Leseprobe
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Gewalt, Ethnizität und Anthropologie
2.1. Definition zu Gewalt
2.2. Überlegungen zu Gewalt und Krieg
2.3. Anmerkungen zu Ethnizität.
2.4. Anthropologie der Gewalt
3. Flüchtlinge und UNHCR
3.1. Flüchtlinge
3.2. UNHCR
4. Burma
5. Gewalt und Flucht in Burma
5.1. Gewalt gegen ethnische Minderheiten
5.2. Lage der burmesischen Flüchtlinge in Thailand
6. Conclusio
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Im Seminar „Anthropologie von Gewalt und Konflikt“ ging es darum, unterschiedliche Erscheinungsformen von Gewalt greifbar zu machen und sich auf verschiedenen Ebenen dieser Thematik zu nähern. Gewalt tritt als vielschichtiges Phänomen auf, welches im Seminar unter anderem auf folgende Art und Weise einer Analyse unterzogen wurde: Gewalt und Medien, Genozid und Holocaust, Staatsgewalt, Kontinuum von Gewalt, Staatsterror sowie alte und neue Kriege. Hinsichtlich Forschungen zu Gewalt sowie Untersuchungen zu Flüchtlingen gibt es bei diesen verwandten Themengebieten Überschneidungen.
In dieser Seminararbeit steht das Themenfeld Gewalt gegen ethnische Minderheiten und die daraus resultierende Flüchtlingsproblematik im Fokus der Betrachtung. Im Besonderen soll es dabei um in Burma lebende ethnische Minderheiten gehen, die zur Flucht aus ihren Dörfern gezwungen worden sind und nun Binnenflüchtlinge sind oder über die Grenze nach Thailand fliehen mussten. Dabei stehen die folgenden Fragen im Vordergrund: Welche Auswirkungen sind durch die Erfahrungen an Gewalt im alltäglichen Leben zu bemerken? Welche Formen gibt es, die Gewalt zu verarbeiten? Welcher Umgang findet mit den Tätern und den Opfern statt? Die Hypothese hierzu lautet, dass die Gewalt zu schwerwiegenden physischen und psychischen Beeinträchtigungen bei den Opfern führt und eine angemessene Behandlung der Flüchtlinge nicht gegeben ist, da oftmals die benötigten Ressourcen nicht zur Verfügung stehen. Ein Täter-Opfer-Umgang findet nicht statt, da die Täter in überwiegendem Maße straffrei bleiben.
2. Gewalt, Ethnizität und Anthropologie
Zum Einstieg in die Thematik wird es eine Definition und Überlegungen zum Begriff Gewalt geben. Anmerkungen zu Ethnizität wird in der Folge behandelt, um abschließend in diesem Kapitel einen Blick auf die Anthropologie der Gewalt zu richten. Dabei kommt es zu einer allgemeinen Einführung der Bezeichnungen, ohne speziell auf Burma Bezug zu nehmen. Die Problemfelder in Burma bezüglich Gewalt werden im weiteren Verlauf der Seminararbeit erörtert.
2.1. Definition zu Gewalt
Gewalt kann sowohl in eine physische wie auch in eine psychische Form unterteilt werden. Bei physischer Gewalt wird etwa durch die Kraft des Körpers oder mit Hilfe von Waffen Gewalt ausgeübt. Psychische Gewalt spiegelt sich beispielsweise wieder in verbalen Androhungen. Wenn es darum geht, worauf Gewalt abzielt, kann die Unterscheidung in direkter und indirekter Gewalt herangezogen werden. Von Johann Galtung wurde in den 1960er Jahren der Begriff der strukturellen Gewalt eingeführt (vgl. Orywal 1996: 14f). Dabei wurde der Versuch unternommen, „die ganze Bandbreite sozialer Ungerechtigkeiten in repressiven politischen, wirtschaftlichen und sozialen Strukturen zu erfassen. Obwohl sein Grundgedanke, repressive Verhältnisse als Form einer indirekten Gewaltausübung herauszustellen, treffend war, ist zu kritisieren, daß Strukturen nicht handeln können, sondern nur die in diesen Strukturen lebenden Menschen. Diese instrumentalisieren Strukturen, um ihre Interessen gegenüber andern durchzusetzen. Es sind also bestimmte Akteure (z.B. wirtschaftliche oder politische Eliten), die aufgrund bestimmter Interessen und Überzeugungen (z.B. Eigennutz, Prestigeerhalt, Klasseninteressen oder Überlegenheitsideologien) Strukturen erschafften oder diese nutzen, um andere Individuen oder Gruppen zu benachteiligen oder auszubeuten.“ (Orywal 1996: 15).
