Unterrichtsstunde: Die Gemeinde als Ort verschiedener Interessen und Aufgaben

Ausführlicher Unterrichtsentwurf Klasse 6 EWG


Unterrichtsentwurf, 2014

21 Seiten


Leseprobe


Inhalt

1 Bedingungsanalyse
1.1 Institutionelle Bedingungen
1.2 Soziokulturelle und anthropologische Voraussetzungen
1.3 Methodische und fachinhaltliche Voraussetzungen
1.4 Einbettung der Unterrichtsstunde in die Unterrichtssequenz

2 Didaktische Reflexion
2.1 Kompetenzen und Inhalte des Bildungsplans
2.2 Sachanalyse
2.3 Kompetenzen
2.3.1 Fachliche Kompetenz
2.3.2 Methodische Kompetenz
2.3.3 Soziale Kompetenz
2.3.4 Personale Kompetenz
2.4 Stundenziel

3 Methodische Reflexion
3.1 Einstieg
3.2 Erarbeitung
3.3 Anwendung

4 Literaturverzeichnis

5 Anhang

1 Bedingungsanalyse

1.1 Institutionelle Bedingungen

XX

1.2 Soziokulturelle und anthropologische Voraussetzungen

XX

1.3 Methodische und fachinhaltliche Voraussetzungen

XX

1.4 Einbettung der Unterrichtsstunde in die Unterrichtssequenz

Die hier vorgelegte Unterrichtsstunde zum Thema „Die Gemeinde als Ort verschiedener Interesse und Aufgaben“ dient als Grundlage für die Vertiefung des Arbeitsbegriffs Gemeinderat und leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass die SuS die Fähigkeit entwickeln, sich selbstständig auf der Welt zu orientieren, beziehungsweise[1] sollen die Möglichkeit zur Mitbestimmung für mündige Bürger aufgezeigt werden.

Einzuordnen ist die Stunde in den Themenbereich „ Orientieren, demokratisches Handeln und Mitbestimmen in Schule, Familie und Gemeinde“ des Bildungsplans für Realschulen in Baden Württemberg 2004.

Zuvor wurde von Herrn Haas das Themenfeld „ Wirtschaftliches Handeln im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie an Beispielen aus Europa“ mit einer Klassenarbeit abgeschlossen.

In den vorangegangenen Stunden standen Leitfragen wie zu den Arbeitsbegriffen Klassengemeinschaft und Familie im Fokus. Auch wurden grundlegende Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in Schule und Familie kurz thematisiert.

In der letzten Stunde wurde dann der Begriff der Gemeinde eingeführt und in einem Unterrichtsgespräch erarbeitet, dass eine Gemeinde Aufgaben zu erfüllen hat.

Die diesem Entwurf zugrundeliegende Stunde thematisiert nun die Wahl- und Pflichtbereiche einer Gemeinde und knüpft somit an die vorangegangene Stunde an, bzw. werden die SuS mit den verschiedenen Interessen innerhalb einer Gemeinde konfrontiert. Das wiederum bildet die Grundlage für die weiteren Stunden, denen die zentralen Themen der Mitgestaltung durch Bürgerinitiativen bzw. die Kommunalwahlen als Entscheidungsträger in einer Gemeinde zugrunde liegen.

2 Didaktische Reflexion

2.1 Kompetenzen und Inhalte des Bildungsplans

Der Bildungsplan des Landes Baden Württemberg 2004 sieht vor, dass die SuS im Rahmen des Fächerverbundes EWG grundlegende Einsichten aus dem Bereich der Gesellschaftswissenschaften erlangen sollen. Hier steht die Analyse der Lebens- und Umwelt an exemplarischen Beispielen im Vordergrund, sowie auch die Verdeutlichung von wirtschaftlicher und politischer Einflussnahme. Auch die Einsicht und Erkenntnis in die zunehmende Globalisierung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Vorgänge, mit Blick auf Handlungsmöglichkeiten für mündige Bürger, ist von zentraler Bedeutung. Des Weiteren heißt es im Bildungsplan, dass die SuS das Leben in unterschiedlichen Gruppen und Räumen reflektieren sollen.

