Rechnungslegung nach HGB. Übungsskript mit Aufgaben und Lösungen


Lecture Notes, 2013

70 Pages


Excerpt


I. KAPITEL; GRUNDLAGEN UND BASISELEMENTE DER BILANZIERUNG

Aufgabe 1; Größenkriterien

Die World of Sports KG produziert erfolgreich seit 50 Jahren Sportartikel im Sauerland, wo sie mit ca. 6.500 Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber ist.

In den Geschäftsjahren 1 bis 3 konnte sie ihren Umsatz von 120 Mio. € pro Jahr um 10 % steigern, die Bilanzsumme stieg hingegen von anfänglich 56,0 Mio. € um lediglich 5 % pro Jahr.

Im Jahr 4 senkte ein Rationalisierungsprogramm zwar die Mitarbeiterzahl auf 4.500,jedoch konnte dies durch eine Produktivitätssteigerung ausgeglichen werden. Die Bilanzsumme stieg dadurch auf 67 Mio. €, auch der Umsatz konnte erneut um 10% gesteigert werden.

Im Jahr 5 erlitt die KG einen Rückschlag aufgrund neuer Trendsportarten, dadurch mussten erneut 500 Mitarbeiter entlassen und ein Umsatzrückgang auf 75 Mio. € verbucht werden.

Um neue Investitionen besser finanzieren zu können, wurde die KG im Jahr 5 in eine AG umgewandelt und schließlich im Jahr 6 an die Börse geführt.

Erläutern Siejeweils für die Geschäftsjahre 1-6, welche Vorschriften hinsichtlich der externen Unternehmensberichterstattung für die World of Sports KG gelten.

Wiederholung: Welche Gesellschaften gibt es und wo sind diese geregelt?

- Kapitalgesellschaften: AG, GmbH, KGaA, S.E.

- Personengesellschaft: OHG, KG, GbR, Stille Gesellschaft, GmbH & Co.KG

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- Relevanz der Größe des Unternehmens

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Jahr 6 Einführung an die Börse, somit kapitalmarktorientiert. Keine weiteren Angaben.

KG → keine Kapitalgesellschaft

Somit gelten die Vorschriften für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aufgabe 2; Rechnungslegungspflicht

Das Konzemmutteruntemehmen Stichtag AG hat ihren Sitz in Nürnberg und ist im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Ihren Einzelabschluss stellt die Stichtag AG nach den Grundsätzen des HGB auf. Die Jahresabschlüsse für die Bilanzstichtage zum 31.12.2011 und 31.12.2012 enthalten folgende Informationen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

a) Nach welchen Bilanzierungsnormen muss die Stichtag AG für das am 01.01.2013 beginnende Geschäftsjahr ihren Einzel- und Konzernabschluss aufstellen?

Lösung: (VL-Folie 66)

AG ist am regulären Markt

➔ börsennotierte AG
➔ Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft nach §264d HGB

Laut IAS-Verordnung der EU:

Konzernabschluss (KA) nach IFRS (§315a Abs. lu.2 HGB)

Einzelabschluss (EA) ^ HGB weiterhin Pflicht

b) Welche Offenlegungspflichten sind im Geschäftsjahr 2013 zu erfüllen?

Lösung: unabhängig von den Größenklassen

- große KapGes gemäß §267 Abs. 3S.2 HGB

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

c) Welche Bilanzierungs- und Offenlegungsnormen waren von der Stichtag AG für Jahres- und Konzemabschluss ab dem 31.12.2012zu beachten, wenn sie weder an der Frankfurter Wertpapierbörse noch an einer anderen Börse notiert wäre und auch keine sonstigen Wertpapiere als Schuldtitel ausgegeben hätte?

Lösung: (VL-Folie 66)

nicht Börsennotierte AG

- AG ist Kapitalgesellschaft

Wahlrecht zwischen Konzernabschluss nach HGB und Konzernabschluss nach IFRS (§315a Abs. 3 HGB)

Für 2012 entweder Konzernabschluss nach IFRS oder nach HGB Einzenabschluss nach HGB; Konzernlagebericht nach HGB (vgl. a))

Offenlegungspflichten?

