Nonprofit-Organisationen. Verbandswesen in der Bundesrepublik Deutschland

Geschichte, Aufbau, Struktur, Aufgaben, Hintergründe und Perspektiven


Fachbuch, 2014

73 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Verbandswesen in der Bundesrepublik Deutschland

Geschichte, Aufbau, Struktur, Aufgaben, Hintergründe und Perspektiven

1. Nonprofit-Organisationen in Wirtschaft und Gesellschaft
1.1. Die Relevanz, Vielfalt und Tätigkeitsfelder von Nonprofit- Organisationen
1.1.1. Das Spektrum von Organisationsformen: Wichtige Typen von Nonprofit-Organisationen
1.1.2. Die Relevanz von Nonprofit-Organisationen

2. Der Nonprofit-Sektor in Deutschland
2.1. Die gesellschaftliche und politische Bedeutung des Nonprofit Sektors in Deutschland
2.1.1. Organisationsformen und Organisationstypen
2.1.2. Das Verhältnis zwischen Nonprofit-Sektor, Staat und Gesellschaft

3. Verbände als moderne Dienstleistungsunternehmen Die drei Akteure in der modernen Marktwirtschaft
3.1. Was sind Verbände?
3.2. Rechtliche Grundlagen
3.3. Wie unterscheiden sich Verbände von Vereinen?
3.4. Wie viele Verbände gibt es?
3.5. Wie lassen sich Verbände einteilen?
3.6. Wie arbeiten Verbände?
3.7. Warum und seit wann gibt es Verbände?
3.8. Verbände als Delegationsunternehmen der Wirtschaft
3.9. Entwicklungsphasen von Verbänden
3.9.1. Phylogenese: Historische Entwicklungsphasen von Verbänden
3.9.2. Ontogenese: Typische Entwicklungsphasen eines Verbandes
3.10. Die Leistungen der Verbände
3.11. Das Managen von Dienstleistungen
3.11.1. Management - Instrumente im Verband
3.12. Das Streben nach Macht - Einfluss im demokratischen System
3.12.1. Verbände müssen handeln - Auf dem Weg zur organisierten Weltgesellschaft
3.12.2. Die Vernetzung steigt
3.13. Verbände der Wirtschaft in Deutschland
3.14. Soziokulturelle, soziale, politische und wissenschaftliche Verbände
3.15. Verbände aus dem Bereich Politik, Religion und Gesellschaft
3.16. Verbände aus dem Bereich Gesundheit und Soziales
3.17. Verbände aus dem Bereich Freizeit und Kultur
3.18. Verbände aus dem Bereich Bildung und Wissenschaft
3.19. Keine „Herrschaft der Verbände“ - Der deutsche Lobbyismus zwischen Mythos und Wirklichkeit
3.19.1. Tätigkeitsprofil
3.19.2. Deutliche Änderungen
3.19.3. Defizite im Verbandsmanagement. Schritthalten mit dem raschen Wandel
3.19.4. Globalisierung
3.19.5. Wissen schaffen
3.19.6. Volle Steuerpflicht
3.19.7. Multipräsenz gefordert

4. Verbände und Unternehmen auf europäischem Parkett. Der Lobbyismus in Brüssel und Straßburg ist gesellschaftsfähig geworden
4.1. Seltene Wesen
4.2. Europäische Dimension
4.3. Ein breites Spektrum

5. Verbände-Glossar Wissenswertes kurz gefasst

Literaturverzeichnis

Vorwort

Der Inhalt dieses Buches basiert auf den vermittelten Inhalten des Wahlpflichtfaches „Non Profit Organisationen / Verbandswesen“ an der Hochschule für Umwelt und Wirtschaft Nürtingen / Geislingen (HfWU)

Der Autor

Dieter Neumann M. A. studierte Volkswirtschaft, Soziologie und Politologie an der Universität Bonn. Im Anschluss übernahm er mehrere journalistische Tätigkeiten in der Redaktion (Bonner Rundschau) und Öffentlichkeitsarbeit. Von 1978 bis 1986 war er Pressesprecher bei der Landesvereinigung der Niedersächsischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände e.V. (seit 1980 Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.) und übernahm 1980 als Mitglied der Geschäftsführung die Leitung der Abteilungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bildungswesen und Volkswirtschaft/Statistik.

Als Verlagsleiter beim Dr. Curt Haefner-Verlag in Heidelberg (gehört seit 2005 zur Konradin Mediengruppe) hatte er bis zum Jahr 2013 die Chefredaktion unterschiedlicher Publikationen im Themenbereich Journalistik, Öffentlichkeitsarbeit, Verbandswesen (Non- Profit-Organisationen) inne. Seit 2003 ist er darüber hinaus Pressesprecher der Vereinigung der Arbeitgeberverbände der Deutschen Papierindustrie e.V. (VAP).

