Der Stabilitätspakt am Beispiel des Defizitverfahrens


Dossier / Travail, 2003

19 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Der Stabilitätspakt
1.1 Entstehung und Inhalt
1.2 Konvergenzkriterien

2 Begriff des übermäßigem Defizits
2.1 Das öffentliche Defizit
2.2 Das Bruttoinlandsprodukt
2.3.1 Berechnung der Daten
2.3.2 Harmonisierung der Daten

3 Beteiligte EU-Organe
3.1 Der Rat der Europäischen Union (ECOFIN-Rat)
3.2 Die Europäische Kommission
3.3 Der Wirtschafts- und Finanzausschuss

4 Verfahren bei einem übermäßigem Defizit
4.1 Feststellung des Defizits - Befreiung von Sanktionen
4.2 Schritte des Verfahrens
4.3 Pro und Kontra

5 Aussichten

Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Einleitung

Das Defizitverfahren existiert in seiner Gänze bislang lediglich auf dem Papier und brauchte noch von keinem Mitgliedstaat komplett durchlaufen werden.

Mit meiner Arbeit beabsichtige ich das Defizitverfahren und den Stabilitäts- und Wachstumspakt aus dem es resultiert mitsamt der darin verwendeten Begriffe ausführlich darzustellen und zu erläutern.

Im ersten Kapitel gehe ich auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt ein und komme im Folgenden auf die Begriffe zu sprechen.

Im dritten Teil meiner Arbeit werde ich die an diesem Verfahren beteiligten Organe und ihre Aufgaben während des Verfahrens darstellen. Ferner möchte ich im vierten Teil meiner Arbeit das Verfahren bei übermäßigem Defizit in seinen Einzelheiten inklusive der Ausnahmetatbestände beschreiben und zum Abschluss im letzten Kapitel auf die Aussichten für die Folgejahre eingehen.

1 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt

1.1 Entstehung und Inhalt

Bereits der Delors-Bericht von 13. April 1989 empfahl eine Disziplinierung der Finanzpolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die durch verbindliche Haushaltsregelungen geschehen sollte.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (im folgenden Stabilitätspakt genannt) ist zurückzuführen auf eine Initiative des damaligen deutschen Finanzministers Theo Waigel. Im Herbst 1995 schlug Theo Waigel einen "Stabilitätspakt für Europa" vor, durch den übermäßige Haushaltsdefizite und somit eine Gefährdung der Europäischen Währungsunion verhindert werden sollte.[1]

Mit dem im Juni 1997 auf dem EU-Gipfel in Amsterdam beschlossenen Stabilitätspakt wurden Mechanismen zur Überwachung der Haushalte der einzelnen Mitgliedstaaten und Sanktionen, falls nationale Haushalte ein übermäßiges Defizit aufweisen, festgelegt. Er ist eine Konkretisierung des Maastrichter Vertrags und als Sekundärrecht auf dessen Grundlage erlassen. Im Stabilitätspakt ist das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbanken sowie der Ausschluss der Gemeinschaftshaftung festgelegt. Darüber hinaus

beinhaltet er das Verbot übermäßiger öffentlicher Defizite der Mitgliedstaaten. Ziel ist, dass die Mitgliedstaaten ausgeglichene Haushalte oder einen Haushaltsüberschuss anstreben. Damit soll das Einhalten des Referenzwertes von 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auch bei Konjunkturschwankungen erreicht werden. Mittels der im Stabilitätspakt enthaltenen Überwachung der Haushaltsdisziplin kann rechtzeitig - im Sinne eines Frühwarnsystems - ein Abweichen von der Haushaltsplanung aufgezeigt werden. Zu diesem Zweck legen die teilnehmenden Mitgliedstaaten, also die Staaten, die an dem Übergang in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion teilgenommen haben, jährlich der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union sogenannte Stabilitätsprogramme vor. Bei den Ländern, die die einheitliche Währung noch nicht eingeführt haben, handelt es sich analog dazu um Konvergenzprogramme. Inhalt der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme sind überprüfbare Angaben zur mittelfristigen Haushaltsplanung. Mittelfristig bedeutet in diesem Zusammenhang zeitlich die Länge eines Konjunkturzyklus.[2] Desweiteren beinhaltet der Stabilitätspakt Angaben über das Sanktions-verfahren und legt die Ausnahmesituationen für das Befreien von Sanktionen fest.[3]

