Die letzten Dominikanerinnen des Marienthals

Eine kultur- und sozialgeschichtliche Fallstudie zu den josephinischen Klosteraufhebungen in den österreichischen Niederlanden 1783-1792


Thèse de Master, 2012

103 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Fragestellung

2. Literatur- und Forschungsüberblick

3. Quellen

4. Marienthal am Vorabend seiner Aufhebung: Ein prosopographischer Überblick
4.1.Die Nonnen und ihre Funktionen
4.2.Altersdurchschnitt und Gesundheitszustand
4.3.Herkunft
4.4.Weitere Klosterbewohner

5. Der Aufhebungsakt und seine Folgen für das klösterliche Leben bis zum endgültigen Austreten der Nonnen (26. April - 30. Juni 1783)
5.1.Administrativer Hintergrund der Klosteraufhebung: der Religionsfonds
5.2.Die Enteignung der Klosterfrauen
5.3.Die Entmündigung der Klosterfrauen

6. Die nachklösterlichen Existenzen der Marienthaler Ex-Religiosen
6.1.Die Wahl ihrer nachklösterlichen Lebensform
6.2.Die Wahl ihres nachklösterlichen Aufenthaltsorts
6.3.Der endgültige Auszug aus dem Kloster
6.4.Ein ärmliches Leben unter staatlicher Obhut

7. Die nachklösterlichen Existenzen der anderen Klosterbewohner
7.1.Die Novizin Magdelaine Keffeler
7.2.Die Pensionärin Thérèse de Keiffen
7.3.Die Vikare Jacques Ketter und Antoine Beck
7.4.Die drei Hausangestellten

8. Das Marienthal nach dem Auszug der Dominikanerinnen

9. Schlussfolgerung

10.Literaturverzeichnis

11.Quellenverzeichnis

ANHÄNGE

ANHANG 1: Transkription: Edict des Kaisers, Anlangend die Abschaffung vieler unnöthigen Klöster in den Niederlanden vom 17. März 1783, (ANLux, A-LX-1086).

ANHANG 2: Übersichtstabelle der zu den Klosterfrauen zusammengetragenen Informationen aus dem Jahr 1783 IV

ANHANG 3: Liste 1: Abschrift: Liste du personnel des Individus du Couvent de Marienthal, Duché de Luxembourg von 1782, (ANLux, A- XXXIX-13).

ANHANG 4: Liste 2: Abschrift: Liste du Personnel des Individus du Couvent Noble de Marienthal au Luxembourg von 1783, (ANLux, A- XXXIX-13).

ANHANG 5: Liste 3: Abschrift: Liste du Personnel des Individus du Couvent de Marienthal au Luxembourg, 1783, (ANLux, A-XXXIX-13).

ANHANG 6: Transkription: Bittgesuch um eine Pensionserhöhung der 10 in Grevenmacher lebenden Marienthaler Ex-Religiosen, 8. April 1792, (ANLux, A-XXXIX-14).

Danksagung

An dieser Stelle möchte ich all jenen danken, die mich bei der Erstellung dieser Arbeit unterstützt haben.

Ein besonderer Dank gilt meinen Tutoren Prof. Dr. Sonja Kmec und Prof. Dr. Michel Pauly, die stets für mich ansprechbar waren und mir die Freiheit gelassen haben, die Arbeit nach eigenen Vorstellungen zu entwickeln.

Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei Dr. Martin Uhrmacher und Dr. Hérold Pettiau, die mir stets mit Rat und Tat zur Seite standen.

Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeitern des Projekts Marienthal des Service National de la Jeunesse, die mir die Möglichkeit boten, diesen Aspekt der Marienthaler Geschichte näher beleuchten zu können.

Großer Dank gebührt auch meinen Eltern Marcel und Sylvie Wilhelmy sowie

meiner Schwester Fabienne und meinem Mann Jeff Schambourg, die während der vergangenen zwei Jahren stets ein offenes Ohr für mich hatten und mich auf Durststrecken immer wieder ermutigt und aufgemuntert haben.

Remich am 26. Februar 2013

1. Einleitung und Fragestellung

Die Restaurierung des Gutes Marienthal durch den Service national de la Jeunesse rief ein erneutes Interesse an der Aufarbeitung der Geschichte des bereits im Jahre 1231 dort bezeugten Klosters auf. Nachdem bei früheren Forschungen besonders das mittelalterliche Frauenkloster unter der Leitung Yolandas, oder auch unter jener ihrer Mutter Marguerite Gräfin von Vianden und Namur, im Mittelpunkt standen und die Geschichte der dort von 1890 bis 1974 angesiedelten Weissen Väter aufgearbeitet wurde, soll in dieser Untersuchung die 1783 erfolgte Aufhebung des Dominikanerinnenkonvents beleuchtet werden.

Dreizehn Jahre vor der eigentlichen Säkularisation der Klöster des ehemaligen Herzogtums Luxemburg unter dem französischen Directoire 1796, fanden zeitgleich zu den Klosteraufhebungen in den deutschen Vorlanden auf Anordnung des Kaisers Joseph II. Auflösungen von Konventen in sämtlichen österreichischen Erbländern statt.1 Diese trafen auch die vom Statthalterpaar Herzog Albert von Sachsen-Teschen und dessen Frau, Josephs Schwester Marie-Christine, gouvernierten österreichischen Niederlande, zu denen die damals 9.185 km2 große Provinz „Herzogtum Luxemburg und Grafschaft Chiny“ gehörte.2

Im Großteil des Habsburgerreichs übertraf die Zahl der Mönche und Nonnen jene des säkularen Klerus‘.3 So existierten zum Zeitpunkt der Krönung Josephs II. zum Kaiser des Heiligen Römischen Reichs 1780 ungefähr 2.000 Ordenshäuser mit über 40.000 Religiosen beider Geschlechter.4 In den österreichischen Niederlanden lag das Verhältnis zwischen Regularen und der Gesamtbevölkerung bei 1:220. Laut Beales übertraf die jeweilige Anzahl der Frauenklöster in der Lombardei und den österreichischen Niederlanden die Gesamtanzahl jener in den Kernländern der Monarchie.5 Als die Frage nach dem Nutzen dieser Ordenshäuser für die Allgemeinheit aufkam, drängte sich eine Reform des Klosterwesens und der Kirche unwillkürlich auf. Kündigte Maria Theresia in ihrem politischen Testament 1750 bereits eine „große Remedur“ zur Reduzierung der Anzahl der Mönche und Nonnen auf die zum Zeitpunkt der Gründung ihrer Klöster festgesetzten Mitgliederquoten an, so zögerte Joseph II. nicht, Religion und Kirche zu reformieren und sie rigoroser in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen.6 Auf diese Weise beschloss er, alle Ordenshäuser, deren Regel es ihnen nicht erlaubte diesem Prinzip zu folgen, also vor allem Bettelorden und kontemplative Konvente, säkularisieren zu lassen.7

Viele Gebiete und deren Bevölkerung, also auch die dortigen Ordenshäuser, standen jedoch unter der Gerichtsbarkeit fremder Bischöfe. Dies betraf vor allem die luxemburgische Provinz, die zwischen sieben Diözesen aufgeteilt war. Das Herzogtum selbst verfügte über keinen eigenen Bischof. So erließ der Kaiser am 8. Januar 1781 ein Dekret, das der Gerichtsbarkeit der Kölner Nuntien über das Herzogtum Luxemburg ein Ende setzte.8 Hierauf folgte am 28. November des gleichen Jahres das Edict des Kaisers ü ber die Unabh ä ngigkeit der Geistlichen Orden in den Niederlanden von aller Fremden Obrigkeit.9 Hierin wurde die Zusammenschließung der Konvente beider Geschlechts des gleichen Ordens zu Kongregationen sowie die Unterstellung dieser Kongregationen und aller anderen religiösen Gemeinschaften unter die Gerichtsbarkeit der Bischöfe des Heiligen Römischen Reichs beschlossen.