AG nicht mehr kapitalmarktorientiert, daher gilt nicht mehr Größe nach §267Abs.3 S.2 HGB

1. Jahr: UE & MA ^ Mittlere Größe

2. Jahr: UE & MA ^ Mittlere Größe

- keine Große, sondern mittelgroße Kapitalgesellschaft, da an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagenjeweils Kriterien des erfüllt
- größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung §327HGB

Aufgabe 3: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Gegen welche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verstößt die vorgeschlagene Gestaltung der nachfolgenden Sachverhalte:

i. Der Leiter des Rechnungswesens schätzt die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften auf ca. EUR 1.000.000. Um das ohnehin schlechte Jahresergebnis nicht noch weiter zu belasten, setzt er die Rückstellung jedoch nur mit EUR 150.000 an.

Lösung:

Richtigkeit & Willkürfreiheit

➔ Bücher müssen den Tatsachen entsprechen; objektiv und nachprüfbar sein

Vorsichtsprinzip

➔ "Eher ärmer als reicher rechnen!" (Gläubigerschutz)
➔ Höchster Wert muss angesetzt werden

ii. Um Bilanzrelationen zu wahren, beschließt der Finanzvorstand Warenlieferungen am Ende des Geschäftsjahres erst in der folgenden Periode zu verbuchen, um somit die Vorräte und Verbindlichkeiten um EUR 300.000 zu gering auszuweisen.

Lösung:

Vollständigkeit

➔ Alle buchungspflichtigen Vorgänge sind in der Bilanz zu erfassen.

Richtigkeit & Willkürfreiheit

➔ Bücher müssen den Tatsachen entsprechen

iii. Ein Maschinenbauunternehmen versendet am 31.12. eine Maschine, welche dem Kunden am 05.01. angeliefert wurde. Er bucht die Umsatzerlöse bereits mit Versendung der Maschine. Gefahrenübergang ist vertraglich erst bei Anlieferung der Maschine beim Kunden.

Lösung:

zu iii. Realisationsprinzip

➔ §252 Abs. 1 Nr. 4 HGB : Ansatz der Erträge erst bei vollständiger Leistungserbringung (Gefahrenübergang)

iv. Aufgrund der schlechten Ertragslage beschließt ein Unternehmen, erhaltene Mietvorauszahlungen vollständig im Geschäftsjahr als Ertrag auszuweisen. Mieterträge für den Zeitraum Juli 2011 bis Juni 2012.

Lösung:

zeitliche Abgrenzung

➔ periodengerechter Erfolgsausweis gemäß §252 Abs. 1 Nr. 5 HGB
➔ Mieteinnahmen lassen ihrer Natur nach eine genaue Periodenabgrenzung zu, weil sie stets auf einen bestimmten Zeitraum bezogen sind.
➔ Erträge von Juli 2011 bis Dezember 2011 (50% der gezahlten Miete -> 6/12) werden in 2011 erfasst
➔ Erträge von Januar 2012 bis Juni 2012 (ebenfalls 50% der gezahlten Miete) werden in 2012 erfasst

Aufgabe 4; Abgrenzungsgrundsätze

Die Baudenkmal-AG ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich, wobei das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Welchen Geschäftsjahren sind die folgenden Sachverhalte zuzuordnen? Begründen Sie ihre Antwort mit dem entscheidenden Abgrenzungsgrundsatz nach HGB!

a) Fertigungslöhne für Produkte, die in2010 hergestellt und in2011 verkauft wurden,
b) Drohende Verluste aus einem schwebenden Geschäft, welches im Geschäftsjahr 2011 abgeschlossen wurde,
c) Ankauf einer Produktionsmaschine im Januar 2011, derenNutzungsdauer drei Jahre beträgt,
d) Eingang eines fälligen Forderungsbetrages auf unser Bankkonto im März 2011 für eine Lieferung aus dem Geschäftsjahr 2010,
e) in2011 erhaltene Anzahlung auf einen langfristigen Fertigungsauftrag, welcher erst im Geschäftsjahr 2012 fertiggestellt wird,
f) Spekulationsgewinn, der in 2011 durch ein kurzfristiges Engagement in Immobilien erzielt wurde,
g) ein für 2013 von einem Kunden bestelltes Produkt wird aufgrund der gestiegenen Betonpreise im Jahre 2012 voraussichtlich einen Verlust von EUR 50.000 verursachen.

