Wandlungen der Finanzpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den 1960er Jahren


Tesis, 1992

39 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Finanzpolitik in der Zeit von 1960 - 1965
2.1 Kurzer Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung
2.2 Die Gestaltung der Finanzpolitik im Bundesstaat
2.2.1 Der institutionelle Rahmen und das finanzpolitische Konzept der Bundesregierung
2.2.2 Die Einnahmenpolitik
2.2.3 Die Ausgabenpolitik
2.3 Ansätze eines Wandels in der Finanzpolitik
2.3.1 Die Bedeutung der Planung und die Position der SPD
2.3.2 Gutachten und Stellungnahmen von Wissenschaft und Wirtschaft
2.3.3 Die Reaktionen der Bundesregierung

3. Der Wandel der Finanzpolitik in der Zeit von 1966 - 1969
3.1 Finanzpolitik in der Krise
3.2 Die Neugestaltung der Finanzpolitik
3.2.1 Die Veränderungen des institutionellen Rahmens
3.2.2 Rezession und Hochkonjunktur als Prüfsteine der neuen Finanzpolitik
3.3 Finanzpolitik am Ende der Großen Koalition

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Am 10. November 1965 verkündete der alte und neue Bun­deskanzler Ludwig Erhard in seiner Regierungserklärung vor dem neugewählten Bundestag das Ende der Nachkriegs­zeit.[1] Er hielt diese Rede zu einem Zeitpunkt, zu dem er erkannt hatte, daß neuen, veränderten Umweltbedin­gungen mit veränderten Mitteln begegnet werden mußte. "Dieser neuen Lage gerecht zu werden..., das ist die Aufgabe der Politik..."[2] In besondere Weise zeichnete sich ein Wandel in der Finanzpolitik ab. "Wir müssen vielmehr bewußter und wirksamer als bisher im Bundes­haushalt ein Instrument dafür erkennen, die Aufgaben der Zukunft zu meistern."[3]

Bedeutenden Einfluß auf die Höhe des Budgets und damit auf die Finanzpolitik[4] hatte die Konjunkturentwicklung Die Steuereinnahmen, die das Gros der staatlichen Ein­künfte ausmachten, waren in eindrucksvoller Weise von ihrem Verlauf abhängig.[5] Als erstes wird daher der Kon­junkturverlauf im Überblick geschildert.

In einem demokratischen Staat wie der Bundesrepublik bestimmt die Verfassung wesentliche Merkmale des poli­tischen Systems. Deshalb muß danach gefragt werden, welchen Rahmen das Grundgesetz für die Finanzpolitik absteckt, und wie diese finanzpolitischen Rahmenbedin­gungen zustande kamen. Neben dem institutionellen Rah­men spielt die Frage, von welcher theoretischen Konzeption das Handeln der Regierung geleitet wurde, eine wichtige Rolle. Doch mußten theoretische Konzeption und praktische Finanzpolitik nicht zwangsläufig überein­stimmen. Ihren Ausdruck fand diese mögliche Diver­genz in der praktischen Gestaltung der Einnahmen- und Ausga­benpolitik. Der Einnahmenpolitik soll deshalb be­sondere Beachtung geschenkt werden, weil sie die Aus­gabenpolitik festlegt. Allerdings wird auf die Proble­matik des Steuersystems nicht eingegangen werden und auf die Verteilung des Steueraufkommens nur am Rande, weil diese Aspekte eher in finanzwissenschaftliche Richtung weisen. Ebenso bleibt die Problematik der Zölle und der außenpolitischen Verpflichtungen weitge­hend ausgeschlossen.

Die praktische Finanzpolitik war im besprochenen Zeit­raum keineswegs unumstritten, weder von Seiten der In­teressenverbände noch von Seiten der Wissenschaft. Neue, bzw. wieder aufgegriffene finanzpolitische Kon­zepte gewannen zunehmend die Aufmerksamkeit von Wissen­schaft, Öffentlichkeit und Politik.

Welche Rolle spielte ein Wandel in der Geisteshaltung wichtiger gesellschaftlicher Gruppen? Wie reagierte die Bundesregierung? Waren ihre Konzepte noch zeitgemäß oder zeichnete sich der Durchbruch einer neuen Finanz­politik ab?

