Die Kooperation von Schule und Verein im Bewegungsangebot von Ganztagsgrundschulen im Raum Dortmund

Eine Bestandserhebung


Examination Thesis, 2004

108 Pages, Grade: 2


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Lebensbedingungen heute aufwachsender Kinder

3 Die Ganztagsgrundschule
3.1 Die Entwicklung der Ganztagsgrundschule in der Bundesrepublik Deutschland
3.1.1 Erste Überlegungen zur Einrichtung von Ganztagschulen
3.1.2 Erste Schulversuche
3.2 Die Neubestimmung und Definition der verschiedenen Typen von Ganztagsschule
3.3 Grundstruktur von Ganztagsschulen
3.4 Die heutige Situation der Ganztagsgrundschule

4 Die Bewegungsangebote der Ganztagsgrundschule
4.1 Die außerschulischen Bewegungsangebote und Schulsport
4.2 Zu den Inhalten der außerschulischen Bewegungsangebote

5 Der Verein
5.1 Die Entwicklung des Vereins in Deutschland
5.2 Der Versuch einer Definition des Vereins
5.3 Die Vereinsmitglieder
5.4 Mitgliedsstrukturen
5.5 Leitideen und Zugänge der Vereinsmitglieder
5.6 Veränderungen in der Vereinsstruktur
5.6.1 Veränderungen in der Struktur der Mitglieder
5.6.2 Die Struktur des Sportangebots
5.6.3 Zur Finanzierung der Vereinsarbeit

6 Die Kooperation von Schule und Verein
6.1 Motive für eine Kooperation von Schule und Verein
6.2 Historische Grundlagen einer Kooperation
6.3 Zu den heutigen Rahmenbedingungen der Kooperation von Schule und Verein
6.4 Zielsetzungen und Möglichkeiten der Kooperation
6.4.1 Allgemeine Zielsetzungen
6.4.2 Ziele und Motive der Schule zur Kooperation
6.4.3 Ziele und Motive des Vereins zur Kooperation
6.5 Offizielle Aussagen der Verbände zu den Chancen und Risiken einer Kooperation
6.5.1 Risiken und Nachteile
6.5.2 Chancen und Vorteile
6.6 Zusammenfassung des theoretischen Bezugrahmens

7 Zur empirischen Untersuchung
7.1 Die Aufgabenstellung der Untersuchung
7.2 Zu den Fragestellungen der Untersuchung
7.2.1 Der Fragebogen für den Übungsleiter
7.2.2 Der Fragebogen für die Kontaktperson an der Schule
7.3 Die Vorgehensweise und Kontaktaufnahme zur Datenerhebung

8 Darstellung und Interpretation der Ergebnisse
8.1 Zur Struktur der untersuchten Kooperationen
8.1.1 Grundlegende Ergebnisse
8.1.2 Die Inhalte der Angebote
8.2 Strukturelle Größen
8.2.1 Größe des kooperierenden Vereins
8.2.2 Zur Struktur der betreuten Gruppe
8.3 Merkmale der befragten Personen
8.3.1 Das Alter und Geschlecht der Übungsleiter
8.3.2 Die Qualifizierung der Übungsleiter in der Kooperation
8.3.3 Zu den Vertretern der Kooperation an der Schule
8.4 Zum Verhältnis von Schule und Verein innerhalb der Kooperation
8.4.1 Zur Kontaktaufnahme mit dem späteren Kooperationspartner
8.4.2 Zum Verhältnis der Kooperationspartner aus Sicht des Vereins
8.4.2.1 Die Bewertung der eigenen Tätigkeit als Übungsleiter in der Kooperation
8.4.2.2 Unterstützung des Übungsleiters durch die Schule
8.4.2.3 Die Ausrichtung der Kooperation aus Sicht des Vereins
8.4.3 Aspekte der Zufriedenheit beider Partner mit der Kooperation
8.4.3.1Die Zufriedenheit mit der bestehenden Kooperation im Allgemeinen
8.4.3.2 Zufriedenheit mit dem Übungsleiter des Vereins
8.4.3.3 Zufriedenheit mit der fachlichen Qualifikation des Übungsleiters
8.4.3.4 Die Zufriedenheit mit der angebotenen Sportart
8.4.4 Die Ziele und Erwartungen der Schule und des Vereins an die Kooperation
8.4.4.1 Die Kooperationsziele des Vereins aus der Sicht der Übungsleiter und Schulvertreter
8.4.4.2 Ziele und Erwartungen der Schule an die Kooperation
8.4.5 Zur Kooperation von Schule und Verein im Raum Dortmund – Allgemein
8.4.6 Offene Fragestellungen zur Kooperation

9 Schlussbetrachtung
9.1 Abschließende Feststellungen, Folgerungen und Perspektiven
9.2 Schlusswort

10 Literaturverzeichnis

11 Anhang

1 Einleitung

Das neu entfachte Interesse an ganztägiger Betreuung im Primarbereich ist nur ein Teil einer aktuellen Diskussion über neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Bildungsqualität. Gleichzeitig soll die Einrichtung der Ganztagsgrundschulen mithelfen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Mit Beginn des Schuljahres 2003/04 sind landesweit die ersten 235 Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich gestartet. In 202 Fällen kooperiert dabei ein Sportanbieter oder ein Sportverein im Bewegungsangebot mit den Schulen. Für das Projekt sind im Finanzhaushalt der Bundesrepublik bis 2007 insgesamt 4 Mrd. Euro vorgesehen. Im Raum Dortmund gibt es für die zurzeit 24 Grundschulen mit einem Ganztagsangebot ca. 26,3 Mio. Euro.