Lösung: VL-Folien 50/53

zu a) sachliche Abgrenzung

➔ Aufwendungen sind der Periode zuzurechnen, in der auch die sachlich zugehörigen Leistungen als Ertrag realisiert sind. Gegenüberstellung: Aufwand <-> Ertrag > Aufwand in 2011

2010:

Personalaufwand an Kasse (Cash-Flow Wirkung)

Fertigerzeugnisse an Bestandsmehrung (keine Jahresüberschuss-Wirkung)

2011:

Lagerabgang: Bestandsminderung an Fertigerzeugnisse

Buchung bei Gewinnrealisierung: Ford. aus LuL an UE (JÜ-Wirkung!)

2012:

Buchung bei Bezahlung: Bank an Ford. aus LuL

(keine JÜ-Wirkung, da reiner Aktivtausch) -> Cash-Flow Wirkung!

Zu b) Imparitätsprinzip §252 Abs. 1 Nr. 4 HGB

ungleiche Behandlung von Verlusten und Gewinnen

Verluste aus Geschäften, die durch den Kauf von Gütern oder den Abschluss von Verträgen eingeleitet wurden, aber noch nicht realisiert sind

Verluste so früh wie möglich erfassen, sobald sie mit ausreichender Sicherheit bekannt sind!

Wann setzen wir an?

Aufwand in 2011.

zu c) zeitliche Abgrenzung

Anschaffungskosten werden auf die Nutzungsdauer der Maschine verteilt. bspw. lineare Abschreibung

sachliche Abgrenzung

- anschließende Zurechnung der Erträge den Produkten, die mit Hilfe der Machinen erstellt wurden (vgl. a))

Gegenüberstellung: Aufwand <-> Ertrag

zu d) Realisationsprinzip §252 Abs. 1 Nr. 4 HGB

➔ bestimmt, wann Erträge realisiert sind Ertrag wurde in2010 erfasst, als der Gefahrenübergang vorüber war!

➔ Eingang der Zahlung ist GuV neutral Cash-Flow Wirkung

➔ Bank an Ford. aus LuL

§252 Abs. 1 Nr. 5 HGB -> unabhängig von den Zahlungen!

Zu e) Realisationsprinzip

Ertrag erst im Jahr der Fertigstellung und Auslieferung in 2012.

zu f) zeitliche Abgrenzung

Ertrag im Jahr 2011.

zu g) Imparitätsprinzip

- Es ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden!
- Drohender Verlust ist Aufwand des Jahres 2012 (50.000 EUR).

Aufgabe 5: Stichtagsprinzip (08.05.2013)

Unternehmer Fröhlich hat aus einer Warenlieferung in2012 eine Forderung gegenüber der Glücklich KG in Höhe von EUR 17.500. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation der Glücklich KG muss der Buchalter der Fröhlich KG zum Jahresabschluss 31.12.2012 davon ausgehen, dass die Forderung gegenüber dem Kunden nicht mehr beglichen wird. Im Dezember 2012 erbt Unternehmer Glücklich von seiner Urgroßmutter EUR 250.000. Einen Teil des Erbes möchte er in sein Unternehmen stecken, um seine Schulden vollständig zu tilgen und das Unternehmen umzustrukturieren. Fröhlich stellt den Jahresabschluss 2012 am 28.02.2013 auf. Die Information vom Erbe und der Tilgungsabsichten der Glücklich KG erhält Fröhlich wie folgt:

Falli: 15.02.2013 Fallii: 15.03.2013

Welche bilanzielle Auswirkung hat das Erbe von Glücklich in den beiden Fällen auf den Abschluss der Fröhlich KG zum 31.12.12?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aufgabe 6: Stichtagsprinzip (08.05.2013)

Die Feinkost AG, die im Weinhandel tatig ist, stellt am 08.02.2012 ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 auf. Am 05.01.2012 brennt esjedoch im Weinlager, so dass die gelagerten Weinflaschen und Weinfässer vollständig vernichtet wurden. Das Weinlager hatte am 31.12.2011 noch einen Buchwert von 100.000 EUR und zwischen dem 31.12.2011 und dem 05.01.2012 fanden keine Warenbewegungen statt.

