Die mittlerweile weitverbreitete Nutzung von internetbasierten Medien, wie z.B. Facebook zeigt, wie leicht eine unüberlegt gepostete Äußerung den Kontext eines schutzwürdigen persönlichen Gesprächs verlässt. Die einschlägige Rechtsprechung in den letzten Jahren verdeutlicht, dass negative Äußerungen von Arbeitnehmern über den Arbeitgeber oder das sonstige Arbeitsumfeld in sozialen Medien zunehmend kündigungsrechtliche Bedeutung erlangen.
Ziel dieser Arbeit ist es, anhand von zwei Urteilen der Arbeitsgerichte Duisburg und Hagen einen Überblick über die Vielschichtigkeit der Rechtsprechung bei kündigungsrelevanten Äußerungen in sozialen Medien zu geben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 26.09.2012
2.1 Sachverhalt
2.2 Entscheidung und Begründung
2.2.1 Nichtwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung
2.2.2 Nichtwirksamkeit der ordentlichen Kündigung
3. Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 16.05.2012
3.1 Sachverhalt
3.2 Entscheidung und Begründung
3.2.1 Nichtwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung
3.2.2 Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung
4. Schlussbetrachtung
Häufig gestellte Fragen
Darf der Arbeitgeber wegen Äußerungen auf Facebook kündigen?
Ja, unternehmenschädliche Äußerungen oder Beleidigungen in sozialen Medien können kündigungsrelevant sein, wenn sie die Loyalitätspflicht verletzen oder den Betriebsfrieden stören.
Wann ist eine außerordentliche Kündigung wegen Social-Media-Posts wirksam?
Sie ist nur bei besonders schweren Verstößen wirksam, etwa bei massiven Beleidigungen des Arbeitgebers, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.
Was entschied das Arbeitsgericht Duisburg im September 2012?
In dem verhandelten Fall wurde die Kündigung für unwirksam erklärt, da die Äußerungen im konkreten Kontext nicht schwerwiegend genug für eine sofortige Beendigung waren.
Gilt ein Facebook-Post als privates Gespräch?
Oft nicht. Die Rechtsprechung zeigt, dass unüberlegt gepostete Äußerungen schnell den geschützten privaten Rahmen verlassen und öffentlich wirksam werden.
Warum ist eine Interessenabwägung vor der Kündigung notwendig?
Gerichte prüfen stets, ob die Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers oder das Interesse des Arbeitgebers an einem störungsfreien Betrieb und gutem Ruf überwiegt.
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- Annika Mohn-Granser (Author), 2014, Kündigungsrelevanz unternehmensschädlicher Äußerungen in sozialen Medien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278402