Zentrale Probleme der modernen europäischen Verfassungsgeschichte


Zusammenfassung, 2011

13 Seiten


Leseprobe


1. Vom "Aufgeklärten Absolutismus" zur Konstitutionellen Monarchie? Zur Transformationsfähigkeit des Abs. im ausgehenden 18. Jhd.

- im Mittelpunkt steht Systemwechsel vom Absolutismus (Aufgeklärtem Abs.) zum Konstitutionalismus (Konst. Monarchie)

Def. Absolutismus

- Regierungsform, bei der alle Staatsmacht in Person des Monarchen vereinigt u. von ihm abgeleitet wird
- alle staatl. Funktionen (Exe. Legis. Judis) von Monarchen selbst oder in seinem Auftrag ausgeführt
- Stände dürfen keine Souveränität haben
- Hochblüte des Abs. unter Louis XIV
-> krasser Gegensatz dazu: Die Aufklärung

Österreich - Vergleich Verfassungsentwurf 1781 u. 1787

=> es gilt d. Primat d. Verfassung = Herrscher muss sich strikt an Verfassung halten!
- Beteiligung d. Generalversammlung an der Gesetzgebung
- Kontrollrechte des Repräsentationsorgans gegenüber Exekutive
- Mitwirkung des Volkes u. durch Petitionsrecht
-> Leopold 1787 beabsichtige zweifellos Übergang vom abs. zum konst. System auf Weg freiwilliger herrscherlicher Selbstbeschränkung (-> aber Verfassung nie umgesetzt)
- Joseph II. 1781 evt. Ausgangspunkt u. Keimzelle d. konst.-beamtenstaatlichen Entwicklung. Hauptziel war Aufbau einheitlicher u. zentralen Staatsadministration

2. Der Legitimationsbruch zw. Abs. u. konst. Monarchie: Frankreich 1789 u. d. Entwicklung in Europa im 19. Jhd.

großer Umbruch des Abs. in Franz. Revo.!

- Vorgeschichte:
- Einberufung Generalstände nach Staatsbankrott mit hohem wirt. u. soz. Krisenpotential 1788 u. späteren soz. Unruhe, die für revo. Stimmung hauptverantwortlich waren
-> Neuwahlen d. Generalstände
-> 3. Stand als reformfreundliche Mehrheit
- mit Hilfe des Klerus am 17. Juni 1789 zur "Assemblee nationale" erklärt!
=> 17. Juni verkörpert eigentlichen Verfassungsrevolution, den Bruch mit dem bis dahin geltenden Regierungsprinzipien!
-> keine Stände mehr
-> Entmachtung Klerus u. Adel (nur noch im Rahmen des Mehrheitsprinzips)
-> absolute Souveränität d. Nation, nicht mehr des Königs

(Erstürmung d. Bastille am 14. Juli, darauf kündigte König Nationalversammlung!)

Unterscheidung Absolutismus u. Konstitutionalismus

- Konst. bereits gegeben, wenn König auf Zustimmung d. Parlaments angewiesen -> "gemeinschaftliche Ausübung d. Legislativgewalt"!

3 Faktoren als geschichtliches Novum - Verfassungen mussten...

1. "herrschaftsbegründend", indem sie legitime Herrschaft erst hervorbrachten, früher setzten man Herrschaft des Königs voraus (Verträge nur "herrschaftsmodifizierend")
2. Konstitutionen regelten Staatsgewalt in Entstehung u. Ausübung "umfassend", nicht wie frühere Fundamentalgesetze nur "punktuell" auf umfassend gedachte Macht des Königs einwirkten
3. neue Verfassung galt "universal" für alle Herrschaftsunterworfenen, nicht mehr nur "partikular" auf Vertragspartner Fürste u. Stände

- Frankreich 1789 nicht 1. Land zum Verfassungsstaat, England bereits 1689 in Glorious Revo.

- Piemont, Preußen u. Dänemark 1848 dauerhafte Konst. von zuvor abs. regierten Staaten

- Gelingen für Übergang entscheidend, ob Monarch Vermittlerfunktion dafür einnahm!

- Auffällig: Monarch boykottierte dies, wenn er zuvor absol. regiert hatte oder in neuer Verfassung nun deutlich schlechter gestellt wurde!

3. Die allmähliche Parlamentarisierung der Staaten Europas - vom Beispiel Polens 1791 bis zu den Problemen d. Zwischenkriegszeit des 20. Jhds.

- in wie weit sollte parlamentarische Prinzip innerhalb einer Konstitution abgesichert werden muss?

Definition eines parlamentarischen Systems

1. Regierung rekrutiert sich aus Parlament
2. Minister unterliegen parl. (pol.) Verantwortlichkeit, mit welcher die Parlamentsmehrheit d. Besetzung d. Regierung beeinflussen kann, sodass sich Staatsoberhaupt nach Mehrheit richten muss
3. für Amtsexistenz d. Regierung ist Vertrauen des Monarchen nicht notwendig

polnische Maiverfassung 1791

- 1. geschriebene Verfassung Europas
- Mischung aus alten u. modernen Verfassungselementen, vom Parl. verabschiedet u. in Tradition der Stände im polnischen Ancien regime
- aufgrund russ. Militärintervention aber kaum zur Anwendung!
- aber außenpol. Bedrohung wurde zum Motor d. Reformanstrengungen
- Absatz 1: Regierung an Votum des Parlaments gebunden
- Absatz 2: König wird einer restriktiven Kontrolle unterworfen