Einen nicht unwesentlichen Anstoß zu einer Korrektur der Finanzpolitik konnte die wirtschaftliche Entwick­lung liefern. Auf sie soll wiederum kurz eingegangen werden.

In der parlamentarischen Demokratie spielen die Macht­verhältnisse im Parlament eine wichtige Rolle. Es muß geklärt werden, inwie­weit Wandlungen in der Finanzpoli­tik abhängig sind von den möglichen Konstellationen zur Regierungsbildung. Danach ist darauf einzugehen, welche tatsächlichen Änderungen in der Finanzpolitik vollzogen wurden, und welche Hoffnungen sich damit verbanden.

Im Anschluß daran soll geprüft werden, ob sich die neuen Mittel der Finanzpolitik bewährt haben, und zwar sowohl bei der Bekämpfung einer Rezession als auch bei der Dämpfung eines Booms. Zu fragen ist, ob die Finanz­politik allein so stark war, auf Rezession und Boom entscheidenden Einfluß zu nehmen, oder ob es nicht noch anderer Einwirkungen bedurfte, um die konjunkturellen Extremsituationen positiv zu beeinflussen. Wenn auch die Wandlungen in der Finanzpolitik und ihre Ursachen eindeutig im Vordergrund der Betrachtung stehen, so darf nicht unerwähnt bleiben, daß sich vieles in der Finanzpolitik nicht veränderte.[6] Die Härte der Ausein­andersetzungen um unterschiedliche finanzpolitische Konzepte läßt diese Beobachtung leicht vergessen.

Im Vordergrund der Betrachtung steht der Bundeshaus­halt, weil er mit Abstand das größte Volumen hatte und ihm die meiste Aufmerksamkeit galt. Der Betrachtungs­zeitraum beginnt im Jahre 1960, greift allerdings um des besseren Verständnis willen gelegentlich auf die davor­liegende Zeit zurück, und endet mit dem Beginn der sozial-liberalen Koalition im Herbst 1969.

2. Finanzpolitik in der Zeit von 1960 - 1965

2.1 Kurzer Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung

Die konjunkturelle Entwicklung dieses Zeitraums war ge­kennzeichnet durch ein anhaltendes, relativ starkes Wirtschaftswachstum.[7]

Im Juni des Jahres 1960 sank die Arbeitslosenquote un­ter ein Prozent.[8] Der Zustand der Vollbeschäftigung konnte als erreicht gelten und wurde auch in den fol­genden Jahren aufrechterhalten. Es kam sogar zu einem Mangel an Arbeitskräften, der durch ausländische Ar­beitnehmer gedeckt werden mußte[9], da der Arbeitskräf­tezustrom aus der Deutschen Demokratischen Republik durch den Bau der Berliner Mauer im Jahre 1961 ver­siegte.

Starke Lohnerhöhungen waren die Folge der Knappheit des Produktionsfaktors Arbeit. Selbst wenn die Inflations­rate aus heutiger Sicht relativ niedrig anmutet, so wurde sie doch von den Zeitgenossen als verhältnismäßig hoch empfunden.[10] Besonders heftig stiegen die Bau­preise aufgrund einer überschäumenden Baukonjunktur.[11] Der Außenhandelsüberschuß blieb trotz einer im März 1961 erfolgten DM-Aufwertung hoch. Durch die festen Wechselkurse war der Bundesbank die gleichzeitige Ver­wirklichung der Ziele Zahlungsbilanzausgleich und Wäh­rungsstabilität in den folgenden Jahren nicht mög­lich. Nach der DM-Aufwertung verfolgte sie eine am interna­tionalen Kapitalmarkt orientierte Politik, um eine aus­geglichene Zahlungsbilanz und einen erneuten Devisenzu­fluß, wie er in Erwartung der DM-Aufwertung erfolgt war, zu vermeiden. Damit enthielt sie sich bis Ende 1965 weitgehend einer direkten Einflußnahme auf die Konjunk­tur.[12]

Als die Inflationsrate zur Jahreswende 1966 infolge der Hochkonjunktur der letzten zwei Jahre auf über vier Prozent anstieg, kehrte die Bundesbank zu einer aktiven Konjunkturpolitik zurück. Mittels des ihr zur Verfügung stehenden geldpolitischen Instrumentariums wirkte sie restriktiv auf den Konjunkturverlauf ein und trug so zum Beginn der ersten Rezession der Nachkriegszeit bei.[13]

