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Arbeitsbeziehungen in Deutschland: Tarifvertragsbeziehungen

Titel: Arbeitsbeziehungen in Deutschland: Tarifvertragsbeziehungen

Seminararbeit , 2004 , 18 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Michael Wilhelmi (Autor:in)

Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation
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Die Arbeitsbeziehungen in Deutschland, also die generellen Beziehungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, sind gekennzeichnet durch ein „duales System“, welches einerseits innerbetriebliche und andererseits überbetriebliche Mitbestimmungsrechte beinhaltet. Die „innerbetriebliche Mitbestimmung“ ermöglicht es den Arbeitnehmern, sich „besonders an den sozialen, personellen sowie wirtschaftlichen Entscheidungen“ zu beteiligen. Näheres hierzu ist in dem so genannten Betriebsverfassungsgesetz von 1972 sowie in dem Montan-Mitbestimmungsgesetz (1951) und dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 geregelt.

„Tarifvertragsbeziehungen“ bezeichnen in diesem Zusammenhang die zweite Säule der Arbeitsbeziehungen: Es sind dies die (meist überbetrieblichen) Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, welche unter den Namen „Tarifvertragspartner“ bzw. „Tarifparteien“ zusammengefasst werden.

Die vorliegende Arbeit nennt die rechtlichen Grundlagen für die genannten Beziehungen (2.), stellt die erwähnten Parteien näher vor (3.) und erläutert ihr Zusammenspiel beim Abschluss von Tarifverträgen (4.).
Die Punkte 5. und 6. zeigen auf, welche Arten von Tarifverträgen es im Einzelnen gibt und welche Funktionen diese jeweils haben.
Der abschließende Punkt 7. setzt sich kritisch mit einer Art der Tarifverträge auseinander, genauer: mit Verbandstarifverträgen, besser bekannt unter dem Namen „Flächentarifverträge“. Hier sollen die Vor- und Nachteile zu „Firmentarifverträgen“ gegenübergestellt werden.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • WAS SIND „TARIFVERTRAGSBEZIEHUNGEN“?
  • TARIFAUTONOMIE – BEDEUTUNG UND RECHTLICHE GRUNDLAGE
  • TARIFVERTRAGSPARTNER
    • GEWERKSCHAFTEN
      • ENTSTEHUNG
      • AUFGABEN
      • ORGANISATION UND STRUKTUR
    • ARBEITGEBERVERBÄNDE
      • ENTSTEHUNG
      • AUFGABEN
      • ORGANISATION UND STRUKTUR
  • TARIFVERHANDLUNGEN
  • FUNKTIONEN VON TARIFVERTRÄGEN
    • FÜR DEN (EINZELNEN) ARBEITNEHMER
    • FÜR DEN ARBEITGEBER
    • FÜR DEN STAAT
  • ARTEN VON TARIFVERTRÄGEN
  • KRITISCHE BETRACHTUNG DES „FLÄCHENTARIFVERTRAGS“

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Der Vortrag soll die Tarifvertragsbeziehungen in Deutschland erläutern. Er beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die wichtigsten Tarifvertragspartner, den Prozess der Tarifverhandlungen und die verschiedenen Arten von Tarifverträgen.

  • Tarifautonomie und ihre rechtliche Grundlage
  • Die Rolle von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
  • Der Prozess der Tarifverhandlung
  • Funktionen und Arten von Tarifverträgen
  • Die Bedeutung des Flächentarifvertrags

Zusammenfassung der Kapitel

Das erste Kapitel definiert den Begriff „Tarifvertragsbeziehungen“ im Kontext des dualen Systems der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Die Tarifautonomie als Grundlage für alle Tarifvertragsbeziehungen wird im zweiten Kapitel erläutert. Das dritte Kapitel stellt die beiden wichtigsten Tarifvertragspartner, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, genauer vor und beleuchtet ihre Entstehung, Aufgaben und Struktur. Die Funktionsweise der Tarifverhandlungen wird im vierten Kapitel erklärt. Die verschiedenen Arten von Tarifverträgen und ihre jeweiligen Funktionen werden im fünften und sechsten Kapitel beleuchtet. Das siebte Kapitel beschäftigt sich kritisch mit dem Flächentarifvertrag und setzt ihn in Relation zum Firmentarifvertrag.

Schlüsselwörter

Tarifvertragsbeziehungen, Tarifautonomie, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Tarifvertragspartner, Tarifverhandlungen, Flächentarifvertrag, Firmentarifvertrag, Arbeitsbeziehungen, duales System, Mitbestimmung, Arbeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das "duale System" der Arbeitsbeziehungen?

Es besteht aus zwei Säulen: der innerbetrieblichen Mitbestimmung (Betriebsräte) und den überbetrieblichen Tarifvertragsbeziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

Was bedeutet Tarifaunotomie?

Tarifautonomie ist das Recht der Tarifpartner, Arbeitsbedingungen (wie Löhne und Arbeitszeiten) ohne staatliche Einmischung eigenständig auszuhandeln.

Welche Aufgaben haben Gewerkschaften?

Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer, führen Tarifverhandlungen und organisieren bei Bedarf Arbeitskämpfe.

Was ist ein Flächentarifvertrag?

Ein Flächentarifvertrag (oder Verbandstarifvertrag) gilt für eine gesamte Branche in einer bestimmten Region, im Gegensatz zum Firmentarifvertrag, der nur für ein einzelnes Unternehmen gilt.

Welche Funktionen erfüllt ein Tarifvertrag für den Arbeitgeber?

Er bietet Planungssicherheit durch feste Lohnkosten, sichert den Arbeitsfrieden während der Laufzeit und verhindert Unterbietungswettbewerb durch einheitliche Standards.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Arbeitsbeziehungen in Deutschland: Tarifvertragsbeziehungen
Hochschule
Universität Trier
Veranstaltung
Proseminar: Industrielle Beziehungen im Ländervergleich
Note
1,3
Autor
Michael Wilhelmi (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2004
Seiten
18
Katalognummer
V27350
ISBN (eBook)
9783638294232
ISBN (Buch)
9783656058212
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Arbeitsbeziehungen Deutschland Tarifvertragsbeziehungen Proseminar Industrielle Beziehungen Ländervergleich
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Michael Wilhelmi (Autor:in), 2004, Arbeitsbeziehungen in Deutschland: Tarifvertragsbeziehungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27350
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