=> einzige europ. Verfassung einer konst. Monarchie, die juristische u. parla. Verantwortlichkeit d. Minister mit Hilfe eines Misstrauensvotums regelte

England

- seit 1835/41 Großbritannien als 1. europ. Land dauerhaft zum parlamentarischen System über
-> das dualistische Prinzip des monarch. Konst. wurde durch d. monistische des parl. Konst. abgelöst!
- Parlament bestimmte nunmehr allein die pol. Grundlinien d. Politik
- Monarch zwar Einfluss, aber keine unabdingbare, eigenständige pol. Entscheidungsmacht mehr
-> England vollzog grundlegenden pol. Systemwechsel, auch wenn König wg. unklarer Mehrheitsverhältnisse im Parl. nach wie vor wichtige innen- u. außenpol. Rollte spielte

Norwegen

- einziges Land, in dem Parlamentarisierung aus einer im monarch. Konst. vorgesehen jur. Ministeranklage u. damit aus verfassungsrechtlichem Verfahren entwuchs!
- Ursachen: keine Möglichkeit der Kammerauflösung u. vermehrter Wille zu nationaler Unabhängigkeit (Norwegen u. Schweden in Personalunion miteinander verbunden)

Allgemeine Schlussfolgerungen

- gegen schwachen König (Norwegen) oder "Ersatz-Monachen" (Frankreich) konnte Parlamentarisierung leichter durchsetzen
- mit machtvollem Monarchen (Dänemark, Preußen) musste nicht unbedingt Ende d. Reform, manchmal aus Sinneswandel -> entscheidend hierbei ein machtvoller Liberalismus!
-keine generelle Regel, ob für Durchsetzung parl-demo Verfassungsstaates eine "Demo. ohne volle Parl." (F, D, GR, Dä) oder eine "Parl. ohne volle Demo." (GB, I, Nor) vorteilhafter war
- Zusammengehen von Demokratisierung (i.S.v. allg. u. gleichem Männerwahlrecht) u. Parlamentarismus erfolgte erst relativ spät (F 1879; N 1884; Rest in Zeit um 1. WK)
- Liberale forderten häufig Stärkung d. Parlaments, aber lange Zeit strikte Vertreter d. Zensuswahlrechts
- entscheidend für Stabilität d. pol. Systems in Zwischenkriegszeit war nicht Orgastruktur d. Parteien, sondern Anzahl d. Parteien -> Instabilität bei Vielparteiensystem!

4. Konstitutionalismus zw. "monarchischem Prinzip" u. Parlamentarismus. Die "Zabern-Affäre" vom Herbst 1913 u. d. Problem d. Reformierbarkeit d. Verfassung d. Deutschen Kaiserreichs

Zabern-Affäre

- innenpolitische Krise Ende 1913
- Anlass waren Proteste im elsässischen Zabern (frz. Saverne),
- nachdem ein preußischer Leutnant die elsässische Bevölkerung beleidigt hatte.
- Militär reagierte auf die Proteste mit rechtlich nicht gedeckten Willkürakten
- Reichstagsdebatte über Stellung der Reichsleitung im Verhältnis zu Kaiser Wilhelm II.
- führte auch zu ersten Missbilligungssvotum in der deutschen Geschichte gegen den Reichskanzler und zu einem erheblichen Ansehensverlust des Kaisers

Grundprinzip u. -problem des Reichskonstitutionalismus

- in Reichsverfassung von 1871 juristische Ministerverantwortlichkeit im Sinne d. strafrechtlichen Haftbarmachung d. Regierung für gravierende Gesetzesverstöße nicht vorgesehen!

- in Verfassungen von 1819/20 bzw. 1833/34 (Deutscher Bund), sowie 1848/49 (Revo.) war sie es!

-> scharfer Bruch mit Verfassungsdenken des Vormärz, die dies für unabdingbar erklärten.

- Bismarckverfassung 1913 stellte Alternativkonzept zum jur. u. parl. Verantwortungsprinzip:

- "Verantwortlichkeit" d. Regierung gegenüber Reichstag
- Druckmittel für Reichstag gegenüber Regierung: Petition, Interpellation u. öff. Kritik
-> konstitutionelle checks u. balances

Schlüsse aus Affäre

- Verlauf u. Ausgang d. Affäre meist als Belege für grundsätzliche Reformunfähigkeit d. Kaiserreichs
- Affäre zeigt fortdauernde extra-konst. Stellung des Militärs, zeigt aber auch Grenzen dessen
- Reichstag u. Kanzler haben gewisse Selbstbegrenzung d. Armee durchgesetzt, System blieb aber -> die Armee als Staat im Staat!
- Affäre als eindeutige Stärkung d. Militärgewalt als feindlichem Pendant zum Verfassungsstaat
- viel zu lascher Protest d. bürgerlichen Parteien gegen Anmaßungen d. Militärapparats u. Machtlosigkeit d. Reichskanzlers

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Zentrale Probleme der modernen europäischen Verfassungsgeschichte
Hochschule
FernUniversität Hagen
Veranstaltung
Modul 1.3: Historische Grundlagen der Politik
Autor
Jahr
2011
Seiten
13
Katalognummer
V279187
ISBN (eBook)
9783656727361
ISBN (Buch)
9783656727354
Dateigröße
559 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
zentrale, probleme, verfassungsgeschichte
Arbeit zitieren
Michaela Sankowsky (Autor:in), 2011, Zentrale Probleme der modernen europäischen Verfassungsgeschichte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279187

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