Eingeleitete Maßnahmen zur Linderung der Finanzkrise


Akademische Arbeit, 2009

41 Seiten, Note: 1


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Maßnahmen der Zentralbanken und Nationalbanken
1.1 Einlagensicherung
1.2 Mindestreserve
1.3 Zinsen und Geldmenge
1.3.1 Federal Reserve (Fed)
1.3.2 Europäische Zentralbank (EZB)

2. Maßnahmenpakete der Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
2.1 Finanzmarktstabilisierung
2.2 Konjunkturpakete

3. Maßnahmenpakete der Europäischen Union (EU)
3.1 Österreich
3.1.1 Maßnahmenpaket: Interbankenmarkt und Finanzmarktstabilität
3.1.2 Konjunkturpakete
3.2 Deutschland
3.2.1 Maßnahmenpaket: Interbankenmarkt und Finanzmarktstabilität
3.2.2 Konjunkturpakete
3.3 Fazit Konjunkturpakete

4. Internationaler Währungsfonds (IWF)
4.1 Island
4.2 IWF-Hilfe für weitere Länder

5. Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

1. Maßnahmen der Zentralbanken und Nationalbanken

Um einer Finanzkrise entgegenzuwirken gibt es mehrere Möglichkeiten die eine Zentralbank bzw. Nationalbank ausüben kann.

1.1 Einlagensicherung

Die Einlagensicherung ist das wichtigste Instrument zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen im Bankensektor. In der Theorie schützt ihre bloße Existenz bereits davor, dass sie schlagend wird. Allerdings muss die Ankündigung der Einlagensicherung, ausreichend Liquidität bereitzustellen, glaubwürdig sein. Der Nachteil an der Einlagensicherung ist die Moral Hazard Problematik. Die Banken könnten in Versuchung geraten, ihre Risiken nicht entsprechend zu sichern, da sie wissen, dass im Schadensfall ein anderer einspringt.[1]

Die EU hat mit der Richtlinie (RL) 2009/14/EG die Mindestabsicherung von 20.000 € auf 50.000 € erhöht. Allerdings sollte bis zum 31.12.2010 die Deckungssumme auf 100.000 € festgesetzt werden. Diese Maßnahme soll das Vertrauen der Bürger erhalten und eine größere Stabilität der Finanzmärkte erzielen. Die einzelnen Mitgliedstaaten dürfen darüberhinaus eine höhere Deckungssumme festlegen.[2] Zahlreiche Staaten haben vom Recht eine höhere Deckungssumme festzulegen Gebrauch gemacht. Darunter sind beispielsweise Belgien, Niederlande und Spanien mit einer gesetzlichen Einlagensicherung über 100.000 € und Großbritannien mit 50.000 Britische Pfund.[3] Die österreichische Einlagensicherung garantiert bis Ende 2009 bei Einlagen von natürlichen Personen einen Schutz zu 100 Prozent.[4] Die deutsche Bundesregierung hat am 5. Oktober 2008 gleichfalls eine unbeschränkte Garantie für alle Spareinlagen in Deutschland abgegeben.[5] Der Grund für diese massive Erhöhung der Einlagensicherung lag in der allgemeinen Vertrauenskrise. Es fürchteten auch jene Haushalte, die ihr Vermögen sicher veranlagt haben, um ihre Einlagen auf Spar-, Termin- oder Geldmarktkonten. Daher war es notwendig Sicherheiten in Form von einer erweiterten Einlagensicherung zu garantieren, um die akute Gefahr eines „Bank Run“ zu bannen.[6]

1.2 Mindestreserve

In der Theorie können auch Guthaben der Banken auf ihren Konten bei der Zentralbank helfen, das Finanzsystem stabil zu halten. Allerdings besitzen in der Praxis die Geschäftsbanken nur in geringem Umfang Überschussreserven. Die Zentralbank müsste folglich die Mindestreserveanforderungen reduzieren oder aussetzen um Liquidität für die Banken zu schaffen. Das wiederum würde geldpolitischen Zielen zuwider laufen. Außerdem wäre eine derartige Reservepolitik nur den Banken individuell zurechenbar, d.h. die Querversicherung der Banken untereinander würde ausbleiben, wie sie bei einer Einlagensicherung besteht.[7]