Neben der Erfüllung der angestrebten Zentralisierung von Kirche und Staat10 ebneten diese Maßnahmen den Weg für das Edict des Kaisers, Anlangend die Abschaffung vieler unnöthigen Klöster in den Niederlanden vom 17. März 1783 das vorsah auf eine mehr gerade Weise zu deme Vortheil der Religion und des N ä chsten anwenden zu thun die G ü ter, so die Stifter aus Andacht darzu bestimmt haben, [ … ], da ß unter den Mitteln, so zu diesem heilsamen Zweck f ü hren möchten, kein besseres ist als eben jenes einen Theil der Eink ü nften der G ü ter der Ordens=Geistlichen zu einem mehr nutzlichen und mehr tauglichen Gebrauch anzuwenden, als bis hiehin davon geschehen ist. Aus diesen Ursachen haben wir aus unserer sicherer Wissenschaft, völliger Macht und unumschr ä nkter Gewalt entschlossen in allen unsern Königreichen und allen L ä nder unserer Botm äß igkeit verschiedene Klöster eines und andern Geschlechts zu tilgen und abzuschaffen [ … ]. 11

Handelt es sich bei den josephinischen Aufhebungen laut älterer Literatur nicht um eine „Säkularisation“ im engeren Sinn, da das klösterliche Vermögen nicht in die Staatskasse, sondern in eine eigens 1782 für kirchliche und karitative Zwecke eingerichtete, jedoch staatlich verwaltete Religionskasse floss, so waren ihre Konsequenzen für die Angehörigen der betroffenen Ordensgemeinschaften die selben. Sie sahen sich gezwungen „in die Welt“, ein neues Institut oder ein anderes Kloster zu gehen, die Eigenwirtschaft ihrer Klöster wurde aufgehoben und die Klostergebäude und -besitztümer verkauft oder einer anderen Nutzung zugeführt.12

Von den 721 von André Tihon erhobenen Klöstern in den österreichischen Niederlanden wurden 159 zwischen 1783 und 1787 aufgehoben. Betroffen waren vor allem religiöse Frauengemeinschaften. Wurden von den insgesamt 262 von Tihon erfassten Männerklöstern lediglich 41 aufgelöst so minderte sich die Anzahl der Frauenkonvente um 118 von 300 auf 182, also fast um die Hälfte.13 Im Herzogtum Luxemburg wurden von den 24 Männerorden drei geschlossen: das Priorat der Kanoniker des Hlg. Augustins in Houffalize und die Trinitarier in Bastogne und Houffalize. Von den insgesamt dreizehn Damenstiften mussten vier ihre Gemeinschaft auflösen: die Klarissen aus Echternach und Luxemburg-Stadt, die Augustinerinnen in Hosingen und das Kloster der Dominikanerinnen im Marienthal.14

Laut der die österreichischen Vorlande untersuchenden Studie Ute Ströbeles erfuhren vor allem die Frauenkommunitäten tiefgreifende Veränderungen. Dies begründet sie vor allem durch die stark reglementierende Klosterpolitik Josephs II. die mit dessen Aufhebungen einherging.15

Die vorliegende Arbeit soll als kultur- und sozialgeschichtliche Fallstudie zur Erhellung der bisher kaum untersuchten Frage der Auswirkungen der josephinischen Klosterpolitik auf weibliche Konvente und der nachklösterlichen Existenz der Ordensschwestern beitragen. Wer waren die letzten Dominikanerinnen des Marienthals und wie wirkte sich die Liquidierung ihres Konvents auf die Gestaltung ihres religiösen und nachklösterlichen Lebens aus? Gleichzeitig soll hier auch dem Schicksal anderer Klosterbewohner auf den Grund gegangen werden, um ein kompletteres Bild der Aufhebung und deren Implikationen zu erhalten. Da bis dato keine vergleichbare Studie zu einem österreichisch-niederländischen Frauenkloster existiert, dient Ute Ströbeles oben erwähnte Dissertation als Grundlage und Vergleichsmaterial. Aufgrund der spärlichen Forschungslage basiert die vorliegende Arbeit überwiegend auf der Auswertung des in den Archives nationales du Luxembourg aufbewahrten Quellenmaterials.

Die Analyse des Klosters Marienthal ist insofern interessant, als dass es sich hier laut Hudemann-Simon um den zu jener Zeit noch einzig existierenden rein adligen Damenstift im Gebiet des damaligen Herzogtums handelt. Anders als die adligen Frauenklöster Clairefontaine und Hosingen, verwehrte Marienthal bis zu seiner Auflösung Bürgerlichen die feierliche Profess. Letztere durften lediglich als Laienschwestern eintreten.16 Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die überwiegende Aufnahme von „Nicht-luxemburgischen“ Frauen in die Klostergemeinschaft. 1783 wurden von den 18 Chorschwestern nur fünf auf damaligem luxemburgischen Territorium geboren, sechs in Lothringen, eine in der Picardie und sieben in anderen Ländern des Heiligen römischen Reichs.17 Des Weiteren ist zu beachten, dass es sich bei diesem Kloster nicht um ein Wissenschafts-, Kunst- oder Bildungszentrum wie etwa die Abtei in Echternach handelte. Marienthal war über Jahrhunderte eher eine Art „Auffangstation“ für Töchter großer und bekannter Adelsfamilien.18 Letztere scheuten sich nicht, der Kommunität erhebliche Schenkungen, Stiftungen und hohe Mitgiften zur Gewährleistung des Wohlergehens ihrer Töchter zukommen zu lassen.19 All diese Aspekte müssen bei der Analyse der oben genannten Fragen berücksichtigt werden, da sie Marienthal als ein außergewöhnliches Frauenkloster des Herzogtums auszeichneten.

Der zeitliche Rahmen wird durch den Aufhebungsprozess vorgegeben, wird jedoch auf etwa dreißig Jahre vor und zehn Jahre danach erweitert. Der Rückblick ist erforderlich, um die Zusammensetzung des Klosters und verschiedene Punkte der Aufhebung zu verdeutlichen, während der Ausblick bis kurz vor der französischen Besetzung Luxemburgs es ermöglicht, den weiteren Verbleib der Nonnen und der anderen Klosterbewohner unter der österreichisch-habsburgischen Monarchie zu ermitteln und die weitere Nutzung der Klostergebäude mit einzubeziehen.

Entsprechend der Fragestellung gliedert sich die Untersuchung in fünf Themenbereiche:

In einem ersten Teil wird ein prosopographischer Überblick über die Zusammensetzung des Marienthaler Damenstifts geliefert. Dieser soll zum Einen die Frage nach den das Ordenshaus zum Zeitpunkt seiner Aufhebung bewohnenden Personen beantworten. Zum Anderen soll er einen ersten Einblick in den klösterlichen Alltag bieten. Dieser erste Schritt ist zum Verständnis der nachklösterlichen Existenzen der Klosterfrauen sowie den anderen Bewohnern des Konvents unumgänglich.

