Sozialethik. Das bedingungslose Grundeinkommen


Term Paper, 2012

20 Pages, Grade: 1.7


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Die Begriffsbestimmung

3. Die Geschichte des bedingungslosen Grundeinkommens

4. Situationsanalyse
4.1 Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit
4.2 Wirtschafts- und Sozialwort der Kirchen zum Arbeitsethos
4.3 Kriterien für das bedingungslose Grundeinkommen
4.4 Kriterien gegen das bedingungslose Grundeinkommen

5. Der sozialethisch-theologische Befund
5.1 Die Lebensdienlichkeit der Ökonomie für den Menschen
5.2 Gerechtigkeitsethos - Solidarität und Gleichheit
5.3 Menschenwürde - Das Leben hat Vorrang vor aller Leistung

6. Normen, ethische Grundprinzipien, sozialethische Maximen
6.1 Fundamentalprämissen
6.2 Grundprinzipien der Wirtschafts- und Sozialethik
6.3 Sozialethische Maximen der Sozialwissenschaften
6.4 Das bedingungslose Grundeinkommen als Bürgerrecht?

7. Abgeleitete Handlungsmöglichkeiten

8. Fazit

9. Urteilsentscheid

10. Literaturverzeichnis
10.1 Quellen:
10.2 Sekundärliteratur:

1. Einleitung

Von Unternehmen bis zu Arbeitsloseninitiativen, von marktliberalen Ökonomen bis zu Attac, von der Piratenpartei bis zur Linkspartei: Unter der Bezeichnung „bedingungsloses Grundeinkommen“ fordern Befürworter aus unterschiedlichsten Kreisen nichts Geringeres als eine radikale Umgestaltung des Sozialstaats. Ein individuell ausbezahltes Einkommen für alle, ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gegenleistung, ist der Kern der Idee. Im Zuge hoher Unzufriedenheit weiter Teile der Bevölkerung mit den Reformen des Arbeitsmarktes (Hartz I-IV) bietet diese Forderung offenbar eine potentielle Alternative.

Diese Hausarbeit befasst sich mit der Frage: Kann das „bedingungslose Grundeinkommen“ als sozialpolitisches Instrument für die Integration der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen wirksam sein und ist es aus sozialethischertheologischer Perspektive gerechtfertigt?

Dafür wird zunächst eine Eingrenzung des Begriffs „bedingungsloses Grundeinkommen“ vorgenommen und seine Entstehungsgeschichte in Grobform nachgezeichnet. Es folgt eine Situationsanalyse, in denen Kriterien für und gegen das bedingungslose Grundeinkommen gesammelt werden, die für die Beantwortung der Frage nach der Wirksamkeit und der moralischen Rechtfertigung des „bedingungslosen Grundeinkommens“ wichtig sind. Auf die differenzierten Modelle kann hier aus Platzgründen nicht eingegangen werden. Daraufhin werde ich den sozialethisch-theologischen Befund in Zusammenhang mit gewonnen theologischen Überzeugungen der christlichen Kirchen, Theologen und Ethiker erstellen. Im Anschluss daran werden Normen und Kriterien für sozialethische Grundprinzipien festgelegt, um letztlich zu konkreten Handlungsanweisungen und einem Urteilsentscheid zu kommen.

2. Die Begriffsbestimmung

Das „bedingungslose Grundeinkommen“ lässt sich von anderen Konzepten vor allem durch seine Beziehung zum Arbeitsmarkt unterscheiden. Für eine „traditionelle“ Grundsicherung gilt in der Regel: „Erwerbsarbeit hat den Vorrang vor dem Bezug der Grundsicherung. Grundsicherung bleibt eng an Erwerbsarbeit gekoppelt und Arbeitsmarktpolitik ein relevantes Politikfeld, um möglichst allen erwerbsfähigen Personen in den Arbeitsmarkt einzugliedern.“1 Das bedingungslose Grundeinkommen ist somit zu unterscheiden von Leistungen wie Sozialhilfe / Arbeitslosengeld II, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, die entweder an eine vorher erbringende Leistung oder eine Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsverpflichtung gekoppelt sind, oder/und überdies bedürftigkeitsabhängig sind.2