1.3 Zinsen und Geldmenge

Neben der Zinspolitik üben die Zentralbanken im Krisenfall die Funktion als „lender of last resort“ aus. Als „Kreditgeber in letzter Instanz“ stellen sie dem Bankensystem zusätzliche Liquidität zur Verfügung um der Finanzkrise entgegenzuwirken.[8]

1.3.1 Federal Reserve (Fed)

Der Finanzmarkt und die Wirtschaft können durch niedrige Zinssätze gestützt werden. Die Fed hat am 16. Dezember 2008 den Zielsatz für die Federal Funds Rate erstmals als Spanne definiert und auf 0 bis 0,25 Prozent gesenkt. Das ist der niedrigste Leitzins in der Geschichte der USA. Als weitere Maßnahme um die Finanzmarktmarktstabilität zu gewährleisten hat die Fed neben den Direktkäufen, von mit Hypotheken- und Konsumentenkrediten besicherten Wertpapieren, auch Käufe von US-Staatsanleihen mit längeren Laufzeiten getätigt.[9] Mit dem Aufkauf von US-Staatsanleihen sind die Renditen zehnjähriger Staatsanleihen von drei Prozent auf 2,6 Prozent gesunken. Infolgedessen sollten sich auch die Kreditzinsen für Unternehmens- und Immobilienfinanzierung verbilligen. Das würde die wirtschaftliche Entwicklung ankurbeln und den Bankensektor entlasten. Die Finanzierung für den Kauf von den Staatsanleihen geschieht über eine höhere Geldmenge, d.h. die Fed druckt also Banknoten. Da aktuell die Inflation sehr gering ist und die Inflationsaussichten aufgrund der Rezession derzeit nicht besorgniserregend sind, sollte diese Maßnahme keine negativen Folgeerscheinungen mit sich bringen.[10] Die Fed diskutiert weiters über die Einführung eines expliziten Inflationszieles nach. Mit einer derartigen Zielvorgabe könne verhindert werden, dass am Markt Inflationserwartungen entstehen, die außerhalb des erwünschten Inflationszieles liegen.[11]

1.3.2 Europäische Zentralbank (EZB)

Seit Oktober 2008 bis Mitte Februar 2009 wurde der Hauptrefinanzierungssatz des Eurosystems vom EZB-Rat um insgesamt 2,25 Prozentpunkte auf 2 Prozent gesenkt. Dies konnte aufgrund der deutlich gesunkenen Inflationsrisiken durchgeführt werden. Dieser Schritt war aufgrund der stark eingetrübten realwirtschaftlichen Aussichten im Euroraum notwendig. Im vierten Quartal 2008 hat sich die Wachstumsdynamik der Geldmenge M3 deutlich abgeschwächt. Das breite Geldmengenaggregat nahm von Oktober bis Dezember 2008, saisonbereinigt und auf das Jahr gerechnet, um sechs Prozent zu. Im dritten Quartal 2008 stieg es hingegen mit einer Rate von gut acht Prozent.[12] Die Abschwächung der monetären Dynamik ist seit Anfang 2008 erkennbar.[13]

Die EZB stellte den Banken umfangreiche Liquiditätshilfen in Form des sogenannten Schnelltenders zur Verfügung. Sie änderte mit Beginn des Oktobers 2008 die Ausgestaltung des Hauptrefinanzierungsgeschäftes (HRG). Das HRG wird seit diesem Zeitpunkt nicht wie üblicherweise mit einem variablen Zinssatz (mit Vorgabe eines Mindestbietungssatzes), sondern in Form eines fixen Vergabezinses ausgeführt. Die längerfristige Refinanzierungsfazilität wird gleich behandelt. Zudem ist es nunmehr auch möglich die Laufzeit über die üblichen drei Monate hinaus auf sechs Monate zu wählen.[14] Am 5. März 2009 hat der EZB-Rat beschlossen, dass weiterhin alle HRG und Refinanzierungsgeschäfte mit Sonderlaufzeit sowie alle zusätzlichen und regelmäßigen längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte so lange wie nötig, aber garantiert bis über das Jahresende hinaus, als Mengentender mit vollständiger Zuteilung durchgeführt werden.[15] Das heißt, dass die Geschäftsbanken eine Zuweisung der Mittel in der vollen Höhe ihrer Gebote erhalten und nicht wie sonst üblich, einer Limitierung der Gesamtzuweisung unterworfen sind und folglich eine am Gebot einzelner Banken orientierte anteilsmäßige Zuweisung erhalten.[16]

2. Maßnahmenpakete der Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Es folgen nun die Maßnahmenpakete der USA zur Finanzmarktstabilisierung und für die Ankurbelung der Wirtschaft.

