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Diskriminierung. Beendigung des Arbeitsverhältnisse bei Erreichen des Rentenalters

Titre: Diskriminierung. Beendigung des Arbeitsverhältnisse bei Erreichen des Rentenalters

Travail de Recherche , 2014 , 24 Pages , Note: 1,2

Autor:in: Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit du travail
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Résumé Extrait Résumé des informations

Das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters stellt ein wesentliches Element zur Erreichung der Ziele der beschäftigungspolitischen Leitlinien und zur Förderung der Vielfalt im Bereich der Beschäftigung dar. Ungleichbehandlungen wegen des Alters können unter bestimmten Umständen jedoch gerechtfertigt sein und erfordern daher besondere Bestimmungen, die je nach der Situation der Mitgliedstaaten unterschiedlich sein können. Es ist daher unbedingt zu unterscheiden zwischen einer Ungleichbehandlung, die insbesondere durch rechtmäßige Ziele im Bereich der Beschäftigungspolitik, des Arbeitsmarktes und der beruflichen Bildung gerechtfertigt ist, und einer Diskriminierung, die zu verbieten ist

Extrait


Inhaltsverzeichnis

Beendigung des Arbeitsverhältnisse bei Erreichen des Rentenalters – Diskriminierung

1. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung wie § 10 Nr. 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, wonach Klauseln über die automatische Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Erreichen des Rentenalters des Beschäftigten zulässig sind, nicht entgegensteht, soweit zum einen diese Bestimmung objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik gerechtfertigt ist und zum anderen die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind.

2. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 ist dahin auszulegen, dass er einer Maßnahme wie der in § 19 Nr. 8 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung enthaltenen Klausel über die automatische Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das Rentenalter von 65 Jahren erreicht haben, nicht entgegensteht.

3. Die Art. 1 und 2 der Richtlinie 2000/78 sind dahin auszulegen, dass es ihnen nicht zuwiderläuft, dass ein Mitgliedstaat einen Tarifvertrag wie den im Ausgangsverfahren in Frage stehenden für allgemeinverbindlich erklärt, soweit dieser Tarifvertrag den in seinen Geltungsbereich fallenden Arbeitnehmern nicht den Schutz nimmt, den ihnen diese Bestimmungen gegen Diskriminierungen wegen des Alters gewähren.

Rechtlicher Rahmen - Unionsrecht

Nationales Recht - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Zielsetzung & Themen der Publikation

Die Publikation analysiert die Vereinbarkeit von Klauseln zur automatischen Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Erreichen des Rentenalters mit dem europäischen Antidiskriminierungsrecht, insbesondere der Richtlinie 2000/78/EG, sowie deren Umsetzung in deutsches Recht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

  • Europarechtliche Zulässigkeit von Altersgrenzenregelungen
  • Auslegung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG
  • Vereinbarkeit tarifvertraglicher Altersgrenzen mit dem AGG
  • Verhältnis von Arbeitsmarktpolitik und dem Verbot der Altersdiskriminierung

Auszug aus dem Buch

Beendigung des Arbeitsverhältnisse bei Erreichen des Rentenalters – Diskriminierung

Die Zulässigkeit von Regelungen, die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der rentenversicherungsrechtlichen Regelaltersgrenze vorsehen, war eine der umstrittenen Fragen des Antidiskriminierungsrechts. Mit § 10 S. 3 Nr. 5 AGG brachte der deutsche Gesetzgeber deutlich seinen Willen zum Ausdruck, den status quo zu erhalten. Was geschieht aber, wenn ein wegen Erreichens der Altersgrenze ausgeschiedener Arbeitnehmer sich sogleich wieder um die durch sein Ausscheiden frei gewordene Stelle bewirbt? Darf der Arbeitgeber ihn wegen seines Alters ablehnen? Muss er dann zur Vermeidung weitgehender Ersatzansprüche nach § 15 AGG wieder eingestellt werden? Muss der Arbeitgeber sofort das gewähren, was er zuvor verweigert hat? Mit Sinn und Zweck einer Altersgrenze wäre dies nicht zu vereinbaren. Die Rechtfertigung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss auf die Neueinstellung wirken. Das Erreichen des Regelrentenalters als Höchstgrenze für die Einstellung ist gem. § 10 S. 3 Nr. 3 AGG zulässig, so dass auch bei einer Bewerbung auf eine andere Stelle bei demselben oder einem anderen Unternehmen eine Ablehnung wegen des Alters gerechtfertigt ist, vgl. auch Bauer/Diller, DB 2010, 2727.

