Das Grundgesetz als normative Identität der Deutschen


Trabajo de Investigación, 2014

47 Páginas


Extracto


Direktor des FOI, Prof. Dr. jur. utr., Dr. rer. publ., Siegfried Schwab, Assessor jur., Mag. rer. publ., Kreisverwaltungsdirektor a. D****

Demokratie[1] /[2] ist nur mit einer materiellen Gleichheit effektiv lebbar.[3] Zu große materielle Ungleichheit erlaubt es nur den Vermögenden und politisch Privilegierten, ihre Interessen wirksam durchzusetzen, Stiglitz, The Price of Inequality, 2012.

Das Recht[4] gibt dem Staat seine Struktur. Der Staat ist eine institutionelle Erfindung, um politische Herrschaft zu konzentrieren und nach Vernunftsmaßstäben zu rationalisieren.

Recht ermöglicht und begrenzt staatliches Handeln. Es sichert und begrenzt Rechte. Recht durchdringt das menschliche Leben.[5] Von der Wiege bis zur Bahre. Das Recht ist in einem hochkomplexen System ausdifferenziert

Die EU ist der erfolgreiche Versuch, nationale Demokratien als lebendige Räume zu erhalten und gleichzeitig stärkere überstaatliche Koordinierung und Harmonisierung voran zu treiben, di Fabio, Badische Zeitung vom 23. Nov. 2013..[6]

Demokratische Eigenlegitimation fließt der EU über das Europäische Parlament zu. Dessen Befugnisse bleiben aber schmal. Die Europa-Wahlen sind addierte nationale Wahlen. Entsprechend schwach ist die europäische Eigenlegitimation. Das Bundesverfassungsgericht konnte sich daher nur zu der Aussage durchringen, bei der vom Lissabon-Vertrag geschaffenen Lage reiche das demokratische Legitimationsniveau „noch“ aus, Grimm, a.a.O.[7]

Das Grundgesetz1//[8] /[9] 4 als normative[10] /[11] /[12] Identität[13] [14] der Deutschen[15] /[16] /[17]

„Die Verfassung[18] //[19] legt die Bedingungen für das politische Handeln fest“.[20] /[21] /[22]

„Verfassungen sind Antworten auf die Vergangenheit, evolutiv entwickelte Zukunft[23], d. h. es das Bemühen es für die Zukunft besser zu machen“. Löwer[24]

„Die Grundrechte[25] konkretisieren nicht nur das materielle Recht, sie beeinflussen auch die Verfahrensgestaltung“.[26]

„Die Grundrechte verpflichten nicht nur zum Unterlassen, sondern auch zum Tätigwerden (Art. 12 GG). Sie sind Ausdruck gesellschaftlicher Wert“.[27]

„Die nationalen Parlamente[28] sind die natürlichen Hüter und Bewahrer des Subsidiaritätsgedankens“.[29]

„Wer seine Freiheit[30] opfert, um mehr Sicherheit zu erlangen, wird am Ende beides verlieren“.

Freiheit stirbt mit Sicherheit. Freiheit ist Sicherheit.“(Münkler)[31]

[...]


**** Meinem lieben Freund, Herrn Dipl. Ingenieur, Klaus Schmid, Leiter des Rechenzentrums an der Dualen Hochschule Mannheim in großer Dankbarkeit – für die aktive Unterstützung - gewidmet.

[1] Wohin schwimmt die Demokratie? Seckelmann, DÖV 2014, S. 1ff. Das zwischenzeitliche „Hoch“ der der Piratenpartei in den Umfragen wurde von vielen darauf zurückgeführt, dass diese Partei mit
neuen Formen demokratischer und innerparteilicher Willensbildung
experimentiert, die zwischen der repräsentativen und der direkten
Demokratie angesiedelt sind, S. 1. Die Forderungen nach „mehr Transparenz“ und „mehr Bürgerbeteiligung“ haben einen Nerv der Zeit getroffen, „Abgeordnetenhaus gekapert“ - die Piraten
schaffen auf Anhieb etwa 9 Prozent und damit erstmals den Einzug in ein
Landesparlament. Sie wollen das Parlament vor allem in Sachen direkte
Demokratie aufmischen“, taz vom 18.9.2011, abrufbar unter
http://www.taz.de/!78340/ <13.11.2013>. Schmehl, „Mitsprache 21“ als Lehre aus
„Stuttgart 21“? Zu den rechtspolitischen Folgen veränderter
Legitimitätsbedingungen, in Mehde/Ramsauer/Seckelmann (Hgg.), Geburtstag, 2011, S. 347–364; dazu auch Ramsauer, Data Mediation: Ein Weg zu Transparenz und Akzeptanz im
Verwaltungsverfahren, in: Mehde/ders./Seckelmann, ebd.,
S. 1029–1040. Das Wort „Mitmachdemokratie“ wird dem Begriff „Politikverdrossenheit“ gegenübergestellt. Das Wort „Mitmach-Demokratie“ ist freilich eine Tautologie. Denn im Wort „Demokratie“ stecken die Elemente „Volk“ und „herrschen“. Das bedeutet, dass unter „Demokratie“ bereits die Herrschaft des Volkes“ zu verstehen ist. Das Volk ist der Souverän staatlicher Herrschaft. Die Abgeordneten sind nach Art 38 Abs. 1 GG „Vertreter des ganzen Volkes“, an „Aufträge und Weisungen nicht gebunden“. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen. Die Möglichkeiten elektronisch unterstützten Regierens und Verwaltens sind nicht neu. In Zeiten des Intranets aber unter zeitlichen und örtlichen Bedingungen und Verfügbarkeiten von Informationen und Datensätzen in neuen Dimensionen zu denken. Das Internet, das seit Ende der 1990er Jahre zunehmend in der Staat-Bürger-Kommunikation eingesetzt wird, entwickelte sich zunehmend von einem bloßen Informationsinstrument rasch (über E-Mail) zu einem Instrument, das auf einen schnellen und möglichst barrierefreien Informationsaustausch zwischen Staat/Kommunen und Bürgern, also eine echte Kommunikationsbeziehung, ausgerichtet ist, vgl. Hill , Bürgermitwirkung unter neuen Perspektiven im multimedialen Zeitalter, in: Kubicek u. a., Multimedia@Verwaltung, Jahrbuch Telekommunikation und Gesellschaft 1999, S. 234–247.

