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Korruption im Gesundheitswesen

Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern

Titel: Korruption im Gesundheitswesen

Seminararbeit , 2012 , 26 Seiten , Note: 15,00 Punkte

Autor:in: Matthias Höfner (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Meine Arbeit bietet einen Überblick über den neueingeführten § 128 SGB V zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, sowie Beispiele von unzulässiger Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Korruption und unzulässige Kooperationen im Gesundheitswesen – von Friedrich Wilhelm III. bis zum Herzklappenskandal

II. Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern

1. Allgemeines

a) Begriffsdefinitionen

aa) Vertragsärzte

bb) Leistungserbringer

b) Rechtsgutkollisionen

aa) Patientenautonomie

bb) Wirtschaftlichkeit

cc) Wettbewerbsrecht

2. § 128 SGB V als Ahndungsmöglichkeit des Sozialrechts

a) Entstehungsgeschichte

b) Zweck der Vorschrift

c) Änderungen

aa) Erweiterung und Klarstellung im Rahmen der 15. AMG – Novelle

(1) Überblick

(2) Einzelne Änderungen

bb) Verschärfung durch das Versorgungsstrukturgesetz

(1) Überblick

(2) Einzelne Änderungen

(a) Neufassung von Abs. 2 S.3 als Reaktion auf die Rechtsprechung

(b) Neuregelung und Ergänzung in Abs. 5

(c) Resultat

d) Selbstständigkeit gegenüber straf-, beruf- und wettbewerbsrechtlichen Normen

e) Aktueller Stand - Inhalt der Vorschrift im Einzelnen

aa) Die vier Verbote des § 128 SGB V

(1) Depotverbot – Abs.1 S.1

(a) Personeller Anwendungsbereich

(b) Sachlicher Anwendungsbereich - Auslegungsprobleme

(aa) „Depot“

(bb) „bei“

(cc) „Abgabe“

(c) Ausnahme der Notfallversorgung, Abs.1 S.1 Hs.2

(d) Keine Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in der Praxis

(2) Zuwendungs- und Beteiligungsverbot, Abs. 2 – Das Ende für den verkürzten Versorgungsweg?

(a) „Verkürzter Versorgungsweg“ – eine Definition

(b) Rechtsprechung und Zulässigkeit

(aa) Grundsatzentscheidung des BGH

(bb) Beteiligung der Krankenkassen

(c) Zuwendungsverbot, Abs. 2 S.1. 2.Fall

(3) Verbot von „IGel Leistungen“, Abs. 2 S.2

bb) Sanktionsmöglichkeiten gegen Leistungserbringer - Abs. 3

(1) Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern

(2) Fragwürdigkeit der Umsetzung in der Praxis

(3) Keine Sanktionen gegenüber Vertragsärzten

cc) Abs. 6 – sektorale und personelle Erweiterung unter verfassungsrechtlichen Bedenken

dd) Resümee

3. Die straf- und berufsrechtliche Erfassung vertragsärztlicher Kooperationen

a) Entgeltzuweisungen – „Fangprämien“

aa) Begriffserläuterung

bb) Standesrechtliche Bewertung – Verstoß gegen ärztliches Berufsrecht

(1) Verweisungsentscheidungen allein anhand medizinischer Erwägungen - § 31 MBO-Ä

(2) Grundlegende Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 01.09.2009

cc) § Strafrechtliche Würdigung - 299 StGB?

b) Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie – „Pharmamarketing“

aa) Strafrechtliche Beurteilung

bb) Ausblick

III. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht den gesetzgeberischen Ansatz des § 128 SGB V, um unzulässige Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern auf sozialrechtlicher Ebene zu unterbinden, und ergänzt dies durch eine Analyse der straf- und berufsrechtlichen Bewertung solcher Praktiken.

  • Analyse der Entstehung und Entwicklung des § 128 SGB V als Sozialrechtsinstrument.
  • Untersuchung der Depotverbote und Zuwendungsverbote für Leistungserbringer.
  • Bewertung des "verkürzten Versorgungsweges" und dessen regulatorischer Grenzen.
  • Kritische Beleuchtung der Sanktionsmöglichkeiten gegen Leistungserbringer.
  • Straf- und berufsrechtliche Einordnung von "Kopfprämien" und Pharmamarketing.

Auszug aus dem Buch

I. Korruption und unzulässige Kooperationen im Gesundheitswesen – von Friedrich-Wilhelm III. bis zum Herzklappenskandal

„Wir haben ungern vernommen, dass der in Deutschland bestehende Gebrauch, nach welchem die Apotheker den practizierenden Aerzten ihres Orts mit Zucker, Kaffee, Gewürzen, und andern dergleichen Material-Waaren sogenannte Weihnachtsgeschenke machen, auch in Unsern Staaten hergebracht ist. Es fällt in die Augen, dass diese Observanz, so alt sie auch immer seyn mag, mit den Grundsaetzen einer guten Staatsverwaltung unertraeglich ist.“

Anhand dieser Begründung, mit der der preußische König Friedrich-Wilhelm III. am 17. November 1798 eine „Verordnung wegen Abschaffung des Gebrauchs, nach welchem die Apotheker den practizierenden Aerzten sogenannte Weihnachts- Geschenke machen“ erließ, ist zu erkennen, dass Korruption und unzulässige Kooperation im Gesundheitswesen nicht erst heute eine Rolle spielen. Zwar wurde die Art der Zuwendung und Entgegennahme durch Geldleistungen oder Vergünstigungen wie z.B. in Form von Reiseeinladungen ersetzt, das Prinzip ist jedoch das Gleiche geblieben.