Aufgrund dieser ersten Tatsachen ist es für mich von Interesse aufzuzeigen, wie viele Schulen im Bewegungsangebot die Möglichkeit nutzen, eine Kooperation mit einem Verein einzugehen. Gesicherte Erkenntnisse über die vorhandenen Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen in Dortmund gibt es bisher wenig. Die Schulen entscheiden selbstständig über die Auswahl eines Sportanbieters und sind einer Meldung über einer eingegangenen Kooperation nicht verpflichtet.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, anhand einer Bestandserhebung zu klären, welche Ganztagsgrundschulen mit Sportvereinen eine Kooperation durchführen. Innerhalb dieser Erhebung soll mithilfe eines von mir erstellten Fragebogens die bestehenden Kooperationen intensiver betrachtet und bewertet werden. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen, neben der Bestandsaufnahme, die Ziele, Motive und Erwartungen, die die Partner mit einer Zusammenarbeit verbinden.

Zuvor liefern die vorhergehenden Kapitel zunächst einige theoretische Hintergründe.

Im zweiten Kapitel werden die veränderten Lebensbedingungen heutiger Kinder kurz genannt, die auf einen Bedarf an ganztägiger Betreuung hinweisen.

Einen historischen Einblick in die Entstehung der Ganztagsschule liefert Kapitel 3. Über die ersten Überlegungen zur Einrichtung, bis hin zur Bestimmung der verschiedener Arten von Ganztagsschulen, wird hier ein Überblick gegeben. Zum Ende des zweiten Abschnitts werden eine Grundstruktur und die heutige, aktuelle Situation der Ganztagsgrundschule dargestellt.

In Kapitel 4 werden die Bewegungsangebote, als Teil der Ganztagsgrundschule, näher betrachtet. Die Kooperation von Schule und Verein findet in diesem Bereich statt, sodass u.a. ein Bezug zum Lehrplan Nordrhein Westfalens hergestellt wird. Denn weiterhin handelt sich bei einer Kooperation immer noch um eine schulische Veranstaltung. Außerdem werden die bisherigen Inhalte bereits bestehender Partnerschaften analysiert.

Das anschließende fünfte Kapitel befasst sich mit dem anderen Partner der Kooperation, dem Verein. Aufgezeigt werden ein kurz gefasster Einblick in die Entstehung des Vereins in Deutschland und die wichtigsten konstitutiven Merkmale, die sich herausgestellt haben. Auf das Vereinsmitglied, als Bestandteil des Vereins, wird ebenso eingegangen, wie auf weitere Strukturmerkmale der Sportvereine. Auf gravierende Veränderungen innerhalb des Vereinssystems wird innerhalb der Abschnitte eingegangen.

Der Schwerpunkt des sechsten Kapitels liegt in der Offenlegung und Entwicklung bestehender Kooperationsstrukturen. Von den historischen Grundlagen einer eher zufälligen Zusammenarbeit, bis zu den heutigen Rahmenbedingungen, die von den übergeordneten Institutionen geschaffen worden sind. Weiter wird sich dann der Abschnitt mit den Zielen, Grenzen und Möglichkeiten von Kooperationen befassen.

Nachdem im ersten Hauptteil die theoretischen Grundlagen herausgestellt wurden, bildet Kapitel 7 den Anfang des zweiten Hauptteils dieser Arbeit. Es beinhaltet die Aufgabenstellung und Zielsetzungen der Fragestellungen. Bevor die untersuchten Ergebnisse in Kapitel 8 dargestellt und interpretiert werden, gibt es einen Abschnitt zur Vorgehensweise der Befragung.

Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse der Kooperationspartner werden zum Teil miteinander verglichen und gedeutet. Ziel der Untersuchung ist eine erste grundlegende Darstellung der Kooperationssituation von Ganztagsgrundschulen und Sportvereinen im Raum Dortmund.

Im neunten und letzten Kapitel dieser Arbeit werden die wichtigsten Merkmale der Untersuchung nochmals Zusammenfassend dargestellt, um zum Ende die Arbeit mit einem Schlusswort zu abzuschließen.

2 Lebensbedingungen heute aufwachsender Kinder

Das wieder erweckte Interesse an der Ganztagsgrundschule mit seinen erweiterten Angeboten im Bewegungs- und Betreuungsbereich stellt zumindest einen Teil der Reaktion auf den so genannten „PISA-Schock" dar.

Maßgebend für die verstärkte Forderung nach mehr Betreuung sind jedoch tief greifende Veränderungen der Lebensbedingungen der Kinder und Familien geworden, die sich in den letzten Jahrzehnten ergeben haben.

