Wie leitet Kant aus dem Begriff der Pflicht den kategorischen Imperativ in seiner dreifachen Bedeutung ab?


Seminar Paper, 2003

17 Pages, Grade: 2


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Inhaltsverzeichnis

1 Vorbemerkung
1.1 Einordnung von Immanuel Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“

2 Der Begriff der Pflicht

3 Die Ableitung des „kategorischen Imperativs“ in seiner dreifachen Formulierung aus dem Begriff der Pflicht
3.1 Der kategorische Imperativ in seiner ersten Formulierung
3.2 Der kategorische Imperativ in seiner zweiten Formulierung
3.3 Der Kategorische Imperativ in seiner dritten Formulierung

4 Zusammenfassung und persönliche Stellungnahme

5 Bibliographie

1 Vorbemerkung

1.1 Einordnung von Immanuel Kants

„Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“

In der vorliegenden Hausarbeit soll „der kategorische Imperativ aus „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ von Immanuel Kant behandelt werden. Zeitlich ist die, aus dem Jahr 1785 stammende Schrift in die Phase der späten Aufklärung einzuordnen.

Kants Ansatz läutete eine neue Ära in der Theorie der Moralphilosophie ein, indem der Bruch mit der jahrhundertealten aristotelischen Tradition des Eudaimonismus vollzogen wurde und stattdessen durch Kants Vernunftethik eine normative, systematische und verbindliche Anleitung zu selbstbestimmtem moralischem Handeln gegeben wurde. „Das Gute“ als teleologische Richtschnur individuellen moralischen Handelns verwirft Kant als subjektive Kategorie, die bei ihm durch objektivierte Formen, wie den „guten Willen“, „die Pflicht“, sowie den verallgemeinerten „kategorischen Imperativ“ als Mittel zur Überprüfung sittlichen Handelns ersetzt wird. Thomas Nisters zitiert hierzu J. Ritter, der die Wirkung von Kants Philosophie folgendermaßen beschreibt:

„Die Entwicklung der neueren Ethik seit Kant wird als die Bewegung gedeutet, in der sie sich vom ,Eudäimonismus’ und seiner Einsenkung des Sittlichen in die Affekte und Strebungen der Subjektivität befreit und zum Begriff reiner an sich geltender Werte und Normen erhoben hat [...]“[1]

Um die Frage „Wie leitet Kant aus dem Begriff der Pflicht den „kategorischen Imperativ in seiner dreifachen Formulierung ab?“ beantworten zu können, ist es nötig zuerst einmal den Argumentationsweg Kants von Begriff der Pflicht über die Formulierung eines den Pflichten übergeordneten Prinzips in Form des „kategorischen Imperativs“, bis hin zur Ableitung der Pflichten aus dem „kategorischen Imperativ“ nachzuvollziehen.

2 Der Begriff der Pflicht

In seiner „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ etabliert Kant im Kapitel „Der kategorische Imperativ“ den Begriff der Pflicht. Zuvor wird jedoch der „gute Wille“ des Menschen, der auf die praktische Vernunft wirke[2], als dessen „höchstes Gut“[3], welches er ausbilden kann, definiert. Kant sieht in diesem guten Willen die Möglichkeit subjektive Triebe und Neigungen zu überwinden, um höhere moralische Ziele zu erreichen, indem man kraft seiner Vernunft nach Prinzipien und Pflichten handelt. Die „Glücksgaben“ des Menschen „wie Macht, Reichtum, Ehre...“ erscheinen unvollkommen und unnütz

„wo nicht ein guter Wille da ist, der den Einfluss derselben aufs Gemüt und hiermit auch das ganze Prinzip zu handeln berichtige [...]“[4].

„Talente des Geistes“ und „Eigenschaften des Temperaments“ können nach Kant sogar gefährlich werden, sofern kein guter Wille sie kontrolliert.“[5] Der gute Wille bewirke auch die „Mäßigung in Affekten und Leidenschaften“. Durch den Akt des Wollens an sich“ zeichne er sich aus und nicht durch Resultate des Handelns.[6] Nachdem Kant die Thematik des guten Willens eingehend und vorbereitend behandelt hat, vollzieht er den Übergang zum „Begriff der Pflicht“. Dies geschieht, indem Kant sagt, dass der gute Wille bereits im Begriff der Pflicht enthalten sei:

„Wollen wir den Begriff der Pflicht vor uns nehmen, der den eines guten Willens [...] enthält...“[7]

Aus dieser, wenn auch leicht eingeschränkten, aber dennoch expliziten Gleichsetzung der Begriffe „Pflicht“ und „guter Wille“ müsste folgen, dass sämtliche Kriterien des guten Willens nun auch für den Begriff der Pflicht gelten. So könnte man sagen, dass ein Verstoß gegen eine Pflicht ein Versagen des guten Willens bedeutet. Das Fehlen des guten Willens verhindert wiederum die Ausübung der Pflicht.

