Das Modul vermittelt Kenntnisse zur Grundlegung moderner europäischer Staatlichkeit und Politik seit dem 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert. Dabei geht es auch um die Wechselwirkung zwischen gesellschaftlichen Kräften und den jeweiligen Formen politischer Steuerung. Durch Typenbildung und Vergleich sowie durch historisch-exemplarische Einzelfallstudien soll das Verständnis der Studierenden für die historische Wandelbarkeit dieser Formen politischer Steuerung und gesellschaftlicher Koordination in Europa gefördert werden sowie ihre Fähigkeit zur Analyse solcher Prozesse.
Ausführliche Zusammenfassung ohne Literaturangaben.
Inhaltsverzeichnis
Kurseinheit 1: Souveränität - Legitimität - Verfassungswandel
1. Vom "Aufgeklärten Absolutismus" zur Konstitutionellen Monarchie? Zur Transformationsfähigkeit des Abs. im ausgehenden 18. Jhd.
2. Der Legitimationsbruch zw. Abs. u. konst. Monarchie: Frankreich 1789 u. d. Entwicklung in Europa im 19. Jhd.
3. Die allmähliche Parlamentarisierung der Staaten Europas - vom Beispiel Polens 1791 bis zu den Problemen d. Zwischenkriegszeit des 20. Jhds.
4. Konstitutionalismus zw. "monarchischem Prinzip" u. Parlamentarismus. Die "Zabern-Affäre" vom Herbst 1913 u. d. Problem d. Reformierbarkeit d. Verfassung d. Deutschen Kaiserreichs
5. Parlamentarismus - Rätesystem - revolutionäre Parteidiktatur. Russland u. Deutschland am Ende des 1. Weltkriegs
6. Zwischen Parlamentarismus u. Volksdemokratie. Die Entstehung der "Verfassung von Berlin"
Kurseinheit 2: Grundrechte, Wahlrecht u. Föderalismus
1. Grundrechte
1.1 Menschenrechte als Universalrechte u. Bauplan d. bürgerlichen Gesellschaft (Frankreich 1789-1799)
1.2 Verfassungsstaatlichkeit ohne Grundrechtsnormierung (Deutschland 1867 u. 1871)
1.3 Die Charta der Arbeit im fasch. Italien: Grundrechte vs. Korporativismus
2. Wahlrecht
2.1 Die schwierige Durchsetzung des allg. Wahlrechts in Europa seit 1792
2.2 Das preußische 3-Klassen-Wahlrecht u. d. Wahlkultur im Kaiserreich
2.3 Die Widersprüche d. kost. Systems u. d. manipulative Sicherung d. Macht: Die "Hottentottenwahlen" von 1907
3. Föderalismus
3.1 Reich und Bund. Zur staatsrechtlichen Einordnung des Alten Reichs 1790-1806
3.2 Der Kremsierer Verfassungsentwurf für die Habsburgermonarchie 1849
Kurseinheit 3: Manipulative Verformungen des Verfassungsstaates, autoritäre u. diktatorische Varianten politischer Herrschaft
1. Verformungen des Verfassungsstaates
1.1 Bonapartismus im Vergleich
1.2 Trasformismo als Beispiel von Elitenabsprachen in Italien um 1900
2. Gegenentwürfe zum Verfassungsstaat
2.1 Der franquistische Staat Spaniens als Verfassungstypus d. Autoritarismus
2.2 Der "Ständestaat". Österreich 1934-38
2.3 Grundstrukturen faschistischer Herrschaft in Deutschland 1933-45 in vergleichender Perspektive
2.4 Der Versuch einer staatsrechtlichen Legitimation des Führerstaates
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert die historische Entwicklung der modernen europäischen Verfassungsgeschichte mit einem Fokus auf den Transformationsprozess von absoluten Monarchien hin zum parlamentarischen Verfassungsstaat, unter Berücksichtigung von Krisen, Reformversuchen und der Entstehung diktatorischer Gegenentwürfe.
- Evolution des Verfassungsbegriffs und parlamentarische Entwicklung in Europa.
- Die Rolle der Grundrechte und des allgemeinen Wahlrechts als Indikatoren für Demokratisierung.
- Föderalistische Strukturen und deren Bedeutung für die staatliche Organisation.
- Manipulation und autoritäre Deformationen demokratischer Systeme im 20. Jahrhundert.
- Vergleichende Analyse faschistischer und totalitärer Herrschaftsstrukturen.
Auszug aus dem Buch
2.4 Der Versuch einer staatsrechtlichen Legitimation des Führerstaates
- Carl Schmitt führender Jurist der NS-Zeit, bereits in Weimar einflussreichster Staatsrechtslehrer
- aus Führerprinzip ergebende Legitimation der Morde, grundsätzliche Begründung des Vorrangs des Führerprinzips im Rahmen der neuen Ordnung
- durch Gleichsetzung des Rechts mit positiven (kodifizierten) Normen habe sich Staat seinen inneren Feinden ausgeliefert
-erst mit Vereinigung Ämter Reichskanzler u. Präsident nach 1.8.1934 konnte Hitler Stellung des Führers für sich beanspruchen
- Hitler im Kabinett Gesetz verabschieden lassen, die Morde gegen SA u. pol. Feinde nachträglich legalisieren sollte
=> dies weist darauf hin, dass Hitlers Position faktisch nicht der Stilisierung Schmitts entsprach!
