Europäischer Stabilitätsmechanismus. Der Aufbau der Finanzstruktur


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2013

14 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Vorgeschichte: Vom EFSF zum ESM

3 Aufbau des ESM:
a Organisation
b Funktionsweise

4 Kapitalausstattung

5 Instrumente des ESM
a Vorsorgliche Finanzhilfen
b Darlehen
c Finanzhilfen zur Rekapitalisierung
d Primärmarktkäufe & Sekundärmarktinterventionen
e Ausblick weiterer Finanzierungsmöglichkeiten

6 Fazit / Alternative Finanzstrukturen

7 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die nachfolgende Seminararbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung wie sich die Finanzstruktur des Europäischen Stabilitätsmechanismus - im Folgenden auch ESM abgekürzt - zusammensetzt. Das Thema besitzt eine Brisanz angesichts der aktuellen Unsicherheit über das Fortbestehen der europäischen Währungszone, die sich seit 2010 in einer Finanz- und Wirtschaftskrise befindet.

Um das Funktionieren des Europäischen Stabilitätsmechanismus zu verstehen, wird zu Beginn der Aufbau und die Organisation näher beschrieben, anschließend wird geklärt, wie der ESM mit Kapital ausgestattet ist und welche Instrumente ihm dabei zur Verfügung stehen. Abschließend wird ein Ausblick gegeben, in dem dann auch über Eurbonds als alternative Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert wird.

Als Anfang 2010 Griechenland als erstes Mitglied der europäischen Währungszone in akute Zahlungsschwierigkeiten geriet, sah sich die Europäische Union gezwungen entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Daraufhin wurde am 7. Juni 2010 der provisorische Stabilitätsmechanismus EFSF - European Financial Stability Facility - ins Leben gerufen, um ein Vertrauenssignal an die Finanzmärkte zu senden und um den Euro-Staaten Zeit zu verschaffen, eine nachhaltige und mehrheitsfähige Lösung für die dauerhafte Stabilisierung zu finden.

Dabei waren sich die Mitgliedsstaaten auch bewusst, dass für die Zukunft ein umfassendes und transparentes Regelwerk eingeführt werden müsse, das allgemein geltende Regeln für den Schuldenabbau, die Einführung eines gesamtwirtschaftlichen Überwachungsverfahrens und eine verbesserte Koordinierung der europäischen Wirtschaftspolitik umfassen müsste. Dies ist Ausgangssituation und Grundlage für die Thematik der nachfolgenden wissenschaftlichen Ausarbeitung.

2 Vorgeschichte: Vom EFSF zum ESM

Am 2. Februar 2012 wurde der „ Vertrag zur Einrichtung eines Europ ä ischen Stabilit ä tsmechanismus “ unterschrieben, der nach erfolgreicher Ratifizierung am 27. September des gleichen Jahres in Kraft trat. Als am 8. Oktober 2012 die konstituierende Sitzung des ESM - Gouverneursrates zusammenfand - das Entscheidungsgremium bestehend aus den Finanzministern der jeweiligen Euro - Staaten - hatte der Europäische Stabilitätsmechanismus offiziell seine Arbeit aufgenommen.

Somit wurde der Europäische Stabilitätsmechanismus zu einer internationalen Finanzinstitution mit Sitz in Luxembourg, an dessen Spitze sich der bisherige CEO, Klaus Regling, befindet, und dessen Hauptaufgabe es ist, die 17 Staaten der Euro - Währungsgemeinschaft vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren. Hierfür vergibt der ESM Kredite unter subventionierten Bedingungen und unter der Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen. Primäres Ziel ist die „ Verpflichtung zur Wahrung der Finanzstabilit ä t des Euro-W ä hrungsgebiets “, wie es in der Eingangserklärung des ESM - Vertrages lautet. (Rompuy und Barroso 2012)

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ersetzte forthin die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität als temporäre Übergangslösung und bildet seither einen institutionellen Rechtsrahmen für die europäische Währungsunion. Gegenüber dem EFSF hat der ESM den Vorteil über einen Kapitalpuffer in Form eines Reservefonds zu verfügen, der sich aus den Gewinnen des ESM sowie Sanktionszahlungen der Mitgliedsstaaten zusammensetzt. (Bundesministerium der Finanzen 2012)

Dadurch sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass das eingezahlte Kapital in Anspruch genommen werden muss und das entsprechende Haftungsrisiko bei Zahlungsausfall der ESM - Mitglieder. Wie der Europäische Stabilitätsmechanismus funktioniert und wie er im Detail aufgebaut ist, wird im nachfolgenden Kapitel näher beschrieben.

