Das Schulische Bildungssystem in der BRD


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2001

19 Pages, Note: 2


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

Das Schulische Bildungssystem in der BRD

Einführung

1. Der Elementarbereich

2. Der Primärbereich

3. Der Übergang von Primärbereich in den Sekundärbereich

4. Der Sekundärbereich I
4.1. Die Förderstufe (Orientierungsstufe)
4.2. Die Hauptschule
4.3. Die Realschule
4.4. Das Gymnasium

5. Der Sekundärbereich II
5.1. Die gymnasiale Oberstufe
5.2. Die Berufschule
5.3. Die Berufsfachschule
5.4. Die Fachoberschule
5.5. Die Fachschule

6. Der Tertiärbereich
6.1. Die Universität
6.2. Die Fachhochschule

7. Die Weiterbildung

Literaturverzeichnis

Grafik

Einführung

Unter dem Begriff „Bildungswesen“ versteht man „alle Einrichtungen und Institutionen, die Bildung vermitteln und die Ausbildung von Lernenden (Schüler, Studenten u. a.) übernehmen.“[1] Die Geschichte der Bildung bzw. der Erziehung geht bis zu Antike zurück. Jedoch wurde sie damals nicht in den Schulen verwirklicht, sondern es gab Privatunterrichten. Die Schule im heutigen Sinn ist ein modernes Phänomen. Bis hin zum Mittelalter konnten die meisten Menschen weder lesen noch schreiben. Das Privileg dazu hatten nur die Adeligen bzw. Reichen unter der Gesellschaft. Erst gegen Beginn des 14. Jahrhunderts entwickelte sich ein sogenanntes Hofmeistermodel: Die Adeligen haben Lehrer angestellt, die ihre Söhne unterrichtet haben (Mädchen haben erst seit dem letzten Jahrhundert ein Recht auf Bildung in Europa). Dieses Hofmeistersystem war der Beginn einer Bildungsaktivität in Europa, das zwar viele Defizite aufwies, dennoch ein enormen Schritt zur zivilisierten Welt beitrug.

Die ersten staatlichen Schulgesetze entstanden im 18. Jahrhundert (Allgemeine Schulordnung für Preußen von 1763, österreichische Schulordnung von 1774). In der Bundesrepublik Deutschland sind heute fast alle Schulen (die allgemeinbildenden, die beruflichen und auch die Hochschulen) staatliche Einrichtungen. Die Bundesländer haben jeweils eigene Gesetzgebungen. Deren "Kulturhoheit" ist im Grundgesetz (Art. 30 und 70) festgeschrieben. Durch das Hochschulrahmengesetz wurden dem Bund jedoch bildungspolitische Kompetenzen im Hochschulbereich zuerkannt. Um zu große Unterschiede zwischen den Bundesländern zu vermeiden, sorgt die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) der Länder mit ihren Beschlüssen für eine gewisse Vereinheitlichung des Schulwesens.[2]

Hauptträger der staatlichen Bildungsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland sind: Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien (Oberschulen), Hochschulen, Berufs- und Berufsfachschulen. Daneben bestehen Sonderschulen. In den Gesamtschulen bilden Hauptschule, Realschule und Gymnasium ein durchlässiges System. Besondere Institute und Abendschulen ermöglichen die Weiterbildung Erwachsener und können bis zur Hochschulreife führen (sog. Zweiter Bildungsweg). Einen Teil der Erwachsenenbildung übernehmen Volkshochschulen, Gewerkschaften, Parteien, Kirchen, Betriebe u. a. in Vorträgen und Fortbildungskursen.

