 Wesentliche Begriffe der Segmentberichterstattung

Die Bearbeitung dieser Arbeit bedarf zunächst der Definition einiger zentraler Begriffe, die in diesem Kapitel erörtert werden. Dabei handelt es sich um die Segmentberichterstattung und die Diversifikation.

Die Segmentberichterstattung bildet den Mittelpunkt des hier behandelten Themas. Die Segmentberichterstattung, bezeichnet die Veröffentlichung detaillierter Informationen zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Segment stammt aus dem lateinischen „segmentum“ und bedeutet „Abschnitt“. „Als Segment wird jede isolierbare Untereinheit einer diversifizierten Wirtschaftseinheit (Unternehmen bzw. Konzern) bezeichnet.“[25] Jeder isolierbarer Teilbereich kann zum Beispiel eine Gruppe von ähnlichen Produkten, eine Geschäftssparte, sowie ein Profit Center sein. Eine Segmentberichterstattung ist demzufolge eine Erweiterung des Abschlusses, um finanzielle und nichtfinanzielle entscheidungsrelevante Informationen darzustellen.[26] Manuel Alvarez versteht unter Segmentberichterstattung eine nach Bereichen differenzierte Bekanntmachung finanzieller und nicht-finanzieller Informationen im Kontext mit der Rechnungslegungslegungspublizität von rechtlichen und wirtschaftlichen Einheiten.[27] IAS 14.9 definiert ein Segment als einen unterscheidbaren Bereich eines Unternehmens, die ein individuelles Produkt, eine Dienstleistung bzw. Gruppe vergleichbarer Produkte und Dienstleistungen anbietet. Diese Bereiche müssen sich hinsichtlich ihrer Risiken und Erträge von anderen Bereichen unterscheiden. IFRS 8 definiert die Segmente als operative Bestandteile einer Wirtschaftseinheit, dessen Aktivitäten zu Aufwendungen oder Erträgen führen, dessen operative Ergebnisse von dem Hauptentscheidungsträger überwacht werden und für den separate rechnungslegungsbezogene Angaben bestehen (IFRS 8.5).[28] Auf die genauen Kriterien für die Bestimmung der Segmente nach IAS 14 und IFRS 8 wird im Kapitel 3 eingegangen.

Der Begriff Diversifikation setzt sich aus zwei lateinischen Wörtern „diversus“ und „facere“ zusammen und wird als „Verschiedenartiges machen“ übersetzt. Ein diversifiziertes Unternehmen stellt unterschiedliche Produkte her oder ist auf unterschiedlichen Absatzmärkten tätig. Solche Unternehmen können durch Fusionen oder Expansionen entstehen.[29] Diversifikation kann sowohl die sektorale Ausdehnung auf der Produktebene, als auch die geographische Ausdehnung auf der Marktebene umfassen. Aus der sektoralen Diversifikation lassen sich die horizontale und vertikale Diversifikation und konzentrische und konglomerate Diversifikation ableiten.[30]

In Bezug auf die Segmentberichterstattung kann schon die Ausdehnung der Unternehmensaktivitäten hinsichtlich einer der beiden Ebenen ein neues Segment bilden, sofern die im 3. Kapitel beschriebenen 10% -Schwellenwerte oder die 75%- Grenze in Betracht kommen. Gemäß der im 3. Kapitel dargestellten Standards, sind die Segmente nur dann berichtspflichtig, wenn sie mindestens 10% der Segmenterlöse, des Segmentergebnisses oder des Segmentvermögens der gesamten Segmenterlöse, Segmentergebnisses oder Segmentvermögens überschreiten. Einen weiteren Grund für die Bildung zusätzlicher Segmente ist die Pflicht zur Einbeziehung weiterer Segmente bis die Summe aller ausgewiesenen Segmente mindestens 75% der gesamten Erlöse erreichen.[31]