[2] Demokratie braucht Marktwirtschaft - die Demokratien der westlichen Gesellschaften gestalten in erheblichem Umfang die Bedingungen ihrer Marktwirtschaften, di Fabio, Badische Zeitung vom 23. Nov. 2013

[3] Schorkopf, EuZW 2009, 718 - Die elektorale Demokratie ist die klassische Legitimationsform unter der Bedeutung der Gleichheit. Die Identität der Verfassung konstituiert ein politisches Gemeinwesen in einer besonderen Form und gibt ihm ein partikulares Gepräge. Der Teilhabeanspruch an der Legitimation öffentlicher Gewalt ist in der Würde des Menschen verankert.

[4] Recht ermöglicht und begrenzt staatliches Handeln. Es sichert und begrenzt Rechte. Recht durchdringt das menschliche Leben. Von der Wiege bis zur Bahre. Das Recht ist in einem hochkomplexen System ausdifferenziert.

[5] Ladeur, Riskantes Netz, in R. Müller, Staat und Recht, 2011,.S. 366 - die Informationsgesellschaft braucht Verkehrsregeln. Das subjektive Recht auf Datenschutz verkürzt die Probleme einer öffentlichen Informationsordnung. Auf der EU Ebene hat die Debatte über Datenschutz erheblich Dynamik entwickelt; wie können die Folgen der rasanten Entwicklung der Informationstechnologie für den Datenschutz und die neuere Sicherheit bewältigt werden? Recht soll sinnvolle Regeln für antizipierte Konflikte bereithalten, Müller-Graf, in R.Müller, Staat und Recht, 2011, S. 52ff -einander ausgeliefert.

[6] Das Demokratieprinzip geht davon aus, das die Bürger ihre eigenen Angelegenheiten selbst regeln, Kirchhof, Schuldensog, S. 6. Entscheidend ist, dass der Staat zum Gestaltungsmittel des Rechts zurückkehr. D ie Verschuldungskrise fordert von Demokratie und Verfassungsstaatlichkeit die Entscheidung über Haushalt und Schuldenwesen energisch an das Parlament zurück zu geben, Kirchhof, 'Deutschland im Schuldensog, S. 25. Das BVerfG fordert nachdrücklich, dass der Deutsche Bundestagsein Budgetrecht wahrt, dass er nur begrenzte Ausgabenermächtigungen erteilt. Die Verschuldenskrise fordert von Demokratie und Verfassungsstaatlichkeit, die Scheidungen über Haushalt und Schuldenwesen energisch an das Parlament zurück zu geben, Kirchhof, Deutschland im Schuldensog, S. 25.

[7] Die grundgesetzliche Ausgestaltung des Demokratieprinzips ist offen für das Ziel, Deutschland in eine internationale und europäische Friedensordnung einzufügen.

[8] Das GG und die europäische Union, in 60 Jahre GG, S. 139ff – das GG zeichnet sich durch eine bedachte und verantwortungsbewusste Integrationsoffenheit, bewusst und sorgfältig und verantwortungsvoll unter dem Dach Europas mit dem deutschen Volk als gleichberechtigtem Glied und mit dem Willen den Frieden der Welt zu dienen. Verbunden ist dieses verantwortungsvolle Bekenntnis mit der Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen. Das BVerfG hat diese Integrationsoffenheit grundsätzlich „gestärkt“ und um die Identitätsverantwortung ergänzt – „Verfassungsidentität“ –„Lissabon-Urteil.