Die Lebensbedingungen, in denen Kinder heute heranwachsen, weisen eine große Unterschiedlichkeit auf. Auf der einen Seite entsteht als Folge des dauerhaft hohen Arbeitslosenniveaus eine neue Armut in den Familien, auf der anderen Seite erfahren die Kinder einen steigenden Wohlstand. Diese beiden Pole des Erziehungsmilieus können, wenn sie weit auseinander reichen, zu Entwicklungsdifferenzen bei den Kindern führen.

Immer mehr Kinder kommen heutzutage aus Familien mit einer unterschiedlichen Herkunft. Die steigende Anzahl ausländischer Schüler[1] sorgt für eine wachsende heterogene Zusammensetzung der Grundschulklassen. Die grundlegende Familienstruktur hat sich zudem mehr und mehr verändert. Vermehrt wachsen Kinder in Einelternfamilien auf und sind dabei Einzelkind ohne Bezug zu familiären Grundstrukturen, wie Streit, Trost und Glück.

Immer häufiger müssen beide Elternteile oder der Alleinerziehende einem Beruf nachgehen. Durch unregelmäßige Schulzeiten und fehlende Betreuungsmöglichkeiten sind dann Kinder oft auf sich allein gestellt.

Die Lebenswelt der Kinder veränderte sich weitgehend. Die Räume zum freien Spielen wurden durch künstliche Spielwelten ersetzt. Möglichkeiten des Erkundens und Entdeckens der eigenen Umwelt beschränken sich somit auf vorgegebene Strukturen.

Heutige Kinder besitzen einen vielfältigen Zugang zu technisierten Medien, die ihre Lebenswelt beeinflussen. Weite Teile der Kindheit werden vor dem Fernseher sowie vor dem Computer verbracht. Sie beziehen einen großen Teil ihres Lebens durch diese und weitere mediale Möglichkeiten aus zweiter Hand ohne eigenes Erleben.

Die Bedingungen, unter denen Kinder heute aufwachsen, ziehen als Folge von Bewegungsmangel, ungesunder Ernährung und zerstückeltem Tagesablauf, unabsehbare gesundheitliche Einschränkungen mit sich (Arbeitskreis Grundschule e.V., 1989).

Die zuvor genannten Aspekte lassen eine weitergehende Betreuung innerhalb der Grundschule als notwendig erscheinen. Als Ganztagsgrundschule kann sie die Veränderungen jedoch nicht aufhalten oder umkehren. Sie kann aber über die vielfältigen Angebote und Möglichkeiten, die Schüler in kognitiver und körperlicher Hinsicht prägen und ihnen auch ein soziales Umfeld bieten, in der es z.B. nie gekannte Sozialstrukturen erleben darf.

Damit eine Ganztagsgrundschule ein vielfältiges Angebot präsentieren kann, muss sie sich außen öffnen. Zielsetzungen und eventuelle Neigungen, die die Schule nicht umsetzen kann, jedoch möchte, können dann mithilfe außerschulischen Partnern erreicht werden. In Anbetracht des erweiterten Bewegungsangebots durch AG`s o.Ä., wird der organisierte Sport als Partner in einer Kooperation notwendig sein.

3 Die Ganztagsgrundschule

3.1 Die Entwicklung der Ganztagsgrundschule in der Bundesrepublik Deutschland

Mit dem nun folgenden Kapitel soll ein kurzer historischer Rückblick auf die Entwicklung der Ganztagsschule gegeben werden. Gezeigt wird hier bewusst die Entwicklung in der Bundesrepublik, d. h. im Nachkriegsdeutschland, da eine vollständiger geschichtlicher Abriss den Schwerpunkt dieser Arbeit verschieben würde. Außerdem entstanden die grundlegenden Veränderungen der Kinder und Familien, die die Einrichtung von Ganztagsschulen u.a. als notwendig erschienen ließen, aus diesen letzten Jahrzehnten.

3.1.1 Erste Überlegungen zur Einrichtung von Ganztags-schulen

Der Forderung und späteren Einrichtung von Ganztagsschulen in der Bundesrepublik lagen vor allem soziale und erzieherische Anliegen zugrunde. Die angespannte Situation in der Nachkriegszeit veranlasste 1947 Lina Meyer-Kuhlenkampf zu einem Artikel in der Zeitschrift „Die Schule“ mit dem Titel „Gedanken zur Schule heute“.

Sie ging von der Notlage der Familie in Nachkriegsdeutschland aus. Häufig musste hier die Frau berufstätig sein um die Familie zu ernähren. Eine große Anzahl an Familien war zudem unvollständig, der Vater gefallen oder in Gefangenschaft andere Teile vertrieben oder im Krieg umgekommen. Die Kinder wuchsen in einem sozialen Elend auf, sodass Meyer-Kuhlenkampf in ihrem Artikel folgerte: „Es fehlen die elementarsten Voraussetzungen der Erziehungsmöglichkeit, ja in erschreckend weitem Umfang auch für Erziehungsfähigkeit" (Meyer-Kuhlenkampf in Klinger & Rutz 1964, S. 19ff).