Es stellt sich die Frage, ob mit zunehmender Diversifikation nicht die im vorherigen Kapitel 2.1.2 erwähnte Informationsfunktion eines nach der internationalen Rechnungslegung erstellten Abschlusses beeinträchtigt wird. Die Autorin ist der Ansicht, dass die Diversifikation einige Auswirkungen auf die Vermögens- Ertrags- und Finanzlage eines Unternehmens mit sich bringen kann. Eine exakte Zugehörigkeit des Vermögens zu den einzelnen Segmenten kann z. B. aufgrund unterschiedlicher Tätigkeitsfelder und somit auch unterschiedlicher Vermögensstrukturen innerhalb eines Segments nicht immer erfolgen. Die Bewertung der Finanzlage des Konzerns kann auch erschwert werden, denn aus dem Jahresabschluss ist beispielsweise nicht zu erkennen, ob einige Segmente mehr oder andere Segmente gar keine liquide Mittel besitzen. Ein möglicher Grund für die Beeinträchtigung der Ertragslage in der GuV kann z. B. eine Verschleierung der erfolgsschwachen Segmente durch erfolgsstarke Segmente stattfinden.[32]

2.3 Grundlagen der Segmentberichterstattung

2.3.1 Notwendigkeit und Zielsetzung der Segmentberichterstattung

Die einzelnen Geschäftsfelder eines diversifizierenden Unternehmens sind unterschiedlichen Chancen und Risiken ausgesetzt, die durch die Verschiedenheit der Produkte und Dienstleistungen oder durch die Umstände geografischer Gebiete bestimmt werden. Bei einem diversifizierten Konzern werden lediglich die gesamten Informationen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst angegeben.[33] Allein aus einem Konzernabschluss erhalten die Adressaten keine genauen Informationen über die verschiedenen Produkte und Dienstleistungen und über die unterschiedlichen Geschäftsregionen.[34]

Ziel der Segmentberichterstattung ist es, die Informationsbedürfnisse der Interessengruppen anhand einer Darstellung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Unternehmensteilbereiche, zu befriedigen. Aus der Zielsetzung der Segmentberichterstattung lassen sich Funktionen, wie Verbesserung der bisherigen Ertragskraft, der Prognosefähigkeit zukünftiger Chancen und Risiken, des Verständnisses der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage und der Einschätzung der Wachstumsaussichten ableiten. Zusätzlich gehört zu einer wichtigen Zielsetzung noch eine sachgerechtere Beurteilung des Unternehmenserfolges als Ganzes.[35]

Mit Hilfe einer Segmentberichterstattung soll auch die Vergleichbarkeit ähnlicher Segmente mit den Teilbereichen anderer Unternehmen gesteigert werden. Die Chancen und Risiken eines Segments können beispielsweise von der Konjunktur, dem technischen und innovativen Fortschritt, der Währungs- und Transferrisiken, den Handelsbarrieren und der politischen und sozialen Stabilität abhängig sein.[36]

2.3.2 Segmentierungskriterien

Die Segmentierung eines Unternehmens kann nach sektoralen, regionalen, marktbezogenen und rechtlichen Kriterien erfolgen.

- Sektorale Segmentierung

Bei der Segmentierung nach leistungsbezogenen Tätigkeitsbereichen handelt es sich um eine Abgrenzung der Segmente anhand von Produkten und Dienstleitungen, Zusammenfassung von Produkten sowie Dienstleistungen und Branchen bzw. Branchenzweigen. Eine Segmentierung nach Produkten und Dienstleistungen ist aufgrund einer zu engen oder einer zu unübersichtlichen Abgrenzung nicht vorteilhaft. Die Anzahl der Segmente lässt sich mit einer Zusammenfassung von einzelnen Produkten und Dienstleistungen mit vergleichbaren Risiko- und Chancenbedingungen reduzieren.[37] Zahlreiche Vorteile sind bei der Abgrenzung nach Branchen vorhanden, da der Branchenbegriff weiter gefasst ist, als der Produktbegriff, doch diese Art von Segmentierung kann auch einige Nachteile, wie eine Informationsverschleierung, mit sich bringen.[38]