3 Aufbau des ESM

a Organisation

Die Struktur des ESM unterteilt sich in Gouverneursrat und Direktorium. Jede gewählte Regierung der Euro-Staaten wird durch ihre jeweiligen Finanzminister vertreten, die den sogenannten Gouverneursrat bilden und entsendet darüber hinaus einen gewählten Vertreter, die gemeinsam das Direktorium stellen. Während letzteres sich um den operativen Geschäftsbetrieb kümmert, ist der Gouverneursrat für die wesentlichen Entscheidungen zuständig, wie etwa die Gewährung einer Finanzhilfe, den damit verbundenen Auflagen und die einzusetzenden Instrumente. (Blankart 2011)

Im Falle einer besonders dringlichen Entscheidung bezüglich einer Finanzierungshilfe ist ein Eilabstimmungsverfahren vorgesehen, bei dem eine qualifizierte Mehrheit von 85% der Kapitalanteile zur Gewährung von Hilfsmaßnahmen benötigt wird. Wie groß der Anteil ist, den ein Mitgliedsstaat am Europäischen Stabilitätsmechanismus hält, wird im nächsten Abschnitt „ Kapitalausstattung “ (siehe Seite 7) illustriert.

b Funktionsweise

Der ESM ist direkt mit dem „ Vertragüber Stabilit ä t, Koordinierung und Steuerung der Wirtschafts- und W ä hrungsunion “ (auch Fiskalvertrag genannt) verknüpft, der ausschließlich finanzielle Hilfe für Mitgliedsstaaten vorsieht, die nationale Schuldenbremsen eingeführt haben um ihr strukturelles Defizit auf 0,5% des Bruttoinlandsprodukt zu reduzieren. In diesem Vertrag wird auch das Verfahren festgelegt, nach dem der ESM funktioniert.

Zu Beginn hat das Land, das finanzielle Hilfe ersucht, einen Antrag an den Vorsitzenden des Gouverneursrats zu richten, welcher anschließend von der Troika, bestehend aus Europäischer Kommission, dem Internationalen Währungsfond und der Europäischen Zentralbank geprüft wird. Dieser Vorgang wird auch Schuldentragfähigkeitsanalyse genannt. Im Falle einer Gefahr für die finanzielle Stabilität der europäischen Währungsunion, untersucht die Troika die Tragbarkeit der Staatsverschuldung des betroffenen Staates, den tatsächlichen Finanzierungsbedarf und inwiefern eine Beteiligung des Privatsektors von Nöten ist. (Blankart 2011)

Wird eine grundsätzliche finanzielle Unterstützung gewährt, wird ein sogenanntes

Memorandum of Understanding “ (MoU) - eine Absichtserklärung - mit der Europäischen Kommission verhandelt, die die wirtschaftspolitischen Auflagen bestimmen, an die eine Finanzhilfe geknüpft ist. Abschließend ist dieses „ Memorandum of Understanding “ von dem Gouverneursrat zu billigen, welches mit der definitiven Entscheidung einer Finanzhilfe einhergeht.

Wie ein solches „ Memorandum of Understanding “ aussieht, lässt sich am Beispiel Zyperns veranschaulichen. Das EU - Währungsmitglied erhielt in zwei Tranchen eine Finanzierungshilfe über drei Milliarden Euro und verpflichtete sich im Gegenzug zu Auflagen, die eine Stabilisierung des Finanzsektors und Haushaltskonsolidierung vorsahen. Sollte einer solchen Gewährleistung zugestimmt werden, prüft die Troika die Einhaltung der wirtschaftspolitischen Auflagen und berät gemeinsam mit dem ESM über weitere Auszahlungen. Dieser Prozess kann anhand der nachfolgenden Grafik veranschaulicht werden. (Bundesministerium der Finanzen 2012)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

4 Kapitalausstattung

In diesem Abschnitt wird die finanzielle Ausstattung des Europäischen Stabilitätsmechanismus beschrieben, der sich in zwei Teile untergliedert: zum einen dem einzuzahlenden Kapital, das sich auf 80 Milliarden Euro beläuft und bis April 2014 eingezahlt werden muss, und zum anderen dem abrufbaren Kapital, das 620 Milliarden Euro beträgt. Insgesamt verfügt der ESM also über ein konsolidiertes Stammkapital von 700 Milliarden Euro. Allerdings haben die Krisenländern Irland, Portugal und Griechenland haben bereits 190 Milliarden Euro aus dem EFSF erhalten um ihre finanziellen Engpässe zu überbrücken, welche im Rahmen der Kreditrückzahlungen sukzessiv dem Europäischen Stabilitätsmechanismus zurückgeführt werden. Daher beträgt das maximale Ausleihvolumen derzeit 500 Milliarden Euro, bei dem auch zukünftig 200 Milliarden Euro als Kapitalpuffer für Anleger dienen sollen. (Cünnen und Hildebrand 2013)