Aus dieser Situation heraus forderte Meyer-Kuhlenkampf die Einrichtung von Tagesheimschulen. Im Gegensatz dazu lehnte sie den Ausbau von Horten ab. Sie befürchtete, dass der Lebensraum der Kinder und Jugendlichen in drei Bereiche, Familie, Hort und Schule aufgeteilt würde.

Die Tagesheimschule sollte dem Kind das geben, was ihm die außerschulische Umwelt und die Familie nicht gab.

„Vor allem“, so Meyer-Kuhlenkampf (1964, S. 20), „muss sie den Kindern das, was ihnen heute tagsüber fehlt und was ich einmal die „Nestwärme“ nennen möchte, schaffen, die ganze Atmosphäre einer organischen Lebensgemeinschaft mit Wärme und Fröhlichkeit und dem schützenden Gefühl persönlichen Geborgenseins“.

Die Tagesheimschule sollte den Ansprüchen und Bedürfnissen der Kinder entsprechen und ihnen Raum geben. Neben dem normalen Unterricht, Sport, Essen, Werk- und musischen Gruppen, sollten allgemeine Spiel- und Beschäftigungszeiten ihren Platz in der Tagesheimschule finden. Ihr Ziel war es, dass diese Form der Schule den Kinderhort ersetzt und das die Jugendpflege und Jugendhilfe sich in der von ihr geforderten Tagesheimschule konzentrieren.

Im selben Jahr wie Meyer-Kuhlenkampf vertrat Hermann Nohl 1947 ähnliche Vorstellungen. In diesen bezieht er sich auf die bedrohte Familie sowie der Wohnungslosigkeit und den Heimatverlust der Vertriebenen und Flüchtlinge.

Die gesamte Lebenssituation der Kinder beschrieb er als äußerst dürftig. Nohl (1947, S. 694ff) ging davon aus, dass es nur noch wenige intakte Familien gab. Als Folge sah er einen fortschreitenden moralischen Verfall des Gewissens der Kinder und Jugendlichen. Deshalb sollte die Pädagogik neue Formen der Sozialerziehung entwickeln. Neben der Einführung eines Pflichtkindergartens forderte er die Gründung von Tagesheimschulen.

Es ging ihm ebenso wie Meyer-Kuhlenkampf um die sozialen Notstände der Kinder und Familien, die es zu beheben bedurfte.

Bereits Ende der vierziger Jahre gab es also vornehmlich zwei Gründe, die zur Forderung nach Tagesheimschulen/Ganztagsschulen führten.

1. Die sozialen Notstände, wie Wohnungsnot, zerrüttete Familien und Hunger.
2. Defizite im erzieherischen Bereich und die Forderung nach neuen pädagogischen Konzepten, die Sozialpädagogik und Schulpädagogik verbinden.

Die Einrichtung von Ganztags- bzw. Tagesheimschulen schien die Möglichkeit zu sein, diese beiden Komponenten zu verbinden, um dann soziale Notstände sowie die schon genannten Erziehungsdefizite auszugleichen.

3.1.2 Erste Schulversuche

In den ersten Nachkriegsjahren wurde zunächst keine Ganztagsschule eingerichtet. Dennoch wurden die Ideen und Entwürfe für diese Schulform nicht gänzlich vergessen.

Entscheidende Denkanstöße gingen 1954 vom „Deutschen Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen“ aus. Dieses Gremium regte die Einrichtung von Versuchsschulen neu an.

Fast zeitgleich war die „Tagesheimschule" Diskussionsgegenstand im hessischen Lehrerfortbildungswerk und bereits 1956 wurde von dem Frankfurter Schuldezernenten Prof. Dr. Gläß und weiteren Pädagogen die „Gemeinnützige Gesellschaft Tagesheimschule e.V.“ ins Leben gerufen. Kernaufgabe dieses Vereins war es, die Öffentlichkeit über die Aufgaben, Aufbau und Einrichtungen von Tagesheimschulen im In- und Ausland zu informieren (Busemann, 1990).

Verstärkt wurde das Thema Ganztagsschule nun auch in Fachzeitschriften diskutiert. Ende der fünfziger Jahre erschienen in der von Hermann Nohl herausgegebenen Zeitschrift „Die Sammlung" mehrere grundlegende Aufsätze zu diesem Thema (Nohl, 1956).

Bereits 1956 wurde in Frankfurt am Main die erste Ganztagsschule in der Bundesrepublik gegründet. Es war die „Friedrich Ebert Schule", eine Grund- und Hauptschule für Jungen und Mädchen. Weitere Schulen waren:

- 1957 die „Karl Schomburg" Schule, eine Realschule für Jungen und Mädchen in Kassel und
- 1958 die Schule „Am Altonaer Volkspark", eine Grund- und Hauptschule für Jungen und Mädchen in Hamburg-Bahrenfeld.

Gemeinsame Merkmale stellten sich heraus, die zur Entstehung von Ganztagsschulen gerade in der ersten Gründungsphase führten.

Zum einen beruhte die Gründung von Ganztagsschulen auf dem besonderem Engagement der Lehrer in Zusammenarbeit mit den jeweiligen vorgesetzten Dienststellen und dem Schulträger.