- Regionale Segmentierung

Die regionale Segmentierung erfolgt durch eine geografische Segmentabgrenzung nach Regionen, Ländern oder Ländergruppen im In- und Ausland. Entscheidend für die regionale Segmentabgrenzung bzw. Segmentgruppierung sind die spezifisch politischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die daraus resultierenden regionsspezifischen Chancen und Risiken. Regionen innerhalb eines Landes können grundsätzlich zu einem Segment zusammengefasst werden. Die berichtspflichtigen Segmente kann man produktionsorientierte, absatzmarktorientierte und beschaffungsmarktorientierte Teilbereiche einordnen.[39]

- Marktbezogene Segmentierung

Eine marktbezogene bzw. kunden- und lieferantenbezogene Segmentierung grenzt geografische Standorte, Eigenschaften, Marktsektoren sowie Größe der Kunden oder Lieferanten nach Produkten und Dienstleistungen ab. Diese Art von Segmentierung bringt zum Ausdruck, wie die einem starken Wettbewerbsdruck ausgesetzten Unternehmen, von den umsatzstarken Abnehmern bzw. Lieferanten abhängig sind.[40] Die marktbezogene Segmentierung liefert einerseits entscheidungsrelevante Informationen für die Abschlussadressaten, andererseits können sich für die Unternehmen hohe indirekte Kosten ergeben, wie z.B. geforderte Preisminderungen bei Kunden oder Preiserhöhungen bei Lieferanten.[41]

- Rechtliche Segmentierung

Entsteht eine Segmentberichterstattung auf der Grundlage der rechtlich selbstständigen Geschäftseinheiten, dann wird die für Erstellung des Konzernabschlusses vorgenommene Segmentierung wieder rückgängig gemacht. Bei der Segmentierung nach den rechtlichen Einheiten des Unternehmens können weitgehende Probleme bei der Abgrenzung ausgeschlossen werden. Zusätzlich erhalten die Adressaten notwendige Informationen über die Segmente an denen sie rechtliche Ansprüche besitzen.[42] Gegen die rechtliche Segmentierung sprechen die Reflektionen einer Unternehmensgeschichte und der steuerlichen Überlegungen, ohne einer Betrachtung der operativen Unternehmensstruktur.[43] In den analysierten Segmentberichterstattungen von Bayer und BASF wird eine rechtliche Segmentierung nicht vorgenommen.[44]

Im 4. Kapitel werden anhand der Geschäftsberichte zweier DAX 30 Konzerne die Segmentierungskriterien in der Praxis verdeutlicht. Die Konzerne Bayer AG und BASF SE erstellen im Konzernanhang der Geschäftsberichte des Jahres 2008 zuerst ihre Segmentierung auf Basis der von den Segmenten erbrachten Leistungen, also eine Segmentierung nach Tätigkeitsbereichen. Die sektorale Segmentierung verdeutlicht, welche Leistungen eine hochgradige Bedeutung für deren aktuelle und künftige Gewinne darstellen. Aufgrund wesentlicher Unterschiede in den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in den unterschiedlichen geografischen Regionen nehmen beide Pharmaunternehmen eine regionale Segmentierung vor. Dabei differenzieren die untersuchten Unternehmen nach dem Sitz der Kunden und nach dem Sitz der Gesellschaften.[45]

2.3.3 Konzeptionen der Segmentabgrenzung

In der internationalen Rechnungslegung werden im Zusammenhang mit der Identifikation der Segmente zwei theoretische Konzeptionen entwickelt, der Risks and Rewards Approach und der Management Approach.

