Erziehung zur politischen Mündigkeit


Trabajo Escrito, 2014

23 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Politische Urteilsfähigkeit, Werte und Handlungsfähigkeit
2.1 Politische Urteilsfähigkeit
2.2 Werte
2.3 Politische Handlungsfähigkeit

3. Lehrer*innen-Vorstellungen und Unterrichtsleitbilder

4. Eigene didaktische Überlegungen

5. Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In der politikdidaktischen Diskussion besteht Einigkeit darüber, dass die zentrale Zielperspek- tive der politischen Bildung die politische Mündigkeit der Bürger*innen ist. Spätestens seit dem Scheitern der Weimarer Demokratie und den sich daraus ergebenden Folgen (NS- Regime und Zweiter Weltkrieg) ist man sich im Klaren, dass eine lebendige Demokratie mündige Bürger*innen benötigt, um zu funktionieren. Durch Gespräche mit Kommili- ton*innen, die ebenfalls ein Lehramt im Fach Politik anstreben, wurde mir klar, dass alle das Bildungsziel der politischen Mündigkeit teilen, jedoch niemand so recht wusste, was das ei- gentlich bedeutet. Im Kern konnten wir uns darauf einigen, dass hinter dem Begriff der politi- schen Mündigkeit die Auffassung steckt, dass die Menschen zu selbständiger Lebensführung befähigt werden sollen und, dass dazu die Urteilsfähigkeit und politische Handlungskompe- tenzen benötigt werden. Doch hier fingen die Unklarheiten auch schon an. Was ist ein Urteil? Reicht es aus, dass das Urteil rational ist? Gehören Werte auch zur Urteilsfähigkeit? Wenn ja, welche Werte sind es? Wie sind Werte in Bezug auf das Überwältigungsverbot zu sehen? Daran schloss sich dann die Frage an, welches Lehrerbild unserem Selbst zugrunde liegt. Die Diskussionen und aufgeworfenen Fragen nahm ich dann zum Anlass mich intensiver mit die- sem Thema zu befassen.

Das Bestreben der vorliegenden Arbeit ist es, einen Beitrag zum Verständnis der Urteilsbil- dung, der Werte und der Handlungsfähigkeit zu leisten. Dazu werden 1. diese zentralen Kom- ponenten ausführlich erörtert. Dabei wird die Urteilsbildung besonders ausführlich behandelt, da sie meines Erachtens die Grundlage für politische Entscheidungen und damit auch für das politische Handeln bildet. Das bedeutet aber nicht, dass alle verfügbaren Informationen ein- fach zusammengetragen wurden, sondern es wurden nur die als relevant erachteten Aspekte ausgewählt. Dann wird 2. auf die Lehrer*innen-Vorstellungen, Unterrichtsleitbilder und Leh- rer*innen-Typen einzugehen sein, die, wie sich zeigen wird, nicht unproblematisch sein kön- nen. Dabei ist klar, dass Kategorisierungen und Typologien auch immer Gefahren bergen, allerdings auch gleichzeitig eine gute Reflexionsgrundlage sein können, was hier als vorderg- ründig betrachtet werden sollte. Den Abschluss bilden dann 3. drei Unterrichtsbeispiele, an denen beispielhaft demonstriert werden soll, wie die Urteilsbildung, Wertebildung und Hand- lungsfähigkeit berücksichtigt werden könnten. Dabei ist diese Arbeit nicht als Handlungsan- leitung für den richtigen Politikunterricht zu verstehen, sondern es handelt sich vielmehr um eine theoretische Auseinandersetzung, die sich auf politikdidaktische Überlegungen und Un- tersuchungen stützt, die mit eigenen Erfahrungen angereichert sind. Die Relevanz dieser Ar-beit ergibt sich aus den eingangs aufgeworfenen Fragen und Unklarheiten, denn ohne zu ver- stehen, was eigentlich das Ziel von Politikunterricht sein soll, lässt es sich nur schwer sinnvoll und ertragreich unterrichten.

