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Kosmetische Mittel: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Text der konsolidierten Fassung (April 2014)

Title: Kosmetische Mittel: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Anthology , 2014 , 319 Pages

Autor:in: Stefanie Merenyi (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Summary Excerpt Details

Das Chemikalienrecht ist eine lebendige Materie. Wie in der
Naturwissenschaft Chemie selbst gibt es auch in diesem Rechtsgebiet keinen
Stillstand. Die einschlägigen Regulierungen ändern sich fortwährend.

Um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ohne sich immer wieder aufs Neue
den Mühen einer Loseblattsammlung auszusetzen, wurde die Reihe
CSL: Consolidated Substances Legislation
ins Leben gerufen.

Sie bietet ihren Nutzern für die verschiedenen Bereiche des Stoffrechts einen
kompakten Überblick über die einschlägigen Rechtstexte in aktueller und
konsolidierter Fassung. D. h. ausgehend von der ursprünglichen
Regulierung finden sich alle bisher erfolgten Änderungen des Rechtstexts an
der entsprechenden Stelle des gesamten Texts wieder. Eine Befassung mit
dem Stückwerk der einzelnen Berichtigungen, Änderungen und Anpassungen
an den technischen Fortschritt kann somit auf das notwendige Mindestmaß
beschränkt werden.

Das Stoffrecht ist eine faszinierende und anspruchsvolle Materie zugleich.
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet entfalten seine Regulierungen eine
unmittelbare Bedeutung für jeden einzelnen.

Die Reihe CSL bietet einen neuen Zugang zu seinen Quellen (siehe auch
www.merenyi.net).

Excerpt


Inhaltsverzeichnis der konsolidierten Fassung

KAPITEL I

GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Artikel 1 Gegenstand und Zielsetzung

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

KAPITEL II

SICHERHEIT, VERANTWORTUNG, FREIER WARENVERKEHR

Artikel 3 Sicherheit

Artikel 4 Verantwortliche Person

Artikel 5 Verpflichtungen von verantwortlichen Personen

Artikel 6 Verpflichtungen der Händler

Artikel 7 Identifizierung innerhalb der Lieferkette

Artikel 8 Gute Herstellungspraxis

Artikel 9 Freier Warenverkehr

KAPITEL III

SICHERHEITSBEWERTUNG, PRODUKTINFORMATIONSDATEI, NOTIFIZIERUNG

Artikel 10 Sicherheitsbewertung

Artikel 11 Produktinformationsdatei

Artikel 12 Probenahme und Analyse

Artikel 13 Notifizierung

KAPITEL IV

EINSCHRÄNKUNGEN FÜR BESTIMMTE STOFFE

Artikel 14 Einschränkungen für in den Anhängen aufgeführte Stoffe

Artikel 15 Als CMR-Stoffe eingestufte Stoffe

Artikel 16 Nanomaterialien

Artikel 17 Spuren verbotener Stoffe

CHAPTER V

TIERVERSUCHE

Artikel 18 Tierversuche

KAPITEL VI

INFORMATIONEN FÜR DIE VERBRAUCHER

Artikel 19 Kennzeichnung

Artikel 20 Werbeaussagen

Artikel 21 Zugang der Öffentlichkeit zur Information

KAPITEL VII

MARKTÜBERWACHUNG

Artikel 22 Marktkontrolle

Artikel 23 Meldung ernster unerwünschter Wirkungen

Artikel 24 Angaben über Stoffe

KAPITEL VIII

NICHTEINHALTUNG, SCHUTZKLAUSEL

Artikel 25 Nichteinhaltung durch die verantwortliche Person

Artikel 26 Nichteinhaltung durch die Händler

Artikel 27 Schutzklausel

Artikel 28 Gute Verwaltungspraxis

KAPITEL IX

ZUSAMMENARBEIT DER VERWALTUNGEN

Artikel 29 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden

Artikel 30 Zusammenarbeit bei der Überprüfung der Produktinformationsdatei

KAPITEL X

DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN, SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 31 Änderung der Anhänge

Artikel 32 Ausschussverfahren

Artikel 33 Glossar der gemeinsamen Bezeichnungen von Bestandteilen

Artikel 34 Zuständige Behörden, Giftnotrufzentralen oder gleichartige Stellen

Artikel 35 Jährlicher Bericht über Tierversuche

Artikel 36 Förmlicher Widerspruch gegen harmonisierte Normen

Artikel 37 Sanktionen

Artikel 38 Aufhebung

Artikel 39 Übergangsbestimmungen

Artikel 40 Inkrafttreten und Anwendungsbeginn

Anhänge

Anhang I SICHERHEITSBERICHT FÜR KOSMETISCHE MITTEL

Präambel der Anhänge II bis VI

Anhang II LISTE DER STOFFE, DIE IN KOSMETISCHEN MITTELN VERBOTEN SIND

Anhang III LISTE DER STOFFE, DIE KOSMETISCHE MITTEL NUR UNTER EINHALTUNG DER ANGEGEBENEN EINSCHRÄNKUNGEN ENTHALTEN DÜRFEN

Anhang IV LISTE DER IN KOSMETISCHEN MITTELN ZUGELASSENEN FARBSTOFFE

Anhang V LISTE DER IN KOSMETISCHEN MITTELN ZUGELASSENEN KONSERVIERUNGSSTOFFE

Anhang VI LISTE DER IN KOSMETISCHEN MITTELN ZUGELASSENEN UV-FILTER

Anhang VII AUF VERPACKUNGEN/BEHÄLTERN VERWENDETE SYMBOLE

Zielsetzung & Themen

Das Ziel dieser Verordnung ist die Harmonisierung der Rechtsvorschriften für kosmetische Mittel innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, um einen sicheren Binnenmarkt zu gewährleisten und ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit zu garantieren. Dabei werden Verfahren vereinfacht, Begrifflichkeiten vereinheitlicht und der Verwaltungsaufwand reduziert.