Wie die Entwicklung des Ausleihvolumens geplant ist und wie viel Deutschland davon an abrufbarem und eingezahltem Kapital verfügt, wird in der nächsten Grafik veranschaulicht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesfinanzministerium

Die Anteile an einzuzahlendem und abrufbarem Kapital sollen stets in einem Verhältnis von 15% zueinander stehen und ergeben sich für jedes Land aus dem jeweiligen Kapitalanteil den ein Staat an der EZB hält - im Falle Deutschlands entspricht dies 27,15%, woraus sich rund 22 Milliarden Euro an eingezahltem und 168 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital ergeben. Die Beiträge, die die Nationalen Zentralbanken der des Euroraums zum Kapital an die Europäische Zentralbank zahlen, werden in der nachfolgenden Graphik dargestellt: (Europäische Zentralbank 2013)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung; Europäische Zentralbank 2013

Der ESM wird sich grundsätzlich selbst Geld auf den Kapitalmärkten leihen, um Krisenländern Hilfsmaßnahmen gewähren zu können. Dies geschah am 8. Oktober 2013 - pünktlich zum ersten Geburtstag des Europäischen Stabilitätsmechanismus, als er seine erste Anleihe emittierte. Insgesamt wurden mehr als 200 Kaufanträge von institutionellen Investoren über 21 Milliarden Euro gestellt, sodass die mit sieben Milliarden angesetzte Anleihe dreifach überzeichnet war und eine 1,29%ige Rendite bei einer Laufzeit von fünf Jahren versprach. (Cünnen und Hildebrand 2013)

Hierbei dienen die 700 Milliarden Euro - das Stammkapital - der Absicherung dieser Geschäfte und ermöglichen dem ESM die höchste Bonität „ AAA “ der Ratingagenturen, womit ein niedriges Zinsniveau gewährleistet werden kann. Dies ist ein weiterer zentraler Unterschied zwischen dem ESM und seinem Vorgänger: Während der ESFS ausschließlich auf Garantien der Mitgliedsstaaten zurückgreifen konnte als er sich Geld an den Finanzmärkten lieh, so verfügt der Europäische Stabilitätsmechanismus über eigenes, eingezahltes Kapital und erhöht somit die Sicherheit für Investoren. (Cünnen und Hildebrand 2013)

Einen weiteren Unterschied bildet der ESM im Vergleich zu seinem Vorgänger insofern, als dass er eine mögliche Beteiligung von privaten Anlegern an den Rettungskosten erlaubt. Sollte ein Staat nur temporäre Liquiditätsschwierigkeiten haben würde dies auf freiwilliger Basis geschehen, im Falle einer drohenden Insolvenz wären diese Gläubiger dann gezwungen sich an den Kosten zu beteiligen. Sollte dies geschehen, würde dieses Euro-Land einen Plan ausarbeiten, nach dem die Schulden neu strukturiert oder umgeschichtet werden würden.

Damit einzelne Gläubiger in solchen Verhandlungen die Zahlungskonditionen nicht blockieren, enthalten seit 2013 ausgegebene Staatsanleihen eine „ Collective Action Clause “ (CAC), die das Verfahren einer solchen Umschuldung regelt. Wie die Kapitalstruktur des Europäischen Stabilitätsmechanismus aufgebaut ist, veranschaulicht die folgende Grafik. (Bundesministerium der Finanzen 2012)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

5 Instrumente des ESM

a Vorsorgliche Finanzhilfen

Wie auch dem EFSF, stehen dem Europäischen Stabilitätsmechanismus verschiedene Instrumente zur Gewährleistung von Stabilitätshilfen zur Verfügung. Eine dieser Möglichkeiten ist die Bereitstellung einer Kreditlinie, die Eurostaaten zur Verfügung gestellt werden, die zwar prinzipiell über eine stabile Wirtschaft verfügen, aber bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten Unterstützung benötigen. Hierdurch gewinnt ein entsprechender Staat wieder das Vertrauen der Märkte und ein Übergreifen der Krise auf andere Länder wird verhindert. Dieses Finanzierungsinstrument des Europäischen Stabilitätsmechanismus ist bislang allerdings noch nicht zum Einsatz gekommen. (Bundesministerium der Finanzen 2012)