Des Weiteren stand bei Ganztagsschulen der sozialpädagogische Aspekt stets im Vordergrund, denn sie waren nun nicht länger allgemeine Schulen, sondern Einrichtungen für besondere (Not) Fälle.

Charakteristisch zudem die fünf – Tage Woche, in der die Schulaufgaben vermehrt durch schulische Übungsaufgaben ersetzt wurden.

Dennoch erhielt diese erste Phase der Einrichtung von Schulversuchen einen Dämpfer, in dem der Direktor des UNESCO - Institut für Pädagogik, S. B. Robinson, auf einer Tagung im November 1961 daran erinnerte, dass die in der Bundesrepublik geführte Diskussion über die Einrichtung von Ganztagsschulen keine revolutionäre Neuerung sei. In weiten Teilen Europas war die Ganztagsschule nämlich die Normalform (Robinson, 1962).

Auf diesem Kongress wurde als Ergebnis eine Art Begriffsbestimmung für die verschiedenen Formen ganztägiger Betreuung festgehalten. Die folgenden Definitionen wurden 1962 in einem Sonderheft der „Tagesheimschule“ veröffentlicht (Nohl, 1962).

1. Offene Schule

Bei der „Offenen Schule“ ist die verpflichtende Unterrichtszeit weitgehend auf vormittags beschränkt. Es wird an fünf oder sechs Werktagen unterrichtet. Am Nachmittag können die Schüler auf freiwilliger Basis und unter fachlicher Anleitung die Hausaufgaben erledigen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit ein Mittagessen in der Schule einzunehmen. Am Nachmittag bietet die Schule Kurse und Arbeitsgemeinschaften an, an denen sich auch Eltern beteiligen können und sollen.

2. Ganztagsschulen

Der Unterricht an der Ganztagsschule wird dem biologischen Rhythmus der Kinder und dem Wunsche einiger Eltern angepasst. Er wird auf die Vor- und Nachmittage verteilt. Auch hier kann der Samstag wahlweise schulfrei gehalten werden.

Empfohlene Unterrichtszeiten:

a) Unterstufe 8.00 bis 12.00 Uhr

14.30 bis 16.00 Uhr

b) Oberstufe 8.00 bis 12.30 Uhr

14.30 bis 16.30 Uhr

Auf Hausarbeiten wird fast ganz verzichtet. Meist gibt es mündliche Aufgaben, Aufträge oder Anregungen zum Selbststudium. Schriftliche Übungsaufgaben werden innerhalb der Schulzeit erledigt.

3. Tagesheimschule

Hier wird die Form der Ganztagsschule noch erweitert, in dem vor Unterrichtsbeginn von 7.30 bis 8.00 Uhr und nach Unterrichtsschluss von 16.00 bis 17.00 Uhr, oder entsprechend von 16.30 bis 17.30 Uhr, eine Tätigkeit oder Betreuung außerhalb des Unterrichts angeboten wird. Den Bedürfnissen der Eltern wird hier eindeutig nachgegangen.

In der Mittagspause gibt es Gelegenheit zum Essen und zum Ausruhen (Schülern des 1. und 2. Schuljahres wird eine Schlafzeit nahe gelegt) und zum Spielen.

Schüler der höheren Klassen können in der unterrichtsfreien Zeit zum Beispiel ihren Hobbys nachgehen.

4. Zwischenformen

Mischformen dieser drei Schultypen sind zudem auch möglich. Weiter kann auf eine engere Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten oder Kinderhorte hingearbeitet werden.

Im selben Kongressjahr, 1961, führte Hans Linde eine erste empirische Untersuchung zur Akzeptanz von Ganztagsschulen durch. An 25 Dortmunder Volksschulen waren 44% der Eltern bereit ihre Kinder in eine Ganztagsschule zu schicken. Bei berufstätigen Müttern betrug der Prozentsatz sogar 74,3%. Deutlich erkennbar war schon damals ein großer Wunsch nach Ganztagsbetreuung verstärkt bei Alleinerziehenden und Berufstätigen (Linde, 1963).

Die Entwicklung in den 70er Jahren

Zeitgleich setzte eine kontinuierlich ansteigende Diskussion um die verbesserte Förderung von begabten Schülern ein. Hier kamen der Tagesheim- und Ganztagsschule eine wachsende Bedeutung zu. Behilflich waren hier auch internationale Schulvergleiche, die diesen Schulformen eine Überlegenheit bei der Förderung begabter Kinder zusprach (Schultze, 1967).

Der Deutsche Bildungsrat schlug 1968 die Einrichtung von mehr als 40 Versuchsschulen mit Ganztagscharakter vor. Die Erwartungen an die Ganztagsschule waren hoch, so sollten vor allem die Begabtenförderung und die Chancengleichheit mithilfe dieser Schulformen erhöht werden.

