Politikverdrossenheit unter Jugendlichen

Eine aktuelle Untersuchung


Seminararbeit, 2014

92 Seiten, Note: 11


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort

2 Begriffsdefinition
2.1 Jugendliche
2.1.1 Gesetzliche Eingrenzung
2.1.2 Pädagogische Eingrenzung
2.1.3 Peergruppen
2.2 Politik

3 Politik in Deutschland für Jugendliche

4 Politische Bildung von Jugendlichen in Deutschland
4.1 Grundgesetz – Fundament politischer Beteiligung
4.2 Soziale und familiäre Wirkung
4.3 Einfluss der politischen Parteien
4.4 Politikpädagogik – Politische Bildung an Schulen
4.5 Die Rolle des Mindestwahlalters
4.6 Der Medieneinfluss

5 Politische Ebenen für Jugendliche
5.1 Die Bundesebene
5.2 Die Landesebene
5.3 Die kommunale Ebene

6 Freiwilliges politisches Engagement von Jugendlichen
6.1 Wie engagiert sind Jugendliche?
6.1.1 Die vier Engagementtypen
6.1.2 Die Distanz zum Engagement
6.2 Partizipationsmöglichkeiten für Jugendliche
6.2.1 Offene Formen
6.2.2 Projektbezogene Formen
6.2.3 Medienorientierte Beteiligung
6.2.4 Beauftragten-Modelle
6.2.5 Parlamentarische Vertretungen
6.2.6 Jugendparlamente und Jugendgemeinderäte
6.2.7 Jugendliche in Parteien

7. Politikverdrossenheit
7.1 Eine Begriffsbestimmung
7.2 Ursachen des Phänomens „Politikverdrossenheit“
7.3 Indikatoren zur Bewertung von „Politikverdrossenheit“
7.4 Eine aktuelle Untersuchung
7.5 Welche Auswirkungen hat Politikverdrossenheit

8 Wege aus der Politikverdrossenheit

9 Sind Jugendliche in Deutschland politikverdrossen? – Ein Fazit

10 Anhang
10.1 Literaturverzeichnis:
10.1.1 Literatur
10.1.2 Internetquellen:
10.1.3 Abbildungsverzeichnis
10.2 Interview mit einem Bürgermeister
10.3 Der Fragebogen
10.4 Die Umfrageauswertung:

1 Vorwort

„Warum hänge ich hier eigentlich, ihr geht ja eh nicht wählen!“[1] Mit diesem Slogan versuchte die „Piraten Partei“ Stimmen für die bevorstehende Bundestagswahl 2013 zu mobilisieren. Der Wahlspruch lässt vermuten, dass immer weniger Menschen an der politischen Abstimmung teilnehmen. Gründe, weshalb viele nicht wählen scheinen klar zu sein: „Die eigene Stimme zählt doch sowieso nichts.“ Oder „Politiker machen sowieso was sie wollen.“ sind häufig genannte Thesen. Diese Einstellung zur Politik kann auch als „Politikverdrossenheit“ bezeichnet werden. Am liebsten hält sich dieses Phänomen unter Jugendlichen auf, denn diese seien politisch uninteressiert sowie unengagiert und fänden Politik eh langweilig.

Alles nur Klischees oder traurige Realität?

Diesen Aussagen über die heutigen Jugendlichen in Verbindung mit Politik wollen wir in unserer Seminararbeit mit dem Thema „Politikverdrossenheit unter Jugendlichen – eine aktuelle Untersuchung“ nachgehen.

Die Verwendung des zitierten Wahlslogans vor der letzten Abstimmung auf Bundesebene unterstreicht die gegenwärtige Bedeutung des Themas. Deshalb betrachten wir es als passend, die oben genannten Vorurteile auf wissenschaftliche Art und Weise zu prüfen. Damit dies gelingen kann, werden wir damit beginnen, die Begriffe „Jugendliche“ und „Politik“ genauer zu untersuchen. Anschließend arbeiten wir die politischen Ebenen für Jugendliche heraus und stellen fest, wie sich die Heranwachsenden in den Prozess der Mitbestimmung einbringen können. Im Zentrum der Arbeit steht vor allem die genauere Erforschung des Phänomens „Politikverdrossenheit“. Dies geschieht durch den Versuch einer Definition und der Untersuchung der Gründe. Ferner sollen die Indikatoren und Auswirkungen, die mit der Erscheinung einhergehen, erarbeitet werden. Schließlich erörtern wir mögliche Maßnahmen, um vermeintlich fehlendes Interesse der Jugendlichen an Politik zu wecken. In einer abschließenden Momentaufnahme findet die Bewertung der herausgearbeiteten Ergebnisse statt. Außerdem beurteilen wir in diesem Abschnitt, wie die Jugendlichen dem Thema „Politik“ gegenüberstehen und bilanzieren, ob der Begriff „Politikverdrossenheit“ zur Beschreibung der gegenwärtigen Situation unter Jugendlichen tatsächlich geeignet ist.

Besondere Bedeutung findet in unserer Seminararbeit die Aktualität der verwendeten Werte und Statistiken.

Ziel ist es, eine Ausarbeitung zu erstellen die „Politikverdrossenheit“ möglichst facettenreich erörtert und gleichzeitig ein Stimmungsbild zur Situation unter den Jugendlichen liefert. Um einen möglichst großen Überblick zu bekommen, werden wir auch bestimmte Aspekte der „Erwachsenenwelt“ mit einbeziehen.

2 Begriffsdefinition

2.1 Jugendliche

Die Phase der Jugendlichen wird von einigen Menschen im Rückblick als der schönste Zeitabschnitt bezeichnet. Die Gründe hierfür sind vielfältig. In der Entwicklungsphase sammeln viele Jugendliche ihre Erfahrungen, wie zum Beispiel in Liebe, Freundschaften oder Intimitäten. Zum anderen werden sie von ihren Eltern in vielen Bereichen sowohl finanziell als auch mental unterstützt. Mit zunehmendem Alter übernehmen Jugendliche immer mehr Tätigkeiten der Eltern, die sie in ein selbstständiges Leben führen. Die junge Generation wird nicht nur durch ihre körperlichen Veränderungen beeinflusst, sondern auch durch gesellschaftliche Faktoren, wie zum Beispiel Schule, Freundeskreis und Hobbys (vgl.: Ebenrett, Kozielski, Hegner, Welcker, 2001:21). Damit Jugendliche altersgerecht behandelt werden können, sind verschiedene Eingrenzungen existent.