2.2 Die Gestaltung der Finanzpolitik im Bundesstaat

2.2.1 Der institutionelle Rahmen und das finanzpolitische Konzept der Bundesregierung

Finanzpolitik kann in der Bundesrepublik Deutschland nur im Rahmen der Finanzverfassung erfolgen. Die Fi­nanzverfassung ist im Grundgesetz verankert. In ihr spiegelt sich der föderative Aufbau des Staatswesens wi­der.[14] Erinnert man sich der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes, so kann auch im Bereich der Finanz­verfassung die Absicht der damaligen Besatzungsmächte wiedererkannt werden, die Bildung eines starken, hand­lungsfähigen Zentralstaates zu erschweren.[15]

Artikel 30 des Grundgesetzes (GG) gewährt den Ländern die Eigenstaatlichkeit, "soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt."[16] Der föde­rative Staatsaufbau reichte zur damaligen Zeit sogar soweit, daß das Grundgesetz ausdrücklich bestimmte, daß Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstän­dig und voneinander unabhängig seien.[17] Eine Abstimmung der Haushalte oder eine Rücksichtnahme auf wirtschaft­liche Erfordernisse waren nicht vorgesehen. Auch den Gemein­den wurde durch das Prinzip der kommunalen Selbstver­waltung eine weitgehende finanzpolitische Unabhängig­keit zugestanden.[18] Die Verteilung der finanzpoliti­schen Befugnisse auf drei Ebenen erschwerte eine ein­heitliche Finanzpolitik erheblich. "Einem Bun­desstaat, dessen Gliedstaaten Haushaltssouveränität be­sitzen, ist daher die finanzpolitische Schwäche in die Wiege gelegt."[19]

Die Zweckmäßigkeit des föderativen Staatsaufbaus darf jedoch nicht nur aus finanzpolitischer Sicht gesehen werden. Als Vorteile des Föderalismus gelten eine ver­besserte Kontrolle der staatlichen Macht, eine Verbes­serung der öffentlichen Leistungen sowie eine Erhöhung der Unmittelbarkeit der Demokratie.[20]

Neben dem föderativen Aufbau der Finanzverfassung war die Übernahme des traditionellen Haushaltsrechts, wie es in der Reichshaushaltsordnung von 1922 und in seinen wichtigsten Bestimmungen sogar im Grundgesetz übernom­men worden war, von erheblicher Bedeutung für die Fi­nanzpolitik. Als Wesen des Haushalts wurde die "Zusammenfassung der öffentlichen Einnahmen und Ausga­ben einer Körperschaft zum Zwecke deren Ausgleichs" defi­niert.[21] Oberster Grundsatz sollte sein, daß keine laufenden Ausgaben aus Schuldaufnahmen oder Vermögens­verschlechterungen bestritten werden.[22] Entsprechend bestand der Bundeshaushalt aus zwei Teilen, dem ordent­lichen Haushalt, der aus laufenden Einnahmen finanziert wurde und dem außerordentlichen Haushalt, für den Kre­dite herangezogen wurden.

Die Übernahme der Zweiteilung des Haushalts und die Forderung nach Haushaltsausgleich in Artikel 110 GG wa­ren von der Absicht getragen, eine Defizit-Wirtschaft zu verhindern. Die Erfahrungen, die man mit der hem­mungslosen, teilweise verdeckten Geldschöpfung in der Zeit des Nationalsozialismus gemacht hatte, trugen zu dieser Einsicht bei.[23] Kredite durften nur "bei außer­ordentlichem Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken ... beschafft werden."[24] Unter "werbenden Zwecken" wurden Ausgaben verstanden, die hoffen ließen, daß sie in absehbarer Zeit zu Einnahmen in gleicher Höhe führen würden.[25] Das Grundgesetz sah für den Haushaltsplan das Prinzip der Jährigkeit vor. Diese Vorschrift entsprach dem Leitgedanken der Aus­richtung des Haushalts nach fiskalischen Gesichtspunk­ten. Der Etat sollte in erster Linie den Staatsbedarf zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben sicherstellen.[26] Finanz- und Wirtschaftspolitik sollten nicht bewußt miteinander verzahnt werden.[27]