[9] Das GG zog aus den Schwächen der Weimarer Republik nicht die Konsequenz, das Parlament zu schwächen. Im Gegenteil: es übertrug ihm bewusst eine weitreichende Verantwortung. Schließlich hatten auch andere Staatsorgane in Weimar versagt. Die Verantwortung und die politische Macht liegen seit 1949 unzweifelhaft beim Bundestag, vgl. Oberreuter, Sehnsucht nach Stabilität, Das Parlament 32/33 – 2013, S. 4. Nicht zuletzt durch die plebiszitäre Abstinenz des GG, die eine neue Rationalität gefördert hat. Die parlamentarische Demokratie konnte sich ohne Erschütterungen und dauerhaft, streitige Bewährung im Bemühen, das Volk zu gewinnen, einwurzeln und entwickeln. Vgl. Löwer, in 60 Jahre Bonner GG, Wehrhafte Demokratie, S. 65ff – verfassungsbildend heißt nicht, sie aus Nichts zu erschaffen, sondern den vorhandenen Zustand der Dinge zu untersuchen und eine Regel aufzufinden, ihn ordnet und dadurch sicherzustellen, dass nichts Gegenwärtiges sich aus dem Vergangenen entwickelt. Dauerhaft Kräfte für die Zukunft zu sichern. Die Gegenwart eine Bürgschaft für die Zukunft übernimmt, und eine Entartung der Staatsgewalt zu verhindern sucht. Dennoch bleibt in Erinnerung zu rufen, dass der Staat, auch der Gesetzgeber immer gefährdet ist, denn der die freiheitlich demokratische Grundordnung geht leichter verloren als sie wiederherzustellen. Nur eine selbstbewusste, zum Kampf bereite freie, „wehrhafte“ Demokratie hat die Chance am Leben zu bleiben. Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit. Die Wehrhaftigkeitssituation darf allerdings nicht überdehnt werden. Nur eine wehrhafte“ zum Kampf bereite Demokratie hat die Chance am Leben zu bleiben. Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit. Die Wehrhaftigkeitssituation darf allerdings nicht überdehnt werden.

[10]. Das Recht ist der spannende Rahmen, in dem sich das staatliche Leben abspielt. Rechtsnormen sichern und begrenzen die staatlichen Handlungsspielräume. Recht gestaltet die Lebensverhältnisse, gewährt Ansprüche.

Die Gegenwart übernimmt eine Bürgschaft für die Zukunft, und versucht eine Entartung der Staatsgewalt zu verhindern. Dennoch bleibt in Erinnerung zu rufen, dass der Staat, auch der Gesetzgeber immer gefährdet ist, denn der die freiheitlich demokratische Grundordnung geht leichter verloren als sie wiederherzustellen. Nur eine selbstbewusste, zum Kampf bereite freie, „wehrhafte“ Demokratie hat die Chance am Leben zu bleiben. Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit. Die Wehrhaftigkeitssituation darf allerdings nicht überdehnt werden. Nur eine wehrhafte“ zum Kampf bereite Demokratie hat die Chance am Leben zu bleiben. Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit. Die Wehrhaftigkeitssituation darf allerdings nicht überdehnt werden.

[12] Recht lebt in Sprache und entwickelt sich mit der Sprache; Auch das Recht, das
seine Verbindlichkeiten in Sprache überbringt, nimmt teil an der Entwicklung der
Sprache, Kirchhof, Das Wort ist stärker als sein Sprecher, FAZ vom 23. Nov. 2005, S. 43. Recht lebt in Vorschriften die den zukünftigen, noch unbekannten Fall regeln soll. Wenn eine solche Regelung auf die Zukunft vorgreift, ist sie mit der Verkündung schon veraltet. Das GG stellt ein differenziertes Rechtsschutzsystem zur Verfügung, dass den in Art. 19 Abs. 4 GG garantierten effektiven Rechtsschutz gewährleisten soll. Ohne individuellen Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz blieben die Freiheitsrechte nur floskelhafte Bekundungen.

Das BVerfG ist Hüter, Bewahrer und Entwickler der Verfassung. Es unterliegt bei der Pflege und Bewahrung denselben verfassungsrechtlichen Bindungen wie alle Organe der öffentlichen Gewalt, Voßkuhle, Verfassungsstil und Verfassungsfunktion, in AöR 119 (1984), S. 99; ders. in Hillgruber, a.a.O., S. 99; Lembcke, Hüter der Verfassung, 2007; BVerfGE 40, 93. Rechtsnormen, Gerechtigkeitslehre und persönliche Moral sind normative Ordnungen für menschliches Verhalten, Ekhard, Das Prinzip Nachhaltigkeit 2005, 10. Das Recht erhebt Anspruch auf Richtigkeit, es ist (aber) mit Zwang durchsetzbar. Zur Begriffsklärung sollten Rechtsnormen und Moralnormen nicht zwischen positiver oder negativer Wirkweise oder der Beifügung ideale Norm der Gerechtigkeit - was ist ideal, kohärent und vollständig? - sondern auf die Wirkweise abgestellt werden: unmittelbare rechtliche Norm oder tatsächliche Normen bzw. außerrechtliche, ethisch verbindliche Normen Die Frage nach Recht und materieller Gerechtigkeit ist eine Frage nach dem Verhältnis von Recht und Moral. Normen der Moral sind tatsächlich bestehende, kategorische, nicht rechtliche Normen (etwas Sicherheit und Ordnung, § 1 PolGB-W, der guten Sitten § 138 BGB oder Treu und Glauben bzw. Unangemessener Verstoß § 307 Abs. 2 BGB), die für das friedliche und soziale Zusammenleben und Miteinander in einer Gemeinschaft unentbehrlich sind. Sie sind im Regelfall nicht mit Zwang durchzusetzen. Dennoch gibt es in einzelnen Fällen die Notwendigkeit, Moralvorstellung zwangsweise durchzusetzen. Ein moralische Notwehr bzw. Nothilferecht ist denkbar, wenn ein Autohalter mit einfacher körperlicher Gewalt herauszugeben, um einen Verunglückten zu retten. Generell sind aber Ermahnung, Missbilligung und Abbruch der gesellschaftlichen Kontakte, des Umgangs, die angemessenen Sanktionen auf die Verletzung moralischer Vorschriften. Auch nicht rechtliche Sozialnormen bedürfen der ethischen Rechtfertigung.