Insbesondere im Verlauf der 90er Jahre kam es im Zusammenhang mit dem sog. „Herzklappenskandals“ zu einem Anstieg von Korruptionsfällen im Gesundheitswesen, der mit hunderten von Ermittlungsverfahren und einer Reihe gerichtlicher Verurteilungen einherging: Der Gesetzgeber reagierte mit dem 1997 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung der Korruption, das die entsprechenden Straftatbestände des StGB (§§ 299, 331 ff.) verschärfte.

Es entwickelten sich dennoch weitere Kooperationsmodelle zwischen Ärzten und Leistungserbringern, die die mediale Aufmerksamkeit auf sich zogen: Mitte 2009 war der Vorwurf der Ärztebestechung durch das Pharmaunternehmen Ratiopharm in aller Munde, gefolgt von einer breiten Diskussion in der Öffentlichkeit über die sog. „Kopfprämien“, bei denen Krankenhäuser Ärzte für entsprechende Einweisungen von Patienten vergüten; so betitelte die FAZ einen Online-Bericht vom 31.8.2009 mit „Immer mehr Ärzte „verkaufen“ ihre Patienten“, die SZ sprach zum selben Zeitpunkt vom „Rege[n] Handel mit Kranken“. Bereits wenige Monate zuvor wurde eine Vorschrift - § 128 SGB V – geschaffen, die sich mit Mitteln des Sozialrechts gegen unzulässige Kooperation zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern stellen soll.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Korruption und unzulässige Kooperationen im Gesundheitswesen – von Friedrich Wilhelm III. bis zum Herzklappenskandal: Einleitender historischer Abriss über die lange Tradition der Korruptionsproblematik im Gesundheitswesen und der gesetzgeberischen Reaktionen darauf.

II. Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern: Detaillierte Darstellung des § 128 SGB V inklusive seiner Entwicklung, Tatbestände und der rechtlichen Einordnung von Sanktionen sowie ergänzende straf- und berufsrechtliche Analysen.

III. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung des § 128 SGB V als zweischneidiges Instrument, das trotz notwendiger Sanktionsmöglichkeiten neue Auslegungsprobleme schafft.

Schlüsselwörter

SGB V, § 128 SGB V, Vertragsärzte, Leistungserbringer, Korruption, Kooperation, Hilfsmittelversorgung, Patientenautonomie, Wirtschaftlichkeitsprinzip, verkürzter Versorgungsweg, Kopfprämien, Pharmamarketing, § 299 StGB, Berufsrecht, Zuwendungsverbot

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?

Die Arbeit analysiert die regulatorischen Maßnahmen gegen unzulässige Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern, insbesondere mit Fokus auf die sozialrechtliche Norm des § 128 SGB V.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Themen sind die Korruptionsprävention im Gesundheitswesen, das Depot- und Zuwendungsverbot, die Sanktionierung von Leistungserbringern sowie die straf- und berufsrechtliche Einordnung ärztlicher Kooperationsmodelle.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist die Darstellung des § 128 SGB V als sozialrechtliches Instrument zur Verhinderung unzulässiger Kooperationen und die kritische Würdigung seiner Wirksamkeit und verfassungsrechtlichen Problematik.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer umfassenden Analyse von Gesetzestexten, parlamentarischen Drucksachen, Kommentarliteratur und einschlägiger höchstrichterlicher Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die sozialrechtliche Analyse von § 128 SGB V, inklusive dessen Entstehungsgeschichte und Einzelbestimmungen, sowie eine straf- und berufsrechtliche Betrachtung von Fallbeispielen wie „Kopfprämien“.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Publikation?

Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie § 128 SGB V, unzulässige Kooperation, Korruption, Vertragsärzte, Hilfsmittelversorgung und berufsrechtliche Bewertung charakterisieren.

Was versteht man in der Arbeit unter dem "verkürzten Versorgungsweg"?

Der verkürzte Versorgungsweg beschreibt die direkte Abgabe von Hilfsmitteln in der Arztpraxis durch den Leistungserbringer, wobei der Arzt für die Vermittlung oder Abwicklung oft Vergütungen erhält, die in einem normalen Versorgungskontext kritisch zu betrachten sind.

Wie bewertet der Autor die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Pharmaunternehmen?

Der Autor weist darauf hin, dass die Sanktionsmöglichkeiten gemäß § 128 SGB V gegenüber Pharmaunternehmen rechtlich fragwürdig sind, da diese oft keine vertragliche Bindung zu den Krankenkassen haben und die Vorschrift primär auf Leistungserbringer abzielt.

Welche Bedeutung misst die Arbeit der Entscheidung des OLG Düsseldorf zu?

Das Urteil wird als grundlegend eingestuft, da es feststellte, dass "Kopfprämien"-Verträge gegen ärztliches Berufsrecht verstoßen und den nordrhein-westfälischen Gesetzgeber zu einer Gesetzesanpassung veranlasste.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Korruption im Gesundheitswesen
Untertitel
Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern
Hochschule
Universität Augsburg  (Juristische Fakultät)
Note
15,00 Punkte
Autor
Matthias Höfner (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
26
Katalognummer
V273498
ISBN (eBook)
9783656656968
ISBN (Buch)
9783656656951
Sprache
Deutsch
Schlagworte
korruption gesundheitswesen unzulässige zusammenarbeit vertragsärzten leistungserbringern
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Matthias Höfner (Autor:in), 2012, Korruption im Gesundheitswesen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273498
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Leseprobe aus  26  Seiten
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