Diese Konsequenz ergab sich auch aus dem von Ludwig Er­hard, dem damaligen Wirtschaftsminister, verfolgten Konzept der Sozialen Marktwirtschaft, das maßgeblich von der Freiburger Schule um Walter Eucken beeinflußt war. "Die wirtschaftliche Tätigkeit des Staates sollte auf die Gestaltung der Ordnungsformen der Wirtschaft gerichtet sein, nicht auf die Lenkung des Wirtschafts­prozesses."[28] Die wichtigsten Ziele der staatlichen Wirtschaftspolitik waren die Sicherung des Wettbewerbs, die Verhinderung von Monopolen und der Versuch, Stetig­keit in die Wirtschaftspolitik zu bringen.[29] "Eine ge­wisse Konstanz der Wirtschaftspolitik ist nötig, damit eine ausreichende Investitionstätigkeit in Gang kommt."[30]

Allerdings wurde keinem bedingungslosen Liberalismus das Wort geredet. Vollbeschäftigung als Ziel wurde durchaus bejaht, Arbeitslosigkeit sollte bekämpft wer­den, aber vor dem Hintergrund, daß eine interventiona­listische Wirtschaftspolitik wesentlich dazu beiträgt, "Investitionsmöglichkeiten, die an sich gegeben waren, nicht zu Investitionschancen für die Unternehmer werden zu lassen. Die Vollbeschäftigungspolitik wirkt geradezu gegen ihr eigenes Ziel."[31] Stattdessen sollte eine Ordnungs­politik im Sinne Euckens nicht nur eine Kon­junkturpolitik ersetzten, sondern sie war gleichzeitig Konjunkturpolitik.[32]

Die Herstellung einer funktionierenden Wettbewerbsord­nung stand im Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik, eng verbunden mit dem Bemühen, die Stabilität des Geldwer­tes zu sichern.[33] Die Sicherung der Währung bedeutete gleichzeitig das Ende der Wirtschaftskrisen. "Wenn es gelänge, die Währungsverfassung mit einem Stabilisator des Geldwertes zu versehen, dann könnte man hoffen, daß die der Wettbewerbsordnung immanente Tendenz zu einem Gleichgewicht sich auswirkt..."[34] Folgerichtig ging Ludwig Erhard davon aus, daß die Zeit der Konjunktur­zyklen überwunden sei.[35]

Erhard hatte zwar keine nennenswerten theoretischen Beiträge zur Entwicklung der Sozialen Marktwirtschaft geleistet, dieser aber wie kein zweiter zu praktischer Geltung verholfen.[36] Zwar lehnte er staatliche Ein­griffe in wirtschaftliche Prozesse nicht pauschal ab, wollte aber möglichst ohne sie auskommen.[37]

Für diese Sichtweise von Wirtschaftspolitik stellte der föderative Staatsaufbau und das traditionelle Haus­haltsrecht kein Hindernis dar, denn für eine Finanzpo­litik, mit der der Staat regelmäßig in den Wirtschafts­prozeß eingegriffen hätte, sollte kein Platz sein. Die Finanzpolitik sollte vielmehr den Anteil des Staates am Bruttosozialprodukt möglichst gering halten, obwohl sich auch Erhard darüber im klaren war, "daß in der Mitte des 20. Jahrhunderts eine wesentliche Entlastung des Staates nicht sehr wahrscheinlich ist."[38]

2.2.2 Die Einnahmenpolitik

Um zu einer genauen Analyse der Einnahmenpolitik der öffentlichen Haushalte zu kommen, empfiehlt es sich, die Entwicklung der Einnahmen dem Wachstum des Brutto­sozialprodukts (BSP) gegenüberzustellen.

Das Wachstum des Bruttosozialprodukts und der Steuereinnahmen von öffentlichem Gesamthaushalt, Bund und Gemeinden

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1[39]

Man erkennt, daß die Wachstumsrate der Steuereinnahmen des öffentlichen Gesamthaushalts im Jahre 1961 deutlich über der Wachstumsrate des Bruttosozialprodukts lag, 1962 und 1963 etwas darüber und 1964 und 1965 erheblich darunter. Betrachtet man Bund, Länder und Gemeinden ge­trennt, so fällt auf, daß die Wachstumsrate der Steuereinnahmen der einzelnen Gebietskörperschaften un­tereinander innerhalb eines Jahres stark differierte. Eine einheitliche Tendenz kann nicht festgestellt wer­den. Die Steigerung der Steuereinnahmen der Gemeinden lag durchgängig unterhalb des Wachstums des Bruttoso­zialprodukts. Anhand des Schaubildes kann man gut die Kon­junkturabhängigkeit der Steuereinnahmen erkennen.

