Analyse der Institution der Altersvorsorge

Netzwerkanalyse und Transaktionskostenanalyse


Seminar Paper, 2014

25 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Sonderzeichen

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Institution der Altersvorsorge

3. Netzwerkanalyse: DRV Bund

4. Staatliche Altersvorsorge in Deutschland - Transaktions- kostenanalyse
4.1 Markttransaktionskosten
4.2 Unternehmenstransaktionskosten
4.3 Politische Transaktionskosten

4. Anhang

5. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb.1: Netzwerkanalyse – DRV Bund. Quelle: BLUM ET AL S.10

Abb.2: Merkmal von Transaktionen - Spezifität. Qulle: Göbel, E. (2002): Neue Institutionsökonomik. Konzepte und betriebswirtschaftliche Anregungen. Lucius & Lucius, Stuttgart. S.13

Abb.4: Merkmal von Transaktionen - Unsicherheit. Qulle: Göbel, E. (2002): Neue Institutionsökonomik. Konzepte und betriebswirtschaftliche Anregungen. Lucius & Lucius, Stuttgart. S.13

Abb.5: Merkmal von Transaktionen - Häufigkweit. Qulle: Göbel, E. (2002): Neue Institutionsökonomik. Konzepte und betriebswirtschaftliche Anregungen. Lucius & Lucius, Stuttgart. S.14

Abb.6: Finnazdaten Einnahmen/Aufgaben RV.

Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/238700/public ationFile/62588/03_rv_in_zeit-reihen.pdf, Zugriff am 12.07.2014. S.15

Abb.7: Statistik über die Gesamtanzahl der Versicherten der staatlichen Altersvorsorge (Deutschland). http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/238700/publication File/62588/03_rv_in_zeitreihen.pdf, Zugriff am 12.07.2014. S.16

Abb.8: Statistiken für Verwaltungsaufwand – Bsp. F. Untrnehmenstransaktionskosten. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/238700/publication File/62588/03_rv_in_zeitreihen.pdf, Zugriff am 12.07.2014. S.20

1) Einleitung

In dieser Arbeit soll die Institution der staatlichen Altersvorsorge (Deutschland) untersucht werden. Diese wird in Form der gesetzlichen Altersvorsorge (Rentenversicherung) angeboten. Sie soll der Grundsicherung bei Arbeitsunfähigkeit dienen. Ursprung sind die Sozialgesetze aus dem Jahr 1889 zurück. Diese Bismarck aufgrund großer Armutsprobleme in der Bevölkerung und aufgrund des Drucks der Sozialdemokraten entstanden (Vgl. www.bmas.de, 17.07.2014). Über ein ganzes Jahrhundert hat sich diese Form der Absicherung weiterentwickelt, wurde bspw. unter den Nationalsozialisten zweckentfremdet (Vgl. www.bpd.de, 17.07.2014). Gegenwärtig trägt der Bund den größten Teil der "Verwantwortung" (Kosten des Organisationsaufwands = Transaktionskosten). Neben der staatlichen RV werden verschiedene zielgruppenorientierte Mischformen der Zusatzvorsorge angeboten. Hinzuzurechnen sind u.a. die Riesterrente oder die Rüruprente. Diese sind von der Zielsetzung vergleichbar mit betrieblichen Rentenmodellen und der rein privaten Rentenmodellen. Eine individuelle Zusatzversorgung die dem Erhalt und der Verbesserung seines lebensdurchschnittlichen Lebensstandards bei Arbeitsunfähigkeit durch Alter dient. Der zukünftige Ertrag ist unmittelbar mit der individuellen Leistungsfähigkeit (Einzahlung in die Altersvorsorge = Einkommen - Ausgaben für Lebensunterhalt) verknüpft. Durch diese verschiedenen Modelle zum Vermögensaufbau kann der Versicherte sein individuelles "Versicherungsportofolio" je nach Leistungsfähigkeit zusammenstellen und den Lebensstandard auch im Alter sichern.

Diese Arbeit setzt den Schwerpunkt, die Institution der staatlichen Altersvorsorge unter den folgenden Gesichtspunkten zu analysieren. Zuerst soll das Netzwerk der Institution abgegrenzt werden. Das Gesamtausmaß dieser Institution soll damit skizziert werden. Dabei konzentriert sich dieser Teil überwiegend auf Darstellung der staatlichen Rentenversicherung (Referenzmodell DRV Bund). Andere Netzwerkteilnehmer werden nicht analysiert, sondern lediglich angerissen. Danach sollen die Transaktionskosten dieser Institution aus dem Gesichtpunkt der Teilnehmer, also den Versicherten und der Rententräger erläutert werden. Es wird für jede Kostenart untersucht, welchen Verursachungsquellen sie besitzt und welchen Kostenverläufen sie gegenüber einem vergleichbaren privaten Rentenmodell unterliegt.