-> Wenn die Aufgabe des Staates, d.h. im Führerstaat des Führers, darin besteht, den Feind zu definieren u. dabei "Umfang u. Inhalt seines Vorgehens selbst zu bestimmen" - u. nichts anderes hat Hitler in seiner Reichstagsrede für sich in Anspruch genommen - musste Schmitt auch die Morde außerhalb d. SA-Spitze als legitim u. rechts anerkennen. Ob Schleicher u. die anderen im jur. Sinne unschuldig waren, spielt nach der Schmittschen Argumentationsführung keine Rolle!
=> Schmitts Blindheit für die Möglichkeit des Machtmissbrauchs des Führers!
Zusammenfassung der Kapitel
1. Vom "Aufgeklärten Absolutismus" zur Konstitutionellen Monarchie? Zur Transformationsfähigkeit des Abs. im ausgehenden 18. Jhd.: Erläutert den Systemwechsel vom Absolutismus hin zum Konstitutionalismus, illustriert anhand österreichischer Reformansätze.
2. Der Legitimationsbruch zw. Abs. u. konst. Monarchie: Frankreich 1789 u. d. Entwicklung in Europa im 19. Jhd.: Analysiert die Auswirkungen der Französischen Revolution auf Regierungsprinzipien und die Souveränität der Nation.
3. Die allmähliche Parlamentarisierung der Staaten Europas - vom Beispiel Polens 1791 bis zu den Problemen d. Zwischenkriegszeit des 20. Jhds.: Untersucht die Entwicklung parlamentarischer Systeme und die notwendige Absicherung innerhalb von Konstitutionen.
4. Konstitutionalismus zw. "monarchischem Prinzip" u. Parlamentarismus. Die "Zabern-Affäre" vom Herbst 1913 u. d. Problem d. Reformierbarkeit d. Verfassung d. Deutschen Kaiserreichs: Diskutiert die Krise des deutschen Reichskonstitutionalismus und die fortdauernde Machtstellung des Militärs.
5. Parlamentarismus - Rätesystem - revolutionäre Parteidiktatur. Russland u. Deutschland am Ende des 1. Weltkriegs: Kontrastiert die revolutionären Umbrüche in Russland und Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg.
6. Zwischen Parlamentarismus u. Volksdemokratie. Die Entstehung der "Verfassung von Berlin": Behandelt die spezifische verfassungspolitische Situation Berlins in den Nachkriegsjahren.
Schlüsselwörter
Verfassungsgeschichte, Konstitutionalismus, Absolutismus, Parlamentarismus, Volkssouveränität, Grundrechte, Wahlrecht, Föderalismus, Führerstaat, Autoritarismus, Faschismus, Rechtsstaatlichkeit, Staatsgewalt, Demokratisierung, Transformation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet einen historischen Überblick über die Entwicklung europäischer Verfassungssysteme, von den Anfängen des modernen Verfassungsdenkens im 18. Jahrhundert bis zu den Herausforderungen durch totalitäre Systeme im 20. Jahrhundert.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind der Übergang von monarchischen zu parlamentarischen Systemen, die Bedeutung von Grundrechten, die Entwicklung des allgemeinen Wahlrechts und die Deformation von Verfassungsstaaten durch autoritäre Regime.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, die Transformationsfähigkeit politischer Systeme zu untersuchen und zu analysieren, warum parlamentarische Prinzipien in einigen Staaten stabilisiert werden konnten, während sie in anderen scheiterten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine vergleichende historische Analyse, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der verfassungsrechtlichen Entwicklung verschiedener europäischer Staaten herauszuarbeiten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt chronologisch und thematisch die verschiedenen Ausprägungen von Verfassungsstaaten, die Rolle des Föderalismus sowie die ideologischen und praktischen Hintergründe autoritärer und diktatorischer Herrschaftsformen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Verfassungsgeschichte, Konstitutionalismus, Parlamentarismus, Volkssouveränität, Führerstaat und Faschismus.
Wie unterscheidet sich der Konstitutionalismus vom Absolutismus?
Im Absolutismus liegt die gesamte Staatsgewalt beim Monarchen, während im Konstitutionalismus der Monarch durch eine Verfassung sowie durch die Zustimmung und Mitwirkung eines Parlaments in seiner Macht eingeschränkt ist.
Warum wird die "Zabern-Affäre" als bedeutsam für das Kaiserreich erachtet?
Sie gilt als Beleg für die Reformunfähigkeit des Kaiserreichs und die problematische Stellung des Militärs, das als "Staat im Staat" agierte und sich der parlamentarischen Kontrolle weitgehend entzog.
Welche Rolle spielt die Ideologie des "Führerstaates" in der Arbeit?
Die Arbeit analysiert kritisch den Versuch von Juristen wie Carl Schmitt, totalitäre Praktiken, wie etwa Morde an politischen Gegnern, staatsrechtlich zu legitimieren und das Führerprinzip über kodifiziertes Recht zu stellen.
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- Michaela Sankowsky (Autor), 2011, Zentrale Probleme der modernen europäischen Verfassungsgeschichte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279187