Zusammenfassung der wichtigsten Fragen zur Europäischen Union. Entnommen aus "Weidenfeld/Wessels - Europa von A bis Z".
Inhalt
- Kommission
- Europäischer Rat
- EP
- Rat der EU
- Europäische Parteien
- EuGH
- Interessenverbände
- Entscheidungsverfahren
- Grundfreiheiten
- Institutionelles Demokratiedefizit
- Kommission
- Vorläufer Hohe Behörde der EGKS
- Röm. Verträge 1958 Fusion mit EWG und EAG à Kommission als Organ aller drei Gemeinschaften
- 1960er und 70er Jahre profillos, in den 80er Jahren bis hin zur EEA 1987 immer bedeutender à Binnenmarktprogramm und Initiative zur Währungs- und Wirtschaftsunion
- Maastricht 1993 und Amsterdam 1999 und Nizza 2003 mehr Kompetenzen und Politikfelder
- Mit Vertrag von Lissabon erhebliche institutionelle Veränderungen à HVUAS geänderte Bestimmungen
- Art 17 EUV
- Allg. Interessen der EU fördern und Initiative ergreifen
- Für Anwendung von Unionsrecht sorgen
- Haushaltsplan ausführen
- Nach Maßgabe der Verträge Vertretungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktion ausführen
- Drei Funktionen
- Motor der Integration
- Hüterin der Verträge
- Exekutive der EU (Rechtsakte, Ausführung mit Haushalt betraut)
- Wahl der Kommission
- ER schlägt nach entsprechenden Konsultationen EP Kandidaten für Kommissionspräsidentschaft vor (Berücksichtigung des Wahlergebnisses – je besser sich pol. Kräfte im EP organisieren, desto enger wird der Entscheidungskorridor des ER)
- Rat im Einvernehmen mit Kommissionspräsidenten schlägt übrige Komm. Mitglieder vor
- Ernennung durch Rat mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des EP nach Anhörungen
- Ursprünglich Plan rotierende Kommissare einzusetzen (2/3 der MS) im Zuge der Ratifizierungskrise allerdings abgelehnt
- Komm. Mitglieder unabhängig von nationalen Weisungen
- Mitglieder können durch Präsidenten der Komm. Kraft Amtes zum Rücktritt gezwungen werden
- Richtlinienkompetenz bei Komm. Präs.
- Jedes Mitglied der Kommission hat ein Kabinett, welches unterstützt, administrative Tätigkeiten in GD, wöchentlich koordinierendes Treffen zwischen Kabinettschefs und Generalsekretär der Kommission
- Europäischer Rat
- Art 15 EUV der EU für ihre Entwicklung erforderliche Impulse geben, sowie Festlegung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten
- Orientierungs, Leitlinien, LEnkungsfunktion
- Wirt ausdrücklich nicht gesetzgeberisch tätig
- Staatschefs der MS
- „konstitutioneller Architekt“ (EAA, Maastricht, Amsterdam, Nizza, Lissabon)
- Beitrittskriterien, Verhandlungen zum Abschluss bringen
- Nur die Staatsoberhäupter können „Kuhhandel“ eingehen und Forderungen und Angebote in verschiedenen Politikbereichen „verrechnen“
- EP
- Straßburg, Generalsekretariat in Luxemburg, Fraktionssitzungen in Brüssel
- Einziges direkt gewählte und unmittelbar legitimierte Organ der EU
- Beschränkung bei GASP, Agrar, Sozial, Wirtschaft, Währung und Beschäftigungspolitik
- 751 Abgeordnete, Deutschland 99
- Degressiv Proportional aber nicht wirklich der Bevölkerungen entsprechend
- Sitzungen im Monatsrhytmus
- Einfache Mehrheit (sofern nicht anders vorgesehen), bei zweiter Lesung absolute Mehrheit
- Kontrollrechte
- Fragerecht ggü. Kommission, Rat der EU, EZB
- Klagerecht vor EuGH
- Petitionsrecht der Bürger an EP
- Misstrauensrecht ggü. Kommission (2/3 und Mehrheit aller MdEP)
- Gesetzgebung: Aufforderung an Kommission zur Initiative, Vorschlag d. Kommission ändern oder ablehnen à Vermittlungsausschuss
- Politikgestaltungsfunktion und Kontrollfunktion
- Mitwirkung an Rechtssetzung
- Sicherstellung der Rechenschaftspflicht anderer Organe
- Wahl- und Kreationsfunktion
- Parlamentarische Ernennungsrechte
- Systemgestaltungsfunktion
- Revision der Verträge, Beitritte zur EU oder Änderung der Systemgrundlagen der EU
- Interaktionsfunktion
- Beziehung MdEP und Wähler
- Beziehung MdEP und nationalen Parlamentariern
- Zwang zu multinationalen Fraktionen erschwert die Herausbildung parteipolitisch geprägter, identitätsstiftender Positionen
- Keine einheitliche Regierungsspitze die aus dem Parlament hervorgeht
- Mangelnde Präsenz der Parlamentarier in ihren Wahlkreisen
- Rat der EU
- Sitz in Brüssel / Luxemburg
- Entscheidet in der Regel einstimmig oder mit QM (Mehrheit und Mehrhheit der Bürger in EU)
-
- Europäische Parteien
- Anerkennung als Partei wenn
- Abgeordnete in EP oder Nationalen Parlamenten in ¼ der MS vorhanden sind
- Bei letzter EU-Wahl in ¼ der MS mind. 3% geholt hat
- Europäische Themen, Grundsätze unterstützen usw.