In einem zweiten Teil wird der administrative Hintergrund der Auflösung kurz erläutert. Ziel ist es, den Grund der Säkularisationen im Allgemeinen und den Hergang des Aufhebungsaktes zu rekonstruieren sowie die damit einhergehende Demütigung der Klosterfrauen durch Enteignung und Entmündigung darzulegen Der dritte Teil wird sich mit der nachklösterlichen Existenz der Ex- Dominikanerinnen befassen. Hier soll nachgewiesen werden, dass die Klosterfrauen nicht einfach verjagt wurden, sondern die Gestaltung ihrer nachklösterlichen Existenz durch streng reglementierte staatliche Verordnungen beeinflusst und kontrolliert und von Existenzängsten überschattet wurde. Der vierte Teil ist dem Verbleib der anderen Klosterbewohner gewidmet. Im Aufhebungsedikt vom 17. März 1783 nicht beachtet, stellten diese den Aufhebungskommissar und den Aufhebungsverwalter vor beachtliche Probleme. Die nachklösterliche Existenz der weltlichen Klosterbewohner fand bis dato keine Beachtung in der neueren Forschung zu den josephinischen Aufhebungen, auch nicht bei Ströbele. Um die Ausmaße der personellen Säkularisierung des Marienthaler Klosters in ihrer Gesamtheit erfassen zu können, ist ihre Untersuchung jedoch eine grundsätzliche Voraussetzung. Der letzte Teil befasst sich mit dem Marienthal selbst. Hier soll die Frage der weiteren Nutzung des Klostergebäudes kurz umrissen werden.

2. Literatur- und Forschungsüberblick

Die spezifisch weiblichen Folgen der Klosteraufhebungen trafen in der bisherigen Forschung auf nur sehr wenig Interesse. In der speziell zu diesem Thema erschienen Monographie Barbara Schildt-Speckers werden vornehmlich die politischen Rahmenbedingungen der Auflösung am Beispiel der Prämonstratenserinnen im Rheinland analysiert. Kultur- und geschlechtergeschichtliche Aspekte wurden nicht berücksichtigt.20 Laut Ströbele wurde „in der Klostergeschichtsschreibung […] das Schicksal der Klosterinsassinnen meist nur im allgemeinen Rahmen für die großen Frauenabteien deskriptiv aufgearbeitet.“21 In diese Herangehensweise reihen sich auch die zu dieser Problematik im wissenschaftlichen Begleitwerk zur baden-württembergischen Landesausstellung „Alte Klöster-Neue Herren“ erschienenen Aufsätze über Benediktinerinnen, Zisterzienserinnen sowie die Biberacher Franziskanerinnen, die die konkreten Folgen der Aufhebungen für die Religiosen nicht erörtern.22 Mit ihrer Studie über die Aufhebungen der Frauenklöster im südwestdeutschen Raum legt Ströbele den Grundstein für die geschlechtergeschichtliche Untersuchung dieses Prozesses und dessen direkten Konsequenzen für die Klosterinsassinnen. Diese Dissertation dient als Grundlage und Vergleich zu der vorgelegten Arbeit. Es ist jedoch zu beachten, dass Ströbele den Schwerpunkt hauptsächlich auf Terziarinnenklöster legt.23 Hierbei handelt es sich größtenteils um Frauenkongregationen mit sozial- karitativen und erzieherischen Aufgaben, die dem Bettelorden der Franziskaner angehörten.24 Dies führt zu interessanten Vergleichsmöglichkeiten nicht nur zwischen Vor- und Erblanden, sondern auch zwischen möglichen unterschiedlichen Behandlungen und Schicksalen der Angehörigen eines Bettelordens und jener des kontemplativen Dominikanerinnenordens Marienthal. Ströbele stellt des Weiteren fest, dass

„ein sich auf sozial-, alltags- und mentalitätsgeschichtliche Fragenstellungen konzentrierender methodischer Zugriff auf Frauenklöster verstärkt von der neueren kirchenhistorischen Forschung eingefordert und neuerdings am Beispiel der Damenstifte realisiert [wird]. Diese Einrichtungen werden zunehmend unter dem Aspekt der Erforschung der Adelskultur, aber auch der Frauen- und Geschlechtergeschichte per se entdeckt und entpuppen sich, vom Makel des Zerfalls und der Dekadenz befreit, als lohnenswerte Untersuchungsgegenstände.“25

In diesem Zusammenhang seien hier die Werke von Kurt Andermann und, im engeren Rahmen des Herzogtum Luxemburgs und des Klosters Marienthal, die Monographie über den Adel in Luxembourg im 18. Jahrhundert von Calixte Hudemann-Simon zu nennen, in dem sie auch ein Kapitel den Adelsstiften widmet.26

Trotz umfangreicher Studien zur Zeit Josephs II. und des Josephinismus‘ in den österreichischen Niederlanden,27 befassen sich nur wenige Untersuchungen explizit mit den dortigen Klosteraufhebungen, obwohl diese neben der Kirchenpolitik des österreichischen Monarchen vor allem in Brabant auf größte Kritik stießen, die schließlich am 24. Oktober 1789 in der brabanter Revolution mündete.28 Über die österreichisch-niederländische Säkularisation existieren unter anderem zwei Aufsätze von G. De Schepper über die Reorganisation der Pfarreien und die Aufhebung der Klöster in den österreichischen Niederlanden sowie über die dortige Klosterpolitik Maria Theresias und Josephs II.29 Beide Werke beschäftigen sich jedoch ausschließlich mit den politischen Implikationen der Säkularisation und setzen sich nicht umfassend mit den Frauenklöstern auseinander. Gleiches gilt für die 1905 erschienene Studie Joseph Laenens.30 Eine unveröffentlichte Abschlussarbeit Léonie Kaysers aus dem Jahre 1935 befasst sich mit den Klosteraufhebungen im Herzogtum Luxemburg.31 1976 veröffentlichte André Tihon eine statistische Auswertung über die Nonnen Belgiens zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert.32 Dieser Aufsatz liefert einige wichtige Datenerhebungen sowie Auskünfte über die Rechte der Nonnen. Er bezieht sich jedoch nicht nur auf die Klosteraufhebungen und klammert kultur- und geschlechtergeschichtliche Fragestellungen aus. Aufsätze oder Monographien, die sich ausschließlich mit der Aufhebung einzelner Frauenkommunitäten auseinandersetzen, sind gewissermaßen inexistent. Eine teilweise im Zusammenhang mit der Geschichte des Heilig - Geist Klosters in Luxemburg in der H é mecht veröffentlichte Diplomarbeit Gérard Thills setzt sich vor allem mit den administrativ-politischen sowie ökonomischen Konsequenzen der Auflösung des Klarissen-Urbanistenkonvents auseinander.33 Eine weitere unveröffentlichte Diplomarbeit von Caroline Kertz beschäftigt sich mit dem ökonomischen und gesellschaftlichen Leben des Klosters Marienthal gegen Ende des 18. Jahrhunderts.34 Diese Untersuchung ist jedoch unglücklicherweise nicht mehr verfügbar, obwohl sie wahrscheinlich von unschätzbarem Wert für die vorliegende Arbeit wäre. Referenzen in Hudemann- Simon lassen den Inhalt trotz allem erahnen und darauf zurückschließen, dass es sich keinesfalls um den gleichen Forschungsansatz handelt. Neben Hudemann-Simon und Kertz wird die Säkularisation des Dominikanerinnenklosters in weiteren Kurzaufsätzen umrissen, beschränkt sich jedoch mehrheitlich auf einen kurzen Hinweis auf die Schließung des Konvents und die Vertreibung der Ordensschwestern.35