[13] Mit dem Satz „Aber der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland, beschreibt Bundespräsident Wulff die Realität, aus der die türkischen Zuwanderer nicht ausgeklammert werden können. Wer weiter behauptet, Deutschland sei kein Zuwanderungsland, der hat noch immer die Geschichte nicht gelernt und verschließt trotzig die Augen, vor der Realität, geleitet von Wunschvorstellungen, vgl. bereits zur Problemdarstellung Schwab, Die Ausweisung 1989; ders. Das Recht auf Asyl – ein unzeitgemäßes Grundrecht, 1990; Aussiedler – Deutsche unter Deutschen, 1990 – die Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Nur dann, wenn die betroffenen Personengruppen die Sprache beherrschen, können sie sich mit den Einheimischen verständigen. Die Beherrschung der Sprache ist gleichzeitig die Vorraussetzung für die berufliche Eingliederung. Erstes Ziel muss es deshalb sein, die Sprachfertigkeiten auszubauen, die Verstehensfertigkeiten zu schulen und die Verständigungsbereitschaft zu fördern. Der Integrationsprozess wird verzögert, wenn im Rahmen der Sprachförderung nur dürftige Sprachkenntnisse vermittelt werden, die kommunikativ – funktional sind und lediglich eine sprachliche Alltagsbewältigung sicherstellen. Der Islam ist Teil der Gegenwart Deutschlands und wird ebenso zur Normalität gehören wie die Festlegung der Migranten und ihrer Familien auf Regeln und Pflichten. Toleranz gegenüber anderen Religionen darf aber nicht Wegbereiterin der Intoleranz werden, di Fabio, 68. Deutscher Juristentag. Toleranz endet dort, wo sie der Intoleranz den Weg bereitet. So darf der Schulzweck nicht durch die rigide Durchsetzung religiöser oder weltanschaulicher Einzelvorstellungen gefährdet werden. Andererseits besteht die Gefahr, dass unsere Gesellschaft fragmentiert, in verschiedene Lebenswelten zerfällt, die sich nicht mehr wechselseitig verstehen und verstehen wollen. Deshalb müssen islamische Eltern es hinnehmen, dass ein gemeinsames Fundament in Bereichen gebaut wird, wo es nicht um Glaubensüberzeugen geht, etwa im gemeinsamen Sportunterricht. Integrationsprogramme sind hilfreich, aber nicht mehr als Katalysatoren. Wichtiger ist der Wille zu Integration der Zuwanderer und das beiderseitige gegenseitige Vertrauen und Verständnis. Hilfreich ist es in dem Zusammenhang, wenn etwa vermehrt Lehrkräfte mit Migrationshintergrund zum Einsatz kommen. Im Wetteifer um die besten Ideen darf aber nicht vergessen werden, dass die sprachliche und soziale Prägung primär in der Familie erfolgt. Das bedeutet, die erziehenden Eltern müssen mit den Maßnahmen erreicht werden. Bundespräsident räumt Integrationsdefizite ein und sprach sich für eine harmonische Integration der Zuwanderer, die als Gastarbeiter gerufen wurden ein. Deren Probleme: eine hohe Quote von Schulabgängern ohne Schulabschluss und Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Zweierlei Maß zeigt langsam seine Folgen. Bis weit in die 1990er Jahre behauptete die Politik, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei, vgl. Schwab, a.a.O. „Wir schaffen uns die Soziallasten der Zukunft“. Die Versäumnisse von 40 Jahren Zuwanderer seit der gezielten Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte im Jahre 1963 kann man nur langsam aufarbeiten. Gefordert sind zupackende Pragmatiker, die die bisherigen Zustände verbessern können. Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch. Was sonst? Brauchen wir dafür eine Regelung im GG?, so di Fabio, Deutsch gehört ins GG, FAZ vom 29. Jan. 2009 – nicht nur die zunehmende Einwanderung, sondern auch die Tendenz zur Selbstaufgabe der deutschen Sprache durch die Eliten des Landes macht es notwendig, die deutsche Sprache verfassungsrechtlich zu verankern. Es ist viel wichtiger Deutsch im Kindergarten und in der Schule zu sprechen. Ein Satz im GG ersetzt keinen Platz im Sprachkurs. Es kann nicht darum gehen, Selbstverständlichkeiten ins GG zu schreiben, sondern dafür zu sorgen, dass es selbstverständlich ist und bleibt sich auf Deutsch zu unterhalten. Das erreicht man nicht über eine neue Grundgesetzvorschrift, sondern über eine kluge Integrationspolitik.