Als Lehrbeauftragter und Ehrensenator an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ist er in den Themenbereichen Journalistik, Öffentlichkeitsarbeit, Verbandswesen (Non-Profit-Organisationen) tätig. Seit dem Jahr 2013 ist er außerdem Verleger eines eigenen Verlages in Weinheim.

Abbildungsverzeichnis

Abb. 2 Verbände Typologie 1, B DGVM, Stand 2004

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Nonprofit-Organisationen in Wirtschaft und Gesellschaft

Nonprofit-Organisationen spielen im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben moderner Gesellschaften eine wichtige Rolle. Das breite Spektrum an Beispielen enthält so verschiedenartige Organisationen wie private Museen, Kulturvereine, Feuerwehren, Sportorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Ordens-Spitäler, Interessenvertretungen, Parteien oder kleine Selbsthilfegruppen. Die Tatsache, dass aufgeführten diese Einrichtungen Nonprofit-Organisationen sind, wird selten bedacht, ist aber zu wesentlich, um ignoriert zu werden. Mit dem Nonprofit Status ist nämlich eine Vielzahl von spezifischen Stärken, aber auch Fragen und Problemen verbunden.

1.1. Die Relevanz, Vielfalt und Tätigkeitsfelder von Nonprofit- Organisationen

Nonprofit-Organisationen gibt es praktisch in allen Ländern der Welt. In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union spielen sie eine rasch wachsende Rolle. Nonprofit-Organisationen sind vor allem in Dienstleistungsbranchen aktiv. Im internationalen Vergleich zeigen sich dabei einige Bereiche, in denen das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben weitgehend durch Nonprofit- Organisationen geprägt wird, in anderen Arbeitsfeldern haben NonprofitOrganisationen eher eine untergeordnete Bedeutung. Der Kultur- und Erholungsbereich bietet zahlreichen Nonprofit-Organisationen ein Betätigungsfeld. Im Kulturwesen sind manche großen und traditionellen Einrichtungen wie Privatbühnen, Orchester oder Museen, aber auch unzählige kleinere Vereine als Nonprofit-Organisationen organisiert. Dies gilt ganz besonders für den Sportbereich, wobei der Breitensport weitgehend vom Nonprofit-Sektor beherrscht wird. Ein traditionelles Arbeitsgebiet für Nonprofit ist das Bildungs-und Erziehungswesen, wenn auch die relative Bedeutung des Non Profit Sektors regional stark unterschiedlich ist. Dies hängt auch mit der Stellung der Kirchen zusammen, die im Nonprofit-Sektor „eine wichtige Rolle spielen. Ein Großteil der nichtstaatlichen Kindergärten und Schulen kann dem Nonprofit- Sektor zugerechnet werden. Auch Kinderdörfer, Jugendheime und ähnliche Einrichtungen werden oft als NonprofitOrganisationen geführt. Viele Nonprofit- Organisationen betätigen sich im Gesundheitsund Katastrophenhilfswesen. Wichtige Beispiele dafür sind private Krankenanstalten, die sich im Besitz von Kirchen, Ordensgemeinschaften oder gemeinnützigen Privatvereinen befinden. Darüber hinaus sind Rettungsdienste, Unfallhilfe und Freiwillige Feuerwehren Beispiele von Nonprofit-Organisationen, die im Alltagsleben stark präsent sind. Schon aufgrund der historischen Entwicklung ist das Sozialwesen - vor allem die Sozialen Dienste für Alte, Behinderte und Randgruppen sowie die übrigen Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit - eines der wichtigsten Aufgabengebiete von Nonprofit-Organisationen. Je nach der in einzelnen Ländern unterschiedlich starken Position der öffentlichen Hand im Sozialwesen nimmt der Nonprofit- Sektor dabei eine dominierende Stellung ein. Dies gilt sowohl für größere Organisationen, wie z. B. Alten- und Pflegeheime, als auch für kleinere Organisationen, wie z. B. einer dezentral agierenden Leistungseinheit wie Beratungsstellen, ambulante Pflege- und Betreuungsdienste etc. In demokratischen Systemen prägt der Nonprofit-Sektor auch weitgehend die politische Landschaft. Traditionelle Parteien und Verbände sind in der Regel ebenso als Nonprofit anzusehen wie eine dezentral auftretende Bürgerinitiative, berufsständische Interessenvertretungen oder Umweltschutz-Organisationen. Auch kleine Selbsthilfegruppen sind Sonderformen von Nonprofit- Organisationen.