2.1 Finanzmarktstabilisierung

Zur Finanzmarktstabilisierung verabschiedete das Repräsentantenhaus der USA am 3. Oktober 2008 den „Emergency Economic Stabilization Act“ (EESA), dessen Kernstück das „Troubled Assets Relief Program“ (TARP) mit einem Volumen von 700 Milliarden US-Dollar ist. Das TARP steht allen inländischen Banken und Sparkassen offen.[17] Diese Mittel werden für den Ankauf qualitativ minderwertiger Vermögenswerte eingesetzt. Im Gegenzug erhält der Staat Aktienoptionen, die er bei steigendem Kurs einlösen kann. Anders als vorgesehen, ist ein großer Teil dieses Rettungspakets für den Beteiligungserwerb der Regierung an Banken aufgewendet worden.[18] Die Kritik an einer solchen umfangreichen Staatshilfe wird durch strenge Regelungen entkräftet. Das heißt, dass jene Finanzinstitute die Staatshilfe in Anspruch nehmen beispielsweise Vorgaben bezüglich der Dividendenpolitik akzeptieren als auch eine erweiterte Regulierung hinnehmen müssen und es außerdem ein Verbot bezüglich „Goldener Handschläge“ gibt.[19] Das staatliche Maßnahmenpaket zur Finanzmarktstabilisierung im Detail ist in der folgenden Abbildung ersichtlich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Staatliches Maßnahmenpaket der USA

Quelle: Bundesbank [Finanzmärkte 2008], S. 38

2.2 Konjunkturpakete

Anfang 2009 wurde in den USA ein Konjunkturpaket in Höhe von rund 790 Milliarden US-Dollar bzw. 5,5 Prozent des BIP von 2008 beschlossen. Zwei Drittel dieses Pakets sind für Infrastrukturinvestitionen und zur finanziellen Unterstützung der Bundesstaaten reserviert, welche rezessionsbedingt deutlich höhere Sozialausgaben für Arbeitslose und Bedürftige zu leisten haben. Die privaten Haushalte und Unternehmen werden mit dem restlichen Drittel steuerlich entlastet.[20] Ziel dieses Konjunkturpakets ist es, eine noch tiefere und lang anhaltende Rezession zu vermeiden sowie Arbeitsplätze zu schaffen. Der Nachteil liegt allerdings in einen weiteren Anstieg der bereits hohen US-Staatsverschuldung von derzeit etwa 10,7 Billionen US-Dollar. Anfang Jänner 2009 prognostizierte das Congressional Budget Office ein Defizit für das Haushaltsjahr 2009 (endet im September) in Höhe von 1,186 Milliarden US-Dollar. Das sind über acht Prozent des BIP, wobei das Konjunkturpaket in dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt wurde.[21]

3. Maßnahmenpakete der Europäischen Union (EU)

Am 7. Oktober im Rahmen des ECOFIN-Rats verpflichteten sich die Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union zu einem koordinierten Vorgehen, um das Vertrauen in den Finanzsektor zu stärken. Es wurden Leitlinien für nationale Rettungsmaßnahmen ausgearbeitet, die vor Wettbewerbsverzerrungen und Missbrauch schützen sollen.[22]