2.) Die Institution der Altersvorsorge

Der Ursprung der Altersvorsorge und die Entwicklung bis hin in die Neuzeit:

Anfang des 19. Jahrhunderts war Deutschland eher von einer landwirtschaftlichen Siedlungsstruktur geprägt. (Vgl. geschichtsverein-koengen.de, 27.07.2014) Zu dieser Zeit fanden gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungsprozesse im französischen sowie englischen Nachbarland statt. In Frankreich wurde das Verständnis der Menschenrechte grundlegend verändert. Die vorher existenten ständischen Gesellschaftsstrukturen wurden durch die französische Revolution aufgebrochen. Zu etwa gleicher Zeit führten enormes Bevölkerungswachstum, wirtschaftliche Vormachtstellung, günstige Gesetzeslage und technologischer Fortschritt England in eine Industrierevolution. (Vgl. geschichtsverein-koengen.de; Industrierevolution, 27.07.2014) Diese tief greifenden Veränderungen übertrugen sich mit der Zeit auch auf Deutschland. Die Menschenrechte wurden über die Zeit gestärkt und u.a. die Berufs- sowie Gewerbefreiheit gewannen immer mehr an Bedeutung. (Vgl. www.juraforum.de; Gewerbefreiheit, 27.07.2014 )

Ebenso führte die industrielle Revolution zum einen dazu, dass die Anforderung an die Mobilität der Menschen gestiegen war. Zum anderen zu Veränderungen der ländlichen hin zu einer industriell geprägteren Siedlungsstruktur. Die bis dahin traditionell zusammenlebende (Groß-)Familie, von der Oma bis zum Enkel, verlor ihre Schutz- und Versorgungsfunktion immer stärker. (Vgl. www.bpb.de; Tradition der Alterssicherung, 27.07.2014) Ein weiteres Problem waren die steigende Lebenserwartung der Menschen, nicht ausreichende Arbeitschutzgesetze und -maßnahmen sowie die medizinische Versorgung. (Vgl. www.bpb.de; Tradition der Alterssicherung, 27.07.2014) Arbeitsunfähigkeit u.a. durch Invalidität oder Überalterung führten zu großen Armutsproblemen. Zu dieser Zeit waren lediglich vereinzelte Berufsgruppen durch den Dienstherren oder Arbeitgeber versichert. (Vgl. www.bpb.de; Tradition der Alterssicherung, 27.07.2014; Schlag 2011 , S. 27) Flächendeckende Versorgung durch ein "soziales Netz" war aber noch nicht vorhanden. (Vgl. www.bpb.de; Tradition der Alterssicherung, 27.07.2014) Deutsche Beispiele für berufsspezifische Altersvorsorgesysteme finden sich in Bayern (1805) und Preußen (1825) sowie die Branchen des Bergbaus, auf Initiative der Unternehmen in Großbetrieben der Metall- und Chemiebranche. (1) (Vgl. www.bpb.de; Tradition der Alterssicherung, 27.07.2014) Ab dem Jahr 1842 erließ Preußen Gesetze, die die Kommunen befähigten, ein Recht auf einen Mitgliedszwang in Rentenkassen anzuwenden. Zuerst noch auf Gesellen und Gehilfen beschränkt, folgte 1849 die Eingliederung von den bis daher nichtberücksichtigten Fabrikarbeitern. (Vgl. www.kobra.bibliothek.uni-kassel.de, 27.07.2014)

Die ersten Bestrebungen hinsichtlich der Einführung einer flächendeckenden gesetzlichen 'Altersvorsorge gegen diese Probleme gingen aufgrund zunehmenden politischem Druck durch die Arbeiterbewegung 1889 von Bismarck aus. (Vgl. www.bpb.de; www.bmas.de, 27,07,2014) Er verabschiedete mit den so genannten Sozialgesetzen, zu denen auch die Gesetze für Invaliditäts- und Alterssicherung für Arbeiter angehörten. Heimarbeiter sowie Geringverdiener waren zu dem Zeitpunkt noch von diesen Regelungen ausgeschlossen. Ebenso war das Renteneintrittsalter von 70 Jahren zu hoch angesetzt, sodass viele Einzahler keinen Nutzen mehr davon hatten. (Vgl. www.bpb.de; Bismarcks Sozialgesetze; 27.07.2014) Zu beachten ist, dass ab diesem Zeitpunkt erstmals eine staatliche, selbstverwaltende Organisation eingesetzt wurde, deren Finanzierung über Beiträge der Mitglieder der gesetzlichen Rentenkassen erfolgte.

