Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Debatte um eine mögliche Relativierung des absoluten Folterverbots im Rechtsstaat durch eine diskutierte Einführung der Rettungsfolter in Ausnahmefällen.
In Zeiten des internationalen Terrorismus und Fällen von Geiselnahmen, bei denen das Leben unschuldiger Menschen bedroht ist, kommen im modernen Rechtsstaat Forderungen nach einer möglichen Relativierung oder Aufweichung des absoluten Folterverbots von Tätern in bestimmten Einzelfällen auf.
Durch die dem Täter der Entführung eines elfjährigen Jungen angedrohte Folter des Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner zum Erfahren des Aufenthaltsortes des Entführten entzündete sich eine Debatte um das Tabu Folter im Rechtsstaat. Daschner und seine Kollegen befanden sich damals zweifelsohne in einem moralischen Dilemma. Was für rechtliche Möglichkeiten hätte es gegeben, dem schweigenden Täter den Aufenthaltsort des Jungen zu entlocken? Hätten diese ausgereicht oder waren diese bereits gänzlich ausgeschöpft? Hätte die Polizei den Aufenthaltsort des Jungen erfahren können, ohne dem Täter körperlichen Zwang anzudrohen? Folglich stand der damalige Polizeipräsident unter einem extremen moralischen Druck und Handlungs- Entscheidungsdruck, da es letztlich um das Leben eines Kindes ging. Legitimiert diese „Ausnahmesituation“ moralisch und rechtlich die Androhung körperlichen Zwangs?
Ein ähnliches Szenario wäre auch mit terroristischem Hintergrund denkbar, zum Beispiel, wenn ein Terrorist Geiseln festhält oder eine Bombe versteckt, mit dem Potenzial, möglicherweise hunderte Menschen zu ermorden.
Aktuelle Ereignisse in den Gefängnissen des Europarats-Mitglieds Georgien veranlassen zudem zur Sorge um die rechtsstaatliche Praxis mancher europäischen Staaten. Videos aus einem georgischen Gefängnis zeigen, wie wehrlose Häftlinge scheinbar systematisch von Wärtern gefoltert und vergewaltigt werden. (Tagesschau.de vom 20.09.2012)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsumrahmungen
2.1 Folter
2.2 Terrorismus
2.3 Ticking-Bomb-Szenario
3. Folter im Notfall? – Zur Betrachtung von Folter im Rechtsstaat
4. Folter und Europarat
5. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Hausarbeit untersucht die moralische und rechtliche Debatte um eine mögliche Relativierung des absoluten Folterverbots im modernen Rechtsstaat, insbesondere unter dem Aspekt der sogenannten Rettungsfolter in Extremsituationen wie dem "Ticking-Bomb-Szenario". Zentral ist dabei die Frage, ob der Schutz von Menschenleben eine Aufweichung rechtsstaatlicher Prinzipien rechtfertigen kann, und welche Rolle die Institutionen des Europarates in der Verhütung solcher Praktiken spielen.
- Debatte um das absolute Folterverbot im Rechtsstaat
- Analyse des "Ticking-Bomb-Szenarios" und der Rettungsfolter
- Gegenüberstellung rechtwissenschaftlicher Positionen zur Folterdebatte
- Rolle des Europarates und des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT)
Auszug aus dem Buch
2.3 Ticking-Bomb-Szenario
Das „Ticking-Bomb-Szenario“ wurde vom deutschen Rechtswissenschaftler Wilfried Brugger im Zuge nach Forderungen der Relativierung des absoluten Folterverbots geprägt, um Fälle aufzuzeigen, in denen seiner Meinung nach Rettungsfolter zur Gefahrenabwehr als äußerstes legitimes Mittel zulässig sein könnte.
Es wird von einer hypothetischen, exzeptionellen Extremsituation ausgegangen: Ein Terrorist oder Attentäter, der der Polizei „ins Netz gegangen ist“, hat an einem nur ihm bekannten Ort eine Bombe platziert, die an einem bestimmten, unbekannten Zeitpunkt detonieren könnte und damit das Leben von möglicherweise tausenden Menschen bedroht. Verweigert der Verdächtige die Aussage über den Aufenthaltsort der Bombe, sind die rechtlichen Mittel schnell ausgeschöpft und bleibt nur ein überaus geringes Zeitfenster, könnte nach Brugger körperlicher Zwang, „Rettungsfolter“, angedroht oder gar praktiziert werden, um vom Täter möglicherweise lebensrettende Informationen zu erzwingen. (Bielefeld 2006: 4).
