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Rechtswidrigkeit der Einschränkung des Kündigungsschutzes durch Nichtberücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr

Titre: Rechtswidrigkeit der Einschränkung des Kündigungsschutzes durch Nichtberücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr

Travail de Recherche , 2014 , 26 Pages , Note: 1,2

Autor:in: Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Auteur)

Droit - Droit communautaire/européen, Droit international, Droit privé international
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Résumé Extrait Résumé des informations

Arbeitsrecht, Europarecht und Völkerrecht.
Die Kündigung unter Beachtung europarechtlicher und völkerrechtlicher Vorschriften.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Das Unionsrecht, insbesondere das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 des Rates vom 27. November 2000

2. Es obliegt dem nationalen Gericht, in einem Rechtsstreit zwischen Privaten die Beachtung des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 sicherzustellen

Konsequenzen

(Exkurs): Rechtsnatur des Verifikationsverfahrens nach Art. 100 Abs. 2 GG

Zielsetzung & Themen

Die Publikation analysiert die gemeinschaftsrechtswidrige Einschränkung des Kündigungsschutzes durch die Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr. Ziel ist es, die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf nationale Gerichte und die Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung im Rechtsstreit zwischen Privaten zu untersuchen.

  • Unionsrechtliches Verbot der Altersdiskriminierung gemäß Richtlinie 2000/78/EG.
  • Verhältnis zwischen nationaler Normverwerfungskompetenz und Europarecht.
  • Rolle des nationalen Richters bei der Umsetzung von EU-Richtlinien.
  • Rechtsnatur und Anwendungsbereich des Verifikationsverfahrens nach Art. 100 Abs. 2 GG.

Auszug aus dem Buch

Art. 100 [1] (Verfassungswidrigkeit von Gesetzen) (Exkurs)

Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.

Danach ist § 622 Abs. 2 S. 1 BGB im Lichte der Europarechtswidrigkeit und daher Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB dem BVerfG vorab zur Entscheidung vorzulegen. Art. 100 GG soll verhüten, dass jedes einzelne Gericht sich über den Willen des Bundes- oder Landesgesetzgebers hinwegsetzt, indem es die von ihnen beschlossenen Gesetze nicht anwendet. Art. 100 Abs. 1 GG hat damit die Zielrichtung, den parlamentarischen Gesetzgeber vor der Missachtung seiner Rechtssätze durch jeden Richter zu schützen. Art 100 Abs. 1 S. 1 GG begründet nur ein Monopol des Bundesverfassungsgerichts für die Nichtigerklärung eines Gesetzes (Verwerfungsmonopol), nicht aber ein Monopol für die Auslegung und Anwendung der Verfassung, BVerfGE 78, 24.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Das Unionsrecht, insbesondere das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 des Rates vom 27. November 2000: Dieses Kapitel erläutert die Unanwendbarkeit von § 622 Abs. 2 S. 2 BGB aufgrund europarechtlicher Vorgaben und analysiert die Rechtfertigungsmöglichkeiten für Ungleichbehandlungen.

2. Es obliegt dem nationalen Gericht, in einem Rechtsstreit zwischen Privaten die Beachtung des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 sicherzustellen: Hier wird die Pflicht nationaler Gerichte thematisiert, bei Widersprüchen zum Unionsrecht die volle Wirksamkeit der Richtlinie durch unangewendete nationale Normen sicherzustellen, auch ohne zwingende Vorabentscheidung.

Konsequenzen: Das Kapitel fasst die praktischen Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen und erörtert Fragen des Vertrauensschutzes sowie die Umdeutung fehlerhafter Kündigungen.

(Exkurs): Rechtsnatur des Verifikationsverfahrens nach Art. 100 Abs. 2 GG: Dieser Teil beleuchtet die Bedeutung des Verifikationsverfahrens für die Auslegung von Völkerrecht und die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Fachgerichten und dem BVerfG.

Schlüsselwörter

Kündigungsschutz, Altersdiskriminierung, Europäischer Gerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Richtlinie 2000/78/EG, § 622 BGB, Vorabentscheidungsverfahren, Vorrang des Unionsrechts, Normverwerfungskompetenz, Diskriminierungsverbot, Völkerrecht, Verifikationsverfahren, Vertrauensschutz, Beschäftigungszeit, Arbeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Unwirksamkeit nationaler Regelungen, die Arbeitnehmer aufgrund ihres Alters benachteiligen, und untersucht, wie nationale Gerichte im Lichte des Europarechts mit diesen umgehen müssen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf dem Verbot der Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht, dem Vorrang des Unionsrechts vor nationalem Gesetz und der Kompetenzverteilung zwischen nationaler Fachgerichtsbarkeit und dem Bundesverfassungsgericht.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist die Klärung, ob und unter welchen Voraussetzungen deutsche Gerichte nationale Gesetze aufgrund von Widersprüchen zum Europarecht unangewendet lassen dürfen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG sowie einschlägige Fachliteratur auswertet und vergleicht.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Konkretisierung des Diskriminierungsverbots durch die Richtlinie 2000/78/EG sowie die verfahrensrechtlichen Implikationen für nationale Richter.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Altersdiskriminierung, Vorrang des Unionsrechts, Kündigungsfristen, § 622 BGB und das Verifikationsverfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG.

Wie wirkt sich die Entscheidung des EuGH auf Kündigungen nach dem 2.12.2006 aus?

Seit diesem Zeitpunkt darf die Regelung in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht mehr angewendet werden, da sie gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.

Ist ein nationales Gericht verpflichtet, den EuGH anzurufen, bevor es eine Norm unangewendet lässt?

Nein, das nationale Gericht ist zwar dazu berechtigt, in einem Rechtsstreit zwischen Privaten den EuGH anzurufen, aber nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts nicht zwingend verpflichtet, sofern die Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht feststeht.

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Résumé des informations

Titre
Rechtswidrigkeit der Einschränkung des Kündigungsschutzes durch Nichtberücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr
Université
University of Cooperative Education Mannheim  (Forschungsinstitut FOI)
Note
1,2
Auteur
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Auteur)
Année de publication
2014
Pages
26
N° de catalogue
V274073
ISBN (ebook)
9783656669579
ISBN (Livre)
9783656669548
Langue
allemand
mots-clé
Kündigung Fristen Verikationsverfahren gesetzlicher Richter allgemeines Völkerrecht Europarecht
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Auteur), 2014, Rechtswidrigkeit der Einschränkung des Kündigungsschutzes durch Nichtberücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274073
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Extrait de  26  pages
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