Literatur über Josephinismus und Protojosephinismus ist Legion.36 Zum Josephinismus im Herzogtum Luxemburg sei hier jedoch noch ein Aufsatz von Gilbert Trausch genannt, der sich mit der Frage des Staatskirchentums in besagtem Herrschaftsgebiet auseinandersetzt.37 In der aktuellen Forschung hat sich besonders Guy Thewes mit politisch-administrativen und militärischen Fragen der österreichischen Habsburgerregentschaft in Luxemburg auseinandergesetzt.38

Es ist vorauszuschicken, dass nur wenige dieser Werke zur Aufhellung der hier angestrebten Fragestellung dienten. Hierzu zählten vor allem die Studie Ute Ströbeles, die Aufsätze Tihons, sowie jene Kovács‘, Beales‘ und Davis‘. Außerdem ist hier noch Hudemann-Simons Monographie zum Luxemburger Adel im 18. Jahrhundert zu nennen. Darum bemüht sich die vorliegende Arbeit um so mehr um eine exhaustive Auswertung des vorhandenen Quellenmaterials.

3. Quellen

Der Aufhebungsprozess des Dominikanerinnenklosters Marienthal ist in den Archives Nationales de Luxembourg sehr gut dokumentiert. In den Beständen A-LX-1085, A-LX-1086 und A-LX-1087 Enregistrature du Conseil Provincial et souverain von 1782 bis 1786 finden sich Edikte, Erklärungen und Gesetzesprojekte des Kaisers sowie Briefe mit Vorschlägen und Ansichten des Provinzialrates.39 Im Ordner A-LX-1086 befindet sich unter anderem das Edikt des Kaisers zur Schließung „unöthiger“ Klöster in den Niederlanden vom 17. März 1783. In den Beständen zum Kloster Marienthal A-XXXIX-13, 14, 15 und 16/2 sind unter anderem Aufhebungs- und Verkaufsprotokolle, Inventare, drei verschiedene Auflistungen der Klosterinsassinnen, Austrittsbescheinigungen der Nonnen, Direktiven zum nachklösterlichen Umgang mit den Exreligiosen, Bittgesuche verschiedener Exreligiosen, Berichte über die Versteigerungen der Güter, Auszüge aus den Protokollen des Comit é de la Caisse de Religion bezüglich der Dienstmädchen, Vikare und Thérèse de Keiffen und Beschwerdeschreiben der Bewohner des Marienthals über das Benehmen der später im Kloster stationierten Soldaten, usw. enthalten.40 Die verschiedenen Edikte des Kaisers sind außerdem im Ordner A-VIII-43 Edits, placards, ordonnances 1785-1786 zu finden.41

Besonders die erwähnten Listen Liste du personnel des Individus du Couvent de Marienthal, Duch é de Luxembourg von 1782, Liste du Personnel des Individus du Couvent Noble de Marienthal au Luxembourg und die Liste du Personnel des Individus du Couvent de Marienthal au Luxembourg, beide aus dem Jahre 1783, waren zur Rekonstruktion des Hintergrunds der verschiedenen Schwestern von unschätzbarem Wert. Eine Abschrift der drei Tabellen findet sich im Anhang. Zur Vereinfachung werden die Listen im Folgenden als Liste 1, 2 und 3 bezeichnet.42

Der Großteil der vorhandenen Quellen wurde handschriftlich verfasst. Kaiserliche Edikte und Dekrete lagen jeweils in deutsch und französisch in gedruckter Version vor. Eine weitere wichtige Quelle ist der von Nicolas van Werveke angefertigte Cartulaire du prieur é de Marienthal: publi é d ‘ apr è s les documents originaux, Luxembourg 1885-1891.43 Dieser diente vor allem zur Aufarbeitung der josephinischen Klosterpolitik vor der Aufhebung. Er enthält jedoch keine transkribierten Dokumente aus dem Zeitraum der Säkularisation selbst.

4. Marienthal am Vorabend seiner Aufhebung: Ein prosopographischer Überblick

4.1.Die Nonnen und ihre Funktionen

Eine erste, von Joseph II. im April 1782 angeordnete Erfassung des klösterlichen Personalbestandes liefert detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Klosters am Vorabend seiner Aufhebung. Diese listet die 29 zum damaligen Zeitpunkt im Konvent lebenden Religiosen dem Professjahr nach mit Geburtsort, Alter, Datum der Profess, Rente, Ersparnissen, persönlichen Gegenständen und Krankheiten auf, nachdem sie an erster Stelle, der Konventhierarchie folgend, die Priorin und Subpriorin nennt. Außerdem ist die Aufzählung in folgende drei Unterkategorien eingeteilt: religieuses professes, soeurs converses, novice. Dieser Liste zufolge setzte sich die Frauengemeinschaft aus 18 sogenannten Religieuses professes, also Chorfrauen, 10 als Soeurs converses bezeichneten Laienschwestern und einer Novizin zusammen.44

Seit der Klostergründung 1234 gewährte das Kloster nur den Angehörigen großer Adelsfamilien das Ablegen der feierlichen Profess, das heißt das Ablegen der Gelübde der Armut, der Ehelosigkeit und des Gehorsams, und somit den Status der Chorfrau.45 Diesen Schwestern war das tägliche zu den sieben kanonischen Stunden stattfindende Gebet im Chor vorbehalten. Ihr klösterlicher Alltag begann bereits mit der eineinhalb bis zwei Stunden dauernden Mette um Mitternacht. Nach der zweiten Etappe der Nachtruhe versammelten sie sich zu Laudes und Prim erneut im Chor. Der Tagesablauf wurde weitere drei Mal zur Terz, Sext und Non unterbrochen. Vesper und Komplet vollendeten das Stundengebet. Zwischen Prim und Terz kamen die Chorfrauen zum Kapitel mit geistlicher Lesung, Totengebet und öffentlichem Bekenntnis von Verfehlungen mit anschließender Buß-Festsetzung der Priorin im Kapitelsaal zusammen. Ihr Tagesablauf war also durch eine dichte Abfolge geistlicher Verrichtungen geprägt und ließ nur wenig Spielraum für alltägliche Aufgaben.46

Diese fielen den Konversen zu. Hierbei handelte es sich um Laienschwestern, die ohne Weihe und mit geringerer Gebetspflicht zur Entlastung der Chorschwestern in das Konvent eintraten. Sie übernahmen mit Hilfe weltlicher Hausangestellter vorwiegend körperliche Arbeiten, galten nicht als vollwertige Mitglieder der Kommunität und hatten kein Wahlrecht im Kapitel.47 Aus einer weiteren 1782 angefertigten Personenbestandsaufnahme, in der auch die Funktionen der einzelnen Schwestern festgehalten wurden, ist diese traditionelle Aufgabenverteilung für das Marienthaler Dominikanerinnenklosters klar herauszulesen:48

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle I.: Die Ämterverteilung zwischen Chorfrauen und Laienschwestern im Marienthal Quelle: ANLux, A-XXXIX-13, Liste 2 (Anm. 41) (Anhang, S. XI-XII).