Die Einnahmenseite der öffentlichen Haushalte war zu Beginn des Betrachtungszeitraumes gekennzeichnet durch reichlich fließende Steuereinnahmen, die jedoch auf die einzelnen Gebietskörperschaften unterschiedlich hoch verteilt waren.[40]

Während die Gemeinden ihre Ausgaben nur teilweise durch Steuern decken konnten, profitierten besonders die Län­der von einer ausgesprochen positiven Einnahmeentwick­lung.[41] Sie erlaubte ihnen die Bildung von Reserven, die bei der Bundesbank angesammelt wurden.[42]

Da die hohen Steuereinnahmen durch einen sehr guten Konjunkturverlauf hervorgerufen wurden, sollte die Ein­nahmenpolitik zur Konjunkturdämpfung herangezogen wer­den. Dazu wurden u. a. die degressive Abschreibung be­grenzt sowie einige Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau ausgesetzt.[43] Den einzelnen Maßnahmen wurde jedoch keine große konjunkturdämpfende Wirkung zuer­kannt[44], so daß der Bund aufgrund seiner hohen Steuereinnahmen einen Teil seines außerordentlichen Haushalts, der in der Regel über Kredite finanziert werden sollte, mit ordentlichen Steuereinnahmen decken konnte.[45] Diese Entwicklung warf die Frage auf, ob es richtig sei, daß die inländische Vermögensbildung der öffentlichen Hand seit der Währungsreform die inländi­sche Vermögensbildung der Wirtschaft und die der Pri­vatpersonen überstieg.[46] "Für solch ein Phänomen gibt es nach Ansicht des Bankenverbandes unter den Indu­strienationen überhaupt keine Parallele."[47] Die Höhe der Vermögensbildung der öffentlichen Haushalte führte sogar soweit, daß man von einer "kalten Sozialisierung" sprach.[48] Sie gipfelte in der Forderung, langfristige Investitionen besser über Anleihen zu finanzieren als durch Steuereinnahmen, um so zur Vermögensbildung brei­ter Bevölkerungsschichten beizutragen. "Auch der Bund beginnt jetzt, seine langfristigen Anlagen durch Anlei­hen zu finanzieren, was nichts anderes bedeutet, als eine notwendige und erwünschte Verlagerung der Vermö­gensbildung zum Bürger hin."[49]

Die Überschüsse der öffentlichen Hand hätten nur durch Steuersenkungen beseitigt werden können, wobei die Ge­fahr bestanden hätte, gerade durch Steuersenkungen die Konjunktur weiter zu überhitzten.[50] Trotzdem wurde die­ser Weg von der Bundesregierung gewählt. Es entsprach ihrem wirtschaftspolitischen Konzept, den Staatsanteil zu senken und möglichst breite Bevölke­rungskreise zu entlasten.

[...]


[1] Vgl.: von Münch, Ingo (Hrsg.): Regierungserklärungen 1949 - 1973, Berlin/New York 1973, S. 161

[2] Ebenda, S. 162

[3] Ebenda, S. 163

[4] Finanzpolitik: Teil der Wirtschaftspolitik eines Staates. Die Finanzpolitik verfolgt das Ziel, Struktur und Höhe des Sozialprodukts einer Volkswirtschaft mit Hilfe öffentlicher Einnahmen und Ausgaben sowie des öffentlichen Haushalts zu beeinflussen. Vgl.: Gabler Wirtschaftslexikon, Band 2, 11. Aufl., Wiesbaden 1984, S. 1530

[5] Die Steuereinnahmen des öffentlichen Gesamthaushalts (einschließlich European Recovery Program (ERP) und Lastenausgleichsfond (LAF)) bestanden von 1961 bis 1969 zu ca. 80 Prozent aus Steuereinnahmen. Vgl.: Kock, Heinz: Stabilitätspolitik im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland, Analyse und Reformvorschläge, Köln 1975, S. 22