Als Zusatzvorsorge, ähnlich der heutigen Riester- oder Rürup-Renten, wurde 1889 die Rentenversicherung mit Aufgabe der Rehabilitation angeboten. Zur Finanzierung der Zusatzrente wurde genauso wie schon bei der gesetzlichen Altersvorsorge die Kapitaldeckungsmethode genutzt. Dieses Modell war eher Fondsartig aufgebaut und hatte den Vorteil, dass sich zu Zeiten geringerer Inanspruchnahme Rücklagen bilden konnten. (Vgl. www.wirtschafts- lexikon.co, Kapitaldeckung, 27.07.2014) Die Finanzierung erfolgte zum einen stark durch Beiträge, mit 2% des Arbeitnehmer/Unternehmenslohns, und zum anderen durch Zuschüsse aus den Staatshaushalt. (Vgl. www.bpb.de; Bismarcks Sozialgesetze; 27.07.2014)

In den Folgejahren und zu Beginn der Weimarer Republik musste das kapitaldeckungsorientierte Finanzierungsmodell einem umlagefinanzierten Modell weichen. Inflation und demographischer Wandel hatten zu ineffizienter Finanzierung geführt und dies notwendig gemacht. (2) (Vgl. www.wirtschafts- lexikon.co, Kapitaldeckung, 27.07.2014) Im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren ist das so genannte Umlageverfahren weniger als langfristiger Fonds aufgebaut, sondern hat zuerst das Ziel, die laufenden Ausgaben zu decken. Die regelmäßig (monatlich) anfallenden Ausgaben durch bspw. laufende Renten[1] werden durch laufende Beiträge (Arbeitnehmer und -geber) und bei Bedarf aus Steuerzuschüssen finanziert (Generationsvertrag). (Vgl. www.duden.de, Generationvertrag, 27.07.2014) Überschüsse können ebenfalls aus Beiträgen in eine Rücklage eingestellt werden und zum Ausgleich von Fehlbeträgen genutzt werden (zweckgebundene Mittel). (Vgl. www.bpb.de; Finanzierungsprobleme der GRV; 27.07.2014)

Weitere Entwicklungen die negativ auf die Altersvorsorge, also deren Effektivität in Bezug auf der rechtlichen Strukturierung und ihrer Finanzierung eingewirkt hatten, waren die zunehmende Gestaltung von "üblichen" Arbeitsverhältnissen (durch Arbeitgeber) hinzu den rentenbeitragsfreien Beschäftigungsformen (Heimarbeit, Heimgewerbe). (Vgl. www.bpb.de; Die Entwicklung bis 1945; 27.07.2014) Die 1911 erlassene Reichsversicherungsordnung, 1913 um die Gesetze zur Invaliditäts- und Rentenversicherungspflicht für Angestellte erweitert, gliederte diesen Teil der Arbeitnehmerschaft nun in die Altersvorsorge und somit auch Beitragspflicht ein. (Vgl. www.bpb.de; Die Entwicklung bis 1945; 27.07.2014) Für Angestellte galt zu diesem Zeitpunkt das gesetzliche Frühstrenteneintrittsalter von 65 Jahren. Dieses Beitrittsalter hatte sogar bis in die nahe Vergangenheit fortbestanden und war lediglich ab 2012 stufenweise um zwei auf 67 Jahre erhöht worden. Zusätzlich wurde weitere Anspruchgruppe in das Leistungsspektrum der Altersvorsorge integriert, die Hinterbliebenenversicherung war gesetzlich verabschiedet worden und sicherte für den Fall der Erwerbsunfähigkeit weitere Risikogruppen ab. (Vgl. www.bpb.de; Nachkriegsgeschichte und die Entwicklung bis 1990; 27.07.2014)

Im Dritten Reich war die Rentenversicherung durch umfassende schrittweise aber dennoch grundlegende Reformen durch die Nationalsozialisten betroffen. Durch die allmähliche Wiedereinführung des Kapitaldeckungsverfahren konnten erzielte Einnahmen bspw. über Kapitalanleihen für die Rüstungsindustrie zweckentfremdet werden. (Vgl. www.bpb.de; Die Entwicklung bis 1945; 27.07.2014)

Nach 1945 muss man berücksichtigen, dass sich innerhalb Deutschlands zwei Staaten unabhängig voneinander herausbilden sollten. Die sowjetische sowie die alliierten Besatzungsmächte teilten Deutschland untereinander auf beeinflussten somit die Entstehung zweier unterschiedlicher Altersvorsorgesysteme. Das sowjetische Konzept beruhte auf einer niedrigen Grundsicherung über die Einheits-Sozialversicherung, ergänzt um mögliche Zusatzvorsorgemöglichkeiten und die generelle Subvention des Konsums der Bürger. (Vgl. www.bpb.de; Nachkriegsgeschichte und die Entwicklung bis 1990; 27.07.2014)

In der westlichen Besatzungszone bemühte man sich um die Wiedereinführung eines Altersvorsorgesystems, das im wesentlichen den organisatorischen Grundprinzipien des Systems der Weimarer Republik folgte. Dem standen zumindest anfänglich starke organisatorische sowie finanzielle Probleme (bspw. hohe Arbeitslosigkeit/niedrige Löhne/Währungsreform) entgegen. Doch die Wirtschaft begann sich wieder zu erholen und die Erwerbs- und Einkommensvermögen stiegen an. Dies verursachte zunächst Probleme, da die Renteneinkommen nicht im gleichen Maße mit anwuchsen und somit keine Anpassung an die konjunkturelle Dynamik erfolgte. 1957 revidierte man diesen Fehler und reformierte das Rentensystem, indem man die Beiträge mit den Bruttolöhnen der arbeitenden Bevölkerung verknüpft und weitere Schritte Richtung Gleichbehandlung der Anspruchsgruppen Arbeiter/Angestellte vornahm. (Vgl. www.bpb.de; Nachkriegsgeschichte und die Entwicklung bis 1990; 27.07.2014) Diese Form der Altersvorsorgefinanzierung über das Umlageverfahren hatte dann im wesentlichen bis hin in die Neuzeit bestand, lediglich die Spezifität des Leistungsspektrums nahm über die Zeit immer stärker zu. (Vgl. www.bpb.de; Nachkriegsgeschichte und die Entwicklung bis 1990; 27.07.2014) Durch die Integration von weiteren Anspruchsgruppen, bspw. Selbstständige, Landwirte und Künstler, verschaffte man auch sehr individuellen Anspruchsgruppen mit über lange Sicht stark schwankenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen eine Möglichkeit, am System der gesetzlichen Altersvorsorge teilzuhaben.

Ab dem Jahr 2001 bot der deutsche Staat gemischt finanzierte Zusatzrenteversicherungen an, wobei Hauptaugenmerk auf der Riesterrente besteht. Diese ist konzeptionell für Sparer mit geringeren Sparguthaben ausgelegt. (Vgl. www.bpb.de; Finanzierungsprobleme der GRV; 27.07.2014)

In dem Jahr 2005 fusionierten der überwiegende Teil der deutschen Rententräger und bildete von da an die Deutsche Rentenversicherung DRV (Bund). (Vgl. www.deutsche-rentenversicherung.de, 27.07.2014) Als zweiter separater Rententräger bilden von diesem Jahr an die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse eine weitere eigenständige Rentenkasse, die DRV Knappschaft Bahn See. (Vgl. www.deutsche-rentenversicherung.de, 27.07.2014) Diese Umstrukturierungsmaßnahmen waren möglich geworden, nachdem die Rentengesetze vereinfacht und zu mehr Gleichbehandlung geführt hatte. Das Ziel dieser Maßnahme die Nutzung von Synergieeffekten, Verschlankung der Verwaltung und die Vereinfachung von Zahlungsvorgängen. (Vgl. www.deutsche-rentenversicherung.de, 27.07.2014)

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Details

Title
Analyse der Institution der Altersvorsorge
Subtitle
Netzwerkanalyse und Transaktionskostenanalyse
College
Martin Luther University  (wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Grade
1,3
Author
Year
2014
Pages
25
Catalog Number
V278123
ISBN (eBook)
9783656711148
ISBN (Book)
9783656711803
File size
1859 KB
Language
German
Keywords
analyse, institution, altersvorsorge, netzwerkanalyse, transaktionskostenanalyse
Quote paper
Matthias Arzt (Author), 2014, Analyse der Institution der Altersvorsorge, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278123

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Title: Analyse der Institution der Altersvorsorge



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