- Risks and Rewards Approach

Beim Konzept Risks and Rewards Approach wird die Segmentabgrenzung im Hinblick auf die Risiken- und Chancenstrukturen vorgenommen.[46] Hierfür werden die geografischen sowie die Geschäftssegmente auf ihre Erfolge und Risiken untersucht.[47] Segmente mit vergleichbaren Chancen und Risiken sind zu einem Segment zusammenzufassen und Segmente mit unterschiedlichen Chancen und Risiken sind separat darzustellen.[48] Unter der Voraussetzung einer wahrheitsgetreuen Segmentabgrenzung erhalten die Abschlussadressaten entscheidungsrelevante Angaben zu den Chancen, Risiken und wichtigen Wertgrößen eines Segments,[49] anhand deren sie eine intersegmentäre und mehrperiodige Vergleichbarkeit vornehmen können.[50]

- Management Approach

Nach dem Management Approach bilden die Daten aus der unternehmensinternen Berichterstattung den Rahmen für die externe Segmentberichterstattung. Demnach legt die interne Abgrenzung in Segmente sowie deren Berichterstattung an das Management zum Zwecke der Steuerung und Kontrolle der Segmente, die Basis für den Inhalt der externen Segmentberichterstattung. Die Ausgestaltung des internen Steuerungssystems bestimmt in der Segmentpublizität die Segmentabgrenzung, die Segmentbilanzierungs- und –Bewertungsmethoden sowie die ermittelten Segmentinformationen. Der Management Approach liefert in erster Linie den Abschlussadressaten alle wichtigen Informationen aus der Perspektive der Unternehmensleitung.[51]

In der Praxis werden häufig die Segmente sowohl nach dem Risks and Rewards Approach als auch nach dem Management Approach abgegrenzt, da auch die interne Berichterstattung häufig nach den Risiken und Chancen ausgerichtet ist. Wenn dies allerdings nicht der Fall ist, können die Konsequenzen auf die Segmentberichterstattung erheblich sein.[52] Die nachfolgende Tabelle zeigt eine kurze Gegenüberstellung der beiden Konzeptionen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Grundkonzepte der Segmentberichterstattung[53]

Die Analyse im 4. Kapitel wird zeigen, wie die untersuchten Pharmaunternehmen den Risks und Rewards Approach oder den Management Approach Ansatz umgesetzt haben. Der Konzern Bayer setzt die Abschlussadressaten gleich am Anfang der Erläuterungen zur Segmentberichterstattung in Kenntnis, dass der Management Approach Ansatz die Segmentberichterstattung bestimmt. Dagegen verzichtet BASF SE auf diese Angabe in der Segmentberichterstattung. In der Zusammenfassung der Rechnungslegungsgrundsätze findet man einen Hinweis, dass BASF sich ebenfalls bisher an der internen Berichtsstruktur orientiert hat.[54] Durch die Verwendung des Management Approach Ansatzes haben Bayer und BASF Kosten und Zeit für die Erstellung der externen Segmentberichterstattung gespart. Diese könnten aber wieder bei internen Umstrukturierungen und damit verbundenen neu zu erstellenden internen Berichterstattung entstehen. Aufgrund der Ermessungsspielräume bei der Bildung der Segmente, d. h., dass gemäß IAS 14 die externe Segmentberichterstattung mit der internen Berichterstattung übereinstimmen muss, wenn diese auf den Geschäftssegmenten oder geografischen Segmenten basiert. Dabei wird unterstellt, dass diese Untergliederung die Chancen- und Risiken eines Segments am besten wiedergeben. Im Falle einer anderen Segmentierung als nach Geschäfts- und geografischen Bereichen, weicht die externe Segmentberichterstattung von der internen ab.[55]

2.3.3 Konzeptionen der Segmentdatenermittlung

Die Ermittlung der Segmentdaten erfolgt in drei Ebenen. Zunächst ist die Art der Generierung der Segmentdaten zu bestimmen. Anschließend ist festzustellen, welcher Grad an Autonomie für die einzelnen Segmente angenommen wird und letztendlich ist über die Rechnungslegungsgrundsätze, nach denen die Segmentinformationen ermittelt werden, zu entscheiden.