Und weiterhin erhoffte sich der Bildungsrat (1968, S. 13):

„1. Stärkere innere und äußere Differenzierung des Unterrichts ...,
2. Übung, Vertiefung und Wiederholung des Lernstoffes in der Schule anstelle der üblichen Hausaufgaben; Entwicklung neuer Arbeitsformen.
3. Erweiterte Möglichkeiten für künstlerische Betätigung.
4. Mehr Zeit und freiere Formen für Sport und Spiel.
5. Erweiterung des sozialen Erfahrungsbereichs und Vorbereitung auf die Arbeitswelt.
6. Verstärkung der Kontakte zwischen Schülern aus verschiedenen sozialen Schichten.
7. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Schülern und Lehrern.
8. Ausbau der Schülermitverantwortung.
9. Engere Zusammenarbeit von Eltern und Schule.
10. Ausbau der schulinternen psychologischen Beratung.

So soll die Ganztagsschule nicht eine Notlösung für „Problemfälle“ sein. Die hier dargestellten Merkmale sollen für Kinder aller sozialen Schichten ein Vorteil und eine Bereicherung sein.

So nimmt die Anzahl der Ganztagsschulen in der Bundesrepublik in den Jahren von 1965 bis 1975 stetig zu. Von außen her betrachtet eine positive Entwicklung für die Vertreter und Anhänger der Ganztagsschule. Jedoch beherrschten die Begabtenförderung und die Chancengleichheit als Ziele die ganztägige Erziehung, sodass das wertvolle Spektrum der übrigen Zielsetzungen nicht mehr zur Geltung kommen konnte (Ludwig, 1993).

Wiederum auf Anregung des Deutschen Bildungsrates wurden von 1971 – 1978 weitere Modellversuche durchgeführt.

Ein Ergebnis der Versuche, an denen 34 Schulen teilnahmen, ergab, dass es im Grunde genommen keine nennenswerte Unterschiede im Bezug auf die schulischen Leistungen zwischen Ganztags- und Halbtagsschulen gibt. Dennoch, so die Bund - Länder - Kommission für Bildungsplanung 1981, (Bargel, 1991, S. 23f):

„...erweitert sich die Schule als Lebensraum, neue soziale Möglichkeiten werden erschlossen und die Zusammengehörigkeit gestärkt. An Ganztagsschulen werden neue Aktivitäten im kulturellen, musischen und sozialen Bereich eröffnet und häusliche Aktivitäten zum Teil in der Schule durchgeführt. Die außerunterrichtlichen Aktivitäten tragen unter anderem zur Verstärkung der Leistungsbereitschaft im Pflichtunterricht bei".

Weitere Untersuchungen zur Akzeptanz von Ganztagsschulen von den 60er bis hin zu den 80er Jahren ergaben weitgehend gleiche Befunde. Durchschnittlich ca. 40% der befragten Eltern wünschten sich eine Ganztagsschule für ihre Kinder. Für Grundschulkinder sogar ca. 50%. Auffallend ist auch wie zuvor, dass vor allem berufstätige Mütter, Alleinerziehende und Eltern aus unteren sozialen Schichten Befürworter dieser Schulform sind (Bargel, 1991).

Jedoch auch bei vorher eher skeptischen Eltern entstand dort, wo eine Ganztagsschule eingerichtet wurde, eine Positive Haltung gegenüber dieser Schulform.

Die Entwicklung in den 80er Jahren

Zum Ende der 70er Jahre gab es im allgemein bildenden Schulwesen dann ca. 300 Ganztagsschulen (Bargel, 1990).

Zu Beginn des neuen Jahrzehnts verflachte dann die öffentliche Diskussion über die Schulen mit ganztägiger Betreuung. Zwar von vielen Seiten gelobt und anerkannt, fehlten neue Impulse und Initiativen zur weiteren Einrichtung neuer Schulen seitens der Eltern und ihren anderen Verfechtern.

Diese „Flaute" sollte zum Ende der 80er Jahre beendet sein. Denn gerade im Grundschulbereich war ganztägige Betreuung wieder hochaktuell und gefragt.

3.2 Die Neubestimmung und Definition der verschiedenen Typen von Ganztagsschule

Durch diese, wie im Abschnitt zuvor, erwähnte, neu entfachte Diskussion über die Ganztagsschule gerade im Grundschulbereich sah man sich veranlasst, die Formen dieser Ganztagsbetreuung zu überdenken und neu zu definieren.

Bis dahin bezog man sich immer noch auf die Definition und Beschreibung aus dem Jahre 1961 des UNESCO-Instituts.

Neumann und Ramsegger versuchten 1990 in einem Gutachten für die Hamburger Schulsenatorin, verschiedene Formen schulischer Betreuungsangebote speziell für den Grundschulbereich, zu bestimmen. Darüber hinaus finden sich im „Handbuch Ganztagsschule" (1998) zusätzlich zwei weitere Formen im Grundschulbereich, die mit einem Hort zusammenarbeiten. Daraus ergeben sich folgende insgesamt sieben Typen unterschiedlicher ganztägiger Betreuung im Primarstufenbereich:

Grundschule und Hort

Beide Einrichtungen sind getrennt angelegt. Die Kinder gehen

jeweils vor und nach dem Unterricht in den Hort. Dieser muss

jedoch in benachbarter Umgebung sein.