[14] Die europäische Integration stellt die Verfassungsidentität Deutschlands in Frage. Demokratie funktioniert nur, wenn die Regierenden und die Regierten ein gewisses Vertrauen haben.

[15] Vgl. Herdegen, Das GG und die europäische Union, Vortrag 2009. Der Sozialstaat ist keine armutsverwaltende Versorgungsanstalt, sondern bietet möglichst Hilfe zur Selbsthilfe. Das Existenzminim wird für jeden Hilfsbedürftigen von der Gemeinschaft gewährt, di Fabio, Badische Zeitung vom 23. Nov. 2013.

[16] Haprecht, Der Nationalstaat war gestern, FAZ.NET vom Sonntag, 08. September 2013 - ein Bundesverfassungsrichter, der die Nation wolkenschwanger eine Schicksalsgemeinschaft“ genannt hat - im Unterschied zu Europa, das - ja was? - ein Staatenbund, eine Wirtschaftsunion, ein werdender Bundesstaat, vielleicht eine Kulturfamilie, auch eine Wertegemeinschaft sei...Bundespräsident Gauck pochte in seiner eindrucksvollen Europa-Rede darauf, dass wir kein „deutsches Europa“, sondern ein „europäisches
Deutschland“ wollen. Kann es Sache der roten Roben sein, den Fortschritt zum Europäischen Bundesstaat zu verstellen (zu dem natürlich ein jährlicher Finanzausgleich nach dem Beispiel der deutschen Länder gehört)? In der Präambel des Grundgesetzes steht, dass das deutsche Volk „von dem Willen beseelt“ sei, „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa, dem Frieden der Welt zu dienen“. Ferner: Dieses Grundgesetz gelte für „das gesamte Deutsche Volk“. Die Wiedervereinigung wurde ohne Verfassungsänderung vollzogen. Und die Mitgliedschaft in dem vereinten Europa wird im Grundgesetz als faktische Voraussetzung für den Friedensdienst gewertet. Laut Urteil über den Lissabon-Vertrag sei die „Verfassung auf die europäische Integration gerichtet“ und wolle „ein organisiertes Miteinander in Europa“. Die Vollendung der Integration und des „organisierten Miteinanders“ in Europa ist die Föderation. Also?

[17] Das eigentliche Ziel und der tatsächliche Zustand der EU ist die "pragmatische Balance " . Die Europäische Union ist ein Beispiel für eine prinzipielle win-win Situation, wobei die übertragenden Staaten nicht per se machtloser werden. Die EU sollte man nicht in einem falschen Harmonismus hineinreden, di Fabio, ZSE 4/2011, S. 463.

[18] Die Verfassung verdankt ihre Entstehung der Herrschaftsbegründung und Herrschaftsbegrenzung in den Nationalstaaten, wie sie seit dem 19. Jahrhundert aufkamen. Verfassungen bezwecken die Regelung politischer Herrschaft, die zugleich als legitime Herrschaft erzeugt wird. Die Verfassung enthält gleichermaßen herrschaftslegitimierende, demokratische wie herrschaftsbegrenzende, rechtsstaatliche Elemente, die so Grimm, nur um den Preis des Funktionsverlustes oder der Funktionstrennung. Gerichte verleihen den Verfassungen ihre normative Wirkung. Sie müssen den neuen Rechtspluralismus bewältigen, der raus der Überlagerung von nationalen. supra- und internationalem Recht folgt. Verfassungen bezwecken die Regelung politischer Herrschaft, die zugleich als legitime Herrschaft erzeugt wird, vgl. Lepsius, Kein Lob für den EuGH, FAZ vom 17.07.2013.

[19] Die Verfassung knüpft an eine andere Legitimationsidee an. Sie formte sich in Reaktion auf den Zerfall der transzendental legitimierten mittelalterlichen Ordnung in Folge der Glaubensspaltung, Grimm, in Festschrift für Paul Kirchhof, Leitgedanken, § 12 RN 4fe

[20] Problematisch ist, dass die Politiker die dadurch ihren Handlungsauftrag erhalten durch Änderung der Verfassung ihren Handlungsauftrag gestalten können. Der Regulierungswust ist das Ergebnis des Geschachers um Sonderinteressen. Die Einheit in Vielfalt findet dort ihre Grenzen, wo die Präferenzen der Bürger die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft und die Leistungsfähigkeit nationaler Steuer und Sozialsysteme nicht mehr durchgängig gleich sind. Möglichst hohe Produktions-, Sozial- und Umweltstandards überfordern viele Nachzüglerländer ebenso, wie eine Gemengelage komplexer Rechtsvorschriften, vgl. Wohlgemuth, Wie weiter mit Europas Integration, FAZ vom 19. Nov. 2012, S. 12.. Der Verweis auf die Zukunft hindert die Politik nicht daran, unter Ausblendung der Zielfrage heute Entscheidungen zu fällen, die morgen Folgezwänge entfalten und die Antwort auf die Finalitätsfrage präjudizieren. Die EU zahlt den Preis in Form ihres Legitimationsdefizits.