Die Generierung der Segmentdaten ist entweder mit dem bottom-up –oder dem top-down-Verfahren durchzuführen. Beim bottom-up-Verfahren werden die Daten für jedes einzelne Segment zeitgemäß erfasst und später zu Konzerninformationen verdichtet. Im Gegensatz dazu werden beim top-down-Verfahren die konsolidierten Konzerndaten auf die einzelnen Segmente verteilt.[56]

Im Hinblick auf die Frage, wie die einzelnen Segmente und die dafür ausgewiesenen Segmentinformationen von den Abschlussadressaten analysiert werden sollen, lassen sich zwei grundsätzliche Möglichkeiten unterscheiden: Die berichterstattenden Unternehmen haben die Wahl, die Segmentdaten aus dem internen Berichtswesen zu übernehmen oder aus dem Konzernabschluss zu erstellen.[57] Unter der Annahme der Autonomie der Segmente handelt es sich beim ersten Ansatz um den sog. Autonomous Entity Approach und beim zweiten Ansatz um Disaggregation Approach. Bei Anwendung des Autonomous Entity Approach erfolgt die Ermittlung der Segmentinformationen unter der Betrachtung der einzelnen Segmente als einzelne selbstständige Wirtschaftseinheiten. Vorhandene Verflechtungen zwischen den Segmenten werden als unbedeutend behandelt. Die Segmentdaten werden grundsätzlich mit dem bottom-up- Verfahren ermittelt, wobei auch teils theoretisch bestimmte Daten in die Segmentrechnung gelangen können, die sich von den tatsächlichen Gesamtkonzerndaten unterscheiden. Beim Autonomous Entity Approach werden die gesamten Aufwendungen einem bestimmten Segment zugerechnet, auch wenn die Kosten beispielsweise durch eine gemeinsame Gebäudenutzung von zwei Segmenten verursacht wurden. Beim Disaggregation Approach werden die Daten, wie oben schon erwähnt, dem Konzernabschluss entnommen und auf die Segmente disaggregiert, d.h. den Segmenten werden die tatsächlich verursachten Aufwendungen zugerechnet. Die Ermittlung der Segmentdaten erfordert das top-down-Verfahren.[58]

Schließlich müssen die Rechnungslegungsgrundsätze, nach denen die Ermittlung der Segmentdaten erfolgen soll, bestimmt werden. Die Unternehmen können, die nach Disaggregation Approach verwendeten Rechnungslegungsgrundsätze des konsolidierten Abschlusses verwenden. Es können auch dem Autonomous Entity Approach entsprechende abweichende interne Grundsätze angewandt werden.[59]

3. Segmentberichterstattung nach IAS 14 / IFRS 8

Im folgenden Kapitel werden zunächst die Regelungen der IAS 14 in seiner zuletzt 1997 überarbeiteten Fassung vorgestellt. Danach wird auf die Bestimmungen des ab dem 01.01.2009 geltenden IFRS 8 eingegangen und abschießend werden die dargestellten Standards zur Segmentberichterstattung zusammenfassend gegenüber gestellt.

3.1 Die Regelungen des IAS 14

3.1.1 Aufgaben und Ziele

Eine Segmentberichterstattung liefert gemäß IAS 14 Grundsätze zur Darstellung von Finanzinformationen nach Segmenten. Die Abschlussadressaten sollen detaillierte Informationen über die verschiedenen Arten von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens und die unterschiedlichen geografischen Regionen, in denen das Unternehmen tätig ist, erhalten. Diese bereitgestellten Segmentdaten sollen den Abschlussadressaten behilflich sein, die bisherige Ertragskraft des Unternehmens genauer zu verstehen, die bevorstehenden Chancen und Risiken des Unternehmens besser einzuschätzen, sowie den aktuellen wirtschaftlichen Erfolg des gesamten Unternehmens sachgerechter zu beurteilen. Die Segmentberichterstattung ist notwendig um die schwankenden Rentabilitätsraten, Zukunftsaussichten, Chancen und Risiken eines diversifizierenden Unternehmens besser bewerten zu können.[60]