Die personalwirtschaftlichen Gründe gelten hier genauso, so dass dieses Ergebnis unseres Erachtens europarechtskonform ist; vgl. Wiedemann/Thüsing, NZA 2002, 1239 – „ein einfaches Beispiel verdeutlicht, wie sehr ein obligatorisches Ruhealter dem Sinn des Verbots der Altersdiskriminierung widerspricht: Würde der auf Grund seines Alters rechtmäßig von seinem Arbeitsplatz Vertriebene sich bei der anstehenden Wiederbesetzung bewerben, dürfte er wegen seines Altes nicht zurückgewiesen werden. Das passt nicht zueinander“.

Zusammenfassung der Kapitel

Beendigung des Arbeitsverhältnisse bei Erreichen des Rentenalters – Diskriminierung: Einführung in die Problematik der automatischen Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Erreichen der Altersgrenze und deren rechtliche Einordnung.

Rechtlicher Rahmen - Unionsrecht: Darstellung der maßgeblichen EU-Richtlinien und des Diskriminierungsverbots im europäischen Kontext.

Nationales Recht - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Erläuterung der Umsetzung der EU-Richtlinien in deutsches Recht durch das AGG und der spezifischen Regelungen zur zulässigen Ungleichbehandlung.

Schlüsselwörter

Altersdiskriminierung, Rentenalter, AGG, Richtlinie 2000/78/EG, Arbeitsverhältnis, automatische Beendigung, Tarifvertrag, Beschäftigungspolitik, EUGH, Vorabentscheidungsverfahren, Gleichbehandlung, Personaleinsatzplanung, Altersgrenze, Sozialpartner, Diskriminierungsverbot

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob tarifvertragliche und gesetzliche Klauseln, die ein Arbeitsverhältnis automatisch bei Erreichen des Rentenalters beenden, mit dem Verbot der Altersdiskriminierung vereinbar sind.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Im Zentrum stehen das Europäische Antidiskriminierungsrecht, die Auslegung von Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG sowie die Umsetzung dieser Vorgaben im deutschen Arbeitsrecht durch das AGG.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Untersuchung zielt darauf ab, zu klären, unter welchen Voraussetzungen nationale Regelungen, die eine automatische Verrentung vorsehen, als „objektiv und angemessen“ gerechtfertigt und somit europarechtskonform sein können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die maßgeblich auf der Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die konkreten Vorlagefragen eines deutschen Arbeitsgerichts an den EuGH zur Zulässigkeit von Beendigungsklauseln und prüft die Begründungsmuster der beteiligten Parteien und Gerichte.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist durch Begriffe wie Altersdiskriminierung, Rentenalter, AGG, Richtlinie 2000/78/EG und Europarechtskonformität charakterisiert.

Welche Rolle spielt der „Ermessensspielraum“ der Sozialpartner?

Der EuGH räumt den Sozialpartnern bei der Aushandlung von Tarifverträgen einen weiten Ermessensspielraum ein, um gesellschafts- und beschäftigungspolitische Ziele zu verfolgen, solange die Maßnahmen verhältnismäßig bleiben.

Wie bewertet der EuGH die Vereinbarkeit mit dem AGG?

Der EuGH stellt fest, dass nationale Regelungen wie das AGG, sofern sie objektive Ziele der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik verfolgen, mit dem europäischen Recht vereinbar sind, wenngleich eine Einzelfallprüfung der Verhältnismäßigkeit stets geboten bleibt.

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Résumé des informations

Titre
Diskriminierung. Beendigung des Arbeitsverhältnisse bei Erreichen des Rentenalters
Université
University of Cooperative Education Mannheim  (Forschungsinstitut (FOI))
Note
1,2
Auteur
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Auteur)
Année de publication
2014
Pages
24
N° de catalogue
V274113
ISBN (ebook)
9783656669678
ISBN (Livre)
9783656669616
Langue
allemand
mots-clé
Altersdiskrimminierung Eurparecht Renteneintrittsalter Arbeitsrecht
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Auteur), 2014, Diskriminierung. Beendigung des Arbeitsverhältnisse bei Erreichen des Rentenalters, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274113
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Extrait de  24  pages
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