Das Bedingungslose Grundeinkommen. Finanzierbarkeit, Chancen, Risiken.


Texto Academico, 2008

28 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Finanzierbarkeit des BGE
2.1. Auskömmliche Höhe eines BGE
2.2. Finanzierbarkeit eines BGE

3. Chancen und Risiken
3.1. Persönliche Chancen und Risiken
3.2. Gesellschaftliche Chancen und Risiken

4. Anreizwirkung auf Erwerbstätigkeit trotz Grundeinkommen

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

1. Einleitung

Seit Entstehung der menschlichen Zivilisation, haben sich die sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen, der technologische Entwicklungsstand, sowie die Formen des Zusammenlebens permanent fortentwickelt. Damit ging eine dramatische Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse einher.

Auch Werte und Begriffsdefinitionen unterliegen einem beständigen Wandel, so zum Beispiel das Verständnis von Arbeit und seiner gesellschaftlichen Stellung gegenüber Muse und Freizeit. Das Wort Arbeit entstammt dem indogermanischen Wortstamm „orbho“ und heißt so viel wie "verwaist" oder "zu schwerer körperlicher Tätigkeit verdingt"[1] und deutet auf eine Mühsal oder Qual hin. Weitere Herleitungen, wie „labor“ (lateinisch), „tripalare“ (spätlateinisch) = quälen, „rabu“ (slawisch) = Fronarbeit besetzen alle den Begriff der Arbeit mit einem negativen Vorzeichen. Daneben kann unter Arbeit (work, opera) auch etwas Positives wie Werk, Leistung oder Schöpfungsergebnis verstanden werden.[2]

Ein Konzept, das im Konfliktbereich zwischen diesen beiden Bedeutungsdimensionen steht, ist das bedingungslose Grundeinkommen. Ideen dazu sind ebenso wenig neu, wie sie sich eindeutig politischen Lagern zuschreiben lassen. Linke und konservative Politiker, Unternehmer, Wissenschaftler, Arbeitslose und Angestellte, Menschen aus allen Bevölkerungsschichten können sich dafür begeistern.

In dieser Arbeit soll zunächst die Frage der Finanzierbarkeit eines solchen Grundeinkommens erörtert werden. Dazu ist es unerlässlich zu definieren, wie hoch ein auskömmliches bedingungsloses Grundeinkommen sein muss, um die gewünschte Wirkung auf Arbeitsmarkt, Individuum und Gesellschaft entfalten zu können. Ob der errechnete Betrag jedoch auch aufgebracht werden kann, wird im Anschluss untersucht. Dazu werden die jetzigen Transferzahlungen als Basis herangezogen und eine mögliche Finanzierung aufgezeigt. Nachdem die finanzielle Seite beleuchtet wurde, geht es um die Chancen und Risiken für die einzelnen Menschen und die Gesellschaft als Gesamtheit. Ein Punkt dieser Untersuchung ist, wie gewährleistet werden kann, dass trotz Grundeinkommens Arbeitskräfte in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

2. Finanzierbarkeit des BGE

2.1. Auskömmliche Höhe eines BGE

Viele sprechen davon, dass ein BGE in seiner Höhe so bemessen sein muss, dass damit die Grundbedürfnisse befriedigt werden können und andererseits eine gesellschaftliche Teilhabe möglich ist. Einige äußern sich jedoch nicht zu dessen Höhe, weil sie sich dann auch mit der Finanzierungsfrage konfrontiert sehen. Es ist jedoch unerlässlich sich mit der Höhe des Grundeinkommens zu beschäftigen, da nur darüber die Frage bzgl. der Finanzierbarkeit und der Akzeptanz beantwortet werden kann. Sollte der Betrag zu niedrig sein, so ist es per Definition kein BGE, da ein faktischer Zwang zur Arbeit besteht. In diesen Fällen kann man es eher als Lohnzuschuss für Arbeitgeber betrachten, da die Menschen, weiterhin zur Arbeit gezwungen sind. Wäre es zu hoch ausgelegt, kann zum einen die Finanzierbarkeit in Frage gestellt sein und zum anderen die Gefahr bestehen, dass ein zu großer Personenkreis sich vollständig vom Erwerbsleben verabschiedet. Damit wäre dann nicht nur die Finanzierung unmöglich, sondern auch unsere gesamtwirtschaftliche Basis gefährdet. Bei denjenigen die sich auf einen Betrag festgelegt haben (Althaus 600, Grüne 800, BAG 950,) lässt sich keine Begründung für die Höhe des Betrages erkennen. Aufgrund der Wichtigkeit soll an dieser Stelle versucht werden einen angemessenen Betrag für ein auskömmliches BGE zu ermitteln. Hierzu soll eine Eingrenzungsmethode angewendet werden.