Alle Schularten – außer der Grundschule – verleihen einen Schulabschluss. Jeder Abschluss ermöglich entweder den Eintritt in die Berufsausbildung oder in die Schulart, die den nächsthöheren Schulabschluss vergibt. „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist das Motto im Zusammenspiel der Schularten. Ziel ist, sowohl frühe Vorbereitung auf den Beruf zu ermöglichen (z.B. über die Wirtschaftschule, die als berufliche Schule mit der 7.Jahrgangstufe beginnt) als auch eine breite Allgemeinbildung zu vermitteln (z.B. durch das Gymnasium).[3]

In allen Bundesländern ist der Besuch der Schule gebührenfrei. Die allgemeine Schulpflicht beginnt für alle Kinder nach der Vollendung des 6. Lebensjahres und beträgt in der Regel 9 Vollzeitjahre. Die Schulpflicht gilt ebenso für behinderte Kinder und Jugendliche. Entsprechend ihrem jeweiligen Sonderpädagogischen Förderbedarf werden sie entweder in allgemeinen Schulen zusammen mit nichtbehinderten Schülern unterrichtet oder in Sonderschulen. Die Einhaltung der Schulpflicht wird durch den Schulleiter kontrolliert und kann gegebenenfalls durch verschiedene Maßnahmen gegenüber dem Schüler, den Eltern oder dem Ausbildungsbetrieb durchgesetzt werden.[4]

1. Der Elementarbereich

Die vorschulische Erziehung begann in Deutschland bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Damals entstanden die ersten Kinderbewahranstalten für die Betreuung von Kleinkindern. Die Einrichtungen hatten in erster Linie die Aufgabe, die Kinder aus der Industriearbeiterschaft, deren Eltern tagsüber außer Haus arbeiteten, vor Verwahrlosung zu bewahren. Für die bürgerlichen Kinder gab es Kleinkinderschulen.[5]

Heute gehören hauptsächlich Kindergärten und vorschulische Einrichtungen, das heißt alle öffentlichen und privaten Institutionen zum Elementarbereich. Diese Einrichtungen sind konzipiert für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Diese bieten zumeist halbtätige, manchmal aber auch ganztägige familienergänzende Erziehung an. Für schulpflichtige, aber nicht schulfähige Kinder gibt es weitere Einrichtungen wie Schulkindergärten und Vorschulklassen. Der Besuch dieser Einrichtungen ist in der Regel freiwillig, jedoch kann er bei schulpflichtigen, aber nicht schulfähigen Kindern angeordnet werden. In diesen Institutionen werden die Kinder von ErzieherInnen und nicht von LehrerInnen betreut.

2. Der Primärbereich

Im Jahre 1920 beschloss der Deutsche Reichstag die vierjährige Grundschule. Heute umfasst die Grundschule in fast allen Bundesländern die Klassen 1 - 4. In Berlin und Brandenburg zählen auch die Klassen 5 und 6 zum Primarbereich. Schulpflichtig werden alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben. Vor dem Schulbeginn werden die Kinder, die nach dem 30.06. des laufenden Jahres 6 Jahre alt geworden sind, von einem Schularzt auf die körperliche und geistige Entwicklung hin untersucht.

„Mit dem Schuleintritt beginnt für die Kinder das systematische Lernen, das an ihre individuellen Vorkenntnisse anknüpft und sie zu elementaren Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten führt. Sie erwerben Grundlagen für selbständiges, eigenverantwortliches Denken und Handeln und gewinnen Erfahrungen im menschlichen Miteinander.“[6]

Die Grundschule vermittelt die Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen. In den Klassen eins und zwei unterrichtet überwiegend nur ein Lehrer oder eine Lehrerin , um den Schülern ein Einleben in die Schule zu erleichtern. Ab der Klasse drei unterrichten dann zunehmend Fachlehrer. Dies soll den Schülern den Übergang in die Sekundarstufe I erleichtern. Die Leistungsbewertung erfolgt im gesamten Bundesgebiet in der 1. Klasse im Worturteil. In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland Pfalz wird in der 2. Klasse auf die Benotung verzichtet. Allgemein werden ab der 3. Klasse die Leistungen durch Zensuren ausgedrückt. Nur in Schleswig-Holstein erhalten die Schüler bis zur 4. Klasse keine Zensuren.