Genau hier knüpft die zu haltende Stunde an und bezieht sich dabei auf das Themengebiet „Orientieren, demokratisches Handeln und Mitbestimmen in Schule, Familie und Gemeinde“, genauer gesagt auf den Bereich der Gemeinde an dem exemplarischen Fallbeispiel der Gemeinde XX. Hierbei wurde der regional-thematische Ansatz[2] zu Grunde gelegt. Wichtig hierbei ist auch der Vermittlung von fachlichen Grundkenntnissen, um die verschiedenen Aufgaben einer Gemeinde (Wahl- und Pflichtaufgaben) weiter vertiefen zu können. In Verbindung mit eigenen Erfahrungen aus Schule (Klassensprecher, SMV, Klassengemeinschaft) wird demokratisches Handeln und Mitbestimmen auch auf kommunaler Ebene erfahrbar gemacht. Die SuS können dadurch Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Gemeinde aufzeigen und in angemessener Weise anwenden.

Die Gegenwartsbedeutung des Stundenthemas ergibt sich aus der Tatsache, dass die SuS schon innerhalb der Klassengemeinschaft mit verschiedenen Interessenkonflikten konfrontiert sind, welche sich innerhalb einer Gemeinde auch wiederfinden. Des Weiteren bietet das Thema den SuS die Möglichkeit ein gewisses Interesse zu vertreten und diesen Standpunkt auch mit guten Argumenten vorzutragen. Daraus wiederum ergibt sich die Zukunftsdeutung für die SuS. Er geht darum, sich mitverantwortlich in eine Gemeinschaft einzubringen, bzw. Wahlentscheidungen mit Blick auf die Kommunalwahl ab 16 Jahren bewusster treffen zu können.

2.2 Sachanalyse

Selbstverwaltung

Die Gemeinde als Ort, in dem der einzelne Mensch am unmittelbarsten mit öffentlichen Angelegenheiten in Berührung kommt. Strom- und Wasserversorgung, Meldewesen und Müllabfuhr sind kommunale Aufgaben. Zugleich sind die bürgerlichen Möglichkeiten auf Mitbestimmung/Mitwirkung hier am höchsten.

„(1) (...) In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. (...) In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten. (2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. (...)“

Der Artikel 28 Grundgesetz garantiert somit die Selbstverwaltung der Gemeinden und blickt auf eine lange Tradition zurück. Der Ursprung der kommunalen Selbstverwaltung findet sich in der preußischen Städteverordnung des Freiherrn vom Stein 1808.[3] Hier muss berücksichtigt werden, dass nur jene Bürger wählen durften, die über Grundbesitz verfügten oder ein selbstständiges Gewerbe ausübten. Frauen durften gar nicht wählen.

Im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland stehen die Gemeinden nach dem Bund und den Ländern auf der untersten Stufe des Verwaltungsaufbaus. Im Rahmen der Selbstverwaltung haben sie eigene Zuständigkeiten und eine eigene Finanzwirtschaft. Die Landtage diktieren die Kommunalverfassungen und die Grenzen der Gemeinden, somit gehören sie staatsrechtlich zur Ebene der Länder. Aufgaben werden durch Bund und Land zugewiesen, ebenso wie die den einzelnen Gemeinden zustehenden Finanzmittel.[4]

Die Systematik des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden ist in sechs Hoheitsrechte unterteilt:

- Die Personalhoheit: Sie räumt den Gemeinden das Recht ein, das Personal auszuwählen, anzustellen, zu befördern und zu entlassen.
- Die Organisationshoheit: Sie umfasst das Recht der Gemeinden zur eigenen Gestaltung der Verwaltungsorganisation.
- Die Planungshoheit: Sie räumt den Gemeinden das Recht ein, Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) in eigener Verantwortung aufzustellen, um das Gemeindegebiet zu ordnen und zu gestalten.
- Die Rechtsetzungshoheit: Sie enthält das Recht, kommunale Satzungen zu erlassen.
- Die Finanzhoheit: Sie gibt den Gemeinden das Recht zu eigenverantwortlicher Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft.
- Die Steuerhoheit: Sie räumt den Gemeinden das Recht zur Erhebung von Steuern ein (soweit dieses Recht nicht durch übergeordnete Gesetze zum Finanzausgleich wieder rückgängig gemacht wurde).[5]
Wahl- und Pflichtaufgaben