Der Europäische Rat hat im Zuge der Tagung am 11./12. Dezember 2008 das Europäische Konjunkturpaket „European Economic Recovery Plan for Growth and Jobs“ beschlossen. Dieses Konjunkturpaket soll die realen Auswirkungen der Finanzkrise begrenzen. Das EU-weit koordinierte Konjunkturpaket ist 200 Milliarden € schwer, das sind 1,5 Prozent des EU-BIP. 1,2 Prozent des EU-BIP bzw. 170 Milliarden € sollen von den Mitgliedstaaten und der Rest von der EU und der „Europäischen Investitionsbank“ (EIB) aufgebracht werden. Dieses Geld soll schwerpunktmäßig in Bildung und Weiterbildung, in Infrastruktur und Energieeffizienz, sowie aktive Arbeitsmarktmaßnahmen eingesetzt werden. Den Mitgliedstaaten steht eventuell ein längerer Zeitraum für die Defizit-Rückführung zur Verfügung.[23]

3.1 Österreich

Es wird in diesem Kapitel zum einen das Maßnahmenpaket zur Stärkung des Interbankenmarktes und zum anderen die Konjunkturpakete zur Ankurbelung der Realwirtschaft vorgestellt.

3.1.1 Maßnahmenpaket: Interbankenmarkt und Finanzmarktstabilität

Der österreichische Nationalrat hat ein gesetzliches Maßnahmenpaket zur Förderung des Interbankenmarktes und der Sicherung der Finanzmarktstabilität in Gesamthöhe von 100 Milliarden € am 20. Oktober 2008 beschlossen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen beruht im Wesentlichen auf zwei neuen Gesetzen, dem Interbankmarktstärkungsgesetz (IBSG) und dem Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG).[24]

Das beschlossene Maßnahmenpaket umfasst drei Kernbereiche.[25]

Die erste Maßnahme war die Neugestaltung der Einlagensicherung. Dabei kam es zu einer Erhöhung der Höchstbeiträge für die Einlagensicherung. Bis 31.12.2009 sind Einlagen von natürlichen Personen unbeschränkt garantiert, ab 1.1.2010 gilt bei natürliche Personen eine Einlagensicherung von 100.000 €.[26]

Als zweite Maßnahme wurde ein Betrag in Höhe von 15 Milliarden € für Rekapitalisie­rungsmaßnahmen von österreichischen Banken und Versicherungen zur Verfügung gestellt.[27] Diese Maßnahme hat bereits die Hypo Group Alpe Adria in Anspruch genommen. Am 23. Dezember 2008 wurde vertraglich vereinbart, dass die Republik Österreich sich mit 900 Millionen € Partizipationskapital (stimmrechtslose Aktien; Anm. d. Verf.) an der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG beteiligt. Damit wurde die Kernkapitalquote auf 8,4 Prozent erhöht. Als Gegenleistung hat sie sich verpflichtet 1,8 Milliarden € in den nächsten drei Jahren der Wirtschaft in Form von Krediten und Leasingfinanzierungen anzubieten.[28] Das Partizipationskapital wird mit bis zu 9,3 Prozent verzinst.[29] Weitere Bedingungen die an das Partizipationskapital gebunden sind beispielsweise eine angemessene Vergütungen bei Beteiligten der unterstützenden Bank oder Versicherung, angemessene Gewinnausschüttungen und Informations- und Auskunftsrechte gegenüber den politisch Verantwortlichen.[30] Das Vertrauen in den Interbankenmarkt soll mit Haftungen oder mit Garantien wieder hergestellt werden. Dem Bundesminister für Finanzen steht für diese Maßnahme ein Gesamtbetrag von 75 Milliarden € zu Verfügung. Mit 31.12.2009 tritt das Gesetz außer Kraft, die bis dahin bestehenden Haftungen und Garantien bleiben unberührt.[31]

Der dritte Kernbereich betrifft die Möglichkeit, Leerverkäufe (Short Selling) durch Verordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu verbieten oder einzuschränken. Leerverkäufe sind Wertpapiertransaktionen, bei der im Zeitpunkt der Transaktion, der Verkäufer nicht Eigentümer dieser Wertpapiere ist und diese sich ausleiht. Der Leerverkäufer erhält den Kaufpreis, ist aber verpflichtet, das Wertpapier zu einem späteren Termin zu liefern. Der Verkäufer erzielt dann einen Gewinn, wenn der Preis des Wertpapieres zum Lieferzeitpunkt gefallen ist. Bei einem Anstieg realisiert der Verkäufer einen Verlust, da er das Wertpapier zu einem höheren Preis kaufen muss als es der erzielte Kaufpreis war.[32] Die FMA hat mit der 2. Leerverkaufsverordnung das Verbot von Leerverkäufen bei Aktien der Erste Group Bank AG, Raiffeisen International Bank-Holding AG, Uniqa Versicherungen AG und Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group bekanntgegeben. Dieses Verbot gilt bis einschließlich 30. April 2009.[33]

