Die Stellung der Europäischen Zentralbank nach bisherigem EU-Recht und nach dem Verfassungsentwurf des Konvents


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

16 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsübersicht:

Einleitung

1. Vorgeschichte und die Gründung der Europäischen Zentralbank
1.1. Der 3-Stufige Aufbau der Wirtschafts- und Währungsunion

2. Die EZB und das Europäische System der Zentralbanken nach gegenwärtigem EU-Recht
2.1. Organisatorischer Aufbau der EZB

3. EZB und ihre Stellung nach dem Verfassungsentwurf des Konvents
3.1. Unklarer Status der EZB und des EZBS im Rahmen des Verfasssungsentwurfes
3.2. Definition des Eurosystems
3.3. Preistabilität nicht als Ziel im Verfassungsentwurf festgelegt
3.4. Unabhängigkeit der EZB

Zusammenfassung und Kritik

Literaturliste

Einleitung

Am 18. Juli 2003 verabschiedete der EU Konvent einen Vertragsentwurf über eine Verfassung für Europa. Der Verfassungsentwurf betrifft auch die Stellung der Europäischen Zentralbank (im Folgenden EZB). Dieser Entwurf wurde im Dezember vom EU Rat nicht angenommen und seine Zukunft ist bis dato unklar. Am 1. November 2003, nur wenige Tage vor der Abstimmung über den Verfassungsentwurf, ging die Präsidentschaft dieser Institution von Wim Duisenberg an den ehemaligen Chef der Banque de France - Jean-Claude Trichet über. Wim Duisenberg hat somit seine Position vorzeitig nach nur fünf Jahren aufgegeben.

Obwohl sich durch die Ablehnung des Verfassungsentwurfes an der Stellung der EZB kurz- bis mittelfristig nichts ändern wird, ist es Sinn und Zweck dieser Arbeit die Stellung der EZB zum heutigem Zeitpunkt und ihre mögliche Zukunft im Rahmen des Entwurfes zu untersuchen und zu vergleichen. Die Fachliteratur und Wirtschaftspresse hat sich mit diesem Thema auch stark auseinandergesetzt und den Verfassungsentwurf teilweise sehr kritisch betrachtet, insbesondere nach Äußerungen diverser europäischer Politiker über die zukünftige Stellung der Zentralbank.[1]

Es wird kurz der Weg zur Gründung der Wirtschafts- und Währungsunion erläutert, welche mit der EZB in einem sehr engen Zusammenhang steht. Danach wird die heutige[2] EZB, deren Organe und Ziele beschrieben. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt aber beim Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents, welcher nicht nur mithilfe der offiziellen Stellungnahme der EZB, sondern auch an Hand von Presseberichten namhafter Wirtschafts- und Finanzzeitungen analysiert wird. Schließlich wird ein kurzer Ausblick auf die mögliche Zukunft der EZB gemacht, welche vor dem Hintergrund der EU Ost-Erweiterung skizziert wird.

1. Vorgeschichte und die Gründung der EZB

Retrospektiv könnte man die Wurzeln der EZB fast bis zu der Haager Gipfelkonferenz von 1969 verfolgen. Dort wurden die Gedanken der Wirtschafts- und Währungsunion (im Folgenden WWU) zum Integrationsziel gemacht. Durch den sogenannten Werner-Plan wollte man die WWU in drei Stufen zum Abschluß bringen. Man strebte in erster Reihe nach festen Wechselkursen unter den EG-Währungen, was aber wegen der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1973 und dem Scheitern des Bretton-Woods Systems (was zu Wechselkurs-Floating führte) nicht gelungen ist. Die meisten EG-Länder sind aus dieser Union ausgetreten und viele Währungen erlebten in der Folgezeit eine Reihe von Abwertungen und hohe Inflationsraten. Dabei hofften sie, daß sie durch die Inflation einen Wirtschaftsaufschwung erleben würden. Diese Theorie hat sich in der Praxis nicht bewahrheitet.

Die komplizierte und instabile Situation bestätigte den Gebrauch von festen Wechselkursen zwischen den Mitgliedstaaten, um ihre Volkswirtschaften stabilisieren und sicherer miteinander Handel abwickeln zu können. Nachdem die Krise von 1973 und den folgenden Jahren überwunden war, wurde im Jahre 1978 auf der Gipfelkonferenz in Bremen, die Einführung des Europäischen Währungsystems beschlossen. Dessen Verwirklichung lag in der Bindung der einzelnen Währungen an die langfristig stabile D-Mark. Diese Umstellung hat die Inflation in den Mitgliedstaaten unter Kontrolle gebracht und auf ein normales Niveau gedrückt.