2.1.1 Gesetzliche Eingrenzung

Aus der Sicht des Staates sind jugendliche Personen, die ,,14 aber noch nicht 18 sind“.[2] Diese Personengruppe, ebenso Kinder, ist nicht vollmündig und muss laut SGB (Strafgesetzbuch) Vormünder beziehungsweise Erziehungsberechtigte besitzen. Das Wahlrecht für Jugendliche besagt, dass sie sich bis zu ihrem 18. Lebensjahr an keinen Wahlen, wie z.B. der Bundestags- und Landtagswahl beteiligen dürfen. Im Gegensatz zu den Kommunalwahlen in den Bundesländern wie Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt[3], ist es ihnen bereits gestattet, mit 16 Jahren ihre Stimme abzugeben.

Neben dem Wahlrecht kommen noch diverse andere Rechte hinzu, die sie im Laufe ihres Älterwerdens erlangen. Dazu zählt wie das Arbeitsrecht, das Recht ein Testament zu verfassen und sich bis Mitternacht in der Öffentlichkeit aufzuhalten.[4],[5]

2.1.2 Pädagogische Eingrenzung

Die pädagogischen Eingrenzungen sind in drei Lebensphasen eingeteilt: Den Kindern von neun bis 13 Jahren, den Jugendlichen von 14 bis 19 Jahren und den jungen Erwachsenen von 20 bis 27 Jahren. Diese Einteilung wurde festgelegt, da sich zwischen diesen Stufen im Leben der Jugendlichen beispielsweise Zukunftsträume, Persönlichkeit, Interessen, religiöse Ansichten und explizit die Mediennutzung stark verändern (vgl. Wippermann, Calmbach 2007:4f). In all diesen Punkten, besitzen die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterschiedliche Persönlichkeiten und deshalb ist es keineswegs möglich, zu diesen einzelnen Eingrenzungen Definitionen zu verfassen.

Jedoch gibt es eine weite ,,Eingrenzung“ für die diversen Lebensphasen der Jugendlichen, welche in der Literatur ,,Lagebild ‘Jugend heute‘ “ von Heinz-Jürgen Ebenrett, Peter-Michael Kozielski, Karl Hegner und Ingrid Weckler im Jahr 2001 zu finden ist und die „Perioden des Jugendalters“ (S.23) darstellt. Zu beachten ist allerdings, dass in diesen ,,altersspezifischen Differenzierungen“ (Ebenrett, Kozielski, Hegner, Welcker, 2001:22) die unterschiedlichen physischen und kognitiven Entwicklungsstände einzelner Individuen zu berücksichtigen sind (vgl.: Ebenrett, Kozielski, Hegner, Welcker, 2001:22).

Wie im Zeitstrahl (Abbildung 1: Anhang 65) zu sehen ist, beginnt dieser mit der Kindheit und endet im frühen Erwachsenenalter mit 25 Jahren. Die erste Eingrenzung besteht zwischen dem zehnten und zwölften Lebensjahr. Die Kinder befinden sich hier in der Vorpubertät. Es entwickelt sich vom Kind schrittweise zum Erwachsenen, dementsprechend finden neben physischen auch körperliche Veränderungen statt[6]. Von der Vorpubertät gelangt das Kind in die Pubertät. Dies ist ein wichtiger Schritt zu ihrem Erwachsenwerden. Die einzelnen Abschnitte in denen Jugendliche das Erwachsenenalter erlangen, werden als Adoleszenz bezeichnet. Die frühe Adoleszenz beginnt mit dem 14. Lebensjahr, endet im Alter von 18 und beschreibt den Zeitraum, in dem die Jugendliche noch stark von ihrem Elternhaus und der Schule abhängig sind (vgl.: Ebenrett, Kozielski, Hegner, Welcker, 2001:24).

In der späten Adoleszenz (18. – 21. Jahren) befinden sich die Jugendlichen in der Phase, in der sie in das Berufsleben oder in ein Studium einsteigen. Mit diesem Weg bricht vor allem die Ablösung vom Elternhause an. Diese Veränderungen, sowie das Hinzukommen von weiteren Rechten, (siehe 2.1.1) ziehen sich ebenfalls durch das frühe Erwachsenenalter und finden im weiteren Leben eine besondere Gewichtung.

2.1.3 Peergruppen

Die Bezeichnung der Peergruppen beziehungsweise Peergroups ist ein Begriff aus der Soziologie, welchen Charles H. Cooley (1864-1929), ein amerikanischer Soziologe, festlegte.[7] „Unter Peergruppen werden Gruppierungen oder Interessegemeinschaften, die während des Ablöseprozesses vom Elternhaus entstehen, [definiert]“ (Ebenrett, Kozielski, Hegner, Welcker, 2001:33). Ausschlaggebend für sie sind, dass sich ihre Mitglieder im selben Alter befinden. Diese Mitglieder empfinden eine Gemeinsamkeit ihrer eigenen Identität mit dieser Gruppierung. Die Jugendlichen schließen sich zusammen, weil sie ,,affektiver [sprich emotionalen] Gefühle“ miteinander teilen (Ebenrett, Kozielski, Hegner, Welcker, 2001:33). Beispiele hierfür sind Freundschaft, Liebe und Verbundenheit. Meist basiert darauf die Auswahl der einzelnen Peergruppen. Ein weiterer wichtiger Baustein einer Peergruppe ist die Gleichheit aller Mitglieder in Bildung oder Kompetenz. Diese weitere Gemeinsamkeit stärkt das Verhältnis in dieser Gruppierung.

Ein synonymer Begriff für Peergruppen ist die Clique. Sie ist für viele Jugendliche besonders wichtig. Hier finden sie die Möglichkeit über persönliche oder intime Erfahrungen, Vorfälle sowie Probleme zu reden, bevor sie beispielsweise ihre Eltern informieren.

Dennoch können Peergruppen nicht nur gute, sondern auch schlechte Effekte auf deren Mitglieder haben. Zu den positiven Einflüssen zählen unter anderem: ,,Vertrauen, Kameradschaft, […], Selbstbestätigung und Selbstverwirklichung, […], eigene Geschmacks-, Wert-, und Normvorstellungen [sowie eine] eigene Identität [zu] entwickeln […]“(Ebenrett, Kozielski, Hegner, Welcker, 2001:33).