1.1.1. Das Spektrum von Organisationsformen: Wichtige Typen von Nonprofit-Organisationen

Der Nonprofit-Sektor ist ausgesprochen vielfältig. Dies betrifft nicht nur die Tätigkeitsfelder von Nonprofit-Organisationen, sondern auch ihre Größe, ihren Organisationsgrad, ihre soziale und politische Verankerung etc.. Zum Nonprofit Sektor zählt das Rote Kreuz ebenso wie eine lokale Sozialstation, die in einer Nachbarschaft Altenpflege organisiert. Nonprofit.-Organisationen stellen sich als bürgerliche Interessenvertretungen genauso dar wie als Mitglied der Alternativszene. Das mit hohem technischem Aufwand betriebene Stiftungskrankenhaus ist ebenso eine Nonprofit-Organisation wie ein kleiner Sportverein, der Schülermeisterschaften organisiert. Aufgrund der Vielfalt des Nonprofit Sektors können zahlreiche Typen von Nonprofit-Organisationen gebildet werden. Die genannten Beispiele legen bereits nahe, dass es in der Praxis verwaltungsnahe Nonprofit-Organisationen, basisnahe Nonprofit Organisationen und wirtschaftsnahe Nonprofit-Organisationen gibt. Verwaltungsnahe Nonprofit-Organisationen befinden sich im rechtlichen oder organisatorischen Vorfeld des öffentlichen Sektors und sind mit diesem oft auf verschiedene Art und Weise (z. B. durch personelle Verflechtungen) verbunden. Wirtschaftsnahe Nonprofit-Organisationen sind aufgrund ihrer Größe, ihrer inhaltlichen Ausrichtung und häufig auch aufgrund ihrer Zielsetzungen kaum von (gewinnorientierten) Unternehmen der Privatwirtschaft zu unterscheiden. Basisnahe Nonprofit-Organisationen spiegeln oft spontane Organisationsbemühungen aktiver Bürger wider und haben häufig den Charakter von Selbsthilfegruppen.

1.1.2. Die Relevanz von Nonprofit-Organisationen

Nonprofit-Organisationen sind aus dem modernen Wirtschafts- und Gesellschaftsleben nicht wegzudenken. Ihre Stellung ist dabei aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten: Nonprofit-Organisationen sind ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen und sozialen Lebens einer entwickelten Gesellschaft; sie werden nicht von ungefähr als Ausdruck einer „Zivilgesellschaft“ gesehen. Nonprofit-Organisationen spielen in demokratischen Systemen eine beachtliche politische Rolle, was bei Interessenvertretungen und anderen „Eigenleistungs- Nonprofit-Organisationen“ unmittelbar einsichtig ist. Aber auch die „Fremdleistungs- Nonprofit-Organisationen“ stellen einen wichtigen Faktor dar, weil sie durch ihre Aktivitäten eine Gegenmacht zum Staat, aber auch zum Bereich der gewinnorientierten Privatwirtschaft bilden und dadurch politischen Einfluss ausüben. Schließlich ist der Nonprofit-Sektor ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die von Nonprofit-Organisationen erbrachten Leistungen tragen zur täglichen Güterversorgung - und damit zum Wohlstand - in einem Ausmaß bei, dass meist erst klar wird, wenn eine Nonprofit-Organisation in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Gefahr besteht, dass ihre Leistungen eingestellt werden (z. B. bei Schließung privater Sozial- oder Kultureinrichtungen). Der Beitrag des Nonprofit-Sektors zum Bruttoinlandsprodukt oder seine Rolle als Arbeitgeber kann zwar gegenwärtig nur schwer quantifiziert werden, was aber keineswegs auf seine geringe Bedeutung zurückzuführen ist, sondern vielmehr Ausdruck des wenig ausgeprägten Bewusstseins, dass es außerhalb des Staates und oder privaten gewinnorientierten Wirtschaft überhaupt einen Non Profit Sektor gibt. Insgesamt unterstreicht die Vielschichtigkeit und Relevanz des Nonprofit- Sektors die Dringlichkeit, sich mit dem Phänomen Nonprofit-Organisation genauer auseinanderzusetzen. Anders als in den USA und in Großbritannien ist dies in den deutschsprachigen Ländern Europas bisher nur ungenügendem Ausmaß geschehen. (Vgl. Badelt, Christoph: Handbuch der Nonprofit Organisation — Strukturen und Management, S. 493 — 516, Stuttgart, 1999)

2. Der Nonprofit-Sektor in Deutschland

Im gesellschaftlichen und politischen System Deutschlands nimmt der Nonprofit- Sektor eine bedeutende Stellung ein, die auf langfristiger historischer Kontinuität beruht. Der deutsche Nonprofit-Sektor erfüllt mit mehr als einer Million Arbeitsplätzen und einem Leistungsanteil von 2,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zum einen eine bedeutende wirtschaftliche Funktion, die gerade seit den siebziger Jahren stark zugenommen hat. Der intermediäre Sektor zwischen Markt und Staat nimmt in Deutschland aber auch elementare politische Integrationsleistungen wahr, deren Anfänge bis weit in das 19. Jahrhundert zurückreichen, aber durch die sozialpolitischen Entwicklungen der Nachkriegszeit an Bedeutung beträchtlich hinzugewonnen haben.