Bei der Festlegung eines Geschäfts- oder geografischen Segments muss das Management die Zielsetzung und die qualitativen Anforderungen an Abschlüsse nach internationaler Rechnungslegung beachten. (IAS 14.15) Zu den qualitativen Anforderungen gehören die Verständlichkeit, die Relevanz, die Verlässlichkeit sowie die Vergleichbarkeit, auf die bereits im Kapitel 2.1.2 eingegangen wurde.[61]

3.1.2 Anwendungsbereich

Im IAS 14 werden die Richtlinien zur Darstellung von Informationen über die Geschäftssegmente und geografische Segmente beschrieben. Diese haben alle Unternehmen, deren Dividendenpapiere oder schuldrechtliche Wertpapiere öffentlich gehandelt werden bzw. die sich in der Phase des Going Public befinden, zu befolgen. Von letzterem kann ausgegangen werden, wenn ein öffentlicher Handel von Wertpapieren bereits beschlossen ist, die tatsächliche Ausgabe aber noch aussteht (IAS 14.3). Dazu gehören auch die Unternehmen, die die Dividendenpapiere oder schuldrechtlichen Wertpapiere an einer Börse ausgegeben haben. Es können auch die Unternehmen, dessen Wertpapiere nicht öffentlich gehandelt werden, die aber einen Abschluss nach internationaler Rechnungslegung aufstellen, einen Segmentbericht freiwillig, aber unter vollständiger Beachtung von IAS 14 erstellen.

Gemäß IAS 14.1 ist eine Segmentberichterstattung in jedem vollständigen und veröffentlichten Abschluss aufzustellen. So ein Abschluss beinhaltet eine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungs- rechnung und einen Anhang (IAS 14.2).[62]

Gemäß IAS 14.6 müssen die Segmentangaben ausschließlich auf der Grundlage des Konzernabschlusses aufgestellt werden, auch wenn ein Unternehmen sowohl einen Einzelabschluss als auch einen Konzernabschluss darstellt (IAS 14.3-14.6). Die Segmentberichterstattung nach IFRS ist demnach unabhängig von der Konsolidierungspflicht.[63] Falls ein Tochterunternehmen selbst seine eigenen Wertpapiere öffentlich agiert, muss es Finanzinformationen nach Segmenten in seinem Einzelabschluss ausweisen. Auch die nach der Equity- Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures, dessen Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, sind verpflichtet die Segmentberichterstattung auf der Grundlage des Abschlusses des Unternehmens zu erstellen (IAS 14.7).[64]

3.1.3 Segmentabgrenzung

Eine Segmentabgrenzung ist gemäß IAS 14 nach zwei verschiedenen Kriterien vorzunehmen. Eine Abgrenzung kann nach Geschäftsbereichen und geografischen Regionen erfolgen.

3.1.3.1 Geschäftssegmente und geografische Segmente

Eine Segmentabgrenzung nach einzelnen Produkten und Dienstleistungen durch die Bestimmung vergleichbarer Chancen und Risiken erweist sich in der Praxis aufgrund einer Vielzahl von verschiedenen Produkten und Dienstleistungen als schlecht geeignet. Diese Vorgehensweise könnte ein deutlicher Verstoß gegen die Grundsätze Relevanz und Verständlichkeit sein. IAS 14 bietet eine Möglichkeit zur Lösung dieser Problematik, der die Gruppierung von Produkten und Dienstleistungen zu einem Geschäftssegment gestattet.[65]