Aus der rechtlichen Stellung der Gemeinden folgt weiterhin, dass sie eigene Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung und Aufgaben im Auftrag vom Bund und Land wahrnehmen. Die Aufgaben können einerseits freiwillig sein, oder als Pflicht vom Staat vorgeschrieben werden. Im Bereich der Wahlaufgaben einer Gemeinde entscheidet die Gemeinde nach eigenem Ermessen und finanziellen Möglichkeiten, ob ein Schwimmbad gebaut oder neue Busse angeschafft werden.

Bei Pflichtaufgaben ohne Weisung wie zum Beispiel die Müllabfuhr, die Strom- und Wasserversorgung und den Bau schon Kindergärten und Schulen, obliegt der Gemeine selber die Regelung und Durchführung. Pflichtaufgaben nach Weisung müssen von der Gemeinde nach staatlichen Vorgaben erledigt werden (Personalausweis, Sozialhilfe, Feuerwehr, Gemeindewahlen).

Finanzen

Die Einnahmen jeder Gemeinde kommen etwa zu je einem Drittel aus folgenden Quellen:

„Steuern werden von der Gemeinde selbst festgesetzt: Gewerbesteuer, Grundsteuer und verschiedene Steuern mit geringem Aufkommen, wie die Getränkesteuer und die Hundesteuer. Außerdem erhalten die Gemeinden 15 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer ihrer Bürger. Dafür müssen sie einen Teil ihrer Gewerbesteuereinnahmen an den Bund und das Land abgeben.

Gebühren und Beiträge werden erhoben für Dienstleistungen und Einrichtungen, zum Beispiel Eintrittsgelder für Bäder, Teilnehmerentgelte für Volkshochschulen, Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises und für die standesamtliche Trauung.

Finanzzuweisungen von Bund und Ländern: Den Gemeinden steht ein Teil der Steuereinnahmen der Länder zu, die nach einem Schlüssel verteilt werden. Dabei werden die Unterschiede zwischen "reichen" und "armen" Gemeinden in einem gewissen Maß ausgeglichen (Finanzausgleich). Die Gemeinden können über diese zugewiesenen Mittel frei verfügen.“[6]

[...]


[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit nachfolgend mit „bzw.“ abgekürzt

[2] Vgl. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg, 2004, S.118

[3] Wehling, Hans-Georg: Rahmen kommunalpolitischen Handelns, in: Informationen zur politischen Bildung, 2006, S.5

[4] Vgl. Wehling, Hans-Georg: Unterschiedliche Verfassungsmodelle, in: Informationen zur politischen Bildung, 2006, S.28-30

[5] Vgl. Gisevius, Wolfgang: Leitfaden durch die Kommunalpolitik, 1991, S.24

[6] Pötzsch, Horst: Die deutsche Demokratie, in: http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39377/gemeinden?p=1 (letzter Zugriff: 25.05.14)

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Details

Titel
Unterrichtsstunde: Die Gemeinde als Ort verschiedener Interessen und Aufgaben
Untertitel
Ausführlicher Unterrichtsentwurf Klasse 6 EWG
Hochschule
Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen) Karlsruhe
Autor
Jahr
2014
Seiten
21
Katalognummer
V278531
ISBN (eBook)
9783656730392
ISBN (Buch)
9783656730385
Dateigröße
2341 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
unterrichtsstunde, gemeinde, interessen, aufgaben, ausführlicher, unterrichtsentwurf, klasse
Arbeit zitieren
Alexander Eisen (Autor:in), 2014, Unterrichtsstunde: Die Gemeinde als Ort verschiedener Interessen und Aufgaben, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278531

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