3. Der Übergang von Primärbereich in den Sekundärbereich

Bei dem Übergang von der Grundschule in eine der weiterführenden Schularten, ist das Votum der abgebenden Schule wichtig, das in allen Fällen mit eingehender Beratung der Eltern verbunden ist. Die Entscheidung wird grundsätzlich von den Eltern getroffen, ist aber bei verschiedenen Schularten von der Erfüllung bestimmter Leistungskriterien durch die Schüler und von der Kapazität der erwünschten Schule und einer Entscheidung der Schulaufsicht abhängig.[7]

Dennoch ist für den Übertritt, zum Beispiel im Bundesland Bayern, der Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde maßgeblich. Je nach einem bestimmten Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis in der 4. Klasse , wird dem Schüler die Möglichkeit erteilt, entweder in eine sechsstufige Realschule oder auch bei einem besseren Durchschnitt an einem Gymnasium überzutreten. Für den Übertritt an einer Hauptschule gibt es kein Übertrittsverfahren. Die Voraussetzung ist der erfolgreiche Besuch der 4. Klasse.[8]

4. Das Sekundärbereich I

Seit etwa 100 Jahren besteht in Deutschland die gesetzliche Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule für die Dauer von 9 bzw. 10 Vollzeitschuljahren.

in der Bundesrepublik Deutschland ist nach der Grundschule ein gegliederte Schulwesen charakteristisch. Früher zählten nur die Realschulen und Gymnasien zu den Schulen des Sekundarbereichs I. Die von den meisten Kindern besuchten Volksschulen und Berufsschulen haben damals nicht dazu gezählt. Heute jedoch gehören alle schulischen Einrichtungen von der 5. bzw. 7. Jahrgangsstufe an zu den weiterführenden Schulen des Sekundarbereich I.[9]

4.1. Die Förderstufe (Orientierungsstufe)

Die 5. und 6. Klassen gehören in fast allen Bundesländern zur Orientierungsstufe. In diesen zwei Jahren werden alle Schüler auf ihr Können hin beobachtet. In den meisten Bundesländern ist die Orientierungsstufe an eine bestimmte Schulart gebunden. Nichts desto trotz ist ein Wechsel zu einer anderen Schulart bis zum Eintritt in die 7. Klasse problemlos möglich. Anstatt nach der 4. Klasse soll in der Orientierungsstufe erst nach der sechsten Klasse eine Entscheidung über die weiterführende Oberschule gefällt werden. In den meisten Ländern entscheidet die Schule über den weiteren Bildungsweg.

[...]


[1] wissen.de GmbH, Gesellschaft für Online-Information, http://www.wissen.de, abgerufen am 10.10.2001

[2] vgl. Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung, http://www.dipf.de/datenbanken/ines/ines_v_deut.htm, abg.: 01.10.2001

[3] vgl. Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Welche Schule ist die Richtige?, Jahr 2001/2002, S. 8

[4] vgl. Konferenz der Kultusminister (KMK), Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2000, S. 29

[5] vgl. KMK, Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2000, S. 87

[6] Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Welche Schule ist die Richtige?, Jahr 2001/2002, S. 14

[7] vgl. KMK, Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2000, S. 30

[8] Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Welche Schule ist die Richtige?, Jahr 2001/2002, S. 15

[9] vgl. KMK, Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2000, S. 105

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Das Schulische Bildungssystem in der BRD
Université
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Pädagogisches Institut)
Cours
Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Pädagogik
Note
2
Auteur
Année
2001
Pages
19
N° de catalogue
V274841
ISBN (ebook)
9783656677048
ISBN (Livre)
9783656677031
Taille d'un fichier
415 KB
Langue
allemand
Mots clés
schulische, bildungssystem
Citation du texte
Erkan Erdemir (Auteur), 2001, Das Schulische Bildungssystem in der BRD, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274841

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