Arbeitsbeziehungen in Deutschland: Tarifvertragsbeziehungen


Trabajo de Seminario, 2004

18 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Was sind „Tarifvertragsbeziehungen“?

2. Tarifautonomie – Bedeutung und rechtliche Grundlage

3. Tarifvertragspartner
3.1. Gewerkschaften
3.1.1. Entstehung
3.1.2. Aufgaben
3.1.3. Organisation und Struktur
3.2. Arbeitgeberverbände
3.2.1. Entstehung
3.2.2. Aufgaben
3.2.3. Organisation und Struktur

4. Tarifverhandlungen

5. Funktionen von Tarifverträgen
5.1. Für den (einzelnen) Arbeitnehmer
5.2. Für Den Arbeitgeber
5.3. Für Den Staat

6. Arten von Tarifverträgen

7. Kritische Betrachtung des „Flächentarifvertrags“

1. Was sind „Tarifvertragsbeziehungen“?

Die Arbeitsbeziehungen in Deutschland, also die generellen Beziehungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, sind gekennzeichnet durch ein „duales System“[1], welches einerseits innerbetriebliche und andererseits überbetriebliche Mitbestimmungsrechte beinhaltet. Die „innerbetriebliche Mitbestimmung“ ermöglicht es den Arbeitnehmern, sich „besonders an den sozialen, personellen sowie wirtschaftlichen Entscheidungen“[2] zu beteiligen. Näheres hierzu ist in dem so genannten Betriebsverfassungsgesetz von 1972 sowie in dem Montan-Mitbestimmungsgesetz (1951) und dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 geregelt.[3]

„Tarifvertragsbeziehungen“ bezeichnen in diesem Zusammenhang die zweite Säule der Arbeitsbeziehungen: Es sind dies die (meist überbetrieblichen) Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, welche unter den Namen „Tarifvertragspartner“ bzw. „Tarifparteien“ zusammengefasst werden.

Die vorliegende Arbeit nennt die rechtlichen Grundlagen für die genannten Beziehungen ( 2 .), stellt die erwähnten Parteien näher vor ( 3 .) und erläutert ihr Zusammenspiel beim Abschluss von Tarifverträgen ( 4 .).

Die Punkte 5 . und 6 . zeigen auf, welche Arten von Tarifverträgen es im Einzelnen gibt und welche Funktionen diese jeweils haben.

Der abschließende Punkt 7 . setzt sich kritisch mit einer Art der Tarifverträge auseinander, genauer: mit Verbandstarifverträgen, besser bekannt unter dem Namen „Flächentarifverträge“. Hier sollen die Vor- und Nachteile zu „Firmentarifverträgen“ gegenübergestellt werden.