Zehn Jahre später hat man sich auf Grundlage des EWS-Erfolges wieder mit der Schaffung der WWU beschäftigt. Das EWS hat eine Zone stabiler Wechselkurse geschaffen, was durchaus positive Auswirkungen auf die EG-Wirtschaft hatte. Das Währungsystem funktionierte mithilfe von sog. Leitkursen, welche zwischen den Währungen festgelegt wurden. Die Währungen könnten sich nur innerhalb einer Bandbreite von 2,25 % bewegen, mit einer eventuellen Sonderregel in der Höhe von 6%. Zusätzlich waren die Zentralbanken verpflichtet auf dem Devisenmarkt rechtzeitig zu intervenieren, indem sie ihre Währungen auf dem Devisenmarkt kauften oder verkauften.

Das System hat bis 1992 im Großen und Ganzen zur wirtschaftlichen Stabilität beigetragen. Durch die negative Konjunktur am Anfang der 90er Jahre sind Großbritannien und Italien aus dem Mechanismus ausgestiegen. Es folgten Abwertungen der Währungen in Spanien, Portugal und Irland, da die Bandbreiten von 2,25% nicht mehr zu halten waren. Man hat sie auf 15% erhöht.[3] Eine der späteren Folgen war, daß man im EU- und EG-Vertragswerk die Preisstabilität als eines der obersten Wirtschaftsziele der Union festgelegt hat.[4]

Dadurch kam es zur Idee einer gemeinsamen Institution, deren Aufgabe das Management der EWS-Währungen wäre. Man wollte einen Europäischen Währungsfond schaffen, welcher für die Wechselkurspolitik zuständig sein sollte. Die Bundesbank ist dieser Idee nicht entgegen gekommen, weil sie dann im Krisenfall die Verantwortung für die schwächeren Währungen übernehmen müsste. Das könnte natürlich die Geldpolitik der Bundesrepublik gefährden und im Endeffekt negative Auswirkungen auf die ganze Gemeinschaft haben. Dieser Widerspruch wurde zum Leitmotiv der Gründung einer gemeinsamen Zentralbank, welche die Währungspolitik der Gemeinschaft vereinfachen sollte.

1988 wurde durch den EU Rat die Delors-Kommission geschaffen, deren Aufgabe die Vorbereitung der Grundlagen einer Europäischen Zentralbank in Zusammenarbeit mit den Zentralbankpräsidenten war. Der Delors-Bericht wurde im Frühjahr 1989 dem EU-Rat vorgelegt und hat wieder drei Stufen vorgesehen. Mit dem Unterschied, daß mit der Teilnahme an der ersten Stufe diese eine Verpflichtung für die letzte bedeutete. Man wollte das Austreten einzelner Staaten aus dem EWS vermeiden und dadurch zusätzliches Vertrauen für die WWU schaffen.

1.1. Der 3-Stufige Aufbau der WWU

I. Stufe:[5]

- In Krafttreten am 1. Juli 1990
- Aufhebung der meisten noch bestehenden Beschränkungen des Kapitalverkehrs im europäischem Binnenmarkt
- Festigung der Konvergenz und Preisstabilität im Rahmen der EWS
- Abbau der Defizite der öffentlichen Finanzen

[...]


[1] „Berlusconi will EZB Mandat ändern“ in Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.12.2003.

[2] Die Stellung der EZB im Rahmen des EG-Vertrages: Art. 101-124.

[3] Die maximale 15% Grenze der Bandbreite wurde von keiner Währung erreicht.

[4] Art. 105 EGV.

[5] Die erste Stufe der WWU begann am 1.7.1990, also kurz nach dem Fall der Berliner Mauer. Wichtig ist auch zu bemerken, daß die Regierungskonferenz von Rom (1990), bei welcher die Verhandlungen über die WWU geführt worden sind, gleichzeitig von der Konferenz über die politische Union begleitet wurde.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Stellung der Europäischen Zentralbank nach bisherigem EU-Recht und nach dem Verfassungsentwurf des Konvents
Hochschule
Hochschule für Politik München  (Die Stellung der Europäischen Zentralbank nach bisherigem EU-Recht und nach dem Verfassungsentwurf des Konvents)
Veranstaltung
Hauptseminar Internationale Wirtschaftspolitik
Note
2
Autor
Jahr
2003
Seiten
16
Katalognummer
V27403
ISBN (eBook)
9783638294638
ISBN (Buch)
9783640670598
Dateigröße
434 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Vergleich und Kritik der Stellung der EZB vor und nach dem eventuellem Inkrafttreten des EU Verfassungsvertrages.
Schlagworte
Stellung, Europäischen, Zentralbank, EU-Recht, Verfassungsentwurf, Konvents, Hauptseminar, Internationale, Wirtschaftspolitik
Arbeit zitieren
Michal Broska (Autor:in), 2003, Die Stellung der Europäischen Zentralbank nach bisherigem EU-Recht und nach dem Verfassungsentwurf des Konvents, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27403

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