Die mittlerweile weitverbreitete Nutzung von internetbasierten Medien, wie z.B. Facebook zeigt, wie leicht eine unüberlegt gepostete Äußerung den Kontext eines schutzwürdigen persönlichen Gesprächs verlässt. Die einschlägige Rechtsprechung in den letzten Jahren verdeutlicht, dass negative Äußerungen von Arbeitnehmern über den Arbeitgeber oder das sonstige Arbeitsumfeld in sozialen Medien zunehmend kündigungsrechtliche Bedeutung erlangen.
Ziel dieser Arbeit ist es, anhand von zwei Urteilen der Arbeitsgerichte Duisburg und Hagen einen Überblick über die Vielschichtigkeit der Rechtsprechung bei kündigungsrelevanten Äußerungen in sozialen Medien zu geben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 26.09.2012
2.1 Sachverhalt
2.2 Entscheidung und Begründung
2.2.1 Nichtwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung
2.2.2 Nichtwirksamkeit der ordentlichen Kündigung
3. Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 16.05.2012
3.1 Sachverhalt
3.2 Entscheidung und Begründung
3.2.1 Nichtwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung
3.2.2 Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung
4. Schlussbetrachtung
- Arbeit zitieren
- Annika Mohn-Granser (Autor:in), 2014, Kündigungsrelevanz unternehmensschädlicher Äußerungen in sozialen Medien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278402