3.1.2 Konjunkturpakete

Das Konjunkturpaket I fördert österreichische Unternehmen, indem sie vom Austria Wirtschaftsservice (aws) günstige Kredite, Haftungen und über den Mittelstandsfonds auch Eigenkapital erhalten können.[34]

Der Grund der Förderungen liegt aller Wahrscheinlichkeit in der restriktiven Kreditvergabepolitik der Banken. Gerade das Konjunkturpaket I hilft besonders Klein- und Mittelunternehmen, die oft abhängig sind von Bankkrediten, die wirtschaftlich rezessive Phase unterzutauchen. Die folgende Abbildung zeigt das Konjunkturpaket im Detail an.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: aws [Konjunkturpakete 2009], S. 1

Abb. 1: Konjunkturpaket I

Das Konjunkturpaket II wurde im Ministerrat am 23. Dezember 2008 beschlossen. Es soll wie das zuvor beschlossene Konjunkturpaket I die negativen Auswirkungen der Finanzkrise mildern, indem es Arbeitsplätze im Bau- und Baunebengewerbe sichert und die Wirtschaft durch Investitionen ankurbelt.[35] Die Maßnahmen im Detail sind in Abb. dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: DiePresse [Konjunkturpaket 2008]. o.S.

Abb. 3: Konjunkturpaket II

3.2 Deutschland

Dieses Kapitel zeigt das Maßnahmenpaket für Finanzmarktstabilität und die beiden Konjunkturpakete in Deutschland.

3.2.1 Maßnahmenpaket: Interbankenmarkt und Finanzmarktstabilität

Im Oktober 2008 wurde das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte bei der Kapitalversorgung der deutschen Wirtschaft und der Kapitalanlage der Bürger beschlossen. Durch staatliche Garantien können die Finanzinstitute für eine beschränkte Zeit ihr Eigenkapital stärken bzw. Liquiditätsengpässe beheben.[36]

Die deutsche Bundesregierung stellt in Form des FMStG bis zu 470 Milliarden € zur Stützung des Finanzsystems mit Liquiditäts- und Kapitalhilfen zur Verfügung. Diese Mittel sollen aber auch zum Teil zum Schutz der Wirtschaft verwendet werden.[37] Mit Gründung des FMStG wurde ein Finanzmarktstabilisierungsfonds, der sogenannte „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ (SoFFin) geschaffen. Erste Aufgabe des SoFFin ist es, den Interbankenmarkt zu beleben mittels staatlicher Garantien für die Begebung neuer Schuldtitel. Zweitens kann der Fonds sich an Finanzunternehmen beteiligen (Rekapitalisierung) und somit das Eigenkapital der Finanzunternehmen aufstocken und drittens hat der Fonds die Möglichkeit Risikopositionen (z.B. Forderungen und Wertpapiere) zu übernehmen und im Gegenzug sichere Schuldtitel des Bundes liefern. Diese Schuldtitel können dann den Finanzinstituten als Sicherheiten bei Interbankengeschäften dienen. Der SoFFin kann Garantien in einem Umfang von 400 Milliarden € gewähren.[38]

Am 28. März 2009 beabsichtigt der SoFFin die vollständige Kontrolle über die Hypo Real Estate Group zu erreichen. Als ersten Schritt zur Rekapitalisierung der Hypo Real Estate Group wird eine Kapitalerhöhung im Umfang von 60 Millionen € unter Ausschluss des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre durchgeführt. In diesem Zusammenhang erwirbt der SoFFin eine Beteiligung an der Hypo Real Estate Holding AG von rund 8,7 Prozent.[39] Dies war notwendig geworden, da die Hypo Real Estate Group mittlerweilen 102 Milliarden € an Hilfen erhalten hat und eine Fortführung der Geschäfte ohne diese Maßnahme nicht möglich wäre.[40]

[...]