Welche Auswirkung hat der Lagerbrand auf den Abschluss der Feinkost AG zum 31.12.2011? Welche Auswirkung ergibt sich hierdurch auf den Jahresüberschuss zum31.12.2011, wenn die Feinkost AG das Ziel der Jahresuberschussmaximierung verfolgt?

Lösung:

- Der Brand ist nach dem Bilanzstichtag eingetreten

- am Bilanzstichtag 2011 stand das Lager noch

➔ wertbegründendes Ereignis
➔ keine Berücksichtigung im Jahresabschluss 2011

Aufgabe 7: Bilanzierungsfähigkeit und -pflicht (23.05.2013)

Prüfen Sie bei den folgenden Tatbeständen, ob diese nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften nicht bilanzierungsfähig· bilanzierungsfähig oder bilanzierungspflichtig sind. Nennen Sie zusätzlich den Posten unter welchem, sofern eine Bilanzierung in Betracht kommt, der Ausweis im handelsrechtlichen Gliederungsschema erfolgen muss. Begründen Sie Ihre Auffassung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

a) Bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der Pharma AG sind Aufwendungen in Höhe von EUR 100.000,- angefallen. Hiervon entfallen EUR 30.000 auf Entwicklungsarbeiten an einem Schmerzmittel, welches mittels Patent geschützt ist und bereits für die Vermarktung zugelassen wurde. Bei einer Veräußerung des Patents konnte die Pharma AG einen Erlös von EUR 50.000 erzielen.

Lösung: Handelsrecht Ansatz:

1. abstrakte Bilanzierungsfähigkeit

Liegt ein Vermögensgegenstand (VG) vor?

- wirtschaftlicher Wert?

(zukünftiger Nutzen) Ja.

- Selbständig bewertbar?

Vorliegenvon Aufwendungen? Ja, i. H. v. 30.000.

- Selbständig verwertbar?

Lässt sich VG einzeln veräußern? Ja, mit 50.000.

2. konkrete Bilanzierungsfähigkeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bewertung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

b) Von einem Verlagsuntemehmen konnte ein spezielles Verlagsrecht ihr EUR 15.000 erworben[3] werden.

Ansatz:

1. abstrakte Bilanzierungsiahigkeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. konkrete Bilanzierungsfähigkeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Bilanzierungsverbot? (-)

4. Bilanzierungswahlrecht? (-)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

c) Der Erschließung neuer Absatzmärkte gingen Marktforschungsaktivitäten voraus, hierbei sind Kosten in Höhe von EUR 30.000 angefallen.

Ansatz: 1. abstrakte Bilanzierungsfähigkeit

- Vermögensgegenstand?

• wirtschaftlicher Wert? (nicht ganz klar, deswegen 'Fragezeichen')
• selbständig bewertbar? Ja.
• Selbständig veräußerbar/verwertbar? Nein.

Tendenziell kein Vermögensgegenstand, da die drei Eigenschaften nicht kumulativ erfüllt sind!!!

Handelt es sich um einen Sonderposten eigener Art?

- Nein, kein Sonderposten eigener Art.

Handelt es sich um einen Rechnungsabrgenzungsposten (RAP)?

- Nein, kein Rechnungsabgrenzungsposten (RAP).
- Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes dürfen nicht aktiviert werden (Bilanzierungsverbot), mindert meinen Überschuss um 30.000
- nicht bilanzierungsfähig, Erfassung der 30.000 als Aufwand

Steuerrecht:

- keine Bilanzierung wegen Maßgeblichkeitsprinzip

d) Bei der Restrukturierung der Prozesse in der Verwaltung der Pharma AG sind Kosten in Höhe von EUR 60.000 angefallen.

Ansatz:

- Vermögensgegenstand?

- Restrukturierung der Prozesse ist nicht einzeln veräußerbar!

- wirtschaftlicher Wert? Nein.
- Selbständig bewertbar? Ja.
- Selbständig veräußerbar/verwertbar? Nein.

Kein Vermögensgegenstand

- kein Sonderposten eigener Art

- kein Rechnungsabgrenzungsposten

- nicht bilanzierungsfähig
- Erfassung der 60.000 als Aufwand

Steuerrecht:

- keine Bilanzierung wegen Maßgeblichkeitsprinzip

e) Bei der Gründung der Backwaren-Vertriebs AG sind Kosten in Höhe von EUR 35.000 angefallen. Die Kosten betrafen vor allem Beratungs- und Notarkosten. Zusätzlich sind bis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs weitere Kosten, vor allem für Löhne und Mieten, in Höhe von EUR 20.000 angefallen.

