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Die CSU und die zweite Kammer - zwischen Parteienkritik und parlamentarischen Regulativ

Title: Die CSU und die zweite Kammer - zwischen Parteienkritik und parlamentarischen Regulativ

Seminar Paper , 2004 , 25 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Kai Posmik (Author)

Politics - Political Systems - Germany
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Als sich der 8. Februar 1998 seinem Ende zuneigte und die Wahllokale zum Volksentscheid über die Zukunft des bayerischen Senats geschlossen und die ersten Prognosen bekannt gegeben wurden, war schnell klar, dass dieser Tag in die jüngere Geschichte des Freistaates eingehen würde. Mit fast 70 % 1 war eine zuvor wohl selbst von den Initiatoren nicht für möglich gehaltene Mehrheit der Wähler für eine vollständige Abschaffung dieses unter allen Ländern der Bundesrepublik einmaligen Phänomens einer Zweiten Kammer. Während man in Bayern von einem „Wendepunkt in der politischen Kultur“ 2 sprach, schüttelten nicht wenige im übrigen Bundesgebiet den Kopf, hatten sie doch von einem Senat zuvor noch nie etwas gehört. Und in der Tat, für viel Aufregung sorgte diese Zweite Kammer nicht, in den etwas mehr als vier Jahrzehnten ihrer begrenzten Existenz. Sie sollte es allerdings auch nicht, denn konzipiert und in der bayerischen Verfassung normiert war der Senat lediglich als ein begutachtendes und beratendes Gremium (Art. 40 BV). 3 Seine Möglichkeiten beschränkten sich darauf, gegen vom Landtag vorgelegte Gesetze „begründete Einwände“ zu erheben (Art. 41 BV), ein Änderungsgebot war damit allerdings nicht verbunden. Eine Tatsache, die den Senatsgegnern immer wieder in ihrer Fundamentalkritik bestärkte und schließlich auch das Hauptargument der Abschaffungsbewegung gewesen ist: Seine augenscheinliche Überflüssigkeit.

Ob diese Kritik berechtigt war oder nicht, wird hier nicht zu thematisieren sein, zumal der einerseits kritisierte, andererseits befürwortete Senat nicht mehr existiert. Vielmehr soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, warum und wie die CSU den Gedanken der Zweiten Kammer so vehement verfolgte, sei es zunächst im Vorbereitenden Verfassungsausschuss oder später in der Verfassungsgebenden Landesversammlung des Jahres 1946. Und dass die Idee der Zweiten Kammer in Bayern eine genuin christlich-soziale war, die vor allem bei Sozialdemokraten und Kommunisten auf strikte Ablehnung stieß, ist heute wie damals unstrittig. Dabei verfolgte die CSU ihr ehrgeiziges Ziel vor allem unter zwei Aspekten: Erstens sollten die Mitglieder der Zweiten Kammer nicht durch allgemeine Wahlen berufen werden, hätte man doch dann einen zweiten Landtag gehabt.

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Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Theoretische Grundlagen

I. Der Bikameralismus

II. Theorie der (berufs-)ständischen Vertretung

III. Das Zweikammersystem in der bayerischen Geschichte

C. Die CSU und die zweite Kammer

I. Der Scharnagl-Entwurf und ständische Gedanken in der CSU

II. Von der mächtigen Zweiten Kammer zum ohnmächtigen Senat

D. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Hintergründe und das Zustandekommen der Einrichtung einer Zweiten Kammer in Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg. Zentrales Ziel ist es, die Motive der CSU für ihr vehementes Eintreten für ein solches Gremium sowie die Gründe für das letztendliche Scheitern einer legislativ starken Zweiten Kammer, die in einem politisch machtlosen Senat mündete, zu analysieren.

  • Historische Einordnung des Bikameralismus und ständischer Vertretungsmodelle
  • Einfluss christlich-sozialer Werte und ständestaatlicher Konzepte auf die CSU
  • Die Rolle des "Scharnagl-Entwurfs" als theoretisches Fundament der CSU
  • Interfraktionelle Auseinandersetzungen zwischen CSU und SPD während des Verfassungsprozesses
  • Bewertung der Entwicklung vom angestrebten Regulativ hin zum Senat

Auszug aus dem Buch

I. Der Bikameralismus

Die Zweite Kammer ist ein weitverbreitetes Phänomen, wobei eine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition noch aussteht und wohl auch weiterhin ausstehen wird, wenn man die viel zu heterogenen bikameralistischen Ausprägungen in der parlamentarischen Welt betrachtet. Allgemein kann jedoch gesagt werden, dass sie in nuce jene Kammer des Parlaments darstellt, die nicht die allgemeine Volksvertretung ist. Dabei kommt es bis heute zu einiger Verwirrung, was den Begriff der Zweiten Kammer angeht, denn historisch gesehen ist das was heute als Zweite Kammer bezeichnet wird, eigentlich früher die Erste gewesen und umgekehrt.

Dies wird heute noch am britischen Parlament deutlich, dem Zwei-Kammer-System auf welches im Prinzip sämtliche anderen zurückgehen. Hier wird das nicht vom Volk gewählte House of Lords als Oberhaus bezeichnet, ist also eigentlich die Erste Kammer, das House of Commons, direkt vom Volk gewählt und ungleich bedeutender, die als Unterhaus bezeichnete Zweite Kammer. Im Folgenden wird mit Zweiter Kammer immer jene gemeint sein, deren Mitglieder im allgemeinen nicht die primäre Volksvertretung darstellen.