Um berechnen zu können wie hoch ein BGE sein muss, um einerseits die Grundbedürfnisse wie Nahrung, Wohnen, Kleidung und anderseits die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ist es unerlässlich, sowohl das durchschnittliche Einkommen als auch den durchschnittlichen Verbrauch der Bevölkerung zu kennen. Für letzteres kann der Warenkorb verwendet werden. Dieser wird hier in seiner Gewichtung aus 2005 herangezogen.

Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht definiert die Armutsgrenze bei 781 € (netto nach Sozialversicherungsabgaben). Also muss der Betrag des BGE gemäß Definition darüber liegen, da sonst bei 781 € nicht von Armut gesprochen würde, wenn der Betrag auskömmlich wäre. Da Hartz IV wegen des Wohnungszuschusses regional abweicht erreicht, kann dieser Satz nicht exakt bestimmt werden, liegt aber in etwa in gleicher Höhe. Deshalb können 781 € als Untergrenze definiert werden.

Das Durchschnittseinkommen liegt laut 3. Armuts- und Reichtumsbericht bei 1.302 €.[3] Wenn der Bevölkerungsdurchschnitt monatlich 1.302 € netto zur Verfügung hat, muss davon ausgegangen werden, dass diese Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, da sonst kein gesellschaftliches Leben stattfinden würde. Damit muss ein existenzsichernder Betrag, der auch eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, zwischen 781 € und 1302 € liegen.

Geht man nun davon aus, dass Teile des Einkommens, auch deswegen nötig sind um seine Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit auszuführen, so können diese Beträge von den 1.302 € abgezogen werden. Weiterhin muss davon ausgegangen werden, dass nicht erwerbstätige Menschen, mehr Zeit haben um selbst zu kochen und Tätigkeiten auszuführen, die sie bisher käuflich erworben haben. All diese Beträge können ebenfalls abgezogen werden. Auch Dinge, die nicht für eine gesellschaftliche Teilhabe notwendig sind. Darunter versteht der Autor z.B. Tabakwaren und alkoholische Getränke (Position 02 des Warenkorbes). Der Warenkorb wird aus etwa 700 einzelnen Waren und Dienstleistungen ermittelt. Diese werden letztlich in 12 Hauptgruppen zusammengefasst. Die Positionen 04, 05, 06, 08 hängen nicht mit einer Erwerbstätigkeit zusammen und scheinen daher auch nicht reduzierbar. Hingegen können bei Position 01, 03, 07 und 12 bei Nichterwerbstätigkeit z.T. erhebliche Beträge eingespart werden, da diese Bedürfnisse zum Teil selbst erfüllt werden können oder teilweise nicht mehr entstehen. Am Beispiel der Position 07 sei dies kurz erklärt. Für einen Betrag von ca. 60 € können öffentliche Nahverkehrsmittel genutzt werden, sodass eine volle Mobilität erhalten bleibt. Auch die Positionen 09 und 11 können reduziert werden, da hier auch noch eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet ist, wenn der Umfang an finanziellen Mitteln nur in begrenztem Maße zur Verfügung steht. Einzig der Betrag für Bildung scheint dem Autor also wesentlich zu niedrig. Deshalb geht er davon aus, dass dieser Betrag auch im Sinne der Gesellschaft wesentlich erhöht werden sollte. Bei einer Erhöhung um 200 %, entspricht das einem Betrag von 18,23 €.

Im Folgenden ist die Berechnung dargestellt. Das Durchschnittseinkommen wird im ersten Schritt auf die Bestandteile des Warenkorbes verteilt. Danach werden die Positionen gekürzt oder eliminiert, die für eine basale gesellschaftliche Teilhabe nicht nötig sind.

Der sich ergebende Restbetrag stellt nach Ansicht des Autors, den Betrag dar,

der für ein BGE ausreichend sein müsste.

Abbildung in dieserLeseprobenichtenthalten

Abbildung 1: Berechnung eines BGE

Quelle: Statistisches Bundesamt (Warenkorb); Tabelle eigene Darstellung

Errechnet man nun aus diesen Annahmen einen Gesamtbetrag summiert sich das auskömmliche Grundeinkommen auf 946 €.

Darin nicht enthalten ist ein Krankenversicherungsbeitrag. Hier setzen wir die bisherigen Gesamtkosten an, weswegen wir wie beim Althausmodell pro Einwohner 200 € monatlich veranschlagen.