1.2 Konvergenzkriterien

Um in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion eintreten zu können, müssen bestimmte stabilitätspolitische Bedingungen erfüllt werden. Bekannt sind diese Schutzvorkehrungen des Gemeinschaftsinteresses unter dem Begriff Konvergenzkriterien, die im EG-Vertrag festgehalten sind. Dabei handelt es sich erstens um das Inflationskriterium, also um das Erreichen eines hohen Grades an Preisstabilität. Die Inflationsrate eines Mitgliedstaates darf mindestens ein Jahr vor der Prüfung nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei Länder mit den geringsten Inflationsraten liegen.[4] Außerdem müssen die öffentlichen Haushalte auf Dauer tragbar sein, es darf folglich kein übermäßiger Defizit im Sinne der Kriterien für die Haushalts-überwachung vorliegen (Schuldenkriterium). Der Referenzwert von 3 % BIP für das Defizit der öffentlichen Haushalte sowie 60 % BIP für die Staatsverschuldung dürfen nicht überschritten werden.[5] Ferner verlangt das Wechselkurskriterium, dass die nationalen Währungen mindestens die letzten zwei Jahre vor der Prüfung im Rahmen des Wechselkursmechanismus die normalen Bandbreiten innerhalb des Europäischen Währungssystems ohne starke Spannungen eingehalten haben müssen.[6] Der letzte Aspekt ist das Zinskriterium, das die Konstanz der wirtschaftlichen Konvergenz beschreibt. Voraussetzung ist, dass im Verlauf eines Jahres vor der Prüfung der Nominalzinssatz der Mitgliedstaaten nicht mehr als 2 Prozentpunkte über den vergleichbaren Zinssätzen der drei Staaten mit der niedrigsten Inflationsrate liegt.[7]

Die Konvergenzkriterien üben einen Disziplinierungszwang auf die EU-Mitgliedstaaten aus.

Im Anschluss an die Darstellung des Stabilitätspakts möchte ich auf dessen Anwendung eingehen. In einem Interview mit der französischen Zeitung "Le Monde" bezeichnet der EU-Kommissionspräsident Romano Prodi den Stabilitätspakt als "dumm". Im weiteren Verlauf präzisierte er, dass er dumm im Sinne von unvollkommen meine, da es ihm an Flexibilität fehle.[8] Damit entsprach Prodi der im Monatsbericht der Landeszentralbank genannten Auffassung, dass sich wichtige EU-Staaten - und zwar auch die in günstigen Ausgangssituationen - in einer so schlechten Haushaltslage befinden, die ihnen die Bewältigung normaler Konjukturschwankungen kaum erlauben, sie somit die 3 %-BIP-Marge überschreiten würden. Damit ist den Staaten jeglicher Spielraum genommen, um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können.[9] Sowohl Deutschland finanziell durch die Wiedervereinigung stark beansprucht als auch Frankreich und Italien wird der Vorwurf gemacht, ihre

Politik - bezogen auf ihre Haushaltskonsolidierung - habe versagt und nicht der Stabilitätspakt. Offensichtlich war der Zeitraum, der den großen Staaten der EU zum Abbau ihrer Haushaltsdefizite zur Verfügung stand, zu kurz bemessen. Der EU-Währungskommissar Pedro Solbes schlug als Kompromiss vor, die Frist für die großen Staaten Deutschland, Frankreich und Italien sowie für Portugal bis 2006 zu verlängern. Auf diesen Vorschlag folgte ein Widerspruch der anderen Länder, die sich benachteiligt fühlten und der Europäischen Kommission den Vorwurf der Nachgiebigkeit gegenüber der drei großen Staaten machte. Ergebnis der Diskussion war ein Übereinkommen, das Defizit jährlich um 0,5 % abzubauen. Frankreich lehnte diesen Vorschlag ab und so stimmten nur 11 der 12 teilnehmenden Mitgliedstaaten zu. Ein neuer Termin, zu dem ein ausgeglichener Haushalt vorgewiesen werden muss, wurde nicht festgelegt.[10]

2 Begriff des übermäßigen öffentlichen Defizits

2.1 Übermäßiges Defizit

Die Kommission überprüft die Einhaltung der Haushaltsdisziplin eines Mitglied-staates daran, ob ein übermäßiges öffentliches Defizit besteht. Das liegt vor, wenn zum einen das Verhältnis zwischen dem geplanten und dem tatsäch-lichen Defizit den Referenzwert von 3 % des BIP überschreitet. Weiterhin darf der BIP-Anteil der Schuldenquote nicht höher als 60 % sein. Das BIP erfasst die Produktionsleistung einer Volkswirtschaft. Wenn von dem BIP die Rede ist handelt es sich um das BIP zu Marktpreisen, das sich nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) definiert.[11] Der Begriff öffentlich entspricht dem Sektor "Staat" im Sinne des ESVG, zu dem die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und die Sozialversicherung (wie zum Beispiel Rentenversicherungen und Arbeitslosenversicherung) sowie Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und Sondervermögen des Staates zählen. Nicht eingeschlossen sind öffentliche Unternehmen, die ihre Leistungen entgeltlich anbieten. Der Begriff Defizit meint das "Finanzsaldo", das sich aus der Differenz der Einnahmen und Ausgaben eines Sektors, hier des Sektors Staat, errechnet. Sind in einer festgelegten Periode die Ausgaben eines Sektors höher als die Einnahmen, besteht ein Defizit.[12]