Das „Netzwerk Grundeinkommen“3 nimmt eine viel zitierte konkrete Bestimmung vor, indem es folgende vier Kriterien vorgibt, die mindestens erfüllt sein müssen:

„existenzsichernd, individueller Rechtsanspruch, keine Bedürftigkeitsprüfung, kein Zwang zur Arbeit. (…) Das Grundeinkommen soll so hoch sein, dass es gesellschaftliche Teilhabe garantiert und individuell, unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen von Ehegatten, Eltern und erwachsenen Kindern gezahlt werden. Eine Bedürftigkeitsprüfung wird abgelehnt, aber natürlich wird das Grundeinkommen mit dem Steuer-und Beitragssystem abgestimmt.“4 Unabhängig von der sonstigen finanziellen Situation und unabhängig von Erwerbseinkommen soll das Grundeinkommen also einen gewissen Lebensstandard ermöglichen. Hinzuverdienste durch Erwerbsarbeit sollen möglich bleiben. Die Organisation der Finanzierung werden in den meisten Modellen dem Staat oder supranationale Organisationen wie EU und UNO überantwortet. Die Finanzierungsquellen sind unterschiedlich, meist werden Steuern auf Arbeitseinkommen, Konsum oder Vermögen angeführt. Eigentlich alle Befürworter heben die Sparpotentiale der Maßnahmen im administrativen Bereich hervor, da keine Bedürftigkeitsprüfungen und keine Überprüfung der Arbeitswilligkeit mehr nötig sind.

3. Die Geschichte des bedingungslosen Grundeinkommens

„Die Idee eines garantierten Einkommens tritt erstmals bei Thomas Morus (1478- 1553) auf mit dem Argument, sie sei geeigneter zur Kriminalitätsbekämpfung als die Todesstrafe.“5 Johannes Vives (1492-1540) empfiehlt hingegen anstelle privater Armenfürsorge eine almosenfinanzierte öffentliche Fürsorge einzurichten. „Basierend auf dem jüdisch-christlichen Prinzip der Nächstenliebe sei diese zudem nicht nur effizienter, sie lasse sich darüber hinaus praktischerweise mit einer Arbeitsverpflichtung verknüpfen. Verschiedene europäische Städte orientieren sich nach dieser Idee und richten in den folgenden Jahrzehnten Bedürftigenhilfen ein. Entgegen Vives Idee findet sich bei Thomas Paine (1737-1809) der Vorschlag für eine Zahlung an alle BürgerInnen ohne Gegenleistung.“6