Auf der anderen Seite ist es möglich, dass negative Einflüsse entstehen, wie etwa schulisches Desinteresse oder Kriminalität. Diese entstehen durch dominante Mitglieder, die zurückhaltenden Mitgliedern beispielsweise eine ablehnende Haltung gegenüber Schule oder Gesetzen vorleben.[8]

2.2 Politik

Der Begriff Politik stammt aus dem griechischen „polis“ (Lingen, Band 14, 1976/77:205) und bedeutet zu Deutsch ,,das staatl[iche] oder auf den Staat bezogene Handeln“ (Ders.). Eine präzisere Determination (Definition) zu dieser Aussage, ist, ,,das[s] [das] Streben nach Einflussnahme, […] sowie die verbindliche Regelung gesellschaftlicher Konflikte um begehrte Güter und Werte“ (Rittershofer, 2007:533) im Mittelpunkt stehen. Differenzierungen sind in diesem Falle ebenso vorhanden. Sie wird in drei Bereiche wie dem Prozess (Politics), der Form (Polity) und dem Inhalt (Policy)“ unterteilt (Rittershofer, 2007:533).

Darüber hinaus bietet Politik verschiedene Regierungsformen an. Die Staatsform in Deutschland heißt Demokratie. Hier wird die Macht vom Volk ausgeübt. Hier können Bürgerinnen und Bürger bei verschiedenen Wahlen wie zum Beispiel der Kommunal-, Landtags-, oder Bundestagswahl teilnehmen und ihre Interessen vertreten. Eine weitere wichtige Regelung in der Politik ist die Gewaltenteilung, die durch den Deutschen Bundestag durchgeführt wird. Sie ist mit der Gesetzgebung befassend ein wichtiges Merkmal der Demokratie und ist in die Judikative (Richterliche), der Exekutiven (Ausführende) und insbesondere der Legislativen der Gesetzgebenden Gewalt unterteilt.

Eine weitere Regierungsform ist die totalitaristische. Anklang findet sie beispielsweise in Nord Korea und dem ehemaligen Nationalsozialismus. Der Totalitarismus fordert völlige Bestimmung und Unterdrückung des Volkes, um Ziele der Politik durchsetzen zu können.[9] Doch nicht nur die Demokratie und der Totalitarismus werden genutzt, um ein Land regieren zu können, sondern auch der Kommunismus, der Konservatismus, sowie der Liberalismus, der Sozialismus und die Monarchie sind verschiedene existente Regierungsformen.

Des Weiteren ist die Politik in die Innen- und Außenpolitik unterteilt. Die Innenpolitik besteht aus verschiedenen Ministerien, wie zum Beispiel dem Finanz-, Gesundheits-, Wirtschafts-, Justizministerium et cetera und beschäftigt sich mit allen inländisch politischen Fragen innerhalb der exekutiven Gewalt. Im Gegensatz zur Innenpolitik thematisiert die Außenpolitik sämtliche außenpolitischen Fragen. Beispiele hierfür sind: die Ukraine-Krise oder die Diplomatie mit den USA um die NSA-Affäre.

3 Politik in Deutschland für Jugendliche

Wie wird im schulischen Wesen auf die Politik eingegangen? Ist sie von Beamten als optionales Thema im Bildungsplan verankert oder gehört sie zu den Pflichtthemen des Unterrichts? Und welcher Meinung sind die Jugendlichen, wie intensiv dieses Thema im Unterricht behandelt wird? Um diese Fragen beantworten zu können, wird in diesem Abschnitt ein Vergleich zwischen den Bildungsplänen der Jahre 1994 und 2003/ 2004 gezogen. Zudem vergleiche ich zwischen Realschulen und Gymnasien.

Betrachtet man die Bildungspläne aus dem Jahre 1994 allgemein und vergleicht dabei die Unterrichtsthemen in den Fächern Erdkunde, Geschichte sowie Gemeinschaftskunde miteinander, so sind diverse Unterschiede vorhanden . Ein Aspekt ist die Vertiefung des Stoffes auf dem Gymnasium, welche auf der Realschule bedauerlicherweise nicht dementsprechend intensiv thematisiert wird.

Ein Grund hierfür ist die kürzere Schulzeit von lediglich sechs Jahren. Ebenfalls treten Abweichungen in der Fächeranzahl vor. Auf der Realschule wird in den fünften und sechsten Klassen nur Erdkunde unterrichtet und in der siebten Klasse kommen die Fächer Geschichte und Gemeinschaftskunde hinzu. Diese Einteilung zieht sich bis in das zehnte Schuljahr hinein. In der fünften und sechsten Klasse der Oberschule bildet sich dasselbe Bild. Unterschiede in diesem Bildungsplan ergeben sich zunächst ab dem siebten Schuljahr. Während die Schüler in der neunten Klasse nur in Geschichte unterrichtet werden, kommt in der zehnten noch das Fach Gemeinschaftskunde hinzu. In ihren letzten drei Jahren wiederum haben die Schüler des Gymnasiums, wie gehabt, die drei Fächerkombinationen. Dieser Einblick in die Aufteilung der Schulfächer, in den einzelnen Klassen, gewährt einen genaueren Aufschluss auf die Frage: ,,Wie wird im schulischen Wesen auf die Politik eingegangen?“. Ein Einblick in diese Aufteilung der Fächerkombination bietet eine präzisere Vorstellung darüber, in welchen Fächer und ab welchem Alter Politik in das Leben der Jugendlichen eintritt. Bei genauerem Vergleich stellt man fest, dass in der Realschule, politische Themen wie ,,Grundlagen der demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland und Baden Württemberg“ (Ministerium für Kultus und Sport Baden Württemberg 1994:303) oder das ,,Zusammenwachsen Europas“ (Ministerium für Kultus und Sport Baden Württemberg 1994:380) erst in der neunten beziehungsweise zehnten Klasse behandelt werden und im Gymnasium findet Politikunterricht schon ab Klasse acht statt.

Im Jahr 2003 sehen die Fächer hingegen anders aus. Jugendliche erhalten, in den Klassen sechs, acht und zehn, das Schulfach GWG (Geographie – Wirtschaft – Gemeinschaftskunde).

