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Die ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen nach dem Wegfall des § 3 Nr. 66 EStG (a. F.)

Vergangenheit, Gegenwart und Perspektive einer umstrittenen Besteuerung

Title: Die ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen nach dem Wegfall des § 3 Nr. 66 EStG (a. F.)

Bachelor Thesis , 2013 , 69 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Tobias Knobloch (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Summary Excerpt Details

Kaum ein Unternehmen wurde in seiner jahrzehntelangen Existenz nicht einmal mit einer Krise konfrontiert. Die Aufgabe von Unternehmensleitungen ist es, eine Solche rechtzeitig zu erkennen, um zu verhindern, dass die Existenz des Unternehmens vernichtet wird.

Die deutsche Volkswirtschaft erwies sich in der Wirtschafts- und Finanzkrise der vergangenen Jahre vergleichsweise als robust und verzeichnete gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen um 2,1 Prozent. Dennoch wurden im Jahr 2012 bei deutschen Gerichten 29.500 betriebliche Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Ursachen für eine eintretende Krise sind vielfältig. Unternehmen sind zahlreichen externen Einflüssen wie etwa einem veränderten Finanzierungsverhalten von Banken, schnell wechselnden Marktbedingungen oder Zusatzbelastungen durch sich verändernde gesetzliche Rahmenbedingungen ausgesetzt. Dem gegenüber stehen zahlreiche interne Einflussfaktoren wie bspw. eine mangelnde Kompetenz der Geschäftsleitung, ein fehlender Innovationsgedanke sowie zu hohe Betriebsausgaben. Stehen in diesen Situationen keine Reserven zu Verfügung, entsteht sehr schnell ein hoher Verschuldungsgrad. Je zeitiger die Gefahren einer Krise erkannt werden, desto besser kann eine erfolgreiche Sanierung durchgeführt werden.

Das bis Ende 1998 angewandte Insolvenzrecht war gleichbedeutend mit einer Zerschlagung des Unternehmens. Da deren Konsequenzen ebenso tief in den privaten Bereich des Unternehmers reichten, galten Insolvenzanträge als unbedingt zu vermeiden. Diese negative Grundhaltung wurde durch die im Zuge des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform neu eingeführte InsO grundlegend geändert. In Verbindung mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierungen von Unternehmen wurden viele Mängel beseitigt. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt vor allem auf einer größeren Einflussnahme der Gläubiger, sodass außergerichtliche Sanierungen gleichermaßen forciert werden können.

Besteht für das Unternehmen eine positive Fortführungsprognose, so können unter Erfüllung bestimmter Tatbestandsvoraussetzungen zwischen Gläubiger und Schuldner steuerlich begünstigte Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Neben leistungswirtschaftlichen, organisatorischen und personellen Umstrukturierungen beinhalten diese oftmals finanzwirtschaftliche Maßnahmen, welche sich mindestens in Form eines teilweisen Forderungsverzichts der Gläubiger ausdrücken.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Problemstellung und Ziel

1.2 Historische Entwicklung der Sanierungsgewinnbesteuerung

2. Einordnung und Abgrenzung des Sanierungsgewinns

2.1 Begriff und Tatbestandsvoraussetzungen

2.1.1 Begriff der Sanierung

2.1.2 Sanierungsbedürftigkeit

2.1.3 Sanierungsfähigkeit

2.1.4 Sanierungsabsicht

2.1.5 Sanierungseignung

2.2 Entstehung und Bilanzierung von Sanierungsgewinnen

2.2.1 Sanierungsgewinn

2.2.2 Arten des Schulderlasses

2.2.2.1 Erlassvertrag

2.2.2.2 Negatives Schuldanerkenntnis

2.2.3 Bilanzierung

3. Ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen auf Basis des BMF-Schreibens vom 27. März 2003