Aber es muss klar hervorgehoben werden, dass der Pflichtbegriff zwar den „guten Willen“ enthält, dass jedoch der gute Wille nicht den Pflichtbegriff enthalten kann.

„[...]und zwar deswegen, weil die Handlung eines vollkommen guten Willens keine Handlung aus Pflicht ist.“[8]

In diesem Fall fehlt der Aspekt der „Nötigung“ etwas zu tun. Ein „rein vernünftiges Wesen“ mit vollkommenem gutem Willen wird niemals die Pflicht moralisch zu handeln empfinden, sondern dies aus Selbstverständlichkeit oder besser gesagt, von Natur aus tun.[9] Ein moralisch unvollkommenes Wesen wird also erst als Adressat der Pflichten interessant.

Nach dieser Zusammenführung der Begriffe „Pflicht“ und „guter Wille“ erreicht die Hinführungstaktik Kants einen neuen inhaltlich zentralen Punkt, indem er anhand einiger praktischer Beispiele die Abgrenzung der „Pflicht“ von „Neigung“ vollzieht. Hieraus folgt die Erkenntnis, dass nur das Handeln aus Pflicht nach Kant als moralisches Handeln gewertet werden kann:

„So bleibt noch hier wie in allen anderen Fällen ein Gesetz übrig, nämlich seine Glückseligkeit zu befördern, nicht aus Neigung, sondern aus Pflicht, und da hat sein Verhalten allererst den eigentlichen moralischen Wert [...]“[10]

Zum Kanon der Pflichten zählt nach Kant zum Beispiel seine ,Glückseligkeit zu sichern` und der Lebenserhalt. Die Pflicht definiert Kant als ein a priori Gesetz, etwas das unumstößlich von Natur aus existiert und von menschlichen Ansichten und subjektiven Faktoren unabhängig ist.

„Die objektive Notwendigkeit einer Handlung aus Verbindlichkeit heißt Pflicht.“[11]

Daher hat die Pflicht bei Kant, neben dem guten Willen, den höchsten Status inne. Aus Pflicht handeln bedeutet einem objektiven Gesetz zu folgen, dieses anzuerkennen, um seine subjektiven Bestrebungen oder Neigungen zugunsten der Pflicht als Konsequenz des Gesetztes zu überwinden. Dieses Anerkennen des Gesetzes muss im Idealfall aus subjektiven und objektiven Beweggründen geschehen:

„Für ein rein vernünftiges Wesen ist das moralische Gesetzt objektiv und subjektiv notwendig“[12]

[...]


[1] Nisters, Thomas: Kants Kategorischer Imperativ als Leitfaden humaner Praxis. Alber-Reihe Praktische Philosophie, Bd. 32, München/Freiburg 1989, S.11.

[2] Vgl. Kant, Immanuel: Der kategorische Imperativ aus: ders., Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Aus: D. Birnbacher/N. Hoerster (Hrsg.), Texte zur Ethik, München: dtv, 1989, S. 237.

[3] Vgl. Kant (1989), S. 238.

[4] Ders., S. 236.

[5] Ders., S. 236.

[6] Ders., S. 237.

[7] Ders., S. 238.

[8] Schönecker, Dieter / Wood, Allen W.: Kants „Grundlegung einer Metaphysik der Sitten“. Ein Einführender Kommentar. Paderborn; München; Wien; Zürich: Schönigh, 2002, S.58.

[9] Vgl. hierzu Schönecker/Wood (2002), S.57f.

[10] Kant (1989), S. 240.

[11] Schönecker/Wood (2002), S.57.

[12] Schönecker/Wood (2002), S. 57.

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Details

Title
Wie leitet Kant aus dem Begriff der Pflicht den kategorischen Imperativ in seiner dreifachen Bedeutung ab?
College
University of Frankfurt (Main)  (Institut für Philosophie)
Course
Einführung in die Praktische Philosophie
Grade
2
Author
Year
2003
Pages
17
Catalog Number
V27536
ISBN (eBook)
9783638295666
ISBN (Book)
9783656073987
File size
514 KB
Language
German
Keywords
Kant, Begriff, Pflicht, Imperativ, Bedeutung, Einführung, Praktische, Philosophie
Quote paper
Magistra artium Yvonne Rudolph (Author), 2003, Wie leitet Kant aus dem Begriff der Pflicht den kategorischen Imperativ in seiner dreifachen Bedeutung ab?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27536

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