2. Politische Urteilsfähigkeit, Werte und Handlungsfähigkeit

2.1 Politische Urteilsfähigkeit

Über die zentrale Relevanz der politischen Urteilsfähigkeit besteht in der Politikdidaktik un- eingeschränkte Einigkeit (Detjen, 2005; Detjen et al., 2012; Juchler, 2005; Massing, 1997; Massing; 2003; Reinhardt, 2009; Sutor, 1997; Weinbrenner, 1997). Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, was ein politisches Urteil eigentlich ist (Juchler, 2005; Massing, 2003, Weinbrenner, 1997). In der folgenden Ausführung wird die von Weinbrenner (1997) einge- führte und von Massing (2003) erweiterte Definition zugrunde gelegt. Sie lautet:

Ein politisches Urteil ist die wertende Stellungnahme eines Individuumsüber einen politischen Akteur oder einen politischen Sachverhalt unter Berücksichtigung der Kategorien Effizienz und Legitimität mit der Bereitschaft, sich dafür öffentlich zu rechtfertigen “ (Massing, 2003: 94).

Ausgehend von dieser Definition soll die Erörterung der politischen Urteilsfähigkeit in mehreren Schritten erfolgen. Im ersten Schritt wird der Begriff politisches Urteil von anderen bedeutungsverwandten Begriffen abgegrenzt, um anschließend die Voraussetzungen und Merkmale, sowie eine Taxonomie der politischen Urteile vorzunehmen.

Abgrenzung des Begriffs Politisches Urteil von bedeutungsverwandten Begriffen

Wenn wir uns über politische Angelegenheiten äußern, tun wir dies häufig auf der Basis einer politischen Meinung. Das bedeutet, dass das Urteil auf unsicherem Wissen fußt und mit Wer- tungen verbunden ist (Sutor, 1997: 97). Darüber hinaus ist die Meinung unverbindlich, fast schon beliebig, denn sie ist zutiefst subjektiv. Da nun jeder das Recht auf eine solche hat, sind verschiedene Meinungen also auch gleichwertig im Wortsinn (Massing, 2003: 95). Die Ursa- chen der individuellen politischen Meinungen liegen in den Sachverhalten, über die geurteilt wird, im sozialen Umfeld und in den Individuen selbst (Sutor, 1997: 97). Die individuellen Gründe für eine bestimmte politische Meinung reichen von momentaner Stimmung und emo- tionaler Betroffenheit, über soziale Prägung und psychischer Disposition bis zur politischen Überzeugung (Sutor, 1997: 97). Wie oben bereits erwähnt wurde, basiert die Meinung auf unsicherem Wissen. Was ihr also häufig fehlt, ist die vernünftige Begründung. Die Aufgabe der politischen Bildung ist es diese Meinungen in zweifacher Weise zur Sprache zu bringen. Zum Einen für das Individuum selbst, zum Anderen um es für Andere verstehbar zu machen, um in einen Dialog zu treten. Dies würde auch dazu führen, dass die zugrunde liegenden Gründe und Affekte sichtbar gemacht würden (Sutor, 1997: 97). Zwei weitere Begriffe, die von dem des politischen Urteils abgegrenzt werden sollten, sind das Vorausurteil und das Vorurteil (Massing, 1997: 116). Das Vorausurteil deckt sich im Wesentlichen mit den Merk- malen der politischen Meinung, weshalb darauf nicht weiter eingegangen wird. Vorausurteile lassen sich häufig komplikationslos diskutieren und gegebenenfalls auch korrigieren. Ge- schieht dies nicht, können sich Vorausurteile verfestigen und zu Vorurteilen werden. Diese sind wiederum relativ kritik- und änderungsresistent (Massing, 1997: 116). Der Unterschied zwischen einem politischen Urteil und der Meinung, sowie des Vorurteils ist, dass ein Urteil mit der Rationalität verknüpft ist. Wenigstens sollten sich Urteile vor der Ratio ausweisen können (Detjen, 2003: 183). Daraus ergibt sich für die politische Bildung, dass Vorausurteile aufgegriffen werden und durch die rationale Verknüpfung korrigiert werden sollten.