Grundschule und Hort im räumlichen Verbund

Der Hort ist hier im selben Haus. Die Kinder gehen dort nach

dem Unterricht hin.

Grundschule als vollständige Halbtagsschule

Die Unterrichtszeit in dieser Form verläuft durchgängig von

8 – 13 Uhr. Der Stundenzuwachs dient jedoch nicht zur Erweiterung des Lernstoffes, sondern eine anspruchsvollere pädagogische Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens. Hier bleibt allen Beteiligten, also Schülern und Lehrern, mehr Zeit und Vielfalt die Lernziele zu erreichen.

In Ausnahmefällen können Kinder auch noch eine zusätzliche Betreuungszeit vor 8.00 oder nach 13.00 Uhr in Anspruch nehmen. Kern jedoch, ist eine garantierte pädagogische Betreuung von 8.00 bis 13.00 Uhr.

Tagesablauf

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 . Tagesablauf einer Grundschule als erweiterte Halbtagsschule

Grundschule als Tagesheimschule

Die Tagesheimschule übernimmt wesentlich mehr erzieherische Aufgaben als die Halbtagsschule. Dies geschieht in der Regel auf Wunsch der Eltern. Die Kinder verbringen den Tag von 8.00 – 16.00 Uhr gemeinschaftlich in der Schule. Dieser beinhaltet den Unterricht sowie auch freizeitpädagogische Vorhaben.

Tagesablauf

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3 . Tagesablauf einer Grundschule als Tagesheimschule

Grundschule als offene Ganztagsschule

Die Schule hat von 8.00 – 16.15 Uhr geöffnet. Der Pflichtunterricht findet jedoch in der Regel am Vormittag statt.

Das Mittagessen, verschiedene Wahlangebote, Spiel- und Freizeitangebote finden dann weitgehend am Nachmittag statt. Die Teilnahme ist dabei stets freiwillig. Man spricht hier auch von einer „Angebotsschule“.

Tagesablauf

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5 . Tagesablauf einer Grundschule als gebundene Ganztagsschule

3.3 Grundstruktur von Ganztagsschulen

Ungeachtet der im Kapitel 3.2 genannten Definitionen von Ganztagsschulen kann die praktische Umsetzung recht unterschiedlich ausfallen. Dies kann verschiedene Gründe haben. So können Inhalt und Betreuung vom materiellen sowie personellen Potenzial her variieren. Dennoch sind gemeinsame Grundstrukturen von schulischen Ganztagsangeboten auszumachen.

Ipfling (1989) nennt neun Kennzeichen, die über den gesteckten Zeitrahmen hinausgehen:

- Verteilung der schulischen Veranstaltungen auf den Vor- und Nachmittag
- Mehr oder minder Integration der Übung
- Angebot von Ruhemöglichkeiten
- Angebot von Neigungsgruppen
- Entfallen von (schriftlichen) Hausaufgaben
- rhythmischen Tagesablauf (Belastung ßà Entspannung)
- Einsatz von Sozialpädagogen und/ oder Eltern in bestimmten

Teilbereichen.

Formal stellt sich die Grundstruktur einer Ganztagsschule durch sechs Elemente dar:

- Unterricht
- Mittagessen
- Hausaufgabenbetreuung/ Übergangsangebote
- Förderunterricht, Wahlunterricht
- Angebote der gebundenen Freizeit (AG`s)
- Angebote der ungebundenen Freizeit (Sport, Spiel, Erholung)

Zusammenfassend lässt sich die Grundstruktur einer Ganztagsschule dadurch wie folgt beschreiben:

Der Unterricht entspricht den Bildungsplänen der Halbtagsschule, verteilt auf Vor- und Nachmittag mit unterschiedlichen pädagogischen Schwerpunkten.

Dem Schüler wird ein Mittagessen angeboten. Es findet eine Hausaufgabenbetreuung statt, die ggf. schon im Unterricht eingebaut wird oder separat angeboten wird. Sie ist ein zentrales Argument der Eltern, die ihr Kind zur Ganztagsschule schicken.

Weiter besteht die Möglichkeit von Fördermaßnahmen am Nachmittag. Diese können auf spezielle Begabungen oder auf Schwierigkeiten einzelner Schüler ausgerichtet sein.

Dazu gibt es weiterhin Angebote in der Freizeit, als Arbeitsgemeinschaften, Projekte und Hobbygruppen.

3.4 Die heutige Situation der Ganztagsgrundschule

Zu Beginn des Schuljahres 2003/04 erfährt die offene Ganztagsschule speziell im Primarbereich einen regelrechten Schub. Ausschlaggebend dafür ist das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung" der Bundesregierung. Zusammen mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12. 2. 2003 mit dem Titel „Offene Ganztagsschule im Primarbereich" hat es dafür gesorgt, dass zu Beginn des Schuljahres 2003/04 über 235 offene Ganztagsgrundschulen in NRW ihre Arbeit aufnehmen konnten.

Der Runderlass setzt dabei die Ziele und Grundsätze der offenen Ganztagsschule sowie deren Organisationsstruktur fest. Zudem regelt er unter anderem den Versicherungsschutz und den Einsatz des zusätzlichen Personals, welches für die hinzukommenden Angebote benötigt wird.