„Nach Paine existieren zwei Arten des Eigentums: Erstens das natürliche, allen Menschen zustehende Eigentum, wie es bei den nordamerikanischen Ureinwohnern vorzufinden sei; und zweitens das künstlich geschaffene Eigentum. Nach Paine würden die Ureinwohner Armut und Ungleichheit der europäischen Zivilisation nicht kennen. Aus diesem Umstand schließt Paine, dass das künstliche System des Grundeigentums im Besitz Weniger für die Armut in Zivilisation verantwortlich sei.“ Ein einzelner Mensch aber, etwa auf einer einsamen Insel lebend, wäre nie imstande alleine durch Grundbesitz einen vergleichbaren Reichtum zu erwirtschaften. Vielmehr biete erst der gesellschaftlich rechtliche Rahmen die Möglichkeit höherer Besitzakkumulation.7 Da jedoch ein naturrechtlicher Anspruch eines jeden Menschen auf Eigentum in der zivilisierten Gesellschaft für Paine nicht erfüllbar ist, ohne entweder mit Rousseau „zurück zur Natur“ zu müssen oder mit den Frühsozialisten die Vergesellschaftung des Besitzes anzustreben, soll ein Recht auf Entschädigung etabliert werden. „Dies ist zum Unterschied zu historischen Vorläufern ausdrücklich nicht als mildtätige Geste zu verstehen, sondern als legitimes Recht auf Entschädigung. Vom Recht auf Entschädigung profitieren aber auch die Grundbesitzer, da durch diese Zahlungen ihr privates Eigentum nicht mehr in Frage gestellt sein würde.“8 Der englische Philosoph John Stuart Mill (1806-1873) sowie der Philosoph und Nobelpreisträger Bertrand Russel (1872-1970) sprechen sich ebenso für eine Gesellschaft aus, welche die Vorteile von Anarchismus und Sozialismus miteinander verbindet und außerdem ein die Grundbedürfnisse befriedigendes Sozialeinkommen für alle einrichtet.9 In den USA wird der Begriff des bedingungslosen Grundeinkommens trotz der höchst unterschiedlichen Ausprägungen der Modelle, welche sich politisch sowohl linker wie rechter Sozialpolitik zuordnen lassen, heute vor allem mit dem Namen Milton Friedman in Verbindung gebracht. Die verschiedenen und einander häufig nicht beachteten Ansätze werden mittlerweile vom Basic Income Earth Network (BIEN) zueinander geführt, dessen Gründung 1994 beschlossen wurde und aus dem Basic Income European Network hervorging. BIEN veranstaltet zweijährig ein Kongress. In der weltweiten Debatte geht es mittlerweile nicht mehr nur um den Austausch unterschiedlicher Ideen im nationalstaatlichen Rahmen, sondern vor dem Hintergrund der Globalisierungsprobleme auch um die Einrichtung eines weltweiten Grundeinkommens.10

4. Situationsanalyse

4.1 Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit

Dass Arbeit zu einem entscheidenden Inhalt des Lebens werden könnte, ist dem vorkapitalistischen Menschen in der Antike schlechterdings unvorstellbar. Mit der Reformation veränderte sich diese Wertung der Arbeit. Luther hatte eine Entwicklung angestoßen, die dahin führen sollte, dass nicht das beschauliche Leben, sondern die alltägliche Arbeit im Dienst am Nächsten und zur Ehre Gottes zum Ort der Berufung wurde.11 Grund gelegt wurde hier geistesgeschichtlich ein Wertimperialismus der Erwerbsarbeit, der zentral für die Entwicklung der Arbeitsgesellschaft wurde. Das Bedürfnis tätig zu sein, zu wirken, seine Fähigkeiten einzusetzen, ist tief in der menschlichen Natur verankert. Etwas anderes ist jedoch das unabdingbare Bedürfnis nach einem ausreichenden Einkommen zur Existenzsicherung. Der Kapitalismus hat beide Bedürfnisse verkoppelt und verschmolzen.

Max Weber nannte das „summem bonum“ der Arbeitsethik im Kapitalismus den Erwerb von Geld und immer mehr Geld (…) so rein als Selbstzweck gedacht.12 Ziel der Arbeit ist im soziologisch theologischen Sinn aber nicht dieser Beitrag zur Kapitalakkumulation, sondern der Aufbau der menschlichen Gemeinschaft. In der christlich-jüdischen Tradition ist Arbeit die Entfaltung der Kreativität des Menschen in der Mitarbeit der Schöpfung Gottes und im Dienst am Nächsten oder der Gemeinschaft. Diese elementare Bestimmung des Sinns menschlichen Handelns lässt sich keineswegs auf die Erwerbsarbeit beschränken, welche die Gesellschaft und das Zusammenleben benötigen, sondern besteht auch aus der Tätigkeit für das Gemeinwesen, soziale, kulturelle und politische Arbeit.