Rationalität als Kern und Voraussetzung des politischen Urteils

Die Rationalität politischer Urteile liegt in der Begründbarkeit und in der Diskursivität eben- dieser (Massing, 1997: 120). Wenn im Kontext der politischen Urteilsfähigkeit von Rationali- tät gesprochen wird, so ist damit die „ politisch-gesellschaftliche Rationalität “ gemeint (Juch- ler, 2005: 64); (Massing, 2003: 93), (Detjen et al., 2012: 48). Diese Konzeption geht auf Max Weber zurück, der Idealtypen der Rationalität unter anderem in Zweck- und Wertrationalität einteilt (Juchler, 2005: 64). Dabei lässt sich der Zweckrationalität die Kategorie Effizienz und der Wertrationalität die Kategorie Legitimität zuordnen. Zweckrationalität orientiert sich an eine Zweck-Mittel-Relation bestimmter und beliebiger Zwecke. Die dazugehörige Kategorie Effizienz ist entsprechend mit Attributen wie zum Beispiel Wirksamkeit, Ergiebigkeit, Prob- lemlösefähigkeit etc. versehen (Juchler, 2005: 65; Massing, 2003: 93, Detjen et al., 2012: ). Wertrationalität bedeutet dagegen, dass politisches Handeln in demokratisch verfassten Staa- ten an den Grundwerten menschenwürdigen Handelns gebunden ist und ihnen nicht wider- sprechen darf (Massing, 2003: 93). Die entsprechende Kategorie Legitimität bedeutet in die- sem Zusammenhang […] „die Anerkennungswürdigkeit einer politischen Ordnung oder einer politischen Entscheidung“ (Massing, 2003: 93). Des Weiteren müssen legitimierende Werte generalisierbar sein, um allgemein zustimmungsfähig zu sein (Detjen et al., 2012: 49). Die politisch-gesellschaftliche Rationalität bedeutet nun für die Urteilsbildung, dass beide Katego- rien angemessen berücksichtigt werden. Ein politisches Urteil setzt voraus, dass es nicht auf eine der beiden Kategorien reduziert werden kann (Massing, 2003: 94). Beschränkt sich das Urteil auf die Zweckrationalität, besteht die Gefahr, dass es in der Dimension der partikularen Interessen verharrt (Juchler, 2005: 66; Detjen et al., 2012: 49). Ein ausschließliches wertbezo- genes Urteil hat den Charakter eines moralischen Urteils und enthält häufig auch Handlungs- forderungen (Detjen, 2005: 185). Um diese Dichotomie aufzulösen, bietet es sich an, eine weitere Unterscheidung einzuführen, nämlich die zwischen einem rationalen und vernünfti- gen Urteil (Juchler, 2005: 66). Rational bedeutet in diesem Zusammenhang die „Förderung der eigenen Interessen in möglichst wirksamer Weise“ (Rawls, 2004: 227, zitiert nach Juchler, 2005: 67). Ein vernünftiges Urteil berücksichtigt hingegen die Konsequenzen des individuel- len Handelns für das Wohlergehen Anderer insofern, als dass die Gründe der Anderen ange- hört und in das eigene Urteil einbezogen werden (Juchler, 2005: 67). In Anlehnung daran nennt Hannah Arendt diese Fähigkeit „ erweiterte Denkungsart “ (Juchler, 2005: 68). Diese beinhaltet neben der Berücksichtigung auch die „Abwägung möglicher Urteile von vorgestell- ten anderen“ (Juchler, 2005: 68). Diese Fähigkeit ermöglicht einen intersubjektiven Aus- tausch, um so die Partikularität des rationalen Urteils zu übersteigen und der diskursiven For- derung des politischen Urteils zu entsprechen (Juchler, 2005: 67). Für den Politikunterricht stellt diese Fähigkeit eine der schwierigsten Aufgaben dar, denn den Schüler*innen mangelt es an dem Willen oder der Fähigkeit die Perspektive der Anderen einzunehmen (Juchler, 2005: 63). Neben dem Perspektivwechsel zeichnet sich ein politisches Urteil durch eine fun- dierte Wissensbasis aus.