- Abstimmungsmodalitäten (Im Zweifel gegen Rat oder Kommission) zwingen Parlament zu großer Koalition, weshalb große Debatten nicht stattfinden (nur in Ausschüssen, bekommt aber keiner mit)
- EuGH
- Gerichtshof EuGH
- Das Gericht EuG
- Fachgerichte
- 27 Richter
- 8 Generalanwälte
- Für 6 Jahre ernannt (Besonders qualifiziert, Unabhängig)
- Präsident aus Mitte für 3 Jahre gewählt
- Gericht entlastet Gerichtshof, Kammern bilden Fachgerichte als erste Instanzen
- Aufgabe
- Wahrung des Rechts bei Auslegung und Anwendung von EUV und AEUV
- Umfasst primär-, sekundär-, und ungeschriebenes Unionsrecht
- Klagearten
- Vertragsverletzungsverfahren
- MS und Kommission gegen MS
- Nichtigkeitsklage
- Jeder Mitgliedsstaat und jedes Organ darf
- Jeder Bürger der direkt und unmittelbar betroffen ist
- Untätigkeitsklage
- Schadensersatzklage
- Vorabentscheidungsverfahren
- „Rat einholen“
- Interessenverbände
- Einbeziehung in Art. 11 EUV festgehalten
- „Umfangreiche Anhörungen“
- Recht auf Bildung einer Interessenvertretung (1 Mio., erhebliche Anzahl MS)
- Einbringen von Expertise (Ersetzt fehlende EU Beamte)
- Entscheidungsverfahren
- EP: Einfache Mehrheit im Regelfall, 2/3 in bestimmten Fällen (Misstrauen gegen Kommission) oder absolute Mehrheit (Beitrittsverfahren)
- Kommission, EuGH: Einfache Mehrheit
- Europäischer Rat: Im Konsens in der Regel
- Rat i.d.R. mit qualifizierter Mehrheit
- Einfaches Verfahren
- Rat ohne Beteiligung EP
- Unterrichtung
- Selten, bei GASP oder Abstimmung der Wirtschaftspolitiken
- Anhörung
- Anhörung durch EP, keine bindenden Entschlüsse durch EP
- Zustimmung
- Keine Zustimmung = gescheitert
- Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
- Vorschlag Kommission
- EP 1. Lesung
- Rat 1. Lesung
- Billigung EP = Erlassen
- Nicht Billigung EP à Unterrichtung d. Standpunkte durch Rat und Standpunkt Kommission à 2. Lesung EP
- Billigung = erlassen
- Ablehnung à Vermittlungsausschuss
- Einigung (6 Wochen) à 3. Lesung à Abstimmung Rat / EP
- Annahme durch beide = Erlassen
- Ablehnung durch ein Organ = Gescheitert
- EU-Haushalt: Festlegung durch Rat nach Vorschlag Kommission nach Anhörung EP
- GASP: ER macht Leitlinien
- Grundfreiheiten
- Waren
- Zollunion
- Gemeinsamer Zolltarif nach außen, Verbot von Binnenzöllen
- Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
- Keine Mengenbeschränkung zwischen MS bei Import/Export
- Ausnahme: Öffentliche Sicherheit, Tierschutz, Pflanzenschutz, etc.
- Kein Mittel zur verschleierten Beschränkung des Handels
- Staatliche Handelsmonopole
- Umformung und Abbau von Monopolen
- Gilt für Einrichtungen, in denen ein Staat Import oder Export kontrollieren, lenken oder beeinflussen könnte
- Ziele: Förderung des Handels, Verbesserung des Wettbewerbs, Versorgungssicherheit, Vermeidung von Störungen
- Kapital
- Verbot von Beschränkungen im Kapitalverkehr zwischen MS (FTS nur in D)
- Zulässige Beschränkungen
- Beschluss von Rat und EP
- Rat kann entgegenwirken
- Keine Anwendung auf nationales Steuerrecht, Strafverfolgung von Steuerstraftaten
- Kapitalströme aus Drittstaaten können für max. 6 Monate ausgesetzt werden (Rat auf Vorschlag Kommission nach Anhörung EZB)
- Dienstleistungen
- Aktive Dienstleistungsfreiheit
- Leistungserbringer begibt sich vorübergehend in das Land des Empfängers (Spargelstecher)
- Passive Dienstleistungsfreiheit
- Leistungs-EMPFÄNGER begibt sich in Land der Erbringers (Zum Tanken nach Luxemburg)
- Personen
- Allgemeine Freizügigkeit
- Jeder hat das Recht sich in der EU frei zu bewegen, einzureisen und aufhalten
- Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Bewerben dürfen
- Zu diesem Zweck einreisen dürfen
- Aufhalten um Arbeit auszuüben
- Niederlassungsfreiheit
- Man kann sich überall zum Ausüben einer selbstständigen Tätigkeit niederlassen, wenn man allerdings dazu auch qualifiziert ist
- Institutionelles Demokratiedefizit
- EU entzieht nationalen Parlamenten Kompetenzen und die gesetzgebenden Institutionen sind selbst nicht in gleichem Maße demokratisch legitimiert
- Mitglieder der EU-Gesetzgebung (Rat, Kommission) sind in ihrem Land Teil der Exekutive
- Möglichkeit des „Spiels über Bande“ der Regierungen
- Paketbeschlüsse demokratisch defizitär
- Verteilung der Sitze des EP demokratisch defizitär
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- Anonym,, 2014, Europäische Union: System, Funktionen, Struktur, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/277957