Ansatz:

- Vermögensgegenstand? Nein.

- Kosten der Gründung und der Beschaffung von Eigenkapital dürfen gem. §248 Abs. 1 HGB nicht aktiviert werden

- auch die gezahlten Löhne und Mieten erfüllen die Voraussetzungen der Vermögensgegenstände nicht

- (Einzelveräußerbarbkeit nicht gegeben)

- nicht bilanzierungsfähig
- Erfassungals Aufwand!

Steuerrecht: identisch

VL-Folien: 72, 74, 75

Aufgabe 8: Disagio (23.05.2013)

Die Leverage GmbH nahm am 01.03.2012 bei ihrer Hausbank ein Darlehen i. H. v. EUR 1.000.000,- auf. Die vertraglichen Konditionen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bilden Sie die notwendigen Buchungssätze bei Aufnahme des Darlehens sowie zum Abschlussstichtag 31.12.2012, wenn:

a) handelsrechtlich ein möglichst hoher JÜ im Geschäftsjahr 2012 ausgewiesen werden soll?

- Inanspruchnahme des Wahlrechts zur Aktivierung des Disagios[4] 01.03.2012

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[5] [6]

b) handelsrechtlich ein möglichst niedriger JÜ im Geschäftsjahr 2012 ausgewiesen werden soll?

- keine Aktivierung des Disagio

01.03.2012

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

31.12.2012

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[7] [8]

c) Wie ist das Disagio in der Steuerbilanz auszuweisen? Und wie sollte folglich in der Handelsbilanz bilanziert werden, wenn eine einheitliche Bilanzierung erfolgen soll?

§5 Abs. 5S.lNr.lEstG

- Aktivierungspflicht für das Disagio
- wie in a)

(HB < StB bei Fall b -> aktive latente Steuern)

Aufgabe 9; Anschaffungskosten (23.05.2013)

Die Back-GmbH erwirbt am 01.01.2012 eine neue Backmaschine für EUR 82.110 (inkl. 19 % USt), auf die ein Skontoabzug von 3 % möglich ist.

Die Frachtkosten betragen EUR 2.380 (brutto) und die Transportversicherung beläuft sich aufEUR 500 (inklusive Versicherungssteuer).

Die Montagekosten durch unternehmensfremde Dienstleister beträgt EUR 3.570 brutto. Ebenfalls sind Personalaufwendungen zur Montage in Höhe von EUR 2.000 (inklusive Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) angefallen.

Der zur Finanzierung aufgenommene Kredit verursachte im Geschäftsjahr 2012 Zinskosten i. H. v. EUR 5.000.

Die Personalaufwendungen für die Bedienung der Maschine belaufen sich im ersten Monat nach Inbetriebnahme aufEUR 12.000.

Mit welchem Betrag ist die Backmaschine in der Bilanz anzusetzen, und welche der aufgeführten Kosten müssen sofort als Aufwand behandelt werden? Gehen Sie davon aus, dass innerhalb der Skontofrist bezahlt wird.

Lösung: VL-Folie 78

§253 Abs. l Nr. l HGB i. V. m. §255 Abs. l HGB

Gehören nicht zu den AK, sondern sind sofort als Aufwand zu verbuchen:

- Zinskosten für Betriebsmittelkredit
- Personalaufwendungen nach Inbetriebnahme
- (Versicherungsprämie)

Aufgabe 10: Herstellungskosten

Die Maschinenbaufabrik Holz AG stellt Holzbearbeitungsmaschinen zur industriellen Herstellung von Möbeln her. Zum Bilanzstichtag 31.12.2012 befinden sich noch einige Maschinen Typ Standard I auf Lager. Die Kalkulation des Verkaufspreises setzt sich wie folgt zusammen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ordnen Sie die vorgegebenen Kostenbestandteile nach den Kriterien aktivierungsfahig, aktivierungspflichtig und nicht aktivierungsfähig. Geben Siejeweils die Wertober- und Wertuntergrenze der Herstellungskosten nach HGB (handelsrechtlich), sowie nach EStR (steuerrechtlich) an.