Ströbele konnte feststellen, dass die Ämtervergabe in den Terziarinnenklöster nicht nach Aufenthaltsdauer im Kloster, sondern nach Kompetenzkriterien erfolgte.49 Dies trifft teilweise auch auf das hier untersuchte Kloster zu. Beim Vergleich von Alter und Professdaten der Chorfrauen fällt auf, dass die Ämter der Küsterin und der Cellerarin nicht an die „dienstältesten“ Schwestern vergeben wurden, sondern im Fall der Küsterin eine Nonne übergangen wurde, während das Amt der Cellerarin der 32-jährigen, erst 1768 geweihten Marie Magdelaine de Schrenck de Notzingen anvertraut wurde. Eine eventuelle Erklärung für die Vergabe des Amtes der Küsterin an Marie Ursule de Vaulx ist die schwere Erkrankung der übergangenen Marie Thérèse de Gourcy.50

Verfährt man nun nach gleichem Prinzip und schließt alle erkrankten Chorfrauen aus, so hätte, nach Aufenthaltsdauer zu urteilen, Marie Françoise de Villelongue das Amt der Cellerarin übernehmen müssen. Die Tatsache, dass die fünf Jahre nach ihr in den Orden eingetretene Marie Magdelaine zum Zeitpunkt der Erhebung das Amt innehatte, lässt bei dieser speziellen Aufgabe auf mögliche Kompetenzvoraussetzungen schließen. Das gleiche Verfahren gilt für die Ämter der Priorin, der Subpriorin und der Krankenschwester. Die Mitgliedschaft im Diskretorium ihrerseits schien an die Aufenthaltsdauer gekoppelt zu sein. So bildeten die drei „dienstältesten“ Nonnen, die jeweils 1734, 1738 und 1747 ihre Profess abgelegt hatten, neben der 1752 geweihten Prokuratorin den Rat der Priorin. Auch hier wurde, genau wie bei der Vergabe des Prokuratoriums, Marie Thérèse de Gourcy übergangen. Dies festigt die Hypothese ihrer krankheitsbedingten Nichtberücksichtigung bei der Ämtervergabe.

4.2.Altersdurchschnitt und Gesundheitszustand

Aus dem 1783 zum Zeitpunkt der Aufhebung verfassten Personalbestand geht hervor, dass zehn der 18 Chorfrauen erkrankt waren.51 Die Erkrankungen reichten von eitrigen Geschwüren, über schwache Gesundheit, Gicht, Rheuma, Atembeschwerden hin zu angeblich tödlichen Krankheiten. So heißt es zum Beispiel, Marie Catherine de Vaulx d‘Achy fait presque tous les ans une maladie mortelle.52

Der Gesundheitszustand der Laienschwestern wurde in dieser Liste nicht erfasst. Aus der oben genannten Aufzählung von 1782 ist jedoch zu erfahren, dass die Konversen Augustine Kretenich und Dominique Glaesener infirmes waren, wobei dies bei Letzterer nicht eindeutig zutreffen muss, da die Aussage durch ein Fragezeichen relativiert wurde.53

Der Altersdurchschnitt des Klosters lag 1782 bei 46,6 Jahren, derjenige der Chorfrauen bei 43. Die Konversen waren im Durchschnitt 53,1 Jahre alt. Das Gesamtdurchschnittsalter stimmt mit dem von Ströbele für den von ihr untersuchten zwölf Terziarinnenklöstern ermittelten Wert von 47,6 in etwa überein.54 Ströbele erklärt diesen relativ hohen Durchschnitt durch die rigorose Politik zur „Verminderung der Mönche“ Josephs II.55 So wurde etwa 1767 eine Aufnahmesperre für Novizen in die Klostergemeinschaften verhängt. Kandidaten durften nur mehr als Ersatz für verstorbene oder unheilbar kranke Klosterinsassen aufgenommen werden.56 Am 2. November 1770 folgte ein Erlass zur Erhöhung des Professalters vom 18. auf das 24. Lebensjahr.57 In wie weit wirkten sich diese Verordnungen auf das Kloster Marienthal aus?

Bei näherer Betrachtung der Personenbestandsaufnahmen ist davon auszugehen, dass das Dominikanerinnenkonvent diese Erlässe nicht beachtete. Nach 1767 etwa wurden fünf neue Chorfrauen sowie drei Laienschwestern in die Kommunität aufgenommen. Ob diese verstorbene oder erkrankte Schwestern ersetzten, konnte im Zuge der Recherchen nicht festgestellt werden.

Anders verhält es sich mit dem Professalter einiger dieser nach 1770 neuaufgenommenen Religiosen. Marie Hélène d‘Omore und Marie Walburge de Gourcy de Berglas waren beide bei ihrer Profess am 5. Februar und am 15. Mai 1771 erst 20 Jahre alt. Marie Charlotte de Saint-Ignon legte ihre feierlichen Gelübde am 15. Mai 1771 im Alter von 17 Jahren ab.58

Ob es sich bei diesem Vorgehen um bewusste Verstöße gegen die zwei Erlässe handelt, oder ob diese der Priorin zu gegebenem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren, war im Rahmen meiner Recherchen nicht eindeutig festzustellen. Es scheint jedoch unwahrscheinlich, dass Marie Hyacinthe de Gomez sechs Monate nach Erlass eines kaiserlichen Edikts nicht über dieses in Kenntnis gesetzt gewesen sein soll, erreichte die Nachricht der Säkularisation des Konvents durch das am 17. März 1783 erlassene Dekret das Kloster doch bereits am 26. April des gleichen Jahres.59

Die von Ströbele erläuterten Ursachen für den hohen Altersdurchschnitt sind also nur bedingt auf das Kloster Marienthal übertragbar. Die strengen Aufnahmekriterien des prestigeträchtigen Konvents trugen sicherlich auch zu diesem erhöhten Durchschnitt bei. 1751 beantragten die Marienthaler Dominikanerinnen die Bestätigung ihres Rechtes, nur Frauen aus alten Adelsgeschlechtern in den Stand der Chorfrauen aufnehmen zu dürfen.60 Da es sich bei diesen jedoch laut Hudemann-Simon um une é lite en voie de disparition handelte, verringerte sich durch diese Maßnahme die Anzahl der potenziellen Anwärterinnen drastisch.61 Dieses einzigartige Privileg erklärt neben dem guten Ruf und dem Reichtum des Klosters unter anderem die Präsenz der aus verarmtem Adel stammenden Marie Thérèse de Conti de Mayenthals aus dem mehr oder weniger 850 Kilometer entfernten Jägendorf in Schlesien (heute Myslinow in Polen).62

4.3.Herkunft

Für alle Frauen konnte durch den Vergleich der Angaben in Liste 1 und 2 die geographische Herkunft rekonstruiert werden.63 Hierbei fällt besonders die Homogenität der Herkunftsorte der Konversen gegenüber dem überaus ausgeprägten Mischverhältnis der Chorfrauen auf.