  • Regulierung der Produktsicherheit und Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten für Hersteller, Importeure und Händler
  • Vorgaben zur Produktkennzeichnung, Werbeaussagen und Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen
  • Strenge Einschränkungen für bestimmte Stoffe, Nanomaterialien und CMR-Stoffe
  • Regelungen zum Verbot von Tierversuchen und Förderung alternativer Methoden

Auszug aus dem Buch

Artikel 3 Sicherheit

Die auf dem Markt bereitgestellten kosmetischen Mittel müssen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein, insbesondere unter Berücksichtigung folgender Punkte:

a) Aufmachung, einschließlich Übereinstimmung mit der Richtlinie 87/357/EWG;

b) Kennzeichung;

c) Gebrauchs- und Entsorgungsanweisungen;

d) alle sonstigen Angaben oder Informationen seitens der in Artikel 4 näher bezeichneten verantwortlichen Person.

Die Anbringung von Warnhinweisen entbindet die in den Artikeln 2 und 4 näher bezeichneten Personen nicht von der Verpflichtung, die übrigen Anforderungen dieser Verordnung zu beachten.

Zusammenfassung der Kapitel

KAPITEL I: Definiert den Geltungsbereich der Verordnung und legt zentrale Begriffsbestimmungen fest.

KAPITEL II: Regelt die Sicherheitsanforderungen, Verantwortlichkeiten der Akteure sowie den freien Warenverkehr.

KAPITEL III: Beschreibt die Anforderungen an die Sicherheitsbewertung, die Produktinformationsdatei und die Notifizierung.

KAPITEL IV: Enthält spezifische Einschränkungen für Stoffe, Nanomaterialien und CMR-Stoffe.

CHAPTER V: Legt das Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel und deren Bestandteile fest.

KAPITEL VI: Definiert Anforderungen an die Kennzeichnung, Werbeaussagen und den Informationszugang für Verbraucher.

KAPITEL VII: Regelt die behördliche Marktkontrolle und die Meldepflicht bei unerwünschten Wirkungen.

KAPITEL VIII: Legt Maßnahmen bei Nichteinhaltung und Schutzklauseln fest.

KAPITEL IX: Behandelt die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden.

KAPITEL X: Regelt Durchführungsmaßnahmen und Schlussbestimmungen.

Schlüsselwörter

Kosmetische Mittel, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Produktsicherheit, Sicherheitsbewertung, Verantwortliche Person, Produktinformationsdatei, Nanomaterialien, Tierversuchsverbot, CMR-Stoffe, Marktüberwachung, Kennzeichnung, Verbraucherschutz, Inhaltsstoffe, Farbstoffe, Konservierungsstoffe.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Publikation?

Es handelt sich um die konsolidierte Fassung der EU-Verordnung 1223/2009 über kosmetische Mittel, die den Rechtsrahmen für den europäischen Kosmetikmarkt definiert.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Die Arbeit behandelt Sicherheitsanforderungen, Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette, Stoffbeschränkungen, Produktkennzeichnung und Verfahren zur Marktkontrolle.

Was ist das primäre Ziel der Verordnung?

Das Hauptziel ist die Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus für Verbraucher bei gleichzeitigem reibungslosem Funktionieren des Binnenmarktes.

Welche wissenschaftliche Methode wird zur Risikobewertung herangezogen?

Die Verordnung setzt auf eine umfassende Sicherheitsbewertung durch qualifizierte Personen auf Basis toxikologischer Profile und des aktuellen wissenschaftlichen Wissensstands.

Was wird im Hauptteil der Verordnung behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in Kapitel, die von den Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten bis hin zur Zusammenarbeit der nationalen Verwaltungsbehörden reichen.

Welche Schlüsselbegriffe sind entscheidend?

Wichtige Begriffe sind u.a. „verantwortliche Person“, „Sicherheitsbericht“, „Produktinformationsdatei“, „CMR-Stoffe“ sowie „Nanomaterialien“.

Warum ist die Unterscheidung zwischen oxidativen und nicht-oxidativen Haarfärbemitteln wichtig?

Die Anhang III-Listen differenzieren oft nach der Art des Mittels hinsichtlich der zulässigen Höchstkonzentrationen, da oxidativer Gebrauch andere Risikoprofile birgt.

Welche Bedeutung haben die Anhänge für die Praxis?

Die Anhänge enthalten verbindliche Listen (z.B. verbotene Stoffe, zugelassene Farbstoffe), die für die Konformität eines kosmetischen Mittels entscheidend sind.

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Details

Title
Kosmetische Mittel: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
Subtitle
Text der konsolidierten Fassung (April 2014)
Author
Stefanie Merenyi (Author)
Publication Year
2014
Pages
319
Catalog Number
V275058
ISBN (eBook)
9783656676591
ISBN (Book)
9783656676607
Language
German
Tags
kosmetische mittel verordnung text fassung april
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Stefanie Merenyi (Author), 2014, Kosmetische Mittel: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275058
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