Die Klassen acht, zehn sowie die Kursstufen beinhalten Geographie. In diesen beiden Unterrichtseinheiten lassen sich keine politischen Themen finden. Im Gegensatz zur Realschule. Ab der sechsten Klasse sind die Fächer Geschichte und EWG

(Erdkunde – Wirtschaftskunde – Gemeinschaftskunde) im Bildungsplan verankert. Die Schuljahre sechs, acht sowie das zehnte beinhalten die Themen ,,Demokratie“ (Ministerium für Kultus und Sport Baden Württemberg, 2004:18) oder beispielsweise ,,Leben in einem Rechtsstaat“ (Ministerium für Kultus und Sport Baden Württemberg 2004:123).

In dem aktuelleren Bildungsplan des Gymnasiums des Jahres 2003 stößt man nur im Fach Gemeinschaftskunde auf politische Themen. Beispiele hierfür sind: ,,Demokratie in der Gemeinde – Teilhabe und Mitwirkung Jugendlicher am Willensbildungsprozess“ (Ministerium für Kultus und Sport 2004:260) sowie ,,[d]er politische Willensbildung- und Entscheidungsprozess in der Bundesrepublik Deutschland“ (Ministerium für Kultus und Sport, 2004:261).

Nun ist es möglich, die Frage, ob politische Themen im Unterricht verankert sind oder von Beamten frei wählbar sind, zu beantworten. Diese Fragestellung ist zwar zu bejahen, jedoch sind viele Jugendliche der Meinung, dass mehr politische Themen intensiver im Unterricht behandelt werden sollten. Zu diesem Widerspruch gelangen wir mithilfe einer selbst erstellten sowie durchgeführten Umfrage an der Kaufmännischen Schule Tauberbischofsheim. Dabei stellen wir die Frage: ,,Immer weniger Jugendliche finden Interesse an der Politik und somit vorausschauend auch an Wahlen. Es herrscht die sogenannte „Politikverdrossenheit“. Woran kann dies deiner Meinung nach liegen?“. Auf diese variable Fragenstellung nennen ca. 59 Prozent das Fehlen politischer Themen im Unterricht als Grund für die immer mehr zunehmende Politikverdrossenheit.

Dasselbe Ergebnis zeigt eine Studie des Kinderhilfswerkes aus dem Jahre 2012. Es wurde gefragt, welche Möglichkeiten es gibt, sich politisch zu engagieren und welche Informationsquellen es gibt. Das Erstaunliche hierbei ist, dass 58% der Meinung sind, dass Politik, vor allem aktuelle politische Themen, häufiger Teil des Unterrichts sein sollten. Allein diese Aussage zeigt schon, dass Jugendliche im Alter zwischen zehn und 17 Jahren Interesse an Politik zeigen. Den Beweis hierfür findet man in der darauf folgenden Frage der Studie des Kinderhilfswerks. 66% der Befragten zeigen ein Interesse am Thema Politik. Im Gegensatz dazu zeigen nur 35% eher weniger Interesse.,[10]

4 Politische Bildung von Jugendlichen in Deutschland

Heutzutage informieren sich zahlreiche Menschen über politische Begrifflichkeiten wie zum Beispiel Demokratie, Wahlen oder Bundestag in Lexika, Internet, Büchern und Broschüren. Die vom Staat finanzierten Institutionen wie Bundeszentrale für politische Bildung (Bpb) und Landeszentralen für politische Bildung (Lpb) sind für die Verfügbarkeit dieser Nachschlagewerke zuständig. Kirchen, Gewerkschaften und Vereine unterstützen die politische Bildung der Bürger Deutschlands voluntaristisch.

Denn „je besser die Bürger Bescheid [...] wissen, wie ein demokratischer Staat funktioniert, umso eher werden die Menschen […] bereit sein, Verantwortung im Staat und in der Gesellschaft zu übernehmen“. Unsere Demokratie ist auf die Teilnahme der Staatsbürger angewiesen und legt großen Wert auf die Aufklärung der Bevölkerung. Schließlich ist eine Demokratie ohne Partizipation nicht funktionstüchtig.[11] „Die politische Bildung soll Wissen und Kompetenzen vermitteln, die es den Menschen erlauben, sich ein eigenes Urteil [über die Politik] zu bilden und selbstbestimmt Entscheidungen zu fällen“.[12]

4.1 Grundgesetz – Fundament politischer Beteiligung

Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland „ist das wichtigste Dokument [des] demokratischen“ Staates, geprägt von den bitteren Erfahrungen der vergangenen Geschichte (Prof. Dr. Lammert 2010: 3). In der Verfassung, welche die oberste Priorität über alle anderen deutschen Rechtsvorschriften hat, sind ausschlaggebende staatliche Systementscheidungen festgelegt. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde steht an erster Stelle in Artikel 1 des Grundgesetzes (vgl.: Rauer 2011: 40).

Artikel 1 GG:

„(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“( Lauterbach 2010: 15)

Des Weiteren werden den Menschen in Deutschland grundlegende Freiheitsrechte gesichert, wie zum Beispiel die Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit oder die Freiheit, sich zu versammeln und Vereinigungen zu bilden (Vgl.: Köhler 2006: 2). Darüber hinaus kann eine Änderung des Grundgesetzes ausgeführt werden, die jedoch „die Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten des Bundestages sowie des Bundesrats“ erfordert. Nichtsdestotrotz sind die festgehaltenen Grundsätze in Artikel 1 und 20 laut der 'Ewigkeitsklausel' in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes unabänderlich (Rauer 2011: 40).

Artikel 20 GG:

„(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist “ (Lauterbach 2010: 15).

Artikel 79 Abs. 3 GG:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig“ (Lauterbach 2010: 66).

Auf diese Weise hat die Verfassung dem „Gemeinwesen Stabilität und […] Orientierung gegeben“.(Köhler 2006: 2) Zudem wird die Teilnahme an der Politik jedes einzelnen Bürgers gestärkt. Gleichwohl ist „eine nicht-manipulierte Meinungsbildung [...] wiederum Bedingung einer sinnvollen politischen Betätigung und Stimmabgabe bei Wahlen“ (Schulz, Meyer, Bennöhr, Mros 2010: 27). Denn die „Demokratie braucht Bürger, die sich einmischen, Verantwortung übernehmen [und] Engagement zeigen“. Durch das Grundgesetz haben die Menschen die Freiheit, sich für die gewünschte Gesellschaft einzusetzen (Prof. Dr. Lammert 2010: 4).