3.1 Allgemeines

3.2 Verlustverrechnung und Ermittlung der Steuer

3.2.1 Natürliche Personen

3.2.2 Personengesellschaften

3.2.3 Kapitalgesellschaften

3.3 Freistellung von Sanierungsgewinnüberhängen durch Billigkeitsmaßnahmen

3.3.1 Inhalt und Anwendungsbereich

3.3.2 Unbilligkeit als zentrales Tatbestandsmerkmal

3.3.2.1 Sachliche Unbilligkeit

3.3.2.1.1 Theoretischer Ansatz

3.3.2.1.2 Übertragung auf die Besteuerung von Sanierungsgewinnen

3.3.2.2 Persönliche Unbilligkeit

3.3.2.2.1 Theoretischer Ansatz

3.3.2.2.2 Übertragung auf die Besteuerung von Sanierungsgewinnen

3.3.3 Stundung

3.3.4 Erlass

3.4 Sonderfall: Gewerbesteuer

4. Alternativvorschläge der steuerlichen Behandlung

4.1 Rückkehr zur Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns

4.2 Verteilung des Sanierungsgewinns auf mehrere Jahre

4.3 Besserungsscheine gegenüber dem Finanzamt

5. Schlussfolgerung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen nach der Aufhebung der Steuerbefreiung durch den Wegfall des § 3 Nr. 66 EStG (a. F.). Ziel ist es, die aktuelle Besteuerungspraxis auf Basis von Finanzverwaltung und Rechtsprechung kritisch zu untersuchen und künftige Alternativen für ein rechtssicheres Verfahren zu diskutieren.

  • Historische Entwicklung der Sanierungsgewinnbesteuerung
  • Definition und Tatbestandsmerkmale von Sanierungsgewinnen
  • Anwendung des BMF-Schreibens vom 27. März 2003
  • Billigkeitsmaßnahmen bei der Besteuerung
  • Alternativvorschläge zur steuerlichen Behandlung

Auszug aus dem Buch

1.2 Historische Entwicklung der Sanierungsgewinnbesteuerung

Die kontinuierliche Auseinandersetzung in Literatur und Rechtsprechung mit der Thematik der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen blickt auf eine lange Historie zurück. Nachdem sich bereits 1896 das Preußische Oberverwaltungsgericht in Staats- und Steuersachen hiermit beschäftigte, legte der VI. Senat des RFH den eigentlichen Grundstein. Dieser stufte Sanierungsgewinne im Bereich der Einkommensteuer als steuerfrei ein. Das Gericht vertrat die Auffassung, der Schulderlass vollziehe sich allein im privaten Bereich mit einer anschließenden erfolgsneutralen Einbringung in das betriebliche Vermögen.

In der nachfolgenden Zeit vertrat derselbe Senat die Ansicht, dass der Schulderlass zwar den betrieblichen Bereich betreffe. Da jedoch die Vermögensmehrung nicht auf einer werbenden Tätigkeit beruhe, müsse der Schulderlass für die Besteuerung unberücksichtigt bleiben. Sanierungsgewinne im Bereich der Körperschaftssteuer stufte der I. Senat des RFH hingegen als vollumfänglichen steuerpflichtigen Vermögenszuwachs ein.

Der zunächst noch vorhandenen Ungleichbehandlung von Sanierungsgewinnen in beiden Steuerarten folgte eine schrittweise Gleichstellung. Der Runderlass der Exekutive ermöglichte zunächst den Erlass der auf Sanierungsgewinne entfallenden Körperschaftssteuer. Gleiches geschah später auch legislativ durch die Einführung einer entsprechenden Steuerbefreiung in § 11 Nr. 4 KStG (a. F.).

Nach einem darauf aufbauenden Beschluss des Großen Senats des BFH im Jahr 1968 mussten Sanierungsgewinne nicht mit Verlustvorträgen verrechnet werden. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die gesetzlich gewollte Steuerfreiheit bei Verrechnung mit Verlustvorträgen bedeutungslos wäre. So entschied das Gericht, dass ein körperschaftssteuerfreier Sanierungsgewinn i. S. d. § 11 Nr. 4 KStG (a. F.) weder mit einem ohne ihn in demselben Veranlagungszeitraum entstehenden Verlust noch mit einem abzugsfähigen Verlust aus einem vorherigen Veranlagungszeitraum verrechenbar ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Einführung in die Problematik von Unternehmensinsolvenzen und die Notwendigkeit einer klaren steuerlichen Regelung für Sanierungsgewinne.