Mit diesem Programm sollen nun vorhandene Ganztagsangebote aus der Kinder- und Jugendhilfe (Horte, Kinderhäuser) und Schule (Schule von acht bis eins, dreizehn plus) unter dem Dach der Schule zu einem kohärenten Ganztagssystem zusammengeführt werden. Dabei entwickelt sich ein ganz neues Verständnis von Schule, indem wiederum die Ganztagsschule für eine neue Lernkultur sorgt.

Die Landesregierung NRW verfolgt damit drei übergeordnete Ziele:

- die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die Verbesserung von Bildungsqualität und Chancengleichheit, Förderung von leistungsschwachen und leistungsstarken Kindern
- Ganztag aus einer Hand, das heißt ein Ort der Anmeldung,

eine Finanzierung zur einfacheren Orientierung für Eltern

(MSJK, 2003).

Das Ausbauziel für die offene Ganztagsgrundschule bis 2007/08 beläuft sich auf 200.000 Plätze. Das bedeutet, dass jedes vierte Kind im Grundschulalter eine Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen kann.

Für die Umsetzung des Programms stellt die Bundesregierung bis 2007 insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Auf das Land NRW entfallen dabei mehr als 900 Mio. Euro.

In der Präambel des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ wird nachdrücklich auf die Qualitätsverbesserung des Bildungssystems und ihrer nachhaltigen gesamtwirtschaftlichen Dimension hingewiesen (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2003).

Inhaltlich soll dies durch eine Verknüpfung von Unterricht, unterrichtsergänzender Förderung, außerunterrichtlichen Angeboten sowie Freizeitangeboten geschehen. Die dann ein gebündeltes Ganzes ergeben.

Hierbei müssen die verschiedenen Bildungsaufträge der Schule und der der Kinder- und Jugendhilfe verbunden werden. Wobei sie dennoch die differenzierten Bedürfnisse und Förderbedarfe der Kinder zu berücksichtigen hat.

Als Beispiele für außerunterrichtliche Angebote nennt die Landesregierung NRW (2003):

- Förderangebote,
- Arbeitsgemeinschaften und Projekte (z.B. Kunst, Theater,

Musik, Werken, Geschichtswerkstätten, natur-

wissenschaftliche Experimente) und

- Angebote für musisch künstlerische Bildung und Erziehung

sowie Bewegung, Spiel und Sport.

4 Die Bewegungsangebote der Ganztagsgrundschule

Der folgende Abschnitt befasst sich mit dem Bewegungsangebot der Ganztagsgrundschule. Mit Angebot sind hier die Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote der offenen Ganztagsschule gemeint, die laut Erlass (MSJK, 2003) zu den außerunterrichtlichen Sportangeboten gehören. Bewegung, Sport und Spiel soll demnach ein zentraler Baustein der offenen Ganztagsgrundschule sein.

So eröffnet der Ausbau der Ganztagsgrundschule in NRW neue Perspektiven für die bewegungsfreundliche Ausgestaltung des Schullebens in der Grundschule. Die Rhythmisierung des Lernens und Lebens in der Schule durch Bewegung, Sport und Spiel kann damit verbessert werden. Durch Spiel- und Sportangebote außerschulischer Anbieter erweitert sich zudem das Spektrum des Bewegungsangebotes in der Grundschule.

4.1 Die außerschulischen Bewegungsangebote und Schulsport

Das bereits erwähnte erweiterte Spektrum an Bewegung, Sport- und Spielangeboten hilft bei der Umsetzung der Idee einer bewegungsfreudigen Schule. Es können Lernprozesse mithilfe von Bewegungserfahrungen für die Schüler neu erschlossen und fächerübergreifend Nutzbar gemacht werden. Dabei wird auf das „Lernen mit allen Sinnen“ im Lehrplan NRW (1999, S. 55) hingewiesen: „Ein Lernen mit Kopf, Herz und Hand bewirkt nachhaltige Erfahrungen, führt zu greifbaren Ergebnissen und wird in besonderer Weise den kindlichen Bedürfnissen gerecht“.

[...]


[1] Zur Verbesserung der Lesbarkeit werden in dieser Arbeit Personenbeschreibungen in der männlichen Form verwendet; gemeint sind dabei in allen Fällen Frauen und Männer.

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Details

Title
Die Kooperation von Schule und Verein im Bewegungsangebot von Ganztagsgrundschulen im Raum Dortmund
Subtitle
Eine Bestandserhebung
College
University of Dortmund  (Sportinstitut)
Grade
2
Author
Year
2004
Pages
108
Catalog Number
V27917
ISBN (eBook)
9783638298339
File size
860 KB
Language
German
Keywords
Kooperation, Schule, Verein, Bewegungsangebot, Ganztagsgrundschulen, Raum, Dortmund, Bestandserhebung
Quote paper
Andreas Ingensand (Author), 2004, Die Kooperation von Schule und Verein im Bewegungsangebot von Ganztagsgrundschulen im Raum Dortmund, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27917

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