2.1. Die gesellschaftliche und politische Bedeutung des Nonprofit Sektors in Deutschland

In Deutschland und in den meisten anderen europäischen Ländern ist der Gebrauch des Begriffs „Nonprofit-Sektor“ im wesentlichen auf die Wissenschaft beschränkt. Er hat sich aber seit Mitte der achtziger Jahre im Nonprofit-Sektor selbst vor allem im Sprachgebrauch des mittleren und oberen Managements vermehrt und verbreitet. Dabei wird das Attribut „Nonprofit“ mitunter sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privatwirtschaftlich-gemeinnützigen Bereich gebraucht. Ebenfalls auf die Wissenschaft begrenzt sind die Begriffe „intermediärer Sektor“ oder „Dritter Sektor“. Im öffentlichen Sprachgebrauch hingegen gibt es für die Gesamtheit der Organisationen, die weder gewinnorientierte Unternehmen noch öffentliche Einrichtungen sind, keinen einheitlichen und weitgehend akzeptierten Begriff, von der in der Wirtschaftsstatistik häufig verwendeten Formel „Organisationen ohne Erwerbszweck“ einmal abgesehen. Geläufigere Bezeichnungen, die einzelne Tätigkeitsbereiche oder Organisationsformen abdecken, sind etwa Vereine und Verbände (womit zugleich die Rechtsform des eingetragenen Vereins und eine Organisationsform privater oder öffentlicher Interessenvertretung gemeint sind), das Stiftungswesen (wobei eine breite Palette von Förderstiftungen und Anstaltsstiftungen sowohl öffentlichrechtlicher als auch privatrechtlicher Form bezeichnet wird), gemeinnütziger Bereich (womit sowohl Sportvereine als auch Wohlfahrtsverbände und Stiftungen gemeint sein können) oder gemeinwirtschaftliche Unternehmen (womit bis zu ihrer weitgehenden Auflösung in den achtziger Jahren vor allem die gewerkschaftseigenen Unternehmen gemeint waren).

2.1.1. Organisationsformen und Organisationstypen

Die Organisationsformen im deutschen Nonprofit-Sektor ergeben sich aus der privatrechtlichen Unterscheidung von eingetragenen Vereinen (e.V.), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Genossenschaften und Stiftungen. Diese Unterscheidung lässt die öffentlich-rechtlichen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen unberücksichtigt. Auch die Kirchen, die in Deutschland im Falle der katholischen und protestantischen Kirche den Status einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung genießen und in ihrem Innen Verhältnis durch kirchenrechtliche Bestimmungen geregelt sind, gehen über die Organisationsformen des privaten Gesellschaftsrechts hinaus. Der Nonprofit -Sektor wirkt also in drei unterschiedliche rechtliche und institutionelle Bereiche hinein, was seine statistische Erfassung erschwert. Eine interne Differenzierung erfährt der Nonprofit-Sektor in seinen privatrechtlichen Teilen durch das zusätzliche Kriterium der Gemeinnützigkeit. Maßgeblich für den Gemeinnützigkeitsstatus ist das allgemeine Verfahrensrecht für die Steuerverwaltung, zusammengefasst in der Abgabenordnung (AO). Die Finanzämter sprechen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit aus. Alle oben aufgeführten bürgerlich-rechtlichen Gesellschaftsformen können in den Genuss der Gemeinnützigkeit kommen. Die Abgabenordnung aus dem Jahr 1977 nennt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeitsanerkennung zum einen in Form von Generalklauseln (Gemeinwohlorientierung, Mildtätigkeit, Selbstlosigkeit etc.), zum anderen als Aufzählung der steuerbegünstigten Zwecke (z.B. Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Religionsausübung, Entwicklungshilfe, internationale Verständigung etc.) und schließlich in Form von Verfahrensanforderungen hinsichtlich der Verfolgung der gemeinnützigen Zwecke (selbstlose, ausschließliche, unmittelbare und zeitnahe Mittelverwendung) (§§51 bis 68 AO).