4.2 Wirtschafts- und Sozialwort der Kirchen zum Arbeitsethos

Die Kirchen haben in ihrem Wirtschafts- und Sozialwort die Arbeit als ein Menschenrecht gewürdigt und gesagt:

„Aus christlicher Sicht ist das Menschenrecht auf Arbeit unmittelbar Ausdruck der Menschenwürde. Der Mensch ist für ein tätiges Leben geschaffen und erfährt dessen Sinnhaftigkeit im Austausch mit seinem Mitmenschen. Menschliche Arbeit ist nicht notwendigerweise Erwerbsarbeit. Unter dem Einfluss der Industrialisierung hat sich das Leitbild von Arbeit allerdings auf Erwerbsarbeit verengt. Je mehr jedoch die mit dem technischen Fortschritt einhergehende Steigerung der Arbeitsproduktivität ein Wirtschaftswachstum bei gleichzeitiger Verringerung der Arbeitsplätze ermöglicht, desto fragwürdiger wird die Verengung des Arbeitsbegriffs auf Erwerbsarbeit. Deshalb kann die Gesellschaft dadurch humaner und zukunftsfähiger werden, dass auch unabhängig von der Erwerbsarbeit die Chancen für einen gesicherten Lebensunterhalt, für soziale Kontakte und persönliche Entfaltung erhöht werden.“13

[...]


1 Vgl Gubitzer, Luise und Heintel, Peter: Koppeln oder Entkoppeln: Grundsicherung versus Grundeinkommen. In Kitzmüller, Erich / Paul-Horn, Ina: Alternative Ökonomie. Wien / New York 1998, S. 37.

2 Vgl. Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. Entwürfe und Begründungen aus den letzten 20 Jahren. Frage-und Problemstellungen, 4. aktual. Ausgabe, Dresden 2004, S.16.

3 Das „Netwerk Grundeinkommen“ ist das größte deutschsprachige Netzwerk zu diesem Thema. Es wurde 2004 in Berlin gegründet. Siehe die Homepage unter www.grundeinkommen.de.

4 Http://www.grundeinkommen.de, 02.07.2012.

5 Vgl. Vanderborght, Yannick / Van Parijs, Phillipe. Ein Grundeinkommen für alle?, 2005, S.16.

6 Ebd.

7 Vgl. Füllsack, Manfred: Leben ohne zu arbeiten? Zur Sozialtheorie des Grundeinkommens, Berlin 2002, S. 105, Zu Lebzeiten Paines waren Grund und Boden die Primärquellen zur Akkumulation von Reichtum.

8 Vgl. Ackermann, Bruce / Alstott, Anne: Die Stakeholder-Gesellschaft. Frankfurt, 2001, S. 32.

9 Vgl. Vanderborght, Yannick / Van Parijs, Phillipe: Ein Grundeinkommen für alle? a.a.O. S. 24.

10 Vgl. Füllsack,Werner (Hrsg) Globale soziale Sicherheit Grundeinkommen weltweit,Berlin 2006, S. 82.

11 Vgl. Segbers, Franz: Bürgerrechte, soziale Rechte und Autonomie. In Nethöfel (Hrsg.) Verantwortungsethik als Theologie des Wirklichen, Vandenhoeck & Rupprecht, Göttingen, 2009, S. 190.

12 Vgl. Gorz, Andre: Arbeit zwischen Misere und Utopie, Frankfurt, 2000, S.102.

13 Segbers, Franz a.a.O. S. 191.

Excerpt out of 20 pages

Details

Title
Sozialethik. Das bedingungslose Grundeinkommen
College
CVJM-College Kassel
Course
Fundamentalethik, Wirtschaftsethik, Sozialethik,
Grade
1.7
Author
Year
2012
Pages
20
Catalog Number
V275743
ISBN (eBook)
9783656685463
ISBN (Book)
9783656685470
File size
431 KB
Language
German
Keywords
Fundamentalethik, Wirtschaftsethik, Sozialethik, Bedingungsloses Grundeinkommen, Grundsicherung, Erwerbsarbeit, Arbeitsethos, Kirche, Grundeinkommen, Gerechtigkeit, Gleichheit, Normen, Chancengleichheit, Ungeleichheit, Kapitalismuskritik
Quote paper
Christian Seel (Author), 2012, Sozialethik. Das bedingungslose Grundeinkommen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275743

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