2. Tarifautonomie – Bedeutung und rechtliche Grundlage

Die Tarifautonomie ist die Grundlage für alle Tarifvertragsbeziehungen: Sie besagt, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber – in ihrer Funktion als Tarifvertragspartner – vom Staat unabhängig sind. Dieser greift rein formal nicht bei der Festlegung der Löhne und Arbeitsbedingungen ein und legt lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen fest. Hierzu zählen insbesondere Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes sowie das Tarifvertragsgesetz (TVG) aus dem Jahre 1949. Ersterer garantiert unter dem Schlagwort der Vereins- und Koalitionsfreiheit das Grundrecht, „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden“. Das Tarifvertragsgesetz stammt aus der Zeit, in der die Gewerkschaften in Deutschland erstmalig sowohl durch die öffentliche Meinung als auch durch Gesetz und Arbeitgeber anerkannt wurden. Es definierte zum ersten Mal, welche Organisationen als Tarifvertragsparteien auftreten dürfen: im Gegensatz zur Arbeitgeberseite dürfen dies auf Seiten der Arbeitnehmer keine einzelnen Personen sein. Eine präzise Definition für „Gewerkschaft“ beziehungsweise „Arbeitgeberverband“ liefert das TVG allerdings nicht – an beide existieren durch Übereinkunft jedoch gewisse Mindestanforderungen, zusammengefasst unter dem Aspekt der „Tariffähigkeit“[4]: Die Vereinigung muss auf freiwilliger Basis entstanden sowie auf Dauer und überbetrieblich angelegt sein. Weitere Kriterien sind die Gegnerfreiheit – keine Organisation darf Mitglieder der jeweiligen Gegenseite aufnehmen – und die Unabhängigkeit. Letztere meint sowohl die finanzielle Unabhängigkeit von der Gegenseite als auch die Weisungsunabhängigkeit von Institutionen wie Parteien, Kirche und Staat. Die innerverbandlich demokratisch organisierten Tarifparteien müssen sich ins Rechtssystem der BRD eingliedern und deren Verfassung anerkennen. Schließlich postuliert „Tariffähigkeit“, dass der Abschluss von Tarifverträgen als Ziel, ja als satzungsmäßige Aufgabe der Tarifparteien gilt (Tarifwilligkeit). Um diese und weitere Aufgaben sinnvoll erfüllen zu können, bedarf es einer angemessenen Mitgliederstärke, einer ausreichenden Finanzkraft und einer entsprechenden Organisation. Kurzum, die Parteien müssen durchsetzungsfähig sein.

Wie bereits erwähnt, sind die Tarifparteien bei ihrer Hauptaufgabe, der Verhandlung über Löhne und Arbeitsbedingungen, de jure unabhängig vom Staat. De facto erfährt diese Unabhängigkeit allerdings gewisse Einschränkungen: So tritt der Staat (als öffentlicher Arbeitgeber) unter anderem selbst als Tarifvertragspartei auf[5] und setzt so gegebenenfalls tarifpolitische Trends.

Weiterhin existieren zahlreiche staatliche arbeitspolitische Mindeststandards, insbesondere solche Errungenschaften wie Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bindende Vorgaben bezüglich Arbeitszeiten und Urlaub. Eine vollkommene Autonomie ist somit nicht gewährleistet.

3. Tarifvertragspartner

Im Folgenden werden die Tarifvertragspartner näher vorgestellt. Insbesondere soll auf ihre historische Entstehung, ihre Aufgaben sowie ihre Organisation bzw. Struktur eingegangen werden.

3.1. Gewerkschaften

3.1.1. Entstehung

Die Gewerkschaften entstanden in Deutschland in der Mitte des 19. Jahrhunderts, als der Einsatz neuer Produktionstechniken im Zuge der Industrialisierung forciert wurde. Die Arbeit wurde intensiviert, das entstehende Überangebot an Arbeitskräften resultierte in schrankenloser Ausbeutung, sichtbar durch unmenschliche Arbeitsbedingungen, niedriger Entlohnung und mangelndem Schutz bei Krankheit und Invalidität. Die soziale Armutslage in diesen Jahren bezeichnet man als „Pauperismus“[6]. In Ermangelung einer entsprechenden Sozialgesetzgebung – die erst ab 1883 langsam verwirklicht wurde[7] - entstanden erste Arbeitervereine, die heute als Vorläufer der modernen Gewerkschaften gelten. Ziel dieser Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern, also von abhängig Beschäftigten, war die Wahrnehmung ihrer arbeitsrechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen. Die „Deutsche National-Buchdruckvereinigung“ stellte im Jahr 1848 als berufsständische Organisation von Facharbeitern einen ersten Gewerkschaftszusammenschluss dar. 1863 beziehungsweise 1865 folgten der „Allgemeine Deutsche Arbeiterverein“ und der „Deutsche Tabakarbeiterverband“. Der Letztere war die erste zentralorganisierte Gewerkschaft Deutschlands. Die Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs soll im Folgenden ausgeklammert werden – analog wird aus Gründen der thematischen Eingrenzung auch bei der historischen Betrachtung der Entstehung der Arbeitgeberverbände verfahren.