Auf die deutsche Situation bezogen, werden mit dem Begriff „Non Profit Sektor“ typischerweise folgende Organisationstypen und Organisationsformen bezeichnet:

eingetragene Vereine

gemeinnützige Vereine

Geselligkeitsvereine

Stiftungen

Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege

gemeinnützige GmbHs und ähnliche Gesellschaftsformen

Organisationen ohne Erwerbszweck

Verbände des Wirtschafts- und Berufslebens

Gewerkschaften

Verbraucherorganisationen

Selbsthilfegruppen

Bürgerinitiativen

Umweltschutzgruppen

staatsbürgerliche Vereinigungen

Die folgenden Organisationstypen und Organisationsformen wurden typischerweise nicht mit einbezogen:

erwerbswirtschaftliche Unternehmen

öffentliche Unternehmen und Anstalten

Regiebetriebe der öffentlichen Hand

Produktions- und Verbrauchergenossenschaften

Organisationsformen auf Gegenseitigkeit (z. B. Versicherungen)

Das Merkmal „typischerweise“ ist wichtig, da aufgrund der historischen Entwicklung und rechtlichen Einbettung des Sektors bei vielen Organisationen Zuordnungsprobleme bestehen. Solche Probleme zeigen sich in Deutschland insbesondere entlang der Trennlinien zwischen öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierten Einrichtungen (z.B. das Bayerische Rote Kreuz als öffentlich-rechtliche Einrichtung, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kirchen als öffentlich-rechtliche Anstalten) als auch zwischen privaten und hoheitsrechtlichen Befugnissen (Rolle der technischen Überwachungsvereine, der Berufs- und „standesrechtlichen“ Organisationen und Kammern)sowie entlang dem jeweiligen Grad der staatlichen Aufsicht und Einflussnahme auf Nonprofit-Organisationen bzw. der de facto organisatorischen Unabhängigkeit (Deutsche Forschungsgemeinschaft als eingetragener” Verein, öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten) und letztlich entlang der Trennlinie zwischen Erwerbs- und nicht erwerbswirtschaftlichen Betrieben (Wohnungsbaugenossenschaften, Selbsthilfegruppen, Trägervereine, Unternehmensträgerstiftungen).

Auch in Hinblick auf die jeweilige Nähe oder Ferne zum privatwirtschaftlichen Bereich einerseits und zum staatlich-behördlichen Bereich andererseits waren und sind die Übergänge zwischen den einzelnen institutionellen Formen fließend. Öffentlich-rechtliche Anstalten - formell die dem Staat am nächsten stehende Organisationsform - können sich in der Praxis durchaus quasi-unternehmerisch und wettbewerbsorientiert verhalten, besonders unter dem Mantel der Privatisierung. Eingetragene Vereine oder auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder gar Aktiengesellschaften können eng an die öffentliche Hand gebunden und ohne nennenswerten Handlungsspielraum ausgestattet sein. Aus der Rechtsform allein lässt sich daher keine Aussage über den tatsächlichen Grad der Abhängigkeit und Handlungsfreiheit ableiten.

2.1.2. Das Verhältnis zwischen Nonprofit-Sektor, Staat und Gesellschaft

Die großen Dienstleistungsverbände, die vielseitige lokale Vereinslandschaft, aber auch das Stiftungswesen spiegeln die mehrfachen Funktionen des deutschen Non Profit Sektors als Faktor der Dienstleistungserstellung und der sozialen und politischen Integration wider. Zwischen dem Staat als Geldgeber und Garanten der politischen und der Rechtsordnung und dem NonprofitSektor hat sich eine vielgestaltige Symbiose herausgebildet. Staat und Kommunen haben den Vorteil einer Entlastung von Aufgaben im Bereich „Sozialer Dienste“ und der stationären Gesundheitsversorgung, aber auch auf den Gebieten Sport, Kultur und Freizeit. Diese Entlastung lässt sich die öffentliche Hand in Deutschland etwas kosten. In monetärer Hinsicht ist der deutsche Nonprofit- Sektor einer der am meisten staatszentrierten und staatsabhängigen seiner Art. Die großen Dienstleistungsverbände ebenso wie die lokalen Vereine haben den Vorteil monetärer Unterstützung und rechtlicher Flankierung durch Staat und Kommunen. Sie zahlen dafür aber den Preis der Abhängigkeit von öffentlichen Zuschüssen und öffentlicher Infrastruktur (etwa in den Bereichen Sport und Kultur). Die wesentliche Mittlerrolle zwischen dem öffentlichen und dem Nonprofit-Sektor kommt in Deutschland den politischen Parteien zu. In der horizontalen Achse, also im Verhältnis zwischen Staat und Nonprofit-Sektor, sorgen sie für Verknüpfungen durch Doppelmitgliedschaften ihrer Vertreter in den Instanzen und Gremien beider Sektoren. In der vertikalen Achse stellen die Parteien durch Anbindung des lokalen Vereinswesens an die regionalen und bundeszentralen Instanzen von Parlament und Regierung für den NonprofitSektor nicht nur den Zugang zu Ressourcen sicher, sondern auch einen mehr oder weniger starken Einfluss der Vereine und Verbände auf die politische Willensbildung. Derselbe Mechanismus hat in letzter Zeit auch zur Milderung von Spannungen beigetragen, die namentlich in den achtziger Jahren im Verhältnis zwischen den etablierten Wohlfahrtsverbänden einerseits und den mit den so genannten „Neuen sozialen Bewegungen“ entstandenen Selbsthilfeinitiativen entstanden waren. Mit der Etablierung der „Grünen” im deutschen Parteiensystem haben auch die Selbsthilfeinitiativen mittlerweile ihren politischen „Schirmherrn” gefunden. Sowohl die historische Entstehung des Non Profit Sektors als auch seine aktuelle institutionelle Struktur verweisen auf die besondere Abhängigkeit von gesellschaftlicher Unterstützung. Der Nonprofit-Sektor unterliegt einer besonderen prekären Ressourcenabhängigkeit. Er ist weder in die regulären öffentlichen Haushalte integriert noch in das System der Gewinnerwirtschaftung des freien Marktgeschehens. Der deutsche Nonprofit-Sektor hat diese spezifische Ressourcenabhängigkeit durch die enge Verknüpfung mit dem öffentlichen Sektor stark kompensiert, was sich im extrem hohen Anteil öffentlicher Gelder an der Finanzierung niederschlägt. Diese Verknüpfung erfolgt wesentlich durch Netzwerke von Reputations- und Machteliten, die sowohl im öffentlichen als auch im NonprofitSektor verankert sind. Deshalb bleibt die gesellschaftliche Unterstützung des Nonprofit-Sektors auch in Deutschland ein kritischer Faktor, was insbesondere für die unterentwickelten Bereiche Spenden und ehrenamtliche Tätigkeit gilt. (Vgl. Anheiher H., Priller E., Seibel W., Zimmer A.: Der Dritte Sektor in Deutschland, Berlin, 1997)