Hinsichtlich der Funktion von Zweiten Kammern lassen sich ebenfalls Verbindungen zum britischen Modell nachweisen. Hier begann nach der bürgerlichen Revolution von 1688/89 das Prinzip des Mixed Government, also die Macht unter möglichst vielfältige Kontrolle zu stellen und aufzuteilen, einen bestimmenden Einfluss auf das politische Selbstverständnis der Engländer auszuüben. Dem House of Lords wurde die wichtige Aufgabe zuteil, als mäßigendes Element zwischen König und House of Commons zu fungieren. Seine praktische Bedeutung konnte das Zweikammersystem zunächst nur in den von England abgefallenen Kolonien Nordamerikas entfalten, wo es sowohl in den Einzelstaaten, als auch in der Unionsverfassung von 1787 für den Bund normiert wurde. Der amerikanischer Senat übernahm auch hier die Rolle der mäßigenden Kammer, der Ausspruch „to cool the legislation“ wird dabei George Washington in den Mund gelegt. Dieser mäßigende und regulative Gedanke wird uns auch in der Bayerischen Diskussion um die Einführung der Zweiten Kammer wieder begegnen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Relevanz des bayerischen Senats, dessen Abschaffung im Jahr 1998, und stellt die Forschungsfrage nach den Motiven der CSU für die ursprüngliche Etablierung einer Zweiten Kammer.

B. Theoretische Grundlagen: Dieses Kapitel erörtert politikwissenschaftliche Definitionen des Bikameralismus, analysiert die Theorie der ständischen Vertretung und stellt den historischen Kontext des bayerischen Zweikammersystems dar.

C. Die CSU und die zweite Kammer: Hier werden die parteiinternen Vorstellungen der CSU, insbesondere der Entwurf von Karl Scharnagl, sowie die politischen Aushandlungsprozesse zur Formierung des Senats detailliert untersucht.

D. Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Rolle der Zweiten Kammer im Kontext der bayerischen Demokratiegründung und der strategischen Kompromissfindung zwischen den politischen Akteuren.

Schlüsselwörter

CSU, Zweite Kammer, Bayerischer Senat, Bikameralismus, Ständevertretung, Verfassungsausschuss, parlamentarisches Regulativ, Landesverfassung, Politische Geschichte Bayerns, Parteiendemokratie, Christliche Soziallehre, Karl Scharnagl, Wilhelm Hoegner, Demokratiegründung, Strategischer Kompromiss.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Hausarbeit untersucht die Entstehung und den politischen Prozess hinter der Einrichtung des bayerischen Senats nach dem Zweiten Weltkrieg unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der CSU.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind der Bikameralismus, die ständische Gliederung der Gesellschaft, das Verhältnis der politischen Parteien zueinander in der Nachkriegszeit sowie die theoretischen Begründungen für ein parlamentarisches Regulativ.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, warum die CSU ein solches Gremium forderte und warum aus der ursprünglichen Vision einer mächtigen Zweiten Kammer schließlich ein politisch ohnmächtiger Senat wurde.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer politikwissenschaftlichen und historischen Analyse von Dokumenten, Verfassungsentwürfen, Protokollen und zeitgenössischer Literatur, um den Prozess der Verfassungsgebung und die Motive der Akteure nachzuvollziehen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die theoretischen Grundlagen des Zweikammersystems, die ständischen Konzepte der CSU, die Rolle von Karl Scharnagl sowie die Verhandlungen im Verfassungsausschuss und die dort erzielten Kompromisse analysiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind CSU, Bikameralismus, Senat, ständische Vertretung, Verfassungsgebung und das Spannungsfeld zwischen Parteipolitik und historischer Tradition.

Welchen Einfluss hatte der "Scharnagl-Entwurf" auf den Verfassungsprozess?

Der Entwurf von Karl Scharnagl diente als wichtigstes theoretisches Fundament der CSU für eine mächtige Zweite Kammer, blieb jedoch aufgrund seiner als undemokratisch empfundenen Ernennungsmethoden und innerparteilicher Differenzen bei den anderen Parteien hoch umstritten.

Warum lehnte die SPD die ursprüngliche Idee einer starken Zweiten Kammer ab?

Die SPD sah in einer Zweiten Kammer mit legislativen Vetorechten eine unnötige Beschneidung der Rechte des direkt gewählten Parlaments und befürchtete ein Instrument der konservativen Blockade.

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Details

Title
Die CSU und die zweite Kammer - zwischen Parteienkritik und parlamentarischen Regulativ
College
Free University of Berlin  (Otto-Suhr-Institut)
Course
Die CSU - Bayerische Staats- und Hegemonialpartei
Grade
1,3
Author
Kai Posmik (Author)
Publication Year
2004
Pages
25
Catalog Number
V27800
ISBN (eBook)
9783638297486
Language
German
Tags
Kammer Parteienkritik Regulativ Bayerische Staats- Hegemonialpartei
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Kai Posmik (Author), 2004, Die CSU und die zweite Kammer - zwischen Parteienkritik und parlamentarischen Regulativ, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27800
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