Dem Antragsteller X. hätte bereits ab dem 01.04.2011, dem Eingangsdatum seines Antrages, Arbeitslosengeld II (Alg II) zugestanden. Anträge müssen gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB I auch von nicht zuständigen Leistungsträgern entgegengenommen und an den zuständigen Leistungsträger unverzüglich weitergeleitet werden (§ 16 Abs. 2 Satz 1 SGB I), hier an das Jobcenter. So kann die Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens gem. § 9 Satz 2 SGB X erfüllt werden. Die Geltung des Antrags erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem er bei einer Stelle abgegeben wurde bzw. eingegangen ist (§ 16 Abs.2 Satz 2 SGB I). Gem. § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II wirkt ein Antrag auf Leistungen auf den Ersten des Monats zurück, somit hätten X. Leistungen ab dem 01.04 2011 zugestanden. Unter Berücksichtigung des § 62 SGB X be-stimmt § 84 Abs. 1 SGG, dass der Widerspruch des Herrn X. innerhalb eines Monats schrift-lich bzw. zur Niederschrift eingereicht werden muss. Die Frist für den Widerspruch beginnt mit dem Tage nach der Zustellung des Verwaltungsaktes (§ 64 Abs. 1 SGG). Dies hat gem.
§ 84 Abs. 1 SGG bei der Stelle zu geschehen, welche den Verwaltungsakt erlassen hat. Ge-mäß § 84 Abs. 2 SGG hat jedoch auch eine andere als die zuständige Stelle Weiterleitungs-pflicht, sofern der Widerspruch bei ihr eingereicht wurde.
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Inhaltsverzeichnis
- Sozialverwaltungsverfahrensrecht
- ,,Was für ein hin und her“
- ,,Der ordentliche Ausländer“
- ,,Der gehörlose Ausländer“
- ,,Der faule Kranke?“
- ,,Der Übermütige“
- a)
- b)
- c)
- Existenzsicherungsrecht
- a):,,Alg II: Frau Huber mit ihrem Sohn“
- b):,,Grundsicherung im Alter“
- ,,Erstattungsanspruch von Alg II“
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Modul befasst sich mit den Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit, insbesondere mit dem Verwaltungsrecht und besonderen Rechtsgebieten. Die Ausführungen befassen sich mit verschiedenen Fallbeispielen aus dem Bereich der Sozialverwaltung, die wichtige Aspekte des Sozialverwaltungsverfahrensrechts und des Existenzsicherungsrechts beleuchten.
- Die Anwendung von Rechtsnormen im Sozialverwaltungsverfahrensrecht
- Fristsetzungen und Fristenüberschreitungen im Verwaltungsverfahren
- Die Bedeutung der Amtssprache und der Übersetzung von Dokumenten
- Die Mitwirkungspflicht von Antragstellern im Verwaltungsverfahren
- Die rechtlichen Grundlagen der Sozialhilfe und der Existenzsicherung
Zusammenfassung der Kapitel
1. Sozialverwaltungsverfahrensrecht
1.1 „Was für ein hin und her“
Dieses Kapitel behandelt die rechtliche Situation eines Antragstellers, dem Arbeitslosengeld II zusteht. Es werden die Fristen für die Antragstellung und den Widerspruch sowie die Weiterleitungspflicht von nicht zuständigen Leistungsträgern beleuchtet.1.2 „Der ordentliche Ausländer“
Dieser Abschnitt befasst sich mit der Antragstellung in ausländischer Sprache und der Fristsetzung für die Einreichung einer Übersetzung. Die Fristberechnung unter Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen wird erläutert.1.3 „Der gehörlose Ausländer“
Hier wird die Argumentation mit § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB I in Bezug auf die Verwendung von Gebärdensprache im Verwaltungsverfahren hinterfragt.1.4 „Der faule Kranke?“
Dieses Kapitel behandelt die Mitwirkungspflicht von Antragstellern bei der Klärung des Sachverhalts. Die Rolle der prüfenden Behörde und die Notwendigkeit der Heranziehung aller relevanten Umstände werden untersucht.1.5 „Der Übermütige“
- a) Dieser Teil betrachtet die Auszahlung von Sozialhilfe ohne einen schriftlichen Antrag und die Folgen einer Verwechslung durch den Sachbearbeiter. Die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes und die Frage des Vertrauensschutzes werden analysiert.
- b) Es wird die Situation betrachtet, wenn das Sozialamt erst nach 14 Monaten über eine Rücknahme des Verwaltungsaktes entscheidet. Die Erstattungspflicht des Begünstigten wird diskutiert.
Schlüsselwörter
Die vorgestellten Fallbeispiele fokussieren auf relevante Rechtsnormen im Sozialverwaltungsverfahrensrecht und im Existenzsicherungsrecht, wie beispielsweise das Sozialgesetzbuch I (SGB I), das Sozialgesetzbuch X (SGB X), das Sozialgesetzbuch II (SGB II), das Sozialgesetzbuch V (SGB V) und das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Weitere wichtige Schlagworte sind: Antragstellung, Widerspruch, Fristensetzung, Amtssprache, Übersetzung, Mitwirkungspflicht, Verwaltungsakt, Rücknahme, Vertrauensschutz, Sozialhilfe, Existenzsicherung.- Citation du texte
- Annett Hornung (Auteur), 2013, Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit. Verwaltungsrecht und besondere Rechtsgebiete, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275701