4.2 Soziale und familiäre Wirkung

Um die Politik weiterentwickeln zu können, ist die politische Bildung der Jugendlichen von großer Bedeutung (Hurrelmann, Quenzel 2012: 211). „Das politische Interesse und auch die Bereitschaft, sich politisch […] zu engagieren, hängen sehr stark von der sozialen Herkunft der Jugendlichen und ihrem Bildungsgrad ab. Je höher der sozioökonomische Status des Elternhauses und je anspruchsvoller der Bildungsgang ist, desto stärker sind Interesse und Bereitschaft geprägt“. Durch Diskussionen über politische Ereignisse vermitteln die Erziehungsberechtigten eine Grundhaltung gegenüber der Politik und verstärken das Interesse der Jugendlichen enorm

(Hurrelmann, Quenzel 2012: 212). Aus oberen Schichten stammende Heranwachsende, die das Gymnasium besuchen, zeigen das größte Interesse an der Politik. Die soziale Gerechtigkeit spielt bei dieser Menschengruppe eine große Rolle. Oft findet ihr politisches Engagement in Menschenrechtsverbänden, Umweltschutzverbänden oder Hilfsorganisationen statt. Den Gegensatz bilden Jugendliche aus den schwächeren Sozialschichten, die größtenteils die Hauptschule besuchen (vgl.: Hurrelmann, Quenzel 2012: 218). Ihrer Meinung nach ist politisches Engagement nur etwas „für Menschen, die Zeit, Geld, keine Sorgen, ein schlechtes Gewissen, Talent oder ein 'Helfersyndrom' haben“. Für diese Art der Jugendlichen steht die Bewältigung der eigenen Probleme an erster Stelle. Durch das Desinteresse gegenüber politischen Institutionen und der Verdrossenheit gegenüber den Parteien befindet sich ihr Verhältnis zur Politik auf einem niedrigen Niveau (Hurrelmann, Quenzel 2012: 219).

Auch die Unterscheidung nach Geschlecht prägt die politische Beteiligung differenzierend aus. Das Interesse der männlichen Jugendlichen fällt deutlich höher aus als das der weiblichen. Der Reiz für die jungen Männer liegt beim Spielen mit Macht und dem Aushandeln von Kompromissen.

Hingegen fühlen sich Frauen besonders von ökologischen und Menschen betreffende Themen angesprochen. Ihr Engagement bei Unterschriftensammlungen oder Demonstrationen ist den Männern überlegen (vgl.: Hurrelmann, Quenzel 2012: 219). Allerdings ist die weibliche politische Einsatzbereitschaft im Vergleich zur männlichen weniger bemerkenswert wirkungsvoll (vgl.: Hurrelmann, Quenzel 2012: 220).

4.3 Einfluss der politischen Parteien

Heutzutage sind die politischen Systeme beachtlich komplex und beanspruchen Basiskenntnisse über deren Funktionen (vgl.: Hurrelmann, Quenzel 2012: 212). Politische Parteien versuchen Jugendliche mit breitem, aber auch mit weniger ausgeprägtem Basiswissen und Interesse mithilfe von diversen Wahlprogrammen anzusprechen, um den Politiknachwuchs zu stärken.

Nichtsdestotrotz gewinnen die Parteien das Vertrauen der Jugendlichen nur durch die Bearbeitung der besorgniserregenden Themen, wie zum Beispiel Terroranschläge, Armut, Umweltverschmutzung und Kriegslagen. All diese Aspekte führen zur Beunruhigung der Jugendlichen, da ihr Ausmaß als schwer beeinflussbar wahrgenommen wird. Macht die Regierung den Eindruck, die Ängste der heutigen Jugend nicht ernst zu nehmen, so distanziert sich das bereits zurückhaltende Vertrauen zum politischen System (vgl.: Hurrelmann, Quenzel 2012: 214ff).

Das politische Engagement der Jugendlichen wird tendenziell zur Selbstentfaltung genutzt. Denn den meisten erscheint ihr Alltag voller Verpflichtungen, Ansprüchen und Anforderungen, die ihre gesamte Energie verlangen. Aus diesem Grund werden Entscheidungen in der Jugendphase getroffen, die die günstigsten Entfaltungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven versprechen. Die Bemühung, das eigene Leben selbst zu gestalten, erweist sich in einer Gesellschaft voller Optionen als eine Anstrengung. Die Sehnsucht nach Freiheit und Individualität, und auch „[d]ie starke Orientierung an Sicherheit, Disziplin und Ordnung“ können nur mithilfe eines demokratischen Staates verwirklicht werden.

Diese Wünsche, mit denen auf die Politik zu gegangen wird, bezeugen, dass die Jugendlichen sich nicht als unpolitisch erweisen. Somit wird von den politischen Parteien erwartet, dass diese die Bedürfnisse der jungen Generation in ihre Arbeit mit einbeziehen. Aus Eigeninteresse und Eigennutz sind Jugendliche dazu bereit, politisch zu handeln zur Verbesserung ihrer eigenen Lebenssituation. Dennoch ist es für die Jugend wünschenswert, bei politischer Einsatzbereitschaft sich zu amüsieren, etwas direkt gestalten zu können und neue Kontakte zu knüpfen (Hurrelmann, Quenzel 2012: 216ff).

Allerdings bestehen weitere wichtige Voraussetzungen für ihr Engagement, wie zum Beispiel: es dürfen keine Anführer vorhanden sein, die alleine die Richtlinien bestimmen. Auch die Möglichkeit muss bestehen, jederzeit aussteigen zu können, wenn das Fortsetzen der Bereitschaft nutzlos erscheint und das eigene Interesse abnimmt. Ebenso investieren Jugendliche ungern ihre Freizeit für Stresssituationen, die sie freiwillig bewältigen müssen (Thomas 2002: 16).

Nur unter solchen Kriterien engagiert sich die junge Generation in der Politik. Erfüllt sich ein Kriterium nicht, - was oft der Fall ist - so wird von dem Engagement abgesehen und das Umsetzen der Vorstellungen unterbunden (Hurrelmann, Quenze 2012: 217). Befassen sich die Politiker nicht mit den Bedürfnissen und Anforderungen Jugendlicher, entgeht ihnen der Nachwuchs für das politische System. Das Umschlagen der Distanz in Ablehnung der Politik verursacht einen enormen Rückzug der jungen Generation. Es besteht die Gefahr der Zunahme des Radikalismus[13].