[1] Vgl. Arnold [Makroökonmik 2006], S. 272.

[2] Vgl. RL 2009/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

[3] Vgl. o.V. [Systemvergleich 2008], S. 28f.

[4] Vgl. Nowotny [Finanzmarktentwicklungen 2009], o.S.

[5] Vgl. BMF [Garantieerklärung 2008], o.S.

[6] Vgl. Fendel/Frenkel [Subprime-Krise 2009], S. 82.

[7] Vgl. Arnold [Makroökonmik 2006], S. 272.

[8] Vgl. Görgens et al. [Geldpolitik 2004], S. 96.

[9] Vgl. Breitenfellner et al. [Konjunkturentwicklung 2009], S. 8f.

[10] Vgl. Bielmeier [Lichtblick 2009], S. 17.

[11] Vgl. Breitenfellner et al. [Konjunkturentwicklung 2009], S. 9.

[12] Vgl. Bundesbank [Überblick 2009], S. 7f.

[13] Vgl. Bundesbank [Geldbanksteuerung 2009], S. 27.

[14] Vgl. Fendel/Frenkel [Subprime-Krise 2009], S. 82.

[15] Vgl. EZB [Pressemitteilung 5. März 2009], o.S.

[16] Vgl. Fendel/Frenkel [Subprime-Krise 2009], S. 82.

[17] Vgl. Bundesbank [Finanzmärkte 2008], S. 36.

[18] Vgl. Mildner [Handlungsspielräume 2008], S.8f.

[19] Vgl. Bundesbank [Finanzmärkte 2008], S. 36.

[20] Vgl. Bundesbank [Internationales Umfeld 2009], S. 17.

[21] Vgl. Breitenfellner et al. [Konjunkturentwicklung 2009], S. 9.

[22] Vgl. Bundesbank [Finanzmärkte 2008], S. 36.

[23] Vgl. Mayer [Wirtschaftspolitik 2009], S. 33f.

[24] Vgl. Albacete et al. [Finanzmarktturbulenzen 2008], S. 69.

[25] Vgl. Welten/Rautner [Finanzmarktstabilisierung o.J.], S. 1.

[26] Vgl. Rabl [Banken-Paket 2008], S. 241.

[27] Vgl. Welten/Rautner [Finanzmarktstabilisierung o.J.], S. 1.

[28] Vgl. Uster [Hypo Group Alpe Adria 2008], o.S.

[29] Vgl. Pröll [Maßnahmen 2008], o.S.

[30] Vgl. BMF [Auflagen 2008], o.S.

[31] Vgl. Rabl [Banken-Paket 2008], S. 240.

[32] Vgl. Welten/Rautner [Finanzmarktstabilisierung o.J.], S. 1 und 3.

[33] Vgl. VO der FMA, BGBl. II Nr. 412/2008, 27/2009, § 1.

[34] Vgl. Mitterlehner/Takacs [Konjunkturpaket I 2008], S. 1.

[35] Vgl. Mitterlehner/Gleissner [Konjunkturpaket II 2008], S. 1f.

[36] Vgl. BMF [Stabilitätsprogramm 2008], S. 38.

[37] Vgl. o.V. [Bankenchronik 2008], S. 1082.

[38] Vgl. Mehlhorn [Finanzmarktstabilisierungsanstalt 2008], o.S.

[39] Vgl. Allwicher/Gruß [Hypo Real Estate Group 2009], S. 1f.

[40] Vgl. FTD [Hypo Real 2009], o.S.

Ende der Leseprobe aus 41 Seiten

Details

Titel
Eingeleitete Maßnahmen zur Linderung der Finanzkrise
Hochschule
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Note
1
Autor
Jahr
2009
Seiten
41
Katalognummer
V278609
ISBN (eBook)
9783656711131
ISBN (Buch)
9783656716235
Dateigröße
1082 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
eingeleitete, maßnahmen, linderung, finanzkrise
Arbeit zitieren
MMag. Markus Frick (Autor:in), 2009, Eingeleitete Maßnahmen zur Linderung der Finanzkrise, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278609

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