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Kündigungsrelevanz unternehmensschädlicher Äußerungen in sozialen Medien

Titre: Kündigungsrelevanz unternehmensschädlicher Äußerungen in sozialen Medien

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2014 , 13 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Annika Mohn-Granser (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit du travail
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Résumé Extrait Résumé des informations

Die mittlerweile weitverbreitete Nutzung von internetbasierten Medien, wie z.B. Facebook zeigt, wie leicht eine unüberlegt gepostete Äußerung den Kontext eines schutzwürdigen persönlichen Gesprächs verlässt. Die einschlägige Rechtsprechung in den letzten Jahren verdeutlicht, dass negative Äußerungen von Arbeitnehmern über den Arbeitgeber oder das sonstige Arbeitsumfeld in sozialen Medien zunehmend kündigungsrechtliche Bedeutung erlangen.
Ziel dieser Arbeit ist es, anhand von zwei Urteilen der Arbeitsgerichte Duisburg und Hagen einen Überblick über die Vielschichtigkeit der Rechtsprechung bei kündigungsrelevanten Äußerungen in sozialen Medien zu geben.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 26.09.2012
2.1 Sachverhalt
2.2 Entscheidung und Begründung
2.2.1 Nichtwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung
2.2.2 Nichtwirksamkeit der ordentlichen Kündigung

3. Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 16.05.2012
3.1 Sachverhalt
3.2 Entscheidung und Begründung
3.2.1 Nichtwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung
3.2.2 Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung

4. Schlussbetrachtung

Häufig gestellte Fragen

Darf der Arbeitgeber wegen Äußerungen auf Facebook kündigen?

Ja, unternehmenschädliche Äußerungen oder Beleidigungen in sozialen Medien können kündigungsrelevant sein, wenn sie die Loyalitätspflicht verletzen oder den Betriebsfrieden stören.

Wann ist eine außerordentliche Kündigung wegen Social-Media-Posts wirksam?

Sie ist nur bei besonders schweren Verstößen wirksam, etwa bei massiven Beleidigungen des Arbeitgebers, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.

Was entschied das Arbeitsgericht Duisburg im September 2012?

In dem verhandelten Fall wurde die Kündigung für unwirksam erklärt, da die Äußerungen im konkreten Kontext nicht schwerwiegend genug für eine sofortige Beendigung waren.

Gilt ein Facebook-Post als privates Gespräch?

Oft nicht. Die Rechtsprechung zeigt, dass unüberlegt gepostete Äußerungen schnell den geschützten privaten Rahmen verlassen und öffentlich wirksam werden.

Warum ist eine Interessenabwägung vor der Kündigung notwendig?

Gerichte prüfen stets, ob die Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers oder das Interesse des Arbeitgebers an einem störungsfreien Betrieb und gutem Ruf überwiegt.

Fin de l'extrait de 13 pages  - haut de page

Résumé des informations

Titre
Kündigungsrelevanz unternehmensschädlicher Äußerungen in sozialen Medien
Université
University of Applied Sciences Essen
Note
1,3
Auteur
Annika Mohn-Granser (Auteur)
Année de publication
2014
Pages
13
N° de catalogue
V278402
ISBN (ebook)
9783656708407
ISBN (Livre)
9783656710332
Langue
allemand
mots-clé
kündigungsrelevanz äußerungen medien
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Annika Mohn-Granser (Auteur), 2014, Kündigungsrelevanz unternehmensschädlicher Äußerungen in sozialen Medien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278402
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Extrait de  13  pages
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