[21] Verändert entnommen aus - Paul Kirchhof zur Krise der EU Verfassungsnot! FAZ-Net, vom 12.07.2012 - die Europäische Union ist eine Gemeinschaft des Rechts. Sie stützt sich auf den verfassungsrechtlichen Auftrag ihrer Mitgliedstaaten zur europäischen Integration, ist durch einen rechtsverbindlichen Vertrag gegründet worden, empfängt aus diesem Vertrag ihre Handlungsaufträge und Hoheitsbefugnisse und wird von den Mitgliedstaaten in parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren fortentwickelt. Ohne Recht gäbe es keine Europäische Union, keinen modernen Verfassungsstaat. Das Recht gewinnt bei der Gründung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion eine zusätzliche Bedeutung. Damals war die Frage zu entscheiden, ob eine Währungsunion ohne gleichzeitige Gründung einer „Politischen Union“ möglich sei. Die beteiligten Staaten waren – und sind - nicht ernsthaft bereit, auf eine eigene Haushalts-, Steuer- und Sozialpolitik zu verzichten. Diese Grundeinstellung ist auch heute – immer noch - zu beobachten.

[22] Krise? – Ob die Demokratie in einer Krise steckt oder nicht, hängt von der Perspektive des Beobachters ab. Unstreitig ist, dass sich die Legitimitätsachsen demokratischen Regierens verschieben, vgl. Merkel, FAZ vom 6. Mai 2013, S. 7. Wie weiter mit Europas Integration, Wohlgemuth, FAZ vom 19. Nov. 2012, S. 12 – der Regulierungswust ist das Ergebnis des Geschachers um Sonderinteresse. Die Einheit in Vielfalt findet aber dort ihre Grenzen, wo die Präferenzen der BürgerInnen die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft und die Leistungsfähigkeit nationaler Steuer- und Sozialsysteme nicht mehr deckungsgleich sind. Möglichst hohe Produktions-, Sozial- und Umweltstandards überfordern viele Nachzugsländer ebenso wie eine Gemengelage komplexer Rechtsvorschriften. Schirrmacher/Beck/Schulz, Mehr Willy Brandt wagen, FAZ vom 23. Mai 2013, S. 25 – Beck: Wer die Defizite der europäischen Demokratie mit der Frage gleichsetzt, wie sich die nationalen Parlamente zum europäischen Parlament verhalten oder das BVerfG zum EuGH, klammert die Schlüsselfrage aus: Wie werden nationale Bürger handlungssouveräne Europäer. Schulz: Die Menschen wenden sich von der EU ab, weil die Politik, die die EU macht, die sozialen Ungleichheiten in Europa vertieft. Es muss gelingen, ein gemeinschaftsorientiertes Europa mit Glaubwürdigkeit für die BürgerInnen zu gestalten.

[23] Die Verfassung ist nicht eine Art säkularer Bibel. Eine Verfassung soll politische Verhältnisse ordnen, Herrschaft rationalisieren und limitieren, Freiheit gewähren, aber nicht Sinnfragen nach Leben und Geboten beantworten, Dreier, TAZ vom 26.03.2009 – „60 Jahre GG – die Verfassung ist keine Bibel“. Entmündigung der Politik in R. Müller, Staat und Recht, 2011, im Verfassungsstaat ist es wichtig, die Effektivität und Legitimität des Verhältnisses von Politik und Verfassungsgericht ständig zu hinterfragen. Im-Lissabon Urteil wird ein Bereich integrationsfester Verfassungsidentität definiert. Der Integration werden substanzielle Grenzen gezogen. Das BVerfG zieht der demokratisch zu verantwortenden Politik eine absolute, in der Ordnung des GG nicht zu überwindende Grenze. Die Geschichte der Grundrechte ist die Geschichte der Freiheit, , in Hillgruber/Waldhoff,, 60 Jahre Bonner GG - eine geglückte Verfassung, S. 9. Es war Konsens, dass auch die Gesetzgebung an die Grundrechte gebunden sein - soll en Grundrechte als Verfassungsfundament. Art. 2 Abs. 1 GG enthält eine umfassende Garantie menschlicher Verhaltensfreiheit.

[24] Wehrhafte Demokratie, in Hillgruber, 69 Jahre GG- eine geglückte Verfassung, di Fabio, Die Kultur der Freiheit, 2005, S. 23f - universelle Fragen und Antworten konstituieren die Gemeinschaft geben ihr Gestalt. Die kulturellen Grundlagen einer Gemeinschaft sind heute plastischer denn je, anpassungsfähiger. Werte sind unbedingte Vorrangregeln mit moralischer Qualität. Grundwerte sollen Präferenzen für Handlungen, Ziele und Verhaltensregeln weisen, S. 63.