Die Laienschwestern ihrerseits stammten überwiegend aus dem direkten oder näheren Umfeld des Marienthals. Die Distanz vom Geburtsort zum Marienthal betrug zwischen 8 und maximal 45 Kilometer. Bei der aus dem 95 Kilometer vom Kloster entfernten Bernkastel stammenden Konverse Marie Anne Franck kann davon ausgegangen werden, dass sich deren Familie bereits vor ihrem Eintritt im Marienthal niedergelassen hatte. In Liste 3 heißt es, dass sie sich als neues Heim nach der Schließung des Klosters une petite maison hors des murs du Marienthal ausgesucht hätte.64 Aus dem Inventar von 1782 geht des Weiteren hervor, dass […] la Maison, grange et é curies [situ é [e] aux bans de Marienthal] est relaiss é e à Jacques Francq par bail du vingt deux janvier 1782.65 Da es sich bei Marie Anne Franck nicht um eine Adelige handelte, gab es keinen eindeutigen Grund ein derart weit von ihrem Herkunftsort gelegenes Kloster auszuwählen. Das Prämonstratenserinnen-Kloster Maria Engelport in Treis-Karden etwa war nur 45 Kilometer von Bernkastel entfernt.66 All dies deutet auf eine Niederlassung der Familie Franck in der Umgebung des Marienthals vor dem Klostereintritt der Marie Anne 1744 hin.

Ein Rätsel gibt jedoch die Herkunft der Sophie Seeliger auf. Für die aus Breslau in Schlesien stammende Konverse konnten keine Hinweise auf eine mögliche Emigration in das Herzogtum Luxemburg gefunden werden. Die Nähe zu Jägendorf in Schlesien, dem Geburtsort der Chorfrau Marie Thérèse de Conti de Mayenthal lässt eine Verbindung vermuten. Diese ist jedoch nicht nachweisbar, da Letztere 28 Jahre vor Sophie Seeliger in den Marienthaler Dominikanerinnenorden eingetreten war und somit eine mögliche Begleitfunktion auszuschließen ist.67

Die Chorfrauen ihrerseits stammten aus einem Umkreis von 15 bis 850 Kilometern Entfernung vom Marienthal. Besonders auffällig ist die Listung im Personenbestand von sechs Chorfrauen aus Lothringen und einer aus der Picardie (Thierache).68

Laut Hudemann-Simon handelte es sich hierbei um Untertanen der französischen Krone. Effektiv verbot eine kaiserliche Erklärung vom 17. August 1734 die Aufnahme Letzterer in die niederländischen Klöster.69 Die Situation Lothringens war zur Zeit der Aufnahme der erwähnten Nonnen jedoch komplizierter und bedarf einer Untersuchung, um festzustellen, ob das Konvent eventuell das Verbot umgangen hatte, was die vorherige Hypothese des bewussten Verstoßes gegen die Anordnungen bezüglich des Professalters und der Aufnahme neuer Novizinnen untermauern würde.

Bereits mit dem Tod des Herzogs Heinrich II. von Lothringen 1624 wurde das Herzogtum zum Streitobjekt zwischen dem König von Frankreich und den österreichischen Habsburgern. Immer wieder besetzten französische Truppen das dem österreichischen Herrscherhaus wohlgesinnte Herzogtum, zuletzt im Zuge der Fronde 1648 bis 1653. Im Frieden von Vincennes 1661 wurde schließlich der Abzug der Franzosen festgelegt. Frankreich durfte im Gegenzug strategisch wichtige Orte zum Erhalt der Landverbindung zwischen Verdun, Toul und dem Elsass behalten. Als der Erbe des lothringischen Herzogs Leopold, Franz Stephan 1736 die Erzherzogin und Thronerbin Maria Theresia von Österreich heiratete und somit die Herzogtümer Bar und Lothringen in das Habsburgerreich eingebracht werden sollten, wehrte sich der französische König Ludwig XV. vehement dagegen.

[...]


1 STRÖBELE, Ute: Zwischen Kloster und Welt. Die Aufhebung südwestdeutscher Frauenklöster unter Kaiser Joseph II., (Stuttgarter Historische Forschungen 1), Köln/Weimar/Wien 2005, S. 1.

2 HUDEMANN-SIMON, Calixte: La noblesse luxembourgeoise au XVIIIe siècle, (Publications de la Sorbonne Histoire Moderne - 18; Section Historique de l‘Institut Grand-Ducal - 100), Luxembourg 1985, S. 3; TIHON, André: Les religieuses en Belgique du XVIIIe au XXe siècle. Approche statistique, in: Christianisme et société: approches historiques: recueil d‘articles, hg.

v. DEMS., Bruxelles 2000, S. 88-89, 94-99; SZÁNTAY, Antal: Regionalpolitik im Alten Europa. Die Verwaltungsreformen Josephs II. in Ungarn, in der Lombardei und in den österreichischen Niederlanden 1785-1790, Budapest 2005, S. 155.

3 BEALES, Derek: Joseph II. Bd. II: Against the World 1780-1790, New York 2009, S. 73. 4

4 BEALES: Joseph II. (Anm. 3), S. 271f.

5 EBD., S. 272.

6 EBD., S. 75-76.

7 EBD., S. 77.

8 TIHON, André: Politique ecclésiastique et réformes religieuses de Joseph II, in: Piété baroque au Luxembourg, hg. v. Musée en Piconrue, Bastogne 1995, S. 74; ANLux, A-LX-1086 (Anm. 38), Edit de l‘empereur concernant les Bulles du Nonce de Cologne (8 janvier 1783).

9 TIHON: Politique ecclésiastique et réformes religieuses de Joseph II (Anm. 8), S. 74; ANLux, A- LX-1086 (Anm. 38), Edict des Kaisers über die Unabhängigkeit der Geistlichen Orden in den Niederlanden von aller Fremden Obrigkeit (28. November 1781).

10 SZÁNTAY: Regionalpolitik im Alten Europa (Anm. 2), S. 45.

11 ANLux, A-LX-1086 (Anm. 38), Edict des Kaisers, Anlangend die Abschaffung vieler unnöthigen Klöster in den Niederlanden vom 17. März 1783, S. 2.

12 Zur Begrifflichkeit „Säkularisation“ vgl.: KLUETING, Harm: Staat und Kirche. Säkularisation und Säkularisierung von der Reformation bis 1803, in: Alte Klöster - Neue Herren. Die Säkularisation im deutschen Südwesten 1803. Große Landesaustellung Baden-Württemberg 2003 in Bad Schussenried, hg. v. Hans Ulrich RUDOLF, Ostfildern 2003, Bd. 2/1, S. 65-67. STRÖBELE: Zwischen Kloster und Welt (Anm. 1), S. 1-2.

13 Vgl. Tabellen „Abbayes, Couvents et Beguinages des Pays-Bas - Répartition par anciennes provinces 1787“ und „Couvents Supprimés dans les Pays-Bas de 1783 à 1787 - Répartition par anciennes provinces“ in: TIHON: Les religieuses en Belgique du XVIIIe au XXe siècle (Anm. 2),

S. 96 & 98.

14 TIHON: Les religieuses en Belgique du XVIIIe au XXe siècle (Anm. 2), Fußnote 35 S. 96.

15 STRÖBELE: Zwischen Kloster und Welt (Anm. 1), S. 2.

16 HUDEMANN-SIMON: La noblesse luxembourgeoise au XVIIIe siècle (Anm. 2), S. 189, 192f..

17 ANLux, A-XXXIX-13 Papiers relatifs à la suppression de l‘établissement (caisse de religion) 1782-1783: „Liste du Personnel des Individus du Couvent Noble de Marienthal Au Luxembourg“ (Anhang 4 S. IX f.); Vgl.: HUDEMANN-SIMON: La noblesse luxembourgeoise au XVIIIe siècle (Anm. 2), S. 190: „En 1783, sur les 18 dernières soeurs professes, 4 sont nées sur le sol luxembourgeois […], six en Lorraine, une en Picardie, enfin les sept autres dans des pays du Saint-Empire, parfois fort éloignés-“

18 565. Bruxelles, 1751, 3 juillet. Le couvent de Marienthal est confirmé dans son droit de

n‘accepter que des personnes d‘ancienne noblesse, in: VAN WERVEKEN, Nicolas: Cartulaire du prieuré de Marienthal: publié d‘après les documents originaux, Luxembourg 1885-1891, S. 262.