2.2 Bruttoinlandsprodukt

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft an Endprodukten während eines bestimmten Zeitraums. So wird beispielsweise die wirtschaftliche Leistung des Wirtschaftsgebiets Deutschland innerhalb der Periode von einem Jahr erfasst.[13]

2.2.1 Berechnung der Daten

Zuständig für die Berechnung der Daten sind in Deutschland mehrere Institutionen. Man unterscheidet die Plandaten für das laufende Jahr, erfasst vom Bundesministerium für Finanzen, von den Istdaten. Die Deutsche Bundes-bank ist verantwortlich für die Berechnung der Istdaten zum Schuldenstand abgelaufener Jahre. Die Istdaten zum Bruttoinlandsprodukt, dem Defizit sowie den Investitionen werden vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Das BIP wird jeweils alle 3 und 6 Monate, das öffentliche Defizit halbjährlich und jährlich vom Statistischen Bundesamt neu berechnet.[14]

2.2.2 Harmonisierung der Daten

Unter Harmonisierung versteht man die Maßnahmen die sicherstellen, dass die von den jeweiligen Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten miteinander vergleichbar sind. Die Kommission und das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) in Verbindung mit dem Mitgliedstaat sprechen sich bezüglich dieser zu treffenden Maßnahmen ab. Die Harmonisierung gestaltet sich zum Teil recht schwierig, da die statistischen Systeme der einzelnen Länder unterschiedlich sind und auch Änderungen unterliegen können.

[...]


[1] Vgl. Institut "Finanzen und Steuern" e.V. (Hg.): Finanzpolitische Disziplin in eine Währungsunion - Ein "Stabilitätspakt für Europa"?, Schrift Nr. 351, Bonn 1996, S. 20 f.

[2] Vgl. Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (Hg.): Wirtschafts- und Währungsunion. Kompendium des Gemeinschaftsrechts, Luxemburg 1999, S. 60

[3] Vgl. Thiel, Elke: Die Europäische Union, 3. Auflage, München 1999, S. 140 ff.

[4] Vgl. Art. 121 Abs. 1 EGV i.V.m. Art. 1 des Zusatzprotokolls

[5] Vgl. Art. 121 Abs. 1 EGV i.V.m. Art. 2 des Zusatzprotokolls

[6] Vgl. Art. 121 Abs. 1 EGV i.V.m. Art. 3 des Zusatzprotokolls

[7] Vgl. Art. 121 Abs. 1 EGV i.V.m. Art. 4 des Zusatzprotokolls

[8] Vgl. Hartwich, Hans-H.: Der EU-Stabilitätspakt in der Krise - ein Lehrstück für Europa, in: Gesellschaft, Politik, Bildung - Sozialwissenschaften für politische Bildung, 51. Jg. (2002), H. 3, S. 458

[9] Vgl. Europäische Zentralbank (Hg.): Monatsbericht Mai 1999, o.O. 1999, S. 65

[10] Vgl. Hartwich, Hans-H.: Der EU-Stabilitätspakt in der Krise - ein Lehrstück für Europa, a.a.O., S. 451 ff.

[11] Vgl. Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Hg.): Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG), 2. Auflage, Brüssel 1994, S. 15

[12] Vgl. Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Hg.), a.a.O., S. 31 f.

[13] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hg.): Zur Ermittlung des Konvergenzkriteriums "übermäßiges Defizit" - Berechnung und Harmonisierung der Daten-, o.O. 1998, aus dem Internet: http://destatis.de/presse/deutsch/pm/bipdonve.htm

[14] Vgl. Woll, Artur (Hg.): Wirtschaftslexikon, 7. Auflage, München / Wien 1993, S. 337

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Der Stabilitätspakt am Beispiel des Defizitverfahrens
Université
University of Duisburg-Essen  (Institut für Politikwissenschaft)
Cours
Am Beispiel: Die Europäische Union
Note
1,7
Auteur
Année
2003
Pages
19
N° de catalogue
V27685
ISBN (ebook)
9783638296632
Taille d'un fichier
474 KB
Langue
allemand
Mots clés
Stabilitätspakt, Beispiel, Defizitverfahrens, Beispiel, Europäische, Union
Citation du texte
Sandra Simon (Auteur), 2003, Der Stabilitätspakt am Beispiel des Defizitverfahrens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27685

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