4.4 Politikpädagogik – Politische Bildung an Schulen

Ein weiterer Aspekt, der eine große Bedeutung in der politischen Bildung einnimmt, ist die Politikpädagogik im deutschen Schulsystem. Hierbei liegt das Ziel, alle Bürgerinnen und Bürgern „mit dem nötigen politischen Struktur- und Handlungswissen auszustatten, das diese benötigen, um politische Verantwortung übernehmen zu können“.

Die Vermittlung von Urteils- und Handlungskompetenzen ermöglicht der heranwachsenden Generation das verantwortungsvolle und selbstbewusste Ausfüllen der Demokratie.

Die Schwierigkeit liegt jedoch bei der Entwicklung der Angebote, „die sprachliche Hürden niedrig [zu] halten und damit Einstiegsmöglichkeiten auch für nicht akademische, nicht gymnasial sozialisierte, nicht herkunftsdeutsche oder sprachbegabte Zielgruppen zu eröffnen“. Insoweit benötigt die politische Bildung diverse Angebotsvorschläge, die unterschiedliche Menschengruppen ansprechen.[14] Außerdem werden die Schulen von vielen Jugendlichen als „Quelle politischer Kenntnisse“ bezeichnet, die Wertvorstellungen und Grundüberzeugungen vermitteln.

Die Hauptaufgabe besteht darin, den Schulunterricht so interessant wie möglich zu gestalten, um den Schülerinnen und Schüler das Thema schmackhaft zu machen. Wird jedoch das unterrichtete als langweilig empfunden, so besteht die Gefahr, dass Politik als fremd und uninteressant eingestuft wird (Boeser 2001: 142f).

Im Großen und Ganzen trägt politische Bildung an Schulen einen großen Beitrag zum realitätsgetreuen Politik- und Konfliktverständnis bei. Allerdings wird der Politikunterricht zugunsten anderer Fächer immer mehr zurückgenommen. Diese Abschaffung würde dazu führen, dass Jugendliche ohne jegliches Grundwissen über das politische System die Schule absolvieren (Kaeber, Tripp 1983: 32). Es ist wichtig, die Bereitschaft und Fähigkeit der Schülerinnen und Schülern „zu verantwortlichem politischen und gesellschaftlichen Handeln zu fördern.

Die Erziehung der jungen Menschen setzt voraus, dass sie schon in der Schule mit den Grundlagen und Funktionsweisen unserer […] demokratischen Grundordnung vertraut gemacht werden“. Die Verantwortung für sich selbst und für andere soll den Schülern bewusst gemacht werden (Plodeck 2005: 22ff).

4.5 Die Rolle des Mindestwahlalters

Die Notwendigkeit einer demokratischen Gesellschaft liegt bei den Interessen und dem Engagement aller Bevölkerungsgruppen, besonders der jungen, um vertretbare Entscheidungen treffen zu können. Jugendliche sollen einen jederzeit möglichen Zugang zur Politik haben, um ihre Interessen durchzusetzen, die ihre Zukunft repräsentieren werden. „Deshalb sind alle Bemühungen darauf zu richten, Jugendliche politikfähig und die Politik jugendfähig zu machen“ (Hurrelmann, Quenzel 2012: 221). Dennoch können Jugendliche bis zur Volljährigkeit ihre Interessen nur eingeschränkt vertreten und sich begrenzt politisch beteiligen.[15] „[U]nsere Gesellschaft [ist] darauf angewiesen, dass sich möglichst viele junge Menschen aktiv [in die Politik] einbringen“. Die erwünschte Mitbestimmung der jungen Generation ist äußerst wichtig für den Zusammenhalt der Gesellschaft.[16]

Laut des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert müssen junge Menschen „für [ihre] Ziele streiten, überzeugen, Mehrheiten organisieren, sich auf langwierige Verfahrensabläufe einlassen – und das alles ohne die Gewissheit, am Ende Erfolg zu haben. Denn auch die Möglichkeit des Scheiterns gehört zur Demokratie“. „Wer politisch etwas verändern“ und „nicht andere über [seine] Zukunft entscheiden lassen“ will, „muss sich schwer ins Zeug legen“. Über die Politik informiert zu sein, „ist das eine; etwas ganz anderes ist“ die eigene Beteiligung.[17]

Die Wahlbeteiligungen sind somit ein guter Start zur Verwirklichung der Interessen und Ziele der jungen Generation.[18] Laut Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes ist jeder Bürger wahlberechtigt, der das 18. Lebensjahr vollendet hat:

Artikel 38 GG:

„(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt“ (Lauterbach 2010: 39).

Doch bereits vor dem 18. Lebensjahr sind Jugendliche politisch entscheidungsfähig. Somit stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, das rechtlich festgesetzte Wahlalter zu senken. Dadurch hätten 16-Jährige die Möglichkeit sich bei Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlen zu beteiligen. Die Altersgrenze von 14 Jahren wäre ebenso vertretbar, da die Urteilsfähigkeit der Jugendlichen schon vor dem 18. Lebensjahr ausgereift ist (Hurrelmann, Quenzel 2012: 221).

4.6 Der Medieneinfluss

Die heutigen Medien gelten längst nicht mehr als ein „Phänomen der Freizeit“, sondern als selbstverständlicher Bestandteil im Alltag, die sich weniger kontrollieren lassen. Insofern werden Kindern und Jugendlichen gewalttätige, rassistische und pornografische Inhalte vermittelt, die deren Einstellung und Haltung prägen (Kösters 1999: 257f). Andererseits wird über die Politik mithilfe von Fernsehen, Radio, Internet und Co. verstärkt berichtet. Folglich erscheinen politische Ereignisse zu einem bestimmten Zeitpunkt, die „nicht vermitteln, was Menschen denken, sondern […] erfolgreich bestimmen, worüber sie nachdenken sollen“. Diese vorformulierten Entscheidungsprozesse beeinflussen die politischen Einstellungen sowohl positiv als auch negativ (Kösters 1999: 266f).