19 HUDEMANN-SIMON: La noblesse luxembourgeoise au XVIIIe siècle (Anm. 2), S. 189f. 8

20 SCHILDT-SPECKER, Barbara: Klosterfrauen und Säkularisation. Prämonstratenserinnen im Rheinland (Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte und zur Geschichte Nordrehin-Westfalens 44), Essen 1996.

21 STRÖBELE: Zwischen Kloster und Welt (Anm. 1), S. 7.

22 RUDOLF, Hans Ulrich (Hg.): Alte Klöster - Neue Herren. Die Säkularisation im deutschen Südwesten 1803. Große Landesaustellung Baden-Württemberg 2003 in Bad Schussenried, Bd. 2/1 und 2/2, Ostfildern 2003, insbesondere: MAEGRAITH, Janine: „Die Nonnen werden doch auch nicht ewig leben!“. Der Konvent der Zisterzienserinnen-Reichsabtei Gutenzell nach der Säkularisation, in: ebd., Bd. 2/2, S. 1071-1086; sowie: DIEMER, Kurt: „Vom Nunnenhaus und den Schwestern darin“. Zur Geschichte des Biberacher Franziskanerinnenklosters St. Maria de Viktoria, in: ebd., Bd. 2/1, S. 651-658.

23 STRÖBELE: Zwischen Kloster und Welt (Anm. 1), S. 5. 10

24 OP, Isnard W. Frank: Lexikon des Mönchtums und der Orden, Stuttgart 2005, S. 293f.

25 STRÖBELE: Zwischen Kloster und Welt (Anm. 1), S. 7.

26 ANDERMANN, Kurt (Hg.): Geistliches Leben und standesgemäßes Auskommen: Adlige Damenstifte in Vergangenheit und Gegenwart, (Kraichtaler Kolloquien 1), Tübingen 1998; HUDEMANN-SIMON: La noblesse luxembourgeoise au XVIIIe siècle (Anm. 2).

27 Siehe unter anderem: DAVIS, Walter W., Joseph II: An imperial reformer for the austrian Netherlands, The Hague 1974; SZÁNTAY: Regionalpolitik im Alten Europa (Anm. 2); BEALES, Derek: Europäische Klöster im Zeitalter der Revolution 1650 - 1850, Wien/Köln/Weimar 2008 widmet der josephinischen Kirchen und Klosterpolitik in den österreichischen Niederlanden ein Unterkapitel: siehe S. 229-245.

28 Mögliche niederländische oder flämische Arbeiten konnten wegen sprachlicher Barrieren nicht berücksichtigt werden.

29 DE SCHEPPER, G.: Marie-Thérèse et Joseph II. Leur Politique à l‘égard des maisons religieuses dans les Pays-Bas, in: Revue d‘histoire ecclésiastique, t. XXXV, 1939, S. 509-529; DERS.: La réorganisation des paroisses et la suppression des couvents dans les Pays-Bas autrichiens sous le règne de Joseph II, Louvain-Bruxelles 1942.

30 LAENEN, Joseph: Etude sur la suppression des couvents par l‘empereur Joseph II dans les

Pays-Bas autrichiens et plus spécialement dans le Brabant, 1783-1794. Extrait des Annales de l‘Académie Royale d‘Archéologie de Belgique, Anvers 1905.

31 KAYSER, Léonie: Etude sur la suppression des couvents par l’empereur Joseph II au duché de Luxembourg (Diplomarbeit), 1935.

32 TIHON: Les religieuses en Belgique du XVIIIe au XXe siècle (Anm. 2).

33 THILL, Gérard: La suppression du couvent du Saint-Esprit sous Joseph II. (Diplomarbeit) 1952; DERS.: Le couvent du Saint-Esprit, in: T‘Hémecht, 15 (1963/2), S. 169-219.

34 KERTZ, Caroline: Le prieuré noble de Marienthal. Radioscopie de la vie économique et sociale du couvent des Dominicaines vers la fin du XVIIIe siècle (Diplomarbeit), 1979.

35 HEYART, Luss: Das Kloster Marienthal und seine Geschichte, Luxembourg 2003, S. 22;

HILBERT, Roger: Marienthal - Glanz und Elend eines Klosters, in: Letzebuerger Sonndesblad (128/1995), Nr. 40, S. 6-7; Nr. 41, S.11; Nr. 42, S. 14; FLAMMANG, Jean: Marienthal: Frauenkloster von 1232-1783, Niederlassung der Weissen Väter von 1890 bis 1974, in: Letzebuerger Bauere-Kalenner, 42 (1990), S. 103-106.

36 Auswahl für diese Arbeit: KOVÁCS, Elisabeth: Was ist Josephinismus?, in: Österreich zur Zeit Kaiser Josephs II. Mitregent Kaiserin Maria Theresias, Kaiser und Landesfürst, hg. v. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abt. III/2 - Kulturabteilung, Wien 1980, S. 24-30; PRANZL, Rudolf: Das Verhältnis von Staat und Kirche/Religion im theresianisch-josephinischen Zeitalter, in: Josephinismus als aufgeklärter Absolutismus, hg. v. Helmut REINALTER, Wien/Köln/ Weimar 2008, S. 17-53; VOCELKA, Karl: Der „Josephinismus“ in der Maria-Theresianischen Epoche, in: Österreich zur Zeit Kaiser Josephs II. Mitregent Kaiserin Maria Theresias, Kaiser und Landesfürst, hg. v. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abt. III/2 - Kulturabteilung, Wien 1980, S. 148-152; BEALES: Joseph II. (Anm. 3).

37 TRAUSCH, Gilbert: Von Maria Theresia zu Joseph II. Das Staatskirchentum im Herzogtum Luxemburg. Kontinuität oder Bruch in einer jahrhundertalten Tradition?, in: Österreich im Europa der Aufklärung: Kontinuität und Zäsur in Europa zur Zeit Maria Theresias Joseph II.: internationales Symposion in Wien 20.-23. Oktober 1980, Wien 1985, S. 491-508.

38 THEWES, Guy: Als Luxemburg österreichisch war. Zur Beziehung Österreichs und Luxemburgs im Zeitalter Maria Theresias, in: Das Zeitalter Maria Theresias. Meisterwerke des Barock, eine Ausstellung der Österreischichen Galerie Belvedere Wien im Musée national d’histoire et d’art Luxemburg, ergänzt durch Zeichnungen und Druckgraphiken aus dem Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien - 18. November 2006 - 11. Februar 2007, hg. v. Michael KRAPF / Cornelia REITER, Wien 2006, S. 46-59; DERS.: La réforme administrative de Joseph II dans le duché de Luxembourg, in: Hémecht: Zeitschrift für Luxemburger Geschichte, Jg. 53 (2001/4), S. 529-544; DERS.: Stände, Staat und Militär. Versorgung und Finanzierung der Armee in den Österreichischen Niederlanden 1715-1795, Wien/Köln/Weimar, erscheint 2012.

39 ANLux, A-LX-1085, Enregistrature du Conseil Provincial et souverain 1782; ANLux, A- LX-1086, Enregistrature du Conseil Provincial et souverain 1782-1783; ANLux, A-LX-1087 Enregistrature du Conseil Provincial et souverain 1784-1786.