b Darlehen

Ähnlich verhält es sich mit dem Darlehen, dass einem Mitgliedsstaat gewährt werden kann, sollte er sich in Finanzierungsschwierigkeiten befinden. In einem solchen Falle verpflichtet sich das Empfängerland zu umfangreichen wirtschaftlichen Reformen im Rahmen eines makroökonomischen Anpassungsprogramms, das den Staat wieder in eine gesunde finanzielle Position bringen soll. Dass die bestimmten Auflagen eingehalten werden, prüft - wie in Abschnitt 3 „ Aufbau des ESM “ erklärt - die Troika. Ein Beispiel für ein solches Darlehen ist hierfür das Mitglied Irland, dem im Jahre 2010 vom „EFSF Hilfskredite in Höhe von 45 Milliarden Euro gewährt wurden.“ (Berschens, Zurück an die Märkte 2013), die zur Sanierung des Staatshaushaltes und irischen Bankensystems verwendet wurden. Im Gegenzug verpflichtete sich der Staat zu einem strikten Sparkurs.

c Finanzhilfen zur Rekapitalisierung

Sollte ein Mitgliedsstaat der europäischen Währungsunion Probleme in seinem Finanzsektor aufweisen, so kann dieser Staat ein Darlehen beim ESM beantragen, um seine Finanzinstitute zu rekapitalisieren. Hierbei empfängt der betroffene Staat und nicht etwa seine Finanzinstitute das Darlehen, um mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Dieser Prozess muss unter Einhaltung des europäischen Beihilferechts geschehen, wonach sich die betroffenen Finanzinstitute zu konkreten Umstrukturierungen oder Abwicklungen verpflichten, um die entsprechenden Hilfen zu empfangen.

Ein Beispiel einer solchen Rekapitalisierungshilfe fand Ende 2012 in Spanien statt, bei der der spanische Bankenrettungsfond „ Fondo de Restructuraci ó n Bancaria “ (Frob) vom ESM emittierte Wertpapiere in Höhe von 39,5 Milliarden Euro zur Eigenkapitalaufstockung von vier nationalen Banken verwendete. (dpa 2012).

Eine weitere Auszahlung erfolgte am 5. Februar 2013 in Höhe von 1,87 Milliarden Euro, nachdem der Umsetzungsbericht der Europäischen Kommission über die geforderten Auflagen eine positive Entwicklung vermeldete. Insgesamt sieht das Bankenprogramm eine Finanzhilfe von maximal 100 Milliarden Euro bei einer Laufzeit von 18 Monaten vor, von denen Spanien bis dato 41 Milliarden Euro in Anspruch genommen hat.

d Primärmarktkäufe & Sekundärmarktinterventionen

In besonderen Fällen kann der Europäische Stabilitätsmechanismus auch Anleihen eines Mitgliedsstaates auf dem Emissionsmarkt kaufen, um es auf dem Primärmarkt zu halten. Bei außergewöhnlichen Umständen, die die Finanzstabilität gefährden, können - nach ausführlicher Analyse durch die Europäische Zentralbank - auch Staatsanleihen, die sich bereits im Umlauf befinden (Sekundärmarkt) aufgekauft werden, um ausreichende Liquidität im Anleihemarkt zu gewährleisten.

e Ausblick weiterer Finanzierungsmöglichkeiten

Derzeit ist eine Erweiterung der Finanzinstrumentarien des Europäischen Stabilitätsmechanismus im Gespräch, der im Rahmen der Ende 2014 erwarteten Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank dann direkt Kredite an Banken vergeben könnte. Die erwartete Summe möglicher Bankenkredite wird derzeit bei 60 Milliarden Euro gehandelt. (Cünnen und Hildebrand 2013)

6 Fazit / Alternative Finanzstrukturen

Wie bereits eingangs erwähnt, wurden sowohl der EFSF als auch der ESM ins Leben gerufen um eine nachhaltige und mehrheitsfähige Lösung für die dauerhafte Stabilisierung des europäischen Währungsraumes zu finden. Eine weitere Möglichkeit stellt hierbei die Emission von Eurobonds, die in diesem Abschnitt dem Europäischen Stabilitätsmechanismus als Krisenbewältigungsmaßnahme gegenüber gestellt wird.