Erscheint ein Thema zum ersten Mal in den Medien, so besteht die Möglichkeit, dass Jugendliche - die noch keine Gelegenheit dazu hatten - ihre Meinung zu dieser Thematik bilden können. Die Aufgabe liegt dabei, „den Blick [auf bestimmte Geschehnisse [zu] fokussieren und deren Wirkung [zu] verstärken“. Durch die Aufnahme politischer Inhalte über die Medien wird die Teilnahme am politischen Geschehen vertieft. Daraufhin folgt die Prägung des Lebensstils und der Politikhaltung der jungen Generation (Kösters 1999: 266f).

5 Politische Ebenen für Jugendliche

Immer mehr Jugendliche wollen sich an der Gestaltung unserer Demokratie und ihrer eigenen Zukunft beteiligen. Ihr Engagement reicht von Arbeit in Projekten, Verbänden bis hin zu Vereinen. Die „Politik und Gesellschaft müssen sich […] für die Visionen von Kindern und Jugendlichen öffnen. Entscheidungsprozesse in Politik [...] müssen so gestaltet sein, dass ihre Anliegen aufgenommen und in die gesellschaftliche Praxis umgesetzt werden“ (Becsy 2008: 23). Die Zuständigkeit der Jugendpolitik in Deutschland hat vielfältige Verflechtungen auf unterschiedlichen Ebenen. „Entsprechend der föderalen Struktur der Bundesrepublik sind neben dem Bund die Länder [und] die Kommunen [...] öffentlich Verantwortliche für Jugendpolitik“ (Becsy 2008: 96). In den folgenden Textabschnitten werden diese mit einer genaueren Erläuterung aufgelistet.

5.1 Die Bundesebene

Auf der Bundesebene werden die Ziele der jungen Generation durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) festgelegt und koordiniert (Becsy 2008: 100). Eine von vielen Aufgaben des BMFSFJ ist die Entwicklung einer 'eigenständigen Jugendpolitik' mit dem Ziel, ein starkes Bündnis für die Jugend aufzubauen. Durch die Aufnahmen der Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikbereichen detailliert sich das Projekt.[19] Denn die Gesellschaft braucht die Ideen, das Engagement und das Leistungsvermögen der Jugendlichen. Gleichzeitig benötigt die Jugend in ihrer bedeutungsvollen Lebensphase die Unterstützung und Anerkennung dieser Gesellschaft. In diesem entscheidenden Lebensabschnitt entwickeln die Jugendlichen ihre Identität und Persönlichkeit, sammeln viele Erfahrungen und sind auf der Suche nach dem richtigen Platz in der Gesellschaft. Die Demokratie ist „darauf angewiesen, dass sich möglichst viele junge Menschen aktiv [in die Politik] einbringen“. Schließlich ist für den Zusammenhalt der Gesellschaft die erwünschte Mitbestimmung der jungen Generation äußerst wichtig.[20] Durch die 'eigenständige Jugendpolitik' weitet sich die Teilnahme am politischen System aus. Sowohl die „Verkehrs- und Stadtplanung [...] sind genauso jugendrelevant [als auch] die Ansiedlung von Firmen, die Ausbildungs- und Arbeitsplatzsituation (Wirtschaftspolitik), der Naturschutz (Umweltpolitik) oder die Staatsverschuldung und sogar die zentralen Weichenstellungen der Altersversorge.“.[21]

Auch das Jugendschutzgesetz und das Kinder- und Jugendhilfegesetz liegen in der Verantwortung des BMFSFJ. Ebenso werden „Projekte für Toleranz und Demokratie zur Prävention gegen extremistische Tendenzen bei Kindern und Jugendlichen“ gefördert. Zusätzlich werden die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt und deren Kenntnisse über Familienpolitik verbessert.[22] Seit 1988 ist die Kinderkommission im Deutschen Bundestag, deren Aufgabe darin besteht, die Interessen für Kinder und Jugendliche zu vertreten. Dank dieser Kommission sind Kinder und Jugendliche nicht mehr auf die politischen Entscheidungen der Eltern und politischer Gremien angewiesen. Allerdings müssen den Beschlüssen der Kinderkommission von allen Mitgliedern zugestimmt werden (vgl.: Becsy 2008: 102).

Da die Aufgaben und Beschlüsse ohne weitere Hilfe nicht bewältigt werden können, werden diese von Verbänden und Organisationen, die sich mit jugendrelevanten Themen befassen, unterstützt. Des Weiteren werden so viele Kinderkommissionen wie möglich auf kommunaler Ebene in etlichen Gemeinden eingerichtet

(vgl.: Becsy 2008: 104).

5.2 Die Landesebene

Die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland sind für die innere Verwaltung zuständig, die nicht im Grundgesetz dem Bund selbst zugewiesen ist.

Zu den Tätigkeitsfeldern der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) gehört zum Beispiel die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, die von den zuständigen Ministern und Senatoren der Bundesländer vertreten wird. Gemeinsam werden rechtliche und politische Fragen „– z. B. zur Stärkung von Familien, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung oder zum Jugendschutz – abgestimmt und entsprechende Beschlüsse gefasst“. Im Mittelpunkt steht die Wahrung der politischen Interessen und Verbesserung der Lebenssituationen der Jugendlichen (vgl.: Becsy 2008: 262f).

Mithilfe der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden

(AGJF) werden alle fachlichen Angelegenheiten, die von der JFMK beschlossen wurden, umgesetzt. Ebenso wird die Planung der Konferenztermine von der AGJF übernommen (vgl.: Becsy 2008: 265).

Der Zusammenschluss von 17 deutschen Landesjugendämtern – darunter auch aus Baden-Württemberg – übernimmt im Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) ebenso die Aufgabe der Weiterentwicklung von Kinder- und Jugendpolitik.

Hierbei setzt sich das Bündnis das „Ziel, durch gegenseitige Abstimmung in Grundsatzfragen und die Erarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen zu einzelnen Arbeitsfeldern die fachlichen Standards in der Praxis zu sichern und [...] sich für die Belange junger Menschen und ihrer Familien einzusetzen“ (vgl.: Becsy 2008: 267).