[25] Die Grundrechte des GG setzen in liberaler Tradition die Freiheit und Selbstbestimmung voraus und schützen gegen staatlichen Zwang. Da sich Staat und Bürger in einem Rechtsverhältnis gegenseitiger Achtung und Anerkennung begegnen,, sind Eingriffe in die private Freiheit rechtfertigungsbedürftig. politische Freiheit verlangt staatliche Bindung Ableitung der Entscheidungsmacht und Verantwortungszusarnrnenhänge und den Willen des Volkes "alle Staatsgewalt geht“.. Die Würde bestätigende Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen im Staatvereint demokratische Teilhabe und ein subjektives Recht, Kube, Grundrechte und Demokratie, in Festschrift für Paul Kirchhof, Leitgedanken, S. 187ff.

[26] Die Grundrechte benennen ein bestimmtes Verhalten u nd dessen Grenzen. Wie die Einschränkung gestaltet wird, ist Sache des Gesetzgebers en Grenzen. Wie die Einschränkung gestaltet wird, ist Sache des Gesetzgebers. Die Geschichte der Grundrechte ist die Geschichte der Freiheit, in Hillgruber/Waldhoff,, 60 Jahre Bonner GG - eine geglückte Verfassung, S. 9.Es war Konsens, dass auch die Gesetzgebung an die Grundrechte gebunden sein - soll en Grundrechte als Verfassungsfundament. Art. 2 Abs. 1 GG enthält eine umfassende Garantie menschlicher Verhaltensfreiheit.

[27] Die Geschichte der Grundrechte ist die Geschichte der Freiheit, , in Hillgruber/Waldhoff,, 60 Jahre Bonner GG - eine geglückte Verfassung, S. 9.Es war Konsens, dass auch die Gesetzgebung an die Grundrechte gebunden sein - soll en Grundrechte als Verfassungsfundament. Art. 2 Abs. 1 GG enthält eine umfassende Garantie menschlicher Verhaltensfreiheit.

[28] Der Staat kann sich nur in Rechtlichkeit angemessen und lebendig entwickeln. Staat und Recht sind in einer unauflöslichen, dynamisch funktionsbezogenen Wechselbeziehung. Dabei strukturiert und gestaltet das Recht den Staat und seine Aktivitäten, staatliches Leben und menschliche Gemeinschaft, etwa durch gesetzliche Regeln und Befugnisse. Der Staat hat im Recht ein Handlungssystem, das ihm Verlässlichkeit, Transparenz, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ermöglicht. Grimm, Europas Zukunft - Prinzipien statt Pragmatismus, FAZ .NET vom 06.02.2013 - Wenn Europa ein eigenständiger Staat wird, dann darf dies nicht rein pragmatisch entschieden werden. Die Europäische Union ist über eine Wirtschaftsgemeinschaft längst hinausgewachsen. s GG zog aus den Schwächen der Weimarer Republik nicht die Konsequenz, das Parlament zu schwächen. Im Gegenteil: es übertrug ihm bewusst eine weitreichende Verantwortung. Schließlich hatten auch andere Staatsorgane in Weimar versagt. Die Verantwortung und die politische Macht liegen seit 1949 unzweifelhaft beim Bundestag, vgl. Oberreuter, Sehnsucht nach Stabilität, Das Parlament 32/33 – 2013, S. 4. Nicht zuletzt durch die plebiszitäre Abstinenz des GG, die eine neue Rationalität gefördert hat. Die parlamentarische Demokratie konnte sich ohne Erschütterungen und dauerhaft, streitige Bewährung im Bemühen, das Volk zu gewinnen, einwurzeln und entwickeln. Der Ruf nach mehr Bürgerbeteiligung im repräsentativen System wird allerdings immer lauter, vgl. Weinlein, Die Macht des Volkes, Das Parlament 32/33 – 2013, S. 10. Die Befürworter plebiszitärer Elemente erhoffen sich eine Belebung der Demokratie. Das Internet verfügt ohne Zweifel über ein unglaublich schnelles und präzises Informationspotenzial: ein enormes demokratisches Potenzial. Das zeigen auch die Revolutionen und der erfolgreiche Widerstand in der arabischen Welt. Mayntz, Justieren im Betriebssystem, Das Parlament 32/33 – 2013, S. 1 – zu den künftigen Herausforderungen für den Deutschen Bundestag, generell für die parlamentarische Demokratie gehört – nicht zuletzt – die bessere Teilhabemöglichkeit für die BürgerInnen per Internet am politischen Meinungsbildungsprozess. Bedarf und Nachfrage sind da wie die benutzerfreundliche elektronische Präsenz auf den homepages von Medien und Parteien zeigen und die elektronische Beteiligung Hundertausender am elektronischen Leben des Petitionsausschusses bestätigt. Der Deutsche Bundestag sollte nicht in der Defensive verharren. Parlamentarismus ist kein Selbstagierer, der einmal initiiert, automatisch abläuft. Parlamentarismus bedeutet Bereitschaft zum Kompromiss, Aufbau einer Streitkultur und mediale Gestaltung parlamentarischer Arbeit. Zum Parlamentarismus gehört unverzichtbar auch die Achtung des politischen Gegners.