2. Einordnung und Abgrenzung des Sanierungsgewinns: Definition der für die steuerliche Privilegierung erforderlichen Kriterien wie Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsabsicht sowie Erläuterung der Bilanzierung.

3. Ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen auf Basis des BMF-Schreibens vom 27. März 2003: Detaillierte Darstellung der Verlustverrechnung und der Anwendung von Billigkeitsmaßnahmen zur Vermeidung von Steuern auf Sanierungsgewinne.

4. Alternativvorschläge der steuerlichen Behandlung: Diskussion über eine Rückkehr zur Steuerfreiheit oder alternative Verteilungsmodelle zur Erhöhung der Rechtssicherheit.

5. Schlussfolgerung: Fazit zur aktuellen Rechtslage und Plädoyer für eine einheitliche gesetzliche Regelung, um Sanierungen nicht durch steuerliche Belastungen zu gefährden.

Schlüsselwörter

Sanierungsgewinn, BMF-Schreiben, Billigkeitsmaßnahme, Schulderlass, Steuerbefreiung, Verlustverrechnung, Ertragsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Insolvenzrecht, Steuersubjekt, Liquiditätsengpass, § 3 Nr. 66 EStG, Sanierungsabsicht, Sanierungsbedürftigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Bachelor-Thesis befasst sich mit der ertragssteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen nach dem Wegfall der gesetzlichen Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 66 EStG a. F.) und der heutigen Praxis durch Billigkeitsmaßnahmen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Themen sind die historische Entwicklung der Besteuerung von Sanierungsgewinnen, die Definition der Tatbestandsvoraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung sowie die Rolle des Sanierungserlasses des BMF.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, einen Überblick über die Besteuerung zu verschaffen, die Anwendung der aktuellen Verwaltungsanweisungen zu hinterfragen und zu beurteilen, wie eine zukünftige, rechtssichere steuerliche Behandlung aussehen könnte.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor führt eine Literatur- und Rechtsprechungsanalyse durch, um die steuerrechtliche Einordnung der Sanierungsgewinne vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzverwaltungspraxis zu systematisieren.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die steuerliche Einordnung von Sanierungsgewinnen, die detaillierte Darstellung der Verlustverrechnung bei unterschiedlichen Unternehmenstypen sowie die Analyse von Billigkeitsmaßnahmen (Stundung und Erlass).

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Bachelor-Thesis?

Wichtige Begriffe sind Sanierungsgewinn, BMF-Sanierungserlass, Billigkeitsmaßnahmen, Verlustverrechnung, Ertragsteuer, Gewerbesteuer und Rechtssicherheit.

Wie unterscheidet sich die steuerliche Behandlung bei Personen- und Kapitalgesellschaften?

Während bei Kapitalgesellschaften das Trennungsprinzip gilt und der Sanierungsgewinn auf Unternehmensebene betrachtet wird, findet bei Personengesellschaften eine Zurechnung der Gewinne auf Gesellschafterebene statt.

Warum wird im Sanierungserlass von Billigkeitsmaßnahmen gesprochen?

Da der Gesetzgeber die generelle Steuerfreiheit abgeschafft hat, dienen Billigkeitsmaßnahmen gemäß §§ 163, 227 AO dazu, in Krisensituationen auf Antrag unbillige Härten bei der Steuererhebung zu vermeiden.

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Details

Title
Die ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen nach dem Wegfall des § 3 Nr. 66 EStG (a. F.)
Subtitle
Vergangenheit, Gegenwart und Perspektive einer umstrittenen Besteuerung
College
Leipzig University of Applied Sciences
Grade
1,3
Author
Tobias Knobloch (Author)
Publication Year
2013
Pages
69
Catalog Number
V273897
ISBN (eBook)
9783656728221
ISBN (Book)
9783656728153
Language
German
Tags
behandlung sanierungsgewinnen wegfall estg vergangenheit gegenwart perspektive besteuerung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Tobias Knobloch (Author), 2013, Die ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen nach dem Wegfall des § 3 Nr. 66 EStG (a. F.), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273897
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