Damit ergibt sich ein Wert von 1.146 €, der nach Meinung des Autors als Basis herangezogen werden kann, um weitere Berechnungen anzustellen. Der Autor sieht die Annahmen gemäß Definition Netzwerk Grundeinkommen nicht verletzt, wenn Kinder und Jugendliche einen geringeren Betrag erhalten, da diese einen geringeren Bedarf als Erwachsene haben, der hauptsächlich auf einen nur anteiligen Wohnraum zurückzuführen ist. Deshalb erscheint es sinnvoll, Kindern bis 15 Jahren den halben Betrag zu überweisen und 16 bis 18-jährigen 62%. Die eigenen Berechnungen dazu sind im Anhang abgebildet.

Damit können wir nun den Finanzierungsbedarf für die Gesamtbevölkerung ermitteln:

Abbildung in dieserLeseprobenichtenthalten

Abbildung 2: Finanzierungsbedarf eines BGE

Quelle: Statistisches Bundesamt (Einwohnerzahl, 2006); Tabelle (eigene Berechnungen)

Dies ergibt pro Jahr einen Finanzbedarf von 1.056 Mrd. €. Die Modelle von Althaus, BAG und Grünen sind im Anhang 3 abgebildet. Der Finanzbedarf der anderen Modelle liegt zwischen 740 Mrd. € (Althaus), 920 Mrd. € (Grüne) und 1.055 Mrd. € (BAG).

Da diese Berechnung eine von vielen Möglichkeiten ist, wie man einen angemessenen Betrag ermitteln kann, muss letztlich über die Höhe im gesellschaftlichen Konsens entschieden werden. Ein möglicher Betrag wird wahrscheinlich zwischen dem Wünschenswerten und dem Machbaren liegen. Entscheidet ist, welcher Betrag ist finanzierbar. Ein Euro Grundeinkommen pro Monat und Person, bedeutet eine Mrd. zusätzlichen Finanzierungsbedarf pro Jahr. Deswegen werden wir uns im nächsten Schritt ansehen, wie die Finanzierungsmöglichkeiten aussehen, basierend auf den heutigen Transferzahlungen.

2.2. Finanzierbarkeit eines BGE

Wenn man über die Finanzierbarkeit eines BGE diskutieren will, muss man sich zunächst die gegenwärtige Kosten- und Finanzstruktur unserer Volkswirtschaft ansehen. Das BIP 2007 betrug 2.423 Mrd. €. Die Staatausgaben beliefen sich auf 1.067 Mrd. €, was einer Staatsquote von 44 % entspricht.[4] In diesem Betrag sind alle Einnahmen der Sozialversicherungen enthalten.

Ein BGE stellt einen Sozialtransfer für alle Bürger dar. Deshalb kann man in einem vereinfachten Modell davon ausgehen, dass alle bisherigen Sozialtransfers zusammengefasst und als einheitlicher Grundbetrag in Form eines BGE pauschal an alle Bürger gleichmäßig ausgezahlt werden. Würde die Höhe der bisherigen Sozialleistungen dem Gesamtbetrag eines auskömmlichen Grundeinkommens entsprechen, könnte man ein BGE aus monetärer Sicht problemlos einführen. Um dies zu prüfen, betrachten wir uns die volkswirtschaftlichen Daten. Laut VGR wurden 2007 für „Monetäre Sozialleistungen“ und „Soziale Sachleistungen“ zusammen 598 Mrd. € ausgegeben.[5]

[...]


[1] o.V. Was ist eigentlich "Arbeit"? (2008)

[2] Vgl. Fisch, S. (2000) S. 7

[3] eigene Berechnungen: 1302 € entsprechen 100 % des Medianeinkommens

[4] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.) (2007) S.252

[5] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.) (2007) S. 252

Final del extracto de 28 páginas

Detalles

Título
Das Bedingungslose Grundeinkommen. Finanzierbarkeit, Chancen, Risiken.
Universidad
Frankfurt School of Finance & Management
Autor
Año
2008
Páginas
28
No. de catálogo
V275721
ISBN (Ebook)
9783656678922
ISBN (Libro)
9783656678960
Tamaño de fichero
537 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
grundeinkommen, BGE, bedingungslos, Bürgergeld, EInkommen, Zukunft
Citar trabajo
Frank Müller (Autor), 2008, Das Bedingungslose Grundeinkommen. Finanzierbarkeit, Chancen, Risiken., Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275721

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