3. Verbände als moderne Dienstleistungsunternehmen Die drei Akteure in der modernen Marktwirtschaft

Marktwirtschaften funktionieren dann optimal, wenn die drei Hauptakteure in einem sinnvollen Netzwerk zusammenwirken.

Dies sind:

die Wirtschaft mit ihren Unternehmungen und Haushalten,

der Staat als Bund, Länder und Kommunen,

der Dritte Sektor, d.h. diejenigen Organisationen, die zwischen Markt und Staat stehen.

Obwohl es heute unbestritten ist, dass eine freie Marktwirtschaft die effizienteste Wirtschaftsform darstellt, ist es ebenso unbestritten, dass eine freie Wirtschaft verbindliche staatliche Rahmenbedingungen braucht. Dies zeigen uns im negativen Sinne die Beispiele von Russland und vieler Entwicklungsländer. Aber auch eine gut funktionierende Wirtschaft und ein effizient wirkender Staat können nicht sämtliche Bedürfnisse der Wirtschaftsakteure (Einzelpersonen, Haushalte, Unternehmen) abdecken. Es wird deshalb in der Wissenschaft von „Staats- oder Marktversagen” gesprochen. Dies heißt, staatliche Lösungen sind zu wenig auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten oder der Staat ist aus rein finanziellen Gründen nicht in der Lage, gewisse Bedürfnisse abzudecken. Aber auch der Markt ist in seiner Wirkung beschränkt. Er kann prinzipiell nur Güter und Leistungen erstellen, die dem Marktprinzip unterworfen sind, d.h. für die Preise existieren und eine Nachfrage mit entsprechender Kaufkraft vorhanden ist. Bedürfnisse, die diesen Kriterien nicht entsprechen (z.B. Prävention von Krankheiten, soziale Aufgaben), müssen andere Organisationstypen decken. Zudem ist der Markt auch nicht in der Lage, Kollektivgüter zu produzieren. Dies sind Güter, deren Nutzen auch den Nichtzahlern zufällt, was die Finanzierung über den Markt erschwert. Obwohl der Dritte Sektor eine wachsende Bedeutung in modernen Volkswirtschaften einnimmt, ist dessen statistische Erfassung erst im Entstehen begriffen. Verdienstvoll sind hier die international angelegten Vergleichs Studien der Johns Hopkins Universität, USA. Neben der quantitativen Bedeutung ist aber die qualitative Bedeutung im Sinne der Scharnierfunktion hervorzuheben, denn der Dritte Sektor ist für das Funktionieren der beiden anderen Sektoren wesentlich.

3.1. Was sind Verbände?

Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen oder Körperschaften aller Art, die sich in der Rechtsform eines Vereins freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine feste interne Organisationsstruktur verfügen.