Ein Geschäftsfeld ist gemäß IAS 14.9 ein unterscheidbarer Teilbereich eines Unternehmens, der gleiche oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen bzw. Gruppen von Produkten oder Dienstleistungen erstellt bzw. erbringt. Dieser Teilbereich muss gleichen oder vergleichbaren Risiken oder Erträgen ausgesetzt sein und sich von anderen Teilbereichen unterscheiden. Ob bestimmte Produkten oder Dienstleistungen zu einem Geschäftsbereich zusammengefasst werden können, wird anhand folgender Kriterien überprüft:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Abgrenzungsmerkmale von Geschäftssegmenten gemäß IAS 14.[66]

Entscheidend für die Bildung der Geschäftssegmente ist nicht die kumulative Erfüllung der Abgrenzungsmerkmale, sondern die mehrheitliche Erfüllung der Kriterien(IAS 14.11).[67]

Ein geografisches Segment ist gemäß IAS 14.9 eine unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens, die Produkte oder Dienstleistungen in einem spezifischen, wirtschaftlichen Umfeld anbietet oder erbringt. Die Risiken und Erträge eines geografischen Segments müssen sich von den Umfeldbedingungen anderer geografischer Segmente unterscheiden. Analog zur Vorgehensweise bei Geschäftssegmenten sind folgende Kriterien bei der Abgrenzung von geografischen Segmenten zu berücksichtigen:[68]

[...]


[1] Entnommen aus Küting, K. / Weber, C. P. (2000), S. 253.

[2] Entnommen aus KPMG (Hrsg), (2008), S. 4 f.

[3] Vgl. Geiger, T. (2001), S. 1.

[4] Vgl. Kirsch, H. (2008), S. 357.

[5] Siehe Langguth, Heike / Brunschön, Florian (2006) in DB 12/2006, S. 625.

[6] Vgl. Nardmann, H. (2002), S. 1.

[7] Vgl. Wagenhofer, A. (2009), S. 23-24.

[8] Vgl. Buchholz, R., (2008), S. 1.

[9] Vgl. Langguth, H. / Brunschön, F. in DB (12/2006), S. 625.

[10] Vgl. Kudert, S., Sorg, P., (2006), S. 11.

[11] Vgl.: Leibfried, P./Weber, I. (2003),: S.31-36

[12] Vgl. Buchholz, R., (2008), S. 211.

[13] Vgl. Leibfried P./ Weber I., (2003), S. 25 f.

[14] Vgl. Kudert S./ Sorg P., (2006), S. 12 f.

[15] Vgl. Wagenhofer, A. (2009), S. 126.

[16] Vgl. Wagenhofer, A. (2009), S. 127.

[17] Vgl. Ballwieser, W. (2009), S. 20-21.

[18] Entnommen aus Wagenhofer, A. (2009), S. 128.

[19] Vgl. Geiger, T. (2001), S. 91.

[20] Vgl. Federmann, R. (2006), S. 29 f.

[21] Vgl. Wagenhofer, A. (2009), S. 129.

[22] Vgl. Federmann, R. (2006), S. 30 f.

[23] Vgl. Geiger, T. (2001), S. 94.

[24] Vgl. Federmann, R. (2006), S. 142.

[25] Vgl. Ulbrich, P. R. (2006), S. 14.

[26] Vgl. Nardmann, H. (2002), S. 24.

[27] Vgl. Alvarez, M., (2004), S. 1.

[28] Vgl. Vater, H. / Ernst, E. / Hayn, S. / Knorr, L. (Hrsg.), (2009), S. 65 f.

[29] Vgl. Himmel, H. (2004), S. 7.

[30] Vgl. Geiger, T. (2001), S. 35 f.

[31] Vgl. Küting, K. / Weber, C.-P. (1998), S.116; Nardmann, N. (2002), S. 233.

[32] Vgl. Geiger, T. (2001), S. 39 f.

[33] Beatge, J. / Kirsch, H.-J. / Thiele, S. (2004), S. 431.

[34] Vgl. Buchholz, R., (2008), S. 211.