Diese Ausnahmekonstellation umfasst nach Brugger acht Attribute: Es bedarf einer „klaren (1), unmittelbaren (2), erheblichen Gefahr (3) für das Leben“ oder die körperliche Unversehrtheit einer Person (4) durch einen bereits identifizierten Straftäter, von Brugger als „Aggressor“ bezeichnet (5), der einzig und allein in der Lage ist die unmittelbare Gefahr für Leib und Leben auszuräumen (6), und dazu verpflichtet ist (7). Körperlicher Zwang oder seine Androhung erscheinen hierbei die einzig erfolgversprechenden Mittel, da der eigentliche rechtliche Rahmen bei dieser Dringlichkeit keinen weiteren Spielraum zulässt (8). Nur bei dieser Gesamtkonstellation könnte eine Ausnahme vom sonst absoluten Folterverbot gerechtfertigt sein, bei reinem Verdacht einer „mittelbaren“ oder weniger akuten Gefahr, bezüglich eines „weniger gewichteten Rechtsgut“, das heißt, wenn keine Menschenleben bedroht sind und die Polizei die Gefahr mit geringerem Aufwand selbst zur Beseitigung in der Lage ist. Nur der Verdacht einer Straftat dürfe demnach nicht zur Rechtfertigung beziehungsweise als rechtliche Grundlage für eine mögliche Anwendung körperlichen Zwangs dienlich sein (Brugger 2006: 13/14).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des absoluten Folterverbots im Kontext von Terrorismus und Geiselnahmen ein und skizziert die Debatte anhand des Falls Daschner.
2. Begriffsumrahmungen: Hier werden die zentralen Begriffe Folter, Terrorismus und das Ticking-Bomb-Szenario auf Basis völkerrechtlicher und wissenschaftlicher Definitionen geklärt.
3. Folter im Notfall? – Zur Betrachtung von Folter im Rechtsstaat: Dieses Kapitel kontrastiert zwei unterschiedliche rechtswissenschaftliche Positionen zur Frage, ob eine Ausnahme vom Folterverbot zur Lebensrettung im Rechtsstaat zulässig sein kann.
4. Folter und Europarat: Hier werden die Funktionen und Instrumente des Europarats, insbesondere des EGMR und des CPT, bei der Überwachung des Folterverbots und dem Schutz von Häftlingen dargestellt.
5. Schlussbetrachtung: Das abschließende Kapitel resümiert die Unvereinbarkeit von Folter mit rechtsstaatlichen Werten und unterstreicht die Notwendigkeit absoluter Normen trotz sicherheitspolitischer Herausforderungen.
Schlüsselwörter
Folter, Folterverbot, Rechtsstaat, Ticking-Bomb-Szenario, Terrorismus, Menschenrechte, Europarat, Rettungsfolter, Menschenwürde, Gefahrenabwehr, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, CPT, Notwehr, Sicherheitslage.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem fundamentalen Konflikt zwischen dem absoluten Folterverbot und Forderungen nach dessen Relativierung in extremen Ausnahmesituationen, um Menschenleben zu retten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind das rechtsstaatliche Verbot von Folter, die rechtsethische Diskussion um die sogenannte Rettungsfolter bei Terrorismusverdacht sowie die Überwachungsmechanismen des Europarates.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Untersuchung der Debatte, ob und inwieweit das absolute Folterverbot im Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts trotz sicherheitspolitischer Bedrohungen als unantastbar bewahrt werden muss.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse, in der insbesondere zwei gegensätzliche rechtswissenschaftliche Positionen (Brugger vs. Bielefeld) kontrastierend gegenübergestellt und analysiert werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die juristischen Argumente für und gegen eine Aufweichung des Folterverbots erörtert, die Gefahr eines "Dammbruchs" diskutiert sowie die Institutionen des Europarates hinsichtlich ihrer Effektivität bei der Folterprävention bewertet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Folterverbot, Rechtsstaat, Ticking-Bomb-Szenario, Menschenwürde, Terrorismus und der institutionelle Menschenrechtsschutz durch den Europarat.
Wie bewertet der Autor die Rolle von Wolfgang Daschner?
Der Autor ordnet das Handeln von Daschner als emotional und moralisch nachvollziehbar in der damaligen Extremsituation ein, betont jedoch, dass es rechtlich nicht mit den Prinzipien eines Rechtsstaates vereinbar war.
Warum wird die Errichtung eines sogenannten Feindstrafrechts kritisch gesehen?
Das Feindstrafrecht wird abgelehnt, da es zu einer "Zone staatlicher Willkür" führen würde, die die normativen Grundfesten und das absolute Folterverbot des Rechtsstaates untergraben würde.
- Arbeit zitieren
- Tobias Molsberger (Autor:in), 2012, Ticking-Bomb-Szenario: Ist Folter im Rechtsstaat zulässig?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273730