[6] So schwankte der Staatsanteil am Bruttoinlandsprodukt zu konstanten Preisen von 1960 - 1969 zwischen 7 und 7,4 Prozent. Vgl.: Hagemann, Günter: Die staatliche Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland 1968 und 1969. In: Finanzarchiv, herausgegeb. von: Neumark, Fritz, Neue Folge, Band 28, Tübingen 1969, S. 458

[7] Durchschnittliches jährliches Wachstum des Bruttosozialprodukts in der Bundesrepublik 1959 - 1966: 5,5 Prozent. Vgl.: Hardach, Karl: Wirtschaftsgeschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert, 2. durchges. Aufl., Göttingen 1979, S. 230

[8] Vgl.: Hahl, Steffen: Die antizyklische Finanzpolitik der Bundesrepublik Deutschland, Inaugural-Dissertation, Freiburg/Schweiz 1968, S. 90

[9] 1961 überstieg die Anzahl der ausländischen Arbeitnehmer die Zahl von 500.000. Vgl.: Statistisches Bun­desamt (Hrsg.): Bevölkerung und Wirtschaft 1872 - 1972, Wiesbaden 1972, S. 148

[10] Vgl.: Oberhauser, Alois: Geld- und Kreditpolitik bei weitgehender Vollbeschäftigung und mäßigem Preisanstieg (1958 - 1968). In: Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Währung und Wirtschaft 1876 - 1975, Frankfurt am Main 1975, S. 609

[11] Die Baupreise stiegen von 1960 bis 1966 um insgesamt ca. 38 Prozent, die Lebenshaltungskosten um insgesamt ca. 19 Prozent. Vgl.: Statistisches Bundesamt, Bevölkerung und Wirtschaft, S. 248 u. S. 250

[12] Vgl.: Oberhauser, Geld- und Kreditpolitik, S. 612 - 618

[13] Vgl.: Abelshauser, Werner: Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1945 - 1980, Frankfurt am Main 1983, S. 109

[14] Vgl.: Korff, Hans Clausen: Haushaltspolitik, Instrument öffentlicher Macht, Stuttgart 1975, S. 69

[15] Vgl.: Schmidt-Bleibtreu, Bruno u. Klein, Franz: Kommentar zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Völlig neu bearbeitete und erweiterte 6. Auflage, Neuwied und Darmstadt 1983, S. 483.

[16] Vgl.: Art. 30 GG in der Fassung vom 23.12.1959. In: Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft (Hrsg.): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mit den Verfassungen der Länder, Bielefeld 1962, S. 030511

[17] Vgl. ebenda, Artikel 109, S. 030538

[18] Vgl.: Schmidt-Bleibtreu, Kommentar, S. 483

[19] Korff, Haushaltspolitik, S. 74

[20] Vgl.: Kock, Stabilitätspolitik, S. 33 - 37

[21] Vialon, Friedrich Karl: Haushaltsrecht, Haushaltspraxis, Zweite völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Berlin und Frankfurt am Main 1959, S. 9

[22] Vgl. ebenda, S. 89

[23] Vgl.: Korff, Haushaltspolitik, S. 101 f.

[24] Vgl.: Art. 115 GG in der Fassung vom 23.12.1959. In: Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft, Grundgesetz, S. 030540

[25] Vgl. Korff: Haushaltspolitik, S. 37

[26] Vgl.: Schmoeckel, Reinhard/Kaiser, Bruno: Die vergessene Regierung, Die große Koalition 1966 bis 1969 und ihre langfristigen Wirkungen, Bonn 1991, S. 323

[27] Vgl.: Vialon, Haushaltsrecht, S. 11

[28] Eucken, Walter: Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen 1952, S. 336

[29] Vgl.: Jäger, Hans: Geschichte der Wirtschaftsordnung in Deutschland, Frankfurt am Main 1988, S. 223

[30] Eucken, Wirtschaftspolitik, S. 257

[31] Ebenda, S. 143

[32] Vgl.: Grosser, Alfred: Geschichte Deutschlands seit 1945, Die ersten 30 Jahre, 15. Auflage, München 1991, S. 257 f.