[35] Vgl. Ulbrich, P. R. (2006), S. 79.

[36] Vgl. Coenenberg A. / Haller A. / Schultze W. (2009): S. 903.

[37] Vgl. Wiederhold, P. (2008), S. 51 f.

[38] Vgl. Alvarez, M. (2004), S. 36.

[39] Vgl. Wiederhold, P. (2008), S. 53 f.

[40] Vgl. Alvarez, M. (2004), S. 41 f.

[41] Vgl. Wiederhold, P. (2008), S. 56.

[42] Vgl. Alvarez, M. (2004), S. 42.

[43] Vgl. Wiederhold, P. (2008), S. 57.

[44] Vg. Bayer AG, Geschäftsbericht 2008. S. 138-139; BASF SE, Geschäftsbericht 2008, S. 178-179; Vgl. hierzu auch Kapitel 4.

[45].Vgl. Bayer AG, Geschäftsbericht 2008. S. 138-139; BASF SE, Geschäftsbericht 2008, S. 179.

[46] Vgl. Beatge, J. / Kirsch, H.-J. / Thiele, S. (2004), S. 433.

[47] Vgl. Alvarez, M. (2004), S. 45.

[48] Vgl. Geiger, T. (2001), S. 105.

[49] Vgl. Alvarez, M. (2004), S. 45 f.

[50] Vgl. Beatge, J. / Kirsch, H.-J. / Thiele, S. (2004), S. 433.

[51] Vgl. Geiger, T. (2001), S. 105.

[52] Vgl. Wagenhofer, A. (2009), S. 490.

[53] Vgl. Wagenhofer, A. (2009), S. 490.

[54] Vgl. BASF SE, Geschäftsbericht 2008, S. 169.

[55] Vgl. Bayer AG, Geschäftsbericht 2008. S. 138-139; BASF SE, Geschäftsbericht 2008, S. 179; hierzu auch Abschnitt.3.1.4.

[56] Vgl. Nardmann, H. (2002), S. 34 f.

[57] Vgl. Beatge, J. / Kirsch, H.-J. / Thiele, S. (2004), S. 434.

[58] Vgl. Nardmann, H. (2002), S. 35; Haller, A. / Raffournier, B. Walton, P. (Hrsg.), (2000), S. 767 f.

[59] Vgl. Nardmann, H. (2002), S. 37.

[60] Vgl. Haller, A. / Raffournier, B. Walton, P. (Hrsg.), (2000), S. 759.

[61] Vgl. Pellens, B. / Fülbier, R. U. / Gassen, J. (2006), S. 819.

[62] Vgl. Nardmann, H. (2002), S. 215 f.

[63] Vgl. Ulbrich, P. R. (2006), S. 83.

[64] Vgl. Wiederhold, P. (2008), S. 70.

[65] Vgl. Geiger, T. (2001), S. 119-120; Haller, A. / Raffournier, B. / Walton, P. (Hrsg.), (2000), S. 774; hierzu auch Abschnitt 2.1.2.

[66] Eigene Darstellung in Anlehnung an Geiger, T. (2001), S. 121.

[67] Vgl. Nardmann, N. (2002), S.224.

[68] Vgl. Nardmann, N. (2002), S.226.

Fin de l'extrait de 113 pages

Résumé des informations

Titre
Segmentberichterstattung nach IFRS. Analyse der DAX 30 Konzerne Bayer und BASF
Université
Berlin School of Economics and Law
Note
1,7
Auteur
Année
2010
Pages
113
N° de catalogue
V273305
ISBN (ebook)
9783656650294
ISBN (Livre)
9783656650287
Taille d'un fichier
6284 KB
Langue
allemand
Mots clés
segmentberichterstattung, ifrs, analyse, konzerne, bayer, basf
Citation du texte
Ludmilla Dell (Auteur), 2010, Segmentberichterstattung nach IFRS. Analyse der DAX 30 Konzerne Bayer und BASF, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273305

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