Von Galtung wurde sein strukturelles Konzept der Gewalt dahingehend erweitert, indem er von kultureller Gewalt sprach. Diese Bezeichnung von Gewalt erfüllte den Zweck, sowohl eine Legitimierung von direkter wie auch indirekter struktureller Gewalt zu erzielen. Galtung sieht kulturelle Gewalt im Überzeugungssektor von den jeweiligen Gesellschaften verankert, worin er Wissenschaft, Kunst, Sprache, Ideologie und Religion versteht. Im Bereich der feministischen Forschung von Frieden und Konflikte wird der Gewalt-Begriff noch durch die Bezeichnung der patriarchalen Gewalt ergänzt. Dabei wird zuerst einmal die Gewalt von Männern gegen Frauen – auf physischer oder psychischer Ebene – benannt. (vgl Orywal 1996: 15f). Bei einer größeren Ausdehnung der Bezeichnung ist darunter jedoch zu verstehen, dass „aus dieser geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Gewalt eine geschlechtsspezifisch immanente Gewalt“ (Orywal 1996: 16) wird.
Somit ist zusammenfassend einmal festzustellen, dass es physische, psychische, strukturelle, kulturelle und patriarchale Formen von Gewalt vorzufinden sind. Abschließend kann die Aussage getroffen werden: „Zur Vereinheitlichung der Diskussion um den Gewaltbegriff kann daher nur von der Position ausgegangen werden, daß Gewalt ein Mittel zum Zweck ist, d.h. ein sowohl von männlichen als auch weiblichen Akteuren eingesetztes physisches oder psychisches Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen.“ (Orywal 1996: 16). Im Allgemeinen kann zum Begriff Gewalt angeführt werden, dass es hierzu viele weitere Definitionen gibt, die sich oftmals daraus ergeben, aus welchem Blickwinkel es zu einer Untersuchung des Begriffes kommt und welche wissenschaftlichen Forschungsrichtungen sich damit auseinandersetzen.
2.2. Überlegungen zu Gewalt und Krieg
Gewalt kann dann auftreten, wenn es unterschiedliche Interessen und verschiedene Meinungen gibt, die nicht auf friedlichem Wege gelöst werden. Somit ist Gewalt „eine alltägliche Möglichkeit der Willensdurchsetzung.“ (Elwert 1998: 2). Fehlender Respekt und fehlende Anerkennung sind weitere wichtige Faktoren, die zu Gewalt führen können. Daher gilt es zu beachten: „Die Nichtanerkennung des Anderen als Anderer ist der Anfang aller Gewalt.“ (Wimmer 1996: 36). Von daher stellen sich unterschiedliche Interessenlagen sowie Nichtanerkennung von anderen Personen als Nährboden für Gewalt dar. Daraus muss nicht zwangsläufig Gewalt entstehen, dennoch ist sozusagen die Grundlage für den Ausbruch von Gewalt schon einmal gelegt.
Bei einer exakten Bestimmung von Gewalt kommt es häufig dazu, dass nicht vorhandene Rationalität und starke Emotionen damit in Verbindung gebracht werden. In diesem Zusammenhang gilt es jedoch zu benennen, dass es vor einer Verfestigung von Auseinandersetzungen erst zu einer Konstruktion von Konfigurationen kommen muss sowie zu einer Routinisierung von Sozialabläufen. Demnach ist fortlaufende Gewalt ein sozialer Prozess. Dabei werden Planung und Kalkulation, Rollen und Wege der Kommunikation sowie Sanktionen und Normen vorausgesetzt. Bei einem lang anhaltenden strategischen Gewalteinsatz ist es nötig, dass Planung und Logistik mit einbezogen werden. Wenn hierbei emotionales Handeln eingesetzt wird, ist dies nicht effektiv. Der Einsatz von Gewalt hat nicht zwingend zu erfolgen. Die Motivation sollte stets darin liegen, Gewalthandlungen zu verhindern. Gerade in Bezug auf Konfliktlösungen hat sich herausgestellt, dass die Aussicht auf einen Gewalteinsatz am höchsten ist, wenn erprobte Verfahren hinsichtlich der Bildung von Kompromissen nicht eingesetzt werden (vgl. Elwert 1998: 1ff). Elwert möchte demnach in die Diskussion bezüglich Gewalt einbringen, den Blickwinkel nicht zu sehr auf Irrationalität und Emotionen zu beschränken, sondern sich verstärkt auf den sozialen Prozess sowie auf Planung und Logistik zu fokussieren.