[33] Vgl.: Eucken: Wirtschaftspolitik, S. 256

[34] Ebenda, S. 257

[35] Erhard, Ludwig: Wohlstand für alle, 7. Aufl., Düsseldorf 1960, S. 8 - 10

[36] Vgl.: Jäger, Wirtschaftsordnung, S. 225

[37] Vgl.: Erhard, Ludwig: Deutsche Wirtschaftspolitik, Düsseldorf/Wien/Frankfurt am Main 1962, S. 470

[38] Erhard, Wohlstand, S. 13

[39] Vgl.: Adami, Nikolaus: Die Haushaltspolitik des Bundes von 1955 bis 1965, Bonn 1970, S. 47, 99 u. 104. Fiktive Berechnung der Haushaltseinnahmen des Jahres 1960 wegen Umstellung des Bundeshaushalts auf das Kalenderjahr. 1959 ohne Saarland, aber mit Berlin, ab 1960 mit Saarland und Berlin. Die Daten für den öffent­lichen Gesamthaushalt enthalten auch die Mittel des ERP und des LAF. Auch: Kock, Stabilitätspolitik, S. 28. Die Daten für die Länderhaushalte wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht mit in das Schaubild aufgenom­men. Sie betrugen 1962 = 12,3 %, 1963 = 3,0 %, 1964 = 8,1 % und 1965 = 4,5 %. Vgl. ebenda, S. 24. Die Zahlenangaben der einzelnen Autoren weichen teilweise von­einander ab. Im Zweifel wurde auf die amtlichen Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums zurückgegriffen.

[40] Vgl.: Littmann, Konrad: Die staatliche Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland während der Jahre 1961 und 1962. In: Finanzarchiv, herausgegeb. von: Neumark, Fritz, Neue Folge, Band 23, Tübingen 1963/64, S. 351 - 354

[41] Vgl.: Kock, Stabilitätspolitik, S. 24

[42] So betrug die Summe der Länderguthaben am 15.5.1963 4,95 Mrd. DM. Vgl.: Schröder, Ludwig: Einsicht - aber keine Besserung. In: Der Volkswirt, Nr. 21, 1963, S. 1012

[43] Vgl.: Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.): Finanzbericht 1961, Bonn 1961, S. 139

[44] Vgl.: Hahl, Finanzpolitik, S. 116

[45] Vgl.: Etzel, Franz: Maßhalten heißt das Gebot der Stunde. In: Industriekurier, Jahresschlußausgabe 1960, Düsseldorf, o. J., zitiert nach: Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Auszüge aus Presseartikeln, Frankfurt am Main 1961, Nr. 1, S. 5 f.

[46] Die Vermögensbildung der öffentlichen Haus­halte betrug von 1948 - 1961 155 Mrd. DM, die der Wirtschaft 143 Mrd. DM und die der Privatpersonen 112 Mrd. DM. Vgl.: o. V.: Privates Bankgewerbe kritisiert Vermögensbildung der öffentlichen Hand. In: Die Welt, Essen, Nr. 208, 1962, zitiert nach: Bundesbank, Auszüge, Nr. 63, 1962, S. 2

[47] Ebenda

[48] Vgl.: von Kühlmann-Stumm, Knut: Der Bund bekommt zu­wenig - die Länder zuviel. In: Die Welt, Essen, Nr. 150, 1962, zitiert nach: Bundesbank, Auszüge, Nr. 45, 1962, S. 5. f.

[49] Ebenda

[50] Vgl.: o. V.: Steuersenkungen helfen nicht. In: Mitteilungen und Kommentare zur Geldwertstabilität der Ge­meinschaft zum Schutz der deutschen Sparer, Bonn, Nr. 8, 1961, zitiert nach: Bundesbank, Auszüge, Nr. 68, 1961, S. 6

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Detalles

Título
Wandlungen der Finanzpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den 1960er Jahren
Universidad
University of Göttingen  (Institut für Wirtschafts-und Sozialgeschichte)
Calificación
2,0
Autor
Año
1992
Páginas
39
No. de catálogo
V27645
ISBN (Ebook)
9783638296427
ISBN (Libro)
9783638760522
Tamaño de fichero
668 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Stabilitätsgesetz, Wirtschaftspolitik, Konjunkturpolitik, Finanzpolitik
Citar trabajo
Uwe Hoffmann (Autor), 1992, Wandlungen der Finanzpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den 1960er Jahren, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27645

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