[29] Lafontaine, FAZ vom 21. November 2012, S. 29 - Europas Zukunft wartet nicht auf bessere Zeiten - ein größerer europäischer Staat allein ist keine Lösung, wenn er den wahren Souverän aus den Augen verliert. Dass dieses Europa demokratisch sein muss, ist die Überzeugung aller. Bofinger, Habermas und Nida-Rümelin beispielsweise haben unter der Überschrift: „Einspruch gegen die Fassadendemokratie“ die Einberufung eines Verfassungskonvents vorgeschlagen, um den europäischen Völkern die Möglichkeit zu geben, die Souveränität, die ihnen von den Märkten längst geraubt worden ist, auf europäischer Ebene wiederzugewinnen. Es geht ihnen um ein politisch geeintes kerneuropäisches Währungsgebiet, dem eine Verfassung zugrunde liegt, die ein gemeinsames Regieren erlaubt. Dabei hätte Habermas nur an seiner eigenen Definition von demokratischer Selbstbestimmung anknüpfen müssen, um nicht in diese Falle zu tappen: „Demokratische Selbstbestimmung heißt, dass die Adressaten zwingender Gesetze zugleich deren Autoren sind.“ Wären die Adressaten zwingender Gesetze in der „Fassadenrepublik“ Deutschland zugleich deren Autoren, dann gäbe es kein Hartz IV, keine Lohndrückerei und keine Rentenkürzung. Die mangelnde Übersetzung der theoretischen Überlegungen in praktikable politische Reformvorschläge ist die große Schwäche des Aufsatzes von Bofinger, Habermas und Nida-Rümelin. Bofinger, Habermas u Nida-Rümelin , Kurswechsel für Europa Einspruch gegen die Fassadendemokratie, FAZ-Net, vom 3.8.2012 - die sich selbst verstärkende Destabilisierung ist wesentlich darauf zurückzuführen, dass die Krisenbewältigungsstrategien nicht über die Schwelle einer Vertiefung der Europäischen Institutionen hinausgegangen sind. Die Tatsache, dass sich die Krise in den Jahren kopflos inkrementalistischer Behandlungsversuche nur verschärft hat, macht den Mangel an politischer Gestaltungskraft offensichtlich.

[30] Das Gesetz der Hydra- gebt den Bürgerinnen ihren Staat zurück, S. 177 - eine freie Gesellschaft ist darauf angelegt, dass sie die Freiheitsrechte tatsächlich annimmt. Diese Freiheiten bieten im Alltagleben das Recht zur Beliebigkeit. Der freie Austausch von Meinungen, Kenntnissen und Erfahrungen ist eine Bedingung modernen Denkens und des demokratischen Staates. Demokratische Wahlen setzen den informierten Bürger voraus. Die Staatsverfassung sichert individuelle Freiheit. Der Verfassungsstaat gewährt mehr Freiheit vom Staat als durch den Staat. Er bietet dem Menschen Freiheitsrechte, damit dieser sich unbedrängt entfalten kann, Kirchhof, Hydra, S. 131.

[31] Mit Sicherheit und Freiheit verknüpfte Erwartungen sind einem ständigen Wandel unterworfen, so dass eine abstrakte Festlegung kaum möglich ist bzw. Veränderungsdruck erzeugen würde. Freiheit basiert auf Sicherheit und Geborgenheit, aber auch auf Selbstsicherheit. Dabei ist die Suche nach Gewissheit „mit einem sinkenden Grenznutzen“ verbunden. Ein Mehr an Information und Kontrolle hat nicht automatisch mehr Sicherheit zur Folge. Freiheitliche Bürgergesellschaften berufen sich insbesondere bei Interessenkollisionen auf den Grundsatz der autonomen Selbstentfaltung. Niemand lebt aber in einem Staat für sich allein. Das gesellschaftliche Leben geht mit sozialen Bindungen einher. Die Grundfrage jeder politischen Ordnung und jeder Gestaltung menschlichen Zusammenlebens ist die richtige Entfaltung individueller Möglichkeiten zu fördern und die notwendige Gemeinschaftsfähigkeit der Ordnung, in der er lebt zu gestalten.

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Detalles

Título
Das Grundgesetz als normative Identität der Deutschen
Universidad
University of Cooperative Education Mannheim  (Forschungsinstitut (FOI))
Curso
Forschung
Autor
Año
2014
Páginas
47
No. de catálogo
V274072
ISBN (Ebook)
9783656669586
ISBN (Libro)
9783656669524
Tamaño de fichero
775 KB
Idioma
Alemán
Notas
Überarbeitete Version, Stand Juli 2014
Palabras clave
grundgesetz, identität, deutschen
Citar trabajo
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor), 2014, Das Grundgesetz als normative Identität der Deutschen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274072

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Título: Das Grundgesetz als normative Identität der Deutschen



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