Relevante Wissensformen für die politische Urteilsbildung

Dass Wissen eine wichtige kognitive Basis für die politische Urteilsfähigkeit darstellt, ist un- bestritten, denn ohne ein gewisses Maß an Sachkenntnissen über die politischen, gesellschaft- lichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge lässt sich nicht adäquat urteilen und im nächsten Schritt auch handeln. Das Faktenwissen alleine ist keine hinreichende Basis für ein rational begründetes politisches Urteil. Ein Grund dafür ist, dass reines Faktenwissen meistens isolier- tes Wissen ist, weshalb es sich schlecht auf neue Sachverhalte übertragen lässt (Detjen, 2005: 178). Sinnvoller erscheint hier die Vermittlung von Orientierungs- und Deutungswissen (Det- jen, 2005: 178). Orientierungswissen, auch als „ to know what “ (Detjen, 2005: 178) bezeich- net, zeigt das Wesentliche eines Gegenstandes und abstrahiert von den Einzelheiten und trennt es von Nebensächlichkeiten. Es hilft den Individuen sich in der Welt zu orientieren und zu- rechtzufinden (Detjen, 2005: 178). Das Deutungswissen, auch als „ to know why “ (Detjen, 2005: 178) bezeichnet, bietet ein Wissen über den Sinn und die Logik von Systemen. Für das Politische sind dies im Wesentlichen die Funktionslogiken von Institutionen, sowie die Funk- tionsweise der staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ordnung. Weiterhin zählen dazu auch sozialwissenschaftliche Denkweisen und Theorien (Detjen, 2005, 179). Diese Wis- sensform ist deshalb so relevant, weil sie den Individuen ermöglicht, neue Eindrücke zu ord- nen und mit vorhandenen Wissensbeständen zu verknüpfen. Im Gegensatz zum Faktenwissen, das für sich alleine eher totes Wissen ist, lässt das Deutungswissen eine Anwendung des Er- lernten zu (Detjen, 2005: 178). Damit erhöht sich auch die Urteilsfähigkeit, da mit einem grö- ßeren Wissensfundus das Urteil feiner und differenzierter wird. Dies ist besonders für das Politische von Bedeutung, da Politik, gemäß des Gegenstandes, multiperspektivisch betrachtet und beurteilt werden kann. Häufig sind diese Perspektiven nicht sofort sichtbar, was für die Urteilsfindung bedeutet, die zahlreichen Elemente und Zusammenhänge analytisch zu erhel- len, um ein tieferes Verständnis des Urteilsgegenstandes zu bewirken. Das Ergebnis solcher Analysen kann man als Sachurteile bezeichnen (Detjen et al., 2012: 53). Diese Urteilsform gilt innerhalb der Diskussion um die politische Urteilsbildung als Basis für das eigentliche politische Urteil (Detjen, 2005; Detjen et al. 2012; Juchler, 2005; Massing, 2003).

Taxonomie des politischen Urteils

Bevor auf die verschiedenen Urteilsarten eingegangen wird, sollen zuvor, aus dem bisher Ge- sagten, die Merkmale eines politischen Urteils zusammengefasst werden. Neben der bereits in der obigen Definition genannten wertenden Stellungnahme, unter Berücksichtigung rationaler Kriterien, kann nun hinzugefügt werden, dass ein politisches Urteil eine solide Wissensbasis benötigt, auf der dann das Urteil gefällt wird. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass es nicht hinreichend ist, wenn nur die Eigeninteressen verfolgt werden, sondern zusätzlich ist auch eine erweiterte Denkungsart notwendig, die es den Individuen ermöglicht, intersubjektiv in einen Austausch zu treten, um abzugleichen, ob die eigenen zugrunde gelegten Werte auch allgemein zustimmungsfähig sind, sowie bei der eigenen Urteilsbildung, als zusätzliche Be- wertungskategorie, die Perspektive der vorgestellten anderen mitzudenken.

Als erstes Unterscheidungsmerkmal lassen sich Urteile in Sach - und Werturteile trennen. Synonym dazu werden diese Urteile auch als deskriptiv bzw. normativ bezeichnet (Detjen, 2005; Detjen et al., 2012; Massing, 2003; Weinrenner, 1997). Normative Urteile können ihrer inneren Logik gemäß auch präskriptiv sein, also vorschreibenden Charakter haben (Wein- brenner, 1997: 75). Deskriptive Urteile haben innerhalb der politischenUrteilsbildung instru- mentellen Charakter und dienen als Grundlage für die normativen Urteile (Detjen, et al.,

[...]

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Erziehung zur politischen Mündigkeit
Universidad
University of Bremen  (Zentrum für Arbeit und Politik)
Calificación
1,0
Autor
Año
2014
Páginas
23
No. de catálogo
V275043
ISBN (Ebook)
9783656680109
ISBN (Libro)
9783656680062
Tamaño de fichero
495 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Mündigkeit, Urteilsbildung, Wertebildung, Handlungsfähigkeit, Unterrichtsbeispiele
Citar trabajo
Thomas Griep (Autor), 2014, Erziehung zur politischen Mündigkeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275043

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Título: Erziehung zur politischen Mündigkeit



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