"Der Hertzog zu Wuertenberg hatt das Hexenbrennen auch angefangen / in den Staetten / Dornstatt / Suendelfingen / Loewenberg / vnd zu Vaihingen / …"
So beginnt ein Zeitungsartikel aus dem Jahr 1616. Auch im Herzogtum Württemberg fan-den Hexenprozesse statt, doch wurden verhältnismäßig wenige Menschen hingerichtet. Was waren die Unterschiede zu den anderen Territorien des Deutschen Reiches? Wie verhielten sich die Theologen in Württemberg? Wie waren die rechtlichen Bestimmungen zu den Prozessen? Warum gab es keine Massenprozesse? Diesen Fragen soll in der folgenden Ausarbeitung auf den Grund gegangen werden. Zuerst wird ein Blick auf die Ausgangssituation im Herzogtum Württemberg geworfen. Weiterhin wird versucht, dem Leser einen Überblick über die 250 Jahre andauernde Hexenverfolgung zu geben. Im Anschluss wird auf das Rechtssystem und die Theologen in Württemberg eingegangen. Abschließend beschäftigt sich die Ausarbeitung noch mit dem typischen Ablauf eines Hexenprozesses.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Herzogtum Württemberg
3 Chronologie der Hexenverfolgung
3.1 Anfänge der Verfolgung
3.2 Höhepunkt der Hexenverfolgung in Württemberg
4 Justizsystem in Württemberg
4.1 Stadtgericht
4.2 Herzoglicher Oberrat
5 Gesetze zu den Hexenprozessen
6 Württembergische Geistliche und die Hexenprozesse
7 Ablauf eines Hexenprozess
8 Schluss
9 Literatur und Quellenverzeichnis
9.1 Quellenverzeichnis
9.2 Literaturverzeichnis
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