Für Wolf ist es für ein besseres Begreifen von Krieg und Frieden wichtig, erst einmal bezüglich Gewalt eine Unterscheidung herbeizuführen. Es gibt einerseits Gewalt zwischen einzelnen Personen, die sogenannte interpersonelle Gewalt, und andererseits Gewalt, die zum Einsatz kommt, um Konflikte zwischen verschiedenen Gruppierungen anzufeuern. Bei der interpersonellen Gewalt kann der Auslöser darin gefunden werden, dass der Drang besteht, in die Tätigkeiten eines anderen Menschen auf negative Art und Weise einzugreifen. Rache ist ebenfalls ein Motiv für ein wirkliches Unrecht, sowie auch für imaginäres Unrecht. Hierbei kann als finaler Akt der Gewalt eine Tötung stehen, jedoch handelt es sich hierbei nicht um einen Krieg. Ein tatsächlicher Krieg zeichnet sich dadurch aus, dass darin soziale Gruppierungen beteiligt sind, die einen Zusammenschluss von politischen Gemeinschaften darstellen. Der Ausgang des Krieges hat Auswirkungen auf das Gleichgewicht an Macht zwischen den einzelnen sozialen Gruppierungen. Von daher kann gesagt werden, dass es Personen gibt, die nur minimale Gewalt in interpersoneller Form ausüben, gleichzeitig jedoch ein hohes Maß an Gewalt ausüben, wenn Krieg gegen eine andere Gruppierung geführt wird. Gleichzeitig gibt es auch Personen, die keine kriegerischen Auseinandersetzungen führen und keine Gewalt anwenden, sondern beträchtliche Gewalt auf interpersoneller Ebene ausüben, um Einfluss auf das Gleichgewicht von Kräften zwischen verschiedenen Gruppierungen zu nehmen (vgl. Wolf 2007: 77f). Die Ausübung von Gewalt kann demnach zwischen einzelnen Personen oder verschiedenen Gruppierungen geschehen. Krieg beinhaltet dabei stets die Beteiligung von sozialen Gruppen.
2.3. Anmerkungen zu Ethnizität
In den anthropologischen Untersuchungen zu Gewalt nimmt unter anderem der Themenbereich Ethnizität einen wichtigen Stellenwert ein. Mit Ethnizität „wird der Prozeß der kulturellen Differenzierung von Bevölkerungsgruppen innerhalb von Staaten aufgrund von selbst-, aber auch fremdzugeschriebenen Traditionen bezeichnet.“ (Orywal 1996: 33). Die Auffassung, dass die Bildung eines Staates dazu führt, dass kulturelle Unterschiede zwischen einzelnen Gruppierungen in der Bevölkerung aufgehoben werden und sich anstelle dessen eine nationale Identität herauskristallisiert, stellt eine zentrale europäische Idee des 18. Jahrhunderts dar. Im Allgemeinen stand die Begünstigung einer kulturellen Einheit nicht im Interessenfeld der kolonialen Mächte, sondern Differenzen wurden mitunter durch die Kolonialmächte erst angeheizt, zum Dienste eigener Machtinteressen. Differenzen wurden somit als ethnische Abgrenzungen in die Zeit nach der kolonialen Phase transferiert. Nur etwa 10 % der Staaten weltweit sind von ethnischen Gruppierungen bewohnt, die gleichartige kulturelle Merkmale aufweisen. In Allgemeinen ist die Etablierung einer Ethnie als politische und staatstragende dominante Gruppierung zu erkennen. Auf der politischen Vorherrschaft einer ethnischen Gruppierung, verbunden mit der Durchsetzung nationaler identitätsstiftender Normen und Werte, beruht das Konzept des kulturellen Pluralismus (vgl. Orywal 1996: 33f).
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