5.3 Die kommunale Ebene

Die Gesamtverantwortung für Kinder- und Jugendhilfe übernehmen die Jugendämter als direkte Ansprechpartner in den Städten. Diese werden „zwischen Kreisjugendamt (Kreisebene), Stadtjugendamt (kreisfreie Städte), regionalisiertes Jugendamt (in einer kreisangehörigen Gemeinde) sowie Bezirksjugendamt (in den Bezirken der Stadtstaaten) unterschieden“, deren Zuständigkeit bei der sozialen und politischen Förderung der Kinder sowie der Jugendlichen und Erwachsenen liegt (vgl.: Becsy 2008: 270). Im Falle von ausstehenden Schwierigkeiten in der Familie, Schule und Co. steht den Jugendlichen eine Beratung zur Verfügung. Die kirchlichen Einrichtungen Diakonie und Caritas engagieren sich ebenfalls in der Jugendpolitik. „Zahlreiche Jugendverbände, Jugendgruppen, Sportvereine und andere Freizeitorganisationen [...] kümmern sich mit verschiedenen Angeboten um Jugendliche“.[23]

[...]


[1] Autor unbekannt: „Geh zur Wahl – Noch hast du Sie!“, URL: http://landesportal.piratenpartei-sh.de/wahlen/bundestagswahl-2013/unsere-wahlplakate-2013/geh-zur-wahl/ [Stand: 17.05.14]

[2] Autor unbekannt: „Begriffsbestimmungen“. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__1.html [Stand: 02.05.14]

[3] vgl.: Autor unbekannt: URL: www.deine-rechte.de [Stand 02.05.14]

[4] vgl.: Autor unbekannt: „Jugendschutzgesetz (JuSchG)“. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html [Stand: 04.05.14]

[5] vgl.: Autor unbekannt: URL: www.juraforum.de [Stand: 05.05.14]

[6] vgl.: Stangl, Werner (1997): “Seminar aus Erziehungswissenschaft: Entwichlung imJugendalter”. URL: http://paedpsych.jk.uni-linz.ac.at:4711/JUGENDPSYCH/JUGENDPSYCHREFERATE96 /Thema2.html [Stand 20.05.14]

[7] Kipp, Reiner (2006): “Die Bedeutung von Peer-Group-Einflüssen auf die Schulleistung“. URL: https://kops.ub.uni-konstanz.de/xmlui/bitstream/handle/urn:nbn:de:bsz:352-opus-19818/Diplomarbeit_Kipp.pdf?sequence=1 [Stand: 12.05.14]

[8] vgl.: URL: http://peer-group.de/ [Stand: 21.05.14]

[9] vgl.: Schubert, Klaus / Klein,Martina (2011): „Totalitarismus“. URL: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18343/totalitarismus [Stand 20.05.14]

[10] vgl.: Autor unbekannt: URL:http://www.dkhw.de/cms/images/downloads/Ergebnisse__politisches_Engagement_von_Jugendlichen.pdf [Stand: 22.05.14]

[11] Schneider, Gerd / Toyka-Seid, Christiane: „Politische Bildung“. URL: http://www.hanisauland.de/lexikon/p/politische_bildung.html [Stand: 06.01.14]

[12] Krüger, Thomas (2013): Vorwort. In: Politische Bildung als Profession. Verständnisse und Forschungen. Perspektiven politischer Bildung, Hrsg. Klaus-Peter Hufer / Dagmar Richter, Bonn, S. 9. URL: http://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/166243/politische-bildung-als-profession [Stand: 02.01.14]

[13] Definition laut Duden: Radikalismus bezeichnet eine rücksichtslose bis zum Äußersten gehende Vorgehensweise in politischer, religiöser Richtung.

[14] Besand, Anja (2014): „ ‚Inklusive Didaktik der politische Bildung‘ ”? Überlegungen als Beitrag zur Definition eines Begriffes (aus Sicht der Politikdidaktik). URL: http://www.bpb.de/lernen/180745/a-besand-inklusive-didaktik-der-politischen-bildung [Stand: 18.05.14]

[15] vgl.: Schneider, Gerd / Toyka-Seid, Christiane: „Politische Bildung“ URL: http://www.hanisauland.de/lexikon/p/politische_bildung.html [Stand: 06.01.14]

[16] Autor unbekannt (2013): „Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik“. URL: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Kinder-und-Jugend/eigenstaendige-jugendpolitik.html [Stand: 02.01.14]

[17] Prof. Dr. Norbert Lammert: Geleitwort des Präsidenten des Deutschen Bundestages. In: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Hrsg. Deutscher Bundestag, Berlin, September 2010, S. 3 URL: http://www.bpb.de/shop/lernen/themen-und-materialien/37165/das-image-der-politik-und-der-politiker-wahrnehmung-und-selbstwahrnehmung-politischer-akteure [Stand: 02.01.14]

[18] vgl.: Schneider, Gerd / Toyka-Seid, Christiane: „Jugendpolitik“. URL: http://www.hanisauland.de/lexikon/j/jugendpolitik.html [Stand: 06.01.14]

[19] vgl.: Autor unbekannt: „Aufgaben“. URL: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Ministerium/aufgaben.html [Stand: 18.05.14]

[20] Autor unbekannt (2013): „Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik“. URL: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Kinder-und-Jugend/eigenstaendige-jugendpolitik.html [Stand: 02.01.14]

[21] Autor unbekannt: „Eigenständige Jugendpolitik“. URL: http://dpsg.de/de/aktionen/eigenstaendige-jugendpolitik.html [18.05.14]

[22] vgl.: Autor unbekannt: „Aufgaben“. URL: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Ministerium/aufgaben.html [18.05.14]

[23] Schneider, Gerd / Toyka-Seid, Christiane: „Jugendpolitik“. URL: http://www.hanisauland.de/lexikon/j/jugendpolitik.html [Stand: 06.01.14]

Ende der Leseprobe aus 92 Seiten

Details

Titel
Politikverdrossenheit unter Jugendlichen
Untertitel
Eine aktuelle Untersuchung
Note
11
Autor
Jahr
2014
Seiten
92
Katalognummer
V276594
ISBN (eBook)
9783656703068
ISBN (Buch)
9783656709350
Dateigröße
1366 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
politik, seminarkurs, jugend, europa, verdrossenheit, politikverdrossenheit, unter, jugendlichen, 2014, wirtschaftsgymnasium, untersuchung, indikatoren, analyse, desinteresse, politikdistanz
Arbeit zitieren
Tobias Haas (Autor:in), 2014, Politikverdrossenheit unter Jugendlichen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/276594

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