40 ANLux, A-XXXIX-13, Papiers relatifs à la suppression de l‘établissement (Marienthal) (caisse de religion 1782-1783); ANLux, A-XXXIX-14, Papiers relatifs à la suppression de l‘établissement (caisse de religion) 1783-1783; ANLux, A-XXXIX-15, Papiers concernant l‘entremise de Marienthal et du Saint-Esprit, vente de meubles, relaissements, comptabilité, renseignements divers 1784-; ANLux, A-XXXIX-16/2, Etat des revenus et charges du couvent (de Marienthal) à l‘époque de sa suppression.

41 ANLux, A-VIII-43, Edits, placards, ordonnances 1785-1786. 15

42 ANLux, A-XXXIX-13 (Anm. 39), Liste du personnel des Individus du Couvent de Marienthal, Duché de Luxembourg von 1782: im weiteren Verlauf Liste 1; Liste du Personnel des Individus du Couvent Noble de Marienthal au Luxembourg von 1783: im weiteren Verlauf Liste 2; Liste du Personnel des Individus du Couvent de Marienthal au Luxembourg von 1783, im weiteren Verlauf Liste 3.

43 VAN WERVEKEN: Cartulaire (Anm. 18).

44 ANLux, A-XXIX-13, Liste du Personnel des Individus du Couvent de Marienthal, Duché de Luxembourg: In den Spalten Leur Pecule und Infirmit é s dont elles sont accabl é es sind keine Angaben enthalten. In der Spalte Meubles et Effets qu ‘ elles reclament ist lediglich vermerkt, dass elles r é clament leurs Lits, Litteries, Armoires, Tables, Fournitures, chaises, Rideaux de Fen ê tres, Serviettes, essuyemains, quelques Livres de devotion et tous les autres petits effets qui se trouvent dans leurs chambres. Unter Observations ist Folgendes vermerkt: Par acte du 22 avril 1772 les Religieuses de ce Couvent se sont charg é es d ‘ entretenir et nourir la Dlle Th é r è se de Keiffen.

45 565. Bruxelles, 1751, 3 juillet. Le couvent de Marienthal est confirmé dans son droit de n‘accepter que des personnes d‘ancienne noblesse, in: VAN WERVEKEN: Cartulaire (Anm. 18), S. 262: „[…] depuis environ cinq cents ans elles se seroient inviolablement soutenues […] à n‘accorder le voile religieux chez elles qu‘à des demoiselles des plus anciennes noblesses de ce païs et de ceux d‘allentour, […]“.

46 WEBER, Edwin Ernst: Geistliches Leben und klösterlicher Alltag. Das Augustinerchorfrauenstift Inzigkofen am Vorabend der Säkularisation, in: Alte Klöster - Neue Herren (Anm. 22), Bd. 2/1, S. 282; OP, Lexikon des Mönchtums und der Orden, S. 95, 288.

47 STRÖBELE: Zwischen Kloster und Welt (Anm. 1), S. 148; WEBER: Geistliches Leben und klösterlicher Alltag (Anm. 45), S. 282; HUDEMANN-SIMON, La noblesse luxembourgeoise au XVIIIe siècle (Anm. 2), S. 197.

48 Quelle: ANLux, A-XXXIX-13 (Anm. 39): Liste du Personnel des Individus du Couvent Noble de Marienthal Au Luxembourg.

49 STRÖBELE: Zwischen Kloster und Welt, (Anm. 1), S. 149.

50 ANLux, A-XXXIX-13 (Anm. 39), Liste 3 (Anm. 41) (Anhang, S. XIII-XVI). depuis cinq ans elle souffre infiniment d ‘ une sqyre à la gorge ce qui l ‘ oblige à droguer.

51 Idem.

52 Idem.

53 ANLux, A-XXXIX-13 (Anm. 39), Liste 2 (Anm. 41) (Anhang, S. XI-XII).

54 STRÖBELE: Zwischen Kloster und Welt (Anm. 1), S. 140.

55 EBD, S. 140

56 KOVACS: Josephinische Klosteraufhebungen 1782-1789 (Anm. 36) , S. 170.

57 VOCELKA, Karl: Der „Josephinismus“ in der Maria-Theresianischen Epoche (Anm. 36), S. 151.

58 ANLux, A-XXXIX-13 (Anm. 39), Liste 1 (Anm. 41) (Anhang, S. IX-X).

59 ANLux, A-XXXIX-14 (Anm. 39), Brief des Generalprokurators Luxemburgs d‘Olimart an die Generalstatthalter der österreichischen Niederlande Maria-Christina und Albert von SachsenTeschen, 10. Mai 1783, f. 0015r.

60 VAN WERVEKEN: Cartulaire (Anm. 18), S. 262 -266; HUDEMANN-SIMON: La noblesse luxembourgeoise au XVIIIe siècle (Anm. 2), S. 189-193.

61 HUDEMANN-SIMON: La noblesse luxembourgeoise au XVIIIe siècle (Anm. 2), S. 6.

62 VAN WERVEKEN: Cartulaire (Anm. 18), S. 263; ANLux, A-XXXIX-13 (Anm. 39), Liste 3 (Anm. 41) (Anhang, S. XIII-XVI).

63 ANLux, A-XXXIX-13 (Anm. 39), Liste 1 & 2 (Anm. 41) (Anhang, S. IX-X & XI-XII).

64 A-XXXIX-13 (Anm. 39), Liste 3 (Anm. 41) (Anhang, S. XIII-XV).

65 A-XXXIX-16/2 (Anm. 39), Etats des Biens du Couvent supprimé de Marienthal, fait en juin 1782, par le procureur général de Sa Majesté Hoyness, folio 0005 r.

66 WACKENRODER, Ernst: Die Kunstdenkmäler des Landkreises Cochem. Unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1959, Berlin 1989, S. 340.

67 A-XXXIX-13 (Anm. 39), Liste 2 (Anm. 41) (Anhang, S. XI-XII).

68 ANLux, A-XXXIX-13 (Anm. 39), Listen 1 & 2 (Anm. 41) (Anhang, S. IX-X & XI-XII)

69 HUDEMANN-SIMON, La noblesse luxembourgeoise au XVIIIe siècle (Anm. 2), S. 196. 24

Fin de l'extrait de 103 pages

Résumé des informations

Titre
Die letzten Dominikanerinnen des Marienthals
Sous-titre
Eine kultur- und sozialgeschichtliche Fallstudie zu den josephinischen Klosteraufhebungen in den österreichischen Niederlanden 1783-1792
Université
University of Luxembourg
Note
1,7
Auteur
Année
2012
Pages
103
N° de catalogue
V273345
ISBN (ebook)
9783656651468
ISBN (Livre)
9783656651451
Taille d'un fichier
1050 KB
Langue
allemand
Mots clés
Joseph II., österreichische Erbländer, Säkularisation, Frauenkonvent, Dominikanerinnen, josephinische Klosterpolitik, Klosteraufhebung 1783, Marienthal, Luxemburg, Herzogtum Luxemburg, Habsburger, Adelsstift, Klosteraufhebung, 1783, Dominikanerinnen Marienthal, Klostergeschichte, Kloster, Frauenstift
Citation du texte
Danielle Wilhelmy (Auteur), 2012, Die letzten Dominikanerinnen des Marienthals, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273345

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