Verbände bündeln die Interessen der einzelnen Mitglieder zur Erreichung gemeinsamer Zieloder Wertvorstellungen. Sie existieren und agieren in allen Gesellschaftsbereichen. Verband ist nicht gleich Verband. Sozial- und Politikwissenschaft unterscheiden mannigfaltige Erscheinungsweisen der Verbände. Wirtschafts-, Berufs- und Wissenschaftsverbände, Kultur- und Sportverbände, Sozial und Wohlfahrtsverbände - auch politische Parteien und Gewerkschaften, Kammern und Schutzverbände (GEMA, Güteschutzvereine etc.) zählen dazu. Im Verbändeverzeichnis des Deutschen Verbände Forums werden die Verbände nach ihren Handlungsfeldern in die fünf Bereiche: (1) Arbeit und Wirtschaft, (2) Gesellschaft und Politik, (3) Freizeit und Kultur, (4) Bildung und Wissenschaft sowie (5) Gesundheit und Soziales eingeteilt. Die meisten Verbände haben die Rechtsform „eingetragener Verein”, unterliegen also dem Vereinsrecht. In Deutschtand existieren etwa 8.500 hauptamtlich - als professionell - geführte Verbände. Das Deutsche Verbände Forum führt etwa 13.000 Adressen von Verbänden und Organisationen (vergl. Kapitel „Rechtliche Grundlagen” und „Verbände und Organisationen der Wirtschaft”).

(Hinweis: Im Jahr 2007 waren etwa 540.000 Vereine in die Vereinsregister der Amtsgerichte eingetragen. „Vereine” dienen - im landläufigen Sinne - vor allem der gemeinsamen Betätigung ihrer Mitglieder beispielsweise in Gesellschafts-, Kultur- oder Sportvereinen. Sie werden in der Regel ehrenamtlich geführt. Die Spitzenorganisationen der Vereine - wie der Deutsche Sportbund, der Deutscher Schützenbund e.V., der Verband für das Deutsche Hundewesen - zählen als Interessenorganisationen wiederum zu den Verbänden und verfügen in der Regel über einen hauptamtlichen Mitarbeiterstab.)

Das Merkmal der Freiwilligkeit unterscheidet Vereine und Verbände von den Kammern für Gewerbe und Freie Berufe, bei denen eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft besteht.

3.2. Rechtliche Grundlagen

Im Grundgesetz (GG) werden Verbände nicht explizit erwähnt. Sie sind jedoch Sonderfälle der Vereine und Gesellschaften des Art. 9 Abs. l GG. Der Wortlaut von Art. 9 Abs. l ist: „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden”. Artikel 9 schützt somit das Recht deutscher Staatsbürger, Vereine zu bilden, zu erhalten, ihnen beizutreten und Satzungen zu erlassen. Absatz 2 verbietet Vereinigungen, die gegen Strafgesetzte, die Verfassung oder die Völkerverständigung verstoßen. Die Koalitionsfreiheit, begründet in Absatz 3, steht allen Staatsbürgern (und somit auch den ausländischen Mitbürgern) zu: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistete Somit sind auch Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und die Tarifautonomie verfassungsrechtlich gesichert. Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) taucht der Begriff Verband nicht auf. Konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung von Aufbau und Struktur von Vereinen sind im vereinsrechtlichen Teil enthalten (§§ 21 - 79 BGB). Vereine müssen über eine Satzung verfügen (§ 25 BGB) und einen Vorstand haben (§ 26 BGB), der durch die Mitgliederversammlung bestellt wird (§ 27 BGB). Die Regelungen des BGB sind als gesetzlicher Rahmen zu verstehen, die Vertragsfreiheit ist auch im Vereinsrecht gewährleistet. Nach § 40 BGB finden bestimmte Vorgaben „insoweit keine Anwendung, als die Satzung ein anderes bestimmt.” Um die Rechtsform „eingetragener Verein (e. V.)” zu erhalten, sind sieben Mitglieder (§ 56 BGB) sowie eine Satzung, die Zweck, Namen und Sitz des Vereins enthalten soll (§ 57 BGB), erforderlich. Ist die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt, ist der Verein zu einer „juristischen Person” geworden. Verbände haben meist die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Sie zeichnen sich durch freiwillige Mitgliedschaft, grundsätzliche Gemeinsamkeiten im organisatorischen Aufbau sowie durch programmatisch festgelegte Ziele aus. Die Gewerkschaften lehnten aus historischen Gründen die Eintragung ins Vereinsregister ab. Vor hundert Jahren hätte eine Eintragung die Unterwerfung unter das Polizeirecht nach sich gezogen - was die Gewerkschaften ablehnten.

3.3. Wie unterscheiden sich Verbände von Vereinen?

Der Begriff „Verein“ bezeichnet die Rechtsform, der Namensbestandteil „Verband“ bei einem Verein lässt meist, aber nicht immer auf die Zwecksetzung dieser Vereine schließen. Wenn Vereine der Vertretung gemeinsamer Interessen dienen, bezeichnen sie sich oft als Verband. Es sind aber auch andere Bezeichnungen zulässig und üblich (DGVM -Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V., VDI - Verein Deutscher Ingenieure e.V.). Die rechtlichen Anforderungen an Vereine sind in den §§ 28 ff. BGB geregelt. Weitere Vorschriften finden sich in der Vereinsregisterverordnung und im Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit.