Lösung: §255 Abs. 2 / VL-Folie 81 (80)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Umsatzsteuer fallt erst bei Veräußerung der Maschine an)

Der Metzgermeister Müller hat im Laufe des Jahres 2012 seinen Laden renoviert. Hierbei hat sich die Ladenfläche wesentlich um 100m2 auf 200m2 erhöht.

Die Verkaufsfläche liegt in einem vierstöckigen Haus, das ebenfalls Herrn Müller gehört. Die letzte Instandsetzung des 1980 gebauten Hauses liegt bereits 12 Jahre zurück. Neben der Verkaufsfläche im Erdgeschoss nutzt er das erste Obergeschoss als Büroräume, das zweite Obergeschoss als Lagerfläche für seine Metzgerei und das dritte Stockwerk bewohnt er zusammen mit seiner Frau.

Im Zusammenhang mit den Umbauarbeiten im Ladengeschäft ließ Herr Müller ebenfalls die beiden betrieblich genutzten Obergeschosse neu tapezieren und streichen und die Fenster ersetzen. In seiner privat genutzten Wohnung wurden ebenfalls die Fenster ausgetauscht. Die neuen Fenster wurden aus Isolierglas hergestellt, um so gegenüber den alten Einscheibenfenstern eine bessere Wärmedämmung zu erreichen. Zum Tapezieren wurde eine spezielle schalldammende Tapete verarbeitet.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für 2012 stellt sich nun die Frage, wie die folgenden Beträge zu behandeln sind:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Lösung: VL-Folie 82

- Herstellungsaufwand

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aufgabe 12; Korrekturwerte (06.06.2013)

Die Klaus Maler GmbH aus Nürnberg stellt ihren Jahresabschluss zum 31.12.2012 auf. Unter anderem sind die nachstehenden Vermögensgegenstande bzw. Wirtschaftsgüter in der Handels- und Steuerbilanz mit folgenden Buchwerten ausgewiesen.

Prüfen Sie bei den folgenden genannten Wertansätzen, ob diese zulässig sind, ob alternative Wertansätze möglich oder Korrekturen notwendig sind. Geben Sie, unter Angabe der relevanten gesetzlichen Vorschriften (HGB und/oder EStG), einzeln die Werte nach Handelsrecht und Steuerrecht an:

a) Lagerbestand an weiser Farbe mit Anschaffungskosten von EUR 18.000. Aktuell beträgt der Marktwert für diese Farbe EUR 19.000, im kommenden Geschäftsjahr istjedoch mit einem Preisverfall zu rechnen, sodass der Verkehrswert aufEUR 16.000 sinkt. Der aktuelle Buchwert liegt bei EUR 18.000.

Lösung:

Buchwert (BW): 18.000 < MW: 19.000

=> 18.000 für HB & StB (§6 Abs. 1 Nr. 2 UstB)
=> Anschaffungskostenrestriktion

b) Ein unbebautes Grundstück, dessen Anschaffungskosten vor einigen Jahren EUR 20.000 betrug, besitzt einen gegenwärtigen Verkehrswert von EUR 25.000. In den nächsten Jahren wird davon ausgegangen, dass der Wert des Grundstückes noch weiter steigt. Konkret wird angenommen, dass in den kommenden zwei Jahren mit einer Preissteigerung um EUR 5.000 zu rechnen ist. Aktueller Buchwert liegt bei EUR 20.000.

[...]


[1] negativ

[2] positiv

[3] Vorsicht: bei SELBST ERSTELLTEN VERLAGSRECHTEN Aktivierunsverbot!

[4] Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden. Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßigejährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können.

[5] 1.000.000*0,048*(10/12)

[6] (50.000/5)*(10/12)

[7] 1.000.000*0,048*(10/12)

[8] Beide Zinsaufwände adieren: 50.000 + 40.000

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Details

Title
Rechnungslegung nach HGB. Übungsskript mit Aufgaben und Lösungen
College
University of Bamberg
Author
Year
2013
Pages
70
Catalog Number
V276421
ISBN (eBook)
9783656700692
ISBN (Book)
9783656700982
File size
1134 KB
Language
German
Keywords
rechnungslegung, übungsskript, aufgaben, lösungen
Quote paper
Jurij Wiens (Author), 2013, Rechnungslegung nach HGB. Übungsskript mit Aufgaben und Lösungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/276421

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