Erstmalig wurden die Gewerkschaften dann 1949 in das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche System der BRD integriert[8]. Aus den „negativen Auswirkungen der Zersplitterung in ideologische Richtungsgewerkschaften während der Weimarer Republik“[9] hatte man gelernt und organisierte beispielsweise den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als Dachverband von Einzelgewerkschaften neu. Durch die Verrechtlichung der Arbeitsbeziehungen (siehe „2. Tarifautonomie – Bedeutung und rechtliche Grundlage“) wurden die Gewerkschaften erstmalig durch Gesetz, Arbeitgeber und öffentliche Meinung anerkannt. Außerdem wurden ihnen öffentliche Funktionen und eine soziale Verantwortung übertragen.

3.1.2. Aufgaben

Hauptaufgabe der Gewerkschaften ist die Tarifpolitik, also die Verhandlung mit der Arbeitgeberseite über Lohn- und Arbeitsbedingungen, genauer gesagt, die Aushandlung und der Abschluss von Tarifverträgen.

Darüber hinaus haben sie noch weitere Aufgaben sowie Angebote privater Leistungen: Im Falle eines Streikes beispielsweise, also einer „gemeinsamen, planmäßigen Arbeitsniederlegung durch eine größere Zahl von Arbeitnehmern“[10] zahlen die Gewerkschaften ein „Streikgeld“ als Ersatz für den entgangenen Lohn. Das Streikgeld wird aus der Streikkasse finanziert, welche sich wiederum aus den Beiträgen der Mitglieder rekrutiert. Aufgrund der Tatsache, dass dieser Betrag begrenzt ist, sind lange Streiks – verbunden mit finanzieller Unterstützung der Mitglieder – für die Gewerkschaften außerordentlich problematisch.[11]

Die Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern weiterhin diverse Dienstleistungen an: hierzu zählen neben Rechtsberatung und Rechtsvertretung günstige Versicherungen, aber auch die Interessenvertretung vor Gerichten, der Arbeitsverwaltung und sonstigen Behörden (Sozialversicherung).[12]

Des Weiteren versuchen sie, nicht zuletzt mit massiver Öffentlichkeitsarbeit, auf die Gesetzgebung, genauer: auf Bereiche der Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik einzuwirken.

[...]


[1] Vgl. von Alemann, Ulrich (1989), S.89.

[2] Meyers Lexikonverlag (Hrsg. 2001), S. 586.

[3] Vgl. Andreas, Heinz/ Groß, Hermann/ Piroth, Herbert/ Schreiber, Bernd (1996), S.90.

[4] Schnabel, Claus (2000), S.9 ff.

[5] Vgl. Bispinck, Reinhard/ Schulten, Thorsten (1999), S.186.

[6] Vgl. Mickel, Wolfgang W. (1996), S.103.

[7] Vgl. ebenda, S. 229 f.

[8] Vgl. von Alemann, Ulrich (1989), S.83.

[9] ebenda.

[10] Meyers Lexikonverlag (Hrsg. 2001), S. 861.

[11] Vgl. von Alemann, Ulrich (1989), S.89.

[12] Vgl. Schnabel, Claus (2000), S.13.

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Arbeitsbeziehungen in Deutschland: Tarifvertragsbeziehungen
Universidad
University of Trier
Curso
Proseminar: Industrielle Beziehungen im Ländervergleich
Calificación
1,3
Autor
Año
2004
Páginas
18
No. de catálogo
V27350
ISBN (Ebook)
9783638294232
ISBN (Libro)
9783656058212
Tamaño de fichero
579 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Arbeitsbeziehungen, Deutschland, Tarifvertragsbeziehungen, Proseminar, Industrielle, Beziehungen, Ländervergleich
Citar trabajo
Michael Wilhelmi (Autor), 2004, Arbeitsbeziehungen in Deutschland: Tarifvertragsbeziehungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27350

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Arbeitsbeziehungen in Deutschland: Tarifvertragsbeziehungen



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona