Die deutsche Steuerfahndung. Eine Untersuchung und Empfehlung für Verbesserungsmöglichkeiten


Seminararbeit, 2014

27 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Ausgangssituation / Ziel der Arbeit

2 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.1 Die Abgabenordnung
2.2 BMF-Schreiben und Allgemeinverfügungen
2.3 Rechtsprechung
2.4 Sonstige

3 Steuerhinterziehungsarten
3.1 Schwarzarbeit
3.2 Verschweigen des Vermögens / der Einkünfte
3.3 Karussellgeschäft

4 Institutionen der Informationssammlung
4.1 Das Finanzamt
4.2 Der Zoll
4.3 Sonstige

5 Verbesserungsmöglichkeiten und Fazit

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Steuermehreinnahmen in Folge von Ermittlungen der Steuerfahndung in Deutschland von 2002 bis 2012 (in Millionen Euro)

Abbildung 2: Umfang der Schattenwirtschaft in Deutschland von 1995 bis 2012 und Prognose für 2013 (in Milliarden Euro)

Abbildung 3: Einnahmen aus der Mehrwertsteuer von Dezember 2012 bis Dezember 2013 (in Milliarden Euro)

Abbildung 4: Steuerfahnder je eine Million Einwohner in ausgewählten Bundesländern im Jahr

Abbildung 5: Anzahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung in Deutschland von 2000 bis 2012

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Ausgangssituation / Ziel der Arbeit

"Ich weiß, dass das doof ist. Aber ich zahle volle Steuern."1

„Diese 550 Euro werden wir natürlich selbstverständlich Gewinn mindernd berücksichtigen.“2

Uli Hoeneß sagte 2005: „Ich weiß, dass das doof ist. Aber ich zahle volle Steuern.“ Lassen wir außer Acht, dass er inzwischen zu gegeben hat Steuern zu hinterziehen und dass Herr Hoeneß inzwischen rechtskräftig verurteilt wurde. Nur einen Teil seiner Steuerschuld zu zahlen steht einer Steuerhinterziehung gleich, auch weitere Prominente standen wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Boris Becker: 300.000€ Geldstrafe und zwei Jahre auf Bewährung, Klaus Zumwinkel: 1.000.000€ Geldstrafe und zwei Jahre auf Bewährung, Ludwig-Holger Pfahl: zwei Jahre und drei Monate3, Uli Hoeneß: drei Jahre und sechs Monate.

Das Informationsbild der Internetseite Statista4 macht zusätzlich klar, wie notwendig die Arbeit der Steuerfahnder in Deutschland ist. Insgesamt 18 Milliarden Euro Steuergelder und 71,9 Millionen Bußgelder wurden durch sie eingenommen.

Die Stichworte Steuerhinterziehung und Steuerfahndung tauchen immer wieder in den Medien auf. Bekannte Personen bekennen sich der Steuer- hinterziehung schuldig oder die Staatsanwaltschaft eröffnet ein Verfahren. Doch woher bezieht die Staatsanwaltschaft ihre Informationen? Wie kommen die Behörden an solch persönliche Informationen wie Ver- mögenswerte oder Einkommen die die Grundlage bilden, eine Steuerhin- terziehung zu vermuten?

Diese Hausarbeit soll die Arbeitsweise der deutschen Steuerfahndung un- tersuchen und eine Empfehlung für diverse Verbesserungsmöglichkeiten geben.

Vorab wird der rechtliche Rahmen dargestellt: An welche Rechtsquellen muss sich die deutsche Steuerfahndung halten und was genau ist eine Steuerhinterziehung?

Sodann folgt eine Darstellung der Steuerhinterziehungsarten die dem deutschen Staat vermutlich5 die meisten Schäden verursachen. Da wären die Schwarzarbeit, das Verschweigen des realen Vermögens und das so- genannte Karussellgeschäft. Diese Aufzählung ist weder abschließend, noch der Schadenssummenhöhe nach geordnet.

Weiterhin werden die wichtigsten Organe der Steuerfahndung beleuchtet. Hierzu zählen das Finanzamt und der Zoll. Was sind Ihre Aufgaben und wie erfüllen sie diese?

Nach der Darstellung des Ist-Zustandes wird im letzten Kapitel ein Gesamtresümee gezogen, sowie diverse Möglichkeiten der Verbesserung des deutschen Steuerfahndungssystems aufgezeigt.

An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass jeder hinterzogene Euro gegen das System der Steuergerechtigkeit6 („Steuern gelten für jeden gleich“) verstößt, denn das geschützte Rechtsgut der Steuerhinterziehung ist nach herrschender Meinung das öffentliche Interesse am rechtzeitigen und vollständigen Einzug der Steuer, siehe unter anderem das Urteil vom BGH am 01.02.1989 - 3 StR 179/887.

Der Begriff „deutscher Staat“ wird in dieser Arbeit für das föderalistische Gesamtbild verwendet. Es soll hier keine Rolle spielen, ob eine Steuer dem Bund oder den Bundesländern zugute kommt.

Fraglich bleibt, ob die Steuerfahndung in Deutschland wirklich notwendig ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Steuermehreinnahmen in Folge von Ermittlungen der Steuerfahndung in Deutschland von 2002 bis 2012 (in Millionen Euro)

(Quelle:http://de.statista.com/statistik/daten/studie/257517/umfrage/anzahl-der- abgeschlossenen-ermittlungen-der-steuerfahndung/ Stand: 27.04.2014)

Abbildung 1 zeigt, das finanzielle Ergebnis der deutschen Steuerfahndung von 2002 bis 2012 in Millionen Euro. Ohne Steuerfahndung wären allein 2012 drei Milliarden Euro an hinterzogenen Steuern nicht aufgedeckt worden. Dies zeigt die Notwendigkeit der Steuerfahndung.

Diese Arbeit erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Beispielsweise hat das Finanzamt zahlreiche weitere Aufgaben als hier dargelegt, jedoch sollen nur die für die Steuerfahndung relevanten Aspekte in dieser Arbeit beleuchtet werden.

Darüber hinaus beschränkt sich diese Arbeit auf das rein deutsche Recht. Doppelbesteuerungsabkommen und ähnliche internationale rechtliche Beziehungen sollen nicht betrachtet werden. Die Betriebsprüfungen sind kein Bestandteil dieser Arbeit. Eine Beschreibung des Themas „Steuer“ und „Steuergerechtigkeit“ soll nicht erfolgen.

2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Die deutsche Steuerfahndung basiert auf eine Vielzahl an Rechtsquellen. Nur einige Beispiele sind: die Abgabenordnung (AO), Rechtsprechungen der Gerichte, Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF- Schreiben), das Kreditwesengesetz (KWG), die Mitteilungsverordnung

(MV), das Bundessteuerblatt (BstBl), das Grundgesetz (GG) oder das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG). Zu diesen Rechtsquellen kommen die Gesetze und Verordnungen hinzu, die sich auf die Steuerfestsetzung selbst beziehen. Das deutsche Steuersystem zählt zu den komplexesten und umfangreichsten, vergleicht man es mit anderen Steuersystemen.

2.1 Die Abgabenordnung

Die Abgabenordnung stellt die zentrale Rechtsquelle der Steuerfahndung dar. Der achte Teil der Abgabenordnung enthält die Straf- und Bußgeld- vorschriften sowie Straf- und Bußgeldverfahrensregelungen. Schließlich haben die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie si- cherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden (vgl. §85 AO). Dies sind die zentralen Vorschriften nach dem sich die Finanzbehörden richten müssen. Zusätzlich gelten nach §88 AO der Amtsermittlungsgrundsatz sowie der Untersuchungsgrundsatz. Das heißt die Finanzbehörden ermitteln den Sachverhalt von Amts wegen und bestimmen Art und Umfang der Ermittlungen.

Andrerseits besteht die Mitwirkungspflicht der Beteiligten. Sie stehen im Spannungsverhältnis zu dem Untersuchungs- bzw. Amtsermittlungs- grundsatz. Beteiligte sind Antragsteller und Antragsgegner und diejenigen an die ein Verwaltungsakt der Finanzbehörde gerichtet werden soll. Ins- besondere ist der Beteiligte der Steuerpflichtige gemäß §33 I AO: Steuer- pflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, wer eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeich- nungen zu führen oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat.

Für die beteiligte Personen besteht die Mitwirkungspflicht unter anderem in: der Auskunftserteilungspflicht (§93 AO), wahrheitsgemäßen Steuererklärungsabgabe (§149 AO) bzw. -berichtigung (§153 AO), sowie darin erforderliche Bücher/Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erstellen (§§140ff AO)8.

Diese Pflichten bilden die Grundlagen für die deutsche Steuerfahndung. Sie ermöglichen es, bei einem hinreichenden Verdacht und bei der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips in der Privatsphäre der Bürger Untersuchungen durchzuführen.

2.2 BMF-Schreiben und Allgemeinverfügungen

Die BMF-Schreiben und Allgemeinverfügungen stellen Rechtsquellen dar, die sich die Finanzbehörden selbst geschaffen haben. Die von Legislative geschaffenen Rahmenbedingungen bieten meist einen Spielraum für In- terpretationen, die durch die BMF-Schreiben und Allgemeinverfügungen ausgefüllt werden. Daher stellen sie eine wichtige Grundlage für die Fi- nanzbehörden dar um sicher zustellen, dass Steuern gleichmäßig erhoben werden oder sonstige Aspekte für jeden gleich gehandelt werden.

Unter diese Kategorie fällt auch der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). In dieser wird die Anwendung der Paragraphen der Abgabenordnung genauer definiert.

Darüber hinaus werden häufig individuelle Fälle geregelt. Dies führte zur sogenannten „Normenflut“. Seit 2005 wird versucht dieser entgegenzuwir- ken9. So wurden allein am ersten Juli 2005 über 1000 BMF-Schreiben aufgehoben.

2.3 Rechtsprechung

Die Judikative10 stellt im Rahmen der Steuerfahndung nicht direkt eine Rechtsquelle dar, sondern viel mehr eine „unterstützende Hand“ für die Steuerfahndung. So stellte 2012 der BGH im Urteil vom 7. Februar 2012 Az 1 StR 525/11 die Weichen für eine härtere Bestrafung von Steuersün- dern. Bis dato galt, dass Steuerverkürzungen, die circa eine Millionen Eu- ro betrugen, mit Bewährungsstrafen sanktioniert wurden. Der BGH ver- langte jedoch im oben genannten Revisionsurteil eine Strafe mit Freiheits- entzug. Dennoch ist bis heute eine gewisse Zurückhaltung bei der Ver- hängung von Freiheitsstrafen ohne Bewährung erkennbar11.

Die Judikative bleibt ansonsten weitestgehend Moralfrei und bewertet unter anderem die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips in der deutschen Steuerfahndung.

Das Verhältnismäßigkeitsprinzip sorgt für eine Wahrung der Grundrechte des einzelnen Bürgers. Die Verhältnismäßigkeit ist ein Komparativ zwischen der Notwendigkeit für den Staat und dem Eingriff in die Freiheitsrechte des Bürgers.

2.4 Sonstige

Um die Arbeit der deutschen Steuerfahndung besser verstehen zu kön- nen, muss die Steuerhinterziehung selbst verstanden werden. Im Wesent- lichen liegt eine Steuerhinterziehung vor, wenn Steuern nicht, nicht in vol- ler Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden, weil der Steuerpflichti- ge, Steuererklärungspflichtige oder der zu einer steuerlichen Anzeige ver- pflichtete, vorsätzlich seinen Pflichten gegenüber dem Finanzamt nicht nachkommt. Die Legaldefinition von Steuern findet sich im §3 der Abga- benordnung.

Die Suche nach nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festge- setzte Steuern ist die Hauptaufgabe der Steuerfahndung12.

[...]


1 Uli Hoeneß 2005

2 Wieland 2009: 303

3 Vgl. http://www.spiegel.de/fotostrecke/becker-bis-quinn-prominente-steuerhinterzieher- fotostrecke-95842.html

4 Siehe Seite 3.

5 An dieser Stelle können lediglich Vermutungen angestellt werden, da es sich bei den zugrundeliegenden Zahlen um Dunkelziffern handelt.

6 Es folgen keine weiteren Erläuterungen zum Thema „Steuergerechtigkeit“.

7 Rolletschke 2004:1f

8 Vgl. Ramm 2012:49

9 Vgl. http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Weitere_ Steuerthemen/Eindaemmung_der_Normenflut/eindaemmung_normenflut.html

10 Latein für Rechtsprechung

11 Vgl. Jesse 2012:5

12 Dörn 2001:18

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Die deutsche Steuerfahndung. Eine Untersuchung und Empfehlung für Verbesserungsmöglichkeiten
Hochschule
Hamburger Fern-Hochschule
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
27
Katalognummer
V278303
ISBN (eBook)
9783656714798
ISBN (Buch)
9783656714811
Dateigröße
1526 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
steuerfahndung, eine, untersuchung, empfehlung, verbesserungsmöglichkeiten
Arbeit zitieren
Edwin Locker (Autor:in), 2014, Die deutsche Steuerfahndung. Eine Untersuchung und Empfehlung für Verbesserungsmöglichkeiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278303

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