3.4. Wie viele Verbände gibt es?

Da es in Deutschland kein zentrales Vereinsregister gibt, weil die Register dezentral bei den jeweiligen „Sitz”-Amtsgerichten geführt werden, beruhen alle Angaben zur Anzahl der Vereine auf mehr oder weniger gut begründeten Schätzungen. Diese reichen von 300.000 bis über 500.000 Vereinen in Deutschland.

Etwa 12.000 bis 14.000 dieser Vereine dürften Verbände sein, sich also mit der Vertretung der gemeinsamen Interessen auf wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sportlichen Gebieten ihrer Mitglieder befassen. Das wohl umfassendste und laufend aktualisierte Verbändeverzeichnis findet man unter www.verbaende.com.

Nach einer Untersuchung der Johns Hopkins Universität in den 90-er Jahren, die zeitgleich in 22 Staaten durchgeführt worden ist, geben Verbände in diesen 22 Ländern für ihre Ziele eine Billion Dollar (etwa 1.000 Milliarden Euro) aus und beschäftigen 19 Millionen Vollzeitkräfte. Wären diese Verbände ein Staat, würden sie weltweit die achtgrößte Volkswirtschaft darstellen

(Vgl. Johns Hopkins Comparative Survey on the Non Profit Sector)

3.5. Wie lassen sich Verbände einteilen?

Die Einteilung erfolgt im Wesentlichen nach Zwecksetzung, regionaler Zuständigkeit,

Mitgliedern, Größe und organisatorischer Einbindung in andere Verbände sowie nach ihrer

Finanzierungsweise.

Bei den Zwecken unterscheidet man oft zwischen

wirtschaftsbezogenen Verbänden (Beispiele: Industrie-, Handels-, Handwerks-und Verbraucherverbände, Marken- und Zeichenverbände)

berufsbezogenen Verbänden (Beispiele: Deutscher Anwaltsverein, Ärzteverbände)

tarifpolitischen Verbänden (Beispiele: Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften)

sozial- und gesellschaftsbezogenen Verbänden (Beispiele: Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt, Amnesty international)

wissenschafts- und forschungsbezogenen Verbänden (Beispiele: Deutsche Forschungsgemeinschaft; Gesellschaft Deutscher Chemiker)

kulturbezogenen Verbänden (Beispiele: Deutscher Bühnenverein, Bundesvereinigung des Deutschen Films)

sport- und freizeitbezogenen Verbänden (Deutscher Sportbund).

Allen Klassifizierungsversuchen sind aber Grenzen gesetzt. Zum Beispiel passen nicht in das

vorstehende Raster so wichtige Verbände wie der ADAC oder die Gesellschaft für Auswärtige

Politik.

Bei der regionalen Zuständigkeit unterscheidet man

Ortsverbände (Beispiele: Lokaler Einzelhandelsverband, Handwerksinnungen, die aber ausnahmsweise keine Vereine, sondern Körperschaften des öffentlichen Rechts sind)

Regional- und Landesverbände (Beispiele: Landesinnungsverbände, LandesBranchenverbände)

Bundes- und Zentralverbände (Beispiele: Bundesverband der Deutschen Industrie, Paritätischer Wohlfahrtsverband; Hauptverband des Deutschen Einzelhandels)

EU-Verbände (UNICE-Europäischer Industrieverband, BEUC-Europäischer Verbraucherverband)

Internationale Verbände (Beispiel: AIPPI - Internationale Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz) Nach ihrer Mitgliederstruktur lassen sich Verbände unterscheiden in

Personenverbände (Mitglieder sind natürliche Personen) (Beispiele:

Anwaltsverbände, Ärzteverbände, Wissenschaftsverbände wie der VDI)

Institutionenverbände (oft auch „Korporationsverbände“ genannt; Mitglieder sind Verbände, Unternehmen oder andere Institutionen - Beispiele: Dachverbände, Industrieverbände, Querschnittsorganisationen wie die DGVM)

[...]

Ende der Leseprobe aus 73 Seiten

Details

Titel
Nonprofit-Organisationen. Verbandswesen in der Bundesrepublik Deutschland
Untertitel
Geschichte, Aufbau, Struktur, Aufgaben, Hintergründe und Perspektiven
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen
Autor
Jahr
2014
Seiten
73
Katalognummer
V273661
ISBN (eBook)
9783656657415
ISBN (Buch)
9783656657408
Dateigröße
600 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
nonprofit-organisationen, verbandswesen, bundesrepublik, deutschland, geschichte, aufbau, struktur, aufgaben, hintergründe, perspektiven
Arbeit zitieren
Magister Artium Dieter Neumann (Autor:in), 2014, Nonprofit-Organisationen. Verbandswesen in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273661

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