Bei den sogenannten Eurobonds handelt es sich um die gemeinschaftliche Kreditaufnahme aller Euro - Mitgliedsstaaten durch die Emission von Anleihen am Kapitalmarkt. Durch die hohe Kreditwürdigkeit Deutschlands würde so der gemeinsame Zinssatz für verschuldete Länder sinken, die daraufhin wieder Staatsanleihen emittieren und günstiger Kredite aufnehmen könnten.

Dies impliziert allerdings auch eine gemeinschaftliche Haftung aller Staaten für die Schulden der jeweils anderen Mitglieder ohne erwartete Gegenleistung; für Eurostaaten mit negativem Haushaltsdefizit würde also kein Anreiz mehr bestehen Haushaltskonsolidierung zu betreiben. Darüber hinaus müssten die Mitgliedsstaaten der Währungsunion auf nationale Haushaltsrechte und Souveränität verzichten, würden Eurobonds eingeführt werden. (Botta 2013)

In dieser Debatte entspricht meine Meinung der deutschen Position, die sich gegen Eurobonds ausspricht aus folgenden Gründen: Im Gegensatz zu Eurobonds haftet jedes Land beim Europäischen Stabilitätsmechanismus nur gemäß seinem Anteil - im Falle Deutschlands also maximal 190 Milliarden Darüber hinaus würden Eurobonds zwar das Ende der Schuldenkrise herbeiführen, meiner Meinung nach würden sie aber nicht das Grundsatzproblem lösen, das in der Europäischen Union herrscht, nämlich das die Wettbewerbsunterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten noch zu unterschiedlich sind.

Ob dieses strukturelle Problem durch eine gemeinsame Bankenunion und einheitliche Fiskalpolitik beseitigt werden kann, bleibt abzuwarten. Sicher ist zumindest, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus bereits erste Erfolge vermelden konnte, als vergangene Woche die europäische Presse verkündete, dass Spanien keine finanzielle Hilfe mehr vom Rettungsschirm in Anspruch nehmen muss. (Berschens und Grüttner, Spaniens Weg in die Freiheit 2013)

Literaturverzeichnis

Berschens, Ruth. „Zurück an die Märkte.“Handelsblatt, November 2013: 13.

Berschens, Ruth, und Anne Grüttner. „Spaniens Weg in die Freiheit.“Handelsblatt, November 2013: 6-7.

Blankart, Prof. Dr. Charles B. „Hochschulbibliothek Reutlingen University.“Europ ä ischer Stabilit ä tsmechanismus: Wie weit umschulden, wie weit aushelfen? 1. März 2011. (Zugriff am 12. November 2013).

Botta, Alberto. „Fiscal policy, Eurobonds, and economic recovery: heterodox policy recipes against financial instability and sovereign debt crisis.“Business Source Complete,EBSCOhost. April 2013. http://web.ebscohost.com/ehost/detail?vid=3&sid=a7a91df7-3d20-4084-8f7c- ad3889158f9a%40sessionmgr11&hid=25&bdata=JnNpdGU9ZWhvc3QtbGl2ZQ%3d%3d# db=bth&AN=87441585 (Zugriff am 17. 11 2013).

Bundesministerium der Finanzen . 21. 5 2012. http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Europa/Stabilisierung_des_ Euroraums/Stabilitaetsmechanismen/EU_Stabilitaetsmechanismus_ESM/eu_stabilitaets mechanismus_esm.html (Zugriff am 13. 11 2013).

Cünnen, Andrea, und Jan Hildebrand. „Erste Anleihe erfolgreich platziert.“Handelsblatt, 9. Oktober 2013: 5. dpa, Reuters. „Spanische Bankia erhält 4,5 Milliarden Euro Soforthilfe.“Die Zeit, September 2012.

Europ ä ische Zentralbank . 1. Juli 2013. http://www.ecb.europa.eu/ecb/orga/capital/html/index.de.html (Zugriff am 13. November 2013).

Rompuy, Hermann van, und Manuel Barroso. „Europäischer Rat.“ 2. Februar 2012. http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf (Zugriff am 13. 11 2013).

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Europäischer Stabilitätsmechanismus. Der Aufbau der Finanzstruktur
Auteur
Année
2013
Pages
14
N° de catalogue
V275587
ISBN (ebook)
9783656680727
ISBN (Livre)
9783656680710
Taille d'un fichier
1050 KB
Langue
allemand
Mots clés
europäischer, stabilitätsmechanismus, aufbau, finanzstruktur
Citation du texte
Yannick Rust (Auteur), 2013, Europäischer Stabilitätsmechanismus. Der Aufbau der Finanzstruktur, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275587

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